Fuer die Einhaltung ist ja das Bundesverfassungsgericht zustaendig und gegen jede Abschiebeanordnung ist eine Klage zulaessig, wo dann ein Gericht entscheidet.Quatschki hat geschrieben:(12 Jan 2016, 11:33)
Wer einmal damit anfängt, Papierstücken zu ignorieren, braucht sich nicht zu wundern, wenn auch andere sich nicht mehr an den Inhalt von Papierstückchen gebunden fühlen.
Auch das Grundgesetz mit seinem Artikel 16a ist nur ein Stück Papier.
schnellere Abschiebung ist immer leicht gesagt, aber in der Realitaet sieht es dann anders aus, weil wir den Rechtsstaat nicht ausser Kraft setzen koennen und es bei uns immer eine Klagemoeglichkeit gegen einen amtlichen Bescheid gibt und auch die Gerichte auf Kante arbeiten und auch dort mehr Personal vonnoeten ist - das hoert man uebrigens aktuell von der Politik nicht, man will nur mehr Polizisten aber nicht mehr Richter..........
kernige Forderungen gehen eber leichter von den Llppen als mehr Geld in die Hand zu nehmen
