Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
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Abgeltungssteuer, Spitzensteuersatz, Grundfreibetrag rauf!
Die Abgeltungssteuer sollte erhöht werden, um Menschen mit Kapitaleinkünften stärker an der Finanzierung des Staates zu beteiligen. Das Geld könnte dann verwendet werden, um ausreichend Lehrer zu bezahlen oder unsere Straßen zu sanieren.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:03)
Die Abgeltungssteuer sollte erhöht werden, um Menschen mit Kapitaleinkünften stärker an der Finanzierung des Staates zu beteiligen. Das Geld könnte dann verwendet werden, um ausreichend Lehrer zu bezahlen oder unsere Straßen zu sanieren.
für welche Kapitaleinkünfte denn genau?
Ich nehme an, du meinst nur die Zinsen?
Oder kommt jetzt wieder der Unsinn mit den Dividenden?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Abgeltungssteuer rauf!
Mensch, die Abgeltungssteuer gibt es bereits. Insofern kannst dich ja selbst informieren, was davon erfasst ist.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Wieso nicht einfach wieder mit dem persönlichen Steuersatz versteuern un dann wie früher bei Dividenden wieder das Anrechnungsverfahren.
Und ansonsten eine vollkommene Gleichstellung von Kapitaleinkünften mit den anderen Einkommensarten.
Das wäre konsequent.
Und ansonsten eine vollkommene Gleichstellung von Kapitaleinkünften mit den anderen Einkommensarten.
Das wäre konsequent.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:21)
Mensch, die Abgeltungssteuer gibt es bereits. Insofern kannst dich ja selbst informieren, was davon erfasst ist.
Die Frage ist aber- ob du dir im Klaren bist, das es KEINE höhere Abgeltungssteuer für Dividenden geben KANN- weil es heute bei Kapitalgesellschaften schon eine Gesamtbesteuerung ( inklusive der Abgeltungssteuer) von 40% bis hin zu 54% auf den Gewinn gibt ...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:26)
Wieso nicht einfach wieder mit dem persönlichen Steuersatz versteuern un dann wie früher bei Dividenden wieder das Anrechnungsverfahren.
Und ansonsten eine vollkommene Gleichstellung von Kapitaleinkünften mit den anderen Einkommensarten.
Das wäre konsequent.
und natürlich wieder die Spekulationsfrist ..
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Re: Abgeltungssteuer rauf!
Richtig !Realist2014 hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:27)
Die Frage ist aber- ob du dir im Klaren bist, das es KEINE höhere Abgeltungssteuer für Dividenden geben KANN- weil es heute bei Kapitalgesellschaften schon eine Gesamtbesteuerung ( inklusive der Abgeltungssteuer) von 40% bis hin zu 54% auf den Gewinn gibt ...
....... immer die gleiche Leier von denen die mit tönen wollen aber von nix ne Ahnung haben. ...
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Demolit hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:31)
Richtig !
....... immer die gleiche Leier von denen die mit tönen wollen aber von nix ne Ahnung haben. ...
komischerweise "tönt" das immer von "links"...
woran das wohl liegt....
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Also dafür sehe ich keinen Grund. Es würde reichen, wenn Verluste aus Spekulationsgeschäften mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Ich bin mir vor allem im Klaren über, dass Deine Kommentare weder Hand noch Fuß haben. Ein solches Verbot existiert schlicht nicht.Realist2014 hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:27)
Die Frage ist aber- ob du dir im Klaren bist, das es KEINE höhere Abgeltungssteuer für Dividenden geben KANN
Re: Abgeltungssteuer rauf!
Das Anrechnunsgverfahren wurde aus "Praktikabilitätsgründen" in der globalen Welt der Finanzgestaltungen durch die Abgeltung abgelöst. Deutschland hat dadurch auf mehr Arten von Kapitaleinkünften Zugriff bekommen. Deshalb wird sich da nichts ändern.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:26)
Wieso nicht einfach wieder mit dem persönlichen Steuersatz versteuern un dann wie früher bei Dividenden wieder das Anrechnungsverfahren.
Und ansonsten eine vollkommene Gleichstellung von Kapitaleinkünften mit den anderen Einkommensarten.
Das wäre konsequent.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Nur mal so eine Frage rein interessehalber, weil ich da nicht ganz so firm bin:Realist2014 hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:27)
Die Frage ist aber- ob du dir im Klaren bist, das es KEINE höhere Abgeltungssteuer für Dividenden geben KANN- weil es heute bei Kapitalgesellschaften schon eine Gesamtbesteuerung ( inklusive der Abgeltungssteuer) von 40% bis hin zu 54% auf den Gewinn gibt ...
