Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

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Demolit

Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Demolit »

John Galt » Mi 17. Dez 2014, 20:11 hat geschrieben:
In welchem Artikel soll das stehen? Mir ist das Grundgesetz nicht unbekannt.

Warum ist es keine sinnvolle Debatte mehr? Du bist der Meinung der Staat soll die Betriebsvermögen nahezu vollständig steuerfrei stellen, weil er das Ausfallrisiko nicht tragen kann. Ich bin kein Vertreter des Fiskalismus, aber das ist nun mal ein dämliches Argument. Lieber nichts, als Ausfallrisiko. Dir ist doch sicherlich auch aus der Praxis bekannt, dass viele Selbständige teilweise gigantische Steuerschulden haben die sich oftmals in der Privatinsolvenz in Luft auflösen. Warum sollte man auf die Einnahmen verzichten (Anmerkung: völlig abwegig in der Debatte hier. Das hat hier NICHTS zu suchen) ?

So wird man niemals eine Gleichbehandlung von Vermögen in der Erbschaftsteuer erreichen.
Doch wird man, wenn man anders aufgestellt ist als John Galt und Co...und man weiß wovon man redet. Die gibt es!

echt ;)
Zuletzt geändert von Demolit am Mittwoch 17. Dezember 2014, 23:05, insgesamt 1-mal geändert.
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John Galt
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von John Galt »

Demolit » Mi 17. Dez 2014, 23:04 hat geschrieben:
Doch wird man, wenn man anders aufgestellt ist als John Galt und Co...und man weiß wovon man redet. Die gibt es!

echt ;)
So lautet der mysteriöse Plan von Schäuble, aber wie soll der aussehen? Erhelle uns doch mit deiner Weisheit.

Wenn du dir die Erbschaftsteuerstatistik anschaust, entfallen 8% des Aufkommens auf Betriebsvermögen. Betriebsvermögen machen aber 30-50% des Gesamtvermögens aus. Wie will man eine gleichmäßige Besteuerung erreichen die nicht gegen Artikel 3 GG verstößt?


Die Anmerkung war bezüglich des Steuerausfallsrisiko. Warum eine Stundung deswegen nicht funktionieren soll, bleibt dein Geheimnis.
Zuletzt geändert von John Galt am Mittwoch 17. Dezember 2014, 23:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Demolit »

Ganz zum Schluss noch gestern eingefallen, dass wir hier an einander vorbeireden. Poster John Galt möchte stunden. Das geht nicht wie ich ausgeführt habe. Durch die Nutzung eines falschen Begriffes ( hier stunden) im Ablauf des Prozesses, läuft die Debatte natürlich schief, weil in einer Fachdebatte die Nutzung eines falschen Begriffes , die falsche Abbiegung bringt ;)

Zur Verständlichmachung, wie es geht und wie es weiter gehen kann folgendes. Eine Steuer ( hier ErbSt) entsteht, wenn der normierte ges. Tatbestand erfüllt ist ( Schritt 1 ) , dann wird die Steuer festgesetzt und erhoben ( Schritt 2 ), danach gezahlt, gestundet oder niedergeschlagen ( Schritt 3).

Da der Staat Schritt 3 nicht aus haushaltsrechtlichen Gründe ohne weiteres machen darf (nur kurzfristige und gegen Sicherheiten, Gefährdung des Steueraufkommens) wäre der gewünschte Effekt zur Entlastung von ErbSt nicht so möglich gewesen.

Der Staat hat aber die Möglichkeit Schritt 2 frei zu gestalten. Er kann Schritt 2 an eine Bedinung knüpfen. Bedeutet die Steuer ist enstanden aber der Staat erhebt sie erst mal nicht, knüpft eine gesetzliche festgelegte Bedingung daran. Erst wenn die Bedingung nicht eintritt, dann muss die Steuer gezahlt werden.

Das war das Procedere im ErbstG § 13a / 13b das sog. Verschonungsverfahren. Steuer ist da, seht fest, hältst du dich an die Bedingungen, erhebt der Staat sie nicht. Schritt 3 kommt erst gar nicht zur Anwendung. Für Stundung ist da kein Raum, nirgends.

So ist es richtig über alles.
Zuletzt geändert von Demolit am Donnerstag 18. Dezember 2014, 07:12, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von relativ »

zollagent » Mi 17. Dez 2014, 15:57 hat geschrieben: Da habe ich nicht mal was dagegen. Solange Vernunft und Augenmaß walten und der Bestand von Unternehmen nicht gefährdet werden.
Also doch Popanz. :D Hach herrlich, am Morgen schon wieder ein Lächeln auf den Lippen.
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John Galt
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von John Galt »

Das ist dann aber eine sehr eingeschränkte de lege lata Sichtweise auf das Problemfeld der Besteuerung der Betriebsvermögen das zukünftig auch ohne Privilegierung durch Verschonungsverfahren erfolgen könnte.

Ökonomisch ist die Aussage, dass die Erbschaftsteuer Arbeitsplätze kostet, je nach Gestaltung einfach nur purer ökonomischer Unsinn. Was das Verschonungsverfahren zur reinen Schutzbehauptung macht, weil man keine Steuern zahlen will. Was ja auch nicht so unverständlich ist.

