Ich bin doch nicht am Jammern. Ich liebe es, in Deutschland zu leben.Billie Holiday » Mi 10. Sep 2014, 18:32
ach hör doch auf....
nenn mir lieber ein Land, in dem es den Menschen besser geht
Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
ich auchMarie-Luise » Mi 10. Sep 2014, 18:35 hat geschrieben:
Ich bin doch nicht am Jammern. Ich liebe es, in Deutschland zu leben.

aber Deine Frage ist schon berechtigt. Wem es hier unerträglich ist, ist vielleicht woanders besser aufgehoben.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Versuchs doch mal mit einem Sprachtest.Demolit » Mo 8. Sep 2014, 20:14 hat geschrieben:sorry edit..habe gerade erst geschnallt, dass der typ.....ahem..ääääh ist..
sorry noch mal..

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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Vorsicht, solche Tests können Ergebnisse haben.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Haben sie die Problematik verstanden?Marie-Luise » Mi 10. Sep 2014, 18:29 hat geschrieben:Was hindert Sie daran, ins Land Ihrer Auserwählten zu wechseln, wo doch in Deutschland Ihrer Meinung nach Nazigesetze herrschen?
In so einem Land würde ich nicht leben wollen.
Ich lebe in Thailand mit meiner Frau, nach 2 Jahren in Deutschland! Hätten Sie unter meinen Klarnamen geschaut, da steht es.:
Bei der ABH Berlin einen Aufenthaltstitel beantragt, unter dem Rechtsschutz der Artikel.: 7,20 und 21 Abs.2 der Charta der EU.wolfgang richter
Betreff des Beitrags: Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
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Für die Ausstellung eines Aufenthaltstitel, ist nur die ABH Berlin für uns Zuständig.
Kann jeder, auch Sie nachlesen unter den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz
Nun müßten Sie mir noch Erklären, warum ich mich der Botschaft zu unterwerfen habe?71 Zu § 71 – Zuständigkeit
71.1 Zuständigkeit der Ausländerbehörden
71.1.1 Sachliche Zuständigkeit
71.1.1.0 Die Ausländerbehörden sind generell zuständig
für alle aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen
nach dem Aufenthaltsgesetz und den
hierzu ergangenen Vorschriften sowie nach
ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen
Gesetzen i. S. v. § 1 Absatz 1 und den hierzu jeweils
ergangenen Vorschriften (§ 71 Absatz 1).
Wobei die Botschaft kein Mitspracherecht hat, bei der Ausstellung eines Aufenthaltstitel!
Muß nun der Ehepartner ein Visa beantragen?
NEIN!
Warum muß ein Ehepartner Warten auf das OK der ABH in Deutschland?
Ihr Antrag auf ein Nationales Visum wird an die Ausländerbehörde des künftigen Wohnsitzes in Deutschland weitergeleitet. Die Ausländerbehörde überprüft Ihren Antrag und teilt der Botschaft das Ergebnis mit. Erst dann kann die Botschaft abschließend über Ihren Antrag entscheiden. Sobald das geschehen ist, werden Sie von uns benachrichtigt. Für den Fall, dass über Ihren Antrag positiv entschieden werden konnte, können Sie dann Ihr Visum von Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 11.00 Uhr ohne Termin bei der Visastelle abholen. Bringen Sie dazu Ihren Pass, einen Nachweis zum Krankenversicherungsschutz (Reisekrankenversicherung für die ersten vier Wochen bzw. falls bereits vorhanden, Nachweis der deutschen Krankenversicherung) sowie das Flugticket/-reservierung mit. Das Visum wird grundsätzlich für eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ausgestellt. Die Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis erfolgt durch die zuständige Ausländerbehörde am Wohnort.
Hauptinhalt
Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und möchte gemeinsam mit meinem/r ausländischen Ehepartner/in in Deutschland leben. Ist ein Visum erforderlich?
Ihr ausländischer Ehepartner muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Visum zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) beantragen.
Ausgenommen hiervon sind jedoch Staatsangehörige von Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und seit 01.01.2007 auch Bulgarien und Rumänien.
Für diese entfällt die Verpflichtung nach Einreise einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu beantragen. Nach ihrer Ankunft und Niederlassung in Deutschland besteht für diese lediglich die allgemeine Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.
Staatsangehörige Australiens, Brasiliens, El Salvadors, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise einholen.
Für alle anderen Staatsangehörigen gilt, dass diese vorab bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen.
Vorzulegende Unterlagen sind in jedem Fall die Heiratsurkunde sowie der deutsche Reisepass (oder eine beglaubigte Kopie dieses Passes) des deutschen Ehepartners.
Verfügt der in Deutschland lebende Ehepartner nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit, ist dessen deutscher Aufenthaltstitel im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Einzelheiten über die vorzulegenden Unterlagen zur Visumbeantragung sollten Sie bzw. Ihr Ehepartner auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfragen.
Die deutsche Auslandsvertretung wird den Visumantrag dann zur Stellungnahme an die für Ihren deutschen Wohnsitz zuständige deutsche Ausländerbehörde weiterleiten.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt hat.[/quote]
Nun müßten Sie uns noch Erklären, warum ein Deutscher nicht für sein außereuropäischen Ehepartner, gleich einen Antrag bei seiner ABH stellen kann?
Da diese doch nur allein über den Aufenthalt Entscheiden kann!
Noch ein kleiner Hinweis für Sie!Die deutsche Auslandsvertretung wird den Visumantrag dann zur Stellungnahme an die für Ihren deutschen Wohnsitz zuständige deutsche Ausländerbehörde weiterleiten.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die Ausländerbehörde ihre Zustimmung erteilt hat
Ehepartner von Deutschen, dürfen Einreisen ohne Visa, da die Inländerdiskriminierung verboten ist.
So steht es im Beschluß des EuGH, Akz.: C 87/12
Ehepartner von Deutschen werden Diskriminiert, nach Art. 21 Abs.2, gegenüber diesen Staatsbürger, auch verheiratet mit einem Deutschen!
Diese Ehepartner können einreisen ohne Visa und ohne AI Sprachtest!Staatsangehörige Australiens, Brasiliens, El Salvadors, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise einholen.
Ich bin Lehrnfähig, zeigen Sie mir einen Artikel in der Charta oder der EMRK der EU, wo steht.: Die Menschenrechte sind Verhandelbar, durch einen Mitgliedsstaat?
Dort steht aber, die Menschenrechte sind absolutes Recht!
An dieses Recht, sind alle Behörden und Gerichte der Mitgliedstaaten gebunden!
Nur nicht in Deutschland?
Das Aufzählen von deutschen Gesetzen können Sie sich ersparen, da die Charta der EU nun stehen in Deutschland über jede Gesetzgebung, selbst über unser GG!
Können Sie nachlesen im Beschluß des EuGH Akz.: C 617/10
Nun werde ich Ihnen einige Gerichtsbeschlüße aufzeigen, wo diese Gerichte selbst sagen, der AI muß vor dem EuGH.
11 B 3223/12
11 S 1608/12Die mithin ungeklärte Rechtsfrage kann wegen ihrer Schwierigkeit und weitreichenden Bedeutung nicht in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren geklärt werden, sondern bedarf einer sorgfältigen Beurteilung im Hauptsacheverfahren, in dem auch eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV in Erwägung zu ziehen ist.
4 Bs 15/127
Was das Spracherfordernis des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG betrifft, ist sehr fraglich, ob dieses mit den Vorgaben der Richtlinie vereinbar ist; diese Frage könnte erst nach der Einholung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH verbindlich beantwortet werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28.10.2011 - 1 C 9.10 - InfAuslR 2012, 59). Abgesehen davon liegt eine Anmeldung des Antragstellers bei der Mannheimer Abendakademie zu einem Sprachkurs A 1 Modul 1 vor (Zeitraum 20.02. bis 17.04.2012), weshalb auch insoweit Klärungsbedarf besteht, sofern man nicht ohnehin der Auffassung ist, dass Unionsrecht entgegensteht.