Warum KANN es keine höhere Steuer geben? Gibt es da irgendwo ne fest definierte Maximalgrenze oder sowas in der Art?
Re: Abgeltungssteuer rauf!
mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:35)
Ich bin mir vor allem im Klaren über, dass Deine Kommentare weder Hand noch Fuß haben. Ein solches Verbot existiert schlicht nicht.
Natürlich existiert dieses ....steht im Grundgesetz. Und jetzt mach dich erst mal schlau, ehe du hier weiter herumfährst.
echt

Re: Abgeltungssteuer rauf!
Ja ! Diese Grenze nennt man Halbteilungsgrundsatz.Gruwe hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:37)
Nur mal so eine Frage rein interessehalber, weil ich da nicht ganz so firm bin:
Warum KANN es keine höhere Steuer geben? Gibt es da irgendwo ne fest definierte Maximalgrenze oder sowas in der Art?
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
3x schwarzer Kater hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:35)
Also dafür sehe ich keinen Grund. Es würde reichen, wenn Verluste aus Spekulationsgeschäften mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden können.
naja
der Hintergrund dafür ( also die Steuerfreiheit bei einer Mindesthaltedauer) war ja die Vermögensbildung - speziell auch zur Altersvorsorge.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:35)
Ich bin mir vor allem im Klaren über, dass Deine Kommentare weder Hand noch Fuß haben. Ein solches Verbot existiert schlicht nicht.
frag mal das Verfassungsgericht...
Linke Umverteilungsträume werden da regelmäßig gestoppt...
bzw. wurden gestoppt...
und außerdem habe ich das Wort "Verbot" nicht verwendet...
Zuletzt geändert von Realist2014 am Mittwoch 2. März 2016, 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Rechtsformunabhängig soll die Besteuerung von Unternehmensgewinnen schon in etwa ähnlich sein. Würde man die Abgeltungsteuer deutlich anheben, dann hätte man eine wesentlich höhere Besteuerung der Unternehmensgewinne beim Unternehmer, wenn er als Rechtsform eine Kapitalgesellschaft wählt, als wenn er eine Personengesellschaft wählt.mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:35)
Ich bin mir vor allem im Klaren über, dass Deine Kommentare weder Hand noch Fuß haben. Ein solches Verbot existiert schlicht nicht.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Ja ich weißDemolit hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:36)
Das Anrechnunsgverfahren wurde aus "Praktikabilitätsgründen" in der globalen Welt der Finanzgestaltungen durch die Abgeltung abgelöst. Deutschland hat dadurch auf mehr Arten von Kapitaleinkünften Zugriff bekommen. Deshalb wird sich da nichts ändern.

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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Wenigstens ein sinnvoller Beitrag hier. Das stimmt natürlich und ich würde es auch begrüßen, wenn eine Gleichstellung mit anderen Einkommensarten gelingen würde, z.B. auch im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge. Der große Vorteil meines Vorschlag liegt allerdings in der zeitnahen Umsetzbarkeit.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:26)
Wieso nicht einfach wieder mit dem persönlichen Steuersatz versteuern un dann wie früher bei Dividenden wieder das Anrechnungsverfahren.
Und ansonsten eine vollkommene Gleichstellung von Kapitaleinkünften mit den anderen Einkommensarten.
Das wäre konsequent.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Halbteilungsgrundsatz gibt es nicht mehr.
Spardosen-GmbH, Millionärfonds oder einfach gleich in die Schweiz bei 0% Steuern auf Veräußerungsgewinne.
Alle Reichen vertreiben und alle Armen herlocken. Geiles Land haben wir.
Spardosen-GmbH, Millionärfonds oder einfach gleich in die Schweiz bei 0% Steuern auf Veräußerungsgewinne.
Alle Reichen vertreiben und alle Armen herlocken. Geiles Land haben wir.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Wir sind jetzt aber beim Steuerrecht und nicht beim Sozialversicherungsrecht. Eine Gleichstellung mit anderen Einkunftsarten würde bedeuten, dass Verluste aus Spekulationsgeschäften auch mit anderen Einkommensarten verrechnet werden können und somit die Gesamtsteuerlast senken. Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben davon unberührt.mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:44)
Wenigstens ein sinnvoller Beitrag hier. Das stimmt natürlich und ich würde es auch begrüßen, wenn eine Gleichstellung mit anderen Einkommensarten gelingen würde, z.B. auch im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge. Der große Vorteil meines Vorschlag liegt allerdings in der zeitnahen Umsetzbarkeit.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Falsch !!....... hier in D gilt das GG und die Rechtsprechung des BVerfG...also , was willst du erzählen ?John Galt hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:47)
Halbteilungsgrundsatz gibt es nicht mehr.
