VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

In diesem Forum werden Themen rund um die sozialen Sicherungsysteme diskutiert.
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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Starfix
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VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Starfix »

VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV
Für Menschen in Deutschland, die von Hartz IV leben müssen, sind Verhütung und Safer Sex so gut wie unbezahlbar. Um daran etwas zu ändern, ist eine bundesweit gültige Gesetzesänderung dringend notwendig. In einer Petition an den Bundestag werden daher „Kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen mit geringem Einkommen“ gefordert.


http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 016485.php
Vor ein paar Wochen wurde doch hier irgendwo im PF behauptet das sich die Armen ungebildeten Menschen stärker vermehren als alle andere und damit die Intelligenz aussterben würde. Ja die Ursache dafür ist doch ganz klar. Sie können sich keine Verhütungsmittel leisten. also sollte man das AGII unbedingt erhöhen oder ihnen Wertmarken für Verdünnungsmittel geben. Die Regierung sollte da schnell in die Puschen kommen und handeln.
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John Galt
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von John Galt »

Huh? Was genau ist unbezahlbar?
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
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Provokateur
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Provokateur »

Wer kein Geld für Kondome hat, hat erst Recht kein Geld für Kinder.
Fakt.

Ich finde den Vorschlag, für Frauen, die Hartz4 bekommen, die Pille kostenlos auszugeben, sehr gut. Viele haben nämlich tatsächlich kein Geld, um die monatlichen Abgaben für die Pille zu stemmen. Sex kann man den Leuten aber nicht verbieten.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Siffi1112 »

Ne Monatspackung Pille kostet um die 10€ ,was für ALG2 Empfänger definitiv stemmbar ist.
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Provokateur
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Provokateur »

Nun ja. Bei vernünftiger Kalkulation vielleicht.
Eine Packung Pille kostet aber "zwei Packungen Kippen". Das fällt dann schon ins Gewicht. Es sei denn, man raucht Jin Ling. Die gute mit den CD-Splittern.

Spaß beiseite. Viele Leistungsempfänger kommen bei knapper Kalkulation schon bei Ende auf 0. Die kostenfreie Pille auf Rezept macht meiner Meinung nach jedenfalls Sinn.
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epona
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

Provokateur » Mo 23. Mär 2015, 13:03 hat geschrieben:Nun ja. Bei vernünftiger Kalkulation vielleicht.
Eine Packung Pille kostet aber "zwei Packungen Kippen". Das fällt dann schon ins Gewicht. Es sei denn, man raucht Jin Ling. Die gute mit den CD-Splittern.

Spaß beiseite. Viele Leistungsempfänger kommen bei knapper Kalkulation schon bei Ende auf 0. Die kostenfreie Pille auf Rezept macht meiner Meinung nach jedenfalls Sinn.
Mir wäre es lieber die Kosten für Verhütungsmittel grundsätzlich in das Budget der ALG II Berechnung aufzunehmen.
Grund:
Ich fürchte, dass die betroffenen Paare die sich für ein Kind entscheiden noch stärker stigmatisiert werden.
Unter dem Motto "Jetzt zahlen WIR Steuerzahler schon die Pille, da haben die doch kein Recht auf Fortpflanzung".
noch schlimmer:
"Du Hartz IV Kind, eigentlich dürfte es dich nicht geben"
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garfield336
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von garfield336 »

Die Pille mag zwar nur 10Euro im Monat kosten,

Kondome sind aber deutlich teurer als 10euro. Man mus ja davon ausgehen, dass man Sie fast jeden Tag braucht und manchmal auch mehr als einer für einmal Sex.
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Starfix
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Starfix »

garfield336 » Mo 23. Mär 2015, 14:16 hat geschrieben:Die Pille mag zwar nur 10Euro im Monat kosten,

Kondome sind aber deutlich teurer als 10euro. Man mus ja davon ausgehen, dass man Sie fast jeden Tag braucht und manchmal auch mehr als einer für einmal Sex.
Um ganz sicher zu gehen Benutzen viel auch Kondome und Pille, ich denke das man hier auf jeden Fall mehr als 10€ einkalkulieren lassen sollte, vor allen sollte man auch nicht auf unzuverlässige billige waren zurückgreifen müssen, sondern auf Qualität Produkte zurückgreifen.