Dazu noch ein Hinweis zum Rechtsanspruch des Aufenthaltstiel.Dass er die erforderlichen Sprachkenntnisse erst nach seiner Einreise in Deutschland im Januar 2012 erworben hat, steht der Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 28 Abs. 1 Satz 5, 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nicht entgegen (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 12.9.2011, 4 Bs 153/11, BA S. 4, m.w.N.). Angesichts dessen kann es dahin stehen, ob das Sprachenerfordernis für den Ehegatten einer deutschen Staatsangehörigen überhaupt Geltung beanspruchen kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 28.10.2011, NVwZ 2012, 61, InfAuslR 2012, 59, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.11.2011, OVG 2 B 21.10, juris Rn. 28, m.w.N.).
Ihre Frage nach der Nazigesetzgebung, beantworte ich mit einem Gesetz, von Adolf Hitler, welches heute noch Rechtsgültigkeit hat.39
Ist danach der Tatbestand des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 AufenthG voraussichtlich erfüllt, kann der Antragsteller verlangen, dass im Ermessenswege darüber entschieden wird, ob von der Einhaltung des Visumverfahrens abgesehen werden kann. Eine solche Ermessensentscheidung hat die Antragsgegnerin – da sie den Tatbestand des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nicht als erfüllt angesehen und im Übrigen auf § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG abgestellt hat – bislang nicht getroffen. Jedenfalls hierauf hat der Antragsteller somit einen Anspruch. Allerdings dürfte das Ermessen der Antragsgegnerin zu Gunsten des Antragstellers auf Null reduziert sein, weil es durch die aktuell gültige Weisungslage entsprechend gebunden ist. Nach Abschn. A. VI. der Fachanweisung Nr. 1/2012 (S. 17 ff. [20]) tritt in dem auch hier einschlägigen Fall „eines Rechtsanspruchs aus familiären Gründen (…) das öffentliche Interesse an der ordnungsgemäßen Durchführung des Visumverfahrens als wichtigem Steuerungsinstrument der Zuwanderung regelmäßig hinter dem gemäß Art. 6 GG und Art. 8 EMRK gebotenen Schutz von Ehe und Familie zurück. Denn steht wegen des Vorliegens eines Rechtsanspruchs von vornherein fest, dass das Visum umgehend nach der Ausreise zu erteilen wäre, kommt der Nachholung des Visumverfahrens eine wesentliche Steuerungsfunktion, die eine Beeinträchtigung des gemäß Art. 6 GG und Art. 8 EMRK gebotenen Schutz von Ehe und Familie durch – vorübergehende – Trennung der Familienangehörigen rechtfertigen könnte, nicht mehr zu. Das Bestehen auf der Durchführung eines Visumverfahrens würde in solchen Fällen allein zu Arbeitsaufwand für die beteiligten Behörden sowie zu wirtschaftlichem Aufwand für die Betroffenen führen, ohne eine echte Funktion in der Steuerung der Zuwanderung zu erfüllen“.
Kein Verbrecher und Mörder der Waffen SS, die der Waffen SS aus anderen Staaten beigetreten waren, dürfen in ihre Heimatländer ausgeliefert werden, zur Bestrafung ihrer Schandtaten.
Hitler hat das Gesetz erlassen, jedes Mitglied seiner Waffen SS ist Automatisch Deutscher Staatsbürger!
Was müßen die Richter am VG Berlin geritten haben, Akz.:
Sie können mir auch erklären, warum mir der Bundestagsabgeordnete Bosbach auf meine Anfrage zu den Menschenrechten geantwortet hat.:OVG Berlin,Akz.: OVG 2 B 6/08
Darf ein Deutscher aufgefordert werden Deutschland zu verlassen,um seine Ehegemeinschaft im Ausland zu Leben?
Die Einforderung der Menschenrechte, sei eine Fäkaliensprache?
Nochmals für jeden Mitleser hier, jeder einzelne von Ihnen kann sich der Anordnung von Behörden und Gerichten unterwerfen.
Wir stellen unsere Anträge nur unter dem Schutz der Menschenrechte, soll nun eine Beörde oder Gericht uns das Verweigern, erhalten diese zur Antwort.: Sie Benutzen noch das Ermächtigungsgesetz von diesem Schweinehund Adolf Hitler.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Warum soll ein Deutscher sein Land verlassen, weil deutsche Behörden, Politiker und Gerichte die Menschenrechte verweigern? Selbst unser GG. wird mit Füßen getreten.Billie Holiday » Mi 10. Sep 2014, 18:50 hat geschrieben:
ich auch
aber Deine Frage ist schon berechtigt. Wem es hier unerträglich ist, ist vielleicht woanders besser aufgehoben.
Da ist der Beschluß des VerG Berlin Ihnen wohl zupasse?
Da wird ein Deutscher aufgefordert, Deutschland zu verlassen, sollte seine Indische Ehefrau nicht den AI Sprachnachweis erbringen können, er könnte ja seine Ehegemeinschaft in Indien mit der Ehefrau leben!
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Was ist an dem Fazit im letzten Satz des Postes denn falsch?..........so in rechtlicher, moralischer und natürlich emotionaler Hinsicht.........?wolfgang richter » Di 3. Feb 2015, 10:44 hat geschrieben:
Warum soll ein Deutscher sein Land verlassen, weil deutsche Behörden, Politiker und Gerichte die Menschenrechte verweigern? Selbst unser GG. wird mit Füßen getreten.
Da ist der Beschluß des VerG Berlin Ihnen wohl zupasse?
Da wird ein Deutscher aufgefordert, Deutschland zu verlassen, sollte seine Indische Ehefrau nicht den AI Sprachnachweis erbringen können, er könnte ja seine Ehegemeinschaft in Indien mit der Ehefrau leben!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Schutzgut dieses Gesetzes ist eine andere Zielgruppe, nämlich Ehepartner/innen aus dem nahen Osten, die hier hinverheiratet werden, ohne die Sprache zu können.
Und dieser Schutz klappt ausnehmend gut. Ich habe in einem Artikel vor Jahren gelesen, dass Frauen aus der Türkei absichtlich den Test nicht bestehen, um nicht nach Europa verheiratet zu werden.
Dass dabei einige Mischehen hinten runterfallen, mit vor allen Dingen mit asiatischen Frauen, ist zwar ärgerlich, muss aber hinter dem hohen Schutzgut zurückstehen.
Und dieser Schutz klappt ausnehmend gut. Ich habe in einem Artikel vor Jahren gelesen, dass Frauen aus der Türkei absichtlich den Test nicht bestehen, um nicht nach Europa verheiratet zu werden.
Dass dabei einige Mischehen hinten runterfallen, mit vor allen Dingen mit asiatischen Frauen, ist zwar ärgerlich, muss aber hinter dem hohen Schutzgut zurückstehen.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ich kenne keinen Einwanderer/Asylant der keinen Deutschtest bzw. Deutschkurs belegt hat.
Ich finde es nur nicht mehr nötig, der Oma, die hier schon 30-50 Jahre lebt und keine Deutsch, oder nur sehr wenig, kann, diesen noch als Pflicht aufzuerlegen. Wofür?
Es ist logisch und ich gehe auch davon aus, daß die aller meisten Migranten dies auch wissen, daß Integration gleich Sprache ist, ohne diese gibt und kann es keine Integration in die deutsche Gesellschaft, noch in irgend eine andere geben.
Ich persönlich finde die Sprache als Barriere für zukünfige Einwanderung ein anzunehmender Kompromiss für Einwanderung. Die Frage die man sich stellen sollte ist, muss es Deutsch sein, oder reicht z.B. auch Englisch.
Ich finde es nur nicht mehr nötig, der Oma, die hier schon 30-50 Jahre lebt und keine Deutsch, oder nur sehr wenig, kann, diesen noch als Pflicht aufzuerlegen. Wofür?
Es ist logisch und ich gehe auch davon aus, daß die aller meisten Migranten dies auch wissen, daß Integration gleich Sprache ist, ohne diese gibt und kann es keine Integration in die deutsche Gesellschaft, noch in irgend eine andere geben.
Ich persönlich finde die Sprache als Barriere für zukünfige Einwanderung ein anzunehmender Kompromiss für Einwanderung. Die Frage die man sich stellen sollte ist, muss es Deutsch sein, oder reicht z.B. auch Englisch.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Komische Frage.Demolit » Di 3. Feb 2015, 11:48 hat geschrieben:
Was ist an dem Fazit im letzten Satz des Postes denn falsch?..........so in rechtlicher, moralischer und natürlich emotionaler Hinsicht.........?