Man erschafft ja nicht aus Jux und Dollerei Sonderregeln für Betriebsvermögen, die sonst nirgendwo anders Anwendung finden. Für den Spezialfall kann der Gesetzgeber auch andere spezielle Regeln erschaffen.

Klar, dass solche de lege ferenda Spielchen den einfachen Finananzamtsekretär überfordern.

§XYZ ErbStG i.V mit §XYZ AO "Die Erbschaft- und Schenkungssteuer wird erst bei Verkauf des Unternehmens fällig


Deine haushaltsrechtlichen Gründe kann man getrost in die Tonne klopfen, da man eine Spezialnorm erschaffen hat die davon ausgenommen wäre und auch keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt. Im Gegenteil der Staat sichert sich Ansprüche in Milliardenhöhe, die er de lege lata einfach verfallen lässt, weil er zu dumm ist die Ökonomie von Zahlungsströmen zu verstehen.

So einfach ist das.
Zuletzt geändert von John Galt am Donnerstag 18. Dezember 2014, 08:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von zollagent »

Demolit » Do 18. Dez 2014, 07:10 hat geschrieben:Ganz zum Schluss noch gestern eingefallen, dass wir hier an einander vorbeireden. Poster John Galt möchte stunden. Das geht nicht wie ich ausgeführt habe. Durch die Nutzung eines falschen Begriffes ( hier stunden) im Ablauf des Prozesses, läuft die Debatte natürlich schief, weil in einer Fachdebatte die Nutzung eines falschen Begriffes , die falsche Abbiegung bringt ;)

Zur Verständlichmachung, wie es geht und wie es weiter gehen kann folgendes. Eine Steuer ( hier ErbSt) entsteht, wenn der normierte ges. Tatbestand erfüllt ist ( Schritt 1 ) , dann wird die Steuer festgesetzt und erhoben ( Schritt 2 ), danach gezahlt, gestundet oder niedergeschlagen ( Schritt 3).

Da der Staat Schritt 3 nicht aus haushaltsrechtlichen Gründe ohne weiteres machen darf (nur kurzfristige und gegen Sicherheiten, Gefährdung des Steueraufkommens) wäre der gewünschte Effekt zur Entlastung von ErbSt nicht so möglich gewesen.

Der Staat hat aber die Möglichkeit Schritt 2 frei zu gestalten. Er kann Schritt 2 an eine Bedinung knüpfen. Bedeutet die Steuer ist enstanden aber der Staat erhebt sie erst mal nicht, knüpft eine gesetzliche festgelegte Bedingung daran. Erst wenn die Bedingung nicht eintritt, dann muss die Steuer gezahlt werden.

Das war das Procedere im ErbstG § 13a / 13b das sog. Verschonungsverfahren. Steuer ist da, seht fest, hältst du dich an die Bedingungen, erhebt der Staat sie nicht. Schritt 3 kommt erst gar nicht zur Anwendung. Für Stundung ist da kein Raum, nirgends.

So ist es richtig über alles.
Nur zur Richtigstellung, die Idee mit der Stundung kam von mir. John Galt hat das nicht verbrochen.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von zollagent »

John Galt » Do 18. Dez 2014, 08:28 hat geschrieben:Das ist dann aber eine sehr eingeschränkte de lege lata Sichtweise auf das Problemfeld der Besteuerung der Betriebsvermögen das zukünftig auch ohne Privilegierung durch Verschonungsverfahren erfolgen könnte.

Ökonomisch ist die Aussage, dass die Erbschaftsteuer Arbeitsplätze kostet, je nach Gestaltung einfach nur purer ökonomischer Unsinn. Was das Verschonungsverfahren zur reinen Schutzbehauptung macht, weil man keine Steuern zahlen will. Was ja auch nicht so unverständlich ist.

Man erschafft ja nicht aus Jux und Dollerei Sonderregeln für Betriebsvermögen, die sonst nirgendwo anders Anwendung finden. Für den Spezialfall kann der Gesetzgeber auch andere spezielle Regeln erschaffen.

Klar, dass solche de lege ferenda Spielchen den einfachen Finananzamtsekretär überfordern.

§XYZ ErbStG i.V mit §XYZ AO "Die Erbschaft- und Schenkungssteuer wird erst bei Verkauf des Unternehmens fällig


Deine haushaltsrechtlichen Gründe kann man getrost in die Tonne klopfen, da man eine Spezialnorm erschaffen hat die davon ausgenommen wäre und auch keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt. Im Gegenteil der Staat sichert sich Ansprüche in Milliardenhöhe, die er de lege lata einfach verfallen lässt, weil er zu dumm ist die Ökonomie von Zahlungsströmen zu verstehen.