Das wir nicht Billig, vor allen wenn man jeden Abend so eine Packung braucht.
http://www.netcondom.de/index-kondome-D ... tAod1kUA7g
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von pikant »

Starfix » Mo 23. Mär 2015, 16:37 hat geschrieben:
Um ganz sicher zu gehen Benutzen viel auch Kondome und Pille, ich denke das man hier auf jeden Fall mehr als 10€ einkalkulieren lassen sollte, vor allen sollte man auch nicht auf unzuverlässige billige waren zurückgreifen müssen, sondern auf Qualität Produkte zurückgreifen.
das sollte selbstverstaendlich sein - da muss man Produkte verschreiben, die bei der Stiftung Warentest zumindest mit gut abgeschnitten haben.
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Starfix
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Starfix »

pikant » Mo 23. Mär 2015, 16:42 hat geschrieben:
das sollte selbstverstaendlich sein - da muss man Produkte verschreiben, die bei der Stiftung Warentest zumindest mit gut abgeschnitten haben.
Also hör mir doch auf mit der Stiftung Warentest die sind schon lange nicht mehr das was sie mal waren, wer das gut schmiert der Gut fährt.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von pikant »

Starfix » Mo 23. Mär 2015, 16:47 hat geschrieben:
Also hör mir doch auf mit der Stiftung Warentest die sind schon lange nicht mehr das was sie mal waren, wer das gut schmiert der Gut fährt.
aber irgendeiner muss doch die Qualitaet pruefen.
wir koennen es dem Hartz4 Empfaenger nicht zumuten auf Material zurueckzugreifen, das nicht sicher ist.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Eigentlich schätze ich diese Quelle sehr, da die Autoren umfassend und kompetent recherchieren. Hier fehlen jedoch wesentliche Aspekte, vielleicht ist das dem verfügbaren Platz für die Artikel geschuldet?

Die Regelungen zu diesem Thema sind nicht einheitlich, was wohl dem Komzept der Optionskommunen geschuldet ist. In einigen Gemeinden werden die Kosten problemlos übernommen, in anderen nicht. In einigen Gemeinden wird nach geltender Rechtsprechung korrekt entschieden, in anderen nicht. Wie so oft in diesem Bereich ist das Informationsniveau der Betroffenen ausschlaggebend - wie auch das des Sachbearbeiters und die Frage, wie viel Wert man auf das geltende Recht überhaupt legt.

Wichtig: wenn ein Verhütungsmittel ärztlich verordet wurde, müssen die Kosten IMMER übernomen werden. Wird ein entsprechender Antrag abgelehnt, bleibt der Rechtsweg: Widerspruch, bei Ablehnung Klage, Gründe für einen Eilantrag dürften gegeben sein.

Dazu:

http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/htm ... ittel.html

Antrag auf Kostenübernahme


http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... i88372.php

ohne Gewähr, da das SGB regelmäßig in Teilen umgeschrieben wird kann es sein, daß die Rechtslage von 2009 keine Gültigkeit mehr hat.


Zur Ungleichheit der Regelungen, persönlichen wie gesellschaftlichen Folgen, statistischen Erhebungen etc.:

http://www.profamilia-sh.de/downloads/450/studie.pdf

Interessant ist hier, daß die Kostenübernahme in den Bundesländern mit weniger Alg2-Leistungsberechtigten eher funktioniert als in jenen, in denen der Anteil höher ist. Die Kosten scheinen also ein maßgeblicher Faktor zu sein, weniger das geltende Recht, und noch weniger die Grundbedürfnisse der Leistungsberechtigten.

Sowas aber auch, wer hätte das gedacht...
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von firlefanz11 »

epona » Mo 23. Mär 2015, 14:12 hat geschrieben:Die kostenfreie Pille auf Rezept macht meiner Meinung nach jedenfalls Sinn.
Die können doch auch Enthaltsamkeit üben... ;) :D
Nee, das wäre auf alle Fälle sinnvoller als:
die Kosten für Verhütungsmittel grundsätzlich in das Budget der ALG II Berechnung aufzunehmen.
Dann würden se sich nämlich eher die von Provo erwähnten 2 Päcken Kippen davon kaufen.
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Moses
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Moses »

Nur Naturalabgabe, kostenfreies Rezept und ab zur Apotheke-
Wenns nach mir ginge wären sehr viel HartzIV-Leistungen Naturalleistungen um Missbrauch vorzubeugen
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Piedro

Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 18:51 hat geschrieben:Nur Naturalabgabe, kostenfreies Rezept und ab zur Apotheke-
Wenns nach mir ginge wären sehr viel HartzIV-Leistungen Naturalleistungen um Missbrauch vorzubeugen
Das Bundessozialgericht hat anders entschieden, aus verschiedenen Gründen. Abgesehen davon solltest du dich vielleicht auch mal mit dem Thema Leistungsmißbrauch beschäftigen (damit ist keine Bild-Lektüre gemeint), ehe du das thematisierst.

Bei Verdacht auf Leistungsmißbrauch werden in der Regel sofort Ermittlungen eingeleitet, nach der Befragung der Betroffenen werden solche Fälle der Staatsanwaltschaft übergeben. So ziemlich die einzige Möglichkeit eines Leistungsmißbrauchs ist Schwarzarbeit, weniger die Verwendung von Geldern für Verhütungsmitteln oder Posten des Regelsatz für andere Zwecke (letzteres steht Leistungsberechtigten ausdrücklich zu, man DARF zB den Posten für Schönheitsreparaturen für Nahrungsmittel verwenden, oder den Posten für Transport und Verkehr für die Körperpflege. Nicht zuletzt gehen die Fälle von festgestelltem Leistungsmißbrauch kontinuierlich zurück. Dazu: http://www.welt.de/wirtschaft/article13 ... rueck.html. Aber eine gewisse Klientel steht einfach darauf, Leistungsberechtigten pauschal Mißbrauch zu unterstellen. "Denen" kann man halt nicht trauen, gelle?