Ein Gericht hat nicht das Recht, einen Deutschen aufzufordern Deutschland zu verlassen,
egal aus welchen Gründen!
Ließ mal den Artikel 16 des GG.!
Dazu wurden noch diese Artikel des GG. mit inden Mülleimer befördert!Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
Dazu noch der Beschluß des EuGH.:Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Dieser Beschluß bedeutet, ein Unionsbürger der noch nie von seinen Freizügigkeitsrechten gebrauch gemacht hat, ist nicht aufzufordern Deutschland zu verlassen, um den Rechtsschutz des Artikel 7 der Charta zu genießen!Art. 20 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Weigerung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, einem Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet zu gewähren, wenn dieser Drittstaatsangehörige dort zusammen mit einem Familienangehörigen wohnen möchte, der Bürger der Europäischen Union ist und sich in diesem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, aufhält, aber nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, sofern eine solche Weigerung nicht dazu führt, dass dem betreffenden Unionsbürger der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird.
EuGH, Urteil vom 8. 5. 2013 - C-87/12
Aber Nazirichter dürfen nicht verurteilt werden, sobald diese nicht Erkannt haben , der Schuldspruch ist ein Mord!
Vom BVerfG: BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56
Auch alle Naziverbrecher aus der Waffen SS, aus den anderen europäischen Staaten, sind durch ein Gesetz von AH: zu deutschen Staatsbürgern erklärt worden.Diese werden auch nicht aufgefordert, von einem deutschen Gericht sich zur Verantwortung ihrer Straftaten ins Ausland zu begeben! Auch davor steht das GG. und die Bundesregierung!
Emotionaler Hinsicht.
Ich habe diese Richter angeschrieben, sie mit dem Richter Roland Freisler verglichen, sie beschuldigt das Ermächtigungsgesetz von AH. angewand zu haben.
Reaktion von diesen Richtern, KEINE!
Keine anzeige wegen Beleidigung, Beleidigung der Kammer, oder sonst eine Strafanzeige!
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
das sehen ja auch die Gerichte so beim Familiennachzug.palulu » So 27. Jul 2014, 04:50 hat geschrieben:Nö.
Integration: Arbeiten + Gesetze beachten.
Das war es auch schon. Was darüber hinaus geht, ist Extraservice.
wir schreiben ja auch nicht Deutsch in der Familie vor - privat bleibt privat
wichtig ist, dass der Zuwanderer gutes Geld verdient und damit Steuern fuer den Staat generiert.
das muss und sollte im Vordergrund stehen

Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
das mit Bestimmtheit nichtwolfgang richter » Di 3. Feb 2015, 10:44 hat geschrieben:
Warum soll ein Deutscher sein Land verlassen, weil deutsche Behörden, Politiker und Gerichte die Menschenrechte verweigern? Selbst unser GG. wird mit Füßen getreten.
Da ist der Beschluß des VerG Berlin Ihnen wohl zupasse?
Da wird ein Deutscher aufgefordert, Deutschland zu verlassen, sollte seine Indische Ehefrau nicht den AI Sprachnachweis erbringen können, er könnte ja seine Ehegemeinschaft in Indien mit der Ehefrau leben!
haben Sie denn einen Link, der das bestaetigt?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Die Frage die sich jeder stellen soll, ist was hat der Staat, im Sprachgebrauch einer Ehe zu suchen!relativ » Di 3. Feb 2015, 12:28 hat geschrieben:Ich kenne keinen Einwanderer/Asylant der keinen Deutschtest bzw. Deutschkurs belegt hat.
Ich finde es nur nicht mehr nötig, der Oma, die hier schon 30-50 Jahre lebt und keine Deutsch, oder nur sehr wenig, kann, diesen noch als Pflicht aufzuerlegen. Wofür?
Es ist logisch und ich gehe auch davon aus, daß die aller meisten Migranten dies auch wissen, daß Integration gleich Sprache ist, ohne diese gibt und kann es keine Integration in die deutsche Gesellschaft, noch in irgend eine andere geben.
Ich persönlich finde die Sprache als Barriere für zukünfige Einwanderung ein anzunehmender Kompromiss für Einwanderung. Die Frage die man sich stellen sollte ist, muss es Deutsch sein, oder reicht z.B. auch Englisch.
Sollte der Ehepartner sich beim arbeitsamt anmelden, so ist das Arbeitsamt zur Integrationsmaßnahme gesetzlich verpflichtet.
Auch die ABH ist zur Integrationspflicht Gesetzlich angehalten.
Beide mit 600 Stunden Deutschkurs, sollte das Ziel nicht erreicht werden, wird der Kurs erneut bezahlt.
Der Kurs wird auch bezahlt vom.:
Da taucht dieser Satz auf.:
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nur nachgewiesen werden durch das Bundesverwaltungsamt.Grund der Einreise nach Deutschland
Familiennachzug zu einem deutschen Ehegatten (Nachweis der deutschen Staats
angehörigkeit beifügen)
Hier noch die Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Uhl, der CSU, zur Frage, was hat die EU Kommission mit deutscher Gesetzgebung zu tun!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Doch, es wird von den Behörden vorgeschrieben, Deutsch vor der Einreise, lesen bildet.:pikant » Di 3. Feb 2015, 12:34 hat geschrieben:
das sehen ja auch die Gerichte so beim Familiennachzug.
wir schreiben ja auch nicht Deutsch in der Familie vor - privat bleibt privat
wichtig ist, dass der Zuwanderer gutes Geld verdient und damit Steuern fuer den Staat generiert.
das muss und sollte im Vordergrund stehen
Hintergrund:
Nach deutschem Recht müssen Drittstaatsangehörige bei einem Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden deutschen oder drittstaatsangehörigen Ehegatten nachweisen, dass sie sich auf „einfache Art“ in deutscher Sprache verständigen können (§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und § 28 Absatz 1 Satz 5 AufenthG). In der Praxis bedeutet das die Kenntnis von etwa 600 deutschen Worten.
Am 31. Mai 2013 hat die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, zu der Vereinbarkeit dieser Forderung nach einem Sprachnachweis mit Unionsrecht (namentlich Art. 7 Absatz 2 der Richtlinie 2003/86/EG - Familienzusammenführungsrichtlinie) Stellung zu nehmen.
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
EU-Recht bricht deutsches Recht.wolfgang richter » Di 3. Feb 2015, 12:05 hat geschrieben:
Doch, es wird von den Behörden vorgeschrieben, Deutsch vor der Einreise, lesen bildet.:
aber Deutschkenntnisse schaden nicht und von daher sollte man schon Deutsch lernen, wenn man hier arbeitet und was fuer das Bruttosozialprokukt beisteuert.
die Wirtschaft muss laufen und wir brauchen diese Fachkraefte dringend.
Zuletzt geändert von pikant am Dienstag 3. Februar 2015, 12:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
In einer Ehe kannst du auch Klingonisch reden wenn du willst, aber der Staat muss darüber hinaus sich noch andere Fragen stellen und dies ist z.B. die Integration des Ehepartners in unsere Gesellschaft.wolfgang richter » Di 3. Feb 2015, 12:01 hat geschrieben:
Die Frage die sich jeder stellen soll, ist was hat der Staat, im Sprachgebrauch einer Ehe zu suchen!
Sollte der Ehepartner sich beim arbeitsamt anmelden, so ist das Arbeitsamt zur Integrationsmaßnahme gesetzlich verpflichtet.
Auch die ABH ist zur Integrationspflicht Gesetzlich angehalten.
Beide mit 600 Stunden Deutschkurs, sollte das Ziel nicht erreicht werden, wird der Kurs erneut bezahlt.
Der Kurs wird auch bezahlt vom.:
Da taucht dieser Satz auf.:
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann nur nachgewiesen werden durch das Bundesverwaltungsamt.
Hier noch die Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Uhl, der CSU, zur Frage, was hat die EU Kommission mit deutscher Gesetzgebung zu tun!