So einfach ist das.
Auch dir sei ans Herz gelegt, wenn man zur Begleichung einer Erbschaftssteuerforderung Teile des Betriebs oder gar den Betrieb als solchen verkaufen oder liquidieren muß, kostet das Arbeitsplätze. Daran beißt die Maus keinen Faden ab.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Boraiel »

zollagent » Do 18. Dez 2014, 10:25 hat geschrieben: Auch dir sei ans Herz gelegt, wenn man zur Begleichung einer Erbschaftssteuerforderung Teile des Betriebs oder gar den Betrieb als solchen verkaufen oder liquidieren muß, kostet das Arbeitsplätze. Daran beißt die Maus keinen Faden ab.
Naja, du stellst einen Verlust von Arbeitsplätzen hier als zwangsläufig es Resultat dar und das ist nicht der Fall. Das vererbte Unternehmen kann auch an jemanden verkauft werden, der es besser führt als der Vorbesitzer, erfolgreicher ist und sogar noch mehr Menschen einstellt. Eigentlich ist das eine offensichtliche Möglichkeit, warum du diese nicht siehst ist mir schleicherhaft.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von zollagent »

Boraiel » Do 18. Dez 2014, 10:41 hat geschrieben: Naja, du stellst einen Verlust von Arbeitsplätzen hier als zwangsläufig es Resultat dar und das ist nicht der Fall. Das vererbte Unternehmen kann auch an jemanden verkauft werden, der es besser führt als der Vorbesitzer, erfolgreicher ist und sogar noch mehr Menschen einstellt. Eigentlich ist das eine offensichtliche Möglichkeit, warum du diese nicht siehst ist mir schleicherhaft.
Ein Vielleicht und könnte sein genügt mir hierbei nicht. Und ob ein neuer Besitzer, falls das Unternehmen als Ganzes verkauft und nicht liquidiert wird, behält dann auch bestimmt die ganze Belegschaft? Was, wenn er es dann nicht so erfolgreich führt? Da sind mir zu viele Wenn's im Spiel.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Boraiel » Do 18. Dez 2014, 10:41 hat geschrieben: Naja, du stellst einen Verlust von Arbeitsplätzen hier als zwangsläufig es Resultat dar und das ist nicht der Fall. Das vererbte Unternehmen kann auch an jemanden verkauft werden, der es besser führt als der Vorbesitzer, erfolgreicher ist und sogar noch mehr Menschen einstellt. Eigentlich ist das eine offensichtliche Möglichkeit, warum du diese nicht siehst ist mir schleicherhaft.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Blickwinkel »

Boraiel » Do 18. Dez 2014, 11:41 hat geschrieben: Naja, du stellst einen Verlust von Arbeitsplätzen hier als zwangsläufig es Resultat dar und das ist nicht der Fall. Das vererbte Unternehmen kann auch an jemanden verkauft werden, der es besser führt als der Vorbesitzer, erfolgreicher ist und sogar noch mehr Menschen einstellt. Eigentlich ist das eine offensichtliche Möglichkeit, warum du diese nicht siehst ist mir schleicherhaft.
Weil dann viele Unternehmen lediglich durch Verkauf selbiges überleben können und wer soll die ganzen Familienunternehmen kaufen wollen? Das können doch nur Nicht-Familienunternehmen machen, ergo liegen die Konzerne vorne. Kleine Handwerksbetriebe werden dann auch verschwinden.

Davon abgesehen musst du erstmal einen Käufer finden, vor diesem Problem stehen bereits einige Familienunternehmen. Außerdem ist es einfach abartig, dass man seinen Betrieb verkaufen muss um Steuern zu bezahlen und zudem enorm wirtschaftsschädigend, aber das wissen die ganzen Beteiligten, weswegen es eine einvernehmliche Lösung geben wird, die bestimmt von deinem Vorschlag abweicht.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von pudding »

Blickwinkel » Do 18. Dez 2014, 12:35 hat geschrieben:
Weil dann viele Unternehmen lediglich durch Verkauf selbiges überleben können und wer soll die ganzen Familienunternehmen kaufen wollen? Das können doch nur Nicht-Familienunternehmen machen, ergo liegen die Konzerne vorne. Kleine Handwerksbetriebe werden dann auch verschwinden.

Davon abgesehen musst du erstmal einen Käufer finden, vor diesem Problem stehen bereits einige Familienunternehmen. Außerdem ist es einfach abartig, dass man seinen Betrieb verkaufen muss um Steuern zu bezahlen und zudem enorm wirtschaftsschädigend, aber das wissen die ganzen Beteiligten, weswegen es eine einvernehmliche Lösung geben wird, die bestimmt von deinem Vorschlag abweicht.
Abartig wa hier für ein Schreckensszenario an die Wand gemalt wird, von entvölkerten Industriegebieten, verlassenen Geschäften und Büros, veramt umherstreifenden Unternehmenserben die ein karges Dasein fristen. Und all das nur weil man das Recht sich schamlos und ungerechtfertigt im Übermass zu bereichern in Gefahr sieht und behalten möchte.
Widerlich.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

pudding » Do 18. Dez 2014, 12:19 hat geschrieben: Abartig wa hier für ein Schreckensszenario an die Wand gemalt wird, von entvölkerten Industriegebieten, verlassenen Geschäften und Büros, veramt umherstreifenden Unternehmenserben die ein karges Dasein fristen. Und all das nur weil man das Recht sich schamlos und ungerechtfertigt im Übermass zu bereichern in Gefahr sieht und behalten möchte.
Widerlich.
Was ist in deinem Leben eigentlich schief gelaufen, dass du so verbittert bist?
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Blickwinkel »