Abgesehen davon dürften Kondome auch bei gleicher Qualität in der Apotheke teurer sein als zB im Supermarkt. Bei den Bedarfsberechnungen kommt allerdings nicht der Apothekenpreis zur Anwendung, sondern ein Durchschnitt, und vermutlich wärst du einer der letzten, die Leistungsberechtigten zugestehen würde, mehr Geld für einen Bedarf auszugeben als unbedingt sein muß.
Zuletzt geändert von Piedro am Montag 23. März 2015, 19:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

firlefanz11 » Mo 23. Mär 2015, 19:21 hat geschrieben: Die können doch auch Enthaltsamkeit üben... ;) :D
Nee, das wäre auf alle Fälle sinnvoller als:

Dann würden se sich nämlich eher die von Provo erwähnten 2 Päcken Kippen davon kaufen.
1. das erste Zitat "kostenfreie Pille auf Rezept......" stammt nicht von mir. Ich bitte um Änderung.
2. wie kommst du dazu allen ALG II Beziehern zu unterstellen sie würden ein Mehr an Leistung in Zigaretten investieren?

Ich hoffe man darf diese Frage hier noch stellen. :rolleyes:
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 19:51 hat geschrieben:Nur Naturalabgabe, kostenfreies Rezept und ab zur Apotheke-
Wenns nach mir ginge wären sehr viel HartzIV-Leistungen Naturalleistungen um Missbrauch vorzubeugen
Wie genau stellst du dir das vor?

Ich hoffe man darf diese Frage hier noch stellen. :rolleyes:
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Moses »

epona » Mo 23. Mär 2015, 19:11 hat geschrieben:
Wie genau stellst du dir das vor?

Ich hoffe man darf diese Frage hier noch stellen. :rolleyes:
unentgeltliche Unterkünfte z.B.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 20:14 hat geschrieben: unentgeltliche Unterkünfte z.B.
Bedeutet keine freie Wahl des Wohnortes?
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Zitat
Die CSU will sich dafür einsetzen, dass Hartz-IV-Empfängerinnen bis zum 27. Lebensjahr kostenlose Verhütungsmittel auf Rezept erhalten. Damit haben die Christsozialen auf ihrem kleinen Parteitag eine Forderung der Frauen-Union übernommen. Eine Mehrheit der etwa 200 Delegierten stimmte dem Antrag zu.

Ziel des Vorstoßes ist es, die Zahl der Abtreibungen zu reduzieren. Einige CSU-Bundestagsabgeordnete leisteten erfolglos Widerstand. Der Parlamentarier Stephan Stracke aus Schwaben etwa kritisierte, die CSU sei die Partei der Familie – und das heiße eigentlich "Ja zu Kindern".

http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... csu-hartz4

Mir stellt sich die Frage, warum das 1. nur für Frauen gelten soll, und 2. nicht solange eine Frau fruchtbar ist. Wieso sollen Frauen ab dem 28. Lebensjahr benachteiligt werden?

Eine "Ja zu Kindern" ließe sich auch wesentlich konstruktiver zum Ausdruck bringen als durch das Verhindern von Verhütung bei sozial bedürftigen... aber die Denkweise der CSU erschließt sich mir halt nicht immer...
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von bakunicus »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 19:51 hat geschrieben:Nur Naturalabgabe, kostenfreies Rezept und ab zur Apotheke-
Wenns nach mir ginge wären sehr viel HartzIV-Leistungen Naturalleistungen um Missbrauch vorzubeugen
na klar ... weil das nämlich die armen frauen in die arme der hässlichen männer zwingen würde ...
weil das nämlich die frauen zwingen würde sich nicht von ihren ekel-machos trennen zu können aus wirtschaftlichen gründen.

wo kommen wir denn hin ... wenn jeder ritzenpisser hier machen dürfte was er wollte ... wider das natürliche gesetz der gottgewollten männlichen dominanz ?

wenn die sich in die arme des sozialstaats flüchten können dürfen ...
Zuletzt geändert von bakunicus am Montag 23. März 2015, 19:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Siffi1112 »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 19:14 hat geschrieben: unentgeltliche Unterkünfte z.B.
Zahlt der ALG2 Empfänger nicht,wird sich der Vermieter die Miete beim Amt holen und fertig ist.Damit wird sichergestellt ,dass Miete auf für Miete bezahlt wird.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Moses »

epona » Mo 23. Mär 2015, 19:16 hat geschrieben:
Bedeutet keine freie Wahl des Wohnortes?
nicht zwangsläufig, aber eingeschränkte Wahl - nur mangelnde finanzielle Mittel sind immer eine Einschränkung
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 19:14 hat geschrieben: unentgeltliche Unterkünfte z.B.
Soll heißen, daß Leistungsberechtigte aus Mietwohnungen zu entfernen wären und in Unterkünfte umgesiedelt, die ihnen "kostenfrei" zur Verfügung gestellt werden? (Was ja nicht heißen würde, daß sie nichts kosten würden... aber so ein Lager ist ja schnell und günstig eingerichtet, gelle?) Das bereits durch das SGB eingeschränkte Grundrecht auf freie Wahl des Wohnorts müßte man für Erwerbslose dann gleich mal ganz abschaffen... Was eine Verfassungsänderung erforderte... Also eine 2/3-Mehrheit im Parlament...