Nun jetzt kann man evt. davon ausgehen, daß eine Ehefrau/Mann eines deutschen Ehegatten, mit ausländischen Wurzeln, besser in die Gesellschaft integriert wird, als es womöglich bei Ehepartnern, die beide einen Migrationshintergrund haben, der Fall sein könnte. Aber da stellt sich wieder die Frage der Gleichbehandlung von Bürgern.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Es ist m.M. einfach falsch, die Frage der Integration nur auf wirtschaftliche Bedürfnisse zu reduzieren. Diesen Fehler haben wir schon einmal gemacht.pikant » Di 3. Feb 2015, 12:09 hat geschrieben:
EU-Recht bricht deutsches Recht.
aber Deutschkenntnisse schaden nicht und von daher sollte man schon Deutsch lernen, wenn man hier arbeitet und was fuer das Bruttosozialprokukt beisteuert.
die Wirtschaft muss laufen und wir brauchen diese Fachkraefte dringend.
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Der tuerkischen Analphabetin kann man auch ein anderes Extrembeispiel entgegenhalten: den international renommierten Mikrobiologen aus Sued Afrika, dessen Deutschkenntnisse auch eher duerftig sind.Lomond » So 27. Jul 2014, 02:24 hat geschrieben:Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Um diesen Fall geht es:
http://www.faz.net/aktuell/politik/euro ... 37766.html
Ich halte es für selbstverständlich, dass man die Sprache des Landes, in das man einwandern möchte, gerne von sich aus lernen möchte.
Und nicht erst noch dazu gezwungen werden muss.
Wer die Sprache des Gastlandes nicht lernen möchte, der sollte draußen bleiben.
Oder?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ja, ich suche den Beschluß raus.pikant » Di 3. Feb 2015, 12:36 hat geschrieben:
das mit Bestimmtheit nicht
haben Sie denn einen Link, der das bestaetigt?
Noch etwas zur AI freien Einreise, Türken müßen kein AI vor der Einreise nachweisen.
URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer)
10. Juli 2014(*)
„Vorabentscheidungsersuchen – Assoziierungsabkommen EWG–Türkei – Zusatzprotokoll – Art. 41 Abs. 1 – Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen türkischer Staatsangehöriger – Nationale Regelung, wonach der Familienangehörige, der ins nationale Hoheitsgebiet einreisen will, sprachliche Grundkenntnisse nachweisen muss – Zulässigkeit – Richtlinie 2003/86/EG – Familienzusammenführung – Art. 7 Abs. 2 – Vereinbarkeit“
In der Rechtssache C‑138/13
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ich halte es für völlig selbstverständlich, dass ein Land bei Migranten angemessene Sprachkenntnisse erwartet,
befürchte aber, dass die meisten Tests, die Zuwanderer machen müssen, von beinahe einem Viertel der Deutschen
selbst nicht bestanden würden. Je vehementer man bestimmte Bildungsvoraussetzungen fordert,
desto konsequenter müsste man fordern, jenen Teil der "Ur-Deutschen" wieder ausbürgern.
befürchte aber, dass die meisten Tests, die Zuwanderer machen müssen, von beinahe einem Viertel der Deutschen
selbst nicht bestanden würden. Je vehementer man bestimmte Bildungsvoraussetzungen fordert,
desto konsequenter müsste man fordern, jenen Teil der "Ur-Deutschen" wieder ausbürgern.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Das Aberkennen der Staatsbürgerschaft geht nicht so ohne Weiteres. Das geht nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Doppelpassinhabern.Martin** » Di 3. Feb 2015, 12:38 hat geschrieben:Ich halte es für völlig selbstverständlich, dass ein Land bei Migranten angemessene Sprachkenntnisse erwartet,
befürchte aber, dass die meisten Tests, die Zuwanderer machen müssen, von beinahe einem Viertel der Deutschen
selbst nicht bestanden würden. Je vehementer man bestimmte Bildungsvoraussetzungen fordert,
desto konsequenter müsste man fordern, jenen Teil der "Ur-Deutschen" wieder ausbürgern.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Das musst du nicht befürchten, daß wird so sein. Mein Vater hat mal Deutschkurse für ausländische Studenten die in Deustchland studieren wollen gegeben. Mögliche Prüfungsfragen habe ich mir mal durchgelesen, ich bin mir sicher, daß ich den nicht bestanden hätte.Martin** » Di 3. Feb 2015, 12:38 hat geschrieben:Ich halte es für völlig selbstverständlich, dass ein Land bei Migranten angemessene Sprachkenntnisse erwartet,
befürchte aber, dass die meisten Tests, die Zuwanderer machen müssen, von beinahe einem Viertel der Deutschen
selbst nicht bestanden würden. Je vehementer man bestimmte Bildungsvoraussetzungen fordert,
desto konsequenter müsste man fordern, jenen Teil der "Ur-Deutschen" wieder ausbürgern.
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Deutsche kann man nicht ausbuergern und fuer Zuwanderer aus der EU sind verpflichtende Sprachkurse verboten.Martin** » Di 3. Feb 2015, 12:38 hat geschrieben:Ich halte es für völlig selbstverständlich, dass ein Land bei Migranten angemessene Sprachkenntnisse erwartet,
befürchte aber, dass die meisten Tests, die Zuwanderer machen müssen, von beinahe einem Viertel der Deutschen
selbst nicht bestanden würden. Je vehementer man bestimmte Bildungsvoraussetzungen fordert,
desto konsequenter müsste man fordern, jenen Teil der "Ur-Deutschen" wieder ausbürgern.
fuer Zuwanderer aus Nicht-EU kann man das machen, wenn nicht andere Gesetze, die man beschlossen hat, dagegen sprechen.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Hier der Nazilink, mit dem Auszug, der Deutsche könnte doch Deutschland verlassen!pikant » Di 3. Feb 2015, 12:36 hat geschrieben:
das mit Bestimmtheit nicht
haben Sie denn einen Link, der das bestaetigt?
Hier der Passus des Beschluß! Akz.: OVG Berlin 2 B 6/08
Ich würde einen solchen Richter mit Sieg Heil begrüßen!- 26 -
Hieran gemessen lässt sich ein Verstoß gegen Art. 8
EMRK nicht feststellen. In
der Grundkonstellation des Nachzugs sind die Ehegat
ten gerade nicht unaus-
weichlich auf ein eheliches Zusammenleben in der Bu
ndesrepublik Deutschland
angewiesen. Das Spracherfordernis als solches hat a
uch keine ehegefährdende
Wirkung. Vorliegend ist nicht erkennbar, dass die Aufrechterhaltung der ehelichen
Beziehung der Klägerin und des Beigeladenen zu 2 ausschließlich durch die Ertei-
lung einer Nachzugserlaubnis erreicht werden kann.
Zunächst kann die Klägerin
die eheliche Gemeinschaft in Deutschland herstellen
, sobald sie einfache deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen hat. Sie hat - w
ie bereits ausgeführt - nicht
dargelegt, dass ihr dies prinzipiell nicht möglich
ist. Für den Fall, dass der Kläge-
rin den Nachweis dauerhaft nicht erbringen sollte,
besteht auch die Möglichkeit,
dass der Beigeladene zu 2 die eheliche Gemeinschaft
durch Zuzug zu seiner Ehe-
frau nach Indien herstellt.
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Man muss sich nur mal im Netz umschauen,relativ » Di 3. Feb 2015, 12:48 hat geschrieben: Das musst du nicht befürchten, daß wird so sein. Mein Vater hat mal Deutschkurse für ausländische Studenten die in Deustchland studieren wollen gegeben. Mögliche Prüfungsfragen habe ich mir mal durchgelesen, ich bin mir sicher, daß ich den nicht bestanden hätte.
dann kann man beobachten, wie hoch der Anteil derjenigen ist,
die permament hasserfüllte Aversionen gegen Fremde publizieren,
aber keinen deutschen Satz fehlerfrei schreiben können.
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Zähl mal nach, wie viele Fehler Dein Beitrag enthält.relativ » Di 3. Feb 2015, 12:48 hat geschrieben: Das musst du nicht befürchten, daß wird so sein. Mein Vater hat mal Deutschkurse für ausländische Studenten die in Deustchland studieren wollen gegeben. Mögliche Prüfungsfragen habe ich mir mal durchgelesen, ich bin mir sicher, daß ich den nicht bestanden hätte.

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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ein solches Gesetz finden sie in der Aufenthaltsgesetzgebung, es ist der § 1.1.5.3.1:pikant » Di 3. Feb 2015, 13:55 hat geschrieben:
Deutsche kann man nicht ausbuergern und fuer Zuwanderer aus der EU sind verpflichtende Sprachkurse verboten.
fuer Zuwanderer aus Nicht-EU kann man das machen, wenn nicht andere Gesetze, die man beschlossen hat, dagegen sprechen.
