Cloudfox » So 20. Dez 2015, 14:46 hat geschrieben:
...manche können das nicht akzeptieren und glauben tatsächlich ein Recht auf Antwort zu haben und bei nicht gewünschten Aussagen entsprechendes unterstellen zu dürfen...wenn du das nicht ....dann...
wir sind hier nicht vor Gericht

Außerdem geht im Thema nicht um die persönlichen Bedürfnisse Einiger und ob man jenen genügt oder nicht ...Strang-Thema steht oben...
Nun, ich erwarte keine Antwort. Dass lässt allerdings Rückschlüsse darüber zu, wie jemand entlarvt wurde.
Jau, Strangthema betreffend verstößt der Islam in mehreren Bereichen gegen die in der Verfassung festgeschriebenen Grundrechte.
Hier mal exemplarisch ein paar Beispiele
Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte
„Koran 9/123. O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“
Sure 47:4 „Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“
Dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, kann ein Muslim niemals zustimmen. Denn folgende Suren des Koran stehen dagegen:
„Sure 2, Vers 282: Bei Zeugenaussagen: „... und nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu Zeugen. Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen zu Zeugen ...“ “
Sure 4 zum Erben: „Männliche Erben sollen soviel haben wie zwei weibliche.“
Sure 4 zu Eheschließung: „Überlegt gut und nehmt nur eine, zwei, drei, höchstens vier Ehefrauen ...“.
Nach Sure 4, Vers 38 (Reklam-Koran) darf der Mann widerspenstige Ehefrauen ins Schlafgemach verbannen und sie schlagen, wenn sie nicht auf seine Ermahnungen hören!
Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat.“
Im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2 steht:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
Hingegen verordnet der Koran folgende Gewalttaten wie in
„Sure 47, Vers 4: „Wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten.“ (...)“
Das könnte man jetzt endlos weiterführen. Der Koran als "Lehre" würde eine Prüfung auf Verfassungsfeindlichkeit nicht überstehen. Allerdings führt Verfassungsfeindlichkeit nicht automatisch zu einem Verbot. Ein Verbot bedarf immer noch dem aktiven und aggressiven Vorgehen gegen die bestehende Ordnung in dem Fall die FDGO oder aber deren geplante Abschaffung.
Was an den Suren jetzt Perlen sein sollen, dass dürftet ihr ´zwei wackeren Streiter des grünen Buches gerne mal darlegen, oder auch nicht. Was dann natürlich wiederum die Rückschlüsse zulässt.
Aber egal.
If Israel were to put down its arms there would be no more Israel.
If the Arabs were to put down their arms there would be no more war.