Sonst noch irgendwelche Ideen?
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 20:18 hat geschrieben: nicht zwangsläufig, aber eingeschränkte Wahl - nur mangelnde finanzielle Mittel sind immer eine Einschränkung
Eingeschränkte Mittel sind immer eine Einschränkung ist klar, aber die besteht bereits.

Was bedeutet nun die Aussage "keine freie Wahl" genau?
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Moses »

Piedro » Mo 23. Mär 2015, 19:20 hat geschrieben:
Soll heißen, daß Leistungsberechtigte aus Mietwohnungen zu entfernen wären und in Unterkünfte umgesiedelt, die ihnen "kostenfrei" zur Verfügung gestellt werden? (Was ja nicht heißen würde, daß sie nichts kosten würden... aber so ein Lager ist ja schnell und günstig eingerichtet, gelle?) Das bereits durch das SGB eingeschränkte Grundrecht auf freie Wahl des Wohnorts müßte man für Erwerbslose dann gleich mal ganz abschaffen... Was eine Verfassungsänderung erforderte... Also eine 2/3-Mehrheit im Parlament...

Sonst noch irgendwelche Ideen?
Keine Ahnung wie diese Blase in Deinen Kopf kommt - aber mit Diskussion hat dieser geistige Dünnschiss nix zu tun - gute Heimreise Genosse.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Moses »

epona » Mo 23. Mär 2015, 19:22 hat geschrieben:
Eingeschränkte Mittel sind immer eine Einschränkung ist klar, aber die besteht bereits.

Was bedeutet nun die Aussage "keine freie Wahl" genau?
Wenn die Allgemeinheit die Kosten tragen muss, dann wird die Höhe der Kosten gedeckelt, das schränkt das Angebot ein.
Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 19:18 hat geschrieben: nicht zwangsläufig, aber eingeschränkte Wahl - nur mangelnde finanzielle Mittel sind immer eine Einschränkung
Offensichtlich hast du von diesem Thema überhaupt keine Ahnung. Das läßt sich ändern.

Jeder Umzug eines Leistungsberechtigten muß vom JC genehmigt werden, wenn die Kosten dafür getragen werden sollen. Ein Umzug in eine andere Zuständigkeit ist mit enormen Schwierigkeiten behaftet. Jede Wohnung muß angemessen sein, dh die Kosten müssen einem regionalen Konzept entsprechen. Dieses Konzept hat nach gesetzlichen Vorgaben schlüssig zu sein. Bisher haben erst zwei Kommunen nachgewiesen, daß ihr Konzept tatsächlich schlüssig ist. Fast allen entsprechenden Klagen wurde - meist nach jahrelangem Weg durch die Instanzen - entsprochen und das von den Gemeinden für sauteures Geld einkaufte Konzept (in den allermeisten Fällen von der hamburger Firma Alalyse und Konzepte erstellt) gekippt, weil es den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprochen hat. Ein Umzug in eine teurere Wohnung erfordert in der Regel den Nachweis von Notwendigkeiten. Personen unter 25 dürfen gar nicht umziehen und sind - bis auf Ausnahmen - gezwungen, bei den Eltern zu wohnen. Weitere Informationen lassen sich im Netz leicht finden.
Piedro

Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 19:23 hat geschrieben: Keine Ahnung wie diese Blase in Deinen Kopf kommt - aber mit Diskussion hat dieser geistige Dünnschiss nix zu tun - gute Heimreise Genosse.
Das Verbreiten von aussagelosen Schlagworten ist auch nicht gerade das, was ich unter Diskussion verstehe. Da ich schon daheim bin, bleibt mir die Reise erspart. Und den Genossen schenke ich dir mit Schleifchen zurück.

Wo gibt es in diesem Land denn "unentgeltliche Unterkünfte", abgesehen von Obdachlosenschlafstellen? Es gibt keine unentgeltlichen Wohnungen. Die kosten immer Geld, und das dürfte dir bekannt sein. Eine unentgeltliche Unterbringung müßte ergo außerhalb des Wohnungsmarktes erfolgen. Da es entsprechende Möglichkeiten real nicht gibt, müßten sie geschaffen werden. Wenn du diskutieren willst, dann erkläre mal, was du dir darunter vorstellst, statt hier untergriffig zu verabschieden.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 19:24 hat geschrieben: Wenn die Allgemeinheit die Kosten tragen muss, dann wird die Höhe der Kosten gedeckelt, das schränkt das Angebot ein.
Das ist der status quo. Dein Vorschlag war, die "freie Wahl" abzuschaffen, die es eh nur sehr bedingt gibt. Dein Einschränkungsvorschlag wird wohl kaum sein, am status quo festzuhalten. Oder hast du dich unverständlich ausgedrückt?
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 20:24 hat geschrieben: Wenn die Allgemeinheit die Kosten tragen muss, dann wird die Höhe der Kosten gedeckelt, das schränkt das Angebot ein.
Nicht nur dann.