Völkerrechtsverträge stehen über die Aufenthaltsgesetzgebung!
Ist die Charta der EU nun ein Völkerrechtsvertrag? JA.
Nun noch ein kleines Leckerlie für die User.:1.1.5.3.1 Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang
vor dem Aufenthaltsgesetz.
Die Verordnungen und Entscheidungen des
Rates und der Kommission haben eine unmittelbare
Wirkung (Artikel 249 EGV). Dasselbe
gilt für die Teile des SDÜ und die übrigen
Bestimmungen des Schengen-Acquis, die durch
den Amsterdamer Vertrag in Gemeinschaftsrecht
überführt worden sind. Richtlinien der
EU bzw. EG bedürfen der Umsetzung in innerstaatliches
Recht. Sind Richtlinien nicht
oder nicht ausreichend in innerstaatliches Recht
umgesetzt worden, gelten nach Ablauf der
Umsetzungsfrist die Regelungen der Richtlinie
als unmittelbar anwendbar, die für eine Einzelfallanwendung
inhaltlich unbedingt und hinreichend
genau bestimmt sind und nicht selbst
Verpflichtungen für den Einzelnen begründen.
Die mit der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes beauftragten Behörden haben das
durch die Richtlinien zu erreichende Ziel im
Rahmen bestehender Auslegungs- oder Ermessensspielräume
zu berücksichtigen.
Bestehen Zweifel an der Vereinbarkeit nationalen
Rechts mit dem Recht der Europäischen
Union, so sollte eine isolierte Entscheidung
einzelner Behörden oder Länder über die
Nicht-Anwendung nationaler Gesetze wegen
vermeintlicher Richtlinienwidrigkeit vermieden
werden. Vielmehr ist eine abgestimmte
Verfahrensweise anzustreben, die zügig herbeigeführt
werden sollte.
Dabei ging es um die Rechte aus der Charta, um Beschlüsse des EuGH, mit der Aufforderung nach Artikel 267 der AEUV, diese Klage dem EuGH vorzulegen.Das BVerfG hat am 21.Nov.2013 zum Akz.: 2 BvR 1829/13 die Entscheidung getroffen.: Die ""Verfassungsbeschwerde"",zur Visafreien Einreise,ohne eine Nachfrage bei der
Botschaft oder Ausländerbehörde,wird nicht zur Entscheidung angenommen!
für mich sind diese Richter am BVerfG größenwahnsinnig!
Es ging um meine und die Klagen meiner Frau!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Nun mußt Du uns noch erklären, was das Bruttosozialprodukt bei einem Deutschen und seiner außereuropäischen Ehefrau ist, wo der Mann ausreichend verdient, um seine Frau vom Arbeitsmakt fernhalten möchte?pikant » Di 3. Feb 2015, 13:09 hat geschrieben:
EU-Recht bricht deutsches Recht.
aber Deutschkenntnisse schaden nicht und von daher sollte man schon Deutsch lernen, wenn man hier arbeitet und was fuer das Bruttosozialprokukt beisteuert.
die Wirtschaft muss laufen und wir brauchen diese Fachkraefte dringend.
Meine Frau war 2 Jahre in Deutschland, hat aber nicht einen Tag etwas zum Sozialprodukt beigetragen. Weil ich es nicht wollte!
Dafür mußte ich den täglichen Deutschkurs bei der Volkshochschule bezahlen!
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
kein Mitleid, kein Pardon!wolfgang richter » Di 3. Feb 2015, 16:01 hat geschrieben:
Meine Frau war 2 Jahre in Deutschland, hat aber nicht einen Tag etwas zum Sozialprodukt beigetragen. Weil ich es nicht wollte!
Dafür mußte ich den täglichen Deutschkurs bei der Volkshochschule bezahlen!
haette die Frau gearbeitet, haette sie sich den Deutschkurs selbst bezahlen koennen.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Hätte ich zu damaliger Zeit, mein Wissensstand über unsere Menschenrechte gehabt, so hätte ich diese Kosten vom Staat einfordern können!pikant » Di 3. Feb 2015, 17:03 hat geschrieben:
kein Mitleid, kein Pardon!
haette die Frau gearbeitet, haette sie sich den Deutschkurs selbst bezahlen koennen.
Ich hatte ein Einkommen von ca. 2000 Euro monatlich, so gingen mir die Kosten von 214 Euro per Semester am Hintern vorbei!
Dieser Satz ist schon Makaber, wo habe ich gesagt, das Geld hat mir Leid getan? Damals war es noch keine Vorschrift Deutsch zu lernen, oder vor der Einreise den AI vorzulegen!haette die Frau gearbeitet, haette sie sich den Deutschkurs selbst bezahlen koennen.
Aber hier im Forum solch einen Satz loslassen, um seine Meinung zum AI Sprachnachweis zu artikulieren?
Du weisst, Deutschland ist das letzte Land der EU, welches einen Sprachnachweis vor der Ehezusammenführung verlangt?
Wobei in Deutschland nun die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, jeder Ehepartner eines Deutschen hat den Rechtsanspruch auf 600 Stunden Deutschunterricht!
Sind die anderen Länder der EU nun Dümmer, oder setzen sie den Beschluß des EuGH um?
Beachten diese Länder nun die Charta (Menschenrechte) als über ihre Verfassung stehende Rechte an?
Nur Deutschland verweigert das, eventuell haben unsere Bundesjuristen noch immer das Ermächtigungsgesetz im Kopf?
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ich finde den Sprachnachweis richtig. Die Ehepartner müssen sich hier auch alleine verständigen können, ohne auf ihren Partner angewiesen zu sein. Dies macht vor allem Sinn, denkt man an die Importbräute mancher Kulturkreise und Zwangsheirat.
Ohne Sprachkenntnisse kann man sich auch gegenüber Behörden nicht verständlich machen.
Und A1 ist ja wohl nicht zuviel verlangt. Das erlernt jeder.
Ohne Sprachkenntnisse kann man sich auch gegenüber Behörden nicht verständlich machen.
Und A1 ist ja wohl nicht zuviel verlangt. Das erlernt jeder.
"Je stärker wir sind, desto unwahrscheinlicher ist der Krieg." Otto von Bismarck
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. " Bertolt Brecht
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Am besten hat mir der hessische Sprachtext gefallen:Letzter-Mohikaner » Mi 4. Feb 2015, 10:27 hat geschrieben:Ich finde den Sprachnachweis richtig. Die Ehepartner müssen sich hier auch alleine verständigen können, ohne auf ihren Partner angewiesen zu sein. Dies macht vor allem Sinn, denkt man an die Importbräute mancher Kulturkreise und Zwangsheirat.
Ohne Sprachkenntnisse kann man sich auch gegenüber Behörden nicht verständlich machen.
Und A1 ist ja wohl nicht zuviel verlangt. Das erlernt jeder.
u.a.:
Nennen Sie mir sieben Nebenflüsse der Werra?


(Der Verfasser wurde befördert.)
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Das ist Deine persönliche Meinung, nur ist diese Meinung nicht Deckungsgleich mit mit der Charta der EU und den Menschenrechten der UN.Letzter-Mohikaner » Mi 4. Feb 2015, 10:27 hat geschrieben:Ich finde den Sprachnachweis richtig. Die Ehepartner müssen sich hier auch alleine verständigen können, ohne auf ihren Partner angewiesen zu sein. Dies macht vor allem Sinn, denkt man an die Importbräute mancher Kulturkreise und Zwangsheirat.
Ohne Sprachkenntnisse kann man sich auch gegenüber Behörden nicht verständlich machen.
Und A1 ist ja wohl nicht zuviel verlangt. Das erlernt jeder.
Das BVerfG stellt den Artikel 6 des GG. hinter das Recht der Regierung, Ehepartner von Deutschen einzuteilen in Positivstaaten (Einreise ohne Visa und AI Nachweis) und Negativstaaten (Keine Einreise ohne Visa und AI Nachweis)
§ 41 der Aufenthaltsverordnung.
Dagegen stelle ich den Artikel 21 Abs.2 der Charta der EU, verbot der Diskriminierung nach Staaten!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Jeder Geograph fällt durch.Walter Hofer » Mi 4. Feb 2015, 10:33 hat geschrieben:
Am besten hat mir der hessische Sprachtext gefallen:
u.a.:
Nennen Sie mir sieben Nebenflüsse der Werra?![]()
![]()
(Der Verfasser wurde befördert.)

