Offenbar ist noch keiner drauf gekommen?!

Moderator: Moderatoren Forum 8
Tja, natürlich kann niemand per Unterschrift einen Teil der Schuld der z.T. noch lebenden Generationen am Holocaust etc. auf die eigenen Schultern nehmen; ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass ein "Neu-Deutscher" nach der Einbürgerung eine solche Schuld empfinden/annehmen wird...Antonius » Mo 20. Apr 2015, 18:30 hat geschrieben:Ich stimme Dir weitgehend zu.
"Zum heutigen Deutsch-Sein gehört sicherlich das Erinnern an die Kriege und Verbrechen des letzten Jahrhunderts".
Ich möchte aus der Rede des Bundespräsidenten zum Holocaust-Gedenktag am 27.1.2015 zitieren:So empfinde ich es auch, und sicherlich wird jedermann, der jetzt die Deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt oder erwerben will, sich darüber im Klaren sein, daß er auch in diesen Teil der deutschen Geschichte eintritt.
Solange ich lebe, werde ich darunter leiden, dass die deutsche Nation mit ihrer so achtenswerten Kultur
zu den ungeheuerlichsten Menschheitsverbrechen fähig war.
Selbst eine noch so überzeugende Deutung des schrecklichen Kulturbruchs wäre nicht imstande,
mein Herz und meinen Verstand zur Ruhe zu bringen.
Denn da ist ein Bruch eingewebt in die Textur unserer nationalen Identität, der im Bewusstsein quälend lebendig bleibt.
Wer "in der Wahrheit leben" will, wird dies niemals leugnen.
Lach......und weil das genauso ist, wie der Carl das beschreibt.........in eigener Person vieles davon gebunden ist, rheinischen katholisch aufgezogen auf der Ackerkrume der zig Vorfahren, mit Rheinwasser getauft. .......bin ich Abendländrr durch und durch......Cloudfox » Mo 20. Apr 2015, 18:41 hat geschrieben:Ein *Deutscher*?
Zuckmayer, Des Teufels general könnte da vielleicht Aufschluss geben![]()
"
Na, und was wissen Sie denn über die Seitensprünge der Frau Ururgroßmutter? Die hat doch sicher keinen Ariernachweis verlangt.
... was kann da nicht alles vorgekommen sein in einer alten Familie. Vom Rhein – noch dazu. Vom Rhein. Von der großen Völkermühle. Von der Kelter Europas!
...
Und jetzt stellen Sie sich doch mal Ihre Ahnenreihe vor – seit Christi Geburt. Da war ein römischer Feldhauptmann, ein schwarzer Kerl, braun wie ne reife Olive, der hat einem blonden Mädchen Latein beigebracht. Und dann kam ein jüdischer Gewürzhändler in die Familie, das war ein ernster Mensch, der ist noch vor der Heirat Christ geworden und hat die katholische Haustradition begründet. – Und dann kam ein griechischer Arzt dazu, oder ein keltischer Legionär, ein Graubündner Landsknecht, ein schwedischer Reiter, ein Soldat Napoleons, ein desertierter Kosak, ein Schwarzwälder Flözer, ein wandernder Müllerbursch vom Elsaß, ein dicker Schiffer aus Holland, ein Magyar, ein Pandur, ein Offizier aus Wien, ein französischer Schauspieler, ein böhmischer Musikant – das hat alles am Rhein gelebt, gerauft, gesoffen und gesungen und Kinder gezeugt – und – und der Goethe, der kam aus demselben Topf, und der Beethoven und der Gutenberg, und der Matthias Grünewald, und – ach was, schau im Lexikon nach. Es waren die Besten, mein Lieber! Die Besten der Welt! Und warum? Weil sich die Völker dort vermischt haben. Vermischt – wie die Wasser aus Quellen und Bächen und Flüssen, damit sie zu einem großen, lebendigen Strom zusammenrinnen. Vom Rhein – das heißt: vom Abendland. Das ist natürlicher Adel. Das ist Rasse. Seien Sie stolz darauf, Hartmann – und hängen Sie die Papiere Ihrer Großmutter in den Abtritt. Prost.."
Carl Zuckmayer: Des Teufels General.
Ei, Gude!Cloudfox » Mo 20. Apr 2015, 18:41 hat geschrieben:Ein *Deutscher*? [...]
