weder das asylrecht noch die genfer konventionen noch die menschenrechte kennen so eine klausel ...Realist2014 » Mo 28. Sep 2015, 17:16 hat geschrieben:
nö
es GIBT Grenzen...
und die sind dann erreicht- wenn die EIGENE Bevölkerung überfordert wird...
die findet nur bei euch im kopf statt ...
das bisher geltende recht kennt keine begriffe, zahlen, quoten oder sonstige einschränkungen in diesem sinne.
und es wird auch schwer bis unmöglich eine "überforderung" in rechtlich verbindliche normen zu packen.
der einzige weg dahin ist zumindest für deutschland eine 2/3 mehrheit im bundestag um das asylrecht zu ändern, und/ oder bei der UNO eine dahingehende änderung der int. verträge zu erwirken, oder diese verträge eben zu kündigen (charta der menschenrechte & genfer konventionen).
das allerdings hätte auswirkungen auf die mitgliedschaft in der EU, weil in den EU-verträgen die unterzeichnung der menschenrechte zumindest bei der aufnahme verbindlich ist.