Ich lasse den Text regelmäßig schreiben, um zu zeigen, wie gut es unsere deutschen Studenten haben.

Wer sein Leben genießt, dem wird es vermießt.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ich glaube kaum, daß ein Forum, für so eine Beweisführung, eine gute Plattform ist .Martin** » Di 3. Feb 2015, 13:22 hat geschrieben:
Zähl mal nach, wie viele Fehler Dein Beitrag enthält.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ich würde jetzt mal behaupten die Charta der EU hat die Diskriminierung von EU Staaten durch EU Staaten im Sinn. Nicht-EU Staaten sind davon ausgenommen.
Sind beide Ehegatten EU Bürger besteht ja auch keine Pflicht des Sprachnachweises oder irre ich mich da? Im Rahmen der Niederlassungfreiheit kann sich der nichtdeutsche Ehegatte, der jedoch EU Bürger ist, innerhalb der EU niederlassen wo er möchte.
Sind beide Ehegatten EU Bürger besteht ja auch keine Pflicht des Sprachnachweises oder irre ich mich da? Im Rahmen der Niederlassungfreiheit kann sich der nichtdeutsche Ehegatte, der jedoch EU Bürger ist, innerhalb der EU niederlassen wo er möchte.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Letzter-Mohikaner » Mi 4. Feb 2015, 11:09 hat geschrieben:Ich würde jetzt mal behaupten die Charta der EU hat die Diskriminierung von EU Staaten durch EU Staaten im Sinn. Nicht-EU Staaten sind davon ausgenommen.
Sind beide Ehegatten EU Bürger besteht ja auch keine Pflicht des Sprachnachweises oder irre ich mich da? Im Rahmen der Niederlassungfreiheit kann sich der nichtdeutsche Ehegatte, der jedoch EU Bürger ist, innerhalb der EU niederlassen wo er möchte.
So eine Aussage muß man erst Verarbeiten, so einen Stuß rauszulassen!Ich würde jetzt mal behaupten die Charta der EU hat die Diskriminierung von EU Staaten durch EU Staaten im Sinn. Nicht-EU Staaten sind davon ausgenommen.
Ich Empfehle dir mal den Beschluß des EuGH C 617/10 durchzulesen!
Alle Artikel der Charta stehen nach Artikel 51 über jede Gesetzgebung und die Verfassungen der Mitgliedsstaaten.
Noch ein Beschluß des EuGH zur Frage der Freizügigkeit, wie ist ein Unionsbürger zu behandeln, der noch nie von seiner Freizügigkeit gebrauch gemacht hat?
Dessen außereuropäische Ehepartner hat die gleichen Rechte, wie von einem Unionsbürger der von seinen Freizügigkeitsrecht gebrauch gemacht hat!
Dieser Beschluß wurde von Deutschland noch nicht umgesetzt, warum nicht?Europäischer Gerichtshof
"Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von Drittstaaten, die Familienangehörige eines Unionsbürgers sind, der von seinem Recht auf Freizügigkeit keinen Gebrauch gemacht hat - Grundrechte"
Art. 20 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Weigerung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, einem Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet zu gewähren, wenn dieser Drittstaatsangehörige dort zusammen mit einem Familienangehörigen wohnen möchte, der Bürger der Europäischen Union ist und sich in diesem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, aufhält, aber nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, sofern eine solche Weigerung nicht dazu führt, dass dem betreffenden Unionsbürger der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird.
EuGH, Urteil vom 8. 5. 2013 - C-87/12
Damit würde der AI Nachweis vom Tisch kommen!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ich habe eine Antwort erhalten vom Bundestagabgeordneten Bosbach, Vorsitzender des Innenausschuß des Bundestag!
Die Einforderung der Menschenrechte der Charta der EU, ist eine FÄKALIENSPRACHE!
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wolfgang richter
14.11.2014
An: Bukeo, Bundeskanzlerin, Bundespräsident, Ausländerbehörde Berlin, Budesjustiz, DER FARANG Frontoffice, dii Forum, EU Parlament, Manfred Perwas, focus, fons wiedmann, Forum 4 alien, Forum von Gerd, Garfield, Gysi, [email protected], [email protected], Jennifer Schultrich - Büro Wolfgang Bosbach MdB, [email protected], Linke Partei., [email protected], Neues Deutschland, [email protected], [email protected], [email protected], Spiegel keine interesse, Thienthong Sompan, Thierse, Vietnam Forum, Wochenblitz
Ihre Fäkaliensprache
Sehr geehrter Herr Richter,
in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihr erneutes Werk vom 8. November 2014 und
darf Sie herzlich darum bitten, noch einmal meine Mail vom 9. September 2014 zu
lesen – da steht alles drin.
Zwar muss man sich als Politiker einiges gefallen lassen, aber nicht alles. Inhalt und
Stil Ihrer Zuschriften gehören eindeutig in die zweite Kategorie. Möglicherweise gibt es
ja Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, auf dem von Ihnen bevorzugten Niveau
zu korrespondieren oder gar zu agieren. Hierzu gehöre ich allerdings nicht.
Es steht Ihnen völlig frei, das Niveau zu wählen, was Sie für inhaltlich und stilistisch
angemessen und für für Sie typisch halten, und wenn Sie geradezu unterirdische
Formulierungen benutzen, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn die Empfänger
reaktionslos zur Tagesordnung übergehen.
Mit besten Grüßen
Ihr
Wolfgang Bosbach MdB
Wolfgang Bosbach
Rechtsanwalt
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender des Innenausschusses
des Deutschen Bundestages
11011 Berlin – Platz der Republik 1
Büro: Paul- Löbe- Haus, Zi. 2.237
Telefon (030) 227- 7 3245
Telefax (030) 227- 7 6831
E-Mail: [email protected]
Internet http://www.wobo.de
Wahlkreisbüro
Am Stadion 18-24, 51465 Bergisch Gladbach
Telefon (02202) 9 36 95-30
Telefax (02202) 93 27 00
E-Mail: [email protected]
Berlin, 13.11.2014
Herrn
Wolfgang Richter
Per Mail: [email protected]
Herr Bosbach!
Sie bleiben bei Ihrer Erklärung.:
Die Anfrage zu den Menschenrechten, mit dem Hinweis von mir, in Deutschland ist kein Gesetz vorhanden, welche die Menschenrechte der Charta der EU, die Menschenrechtskonvention der EU und die Menschenrechte der UN für Deutschland für nicht Rechtsrelevant Erklärt, oder kennen Sie als Rechtsanwalt so ein Gesetz?
Mein Hinweis, ich habe für Deutschland nur das "Ermächtigungsgesetz" von 1933 gefunden, wird von Ihnen beantwortet,
meine Anfrage zu den Menschenrechten ist eine Fäkaliensprache!
Mehr haben sie nicht drauf?
Aber selbst Ihre Bundesregierung zeigt diese Proplematik auf, die Grundrechte der EU (Menschenrechte der EU) stehen über unser GG.!
https://www.bundestag.de/blob/194076/93 ... h-data.pdf
Siehe Beschluß des EuGH C 617/10
Nur was Machen sie mit dem Beschluß des EuGH C 87/12
Nach diesem Beschluß, stehen allen Europäern das Recht zu, ihre Ehepartner unter dem Schutz des Artikel 20 der AEUV ihre Ehepartner in Ihren Heimatstaat einreisen zu lassen, wie bei Ehepartnern von Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger.
[45] 45 Nach alledem ist auf die vorgelegte Frage zu antworten, dass Art. 20 AEUV dahin auszulegen ist, dass er der Weigerung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, einem Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet zu gewähren, wenn dieser Drittstaatsangehörige dort zusammen mit einem Familienangehörigen wohnen möchte, der Bürger der Europäischen Union ist und sich in diesem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, aufhält, aber nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, sofern eine solche Weigerung nicht dazu führt, dass dem betreffenden Unionsbürger der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird.
Mit Ihrer Verweigerung der Menschenrechte, wollen Sie mir den Status eines Unionsbürger verweigern?
Nur mit welcher Gesetzgebung?
Doch nicht etwa mit dem Ermächtigungsgesetz eines Adolf Hitler?