Spardosen-GmbH, Millionärfonds oder einfach gleich in die Schweiz bei 0% Steuern auf Veräußerungsgewinne.
Alle Reichen vertreiben und alle Armen herlocken. Geiles Land haben wir.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Du möchtest, das man Rentenanwartschaften erwirbt bei Einkünften aus Kapitalvermögen?mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:44)
Wenigstens ein sinnvoller Beitrag hier. Das stimmt natürlich und ich würde es auch begrüßen, wenn eine Gleichstellung mit anderen Einkommensarten gelingen würde, z.B. auch im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge. Der große Vorteil meines Vorschlag liegt allerdings in der zeitnahen Umsetzbarkeit.
Und auch das man dann Arbeitsosengeld bezieht, wenn man keine Zinsen mehr bekommt?
Toller Vorschlag..
erzähl mehr...
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
..sein nächster Eintrag stellt es wieder richtig...sonst dürfte der Kater auch nicht mehr...mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:44)
Wenigstens ein sinnvoller Beitrag hier. Das stimmt natürlich und ich würde es auch begrüßen, wenn eine Gleichstellung mit anderen Einkommensarten gelingen würde, z.B. auch im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge. Der große Vorteil meines Vorschlag liegt allerdings in der zeitnahen Umsetzbarkeit.
lach und echt

Re: Abgeltungssteuer rauf!
Völlig korrekt, allerdings bezieht sich die Abgeltungssteuer lediglich auf die Gewinnausschüttungen, weshalb ein direkter Vergleich unmöglich ist. Man könnte zum Beispiel gegenrechnen, dass z.B. ein Aktionär im Falle einer Insolvenz nicht haftet. Fragen Sie mal Anton Schlecker, ob er seine Handelskette nochmal als Personengesellschaft aufziehen würde. Gleichwohl habe ich aber das, was Sie schreiben, durchaus auf dem Schirm.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:40)
Rechtsformunabhängig soll die Besteuerung von Unternehmensgewinnen schon in etwa ähnlich sein.
Re: Abgeltungssteuer rauf!
Die Abgeltungssteuer hat in dem was sie schreiben keinerlei Bedeutung...da geht es um das Teileinkünfteverfahren und jetzt mach von dannen..mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:57)
Völlig korrekt, allerdings bezieht sich die Abgeltungssteuer lediglich auf die Gewinnausschüttungen, weshalb ein direkter Vergleich unmöglich ist. Man könnte zum Beispiel gegenrechnen, dass z.B. ein Aktionär im Falle einer Insolvenz nicht haftet. Fragen Sie mal Anton Schlecker, ob er seine Handelskette nochmal als Personengesellschaft aufziehen würde. Gleichwohl habe ich aber das, was Sie schreiben, durchaus auf dem Schirm.
echt

Re: Abgeltungssteuer rauf!
Wo habe ich denn das geschrieben? Können Sozialversicherungsbeiträge nicht auch Beiträge zur Krankenversicherung sein?Realist2014 hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:51)
Und auch das man dann Arbeitsosengeld bezieht, wenn man keine Zinsen mehr bekommt?
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Kirchhof hat den Halbteilungsgrundsatz entwickelt. Der ist aber seit 1999 nicht mehr im BVerfG.... andere Richter, andere Grundsätze.Demolit hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:49)
Falsch !!....... hier in D gilt das GG und die Rechtsprechung des BVerfG...also , was willst du erzählen ?
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 19499.html
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Da liegen Sie aber grob daneben.Demolit hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:01)
Die Abgeltungssteuer hat in dem was sie schreiben keinerlei Bedeutung...da geht es um das Teileinkünfteverfahren und jetzt mach von dannen..
echt
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:03)
Wo habe ich denn das geschrieben? Können Sozialversicherungsbeiträge nicht auch Beiträge zur Krankenversicherung sein?
DU hast von "Sozialversicherungen" geschrieben...
dazu gehört auch die Arbeitslosenversicherung
und was die Thematik Krankenversicherung betrifft- das gibt es ja auch die PKV....
