Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

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Maria
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » Di 19. Mai 2015, 22:17 hat geschrieben: Ich hab noch eine: die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gewählt, teils von der Hauptversammlung, teils von den Arbeitnehmern. Wäre doch mal interessant zu wissen, wie viele Frauen sich überhaupt zu diesen Wahlen stellen. Sollte mich nicht wundern, wenn die Herrinnen der Schöpfung sich gar nicht erst den Mühen einer Kandidatur unterzogen haben, dafür aber anschließend "Frauenbenachteiligung" plärren und verlangen, dass ihnen der Quotensitz im Aufsichtsrat gefälligst auf dem Silbertablett zu präsentieren ist, alles andere sei frauenfeindlich.
Och Mensch Beelzebub :D Man hat dir in deiner Männergruppe wirklich erzählt, es ginge bei der Quotenregelung für Aktiengesellschaften darum, dass nun einfach die Funktionärinnen des Frauenstaates kommen, eine Liste mit den neuen AR-Mitgliederinnen vorlegen und die bisher vorhandenen männlichen Mitglieder gerade noch schnell ihre Kaffeetasse einpacken dürften?

Weißt du, mache Fragen sind ja schon so peinlich. Wenn die Antwort allerdings schon vorher da stand, wird es richtig lustig :D
3Xschwarzer Kater hat geschrieben:Dazu sollte man aber auch noch wissen, dass Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Und zwar die Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung und die Vertreter der Arbeitnehmer, von den Arbeitnehmern. Letztendlich geht es also darum eine entsprechende Anzahl weiblicher Kandidaten zu finden. Bei den Arbeitnehmervertretern sollte das doch kein Problem sein.
http://dejure.org/gesetze/AktG/101.html
Zuletzt geändert von Maria am Mittwoch 20. Mai 2015, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
Maria
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Dampflok » Di 19. Mai 2015, 20:37 hat geschrieben:Bitte verwechsel das nicht mit Vorständen.
.... die vom Aufsichtsrat bestellt werden.

http://dejure.org/gesetze/AktG/84.html
Beelzebub

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Mi 20. Mai 2015, 12:16 hat geschrieben:
Och Mensch Beelzebub :D Man hat dir in deiner Männergruppe wirklich erzählt, es ginge bei der Quotenregelung für Aktiengesellschaften darum, dass nun einfach die Funktionärinnen des Frauenstaates kommen, eine Liste mit den neuen AR-Mitgliederinnen vorlegen und die bisher vorhandenen männlichen Mitglieder gerade noch schnell ihre Kaffeetasse einpacken dürften?
Mensch, Maria, hat frau dir in deiner FrauInnengruppe wirklich vorgefaselt, die Zwangs-Frauenquote sei erforderlich, weil es in sämtlichen Aktiengesellschaften und Gewerkschaften böse Macho-Maskus gäbe, die Frauen mit vorgehaltener Kalaschnikow daran hindern, bei der Wahl für den Aufsichtsrat zu kandidieren?

Also noch mal: bisher galt in in Bezug auf das Wahlrecht zur Mitgliedschaft in Ausfsichtsräten der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, wonach die Wahl der Kandidaten (und -innen) unabhängig von deren Hautfarbe, Religion, Nationalität, sozialer Herkunft, politischer Gesinnung oder Geschlecht zu erfolgen hat.

Gilt dieser Grundsatz auch nach der Zwangs-Frauenquote uneingeschränkt, ja oder nein?
Zuletzt geändert von Beelzebub am Mittwoch 20. Mai 2015, 14:09, insgesamt 5-mal geändert.
Maria
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » Mi 20. Mai 2015, 12:58 hat geschrieben:
Also noch mal: bisher galt in in Bezug auf das Wahlrecht zur Mitgliedschaft in Ausfsichtsräten der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, wonach die Wahl der Kandidaten (und -innen) unabhängig von deren Hautfarbe, Religion, Nationalität, sozialer Herkunft, politischer Gesinnung oder Geschlecht zu erfolgen hat.