Moses, ein Supermarktkassierer kann sich keine 200qm Wohnung in München leisten. Darüber müssen wir nicht diskutieren.

Deine Aussage lautete mehr Naturalleistungen, zb. kostenfreie Unterbringung für ALGII Empfänger.

Wie stellst du dir das vor?
Darf dieser Personenkreis keine eigene Wohnungssuch betreiben?
Spezielle Wohnunterkünfte mit eingeschrankten Standards?
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Bielefeld09 »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 19:23 hat geschrieben: Keine Ahnung wie diese Blase in Deinen Kopf kommt - aber mit Diskussion hat dieser geistige Dünnschiss nix zu tun - gute Heimreise Genosse.
Es ist so.
Verhütung ist auch bei allen Menschen bezahlbar,
Kondome jederzeit, die Pille auf Krankenkasse und
die Pille danach in der Apotheke.
So ist das, na und?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von JFK »

Piedro » Mo 23. Mär 2015, 19:28 hat geschrieben:
Das Verbreiten von aussagelosen Schlagworten ist auch nicht gerade das, was ich unter Diskussion verstehe. Da ich schon daheim bin, bleibt mir die Reise erspart. Und den Genossen schenke ich dir mit Schleifchen zurück.

Wo gibt es in diesem Land denn "unentgeltliche Unterkünfte", abgesehen von Obdachlosenschlafstellen? Es gibt keine unentgeltlichen Wohnungen. Die kosten immer Geld, und das dürfte dir bekannt sein. Eine unentgeltliche Unterbringung müßte ergo außerhalb des Wohnungsmarktes erfolgen. Da es entsprechende Möglichkeiten real nicht gibt, müßten sie geschaffen werden. Wenn du diskutieren willst, dann erkläre mal, was du dir darunter vorstellst, statt hier untergriffig zu verabschieden.
Zelte oder Container in Industriegebieten aufstellen ;)
»Menschen, weigert euch, Feinde zu sein« (Römer 12)
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

JFK » Mo 23. Mär 2015, 19:35 hat geschrieben:
Zelte oder Container in Industriegebieten aufstellen ;)
So in der Art ist das bei mir auch angekommen, aber Kollege Moses scheint was anderes zu meinen, sonst hätte er nicht so erbost reagiert.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Bielefeld09 » Mo 23. Mär 2015, 19:33 hat geschrieben: Es ist so.
Verhütung ist auch bei allen Menschen bezahlbar,
Kondome jederzeit, die Pille auf Krankenkasse und
die Pille danach in der Apotheke.
So ist das, na und?
Das Thema ist, daß Verhütung eben nicht für alle bezahlbar ist. Das ohne Beleg zu negieren reicht nicht aus. Es wäre bezahlbar, wie manch anderes auch, und die gesetzliche Grundlage ermöglicht es eigentlich, die Verhütungskosten für Leistungsberechtigte zu übernehmen. Die Realität sieht aber nun mal anders aus.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Moses »

epona » Mo 23. Mär 2015, 19:32 hat geschrieben:
Nicht nur dann.

Moses, ein Supermarktkassierer kann sich keine 200qm Wohnung in München leisten. Darüber müssen wir nicht diskutieren.

Deine Aussage lautete mehr Naturalleistungen, zb. kostenfreie Unterbringung für ALGII Empfänger.

Wie stellst du dir das vor?
Darf dieser Personenkreis keine eigene Wohnungssuch betreiben?
Spezielle Wohnunterkünfte mit eingeschrankten Standards?
Übernahme der Kosten unter Vorgabe der Höhe, freies Wahlrecht in diesem Rahmen bei gleichzeitigen Angebot von Wohnungen mit diesem Standart.

Ob sowas umsetzbar ist oder nicht habe ich nicht thematisiert, meine Aussage war "wenns nach mir ginge" - bw, hier gehts um Verhütung
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Bielefeld09 »

JFK » Mo 23. Mär 2015, 19:35 hat geschrieben:
Zelte oder Container in Industriegebieten aufstellen ;)
Sorry, aber bitte beim Thema bleiben:
Verhütung: Unbezahlbar bei Hartz IV.
Jetzt sind schon Zelte und Container bezahlbare Verhütungsmittel?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 20:41 hat geschrieben: Übernahme der Kosten unter Vorgabe der Höhe, freies Wahlrecht in diesem Rahmen bei gleichzeitigen Angebot von Wohnungen mit diesem Standart.