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Absolut korrekt, weshalb ich auch lediglich die Anhebung der Abgeltungssteuer einfordere.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:48)
Wir sind jetzt aber beim Steuerrecht und nicht beim Sozialversicherungsrecht.
Aufrechnungsverbote sind im deutschen Steuerrecht keine Seltenheit und könnten auch hier angewendet werden. Allerdings wäre das, wie Sie selbst anführen, eine deutlich umfangreichere Veränderung der Steuerrechts. Mein Vorschlag zielt hingegen auf eine zeitnahe Umsetzbarkeit.3x schwarzer Kater hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:48)
Eine Gleichstellung mit anderen Einkunftsarten würde bedeuten, dass Verluste aus Spekulationsgeschäften auch mit anderen Einkommensarten verrechnet werden können und somit die Gesamtsteuerlast senken. Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben davon unberührt.
Re: Abgeltungssteuer rauf!
Nicht richtig...der Halbteilungsgrundsatz gilt weiter..er wurde durch diese Urteil modifiziert.......Ausfluss dessen ist auf Gesetzgeberseite der § 35 EStG dann erweitert im Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wordenJohn Galt hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:08)
Kirchhof hat den Halbteilungsgrundsatz entwickelt. Der ist aber seit 1999 nicht mehr im BVerfG.... andere Richter, andere Grundsätze.
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 19499.html
Also ...... wo ist dein Problem ?
Re: Abgeltungssteuer rauf!
Und du hast es dann auf Arbeitslosenversicherung verkürzt. Kein guter Diskussionsstil.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:18)
Und du hast es dann auf Arbeitslosenversicherung verkürzt. Kein guter Diskussionsstil.
war nur ein Beispiel..
ich hätte auch die RV nehmen können
Rentenansprüche auf Zinseinkommen?
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
wird es aber nichtmister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:16)
Absolut korrekt, weshalb ich auch lediglich die Anhebung der Abgeltungssteuer einfordere.
Aufrechnungsverbote sind im deutschen Steuerrecht keine Seltenheit und könnten auch hier angewendet werden. .
deine Vorstellungen haben keine politische Mehrheit
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Gewinnausschüttungen zwischen Unternehmen unterliegen den Regelungen des Teileinkünfteverfahrens die Regelung der Abgeltungssteuer gilt nur hin zu Privatpersonen. Der Bezug war Schlecker in deinem Post.
Herr Schlecker hätte sich steuerlich mit einer PG besser gestanden....bei der Haftung hätte er die richtige Rechtsform wählen sollen.
Wo ist dein Problem ?
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Ob jemand persönlich haftet ist irrelevant für die Besteuerung. Ansonsten ist es ja so, dass sich die Gewinnausschüttung ja aus bereits bereits versteuertem Gewinn erfolgt, zusammen mit der Abgeltungssteuer ergibt sich somit eine Gesamtbelastung (je nach Gewerbesteuerhebesatz) von sagen wir mal irgendwas zwischen 45% und 50%. Ist also in einer ähnlichen Größenordnung angesiedelt wie der Spitzensteuersatz den der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat.mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 17:57)
Völlig korrekt, allerdings bezieht sich die Abgeltungssteuer lediglich auf die Gewinnausschüttungen, weshalb ein direkter Vergleich unmöglich ist. Man könnte zum Beispiel gegenrechnen, dass z.B. ein Aktionär im Falle einer Insolvenz nicht haftet. Fragen Sie mal Anton Schlecker, ob er seine Handelskette nochmal als Personengesellschaft aufziehen würde. Gleichwohl habe ich aber das, was Sie schreiben, durchaus auf dem Schirm.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Aufrechnungsverbote und Abzugsverbote von systemimmanenten Tatbeständen bedürfen dem System entsprechende Begründungen......sonst funkt die höchste Rechtsprechung darein.mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:16)
Absolut korrekt, weshalb ich auch lediglich die Anhebung der Abgeltungssteuer einfordere.