Carl Zuckmayer: "Des Teufels General":
"Und jetzt stellen Sie sich doch mal Ihre Ahnenreihe vor – seit Christi Geburt. Da war ein römischer Feldhauptmann, ein schwarzer Kerl, braun wie ne reife Olive, der hat einem blonden Mädchen Latein beigebracht. Und dann kam ein jüdischer Gewürzhändler in die Familie, das war ein ernster Mensch, der ist noch vor der Heirat Christ geworden und hat die katholische Haustradition begründet. – Und dann kam ein griechischer Arzt dazu, oder ein keltischer Legionär, ein Graubündner Landsknecht, ein schwedischer Reiter, ein Soldat Napoleons, ein desertierter Kosak, ein Schwarzwälder Flözer, ein wandernder Müllerbursch vom Elsaß, ein dicker Schiffer aus Holland, ein Magyar, ein Pandur, ein Offizier aus Wien, ein französischer Schauspieler, ein böhmischer Musikant – das hat alles am Rhein gelebt, gerauft, gesoffen und gesungen und Kinder gezeugt – und – und der Goethe, der kam aus demselben Topf, und der Beethoven und der Gutenberg, und der Matthias Grünewald, und – ach was, schau im Lexikon nach. Es waren die Besten, mein Lieber! Die Besten der Welt! Und warum? Weil sich die Völker dort vermischt haben. Vermischt – wie die Wasser aus Quellen und Bächen und Flüssen, damit sie zu einem großen, lebendigen Strom zusammenrinnen. Vom Rhein – das heißt: vom Abendland. Das ist natürlicher Adel. Das ist Rasse. Seien Sie stolz darauf, Hartmann – und hängen Sie die Papiere Ihrer Großmutter in den Abtritt. Prost.."
Wer aber Nachweisen kann, er selbst ist im Zeitraum von 1933 bis 1945 geboren ist, oder seine Eltern, der brauch durch die Ariergesetzgebung keinen weiteren Nachweis erbringen!Staatsangehörigkeitsausweis
Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?
Reisepass und Personalausweis sind keine sicheren Nachweise für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis hingegen ist die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird für bestimmte Rechtsgeschäfte oder -verhältnisse benötigt (z.B. Adoption, Verbeamtung, Heirat, Einbürgerung des ausländischen Ehegatten). Wir stellen ihn auch auf Ihren Antrag hin aus, wenn Sie – rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind – dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie z. B. als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind.
Was wird bei Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises geprüft?
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit 1938 immer als Deutsche behandelt wurden. Waren sie z. B. von Veränderungen staatlicher Hoheitsgebiete betroffen, die beide Weltkriege mit sich brachten, können weitergehende Prüfungen erforderlich sein. Für im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen dann an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.
Was ist denn das für ein infantiler Blödsinn?ariya richter » vor 36 Minuten hat geschrieben:Eine Frage an die User hier, hat einer von Euch den Deutschenausweis? Was ist das?
Wer aber Nachweisen kann, er selbst ist im Zeitraum von 1933 bis 1945 geboren ist, oder seine Eltern, der brauch durch die Ariergesetzgebung keinen weiteren Nachweis erbringen!
Da er von den Deutschen nicht Vergast wurde, er war vom Blute her Deutscher!
Bevor man sowas schreibt, sollte man sich über Google Schlau machen!ThorsHamar » Sa 25. Apr 2015, 12:21 hat geschrieben:
Was ist denn das für ein infantiler Blödsinn?
Hier das Antragsformular, für die Feststellung ein Bundesbürger zu sein.:
Wobei ich mich nicht über die Botschaft an das Bundesverwaltungsamt gewendet habe, sondern das selbst erledigt habe!
http://www.berlin.de/ba-friedrichshain- ... 165567.phpWas wird bei Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises geprüft?
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit 1938 immer als Deutsche behandelt wurden. Waren sie z. B. von Veränderungen staatlicher Hoheitsgebiete betroffen, die beide Weltkriege mit sich brachten, können weitergehende Prüfungen erforderlich sein. Für im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen dann an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.
https://www.verwaltungsservice.bayern.d ... 2109883264In diesen Fällen bedarf es eines umfassenden Feststellungsverfahrens, in dem die konkreten Abstammungsverhältnisse oder der Erwerbsgrund (Einbürgerung oder Geburtserwerb nach dem 01.01.2000) zu überprüfen sind. Ist die Prüfung der Abstammungsverhältnisse erforderlich, muss der Antragsteller nachweisen, dass er und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger (Deutscher) behandelt wurde
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsange ... itsausweisFür die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden daher höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt als für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises. Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren Vorfahren bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt).