pudding » Do 18. Dez 2014, 13:19 hat geschrieben: Abartig wa hier für ein Schreckensszenario an die Wand gemalt wird, von entvölkerten Industriegebieten, verlassenen Geschäften und Büros, veramt umherstreifenden Unternehmenserben die ein karges Dasein fristen. Und all das nur weil man das Recht sich schamlos und ungerechtfertigt im Übermass zu bereichern in Gefahr sieht und behalten möchte.
Widerlich.
Also findest du die Rechtssprechung des BVerfG schlecht? Weil das hat natürlich dem Gesetzgeber zu verstehen gegeben, dass es in Ordnung ist, wenn Unternehmen keine Erschaftssteuer zahlen bevor diese Mitarbeiter entlassen müssen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die massiven Steuerprivilegien von Unternehmenserben gekippt. Die großzügige Verschonung von der Erbschaftsteuer verstoße gegen das Grundgesetz, urteilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Grundsätzlich sei es zwar legitim, gerade Familienunternehmen ganz oder zum Teil von der Steuer zu befreien, um Arbeitsplätze zu sichern. Die jetzige Regelung sei aber nicht zielgenau genug.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 09171.html
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Dieter Winter »

pudding » Do 18. Dez 2014, 12:19 hat geschrieben: Abartig wa hier für ein Schreckensszenario an die Wand gemalt wird, von entvölkerten Industriegebieten, verlassenen Geschäften und Büros, veramt umherstreifenden Unternehmenserben die ein karges Dasein fristen. Und all das nur weil man das Recht sich schamlos und ungerechtfertigt im Übermass zu bereichern in Gefahr sieht und behalten möchte.
Widerlich.
Unternehmenserben bereichern sich i. A. nicht, es sei denn, du zählst Sorgen und ein Mehr an Arbeitsaufwand und finanziellen Risioko zur Bereicherung. Klatten, Schaeffler & Co. sind nur Ausnahmen, die vorangestellte Regel lediglich bestätigen. Ohne unsere KMU sähe es in D übelst aus.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Realist2014 »

Dieter Winter » Do 18. Dez 2014, 12:37 hat geschrieben:
Unternehmenserben bereichern sich i. A. nicht, es sei denn, du zählst Sorgen und ein Mehr an Arbeitsaufwand und finanziellen Risioko zur Bereicherung. Klatten, Schaeffler & Co. sind nur Ausnahmen, die vorangestellte Regel lediglich bestätigen. Ohne unsere KMU sähe es in D übelst aus.

das sieht unser Klassenkampfpudding aber anders...

solange sich der KMU-Chef eine SUV leisten kann- ist er ein Abzocker.... :D
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von franktoast »

Boraiel » Do 18. Dez 2014, 10:41 hat geschrieben: Naja, du stellst einen Verlust von Arbeitsplätzen hier als zwangsläufig es Resultat dar und das ist nicht der Fall. Das vererbte Unternehmen kann auch an jemanden verkauft werden, der es besser führt als der Vorbesitzer, erfolgreicher ist und sogar noch mehr Menschen einstellt. Eigentlich ist das eine offensichtliche Möglichkeit, warum du diese nicht siehst ist mir schleicherhaft.
Ja eben nicht. Sonst würde es dieser andere, der mit dem Kapital produktiver arbeitet, ja auch schon vorher kaufen. Natürlich könntest du immer mal recht haben. Aber unterm Strich wird der neue Eigentümer schlechter wirtschaften.

Ob Arbeitsplätze verloren gehen, ist immer so eine Sache. Der Neue könnt ja auch einfach weniger Lohn bezahlen oder geringere Lohnsteigerungen. Dann wäre kein Arbeitsplatz verloren gegangen, aber unterm Strich wäre die Volkswirtschaft, Unternehmer wie Arbeitnehmer, schlechter dran.
Ein freier Mensch muß es ertragen können, daß seine Mitmenschen anders handeln und anders leben, als er es für richtig hält, und muß sich abgewöhnen, sobald ihm etwas nicht gefällt, nach der Polizei zu rufen.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von relativ »

Dieter Winter » Do 18. Dez 2014, 12:37 hat geschrieben:
Unternehmenserben bereichern sich i. A. nicht, es sei denn, du zählst Sorgen und ein Mehr an Arbeitsaufwand und finanziellen Risioko zur Bereicherung. Klatten, Schaeffler & Co. sind nur Ausnahmen, die vorangestellte Regel lediglich bestätigen. Ohne unsere KMU sähe es in D übelst aus.
Du kannst doch mit sicherheit davon ausgehen, daß bei einer Neuregelung der Erbschaftssteuer auf spezifische Bedürfnisse gerade der Mittelständler rücksicht genommen wird, alles andere ist Popanz a la Zollagent.
Das Gericht hat nur einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gesehen, eine Neuregelung soll auch die Gefahr des Miißbrauchs senken, etwa durch Befreiung der Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten von der Mindestlohnsumme. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist hier für klein und mittelständische Unternehmen vorgesehen. Für große Unternehmen sollte dies dann aber nicht mehr zutreffen.
Also mit anderen Worten Priviligierung nur noch für die KMUs, wo ist da jetzt deren Untergang geplant?.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