Aufrechnungsverbote sind im deutschen Steuerrecht keine Seltenheit und könnten auch hier angewendet werden. Allerdings wäre das, wie Sie selbst anführen, eine deutlich umfangreichere Veränderung der Steuerrechts. Mein Vorschlag zielt hingegen auf eine zeitnahe Umsetzbarkeit.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Welche meinst du jetzt genau?mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:16)
Aufrechnungsverbote sind im deutschen Steuerrecht keine Seltenheit und könnten auch hier angewendet werden.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Sind völlig unproblematisch, wenn zuvor eben auch die entsprechenden Beiträge gezahlt wurden. Außerdem ist das alles OT, denn hier geht es um die Anhebung der Abgeltungssteuer.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Das verstehe ich jetzt nicht. Ich dachte z.B. Gewinnausschüttungen einer Tochter-GmbH an die Mutter-AG unterliegen keiner Besteuerung (von der deutschen Besonderheit mit den 5%-Werbungskosten mal abgesehen)Demolit hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:27)
Gewinnausschüttungen zwischen Unternehmen unterliegen den Regelungen des Teileinkünfteverfahrens
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Lach......genau das ist Teil der Teileinkünftesystematik....... 

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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Ach so, mir war das nur im Zusammenhang mit natürlichen Personen ein Begriff, nicht mit diesen 5% Betriebskostenabzugsverbot.Demolit hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:42)
Lach......genau das ist Teil der Teileinkünftesystematik.......
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Z.B. kann ein Verbot der Aufrechnung bestehen, wenn dauerhaft Verluste vorhanden sind. Aber mal ehrlich. Wenn dich das wirklich interessiert, mach doch einen Thread auf. Schließlich soll es hier um ein ganz anderes Thema gehen, nämlich
die Anhebung der Abgeltungssteuer.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:48)
Z.B. kann ein Verbot der Aufrechnung bestehen, wenn dauerhaft Verluste vorhanden sind. Aber mal ehrlich. Wenn dich das wirklich interessiert, mach doch einen Thread auf. Schließlich soll es hier um ein ganz anderes Thema gehen, nämlich
die Anhebung der Abgeltungssteuer.
Warum sollte das nicht in das Thema passen? Du forderst eine Erhöhung der Abgeltungssteuer, ich erkläre welche Alternativen es gibt und welche anderen Rahmenparameter dann angepasst werden sollten.
+
Das Abzugsverbot von dauerhaften Verlusten sollte dem Umstand Rechnung tragen, dass Leute halt ihre Hobbys nicht steuerlich geltend machen.
Bei Spekulationsgeschäften dürfte das kaum der Fall sein. Niemand macht das aus Spaß.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:48)
Z.B. kann ein Verbot der Aufrechnung bestehen, wenn dauerhaft Verluste vorhanden sind. Aber mal ehrlich. Wenn dich das wirklich interessiert, mach doch einen Thread auf. Schließlich soll es hier um ein ganz anderes Thema gehen, nämlich
die Anhebung der Abgeltungssteuer.
Ein Anhebung in der Form, dass die Gesamtbesteuerung der Gewinne/Dividenden bei Kapitalgesellschaften von heute 40% bis hin zu 54% steigt, wird es nicht geben.
Das ist eh schon MEHR als die Besteuerung der Einkünfte der anderen Einkunftsarten
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Das glaube ich nicht, sofern man den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erklärt, dass sie selbst mit geringem Einkommen eine prozentual höhere Steuer- und Abgabenlast haben, als jene, die Millionensummen aus Dividenden oder Zinsen kassieren.Realist2014 hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:25)
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
aus Dividenden halt nicht.mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:58)
Das glaube ich nicht, sofern man den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erklärt, dass sie selbst mit geringem Einkommen eine prozentual höhere Steuer- und Abgabenlast haben, als jene, die Millionensummen aus Dividenden oder Zinsen kassieren.
Und dass man auf Zinsen nur Abgeltungssteuer bezahlt ist wohl eher ein Entgegenkommen an die ArbeitnehmerInnen, die sich sonst nicht um Geldanlage kümmern.
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Re: Abgeltungssteuer rauf!
Was aber, wie bereits mehrfach im Thread hier dargestellt wurde, nicht den Tatsachen entspricht.mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:58)
Das glaube ich nicht, sofern man den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erklärt, dass sie selbst mit geringem Einkommen eine prozentual höhere Steuer- und Abgabenlast haben, als jene, die Millionensummen aus Dividenden oder Zinsen kassieren.

Du willst die Arbeitnehmerinnen und -nehmer als anlügen? Dann geh doch einfach in die Politik

Re: Abgeltungssteuer rauf!
Haben sie nicht...fertig !mister-ede hat geschrieben:(02 Mar 2016, 18:58)
Das glaube ich nicht, sofern man den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erklärt, dass sie selbst mit geringem Einkommen eine prozentual höhere Steuer- und Abgabenlast haben, als jene, die Millionensummen aus Dividenden oder Zinsen kassieren.