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_S ... %B6rigkeitWährend der faktische Verlust der deutschen Ostgebiete nach dem Zweiten Weltkrieg die Staatsangehörigkeit der dort ansässig gewesenen Deutschen unberührt ließ,[61] ergab sich durch die Vertreibung Deutscher aus früheren Siedlungsgebieten außerhalb des Deutschen Reichs die politische Notwendigkeit, den Begriff des deutschen Staatsangehörigen neu zu fassen. Nach § 1 RuStAG ist Deutscher, wem die unmittelbare Reichsangehörigkeit verliehen wurde. Damit hätten die Volksdeutschen keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Daher wurde in Artikel 116 GG eine neue Legaldefinition getroffen. „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes“ ist auch, wer als Flüchtling oder Vertriebener (bzw. Ehegatte oder Nachfahre) deutscher Volkszugehörigkeit in Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 aufgenommen worden war.[62] Neben dem deutschen Volkstum war maßgeblich, dass innerhalb des früheren Reichsgebietes ein neuer Wohnsitz begründet worden war. Österreicher, die ihren Aufenthalt in Deutschland ab dem 26. April 1945 hatten, konnten in der Zeit zwischen dem 14. Mai 1956 und dem 30. Juni 1957 gegenüber der Staatsangehörigkeitsbehörde die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit erklären.[63]
Dazu müsste man allerdings erstmal "Deutsch" definieren. Persönlich würde ich dabei eher einteilen in:giih » Mi 15. Apr 2015, 23:57 hat geschrieben:Was sind seine Eigenheiten/ Merkmale?
Ich bezog mich auf Deinen hirnrissigen Satz: "Da er von den Deutschen nicht Vergast wurde, er war vom Blute her Deutscher!" ...ariya richter » Heute 08:11 hat geschrieben:
Bevor man sowas schreibt, sollte man sich über Google Schlau machen! .....
Wie legt man das fest?Katenberg » So 26. Apr 2015, 12:43 hat geschrieben:
Dazu müsste man allerdings erstmal "Deutsch" definieren. Persönlich würde ich dabei eher einteilen in:
- Ethnodeutsch
Was ist das? Muss man Wein- oder Biertrinker sein? Oder beides? Können Antialkoholiker dann Deutsche sein? ...- Kulturdeutsch
Ich habe als Deutscher einen Pass. Was fehlt mir noch?- Passdeutsch
Schau an: alles ziemlich beliebig!Letzteres ist ein rein verwaltungstechnischer Begriff, ersteres abhängig von der Abstammung und das zweite wiederum eine Einstellungssache.
Ich habe eine unkonkrete auf die selbige Frage beantwortet. Dass ich dafür bin, "Deutsch" mal wieder, auch neu, zu definieren, habe ich hier bereits offen gelegt. Kulturdeutsch kann man dabei allerdings zB an der deutschen Sprache festlegen. Zur restlichen Diskussion will ich mich nochmal einlesen, wie die Ungarn das genau klären.Gregorius I » So 26. Apr 2015, 16:31 hat geschrieben:
Wie legt man das fest?
Was ist das? Muss man Wein- oder Biertrinker sein? Oder beides? Können Antialkoholiker dann Deutsche sein? ...
Ich habe als Deutscher einen Pass. Was fehlt mir noch?
Schau an: alles ziemlich beliebig!
Ich würde Ethnodeutsch (also das Abstammungskriterium) nicht so sehr hervorheben. Ethnodeutsch und Kulturdeutsch als eine Kategorie und Passdeutsch als die andere. Denn wer sich zum Deutschtum (ja ich benutze das böse WortKatenberg » So 26. Apr 2015, 12:43 hat geschrieben:
Dazu müsste man allerdings erstmal "Deutsch" definieren. Persönlich würde ich dabei eher einteilen in:
- Ethnodeutsch
- Kulturdeutsch
- Passdeutsch
Letzteres ist ein rein verwaltungstechnischer Begriff, ersteres abhängig von der Abstammung und das zweite wiederum eine Einstellungssache.
Selbstverständlich, halte ich ja ebenso.Helmuth_123 » So 26. Apr 2015, 17:44 hat geschrieben:
Ich würde Ethnodeutsch (also das Abstammungskriterium) nicht so sehr hervorheben. Ethnodeutsch und Kulturdeutsch als eine Kategorie und Passdeutsch als die andere. Denn wer sich zum Deutschtum (ja ich benutze das böse Wort) bekennt, der ist für mich Deutscher egal woher seine Eltern oder er selber ursprünglich stammen.
Zu wenig Information, konkretisiere das bitte.Aristide » So 26. Apr 2015, 17:57 hat geschrieben:Ist ein Wirtschaftsflüchtling aus Subsahara, der sich zum Deutschtum bekennt, also auch automatisch Deutscher? Dann wird die Zahl der Deutschen in aller Welt aber gewaltig unterschätzt!