relativ » Do 18. Dez 2014, 13:30 hat geschrieben: Du kannst doch mit sicherheit davon ausgehen, daß bei einer Neuregelung der Erbschaftssteuer auf spezifische Bedürfnisse gerade der Mittelständler rücksicht genommen wird, alles andere ist Popanz a la Zollagent.
Das Gericht hat nur einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gesehen, eine Neuregelung soll auch die Gefahr des Miißbrauchs senken, etwa durch Befreiung der Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten von der Mindestlohnsumme. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist hier für klein und mittelständische Unternehmen vorgesehen. Für große Unternehmen sollte dies dann aber nicht mehr zutreffen.
Also mit anderen Worten Priviligierung nur noch für die KMUs, wo ist da jetzt deren Untergang geplant?.
Ab wann ist ein Unternehmen ein großes Unternehmen?
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von relativ »

3x schwarzer Kater » Do 18. Dez 2014, 13:44 hat geschrieben:
Ab wann ist ein Unternehmen ein großes Unternehmen?
Diese Grenze muss wohl in den neuen Regelungen fixiert werden, bisher war dies ja nicht nötig.
Zuletzt geändert von relativ am Donnerstag 18. Dezember 2014, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Blickwinkel »

relativ » Do 18. Dez 2014, 14:30 hat geschrieben: Also mit anderen Worten Priviligierung nur noch für die KMUs, wo ist da jetzt deren Untergang geplant?.
Nun, der Gesetzgeber und das BVerfG hat auch gar nichts gegen KMUs, im Gegenteil. Nur für manchen User scheinen diese Unternehmen ein rotes Tuch zu sein. :)
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von pikant »

3x schwarzer Kater » Do 18. Dez 2014, 13:44 hat geschrieben:
Ab wann ist ein Unternehmen ein großes Unternehmen?
das hast Du doch schon gestern gefragt und der User Demolit hat Dir darauf eine Antwort gegeben und ich auch.
einfach auch mal die Antworten auf Deine Fragen lesen :)
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

relativ » Do 18. Dez 2014, 13:47 hat geschrieben: Diese Grenze muss wohl in dem neuen Regelungen fixiert werden, bisher war dies ja nicht nötig.
In der BPO gibt's schon eine. Da fallen auch klassische Familienunternehmen darunter. Da reichen 4 Mio. Umsatz fur ein Produktionsunternehmen, dann ist man ein Großbetrieb.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von relativ »

Blickwinkel » Do 18. Dez 2014, 13:49 hat geschrieben:
Nun, der Gesetzgeber und das BVerfG hat auch gar nichts gegen KMUs, im Gegenteil. Nur für manchen User scheinen diese Unternehmen ein rotes Tuch zu sein. :)
Zu denen zähle ich mich aber nicht. :cool:
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Blickwinkel »

relativ » Do 18. Dez 2014, 14:51 hat geschrieben: Zu denen zähle ich mich aber nicht. :cool:
Nö, du warst damit auch nicht gemeint. :)
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von relativ »

3x schwarzer Kater » Do 18. Dez 2014, 13:50 hat geschrieben:
In der BPO gibt's schon eine. Da fallen auch klassische Familienunternehmen darunter. Da reichen 4 Mio. Umsatz fur ein Produktionsunternehmen, dann ist man ein Großbetrieb.
Nunja , eine Grenze muss halt gezogen werden und wo es Grenzen gibt, gibt es immer auch Härtefälle.
Wo die Grenze jetzt liegen sollte, damit eine Neugestaltung Sinn ergibt und GG konform ist, überlasse ich mal den Experten.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von relativ »

Blickwinkel » Do 18. Dez 2014, 13:52 hat geschrieben:
Nö, du warst damit auch nicht gemeint. :)
Weiss ich, wollte es nur nochmal erwähnen, weil du weisst schon warum... :D
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Dieter Winter »

3x schwarzer Kater » Do 18. Dez 2014, 13:50 hat geschrieben:
In der BPO gibt's schon eine. Da fallen auch klassische Familienunternehmen darunter. Da reichen 4 Mio. Umsatz fur ein Produktionsunternehmen, dann ist man ein Großbetrieb.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Dieter Winter »

relativ » Do 18. Dez 2014, 13:30 hat geschrieben: Du kannst doch mit sicherheit davon ausgehen, daß bei einer Neuregelung der Erbschaftssteuer auf spezifische Bedürfnisse gerade der Mittelständler rücksicht genommen wird, alles andere ist Popanz a la Zollagent.
Das Gericht hat nur einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gesehen, eine Neuregelung soll auch die Gefahr des Miißbrauchs senken, etwa durch Befreiung der Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten von der Mindestlohnsumme. Eine Bedürftigkeitsprüfung ist hier für klein und mittelständische Unternehmen vorgesehen. Für große Unternehmen sollte dies dann aber nicht mehr zutreffen.
Also mit anderen Worten Priviligierung nur noch für die KMUs, wo ist da jetzt deren Untergang geplant?.
Es ging um die unterstellte "Bereicherung im Übermass" durch die Befreiung von ErbSt.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von relativ »

