LOL - was es nicht alles gibt. Manche Leute scheinen keine anderen Probleme zu haben. Ich hätte nie gedacht, daß man das Wort "Dummschwätzer" als Beleidigung sehen könnte.Während der Ratssitzung am 15. Dezember 2005 hielt ein Ratsmitglied eine Rede zur kommunalen Integrationspolitik. Dabei erwähnte er, dass er in einem bestimmten, als problematisch geltenden Dortmunder Stadtteil früher selbst das Gymnasium besucht habe - damals habe sich dieses Stadtviertel in einem wesentlich besseren Zustand befunden. Ein anderes Ratsmitglied unterbrach den Redner, angeblich mit den Worten: "Der ... war auf einer Schule? - Das kann ich gar nicht glauben!" Worauf der Angegriffene den Zwischenrufer als "Dummschwätzer" titulierte.
"Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
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"Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
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Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
Besser schweigen und als Narr zu scheinen, als sprechen und jeden Zweifel zu beseitigen. Abraham Lincoln
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- lamb of god
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Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
und das sagst du, wo du es als Ex-Mod doch wesentlich besser wissen müsstest.Cappucino hat geschrieben:
LOL - was es nicht alles gibt. Manche Leute scheinen keine anderen Probleme zu haben. Ich hätte nie gedacht, daß man das Wort "Dummschwätzer" als Beleidigung sehen könnte.

Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Ist ein Unterschied, ob ein User das meldet, weil er einen anderen User eins reinhauen möchte (da werden noch ganz andere Sachen gemeldet), oder ob jemand eine Zivilklage anstrengt.lamb of god hat geschrieben:und das sagst du, wo du es als Ex-Mod doch wesentlich besser wissen müsstest.
Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein. Walter Jens
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- ToughDaddy
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Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Hui, warte.Cappucino hat geschrieben:
Ist ein Unterschied, ob ein User das meldet, weil er einen anderen User eins reinhauen möchte (da werden noch ganz andere Sachen gemeldet), oder ob jemand eine Zivilklage anstrengt.
Du meinst wohl eher Privatklage. Klar geht das keiner ein. StA ist zu überlastet. Und man selber ist zu faul oder schaut die Kosten.

- Van Schnitzler
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Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Ihr seid doch alle Dummschwätzer! 
Sind wir alle nicht manchmal Dummschwätzer?
Gerichtsverfahren die die Welt nicht braucht...

Sind wir alle nicht manchmal Dummschwätzer?
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What country can preserve its liberties, if its rulers are not warned from time to time that the people preserve the spirit of resistance? Let them take arms...The tree of liberty must be refreshed from time to time, with the blood of patriots and tyrants.
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Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Gilt das auch für:
Dummbabelle
Dummschnacker
Twaddler
:lol:
Dummbabelle
Dummschnacker
Twaddler
:lol:
Man glaubt gar nicht, wie schwer es oft ist, eine Tat in einen Gedanken umzusetzen
-Karl Kraus-
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Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Du kannst dich durch "alles" beleidigt fühlen, wenn es dir so in den Kram paßt, denn der § 185 StGB ist nicht definiert, d.h. es ist nicht definiert, wer wann warum "beleidigt" sein könnte.Cappucino hat geschrieben:"Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
LOL - was es nicht alles gibt. Manche Leute scheinen keine anderen Probleme zu haben. Ich hätte nie gedacht, daß man das Wort "Dummschwätzer" als Beleidigung sehen könnte.
Zudem widerspricht dieser § 185 StGB dem Art. 5 und Art. 103 GG und ist zudem "verfassunsgswidriges", vorkonstitutionelles Recht.
Die Nazis haben diesen Paragraphen bereits unter § 206 RStGB zum Schutze "des deutschen Blutes und der Ehre" genutzt, damit man mal weiß woher solche §§ kommen.
Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Ein Gerichtsbediensteter könnte sich widerum dadurch beleidigt fühlen und ein Richter dich diesbezüglich "verknacken".Van Schnitzler hat geschrieben:Ihr seid doch alle Dummschwätzer!