Das Aufenthaltsgesetz von Deutschland können Sie nicht anwenden, davor steht der § 1.2 des Aufenthaltsgesetz!
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.
Das Europäische Gemeinschaftsrecht, beinhaltet die Charta der EU und die EMRK.
Oder haben diese Menschenrechte in Deutschland keine Rechtsgültigkeit, oder nur in Ihrem Rechtsbewußsein?
Ich gehe nun einen Schritt weiter!
Ich beschuldige Sie ein Rassist zu sein, dem die Menschenrechte und die Beschlüsse des EuGH am Arsch vorgeigehen!
Indem sie einem Deutschen Unionsbürger, der seine Rechte aus den Menschenrechten der EU einfordert, diese Einforderung als Fäkaliensprache abtun!
Ich habe diesen E-Mailverkehr der EU Kommission übersand und unsere Menschenrechte eingefordert.
Nun kann die Bundesregierung der EU Kommission erklären, warum die Einforderung der Menschenrechte eine Einforderung in Fäkaliensprache ist!
Wolfgang Richter
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Man muss es Herrn Bosbach schon hoch anrechnen, dass er Ihnen überhaupt geantwortet hat.
Sie scheinen mir eine Art Don Quijote zu sein, der gegen Windmühlen kämpft.
Sprachprüfung ablegen, und dann einreisen. Ganz einfach. Sie ersparen sich viel Zeit und Ärger.
Sie scheinen mir eine Art Don Quijote zu sein, der gegen Windmühlen kämpft.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Nur müßten sie Belegen, aus welcher Gesetzgebung Sie Ihre Forderung stellen!Letzter-Mohikaner » Mi 18. Feb 2015, 13:13 hat geschrieben:Man muss es Herrn Bosbach schon hoch anrechnen, dass er Ihnen überhaupt geantwortet hat.
Sie scheinen mir eine Art Don Quijote zu sein, der gegen Windmühlen kämpft.
Sprachprüfung ablegen, und dann einreisen. Ganz einfach. Sie ersparen sich viel Zeit und Ärger.
Die Forderungen der BRD erfüllen und Ruhe ist im Karton.
Ich habe doch Aufgeführt, aus welchen Artikeln und Beschlüssen des EuGH die Forderungen belegt sind!
Ich bin Dankbar über die Antwort des Herrn Bosbach!
Aber nun kann er vor dem EMGH seine Meinung kundtun!
Die Einforderung der Charta ist in Deutschland nicht Rechtsrelevant, nur mit welcher Gesetzgebung will er das Verhindern?
Doch nicht etwa mit dem Ermächtigungsgesetz?
Aber Sie können uns nun Erklären, warum die Charta der EU und die EMRK in Deutschland keine Rechtsgültigkeit haben!
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
[...]Letzter-Mohikaner » Mi 18. Feb 2015, 13:13 hat geschrieben:Man muss es Herrn Bosbach schon hoch anrechnen, dass er Ihnen überhaupt geantwortet hat.
Sie scheinen mir eine Art Don Quijote zu sein, der gegen Windmühlen kämpft.
Sprachprüfung ablegen, und dann einreisen. Ganz einfach. Sie ersparen sich viel Zeit und Ärger.
In Ihrer Überheblichkeit, Übersehen sie, nicht Sie entscheiden über die Menschenrechte, sondern der EMGH, aber bei so einem Luser übersehe ich so einen Beitrag!Sie scheinen mir eine Art Don Quijote zu sein, der gegen Windmühlen kämpft.
Zuletzt geändert von Weltregierung am Mittwoch 18. Februar 2015, 20:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beleidigung
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Nun könnten ja die User @Letzter-Mohikaner und Zuletzt geändert von Weltregierung am Mi 18. Feb 2015, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.wolfgang richter » Mi 18. Feb 2015, 21:27 hat geschrieben:
[...]
In Ihrer Überheblichkeit, Übersehen sie, nicht Sie entscheiden über die Menschenrechte, sondern der EMGH, aber bei so einem Luser übersehe ich so einen Beitrag!
Beleidigung.
Mir hier Erklären, warum die Charta der EU und die EMRK, in Deutschland keine Rechtsgültigkeit haben und ich eine Verwarnung von dem User @Weltregierung erhalten habe?
So hat sich der User @Letzter-Mohikanerhier geäußert.:
Nur leider versenkt der User Letzter-Mohikaner selbst unsere eigene Gesetzgebung und unser GG. in den Mülleimer!Sie scheinen mir eine Art Don Quijote zu sein, der gegen Windmühlen kämpft.
Sprachprüfung ablegen, und dann einreisen. Ganz einfach. Sie ersparen sich viel Zeit und Ärger.
Hier noch das VwV zum Aufenthaltsgesetz.:Dieses PDF wurde erstellt am: 05.03.2014 Seite 6
Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin
Inhaltsverzeichnis
A.1. Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich ..................................................................................... 7
(03.12.2009 - VwV; 04.04.2011) ....................................................................................................... 7
1.2. Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang vor dem Aufenthaltsgesetz.
Wie darf nun ein User genannt werden, der die Artikel 7,20 und 21 Abs.2, der Charta der EU einfach nicht zur Kenntnis nimmt, sich dazu äußert.: Diese Rechte stehen einem User nicht zu?1.1.5.3.1 Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang
vor dem Aufenthaltsgesetz.
Die Verordnungen und Entscheidungen des
Rates und der Kommission haben eine unmittelbare
Wirkung (Artikel 249 EGV). Dasselbe
gilt für die Teile des SDÜ und die übrigen
Bestimmungen des Schengen-Acquis, die durch
den Amsterdamer Vertrag in Gemeinschaftsrecht
überführt worden sind. Richtlinien der
EU bzw. EG bedürfen der Umsetzung in innerstaatliches
Recht. Sind Richtlinien nicht
oder nicht ausreichend in innerstaatliches Recht
umgesetzt worden, gelten nach Ablauf der
Umsetzungsfrist die Regelungen der Richtlinie
als unmittelbar anwendbar, die für eine Einzelfallanwendung
inhaltlich unbedingt und hinreichend
genau bestimmt sind und nicht selbst
Verpflichtungen für den Einzelnen begründen.
Die mit der Ausführung des Aufenthalts1.1.5.3.1 Das Europäische Gemeinschaftsrecht hat Anwendungsvorrang
vor dem Aufenthaltsgesetz.
Die Verordnungen und Entscheidungen des
Rates und der Kommission haben eine unmittelbare
Wirkung (Artikel 249 EGV). Dasselbe
gilt für die Teile des SDÜ und die übrigen
Bestimmungen des Schengen-Acquis, die durch
den Amsterdamer Vertrag in Gemeinschaftsrecht
überführt worden sind. Richtlinien der
EU bzw. EG bedürfen der Umsetzung in innerstaatliches
Recht. Sind Richtlinien nicht
oder nicht ausreichend in innerstaatliches Recht
umgesetzt worden, gelten nach Ablauf der
Umsetzungsfrist die Regelungen der Richtlinie
als unmittelbar anwendbar, die für eine Einzelfallanwendung
inhaltlich unbedingt und hinreichend
genau bestimmt sind und nicht selbst
Verpflichtungen für den Einzelnen begründen.
Die Verweigerung dieser Menschenrechte, kann ich nur Verstehen, mit der Anwendung des Ermächtigungsgesetz von Adol Hitler, die Ausschaltung der Verfassung und der Menschenrechte!
Ihr könnt euch Hilfe holen beim BVerfG, dieses hat Festgestellt.: Deutschland hat das Recht, entgegen dem Schutz des Artikel 6 des GG.!
Ehepartner von Deutschen, nach § 41 der Aufenthaltsverordnung, einzuteilen in Positivehepartnern und Negativehepartnern!
Nur leider hat das BVerfG den Artikel 21 Abs.2 der Charta überlesen!
Was sind das nun für Deutsche, die mir hier Empfehlen.: Die Deutsche Gesetzgebung einzuhalten? Muß ich mich hier von solchen Unwissenden Leuten sowas Schreiben lassen?(2) Im Anwendungsbereich des Vertrags zur Gr.ndung der Europ.ischen Gemeinschaft und des
Vertrags .ber die Europ.ische Union ist unbeschadet der besonderen Bestimmungen dieser Vertr.ge
jede Diskriminierung aus Gr.nden der Staatsangeh.rigkeit verboten.