Dieter Winter » Do 18. Dez 2014, 14:11 hat geschrieben:
Es ging um die unterstellte "Bereicherung im Übermass" durch die Befreiung von ErbSt.
Diesbezüglich mit Übertreibungen zu argumentieren ist nicht hilfreich, dies gilt auch für unsere Hartliner aus dem linken Spektrum.
Fakt ist aber auch, daß das bisherige Gesetz eine wohl "ungewollte Lücke" bereit hielt und natürlich wäre dies fast schon fahrlässig, wenn Unternehmer diese nicht für sich und den Betrieb ausnutzen würden. Da dies so ist, muss diese jetzt Höchstrichterlich geschlossen werden, oder die Erbschaftssteuer gleich ganz abschaffen, aber dies hätte natürlich wieder andere Konsequenzen.
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Dieter Winter
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Dieter Winter »

relativ » Do 18. Dez 2014, 14:22 hat geschrieben: Diesbezüglich mit Übertreibungen zu argumentieren ist nicht hilfreich, dies gilt auch für unsere Hartliner aus dem linken Spektrum.
Fakt ist aber auch, daß das bisherige Gesetz eine wohl "ungewollte Lücke" bereit hielt und natürlich wäre dies fast schon fahrlässig, wenn Unternehmer diese nicht für sich und den Betrieb ausnutzen würden. Da dies so ist, muss diese jetzt Höchstrichterlich geschlossen werden, oder die Erbschaftssteuer gleich ganz abschaffen, aber dies hätte natürlich wieder andere Konsequenzen.
Aktuell liegen die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer bei 4,5 Mrd p. a. Das ließe sich locker durch eine vernünftige USt auf Finanzprodukte realisieren.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Blickwinkel »

Dieter Winter » Do 18. Dez 2014, 15:26 hat geschrieben:
Aktuell liegen die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer bei 4,5 Mrd p. a. Das ließe sich locker durch eine vernünftige USt auf Finanzprodukte realisieren.
Die würde eine völlig andere Gruppe von Menschen treffen.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von zollagent »

pudding » Do 18. Dez 2014, 12:19 hat geschrieben: Abartig wa hier für ein Schreckensszenario an die Wand gemalt wird, von entvölkerten Industriegebieten, verlassenen Geschäften und Büros, veramt umherstreifenden Unternehmenserben die ein karges Dasein fristen. Und all das nur weil man das Recht sich schamlos und ungerechtfertigt im Übermass zu bereichern in Gefahr sieht und behalten möchte.
Widerlich.
Ein Erbe bereichert sich nicht und schon gar nicht ungerechtfertigt. Es ist der Erblasser, der bestimmt, wer von seinem Vermögen profitieren soll. Dein Neidreflex paßt hier nicht her.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von relativ »

Dieter Winter » Do 18. Dez 2014, 14:26 hat geschrieben:
Aktuell liegen die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer bei 4,5 Mrd p. a. Das ließe sich locker durch eine vernünftige USt auf Finanzprodukte realisieren.

Ja da bin ich bei dir, daß es wohl auch andere Wege/Steuern geben könnte. Welche Vor- bzw. Nachteile diese speziell hätten, wäre dann abzuwägen. Vorallem was den steuerilchen Zugriff auf Finanz und Kapitalprodukte bestrifft, habe ich so meine Zweifel, wie man dies als einzelner Staat gesetzlich (ohne negative Folgen) Regeln soll, da diese doch eher internationalen Regeln folgen.
Zuletzt geändert von relativ am Donnerstag 18. Dezember 2014, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Boraiel »

franktoast » Do 18. Dez 2014, 14:20 hat geschrieben:
Ja eben nicht. Sonst würde es dieser andere, der mit dem Kapital produktiver arbeitet, ja auch schon vorher kaufen. Natürlich könntest du immer mal recht haben. Aber unterm Strich wird der neue Eigentümer schlechter wirtschaften.

Ob Arbeitsplätze verloren gehen, ist immer so eine Sache. Der Neue könnt ja auch einfach weniger Lohn bezahlen oder geringere Lohnsteigerungen. Dann wäre kein Arbeitsplatz verloren gegangen, aber unterm Strich wäre die Volkswirtschaft, Unternehmer wie Arbeitnehmer, schlechter dran.
Den Rest des Beitrages verstehe ich in Anbetracht dieser, deiner Erkenntnis ehrlich gesagt nicht.
Nebenbei: An Unternehmen, welche nicht an der Börse gehandelt wird, steht nicht ständig ein Preis dran, für den ein Interessent es direkt übernehmen kann. Man muss sein Eigentum auch nicht verkaufen, wenn man so über ausreichend Geld verfügt.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Boraiel »

zollagent » Do 18. Dez 2014, 11:55 hat geschrieben: Ein Vielleicht und könnte sein genügt mir hierbei nicht. Und ob ein neuer Besitzer, falls das Unternehmen als Ganzes verkauft und nicht liquidiert wird, behält dann auch bestimmt die ganze Belegschaft? Was, wenn er es dann nicht so erfolgreich führt? Da sind mir zu viele Wenn's im Spiel.
Schwach, Zollagent, sehr schwach. Du hättest besser schreiben sollen, dass du den Durchschnitt meinst und nicht jeden Einzelfall, so wie 3x Schwarzer Karter, auch wenn die Lesart deines ursprünglichen Satzes eher eine andere ist.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von zollagent »