Sind wir alle nicht manchmal Dummschwätzer?
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Verstehst du das ?
- Johann
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Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Moin mien Deern,Marianne hat geschrieben: Die Nazis haben diesen Paragraphen bereits unter § 206 RStGB zum Schutze "des deutschen Blutes und der Ehre" genutzt, damit man mal weiß woher solche §§ kommen.
kannst mir mal den § 206 RStGB hier reinstellen? Nur mal so zum Vergleich für den Beleidigungsparagrafen?
Danke.
- mentecaptus
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Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Bei Beleidgungen geht es um ein abschätziges Werturteil. Und die Wertung obliegt zunächst einmal dem Betroffenen - wenn der sich nicht beleidigt fühlt, wars eben keine Beleidigung. Fühlt er sich beleidgt oder behauptet dies zumindest, ist nach objektiven Maßstäben zu entscheiden, ob er sich zu Recht beleidigt fühlen kann. Und dann wird der Beleidiger entsprechend sanktioniert.
Im politischen Bereich (vor allem im Wahlkampf) gibt es das "Recht zum Gegenschlag". Wird jemand beleidigt, kann er spontan zurück beleidigen, wobei er weitgehend keine Konsequenzen fürchten muss. Das OVG NRW führte dazu in seinem Beschluss 5 B 1821/93 vom 20.04.1994 aus: "Im Rahmen des politischen Meinungskampfes ist ein "Recht zum Gegenschlag" desjenigen anerkannt, der angegriffen worden ist." Wo genau die Grenzen dieses Rechts verlaufen, kann nicht generell bestimmt werden, sondern ist im Einzelfall zu klären.
Im politischen Bereich (vor allem im Wahlkampf) gibt es das "Recht zum Gegenschlag". Wird jemand beleidigt, kann er spontan zurück beleidigen, wobei er weitgehend keine Konsequenzen fürchten muss. Das OVG NRW führte dazu in seinem Beschluss 5 B 1821/93 vom 20.04.1994 aus: "Im Rahmen des politischen Meinungskampfes ist ein "Recht zum Gegenschlag" desjenigen anerkannt, der angegriffen worden ist." Wo genau die Grenzen dieses Rechts verlaufen, kann nicht generell bestimmt werden, sondern ist im Einzelfall zu klären.
Zuletzt geändert von mentecaptus am Montag 12. Januar 2009, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
Ich ironiere so lange, bis ich einen Sarkasmus habe!
Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Und woher soll ich das VORHER wissen ? Das ist nämlich nötig, gem. Art. 103 (2) GG, damit es überhaub bestraft werden könnte !["mentecaptus"]Bei Beleidgungen geht es um ein abschätziges Werturteil. Und die Wertung obliegt zunächst einmal dem Betroffenen - wenn der sich nicht beleidigt fühlt, wars eben keine Beleidigung.
Und woher weiß dann ein Richter, dass der sich tatsächlich beleidigt gefühlt hat ?
So manchen juckt der Begriff "Arschloch" keineswegs, weil er das täglich von seiner Frau hört, während ein anderer sich tief beleidigt fühlt.
B. ist eine Ehrabschneidung. Wem sollte ich die Ehre abschneiden können ? Keinem !
Tja, das dt. Recht läßt aber keinen "objektiven Maßstab" hier zu. Es ist nicht feststellbar ob, oder ob nicht.Fühlt er sich beleidgt oder behauptet dies zumindest, ist nach objektiven Maßstäben zu entscheiden, ob er sich zu Recht beleidigt fühlen kann. Und dann wird der Beleidiger entsprechend sanktioniert.
Interessant. Schaffen hier best. Personen ihr eigenes Rechtsgefüge ?Im politischen Bereich (vor allem im Wahlkampf) gibt es das "Recht zum Gegenschlag". Wird jemand beleidigt, kann er spontan zurück beleidigen, wobei er weitgehend keine Konsequenzen fürchten muss.
Nach Art 1 (1-) GG sind wir doch alle gleich. Oder sind manche "gleicher" ?