NEIN !
Sie Verstoßen gegen diese Artikel der Charta.:
Sind nun Personen in diesem Forum Geschützt, die, die Menschenrechte, als nicht Rechtsrelevant darstellen?.
Artikel 53
Schutzniveau
Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union
und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle
Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz
der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten aner
kannt werden.
Artikel 54
Verbot des Missbrauchs der Rechte
Keine Bestimmung dieser Charta ist so auszulegen, als begründe sie das Recht, eine Tätigkeit aus
zuüben oder eine Handlung vorzunehmen, die darauf
abzielt, die in der Charta anerkannten Rechte
und Freiheiten abzuschaffen oder sie stärker einzuschränken, als dies in der Charta vorgesehen ist.
Oder habe ich das Recht, diese Personen als Rechtsbrecher der Demokratie und der Menschenrechte darzustellen?
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
das ist absolut richtig - ein EU Buerger braucht null Sprachkenntniss eines Landes um sich irgendwo niederzulassen.Letzter-Mohikaner » Mi 4. Feb 2015, 10:09 hat geschrieben:Ich würde jetzt mal behaupten die Charta der EU hat die Diskriminierung von EU Staaten durch EU Staaten im Sinn. Nicht-EU Staaten sind davon ausgenommen.
Sind beide Ehegatten EU Bürger besteht ja auch keine Pflicht des Sprachnachweises oder irre ich mich da? Im Rahmen der Niederlassungfreiheit kann sich der nichtdeutsche Ehegatte, der jedoch EU Bürger ist, innerhalb der EU niederlassen wo er möchte.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Das von ihnen beiden vorgetragene Argument, geht aber am Thema vorbei!pikant » Do 19. Feb 2015, 13:17 hat geschrieben:
das ist absolut richtig - ein EU Buerger braucht null Sprachkenntniss eines Landes um sich irgendwo niederzulassen.
Das Thema hier ist, der AI Sprachnachweis eines außereuropäischen Ehepartner mit einem Deutschen, vor der Einreise , ist mit der Charta der EU nicht vereinbar!
Mit Beschluß des EuGH Akz.: C 617/10, ist kein Gesetz und kein GG. in Deutschland gegen die Charta mehr Anwendbar!
Ich Empfehle Ihnen beiden, mal den Beschluß des EuGH nachzulesen!
Art. 20 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Weigerung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, einem Drittstaatsangehörigen den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet zu gewähren, wenn dieser Drittstaatsangehörige dort zusammen mit einem Familienangehörigen wohnen möchte, der Bürger der Europäischen Union ist und sich in diesem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, aufhält, aber nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, sofern eine solche Weigerung nicht dazu führt, dass dem betreffenden Unionsbürger der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihm der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird.
EuGH, Urteil vom 8. 5. 2013 - C-87/12
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ich finde nicht im Internet die Aufforderung der EU an Deutschland, sich zu Äußern zum AI vor der Einreise!Daylight » Di 29. Jul 2014, 02:12 hat geschrieben: In der Tat, praia, dies weist entweder daraufhin, dass auch weiterhin hierzulande noch Handlungsbedarf besteht, oder aber auch darauf, dass dies eine vergleichsweise überzogene Vorstellung diesbezüglich aus "dem Ausland" sein könnte. Wenn Sie Ihrer Behauptung allerdings keinerlei Quelle zur Prüfung dieses Vorhaltes und zu dessen Ursachen liefern, macht es fürwahr wenig Sinn, sich weiter damit zu beschäftigen.
Ich Hoffe, das de Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten Uhl Ihnen ausreicht!
https://www.uhl-csu.de/bundestag/presse ... n/266.html
Nur was macht dieser Herr Uhl mit dem Artikel 7 der Charta? Schutz der Ehe?Derzeit wird über den Ehegattennachzug von Menschen aus Nicht-EU-Staaten diskutiert. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Hans-Peter Uhl:
„Die Entscheidung der EU-Kommission, nun gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des im deutschen Zuwanderungsrecht verankerten Erfordernisses von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug einzuleiten, zeigt die Realitätsferne der Brüsseler Behörde.
Ohne Spracherwerb gibt es keine Integration. Wer sich dieser Grunderkenntnis verschließt, verhindert ein gedeihliches gesellschaftliches Miteinander. Die Haltung der EU-Kommission verkennt nicht nur die Gestaltungsmöglichkeit des nationalen Gesetzgebers bei der Umsetzung von EU-Richtlichtlinien, sondern vor allem die Notwendigkeit von Integrationsmaßnahmen.
Der Art. 6 des GG. ist schon vom BverfG ausgehebelt worde, dazu nicht mehr Rechtrelevant
gegenüber dem Art. 7 der Charta!
Siehe Beschluß des EuGH Akz.: C 617/10
Von der Bundesregierung anerkannt.:
https://www.bundestag.de/blob/194076/93 ... h-data.pdf
Der zweite Hinweis ist in der TAZ zu lesen.:
http://www.taz.de/!119661/
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Können sie hier ein Urteil vorlegen, wo ein Zwangsheirat festgestellt wurde?Lomond » So 27. Jul 2014, 10:31 hat geschrieben:
Genauso ist es!
Und dieser Deutsch-Test ist auch eine Barriere gegen diese immer noch verbreiteten Zwangsheiraten.
Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
hier geht es im Thread um 'deutsche Sprachtest fuer Zuwanderer'wolfgang richter » Do 19. Feb 2015, 13:20 hat geschrieben:
Das von ihnen beiden vorgetragene Argument, geht aber am Thema vorbei!
Noch weitere Fragen?
ich habe Ihnen die Rechtslage fuer Zuwanderer aus anderen EU-Staaten dargelegt
mehr am Thema geht nicht mehr

Zuletzt geändert von pikant am Freitag 20. Februar 2015, 11:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ich bin so ein Weltfremder!Praia61 » So 27. Jul 2014, 16:13 hat geschrieben: Nö, da deutsche ein bedingungsloses Recht haben hier zu sein.
Alle anderen Nichtdeutsche aber nicht dieses bedingungslose Recht haben.
Dass man diese simple Tatsache noch schreiben muss, zeugt von der gutmenschlichen Weltfremtheit vieler Diskutanten hier.
Ich habe meinen Deutschausweis, bin also Staatlich anerkannter Deutscher, durch den Ariernachweis meiner Eltern und der Tatsache, das ich von 1935-1945 nicht in einer Gaskammer gelandet bin!
Was ist nun meine Thaifrau, in Ihren Augen eine Unwürdige, die kein Recht hat in Deutschland mit mir unsere Ehegemeinschaft zu Leben?
Die Rassistische Gesetzgebung, vor der Einreise den AI Sprachbeleg vorzulegen, verstößt aber gegen die Menschenrechte, Schutz der EHE!
Aber auch alle Mörder aus der Waffen SS haben diesen Rechtsanspruch in Deutschland zu Leben, alle Angehörigen der Waffen SS aus anderen Staaten haben von Hitler, 1943 die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Ich vermute mal, dass die den Sprachtest mittlerweile bestehen würden.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Deutscher Sprachtest für Zuwanderer
Meine Fau ist WAS ?Ein Haufen Scheiße! oder eine Person, die in Deutschland zu ihrem Ehemann einreisen möchte?pikant » Fr 20. Feb 2015, 12:54 hat geschrieben:
hier geht es im Thread um 'deutsche Sprachtest fuer Zuwanderer'
ich habe Ihnen die Rechtslage fuer Zuwanderer aus anderen EU-Staaten dargelegt
mehr am Thema geht nicht mehr
1) Kein EU Staat verlangt noch einen Sprachtest vor der Einreise von Ehepartnern, nur Deutschland!
2) Kein EU Staat hat bisher von einem Unionsbürger einen AI vor der Einreise gefordert, nicht mal für deren Ehepartnern aus den Nicht EU Raum!
3) Dieser AI vor der Einreise ist eine Rassistische Gesetzgebung, nur noch in Deutschland angewand!
4) Jede Ehefrau eines Deutschen, hat den Rechtsanspruch auf 600 Unterrichtseinheiten in Deutsch, bezahlt von der ARGE, da diese Ehefrauen, den Rechtsanspruch auf Hartz IV haben.
oder von der ABH bezahlt zu bekommen, in Deutschland!