Boraiel » Do 18. Dez 2014, 14:47 hat geschrieben: Schwach, Zollagent, sehr schwach. Du hättest besser schreiben sollen, dass du den Durchschnitt meinst und nicht jeden Einzelfall, so wie 3x Schwarzer Karter, auch wenn die Lesart deines ursprünglichen Satzes eher eine andere ist.
Ich weiß durchaus, was ich schreibe. Und wenn die Substanz eines Betriebs, der bisher lief, angegriffen werden muß, um eine Erbschaftssteuerlast abführen zu können, dann ist das durchweg eine Veränderung zum Negativen.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von John Galt »

zollagent » Do 18. Dez 2014, 09:25 hat geschrieben: Auch dir sei ans Herz gelegt, wenn man zur Begleichung einer Erbschaftssteuerforderung Teile des Betriebs oder gar den Betrieb als solchen verkaufen oder liquidieren muß, kostet das Arbeitsplätze. Daran beißt die Maus keinen Faden ab.
Wie soll das ökonomisch funktionieren, dass Arbeitsplätze verloren gehen wenn die Steuer nur bei Verkauf zu zahlen ist? Das Unternehmen verliert dadurch keinerlei Liquidität.

Dass der neue Eigentümer aus unternehmerischen Gründen andere Ideen haben kann sehe ich nicht als Problem an das man der Erbschaftsteuer anlasten kann. Denn die Leute müssen ihre Unternehmen ja nicht verkaufen. Durch die Besteuerung nur bei Verkauf, sichert man auch Familienunternehmen, da diese dann quasi steuerfrei bleiben wie heute.
Zuletzt geändert von John Galt am Donnerstag 18. Dezember 2014, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von pudding »

3x schwarzer Kater » Do 18. Dez 2014, 13:23 hat geschrieben:
Was ist in deinem Leben eigentlich schief gelaufen, dass du so verbittert bist?
Ich bin nicht verbittert, aber Jammerspacken die das Ende der Welt prohezeien weil Erben ihren Anteil bezahlen sollen geht mir auf den Sack.
Dieses Herumgeheule und die falschen Drohgebärden, "wenn ihr mich besteuert haue ich ab", lass sie ziehen, auf solche Gesellen ist geschissen.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von pudding »

Blickwinkel » Do 18. Dez 2014, 13:23 hat geschrieben:
Also findest du die Rechtssprechung des BVerfG schlecht? Weil das hat natürlich dem Gesetzgeber zu verstehen gegeben, dass es in Ordnung ist, wenn Unternehmen keine Erschaftssteuer zahlen bevor diese Mitarbeiter entlassen müssen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die massiven Steuerprivilegien von Unternehmenserben gekippt. Die großzügige Verschonung von der Erbschaftsteuer verstoße gegen das Grundgesetz, urteilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. Grundsätzlich sei es zwar legitim, gerade Familienunternehmen ganz oder zum Teil von der Steuer zu befreien, um Arbeitsplätze zu sichern. Die jetzige Regelung sei aber nicht zielgenau genug.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 09171.html
Und warum jammerst du dann herum wenn dem so ist? Ach so ja, ich hatte vergessen, man betreibt eine 1-Mann-Klitsche wo es keine Arbeitplätze zum erhalten gibt. :D
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von pudding »

Dieter Winter » Do 18. Dez 2014, 13:37 hat geschrieben:
Unternehmenserben bereichern sich i. A. nicht, es sei denn, du zählst Sorgen und ein Mehr an Arbeitsaufwand und finanziellen Risioko zur Bereicherung. Klatten, Schaeffler & Co. sind nur Ausnahmen, die vorangestellte Regel lediglich bestätigen. Ohne unsere KMU sähe es in D übelst aus.
Die die jammern wie die Rohrspatzen schon, darauf kannst du Gift nehmen. Von normalen, verantwortungsvollen Unternehmern wirst du auch kaum Kritik an der Regelung (die ja erst kommen muss) hören. Aber mal ehrlich, meinst du wirklich einer der hier postulierenden Krachern gehört zu Letztgenannten? Mit Sicherheit nicht, denn die haben andere Interessen als hier im Forum herumzugeifern.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von pudding »