Gilt dieser Grundsatz auch nach der Zwangs-Frauenquote uneingeschränkt, ja oder nein?
Wieso? Hat sich an den Wahlmodalitäten etwas geändert? :?:

Man merkt dir recht deutlich an, dass du von einer praktischen AR-Wahl keine Ahnung hast. Ich klär dich mal auf: ;)

Die Wahl von AR-Mitgliedern ist neben anderen Tagesordnungspunkten ein Pflichtpunkt gemäß Aktiengesetz in der Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat, die eine Hauptversammlung einberufen (auch das ist Pflicht), müssen zu allen TOPen einen Vorschlag zur Abstimmung unterbreiten - so auch zur Wahl der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat. Der einzelne Aktionär kann dann zustimmen, ablehnen oder sich der Stimme enthalten. Wenn der Vorschlag die benötigte Mehrheit erhält - wobei jede Aktie eine Stimme beinhaltet - sind die Kandidaten gewählt - manchmal in Einzelabstimmungen, häufiger (jedenfalls früher) als Gesamtabstimmung zu diesem TOP.

Du kannst übrigens als Aktionär wenn dir die in der Tagesordnung veröffentlichte Abstimmungsvorschlag nicht gefällt - vielleicht weil du befürchtest, die Verwaltung (Vorstand und Aufsichtsrat) hätten bei der Auswahl der Kandidaten zuviel Angst vor dem Frauenstaat bewiesen - einen Gegenantrag einbringen, der - soweit du dich an die gesetzlichen Fristen hältst- auch den anderen Aktionären zur Kenntnis gebracht werden muss. Kannst dich also ganz neutral auch selbst vorschlagen und die anderen Aktionäre eine Wahlmöglichkeit abseits jeglichem Verdachts bieten. Beruhigt dich das wenigstens?

Denn keine Sorge, ich verstehe ja dein Problem. :p Das besteht nämlich darin, dass du dir nicht vorstellen kannst, dass es überhaupt nur eine Frau gäbe, die qualifizierter als ein Mann wäre. Von daher nimmt jede vorgeschlagene Frau einem Mann unberechtigt den Platz weg, wird nur wegen dieser blöden Quote überhaupt in Betracht gezogen und sollte da bleiben, wo sie hingehört - an die Kaffeemaschine oder den Herd. ;)
Zuletzt geändert von Maria am Mittwoch 20. Mai 2015, 21:17, insgesamt 2-mal geändert.
Beelzebub

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Mi 20. Mai 2015, 18:40 hat geschrieben: Man merkt dir recht deutlich an, dass du von einer praktischen AR-Wahl keine Ahnung hast.

Noch deutlicher merkt man, dass du dich, einem Wurm gleich, um eine dir unangenehme Antwort herumwinden willst.

Als nochmal:

Wird es nach Einführung der gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte möglich sein, bei Wahlen zu den Aufsichsräten geschlechtsunabhängig zu wählen, mithin bei entsprechenden Stimmenmehrheiten auch ausschließlich Männer in die Aufsichtsräte zu schicken, JA ODER NEIN?
Maria
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » Fr 22. Mai 2015, 10:32 hat geschrieben:
Wird es nach Einführung der gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte möglich sein, bei Wahlen zu den Aufsichsräten geschlechtsunabhängig zu wählen, mithin bei entsprechenden Stimmenmehrheiten auch ausschließlich Männer in die Aufsichtsräte zu schicken, JA ODER NEIN?
Wird es nach Einführung der gesetzlichen Frauenquote für Aufsichtsräte möglich sein, bei Wahlen zu den Aufsichsräten geschlechtsunabhängig zu wählen, mithin bei entsprechenden Stimmenmehrheiten auch ausschließlich Frauen in die Aufsichtsräte zu schicken, JA ODER NEIN?

Sowohl als auch - nein. Weder nur Männer, noch nur Frauen :p
Was passiert bei Nichteinhaltung der Geschlechterquote?

a) Die Vertreter der Anteilseigner werden entweder durch die Hauptversammlung gewählt oder durch einzelne Aktionäre in den Aufsichtsrat entsandt. Bei Nichterfüllung der Mindestquote durch die Wahl bzw. Entsendung der Anteilseignervertreter ist die quotenwidrige Wahl bzw. Entsendung zum Aufsichtsrat nichtig, so dass die für das unterrepräsentierte Geschlecht (Frauen oder Männer) vorgesehenen Plätze rechtlich unbesetzt bleiben („leerer Stuhl“). Der Gewählte bzw.Entsandte wird kein Aufsichtsratsmitglied. Die Wahl oder Entsendung ist von Anfang an ohne Rechtswirkung – und zwar unabhängig davon, ob eine Nichtigkeitsklage erhoben oder die Nichtigkeit „auf andere Weise“ geltend gemacht wird. Die Nichtigkeitsfolge wirkt verhaltenssteuernd, weil jede Bank* im Aufsichtsrat das Bestreben hat, ihre Plätze zu besetzen.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf

* Bank = Arbeitnehmerseite, Aktionärsseite
Eine Übererfüllung der Quote auf einer Seite kann angerechnet werden, sodass es möglich ist, rein männliche Aktionärsvertreter zu entsenden, solange die Arbeitnehmerseite keinen Widerspruch gegen die Gesamterfüllung einlegt und vice versa.
Zuletzt geändert von Maria am Freitag 22. Mai 2015, 12:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Dampflok »

Maria » Fr 22. Mai 2015, 11:37 hat geschrieben: * Bank = Arbeitnehmerseite, Aktionärsseite
Eine Übererfüllung der Quote auf einer Seite kann angerechnet werden, sodass es möglich ist, rein männliche Aktionärsvertreter zu entsenden, solange die Arbeitnehmerseite keinen Widerspruch gegen die Gesamterfüllung einlegt und vice versa.
Was ist denn ein "rein männlicher Aktionärsvertreter"? :eek:


""Political correctness" sollte das Unwort des Jahrzehnts werden!"
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Fr 22. Mai 2015, 11:37 hat geschrieben: Sowohl als auch - nein. Weder nur Männer, noch nur Frauen (...) Bei Nichterfüllung der Mindestquote durch die Wahl bzw. Entsendung der Anteilseignervertreter ist die quotenwidrige Wahl bzw. Entsendung zum Aufsichtsrat nichtig, so dass die für das unterrepräsentierte Geschlecht (Frauen oder Männer) vorgesehenen Plätze rechtlich unbesetzt bleiben („leerer Stuhl“). Der Gewählte bzw.Entsandte wird kein Aufsichtsratsmitglied. Die Wahl oder Entsendung ist von Anfang an ohne Rechtswirkung – und zwar unabhängig davon, ob eine Nichtigkeitsklage erhoben oder die Nichtigkeit „auf andere Weise“ geltend gemacht wird. Die Nichtigkeitsfolge wirkt verhaltenssteuernd, weil jede Bank* im Aufsichtsrat das Bestreben hat, ihre Plätze zu besetzen.
Im Klartext: das allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht ist abgeschafft, nicht mehr der Wille der Wählerinnen & Wähler ist ausschlaggebend dafür, wer in den Aufsichtsrat kommt, sondern eine gesetzliche Vorgabe.

Wie einst in der DDR, wo immer schon vor den "Wahlen" feststand, wer wie viele Sitze in der "Volkskammer" bekam.

Sieht so aus, als habe die femifaschistische Ideologie erkannt, dass ein politisch gewollter Mindest-Frauenanteil in einem zu wählenden Gremium durch freie Wahlen nicht zu erreichen ist - und sich, wie nicht anders zu erwarten, für die Zwangsquote und gegen freie Wahlen entschieden.
Zuletzt geändert von Beelzebub am Mittwoch 27. Mai 2015, 23:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » Di 26. Mai 2015, 20:34 hat geschrieben: Im Klartext: das allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht ist abgeschafft, nicht mehr der Wille der Wählerinnen & Wähler ist ausschlaggebend dafür, wer in den Aufsichtsrat kommt, sondern eine gesetzliche Vorgabe.
Ach Beelzebub, es ist ziemlich heiß da unten in deiner Hölle, nicht wahr? Da kochen die Emotionen sehr schnell hoch. ;)

Keine Sorge - sollte eine Aufsichtsratswahl in Einzelabstimmungen erfolgen, kannst du ganz ohne gesetzliches Auf-die Finger-klopfen alle Frauen ablehnen und alle Männer wählen. Sollte wie üblich allerdings en bloc abgestimmt werden, musst du dich entscheiden - alle oder keine/r.