Genau ! Und deshalb hat die Leitkultur auch so einen hohen Stellenwert, damit das funzt...kapiert eigentlich jeder.Helmuth_123 » So 26. Apr 2015, 16:44 hat geschrieben:
Ich würde Ethnodeutsch (also das Abstammungskriterium) nicht so sehr hervorheben. Ethnodeutsch und Kulturdeutsch als eine Kategorie und Passdeutsch als die andere. Denn wer sich zum Deutschtum (ja ich benutze das böse Wort) bekennt, der ist für mich Deutscher egal woher seine Eltern oder er selber ursprünglich stammen.
So wie der hier? Dann ja!Aristide » So 26. Apr 2015, 17:57 hat geschrieben:Ist ein Wirtschaftsflüchtling aus Subsahara, der sich zum Deutschtum bekennt, also auch automatisch Deutscher? Dann wird die Zahl der Deutschen in aller Welt aber gewaltig unterschätzt!
ich bezweifle sehr dass es dir oder irgend jemand anderem gelingt einen mehrheitsfähigen konsens über die deutsche leitkultur zu formulieren.Demolit » So 26. Apr 2015, 18:14 hat geschrieben:
Genau ! Und deshalb hat die Leitkultur auch so einen hohen Stellenwert, damit das funzt...kapiert eigentlich jeder.
echt
Die deutsche Sprache ist ein wesentliches, wenn nicht das einzige Merkmal dafür, um zu erkennen, wer ein "Deutscher" ist. Der Rest ist Mythos ("Ethnodeutsch") und Staatsrecht ("Passdeutsch"). Man könnte noch eine Kombination überdenken aus Sprache und staatlicher Anerkennung. Alle anderen Kriterien bleiben schwammig und sind äußerst beliebig, nicht zuletzt ideologisch aufgeladen!Katenberg » So 26. Apr 2015, 16:48 hat geschrieben:
Ich habe eine unkonkrete auf die selbige Frage beantwortet. Dass ich dafür bin, "Deutsch" mal wieder, auch neu, zu definieren, habe ich hier bereits offen gelegt. Kulturdeutsch kann man dabei allerdings zB an der deutschen Sprache festlegen. Zur restlichen Diskussion will ich mich nochmal einlesen, wie die Ungarn das genau klären.
Kulturdeutsch? Sollen wir also automatisch jedem Österreicher, Südtiroler, alemannischen Schweizer, deutschsprachigen Belgier und Elsässer die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkennen?Katenberg » So 26. Apr 2015, 16:48 hat geschrieben:
Ich habe eine unkonkrete auf die selbige Frage beantwortet. Dass ich dafür bin, "Deutsch" mal wieder, auch neu, zu definieren, habe ich hier bereits offen gelegt. Kulturdeutsch kann man dabei allerdings zB an der deutschen Sprache festlegen. Zur restlichen Diskussion will ich mich nochmal einlesen, wie die Ungarn das genau klären.
Nö, wie kommst du auf die Idee?Progressiver » So 26. Apr 2015, 18:59 hat geschrieben:
Kulturdeutsch? Sollen wir also automatisch jedem Österreicher, Südtiroler, alemannischen Schweizer, deutschsprachigen Belgier und Elsässer die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkennen?
Darüber kann man streiten, ob das Grundgesetz unsere Leitkultur darstellt. Welchen kulturellen Inhalt hat das Grundgesetz? Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und regelt den Staatsaufbau und legt fest, an welche grundlegenden Gesetze und Richtlinien sich die drei staatlichen Gewalten halten müssen. Eine Leitkultur hingegen ist eine gesellschaftliche Leitlinie und definiert den Nationstyp. Kulturnation oder Willensnation. Die Deutschen sind meiner Meinung nach eine Kulturnation.bakunicus » So 26. Apr 2015, 18:28 hat geschrieben:
ich bezweifle sehr dass es dir oder irgend jemand anderem gelingt einen mehrheitsfähigen konsens über die deutsche leitkultur zu formulieren.
zu unterschiedlich sind dabei die weltbilder, lebensumstände und vorlieben.
wo dem einen der trachtenverein und familientradition als deutsch gelten, sind das dem anderen das leben in der großstadt mit kosmopolitischer bildung und internationalem kulturangebot.
wo dem einen adelige tradition und die glamour-welt einer thurn und taxis in der yellow-press als deutsch gelten, ist das für andere der club der getunten VW-golfs, oder mit tätowierten gleichgesinnten in wacken es mal richtig krachen zu lassen.
wo für den einen pflichterfüllung, pünktlichkeit und ordnung vorrangig sind, ist es für den anderen gute nachbarschaft, ein gepflegtes laisse-fairez und boheme ...
unsere leitkultur ist das grundgesetz, als basis einer pluralistischen und inzwischen multi-kulturellen gesellschaft, als "leben und leben lassen".