Ob sowas umsetzbar ist oder nicht habe ich nicht thematisiert, meine Aussage war "wenns nach mir ginge" - bw, hier gehts um Verhütung
Okay.

Die von dir genannten Einschränkungen bzgl. Miethöhe und Raumfläche gibt es ja bereits und ist m.E. sehr gering.

Aber nun zurück zur Verhütung. ;)
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von epona »

Bielefeld09 » Mo 23. Mär 2015, 20:42 hat geschrieben: Sorry, aber bitte beim Thema bleiben:
Verhütung: Unbezahlbar bei Hartz IV.
Jetzt sind schon Zelte und Container bezahlbare Verhütungsmittel?
doppelt
Zuletzt geändert von epona am Montag 23. März 2015, 19:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Moses » Mo 23. Mär 2015, 19:41 hat geschrieben: Übernahme der Kosten unter Vorgabe der Höhe, freies Wahlrecht in diesem Rahmen bei gleichzeitigen Angebot von Wohnungen mit diesem Standart.

Ob sowas umsetzbar ist oder nicht habe ich nicht thematisiert, meine Aussage war "wenns nach mir ginge" - bw, hier gehts um Verhütung
Wie gesagt: das ist der status quo. Fast jedenfalls, weil die Wahlheit bereits durch die Umzugsregelungen zusätzlich eingeschränkt ist. Natürlich darf ein Leistungsberechtigter auch eine Wohnung beziehen, die zu teuer, also nicht angemessen ist, aber dann muß er die Differenz (auch bei den Heizkosten) vom Regelsatz bestreiten. Was viele tun, wenn die Wohnung durch Mieterhöhung über dem Satz liegt, und die Kostenübernahme vom JC (sher oft widerrechtlich) negiert wird. Einblick dazu gibt die Seite der Agentur für Arbeit, die Widersprüche und Klagen zu diesem Thema. Widersprüche werden überwiegend abgelehnt, Klagen wird überwiegend in zweiter und dritter Instanz stattgegeben (was oft zu erheblichen, juristischen Folgekosten führt, nicht zuletzt durch den Anwaltszwang vor dem BSG).
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Bielefeld09 »

Piedro » Mo 23. Mär 2015, 19:40 hat geschrieben:
Das Thema ist, daß Verhütung eben nicht für alle bezahlbar ist. Das ohne Beleg zu negieren reicht nicht aus. Es wäre bezahlbar, wie manch anderes auch, und die gesetzliche Grundlage ermöglicht es eigentlich, die Verhütungskosten für Leistungsberechtigte zu übernehmen. Die Realität sieht aber nun mal anders aus.
Sorry, aber der Kondomapparat ist an jeder Ecke, die Pille kann sich jede Frau verschreiben lassen
und die Pille danach gibt es nun auch an jeder Apotheke.
Was denn noch?
Bitte Vorschläge.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Wie unterschiedlich die Rechtsprechung dieses Thema behandelt ist kaum nachzuvollziehen.

Zitat
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1966 geborene geistig behinderte Klägerin hatte vergeblich bei der für sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und dem Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten für Depot-Kontrazeptiva (so genannte Dreimonatsspritzen zur Empfängnisverhütung) in Höhe von vierteljährlich 24,60 Euro geltend gemacht.
Möglicherweise erhebliche Abweichung des Regelsatzes vom durchschnittlichen Bedarf
Während das Sozialgericht den beklagten Sozialhilfeträger zur Kostenübernahme verurteilt hat, hat das Landessozialgericht die Klage abgewiesen. Wegen fehlender tatsächlicher Feststellungen für eine endgültige Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch hat das Bundessozialgericht die Sache an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Zwar waren Eingliederungshilfeleistungen mangels behinderungsbedingten Bedarfs und Hilfen zur Gesundheit im Hinblick auf die auch im Sozialhilferecht geltende Beschränkung des § 24 a SGB V nicht zu erbringen; jedoch sei zu prüfen, ob nicht die Regelsatzleistung (Hilfe für den Lebensunterhalt) unter Berücksichtigung der Gesamtbelastung der Klägerin im Gesundheitsbereich (Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umfasste Leistungen) unabweisbar ihrer Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht. Die der Klägerin gezahlte Regelsatzleistung wäre dann zu erhöhen, wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorlägen.

http://mobil.kostenlose-urteile.de/BSG_ ... s14884.htm

Wenn ich dieses Juristendeutsch richtig verstehe: Wenn der Verhütungsbedarf nicht vom Regelsatz bestritten werden kann, ist dieser zu erhöhen. Da er nicht erhöht wird, besteht kein zusätzlicher Bedarf. Aber da lasse ich mich gern korrigieren.


Zitat
Darüber hinaus mache das Urteil [des Verfassungsgerichtes] erfreulicherweise deutlich, dass die Regelsätze grundsätzlich dem tatsächlichen Bedarf eines Menschen angepasst werden müssen und dazu gehört auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. pro familia fordert daher, gerade im Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung den Worten Taten folgen zu lassen und insgesamt die Höhe des Arbeitslosengelds II (ALG II) und Sozialgelds neu zu berechnen.