Vielleicht erinnerst du dich dann daran, dass du bei jeder politischen Wahl eine Liste vorgesetzt bekommst und die gewählten Personen dann nach der vorher von den Parteien mit ihren Kritererien bestimmten Reihenfolge nach der erreichten Prozentzahl "abgearbeitet" wird. Das nennt sich Landesliste und über die kommen die meisten Parlamentarier in ihre Positionen. Erst neuerdings gibt es Bestrebungen, diese Namensliste nach den Wünschen der Wähler durch kumulieren und panaschieren "durcheinanderzuwirbeln" (was einige dann wieder undemokratisch finden, weil es Wähler überfordern und vom Wahlgang abhalten könnte).

Ich verrate dir etwas: bei einer Aufsichtswahl ist alles viiiiiiel schlimmer: es gibt - und gab - praktisch kein "allgemeines, freies und gleiches Wahlrecht" ;) Warum?

Im Gegensatz zu politischen Wahlrecht, in dem auch der reichste Mann nur eine Stimme hat, kannst du Aktien = Stimmen kaufen. Eine einzige Stimmkarte des Großinvestors schlägt einen ganzen Saal voller Stimmkarten der Kleinaktionäre. Und es wird noch schlimmer ;) Bei etlichen AGs sind die stimmberechtigten Aktien mehr oder weniger in festen Händen oder gleich gar nicht an der Börse handelbar. Die anderen Anteilseigner bekommen stimmrechtslose "Vorzugsaktien" und müssen mit den Entscheidungen der "Bestimmer" völlig ohne Wahl leben.

In all deiner Rage hast du immer noch nicht begriffen, dass der wichtige Punkt - der, an dem deine Kritik hätte ansetzen müssen :p ) nicht die Wahl sondern die Auswahl der Kandidaten ist. Und dabei muss das Kriterium "Frau" bis zum Erreichen der 30% Quote nun mehr Gewicht bekommen. Wieviel hängt davon ab, wie die bisherige Zusammensetzung des AR ist. Wer eh schon Frauen in den AR geschickt hat, kann die Kandidatenliste auch weiter mit entsprechend vielen Männern bestücken. Wer da Nachholbedarf hat, muss übergangsweise mehr Frauen als Männer nominieren.

Lieber Beelzebub, es geht um Geld und wirtschaftliche Macht und weniger um deine feministische Weltverschwörung. Glaubst du wirklich, dass die Verwaltung (Vorstand und Aufsichtsrat) die Aktionärsvertreterkandidaten nicht immer schon in Absprache mit den Großaktionären, Hausbanken, auch Politiker der Region, us.w. ... benannt hat? Das einzige, was sich jetzt ändert, ist, dass der Blickwinkel der Kandidatensuche sich jetzt mehr auch in Richtung "weiblich" öffnen muss. Ich bin mir sicher, dass es auch dort genügend Kompetenz gibt. Wenn nicht - sei sicher, dass die Lobbyisten schon Übergangslösungen oder Fristenverlängerungen durch die Politik erreichen werden. Putzfrau Erna wird auch zukünftig kaum benannt werden. ;)

Was dich betrifft:
Beelzebub » Di 26. Mai 2015, 20:34 hat geschrieben: Sieht so aus, als habe die femifaschistische Ideologie erkannt, dass ein politisch gewollter Mindest-Frauenanteil in einem zu wählenden Gremium durch freie Wahlen nicht zu erreichen ist - und sich, wie nicht anders zu erwarten, für die Zwangsquote und gegen freie Wahlen entschieden.
Ich finde, deine Schlussfolgerung passt gut zu dir: einfach, bequem, für jeden ohne viel Nachdenken sofort verständlich. Bleib dabei! :D
Zuletzt geändert von Maria am Sonntag 31. Mai 2015, 11:10, insgesamt 1-mal geändert.
Occham

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Occham »

Maria » Mo 4. Mai 2015, 19:38 hat geschrieben: heißt mit anderen Worten: das, was ein ausschließlich männlich besetzter Aufsichtsrat bisher gegen viel "Aufwandsentschädigung" geleistet hat, kann ohne Konsequenzen auch von der halben Kopfzahl geleistet werden. :D
noch lustiger wird es, wenn alle anfangen zu schreien *ICH BIN BILLIGER* *NIMM MICH* wenn der geschlechtergraben vollkommen mit bomben zugedeckt ist.
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