alle versuche darüber hinaus eine "leitkultur" zu definieren müßen zwingend scheitern.
was ist denn deutsche kultur ?Helmuth_123 » So 26. Apr 2015, 19:35 hat geschrieben:
Darüber kann man streiten, ob das Grundgesetz unsere Leitkultur darstellt. Welchen kulturellen Inhalt hat das Grundgesetz? Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und regelt den Staatsaufbau und legt fest, an welche grundlegenden Gesetze und Richtlinien sich die drei staatlichen Gewalten halten müssen. Eine Leitkultur hingegen ist eine gesellschaftliche Leitlinie und definiert den Nationstyp. Kulturnation oder Willensnation. Die Deutschen sind meiner Meinung nach eine Kulturnation.
So habe ich das auch in den Ländern gehandhabt, in denen ich lebte.Cobra9 » So 26. Apr 2015, 20:02
Ich muss mich mit dem Land anfreunden können inkl. der Umstände, Kultur und Gesetze.
Was heißt denn hier oder, das alles gehört dazu...bakunicus » So 26. Apr 2015, 19:50 hat geschrieben:
was ist denn deutsche kultur ?
goethe oder brecht ?
bach oder nina hagen ?
fachwerk oder bauhaus ?
trachtenverein oder love-parade ?
weihnachtsmarkt oder wacken ?
adel oder proletariat ?
ich bezweifle ganz stark, dass für einen opernliebhaber auch scooter ein teil der deutschen kulturnation ist.Katenberg » So 26. Apr 2015, 20:58 hat geschrieben:
Was heißt denn hier oder, das alles gehört dazu...
Leitkultur passt auch nicht da hinein, da haste Recht, da geht es eher um Verhaltensweisen. Aber diese ganzen Gegensätze gehören zu einer Kultur, gut, man kann sich fragen, inwieweit man Scooter als Kulturgut rechnen kann, aber deutsche Kultur ist Kraftwerk genauso wie Beethoven.bakunicus » So 26. Apr 2015, 21:12 hat geschrieben:
ich bezweifle ganz stark, dass für einen opernliebhaber auch scooter ein teil der deutschen kulturnation ist.
oder für ein burschenschafter der sich mit militärtraditionen beschäftigt das werk von berthold brecht als teil der deutschen leitkultur betrachtet wird.
wenn du diese kontraste und unterschiedlichen weltbilder nicht sehen willst ist das deine sache, ich halte das aber für reichlich naiv.
es gibt keine deutsche leitkultur, die allgemeinverbindlich definiert werden kann.
das ist für dich so, als vergleichsweise junger und liberaler deutscher bürger.Katenberg » So 26. Apr 2015, 21:45 hat geschrieben:
Leitkultur passt auch nicht da hinein, da haste Recht, da geht es eher um Verhaltensweisen. Aber diese ganzen Gegensätze gehören zu einer Kultur, gut, man kann sich fragen, inwieweit man Scooter als Kulturgut rechnen kann, aber deutsche Kultur ist Kraftwerk genauso wie Beethoven.
Ich werde nun einen dummen Menschen mal Aufklären!ThorsHamar » So 26. Apr 2015, 14:44 hat geschrieben:
Ich bezog mich auf Deinen hirnrissigen Satz: "Da er von den Deutschen nicht Vergast wurde, er war vom Blute her Deutscher!" ...
Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre.
[Das "Blutschutzgesetz" ist Bestandteil der "Nürnberger Gesetze".]
Vom 15. September 1935.
Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die Deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1
(1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
(2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.
§ 2
Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten.
§ 3
Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren in ihrem Haushalt nicht beschäftigen.
§ 4
(1) Juden ist das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten.
(2) Dagegen ist ihnen das Zeigen der jüdischen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnis steht unter staatlichem Schutz.
§ 5
(1) Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft.
(2) Der Mann, der dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft.
(3) Wer den Bestimmungen der §§ 3 oder 4 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.
§ 6
Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Justiz die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
§ 7
Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung, § 3 jedoch erst am 1. Januar 1936 in Kraft.
Nürnberg, den 15. September 1935
am Reichsparteitag der Freiheit.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner
Der Stellvertreter des Führers
R. Heß
Reichsminister ohne Geschäftsbereich
Reichsbürgergesetz.
vom 15. September 1935.
aufgehoben durch das Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland vom 20. September 1945 (ABl. S. 6)
Der Reichstag hat einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 1. (1) Staatsbürger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist.
(2) Die Staatsangehörigkeit wird nach den Vorschriften des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben.
§ 2. (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, daß er gewillt und geeignet ist, in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen.
(2) Das Reichsbürgerrecht wird durch Verleihung des Reichsbürgerbriefes erworben.
