BVG - Urteil Kuckuckskinder

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Dingo
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dingo »

Provokateur » Mo 18. Mai 2015, 06:47 hat geschrieben:Der Mann muss das Kind nicht als seines anerkennen.
Wenn er das verweigert, wird der Test so oder so fällig.
Bei verheirateten Paaren ist m. W. keine explizite Anerkennung seitens des Vaters erforderlich.
Ich bin ein Flüchtlingskind.

Sollten weiterführende Links auf Seiten, die ich verlinke, zu Inhalten führen, die als Gewaltaufruf verstanden werden könnten, so mache ich mir diese ausdrücklich nicht zu eigen.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von vogulin »

Dingo » Mo 18. Mai 2015, 07:29 hat geschrieben: Bei verheirateten Paaren ist m. W. keine explizite Anerkennung seitens des Vaters erforderlich.
Das ist richtig.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von vogulin »

steve1974 » So 17. Mai 2015, 18:44 hat geschrieben:-
@vogulin:
Man könnte argwöhnen,
daß mit deiner Argumentation nicht nur die Unterhaltssicherung
des Neugeborenen durch einen zahlenden Vater gewährleistet sein soll,
sondern auch die zukünftigen Honorare der im Kuckucksfall gecharterten Anwälte.
-
So könnte man das? Nun ja, Anwälte sind im Regelfall keine bezahlten Beamten (Sonderfall der öffentlichen Rechtsauskunft für Einkommensschwache in einigen Bundesländern einmal außen vor), sondern Wirtschaftsunternehmen. Aber die Honorare in diesem speziellen Rechtsgebiet sind sicherlich nicht so, dass es sinnvoll wäre, hieraus eine Erwerbsquelle basteln zu wollen.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dark Angel »

steve1974 » So 17. Mai 2015, 18:44 hat geschrieben:-
@vogulin:
Man könnte argwöhnen,
daß mit deiner Argumentation nicht nur die Unterhaltssicherung
des Neugeborenen durch einen zahlenden Vater gewährleistet sein soll,
sondern auch die zukünftigen Honorare der im Kuckucksfall gecharterten Anwälte.
-
Für den Unterhalt eines Kindes sind BEIDE Elterteile verabntwortlich, NICHT nur der Vater.
Unterhalt besteht nämlich NICHT nur aus dem monetären Anteil. Unterhalt ist viel mehr!
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Provokateur »

Dingo » Mo 18. Mai 2015, 08:29 hat geschrieben: Bei verheirateten Paaren ist m. W. keine explizite Anerkennung seitens des Vaters erforderlich.
Reicht es also nicht, wenn der Vater amtlich seine Vaterschaft bezweifelt?

Wenn das so ist - warum sollte ich als Mann dann noch heiraten?
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dark Angel »

Provokateur » Mo 18. Mai 2015, 08:57 hat geschrieben:
Reicht es also nicht, wenn der Vater amtlich seine Vaterschaft bezweifelt?

Wenn das so ist - warum sollte ich als Mann dann noch heiraten?
Er muss innerhalb einer Ehe berechtigte Zweifel haben und die auch belegen können.
Ansonsten gilt: innerhalb einer Ehe ist der Ehemann der Vater.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Provokateur »

Noch ein Grund für mich, keine Ehe einzugehen.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dark Angel »

steve1974 » So 17. Mai 2015, 22:44 hat geschrieben: Untreue als naturgegeben anzuerkennen, nicht nur als luststeigernde Abwechslung,
sondern als ein genpoolstärkendes Prinzip der biologischen Diversifizierung,
wie es in archaischen Gesellschaften usus war [...]
Ich hatte Dich gefragt:
Oh - ist das so?
Was verstehst Du unter "archaischer Gesellschaft"?
Was weißt Du überhaupt von archaischen Gesellschaften?
Ich werde Dich mal aufklären und Dir zeigen, dass Deine Scheinargumente nur einem feuchten Männertraum OHNE jeden Realitätsbezug entspringen.
Unter archaischer Gesellschaft (Urgesellschaft) wird eine Gesellschaftsform verstanden, die auf Blutsverwandtschaft beruht. In solchen Gesellschaften existieren weder hirarchische Strukturen noch Formen von Privateigentum - heißt die gesamte Gruppe trägt zum Lebensunterhalt der gesamten Gruppe bei. (Das Überleben der Gruppe ist von jedem einzelnen Individuum abhängig). Archaische Gesellschaften gab es nur im Paläolithikum (ab Homo erectus - nachweisbar bis ca. 300.000 Jahre bp) bis zum Beginn des Neolithikums (bis ca. 10.000 Jahre bp). Mit fortschreitender gesellschaftlicher Arbeitsteilung wurden die Gesellschaften komplexer, es bildeten sich hierarchische Strukturen und Privateigentum heraus.
Und das wiederum bedeutet, dass unsere moderne hochkomplexe Gesellschaft NICHT mit archaischen Gesellschaften vergleichbar ist.
Kommen wir zum "genpoolstärkenden Prinzip der biologischen Diversifizierung". Dies ist nur bei Gesellschaften/Gruppen mit geringer Populationsdichte von Bedeutung. Bei unserer heutigen Zuvilisation mit (extrem) hoher Populationsdichte also vollkommen unbedeutend, weil das, was Du ansprichst in jedem Falle gegeben ist.
In archaischen Gesellschaften stellte eine Verarmung des Genpools tatsächlich ein Problem dar, welches durch Matrilokaität bzw Patrilokalität gelöst wurde - heißt entweder mussten junge Frauen oder junge Männer die Gruppe verlassen und wurden entsprechend von anderen Gruppen aufgenommen. Weiterhin galt das Prinzip, dass eine Frau Kinder von verschiedenen Männeren zur Welt brachte und diese Kinder wurden wiederum von der gesamten Gruppe versorgt und betreut. Da gab es kein "mein Kind - dein Kind" oder "ich bin möglicherweise nicht der Vater, sieh zu wie du fertig wirst". Das interessierte niemanden, die Kinder waren Kinder der gesamten Gruppe. Es bestand auch gar keine Notwendigkeit der "Differenzierung" oder herauszufinden, welcher Mann ein bestimmtes Kind gezeugt hatte - eben weil es KEIN Privateigentum gab.
Die Notwenigkeit herauszufinden welches Kind welcher Mann gezeugt hatte ergab sich erst mit Entstehung von Privateigentum, Entwicklung hierarchischer Strukturen und Entstehung des Patriarchats - abgeleitet von Pater familias. Wobei Familie ALLE Personen umfasste, die in blutsverwandtschaftlicher Beziehung zueinander standen.
Es ging also schlicht und ergreifend darum, sicherzustellen, dass das erworbene/angehäufte Privateigentum auch an den/an einen biologischen (blutsverwandten) Nachkommen des Pater familias vererbt wurde.
Es ging nicht (mehr) um biologische Diversifizierung! Dies wird vor allem darin deutlich, dass sich Erbdynastien entwickelten, in denen auch die Herrschaft über die jeweilige Gruppe, den jeweiligen Staat vererbt wurde.
Und genau DAS - Mann will sicherstellen dass erworbenes Eigentum dem biologischen (blutsverwandten) Nachwuchs zugute kommt - nicht in "falsche Hände" gerät, ist der einzige Grund für die "Kuckucks-Kind-Debatte, der Ruf nach "generellem Vaterschaftstest" nach der Geburt.
Zuletzt geändert von Dark Angel am Montag 18. Mai 2015, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von vogulin »

