pikant » Mi 16. Sep 2015, 07:56 hat geschrieben:
ein Negierung der Singulariaet ist mich mich nicht zwingend eine Relativierung des Holocaustes. Man muss aber hinzufuegen, dass oft diese Menschen, die hier schon keine Einzigartigkeit sehen wollen, auch bereit sind den Massenmord bei anderer Gelegenheit kleinzureden.
Wer aber die Singularitaet in der juengeren deutschen Geschichte bestreitet ist ein Relativierer und wird Post vom Staaatanwalt bekommen, aber nicht wenn man betont, dass in der Menschheitsgeschichte der Holocaust keine Singularitaet darstellt und dies vernuenftig mit Argumenten untermauert.
Moin,
ich glaube kaum, dass die Verneinung der Singularität in der jüngeren Geschichte generell strafrechtsrelevant ist.
Es kommt halt sehr darauf an, worin man die Singularität sieht. Sie liegt ja in der quasi industrialisierten, fakrikmäßigen massenweisen Ermordung.
Die Entmenschlichung und die hohe Opferzahl insgesamt ist leider keine Singularität der Moderne.
Und der Anteil der jüdischen Opfer wäre historisch keine Singularität, da es mindestens ein Judenpogrom gab, in dem 75 % der europäischen Juden ermordet wurden.
Ich meine auch, dass man das Augenmerk auf die Motivation der Argumentation legen muss. Derart gewaltiges Unrecht lässt sich meines Erachtens nicht vergleichen.
Es wäre z.B. völlig müßig, Hitlers und Stalins diesbezügliche Verbrechen vergleichen zu wollen, als wenn es dabei einen Gewinner geben könnte.
Genauso wie Verbrechen vielleicht nur mit tausenden Ermordeten ja nicht dadurch egal oder klein geredet werden können, nur weil sie eben nicht die Dimension der Shoah haben.
Ich finde den Grad sehr schmal, was Relativierung angeht, aber eben auch offene Sicht auf andere Verbrechen.