Eine zunehmend prekäre Situation von Familien und Alleinerziehenden registriert pro familia seit langem in den Beratungsgesprächen, vor allem in der Schwangerenberatung. "Immer mehr Frauen nennen finanzielle Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch. Und mehr denn je berichten, dass sie Verhütungsmittel nicht mehr bezahlen können. Denn im Regelsatz des ALG II sind Kosten für Verhütungsmittel nicht vorgesehen", kritisiert Johannsen.

"Wir werden nicht akzeptieren, dass einer Gruppe von Menschen der Zugang zu Verhütung aus finanziellen Gründen verwehrt wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eröffnet nun erstmals die Chance, auch diese Ungerechtigkeit zu beseitigen. pro familia wird sich nun auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die geforderte Neuregelung schnell und menschenwürdig umgesetzt wird und auch der Zugang zu Verhütungsmitteln für Hartz IV-Empfängerinnen wieder sichergestellt wird", betont Johannsen.

http://www.profamilia-sh.de/pages/verba ... gelsaetze/
Zuletzt geändert von Piedro am Montag 23. März 2015, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Bielefeld09 » Mo 23. Mär 2015, 19:50 hat geschrieben: Sorry, aber der Kondomapparat ist an jeder Ecke, die Pille kann sich jede Frau verschreiben lassen
und die Pille danach gibt es nun auch an jeder Apotheke.
Was denn noch?
Bitte Vorschläge.
Die Pille ist verschreibungspflichtig, richtig, aber die Kasse bezahlt sie nicht. Das scheint dir nicht bekannt zu sein. Kondome sind zum einen kein wirklich sicheres Verhütungsmittel, zum anderen ist es nur bedingt zu empfehlen, sich die Gummis "an jeder Ecke" aus dem Automaten zu ziehen, und das kostet auch Geld.

Es geht darum, daß diese Kosten nicht im Regelsatz enthalten sind. Warum eigentlich nicht? Es geht darum, daß nachweisliche Kosten für Verhütung oft nicht erstattet werden, obwohl die gesetzlichen Regelungen das eigentlich hergeben und die UN derartiges eigentlich verlangt. Warum nicht?

Daß man sich die Pille verschreiben lassen kann (und dann bezahlen) oder Kondome kaufen kann beantwortet diese Fragen nicht. Daß Verhütungsmittel zu erwerben sind ist allgemein bekannt.
Zuletzt geändert von Piedro am Montag 23. März 2015, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

epona » Mo 23. Mär 2015, 19:44 hat geschrieben:
Okay.

Die von dir genannten Einschränkungen bzgl. Miethöhe und Raumfläche gibt es ja bereits und ist m.E. sehr gering.

Aber nun zurück zur Verhütung. ;)
Wer das Durchhaltevermögen hat, sich die Kostenerstattung vor Gericht zu erkämpfen, der kriegt sie. Derzeit ist es so, daß in einigen Bundesländern, in vielen Optionskommunen, entsprechende Anträge pauschal abgelehnt werden. Je nach Wohnort kann das aber auch problemlos ablaufen.

Kostenlose Kondome lassen sich zB bei der Aidshilfe beschaffen. Bei zuverlässigeren Verhütungsmitteln ist die Beschaffung schwieriger/teurer. Aber wer eine ärztliche Bescheinigung vorlegen kann, hat unabhängig vom Alter Grundsätzlich das Recht auf eine Kostenerstattung. Leider wird diese oft trotz klarer Rechtslage abgelehnt, aber wie gesagt, dann muß mensch sich halt wehren, dazu leben wir in einem Rechtsstaat. Dauert halt ne Weile, und bis der Richter die Zeit gefunden hat ein Urteil zu sprechen, muß mensch halt klarkommen. Je mehr Urteile es gibt, um so leichter wird es für die, die nach einem klagen, da man sich im Widerspruch bereits auf diese Urteile berufen kann.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Bielefeld09 »

Piedro » Mo 23. Mär 2015, 20:05 hat geschrieben:
Die Pille ist verschreibungspflichtig, richtig, aber die Kasse bezahlt sie nicht. Das scheint dir nicht bekannt zu sein. Kondome sind zum einen kein wirklich sicheres Verhütungsmittel, zum anderen ist es nur bedingt zu empfehlen, sich die Gummis "an jeder Ecke" aus dem Automaten zu ziehen, und das kostet auch Geld.

Es geht darum, daß diese Kosten nicht im Regelsatz enthalten sind. Warum eigentlich nicht? Es geht darum, daß nachweisliche Kosten für Verhütung oft nicht erstattet werden, obwohl die gesetzlichen Regelungen das eigentlich hergeben und die UN derartiges eigentlich verlangt. Warum nicht?