Dark Angel » Mo 18. Mai 2015, 11:22 hat geschrieben:
Und genau DAS - Mann will sicherstellen dass erworbenes Eigentum dem biologischen (blutsverwandten) Nachwuchs zugute kommt - nicht in "falsche Hände" gerät, ist der einzige Grund für die "Kuckucks-Kind-Debatte, der Ruf nach "generellem Vaterschaftstest" nach der Geburt.
Und daher ist es relativ sinnbefreit, wenn Leute, die beide ohnehin in der Grauzone der Pfändungsfreigrenze bzw. des noch geringeren Selbstbehaltes minderjährigen Kindern gegenüber leben, groß auf Staatskosten (PKH) über Fragen der Abstammung debattieren, zumal diese Gutachten nicht ganz billig sind und von den Streitparteien niemals aus eigener Tasche bezahlt werden können. Zu vererben jibbet da ohnehin nix.
Zuletzt geändert von vogulin am Montag 18. Mai 2015, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dampflok »

Es gibt nur eine Lösung, das ist der verpflichtende Gentest nach jeder Geburt.

Erstens werden ohnehin schon jede Menge ärztlich Eingriffe und Maßnahmen am Baby getroffen, sodaß der Einwand "Persönlichkeitsrecht" gar nicht mehr zieht. Auch der Gentest kann schließlich der Gesundheit des Kindes nutzen, wenn zB der leibliche Vater als Organspender benötigt wird.

Zweitens ist es gerade das Persönlichkeitsrecht des Kindes, das von Geburt an auch gegen die Mutter durchgesetzt werden muß, nämlich das Recht des Kindes auf seinen Vater.

Drittens ist ein verpflichtender Gentest auch der beste Hebel, die Erpressungs-Szenarien betrügender Frauen zu neutralisieren: Wenn der Staat diesen Test bei allen Geburten anordnet, können solche Frauen nicht mehr im Vorfeld mit dem Bruch der Partnerschaft drohen, weil der Mann ihn ja gar nicht angeordnet hat.

Und natürlich müssen Väter dasselbe Recht wie Mütter auf ihre Kinder haben. Wenn ich daran denke, was für ein Riesen-Bohei immer dann gemacht wird, wenn in einer Geburtsklinik die Babys vertauscht werden - da kann man das Wort "Persönlichkeitsrecht" gar nicht zuende aussprechen, schon ist der Gentest "gegen den Willen des Babys" angeordnet, damit nur ja die Mutter ihr eigenes Baby zugeordnet bekommt.

Beim BVG haben Männer allerdings nicht die geringste Chance auf Gerechtigkeit, solange eine Frau Bär dort sitzt. Mit dem Urteil hat sie ja nicht nur Väter sondern auch Kinder in ihren Rechten beschnitten. Daß eine Frau unbehelligt Lügen kann ist dieser Frau wichtiger als die Frage des Kindes nach dem eigenen Vater.


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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von epona »

Dampflok » Mo 18. Mai 2015, 13:56 hat geschrieben: Zweitens ist es gerade das Persönlichkeitsrecht des Kindes, das von Geburt an auch gegen die Mutter durchgesetzt werden muß
:D Typisch alte Dampfloks und kleine 74er Machos.

Ca. 40.000 Vaterschaftstest werden jährl. durchgeführt, davon bestätigen nur 25 Prozent die Zweifel des Auftraggebers.
Nicht gerade viel.

Wer obligatorische Gentest nach der Geburt eines Kindes fordert muß entweder unter argen Minderwertigkeitskompexen leiden oder sieht in Frauen Sklavinnen, die man(n) nach Lust und Laune demütigen kann.

Was ich mit so einem Kerlchen machen würde erwähnte ich bereits.
Einen Tritt und ab auf die Post.
Aber da eure Vorstellungen ehe nicht durchsetzbar sind.........................naja, träumt einfach weiter. ;)

Aber evtl. mag von euch noch jemand etwas über die voraussichtliche Fortführung einer Ehe/Partnerschaft nach Erbringung des Nachweises über die Richtigkeit der Vaterschaft sagen.
Soll Frau anschließend auf die Knie sinken oder euch die häßlichen Füße küssen?
Wie stellt ihr euch das vor?
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dark Angel »

Dampflok » Mo 18. Mai 2015, 12:56 hat geschrieben:Es gibt nur eine Lösung, das ist der verpflichtende Gentest nach jeder Geburt.
War ja klar, dass sowas von Dir kommt. Bei Dir sind ja alle Frauen per se kriminell, weil sie Frauen sind.
Dampflok » Mo 18. Mai 2015, 12:56 hat geschrieben:Erstens werden ohnehin schon jede Menge ärztlich Eingriffe und Maßnahmen am Baby getroffen, sodaß der Einwand "Persönlichkeitsrecht" gar nicht mehr zieht. Auch der Gentest kann schließlich der Gesundheit des Kindes nutzen, wenn zB der leibliche Vater als Organspender benötigt wird.
1. gibt es NUR geborene Babys und bei denen gibt es NICHT jede Menge ärztlich Eingriffe und Maßnahmen"

2. Zieht der Einwand Persönlichkeitsrecht sehr wohl, weil es die Persönlichkeitrechte der Frauen betrifft.

3. haben Ungeborene KEINE Prsönlichkeitsrechte

4. ist Dein "zB der leibliche Vater als Organspender benötigt wird." nur ein sinnbefreiter, an den Haaren herbeigezogener Vorwand.
Dampflok » Mo 18. Mai 2015, 12:56 hat geschrieben:Zweitens ist es gerade das Persönlichkeitsrecht des Kindes, das von Geburt an auch gegen die Mutter durchgesetzt werden muß, nämlich das Recht des Kindes auf seinen Vater.
1. sind Persönlichkeitsrechte Abwehrrechte gegen den Staat und KEINE Anspruchsrechte und DAS bedeutet, dass ein Kind eben KEINEN Anspruch hat, zu erfahren wer seine biologischen Eltern sind.
Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist KEIN Persönlichkeitsrecht.