(3) Der Reichsbürger ist der alleinige Träger der vollen politischen Rechte nach Maßgabe der Gesetze.
§ 3. Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
siehe hierzu die Verordnungen vom 14. November 1935 (RGBl. I. S. 1333, geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 1938 (RGBl. I. S. 1751)), vom 21. Dezember 1935 (RGBl. I. S. 1524, betr. Beamte, geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 1938 (RGBl. I. S. 1751)), vom 14. Juni 1938 (RGBl. I. S. 627, betr. jüdische Gewerbetreibende), vom 25. Juli 1938 (RGBl. I. S. 969, betr. Ärzte), vom 27. September 1938 (RGBl. I. S. 1403, 1439, betr. Rechtsanwälte; hierzu eine Durchführungsverordnung vom 12. Juni 1940 (RGBl. I. S. 872)), vom 31. Oktober 1938 (RGBl. I. S. 1545 (betr. Patentanwälte), vom 5. Dezember 1938 (RGBl. I. S. 1751, betr. Ruhegehalt), vom 17. Januar 1939 (RGBl. I. S. 47, betr. Zahn-, Tierärzte, Apotheker), vom 5. Mai 1939 (RGBl. I. S. 891, betr. österr. Eherecht), vom 4. Juli 1939 (RGBl. I. S. 1097, betr. Reichvereinigung, Judenschulen, -wohlfahrtspflege), vom 25. November 1941 (RGBl. I. S. 722, betr. Aufenthalt im Ausland), Verordnung vom 12. April 1943 (RGBl. I. S. 268, betr. Staatsangehörigkeit), Verordnung vom 1. Juli 1943 (RGBl. I. S. 372, betr. Aufhebung des Erbrechts für Juden; hierzu eine Durchführungsverordnung vom 1. September 1944 (RGBl. I. S. 201).
In Kraft getreten am 17. September 1935.
In Österreich durch Erlaß vom 20. Mai 1938 (RGBl. I. S. 594, im Sudetenland durch Erlaß vom 27. Dezember 1938 (RGBl. I. S. 1997) und in den Ostgebieten durch Erlaß vom 31. Mai 1941 (RGBl. I. S. 297) eingeführt.
Nürnberg, den 15. September 1935,
am Reichsparteitag der Freiheit.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler
Der Reichsminister des Innern
Frick
... kann heute eigentlich nur ein Zombie sein ...ariya richter » Mo 27. Apr 2015, 04:48 hat geschrieben: ... alle Deutschen mit "Unreinem Blut" wurden Ermordet!
Wer diese Ermordung überlebte ...
Es gibt KEINE "deutsche" Leitkultur! Es gibt nur eine europäische Leitkultur und die basiert einerseits auf antiken griechischen und römischen Einflüssen und andererseits auf Einflüssen aus der Renaissance bis hin zum Industriezeitalter. Ein Da Vinci oder Rembrandt gehört genauso zu unserer Kultur wie ein Goethe, Schiller, Verdi, Bizet, Goya oder Orff. Und diese Menschen sind genauso Bestandteil der italienischen, spanischen oder französischen Kultur.bakunicus » So 26. Apr 2015, 17:28 hat geschrieben:
ich bezweifle sehr dass es dir oder irgend jemand anderem gelingt einen mehrheitsfähigen konsens über die deutsche leitkultur zu formulieren.
zu unterschiedlich sind dabei die weltbilder, lebensumstände und vorlieben.
wo dem einen der trachtenverein und familientradition als deutsch gelten, sind das dem anderen das leben in der großstadt mit kosmopolitischer bildung und internationalem kulturangebot.
wo dem einen adelige tradition und die glamour-welt einer thurn und taxis in der yellow-press als deutsch gelten, ist das für andere der club der getunten VW-golfs, oder mit tätowierten gleichgesinnten in wacken es mal richtig krachen zu lassen.
wo für den einen pflichterfüllung, pünktlichkeit und ordnung vorrangig sind, ist es für den anderen gute nachbarschaft, ein gepflegtes laisse-fairez und boheme ...
unsere leitkultur ist das grundgesetz, als basis einer pluralistischen und inzwischen multi-kulturellen gesellschaft, als "leben und leben lassen".
alle versuche darüber hinaus eine "leitkultur" zu definieren müßen zwingend scheitern.
Das sind auch die Attribute, die man am häufigsten im Ausland zu hören bekommt, wenn es um "die Deutschen" geht. Nur dass diese Eigentschaften in meinen Augen immer mehr verschwinden. Das hat sich nur noch nicht bis ins Ausland rumgesprochen. Was in diesem Fall ein Vorteil ist.bakunicus » So 26. Apr 2015, 21:57 hat geschrieben:
was vielleicht noch übrig bleibt sind fleiß, ordnung und pünktlichkeit.
darauf könnte man evtl. noch eine mehrheit einigen.