3x schwarzer Kater » Do 18. Dez 2014, 19:11 hat geschrieben:
Wer macht das? Manchmal glaub ich wirklich du hast nicht alle Latten am Zaun.
Zitat vom ersten Post: "...Werden wir also künftig Firmenliquidationen aufgrund von Erbschaftssteuerzahlungen erwarten müssen, verbunden mit der Aufgabe der damit verbundenen Arbeitsplätze? Oder ist das so gerechtfertigt und die Arbeitsplatzverluste hinnehmbar?..."
Nach was hört sich das an?
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von zollagent »

pudding » Do 18. Dez 2014, 18:17 hat geschrieben: Zitat vom ersten Post: "...Werden wir also künftig Firmenliquidationen aufgrund von Erbschaftssteuerzahlungen erwarten müssen, verbunden mit der Aufgabe der damit verbundenen Arbeitsplätze? Oder ist das so gerechtfertigt und die Arbeitsplatzverluste hinnehmbar?..."
Nach was hört sich das an?
Das hört sich danach an, daß es voraussehbar Verluste von Arbeitsplätzen geben wird, wenn man bisher funktionierenden Betrieben die Kapitalbasis entzieht oder beschneidet, nur aus dem Grund, weil der bisherige Eigner das Zeitliche gesegnet hat.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Boraiel »

zollagent » Do 18. Dez 2014, 17:36 hat geschrieben: Ich weiß durchaus, was ich schreibe.Und wenn die Substanz eines Betriebs, der bisher lief, angegriffen werden muß, um eine Erbschaftssteuerlast abführen zu können, dann ist das durchweg eine Veränderung zum Negativen.
Dann solltest du das, was du schreibst, auch mal auf seine Stichhaltigkeit überprüfen. Dein letzter Beitrag ist meiner Meinung nach schon peinlich für ein vernunftbegabtes Wesen. Rumheulen ersetzt keine Argumente und sprachliche Versuche die Darstellungen anderer umzuinterpretieren werden durchaus bemerkt.
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von GG146 »

Auf dem Facebook - Profil von Ursula Weidenfeld gesehen und kommentiert:
Ein Zwischenruf

Was, wenn der Erbe ein Nichtsnutz ist?

Jemand, der Aktien oder Häuser erbt, kann ebenso zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen wie einer, der eine Firma besitzt. Deshalb gibt es nur zwei vernünftige Entscheidungen zur Erbschaftsteuer. Ein Kommentar

(...)

Es gibt viele gute Gründe für ein Land, auf eine Erbschaftsteuer zu verzichten.

Schließlich wurde das Geld schon einmal versteuert. Außerdem ist es gut, wenn es eine Sparkultur gibt, wenn die Menschen also Geld für das Alter, für Krankheiten oder für die Kinder und Enkel zurücklegen. Würden sie das auch tun, wenn der Staat das Geld nach dem Tod komplett einzöge? Wahrscheinlich nicht. Deshalb ist es richtig, mit der Erbschaftsteuer vorsichtig umzugehen.

(...)
http://www.tagesspiegel.de/politik/einz ... 48244.html


>> Deshalb gibt es nur zwei vernünftige Entscheidungen zur Erbschaftsteuer. <<

Ich möchte wirklich niemandem zu nahe treten, aber ich finde es etwas unbescheiden, von der (Grund-) Gesetzeslage abweichende eigene Meinungen als "einzig vernünftige" darzustellen. Der Artikel 6 GG gebietet die erbschaftssteuerrechtliche Besserstellung eigener Kinder.

Außerdem: Wenn der Erblasser sich so einen tollen Hecht als Nachfolger aussucht, dann kann der den Kindern auch den Pflichtteil auszahlen und eine höhere Erbschaftssteuer tragen - und zwar ganz locker. Er ist ja immer noch viel besser gestellt als ein Unternehmensgründer ohne reiche Eltern, der sich sein gesamtes Eigenkapital erst zusammensparen muss.

Was das (aus der Tastatur wirtschaftlich kompetenter Autoren wirklich seltsam anmutende Argument) der Doppelbesteuerung betrifft: Vermögen ist kumuliertes Einkommen, für das keine MwSt und andere indirekten Steuern bezahlt wurden. Sollen nur Geringverdiener ohne Sparquote einer Doppelbesteuerung unterliegen?
Demolit

Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Demolit »

Das hast du jetzt durchdacht ?

Könntest du das jetzt mal etwas konkreter fassen, so in einem Thesengebäude , wobei deine herbei gezauberte Quelle eine dümmliche ist, die ebenfalls die Systematik nichts aber auch gar nichts versteht ?

also mach mal was konkretes draus und nicht son wischi-waschi

echt ;)
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GG146
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von GG146 »

Wenn ein am Thema interessierter Teilnehmer konkrete Fragen hat, werde ich ggfs. auch noch konkreter.

Mit Trollen unterhalte ich mich aber nicht über Sachthemen und trollgemäße Antworten führen hier zu Verwarnungen.
Hiver
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Re: Erbschaftssteuerregelung verfassungswidrig

Beitrag von Hiver »

Realist2014 » Mi 17. Dez 2014, 13:30 hat geschrieben:

Unternehmen zahlen Steuern auf ihre Gewinne.

damit ist das, was IN den Unternehmen "steckt"- sicher "schon versteuert".


Was aber NICHT für den gestiegenen UnternehmensWERT gilt.. ( Ertragswertberechnung)

dieser Vermögens-ZUWACHS wurde nie der Besteuerung unterworfen...

Wie kommen Sie auf diese Aussage. Der Vermögens-Zuwachs nennt man eine stille Reserve, die bei Auflösung sofort der Steuer unterworfen wird.
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