2. gibt es KEIN Recht des Kindes auf seinen Vater
Dampflok » Mo 18. Mai 2015, 12:56 hat geschrieben:Drittens ist ein verpflichtender Gentest auch der beste Hebel, die Erpressungs-Szenarien betrügender Frauen zu neutralisieren: Wenn der Staat diesen Test bei allen Geburten anordnet, können solche Frauen nicht mehr im Vorfeld mit dem Bruch der Partnerschaft drohen, weil der Mann ihn ja gar nicht angeordnet hat.
Dein "Drittens" ist ein absolutes No-Go! Hier wird nämlich allgemeines Persönlichkeitsrecht (Menschenrecht) verletzt und innerhalb dieses allgemeinen Persönlichkeitsrechts ganz speziell das Recht auf Intimsphäre.
Persönlichkeitsrechte/Menschrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat und das bedeutet, es gibt keinerlei Handhabe einen derartigen generellen Gen-/Vaterschaftstest durchzusetzen

Kannst Deine feuchten Träume also in die Tonne kloppen - keine Chance
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Alana4 »

epona » Mo 18. Mai 2015, 13:28 hat geschrieben:
Ca. 40.000 Vaterschaftstest werden jährl. durchgeführt, davon bestätigen nur 25 Prozent die Zweifel des Auftraggebers.
Nicht gerade viel.
.....
och- also ich finde, 25% sind ganz schön viel!
Und für den Einzelnen, der auf diese Weise seine Zweifel bestätigt bekommt, ist das sogar enorm viel!

Wie schon bemerkt: ich kann den Wunsch der Männer nachvollziehen, Gewissheit haben zu wollen.
Es zweifeln ja nicht alle- viele glauben ihrer Frau/Partnerin bzw. hegen da keinerlei Zweifel und fordern keinen Test.
Wer aber da Zweifel hegt und es genau wissen möchte, dürfte in aller Regel auch Gründe dafür haben.
Eine Frau, die dann entrüstet keift :"Wieso glaubst du mir nicht?! Vertraust du mir etwa nicht?! Wenn du einen Test verlangst, dann verlasse ich dich!......." nun ja....wirklich vertrauenserweckend ist das dann auch nicht.
von mir bekäme er seinen Test und nach erwartetem und von mir sicher vorher gesagtem Ergebnis mein Lächeln dazu: "siehste Schatz, alles bestens. Und jetzt geh und wickle dein Kind."

einen generellen verpflichtenden VGentest bei der Geburt eines Kindes lehne ich allerdings ab. Begründungen wurden von Vorschreiben ausreichend genannt.
Zuletzt geändert von Alana4 am Montag 18. Mai 2015, 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
Ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung! Aber meine Tastatur hat damit manchmal Probleme.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Milady de Winter »

Es würde m.E. schon reichen, wenn Männer und Frauen bei berechtigten Gründen einem solchen Test zustimmen müssten, wenn er von einer betroffenen Partei eingefordert wird.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Billie Holiday »

epona » Mo 18. Mai 2015, 14:28 hat geschrieben:
:D Typisch alte Dampfloks und kleine 74er Machos.

Ca. 40.000 Vaterschaftstest werden jährl. durchgeführt, davon bestätigen nur 25 Prozent die Zweifel des Auftraggebers.
Nicht gerade viel.

Wer obligatorische Gentest nach der Geburt eines Kindes fordert muß entweder unter argen Minderwertigkeitskompexen leiden oder sieht in Frauen Sklavinnen, die man(n) nach Lust und Laune demütigen kann.

Was ich mit so einem Kerlchen machen würde erwähnte ich bereits.
Einen Tritt und ab auf die Post.
Aber da eure Vorstellungen ehe nicht durchsetzbar sind.........................naja, träumt einfach weiter. ;)

Aber evtl. mag von euch noch jemand etwas über die voraussichtliche Fortführung einer Ehe/Partnerschaft nach Erbringung des Nachweises über die Richtigkeit der Vaterschaft sagen.
Soll Frau anschließend auf die Knie sinken oder euch die häßlichen Füße küssen?
Wie stellt ihr euch das vor?
Es kann sein, dass er froh ist, die Schlampe loszusein. Im Übrigen wäre das Kind wohl besser bei ihm aufgehoben, wenn sich herausstellt, dass sie gelogen und betrogen hat.
Was soll sie für ein Vorbild sein?
Fremdficken ist das eine...aber ihm dann ein Kind unterjubeln, das ist niederträchtig. Das Kind sollte nicht bei niederträchtigen Menschen aufwachsen.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von epona »

Billie Holiday » Mo 18. Mai 2015, 16:50 hat geschrieben:
Es kann sein, dass er froh ist, die Schlampe loszusein. Im Übrigen wäre das Kind wohl besser bei ihm aufgehoben, wenn sich herausstellt, dass sie gelogen und betrogen hat.
Was soll sie für ein Vorbild sein?
Fremdficken ist das eine...aber ihm dann ein Kind unterjubeln, das ist niederträchtig. Das Kind sollte nicht bei niederträchtigen Menschen aufwachsen.
:s Muss ich deinen Beitrag jetzt verstehen?

Nachweis über die Richtigkeit der Vaterschaft!!!
Der Verdacht des Partners/Ehemannes hat sich NICHT bestätigt, wie in 75% der (Verdachts)Fälle.
Trotzdem ist SIE eine Schlampe und zu niederträchtig ein Kind zu erziehen? :(
Gehts eigentlich noch?
Kriechst du grundsätzlich vor Männern auf den Knien?
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dampflok »

Milady de Winter » Mo 18. Mai 2015, 14:09 hat geschrieben:Es würde m.E. schon reichen, wenn Männer und Frauen bei berechtigten Gründen einem solchen Test zustimmen müssten, wenn er von einer betroffenen Partei eingefordert wird.
Nicht wirklich, weil damit weiter die Möglichkeit besteht daß der Wissenwollende von der anderen Person mit dem Bruch der Partnerschaft erpreßt wird wenn er es wissen will.

Das bedeutet, daß die ehrlichen Frauen beleidigt sind und dann "wegen seines Mißtrauens" die Partnerschaft möglicherweise aufkündigen, wie hier ja auch schon zu Lesen,

und daß die unehrlichen Frauen diese Erpressung nützen in der Hoffnung er gibt dann nach.

Es gibt nur die Lösung, daß der Mann den Test nicht extra verlangen muß, sondern daß der Vaterschaftsnachweis eben so selbstverständlich ist wie etwa der Blick der Kassiererin in den Einkaufswagen beim Scannen der Ware, obwohl fast alle Kunden eben auch keine Diebe sind.

Wollen wir mal nicht vergessen, daß für weibliche Dispositionen wie etwa Schwangerschaft der Staat großzügige Kompensationen schafft (Mutterschutz, jede Menge gratis Untersuchungen und Mutter/Kinderboni) um den "Nachteil" wieder auszugleichen.

Hier ist eben der Mann eindeutig im Nachteil, aber in einer derart existenziellen Frage wie der Elternschaft darf es keine Ausreden geben um Männern und Kindern diese Sicherheit zu nehmen. Also muß auch hier ein Ausgleich geschaffen werden.

Man kann ganz einfach den Unterhalt an den Vaterschaftstest knüpfen. Erst Gentest, dann Kohle. Wer ehrlich ist hat damit kein Problem. :)


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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dampflok »

epona » Mo 18. Mai 2015, 15:59 hat geschrieben:
:s Muss ich deinen Beitrag jetzt verstehen?

Nachweis über die Richtigkeit der Vaterschaft!!!
Der Verdacht des Partners/Ehemannes hat sich NICHT bestätigt, wie in 75% der (Verdachts)Fälle.
Trotzdem ist SIE eine Schlampe und zu niederträchtig ein Kind zu erziehen? :(
Gehts eigentlich noch?
Kriechst du grundsätzlich vor Männern auf den Knien?
Was es alles gibt. :s
Nicht alle Frauen haben etwas gegen Männer. :)


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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von epona »

Dampflok » Mo 18. Mai 2015, 17:03 hat geschrieben:
Nicht alle Frauen haben etwas gegen Männer. :)


Selbstbewußte Frauen haben nichts gegen Männer.
Sie mögen nur keine Waschlappen die weibl. Unterwerfung fordern. ;)
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von epona »

Dampflok » Mo 18. Mai 2015, 17:02 hat geschrieben:
sondern daß der Vaterschaftsnachweis eben so selbstverständlich ist wie etwa der Blick der Kassiererin in den Einkaufswagen beim Scannen der Ware, obwohl fast alle Kunden eben auch keine Diebe sind.
Spatzelchen, der weibl. Körper ist kein Gebärautomat.

Da musst du warten bis du dir ein Kindlein kaufen kannst.

Träum weiter :D
Zuletzt geändert von epona am Montag 18. Mai 2015, 17:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Billie Holiday »

epona » Mo 18. Mai 2015, 16:59 hat geschrieben:
:s Muss ich deinen Beitrag jetzt verstehen?

Nachweis über die Richtigkeit der Vaterschaft!!!
Der Verdacht des Partners/Ehemannes hat sich NICHT bestätigt, wie in 75% der (Verdachts)Fälle.
Trotzdem ist SIE eine Schlampe und zu niederträchtig ein Kind zu erziehen? :(
Gehts eigentlich noch?
Kriechst du grundsätzlich vor Männern auf den Knien?
Was es alles gibt. :s
Habe den letzten Abschnitt falsch verstanden. :s

Ich meinte, wenn sich sein Verdacht bestätigt.

Und sowenig ich vor Männern krieche, sowenig rolle ich für Frauen den roten Teppich aus. ;)

Und wenn Dampflok seit Jahren bemängelt, dass Vätern die Kinder vorenthalten werden, diese zum Spielball und absichtlich entfremdet werden, dann gebe ich ihm Recht, was nichts mit Kriechen zu tun hat. Ich solidarisiere mich nicht grundsätzlich mit allen Frauen, bloß weil ich selbst eine bin.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Milady de Winter »

Dampflok » Mo 18. Mai 2015, 17:02 hat geschrieben:
Nicht wirklich, weil damit weiter die Möglichkeit besteht daß der Wissenwollende von der anderen Person mit dem Bruch der Partnerschaft erpreßt wird wenn er es wissen will.

Das bedeutet, daß die ehrlichen Frauen beleidigt sind und dann "wegen seines Mißtrauens" die Partnerschaft möglicherweise aufkündigen, wie hier ja auch schon zu Lesen,

und daß die unehrlichen Frauen diese Erpressung nützen in der Hoffnung er gibt dann nach.
Nun, ich schätze, die meisten Männer sind sich sicher, dass das Kind, das ihre Frau erwartet, von ihnen ist. Da stellt sich diese Frage nicht und es gibt auch keinen Grund für einen Test.

Wenn ein Mann Zweifel an der Vaterschaft hat, dann hat er die ja nicht aus reinem Spaß an der Freude. Ergo hat er - augenscheinlich - einen Grund. Entweder weil die Frau tatsächlich fremdgegangen ist oder weil er krankhaft eifersüchtig ist und sich einbildet, hintergangen worden zu sein. Wenn die Frau treu war und nicht versteht, warum er den Test von ihr verlangt (und ihm ggf. dann mit dem Bruch der Partnerschaft droht), dann ist das tough shit für ihn. In so einer Situation würde ich meine Beziehung zum Mann tendenziell auch aufkündigen, denn ohne Vertrauen kann man es vergessen. Wenn sie sich jedoch weigert, aber trotzdem mit ihm zusammen bleiben will, dann ist das in meinen Augen so gut wie ein Schuldeingeständnis. Und dann kann er den Strich ziehen. Das ist insgesamt keine schöne Situation, aber schlicht unvermeidlich. Da müssen dann eben beiden sehen, was draus wird.

Es gibt nur die Lösung, daß der Mann den Test nicht extra verlangen muß, sondern daß der Vaterschaftsnachweis eben so selbstverständlich ist wie etwa der Blick der Kassiererin in den Einkaufswagen beim Scannen der Ware, obwohl fast alle Kunden eben auch keine Diebe sind.

Wollen wir mal nicht vergessen, daß für weibliche Dispositionen wie etwa Schwangerschaft der Staat großzügige Kompensationen schafft (Mutterschutz, jede Menge gratis Untersuchungen und Mutter/Kinderboni) um den "Nachteil" wieder auszugleichen.

Hier ist eben der Mann eindeutig im Nachteil, aber in einer derart existenziellen Frage wie der Elternschaft darf es keine Ausreden geben um Männern und Kindern diese Sicherheit zu nehmen. Also muß auch hier ein Ausgleich geschaffen werden.
Ich weiß, worauf Du hinaus willst, aber ich halte es dennoch für überflüssig, diesen Test pauschal durchzuführen, da die meisten Paare eben gar keine Notwendigkeit sehen. Und über den Vater und die Mutter sowie das Kind hinaus geht es keinen etwas an. Also bleibt es eine Sache zwischen dem Paar und später dem Kind.

Man kann ganz einfach den Unterhalt an den Vaterschaftstest knüpfen. Erst Gentest, dann Kohle. Wer ehrlich ist hat damit kein Problem. :)
Wie gesagt, wenn die Frau vom Mann Unterhalt verlangt, dieser jedoch Zweifel an der Vaterschaft hat, dann sollte auf jeden Fall ein Test gemacht werden (müssen). Für beide Parteien. Das kann einmal im Interesse des Mannes, aber in einem anderen Fall auch im Interesse der Frau sein.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dark Angel »

Dampflok » Mo 18. Mai 2015, 16:02 hat geschrieben: Nicht wirklich, weil damit weiter die Möglichkeit besteht daß der Wissenwollende von der anderen Person mit dem Bruch der Partnerschaft erpreßt wird wenn er es wissen will.

Das bedeutet, daß die ehrlichen Frauen beleidigt sind und dann "wegen seines Mißtrauens" die Partnerschaft möglicherweise aufkündigen, wie hier ja auch schon zu Lesen,

und daß die unehrlichen Frauen diese Erpressung nützen in der Hoffnung er gibt dann nach.

Es gibt nur die Lösung, daß der Mann den Test nicht extra verlangen muß, sondern daß der Vaterschaftsnachweis eben so selbstverständlich ist wie etwa der Blick der Kassiererin in den Einkaufswagen beim Scannen der Ware, obwohl fast alle Kunden eben auch keine Diebe sind.

Wollen wir mal nicht vergessen, daß für weibliche Dispositionen wie etwa Schwangerschaft der Staat großzügige Kompensationen schafft (Mutterschutz, jede Menge gratis Untersuchungen und Mutter/Kinderboni) um den "Nachteil" wieder auszugleichen.

Hier ist eben der Mann eindeutig im Nachteil, aber in einer derart existenziellen Frage wie der Elternschaft darf es keine Ausreden geben um Männern und Kindern diese Sicherheit zu nehmen. Also muß auch hier ein Ausgleich geschaffen werden.

Man kann ganz einfach den Unterhalt an den Vaterschaftstest knüpfen. Erst Gentest, dann Kohle. Wer ehrlich ist hat damit kein Problem. :)


Man kann sich auch nen Knopp an die Backe nähen und ein Klavier dran hängen, dann weiß man wie schwer Musik ist.
Deine feuchten Träume werden niemals Realität werden, weil es sowas wie Menschenrechte/Persönlichkeitsrechte gibt und das sind Abwehrrechte und die schützen die Privat- und Intimsphäre der Menschen - sogar die von Frauen, weil Frauen eben auch Menschen sind - vor Willkürakten des Staates.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von epona »

Billie Holiday » Mo 18. Mai 2015, 17:19 hat geschrieben:
Habe den letzten Abschnitt falsch verstanden. :s

Ich meinte, wenn sich sein Verdacht bestätigt.

Und sowenig ich vor Männern krieche, sowenig rolle ich für Frauen den roten Teppich aus. ;)

Und wenn Dampflok seit Jahren bemängelt, dass Vätern die Kinder vorenthalten werden, diese zum Spielball und absichtlich entfremdet werden, dann gebe ich ihm Recht, was nichts mit Kriechen zu tun hat. Ich solidarisiere mich nicht grundsätzlich mit allen Frauen, bloß weil ich selbst eine bin.
War offensichtlich ein Mißverständnis.

Och, was Dampflaok seit etlichen Jahren in etlichen Foren fordert ist einfach nur lächerlich. Diesen User kann ich nicht ernst nehmen.

Mir ging es um die fälschlichen Beschuldigungen verbunden mit der Frage wie soll es danach weiter gehen in der Partnerschaft?
Stelle ich mir ausgesprochen schwierig vor. Ich würde mich von diesem Mann trennen.

Aber kommen wir zu den Frauen, die ihrem Mann/Partner tatsächlich ein Kind unterjubeln.
Du machst es dir einfach, nennst sie Schlampen und sprichst ihnen die Fähigkeit zur Kindererziehung ab.
Wow, da kommt das gute alte Vorurteil zum Vorschein jede Frau die fremd geht ist eine Schlampe, Männer die fremd gehen tolle Hechte. :(
50% aller Ehepartner sollen im Laufe ihrer Ehe schon einmal einen Seitensprung begangen haben.
Viele Schlampen und tolle Hechte.

Nun wird eine dieser "Schlampen" schwanger.
Vielleicht hat sie einen Liebhaber obwohl ihre Ehe "normal" läuft, dann weiß sie evtl. nicht von welchem Mann das Kind stammt.
Evtl. ist ihr Lover auch ebenfalls gebunden, evtl. resultiert die Schwangerschaft aus einem Quicki anläßlich der letzten Firmenfeier.
Sie könnte abtreiben ohne das die Herren etwas erfahren.
Warum behält sie das Kind?
Ich kann mir die Beweggründe nur schwer vorstellen, da ich immer für klare Verhältnisse wäre.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dingo »

Männer, die beim Fremdgehen ein Kind zeugen, sind feiner raus, weil dieses Kind nicht in die feste Beziehung, die sie ja vielleicht erhalten wollen, geboren wird. Mit etwas Glück (und getrennten Konten) können sie ihren Unterhaltsverpflichtungen sogar nachkommen, ohne daß die Partnerin es erfährt. Mit noch mehr Glück werden sie gar nicht zu Unterhaltszahlungen aufgefordert (der angeführte One-Night-Stand)...
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Milady de Winter »

Dingo » Mo 18. Mai 2015, 19:13 hat geschrieben:Männer, die beim Fremdgehen ein Kind zeugen, sind feiner raus, weil dieses Kind nicht in die feste Beziehung, die sie ja vielleicht erhalten wollen, geboren wird. Mit etwas Glück (und getrennten Konten) können sie ihren Unterhaltsverpflichtungen sogar nachkommen, ohne daß die Partnerin es erfährt. Mit noch mehr Glück werden sie gar nicht zu Unterhaltszahlungen aufgefordert (der angeführte One-Night-Stand)...
Mit noch mehr Glück und dem nötigen Verstand zeugen sie gar kein Kind beim Fremdgehen.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dingo »

Milady de Winter » Mo 18. Mai 2015, 20:35 hat geschrieben: Mit noch mehr Glück und dem nötigen Verstand zeugen sie gar kein Kind beim Fremdgehen.
Der beste Verstand schützt nicht vor Unfällen. :rolleyes: Verhütungsmittel können auch mal versagen.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Provokateur »

Dark Angel » Mo 18. Mai 2015, 18:09 hat geschrieben: Man kann sich auch nen Knopp an die Backe nähen und ein Klavier dran hängen, dann weiß man wie schwer Musik ist.
Deine feuchten Träume werden niemals Realität werden, weil es sowas wie Menschenrechte/Persönlichkeitsrechte gibt und das sind Abwehrrechte und die schützen die Privat- und Intimsphäre der Menschen - sogar die von Frauen, weil Frauen eben auch Menschen sind - vor Willkürakten des Staates.
Hier geht es aber nicht um den Staat, dem ist es nämlich egal, ob der Vater Hans oder Franz heisst. Der Staat würde in diesem Falle nur die Voraussetzung zum Schutz der Nichtväter schaffen, die andernfalls in Treu und Glauben ein Kind großziehen und alimentieren würden, mit dem sie biologisch nichts verbindet.

Welches Schutzgut gilt es denn hier zu bewahren? Die materielle Versorgung untreuer Frauen, die sonst ihren Seitensprung schriftlich unter die Nase gerieben bekämen?

Hier geht es darum, dass Männern Kinder anderer Väter untergejubelt werden und diese dafür zahlen müssen, während die Fremdstecher ihr Geld behalten. Eine rechtliche Grundlage, um dies effektiv zu verhindern, fehlt einfach.

Mit einem verpflichtenden Vaterschaftstest wäre das Problem aus der Welt. Der Mann zahlt dann nur für die Party, die er selber auch gefeiert hat. Der Staat ist hier raus, demzufolge wäre das auch kein staatlicher Willkürakt.

Zumal von der Frau keine Vergleichsproben entnommen werden, sondern nur vom Kind und vom Mann, welcher der Vater sein soll. Ich frage mich, was die Frau damit zu tun hat, außer, dass sie hinterher kein Geld bekommt und auf der Straße sitzt.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Milady de Winter »

Dingo » Mo 18. Mai 2015, 20:55 hat geschrieben: Der beste Verstand schützt nicht vor Unfällen. :rolleyes: Verhütungsmittel können auch mal versagen.
Klar, dafür ist der Part mit dem Glück. Der Verstand sollte zumindest jedem Mann signalisieren, nie ungeschützten Verkehr zu haben. Wer sich da auf die Aussage oder das Versprechen der Frau verlässt, ist im Zweifelsfall verlassen. Und in meinen Augen zudem ein Idiot.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dingo »

Milady de Winter » Mo 18. Mai 2015, 20:59 hat geschrieben: Klar, dafür ist der Part mit dem Glück. Der Verstand sollte zumindest jedem Mann signalisieren, nie ungeschützten Verkehr zu haben. Wer sich da auf die Aussage oder das Versprechen der Frau verlässt, ist im Zweifelsfall verlassen. Und in meinen Augen zudem ein Idiot.
Nur ist es ja eher der Mann, der es ohne Kondom "schöner" findet. Habe ich zumindest gehört.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dampflok »

Dingo » Mo 18. Mai 2015, 20:09 hat geschrieben: Nur ist es ja eher der Mann, der es ohne Kondom "schöner" findet. Habe ich zumindest gehört.
Jeder mit etwas Lebenserfahrung weiß, wie Frauen reagieren wenn der Mann in einer festen Beziehung auf ein Kondom bestehen würde, obwohl sie verhütet (oder zumindest sagt daß sie es tut): Es wäre ein Mißtrauensbeweis. Also läßt er es irgendwann weg und sie wähnt ihn solange in Sicherheit, bis sie ein Kind will (ob er will oder nicht).

Es sind die Frauen die die Verhütung in ihrer Hand haben wollen, weshalb vor wenigen Jahren auch die Pille für den Mann auf Eis gelegt wurde. Sie würde sich einfach nicht groß auf dem Markt durchsetzen und daher floppen, weil die Männer mehrheitlich irgendwann die Pille nicht mehr nehmen würden da sich die Frauen eben nicht auf die Männer verlassen wollen, bzw. ein Teil von ihnen wohl eben auch fremdgehen will, was ja auch die Kuckukskinder erklärt.


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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dingo »

Dampflok » Mo 18. Mai 2015, 21:28 hat geschrieben:
Jeder mit etwas Lebenserfahrung weiß, wie Frauen reagieren wenn der Mann in einer festen Beziehung auf ein Kondom bestehen würde, obwohl sie verhütet (oder zumindest sagt daß sie es tut): Es wäre ein Mißtrauensbeweis. Also läßt er es irgendwann weg und sie wähnt ihn solange in Sicherheit, bis sie ein Kind will (ob er will oder nicht).

Es sind die Frauen die die Verhütung in ihrer Hand haben wollen, weshalb vor wenigen Jahren auch die Pille für den Mann auf Eis gelegt wurde. Sie würde sich einfach nicht groß auf dem Markt durchsetzen und daher floppen, weil die Männer mehrheitlich irgendwann die Pille nicht mehr nehmen würden da sich die Frauen eben nicht auf die Männer verlassen wollen, bzw. ein Teil von ihnen wohl eben auch fremdgehen will, was ja auch die Kuckukskinder erklärt.


Interessante Denkweise. Die Männer würden eine Pille, die ihre Zeugungsfähigkeit (zeitweise) minimiert, nicht mehr nehmen, weil die Frauen sich nicht auf die Männer verlassen wollen? Haben die Männer keine Eier in der Hose, ihre Pille zu nehmen, wenn sie keine Kinder wollen, egal, was die Frau sagt?

Und richtig, es ist allgemein bekannt, daß nur Frauen fremdgehen. War schon immer so, seit der bedauerlichen Abschaffung der Keuschheitsgürtel.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von vogulin »

Dark Angel » Mo 18. Mai 2015, 09:01 hat geschrieben: Er muss innerhalb einer Ehe berechtigte Zweifel haben und die auch belegen können.
Ansonsten gilt: innerhalb einer Ehe ist der Ehemann der Vater.

Und auch dann braucht er kein komplettes Verfahren mit Gutachten vor dem Familiengericht mit allem Zipp und Zapp.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von vogulin »

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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Katenberg »

steve1974 » Fr 15. Mai 2015, 09:23 hat geschrieben:Bilanz von Experten:
Geschätzte 5-10 % aller Kinder
in Deutschland sind untergeschobene Kinder .
Das BVG hat die Auskunftspflicht der Mutter bzgl. des leiblichen Vaters beendet.
Der Schutz der Privatsphäre sei höher einzustufen
als das Begehren nach Unterhaltsausgleich durch den Erzeuger.
Wie gehen Männer ,
betroffene wie nicht betroffene , generell mit dem Thema um ?
Es bleibt eben dem Mann nur die Möglichkeit, doppelt misstrauisch und sicher zu agieren, oder schwul zu werden. Hat Beides seine Vorzüge.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dark Angel »

Provokateur » Mo 18. Mai 2015, 19:57 hat geschrieben:
Hier geht es aber nicht um den Staat, dem ist es nämlich egal, ob der Vater Hans oder Franz heisst. Der Staat würde in diesem Falle nur die Voraussetzung zum Schutz der Nichtväter schaffen, die andernfalls in Treu und Glauben ein Kind großziehen und alimentieren würden, mit dem sie biologisch nichts verbindet.

Welches Schutzgut gilt es denn hier zu bewahren? Die materielle Versorgung untreuer Frauen, die sonst ihren Seitensprung schriftlich unter die Nase gerieben bekämen?

Hier geht es darum, dass Männern Kinder anderer Väter untergejubelt werden und diese dafür zahlen müssen, während die Fremdstecher ihr Geld behalten. Eine rechtliche Grundlage, um dies effektiv zu verhindern, fehlt einfach.

Mit einem verpflichtenden Vaterschaftstest wäre das Problem aus der Welt. Der Mann zahlt dann nur für die Party, die er selber auch gefeiert hat. Der Staat ist hier raus, demzufolge wäre das auch kein staatlicher Willkürakt.

Zumal von der Frau keine Vergleichsproben entnommen werden, sondern nur vom Kind und vom Mann, welcher der Vater sein soll. Ich frage mich, was die Frau damit zu tun hat, außer, dass sie hinterher kein Geld bekommt und auf der Straße sitzt.
Doch - hier geht es sehr wohl um den Staat, der muss nämlich ein entsprechendes Gesetz verabschieden, das als Grundlage für den verpflichtenden Vaterschaftstest dient. Und genau DAS darf er NICHT.
Genau davor schützen Persönlichkeitsrechte. Gar nxi wäre aus der Welt - ganz im Gegenteil.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Katenberg »

Dark Angel » Mo 18. Mai 2015, 22:40 hat geschrieben: Doch - hier geht es sehr wohl um den Staat, der muss nämlich ein entsprechendes Gesetz verabschieden, das als Grundlage für den verpflichtenden Vaterschaftstest dient. Und genau DAS darf er NICHT.
Genau davor schützen Persönlichkeitsrechte. Gar nxi wäre aus der Welt - ganz im Gegenteil.
Eine Alternative wäre, den Vaterschaftstest für die Forderung von Unterhalt vorauszusetzen, sollte es keine Einigung geben.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von JFK »

Katenberg » Mo 18. Mai 2015, 22:43 hat geschrieben:
Eine Alternative wäre, den Vaterschaftstest für die Forderung von Unterhalt vorauszusetzen, sollte es keine Einigung geben.
Ist das nicht so? Ich kenn mich da nicht so aus, meine Jungs lasse ich für gewöhnlich nicht aus den Augen :D

Also wenn eine daherkommt mit einem Kind auf dem Arm, würde ich ohne Vaterschaftstest kein Cent rausrücken.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Katenberg »

JFK » Mo 18. Mai 2015, 22:48 hat geschrieben:
Ist das nicht so? Ich kenn mich da nicht so aus, meine Jungs lasse ich für gewöhnlich nicht aus den Augen :D

Also wenn eine daherkommt mit einem Kind auf dem Arm, würde ich ohne Vaterschaftstest kein Cent rausrücken.
Nein, meines Wissens nach nicht, da die Mutter dem Test zustimmen müsste.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Siffi1112 »

Mal ne Frage. Wie sieht eigentlich mit der Auskunftspflicht gegenüber des Kindes aus?
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Katenberg »

Siffi1112 » Mo 18. Mai 2015, 23:04 hat geschrieben:Mal ne Frage. Wie sieht eigentlich mit der Auskunftspflicht gegenüber des Kindes aus?
Nach meinem Wissensstand gilt das Identitätsrecht des Kindes als höher, als der Datenschutz des leiblichen Vaters, zumindest bei Samenspendern. Nach derzeitigem Stand können Samenspender auf Unterhalt verklagt werden.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Provokateur »

Dark Angel » Mo 18. Mai 2015, 22:40 hat geschrieben: Doch - hier geht es sehr wohl um den Staat, der muss nämlich ein entsprechendes Gesetz verabschieden, das als Grundlage für den verpflichtenden Vaterschaftstest dient. Und genau DAS darf er NICHT.
Genau davor schützen Persönlichkeitsrechte. Gar nxi wäre aus der Welt - ganz im Gegenteil.
Die Persönlichkeitsrechte der Mutter sind nicht in Frage gestellt, da die Tatsache der Mutterschaft wohl kaum verschleiert wird.
Hier geht es um die Beziehung zwischen (potentiellem) Vater und Kind.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dampflok »

Dingo » Mo 18. Mai 2015, 20:53 hat geschrieben: Interessante Denkweise. Die Männer würden eine Pille, die ihre Zeugungsfähigkeit (zeitweise) minimiert, nicht mehr nehmen, weil die Frauen sich nicht auf die Männer verlassen wollen? Haben die Männer keine Eier in der Hose, ihre Pille zu nehmen, wenn sie keine Kinder wollen, egal, was die Frau sagt?
Du hast meinen für Dich offenbar zu anspruchsvollen Text nicht verstanden, es ist die Pharmaindustrie, die davon ausgeht daß zuwenige Männer das Produkt permanent kaufen würden.

Und es ist vollig normal daß die Frau, in dessen Körper sich die Schwangerschaft vollzieht, darüber selber bestimmen will. Und darum im Zweifelsfall eher selber verhütet als sich auf den Mann verläßt.

Was nur nicht geht, ist in der heutigen Zeit dem Partner gegen seinen Willen eine Elternschaft aufzuzwingen, bzw. einem dafür nicht verantwortlichen Mann die Verantwortung zu geben, und dem Kind eine lebenslange Lüge über die Vaterschaft aufzubinden, nur weil man nicht will daß es rauskommt daß man fremd gepoppt hat - oder weil der ausgewählte "Vater" mehr Geld für die Frau rüberwachsen lassen kann als der Echte.

Der Frau steht es nicht zu, die Bindung zwischen Vater und Kind zu manipulieren oder zu zerstören. So sicher wie die Mutter weiß, daß es sich um ihr eigenes Kind handelt, genau so sicher müssen sich auch Vater und Kind über die Elternschaft sein. Die Mutter hat da gar nichts nachträglich "ändern" zu dürfen, darum verpflichtende Gentests und das Problem wäre einfach gelöst.
Und richtig, es ist allgemein bekannt, daß nur Frauen fremdgehen. War schon immer so, seit der bedauerlichen Abschaffung der Keuschheitsgürtel.
Wo steht das? Wer so argumentiert, dem Diskutanten nie behauptete Dinge zu unterstellen, ist charakterlich auf einer unteren Schublade.


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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dampflok »

JFK » Mo 18. Mai 2015, 21:48 hat geschrieben:
Ist das nicht so? Ich kenn mich da nicht so aus, meine Jungs lasse ich für gewöhnlich nicht aus den Augen :D

Also wenn eine daherkommt mit einem Kind auf dem Arm, würde ich ohne Vaterschaftstest kein Cent rausrücken.
Dazu würdest Du ruckzuck gezwungen. Du müßtest alle Kosten auf Dich nehmen um ein Verfahren anzuleiern. Das dauert, das kann auch gegen Dich auslaufen und dennoch mußt Du in der ganzen Zeit Zahlen - es geht ja "um das Kind".