Daß man sich die Pille verschreiben lassen kann (und dann bezahlen) oder Kondome kaufen kann beantwortet diese Fragen nicht. Daß Verhütungsmittel zu erwerben sind ist allgemein bekannt.
Sorry, das ich mich eingemischt habe, allerdings ist der Regelsatz sicherlich zu gering bemessen.
Das die Kosten für Verhütung nicht eingerechnet sind, ist mir auch nicht bekannt.
Die gehören aber darein.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von jack000 »

epona » Mo 23. Mär 2015, 14:12 hat geschrieben:
Mir wäre es lieber die Kosten für Verhütungsmittel grundsätzlich in das Budget der ALG II Berechnung aufzunehmen.
Grund:
Ich fürchte, dass die betroffenen Paare die sich für ein Kind entscheiden noch stärker stigmatisiert werden.
Unter dem Motto "Jetzt zahlen WIR Steuerzahler schon die Pille, da haben die doch kein Recht auf Fortpflanzung".
noch schlimmer:
"Du Hartz IV Kind, eigentlich dürfte es dich nicht geben"
Wo soll denn der Unterschied bei der Stigmatisierung wenn es erstattet anstatt ausgezahlt wird? Diese Aussagen würden doch bei beiden Varianten kommen.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Bielefeld09 » Mo 23. Mär 2015, 20:19 hat geschrieben: Sorry, das ich mich eingemischt habe, allerdings ist der Regelsatz sicherlich zu gering bemessen.
Das die Kosten für Verhütung nicht eingerechnet sind, ist mir auch nicht bekannt.
Die gehören aber darein.
Wieso sorry? Du hast dich an der Diskussion beteiligt, allerdings war dein Wissenstand unzureichend. Jetzt weißt du mehr. So soll das doch sein, oder nicht? Wenn wir nicht voneinander lernen, von wem dann? Nächstes mal bin ich dran...
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Bielefeld09 »

Piedro » Mo 23. Mär 2015, 20:22 hat geschrieben:
Wieso sorry? Du hast dich an der Diskussion beteiligt, allerdings war dein Wissenstand unzureichend. Jetzt weißt du mehr. So soll das doch sein, oder nicht? Wenn wir nicht voneinander lernen, von wem dann? Nächstes mal bin ich dran...
Aber wenn du sagst, das im Regelsatz Hartz 4 Verhütung nicht eingerechnet ist,
dann darf denen auch keine 10 Euro für Verhütung von Taschengeld abgezogen werden, oder?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Piedro »

Bielefeld09 » Mo 23. Mär 2015, 20:48 hat geschrieben: Aber wenn du sagst, das im Regelsatz Hartz 4 Verhütung nicht eingerechnet ist,
dann darf denen auch keine 10 Euro für Verhütung von Taschengeld abgezogen werden, oder?
Leistungsberechtigte erhalten kein "Taschengeld", diese Mitbürger sind nicht entmündigt. Sie erhalten das soziokulturelle Existenzminimum als Grundrecht. Da Verhütung in die Berechnung nicht einfließt, müssen sie die Kosten, so sie nicht übernommen werden, vom Regelsatz bestritten werden. Da die Berechnungsgrundlage durch die Merkelregierung derart geändert wurde, daß er nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht, bleiben zwei Optionen: auf Verhütung verzichten oder diese durch andere Posten, etwa Ernährung, Kleidung, o.ä. kompensieren. Was in jedem Fall zu einer Unterdeckung existentieller Bedürfnisse führt.

Von diesem Minimum darf gar nichts abgezogen werden, lediglich bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten erlaubt das SGB eine vorrübergehende Minderung des Minimums.

Wie du auf den Betrag von 10 Euro kommst ist mir auch nicht klar...
Zuletzt geändert von Piedro am Montag 23. März 2015, 20:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: VERHÜTUNG: UNBEZAHLBAR BEI HARTZ IV

Beitrag von Bielefeld09 »

Piedro » Mo 23. Mär 2015, 20:57 hat geschrieben:
Leistungsberechtigte erhalten kein "Taschengeld", diese Mitbürger sind nicht entmündigt. Sie erhalten das soziokulturelle Existenzminimum als Grundrecht. Da Verhütung in die Berechnung nicht einfließt, müssen sie die Kosten, so sie nicht übernommen werden, vom Regelsatz bestritten werden. Da die Berechnungsgrundlage durch die Merkelregierung derart geändert wurde, daß er nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht, bleiben zwei Optionen: auf Verhütung verzichten oder diese durch andere Posten, etwa Ernährung, Kleidung, o.ä. kompensieren. Was in jedem Fall zu einer Unterdeckung existentieller Bedürfnisse führt.

Von diesem Minimum darf gar nichts abgezogen werden, lediglich bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten erlaubt das SGB eine vorrübergehende Minderung des Minimums.

Wie du auf den Betrag von 10 Euro kommst ist mir auch nicht klar...
Ich schrieb gerade von Jugendlichen, die gerade in der Jugendhilfe sind, über 18 Jahre, aber sonst keine
anderen Bezugspunkte haben.
Bei denen passiert sowas. Das ist auch Fakt.
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