Die Sekundärtugenden, klingt schon mal gut. Eine Verbindung aus preußischen und bürgerlichen Tugenden, das wäre doch eine gute Grundlage für eine Leitkultur. Das würde noch nicht einmal etwas spezifisch Nationales enthalten, an dieses Wertegerüst kann sich ein Deutscher, ein Franzose, ein Türke oder ein Südafrikaner halten.bakunicus » So 26. Apr 2015, 21:57 hat geschrieben:
das ist für dich so, als vergleichsweise junger und liberaler deutscher bürger.
aber wir sind eine überaltete gesellschaft; die generationen 50+ wirst du in der großen masse nicht zu seiner aussage bringen.
und die jüngeren generationen kennen vielleicht die großen namen wie goethe, schiller, brahms, bach oder kant, nietzsche und heinrich heine, aber können das nur noch schwer mit konkreten inhalten verbinden.
was vielleicht noch übrig bleibt sind fleiß, ordnung und pünktlichkeit.
darauf könnte man evtl. noch eine mehrheit einigen.
aber ist das geeignet als werte für eine leitkultur, als essenz einer kulturnation ?
Deswegen meine ich, dass wir mehr an unserer eigenen Identität arbeiten müssen, weniger auf andere Gruppen gerichtet. Wie ich schon dargelegt habe, ist Pegida meiner Meinung nach vor allem ein interkulturelles Problem. Von der Leitkultur spreche ich deswegen weniger, das sind vielleicht die Grundlagenwerte, die du genannt hast und natürlich das deutsche Recht als solches, aber tatsächlich ist das, wo ich ja hin will, das "Land der Dichter und Denker" und ich denke als Grundgedanken, kann man da schon sehr gut "Einigkeit und Recht und Freiheit" nehmen.bakunicus » So 26. Apr 2015, 21:57 hat geschrieben:
das ist für dich so, als vergleichsweise junger und liberaler deutscher bürger.
aber wir sind eine überaltete gesellschaft; die generationen 50+ wirst du in der großen masse nicht zu seiner aussage bringen.
und die jüngeren generationen kennen vielleicht die großen namen wie goethe, schiller, brahms, bach oder kant, nietzsche und heinrich heine, aber können das nur noch schwer mit konkreten inhalten verbinden.
was vielleicht noch übrig bleibt sind fleiß, ordnung und pünktlichkeit.
darauf könnte man evtl. noch eine mehrheit einigen.
aber ist das geeignet als werte für eine leitkultur, als essenz einer kulturnation ?
Deutsche sind selten Pragmatiker. Da wird alles mit einem philosophischen bzw. tiefgründigen Historismus erstmal besudelt. Ein "Hauptsache es funktioniert" reicht dem Perfektionisten nicht.Bielefeld09 » Mo 27. Apr 2015, 20:39 hat geschrieben:Ein Deutscher lebt heute in der Realität.
Ein Deutscher weiß um die Vergangenheit.
Ein Deutscher weiß um die Vergangenheit und die Verantwortung für die Gegenwart.
Deutsche sind Pragmatiker mit Geschichtsbewusstsein.
Was denn sonst?
Gibt es nach deiner Meinung überhaupt ein Land mit einer Kultur ?bakunicus » So 26. Apr 2015, 18:50 hat geschrieben:
was ist denn deutsche kultur ?
goethe oder brecht ?
bach oder nina hagen ?
fachwerk oder bauhaus ?
trachtenverein oder love-parade ?
weihnachtsmarkt oder wacken ?
adel oder proletariat ?
leitkultur des grundgesetz ist dabei, dass das alles deutsch ist, und keiner bestimmen darf was davon deutsch ist oder nicht.
Somit sind für Sie, alle heute vor Gericht stehenden Angeklagten und die Zeitzeugen, die über diese Ermordung aussagen ""ZOMBIS""?SLclem » Mo 27. Apr 2015, 08:20 hat geschrieben: ... kann heute eigentlich nur ein Zombie sein ...![]()
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(Und treibt offensichtlich sein Unwesen hier im Forum. V O R S I C H T !)
Und Sie Allround - Experte wollen, mich, einen dummen Menschen, mal aufklären?ariya richter » 27.04.2015 04:48 hat geschrieben:
Ich werde nun einen dummen Menschen mal Aufklären!
....
Ich hoffe, sie Wissen noch, alle Deutschen mit "Unreinem Blut" wurden Ermordet!