Es kann nicht bestimmt werden ist ja schon verfassungswidrig, weil eine Straftat als solche G E N A U definiert sein muß. Und zwar zum Zeitpunkt des "begehens".Das OVG NRW führte dazu in seinem Beschluss 5 B 1821/93 vom 20.04.1994 aus: "Im Rahmen des politischen Meinungskampfes ist ein "Recht zum Gegenschlag" desjenigen anerkannt, der angegriffen worden ist." Wo genau die Grenzen dieses Rechts verlaufen, kann nicht generell bestimmt werden, sondern ist im Einzelfall zu klären.
Zuletzt geändert von Marianne am Montag 12. Januar 2009, 16:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Ist identisch mit § 185 StGB. Hab ihn grad nicht zur Hand. Möchte mit diesem Beitrag aber auch nebenbei belegen, dass man Dinge wissen kann und darf, die nicht ad hoc von jedermann sofort bei Wikipedia ergoogelt werden könnten.Johann hat geschrieben:
Moin mien Deern,
kannst mir mal den § 206 RStGB hier reinstellen? Nur mal so zum Vergleich für den Beleidigungsparagrafen?
Danke.
Zuletzt geändert von Marianne am Montag 12. Januar 2009, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Hat ja auch niemand erwartet, dass du § 206 RStGB kennst, Marianne.Marianne hat geschrieben: Ist identisch mit § 185 StGB. Hab ihn grad nicht zur Hand. Möchte mit diesem Beitrag aber auch nebenbei belegen, dass man Dinge wissen kann und darf, die nicht ad hoc von jedermann sofort bei Wikipedia ergoogelt werden könnten.

§. 206. RStGB
Wer seinen Gegner im Zweikampf tödtet, wird mit Festungshaft nicht unter zwei Jahren, und wenn der Zweikampf ein solcher war, welcher den Tod des einen von Beiden herbeiführen sollte, mit Festungshaft nicht unter drei Jahren bestraft.
Γνῶθι σεαυτόν
- Johann
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Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Also ich hätte doch lieber von @Marianne die Antwort erhalten 8) 8)daimos hat geschrieben:Hat ja auch niemand erwartet, dass du § 206 RStGB kennst, Marianne.
§. 206. RStGB
Wer seinen Gegner im Zweikampf tödtet, wird mit Festungshaft nicht unter zwei Jahren, und wenn der Zweikampf ein solcher war, welcher den Tod des einen von Beiden herbeiführen sollte, mit Festungshaft nicht unter drei Jahren bestraft.
Mir war das klar, aber die Verbindung zur Beleidigung wäre interessant geworden. Zumal das RStGB noch von 1871 stammt und lediglich vom III. Reich "ergänzt" wurde. An der Reihenfolge der §§ hat sich nichts geändert.
Sei´s drum. Sie bekommt ihr Zeilengeld, auch wenn es nicht auf den Inhalt ankommt, und wir haben unseren Spaß.
- Johann
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Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
So mien Deern,Marianne hat geschrieben: Und woher soll ich das VORHER wissen ? Das ist nämlich nötig, gem. Art. 103 (2) GG, damit es überhaub bestraft werden könnte !
Und woher weiß dann ein Richter, dass der sich tatsächlich beleidigt gefühlt hat ?
So manchen juckt der Begriff "Arschloch" keineswegs, weil er das täglich von seiner Frau hört, während ein anderer sich tief beleidigt fühlt.
nu mach ich Dir mal einen Vorschlag:
In Klingsiehl, also die Kreisstadt neben Büttenwarder, da gibt es eine leistungsfähige Volkshochschule. Schon seit 60 Jahren.
Die bieten im Wintersemester Lehrgänge an, die Dir zu Gute kommen:
S 12 - Einführung in das Grundgesetz - Rechte und Pflichten des Bürgers, Verfahrensgrundsätze der Verfassungsorgane
ST 1 - Einführung in die Anwendung von Spezialgesetzen - u.a. mit Einführung in unbestimmte Rechtsbegriffe
warum ein Gesetz mit unbestimmten Rechtsbegriffen arbeiten muß
Wenn ich von Dir die Teilnehmerbescheinigung gesehen habe, dann können wir gerne weiter über Juristerei und die Anwendung von Rechtsvorschriften schreiben. Ansonsten viel Spaß mit dem Zeilengeld, vom wem auch immer.
Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Aus welchem Jahr zitierst du denn ? - Gib mal eine Quelle an. Erfindungsreichtum ist kein Beleg.daimos hat geschrieben:Hat ja auch niemand erwartet, dass du § 206 RStGB kennst, Marianne.
§. 206. RStGB
Wer seinen Gegner im Zweikampf tödtet, wird mit Festungshaft nicht unter zwei Jahren, und wenn der Zweikampf ein solcher war, welcher den Tod des einen von Beiden herbeiführen sollte, mit Festungshaft nicht unter drei Jahren bestraft.
Zuletzt geändert von Marianne am Dienstag 13. Januar 2009, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Selbst nach GG ist die Beleidigung "verfassungswidrig".Johann hat geschrieben:
Also ich hätte doch lieber von @Marianne die Antwort erhalten 8) 8)
Mir war das klar, aber die Verbindung zur Beleidigung wäre interessant geworden. Zumal das RStGB noch von 1871 stammt und lediglich vom III. Reich "ergänzt" wurde. An der Reihenfolge der §§ hat sich nichts geändert.
Sei´s drum. Sie bekommt ihr Zeilengeld, auch wenn es nicht auf den Inhalt ankommt, und wir haben unseren Spaß.
Zudem ist es "vorkonstitionelles Recht", welches dem GG widerspricht.
Zeilengeld ? - Das bekommen offensichtlich ganz andere.
Zuletzt geändert von Marianne am Dienstag 13. Januar 2009, 16:57, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Danke für den Vorschlag. Ich habe aber keine Zeit zum Dozieren.Johann hat geschrieben:
So mien Deern,
nu mach ich Dir mal einen Vorschlag:
In Klingsiehl, also die Kreisstadt neben Büttenwarder, da gibt es eine leistungsfähige Volkshochschule. Schon seit 60 Jahren.
Die bieten im Wintersemester Lehrgänge an, die Dir zu Gute kommen:
S 12 - Einführung in das Grundgesetz - Rechte und Pflichten des Bürgers, Verfahrensgrundsätze der Verfassungsorgane
ST 1 - Einführung in die Anwendung von Spezialgesetzen - u.a. mit Einführung in unbestimmte Rechtsbegriffe
warum ein Gesetz mit unbestimmten Rechtsbegriffen arbeiten muß
Wenn ich von Dir die Teilnehmerbescheinigung gesehen habe, dann können wir gerne weiter über Juristerei und die Anwendung von Rechtsvorschriften schreiben. Ansonsten viel Spaß mit dem Zeilengeld, vom wem auch immer.
Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Lass doch erst mal den Wortlaut deiner Quelle rüberwachsen, Gnädigste! Denn davon haben wir alle noch nichts gesehen. Meine Version ist vom 1.1.1872. Denn an dem Tag trat das gute alte RStGB (RGBl. 1871 S. 127) in Kraft!Marianne hat geschrieben:Aus welchem Jahr zitierst du denn ? - Gib mal eine Quelle an. Erfindungsreichtum ist kein Beleg.
Γνῶθι σεαυτόν
Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Fein. Ich spreche vom Stand 1942.daimos hat geschrieben:Lass doch erst mal den Wortlaut deiner Quelle rüberwachsen, Gnädigste! Denn davon haben wir alle noch nichts gesehen. Meine Version ist vom 1.1.1872. Denn an dem Tag trat das gute alte RStGB (RGBl. 1871 S. 127) in Kraft!
Re: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Gut, dann möchte ich jetzt mal den genauen Wortlaut von § 206, das Datum, ab dem die Änderung galt, und die Fundstelle im RGBl. :hat:Marianne hat geschrieben:
Fein. Ich spreche vom Stand 1942.
Γνῶθι σεαυτόν