Es gibt sogar einen Vater der trotz erwiesener 99%iger Zeugungsunfähigkeit und etlicher (vor Gericht aber eben aus bekannten Vorwänden nicht anerkannter) Belege daß ein Anderer der Vater ist, der Frau und dem Kind Unterhalt zahlen muß.

Dem Staat war es anhand seiner Rechtsprechung in den letzten 40 Jahren völlig egal welcher Mann für Frau und Kinder bezahlt; es wird nur darauf geachtet daß immer einer Zahlt, damit es der Staat nicht muß. Wo sich gar kein Zahlvater findet, zahlt der Staat übrigens weniger als der Mann es muß, also zahlt der Mann im Prinzip zu viel. Und die Frage warum die emanzipierte Frau nicht selber für sich und ihr Wunschkind Arbeiten gehen kann, wird nur zum Schein gestellt und es gibt 1000 Ausnahmetatbestände warum der Unterhalt doch lebenslang fließen muß. Hier habe ich Kindes- und Ehegattenunterhalt bewußt zusammengefaßt, weil das dahinterstehende Prinzip dasselbe ist. Nämlich daß der Mann die Frau finanzieren muß und daß das Kind der Frau gehört solange es als Grund für die Zahlpflicht des Mannes taugt.

Die Lage würde sich erheblich entspannen, würde der Unterhalt für Frauen auf Null und würde das Recht wie die Pflicht auf Elternschaft grundsätzlich auf 50/50 gesetzt.

So würde kein Unterhalt mehr fließen, beide hätten die Verantwortung für ihre Kinder und somit würden Kuckuksvaterschaften, Unterhaltsstreits oder Eheschließungen rein wegen späterer Scheidungsabzocke sofort der Vergangenheit angehören. Andererseits würden Kinder besser erzogen, da sie nicht bei den fast immer überforderten "Alleinerziehenden" aufwachsen müßten sondern genau hälftig bei beiden leiblichen Eltern.

Man würde dabei aber vielen Anwälten (mit dicker Lobby im BuTa) die Arbeitsgrundlage entziehen und das bei Einigen so verhaßte "alte" (aber als Einziges zukunftsfähig funktionierende) Familienmodell stärken - denn wo sich Trennung für Kohle nicht lohnt, kann man ja im Zweifel auch zusammenbleiben...


Zuletzt geändert von Dampflok am Dienstag 19. Mai 2015, 08:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dampflok »

Katenberg » Mo 18. Mai 2015, 22:05 hat geschrieben:
Nach meinem Wissensstand gilt das Identitätsrecht des Kindes als höher, als der Datenschutz des leiblichen Vaters, zumindest bei Samenspendern. Nach derzeitigem Stand können Samenspender auf Unterhalt verklagt werden.
So ist es. Und damit wird die Absurdität des Urteils der Frau Bär überdeutlich.

Sie ist eine bekennende Lesbe und offene Vertreterin der Gendertheorie. Die Gendertheorie will die Familie als patriarchal geschaffenes Konstrukt völlig abschaffen.


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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Dark Angel »

Provokateur » Di 19. Mai 2015, 05:58 hat geschrieben:
Die Persönlichkeitsrechte der Mutter sind nicht in Frage gestellt, da die Tatsache der Mutterschaft wohl kaum verschleiert wird.
Hier geht es um die Beziehung zwischen (potentiellem) Vater und Kind.
Wessen Persönlichkeitsrechte da betroffen sind, ist doch vollkommen wurscht. Im Falle eines verpflichtenden Gen-/Vaterschaftstests müssen vom Staat entsprechende Gesetze erlassen werden, die Persönlichkeitsrechte außer Kraft setzen und das ist ein No-Go. Der Staat darf das nicht - Ende.
Ganz nebenbei werden bei solcher Maßnahme die Persönlichkeitsrechte ALLER außer Kraft gesetzt.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Katenberg »

Dark Angel » Di 19. Mai 2015, 09:43 hat geschrieben: Wessen Persönlichkeitsrechte da betroffen sind, ist doch vollkommen wurscht. Im Falle eines verpflichtenden Gen-/Vaterschaftstests müssen vom Staat entsprechende Gesetze erlassen werden, die Persönlichkeitsrechte außer Kraft setzen und das ist ein No-Go. Der Staat darf das nicht - Ende.
Ganz nebenbei werden bei solcher Maßnahme die Persönlichkeitsrechte ALLER außer Kraft gesetzt.
Inwiefern wird das Persönlichkeitsrecht der Mutter bei einem derartigen Nachweis außer Kraft gesetzt?

Ansonsten: Kein Test - kein Geld
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von epona »

Katenberg » Di 19. Mai 2015, 09:51 hat geschrieben:
Inwiefern wird das Persönlichkeitsrecht der Mutter bei einem derartigen Nachweis außer Kraft gesetzt?

Ansonsten: Kein Test - kein Geld
Intimsphäre sagt dir etwas?

Spatzelchen, Weiblein soll doch jedes Kind gebären, alles Andere wäre Mord.
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von Katenberg »

epona » Di 19. Mai 2015, 09:54 hat geschrieben: Intimsphäre sagt dir etwas?
Werde mal konkret, Mädel, inwiefern die Intimsphäre der Mutter verletzt wird.

Spatzelchen, Weiblein soll doch jedes Kind gebären, alles Andere wäre Mord.
Männlein darf Kindlein verhungern lassen?
Ums mal auf deinem Niveau zu sagen:
Warum soll denn der böse Mann für ein Kind zahlen, dessen Papa er gar nicht ist?

Hast du das verstanden, oder brauchst du Bilder?
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Re: BVG - Urteil Kuckuckskinder

Beitrag von epona »

Dampflok » Di 19. Mai 2015, 08:20 hat geschrieben:
So ist es. Und damit wird die Absurdität des Urteils der Frau Bär überdeutlich.

Sie ist eine bekennende Lesbe und offene Vertreterin der Gendertheorie. Die Gendertheorie will die Familie als patriarchal geschaffenes Konstrukt völlig abschaffen.


Das ist Unsinn!

Ein patiraschal geschaffenes Konstrukt hat heute keine Daseinsberechtigung mehr!
Frauen müssen sich Männern nicht unterwerfen und Kinder nicht vor Papa kuschen.
Ein Klapps auf den Hintern für Frauen ist kein Ersatz für Gleichberechtigung.
Frauen und Männer sind gleichwertig und gleichermaßen verantwortlich für ihre Kinder.
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