Wer nun diese Ermordung überlebte, der muß doch heute, nach Meinung der Bundesregierung " Reinem Blutes sein"? Diese Menschen sind Deutsche! Ohne jeden anderen Nachweis, nur mit Urkunden aus dieser Zeit, der Gültigkeit, dieser Gesetzgebung! .....
Mein Gutester: "wer diese Ermordung überlebte" ist ein in sich unsinniger Satz.ariya richter » Mi 29. Apr 2015, 09:26 hat geschrieben:Somit sind für Sie, alle heute vor Gericht stehenden Angeklagten und die Zeitzeugen, die über diese Ermordung aussagen ""ZOMBIS""?
- SLclem » Mo 27. Apr 2015, 08:20
... kann heute eigentlich nur ein Zombie sein ...![]()
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(Und treibt offensichtlich sein Unwesen hier im Forum. V O R S I C H T !)
Ich, der nun hier im Forum den Leuten Erklärt, wie die Bundesregierung heute tickt, ein 80 jähriger ein Zombi bin?
Alle Kinder von Juden und Sinti und Roma, die diese Blutschande überlebt haben und heute noch Leben sind Zombis?
Ich Hoffe, Sie können einen Text, der Länder lesen?ThorsHamar » Mi 29. Apr 2015, 11:03 hat geschrieben:
Und Sie Allround - Experte wollen, mich, einen dummen Menschen, mal aufklären?![]()
Wenn Sie so lesen, also Gelesenes verstehen, wie Sie schrieben, habe ich volles Vertrauen zu Ihrer Kompetenz.
Ich hoffe sehr, dass Sie wirklich so ein alter Sack sind, weshalb ich so nett bleibe.
Da steht es, wer in den Jahren der Hitlerdiktatur gelebt hat, von dieser Hitlerdiktatur als Deutscher angesehen wurde, ist heute noch ein Deutscher!
Und hier.:Was wird bei Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises geprüft?
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit 1938 immer als Deutsche behandelt wurden. Waren sie z. B. von Veränderungen staatlicher Hoheitsgebiete betroffen, die beide Weltkriege mit sich brachten, können weitergehende Prüfungen erforderlich sein. Für im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen dann an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter.
Notwendigen Unterlagen
Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit sind Angaben und Urkunden über Personalien und Wohnorte des Antragstellers und seiner Vorfahren erforderlich. In jedem Fall benötigen wir vom Antragsteller einen gültigen Personalausweis/Reisepass, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit sämtlichen Randvermerken neuesten Datums und bei ehelicher Geburt die Heiratsurkunde der Eltern. Weitergehende Informationen sowie Antragsformulare erhalten Sie telefonisch unter den genannten Rufnummern. Informationen sowie auch das Antragsformular bekommen Sie selbstverständlich auch, wenn Sie innerhalb unserer Sprechzeiten persönlich vorbeischauen.
Da können Sie es Nachlesen, wer von Nazideutschland als Arier anerkannt wurde, nicht Ermordet wurde, ist heute in der Bundesrepublik ebendfalls Deutscher, das gilt auch für Sie!
In diesen Fällen bedarf es eines umfassenden Feststellungsverfahrens, in dem die konkreten Abstammungsverhältnisse oder der Erwerbsgrund (Einbürgerung oder Geburtserwerb nach dem 01.01.2000) zu überprüfen sind. Ist die Prüfung der Abstammungsverhältnisse erforderlich, muss der Antragsteller nachweisen, dass er und gegebenenfalls die Personen, von denen er seine Staatsangehörigkeit ableitet, spätestens seit dem 01.01.1938 von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger (Deutscher) behandelt wurde. Hierzu sind regelmäßig Geburtsurkunden und gegebenenfalls Heiratsurkunden des Antragstellers erforderlich. Darüber hinaus kommt auch die Vorlage weiterer Urkunden oder anderer schriftlicher Beweismittel z.B. von Heiratsurkunden der Eltern bzw. deren Scheidungsurteil in Betracht. Zusätzlich hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, von welchen deutschen Stellen er und seine Vorfahren jemals als Deutsche behandelt wurden. Hierbei wird die Staatsangehörigkeitsbehörde dem Antragsteller in jeder Hinsicht behilflich sein und von sich aus Auskünfte bei anderen Behörden und Stellen einholen (z.B. bei Meldebehörden, Passbehörden, Standesämter, Wehrmachtsauskunftsstellen, Heimatauskunftsstellen usw.).
Der Antrag ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Antragsvordrucke sind bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu erhalten. Ein amtlicher Vordruck ist nicht eingeführt. Im Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde sind die persönlichen Daten des Antragstellers darzulegen und die angeforderten Urkunden oder sonstigen Beweismittel beizugeben.
Wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt.