think twice » Sa 27. Dez 2014, 09:57 hat geschrieben:
An diesem Beitrag erkennt man, dass du überhaupt keinen Plan von der Interpretation von Gesetzen hast. Religionsfreiheit und Religionsneutralität kann man nicht trennen.
Die Religionsneutralität des Staates (Pflicht) leitet sich aus der Religionsfreiheit des Bürgers (Recht) ab.
Die Pflicht zur Religionsneutralität gilt auch nur für den Staat und dessen Vertretern.
So wäre z. B. ein Kopftuchverbot für Schülerinnen verfassungswidrig (Recht auf Ausübung der Religionsfreiheit), ein Kopftuchverbot für verbeamtete Lehrerinnen aber nicht (Pflicht zur Religionsneutralität).
Dein Punkt 3 (3. Haben wir hier im Rahmen der
staatlich zu schützenden Religionsneutralität darauf zu achten,) ist demnach völliger Blödsinn. Wir haben also bestenfalls darauf zu achten, dass der Staat seine Pflichten erfüllt und nicht der Staat die Aufgabe, seine Pflichten zu schützen.
lach........
ich denke, du hattest eher keinen Plan beim Lesen...
also:
1. Ist der Staat nicht zur Religionsfreiheit verpflichtet. Er hat ein besseres Instrument zur Hand.....die Religionsneutralität.
Bedeutet d
ie Pflicht des Staates neutral gegenüber einer Weltanschauung zu bleiben. Allerdings ist Pflicht nicht so allein im Raum stehen, wie die Gefacebookten das immer meinen, sondern erfordert ein Tun, das kann darin besonders liegen, dass man darauf achtet, dass sich alle in dem Rahmen der Religionsneutralität bewegen.
Die Religionsfreiheit ist ein individuelle Menschenrecht, dass der Staat garantieren muss. Er selber ist es nicht....
2. Kann jeder seine Religion frei ausüben ohne eine Beeinträchtigung erleiden zu müssen.
Voilà, d
eine individuelle Religionsfreiheit als 2. Punkt ,der in einem gut aufgestellten Staat, die Menschen schützt. Bedeutet jeder einzelne Mensch hat sich dem Norminhalt der Freiheit auch unterwerfen. Die z.B. ausschließt, jemanden z.B. "zwangstaufen" zu dürfen.
3. Haben wir hier im Rahmen der staatlich zu schützenden Religionsneutralität darauf zu achten, dass das inhaltliche Verständnis der Werte, die unsere Recht bestimmen, durch keine Religion in ihrem Wesenskern verändert werden.
Lach..
Das du das nicht verstehst, war klar, weil du stellst deine Werte ja ohne Basics, ohne das erkennbare Wissen darüber, wie diese Werte genau so im GG verfasst wurden, in den Raum..einfach so geliked...
Genau Punkt 3 ist natürlich unter den Betrachtern auf das GG "umstritten" inwieweit hat der Staat aus seiner Pflicht zur Neutralität ein "Einforderungsrecht" auf eine Denke, die sich dem Normgehalt unserer Verfassung nicht anschließt, haben kann. Kann man drüber streiten. Das BVerfG hat da ein tolles équilibre zwischen Pflichtbewusstsein des Staates und Freiräumen der Bürger schon öfters entschieden.
Aber darüber brauchen wir nicht zu reden, du hast ja schon nen Plan..nen ganz großen sogar...
echt
