InDubioProReo » Fr 26. Dez 2014, 16:17 hat geschrieben:
Natürlich gibt es die :
Art. 4 GG
,,(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet."
Der Schutzbereich ist relativ weit und kann auch nicht ohne weiteres durch einfaches Gesetz eingeschränkt werden. Die Einschränkbarkeit der Religionsfreiheit zum Schutz der Grundrechte Dritter ist zwar möglich, kommt aber nur relativ selten vor. Daran sind überdies hohe Anforderungen zu stellen. Das gilt natürlich auch für die islamische Religionsausübung.
Dann gibt es in diesem Staat Praktiken, die eigentlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Beispiele:
1. Wer als Atheist eine Arbeit in einem Bereich sucht, in dem es von kirchlichen Trägern nur so wimmelt, wird aufgrund seines Nichtglaubens diskriminiert! Oder anders gesagt: Er oder sie wird gegen seine Überzeugung zurück in die Kirche gezwungen, wenn er nicht arbeitslos bleiben will.
2. Auch im Bildungswesen werden Konfessionslose diskriminiert. Es ist in manchen Gegenden sehr schwer, einen Kindergarten zu finden, in denen die Gehirne der Kleinen nicht schon von Anfang an mit religiösem Gift verseucht werden. In der Schule wird es einem schwer gemacht, auch nur in den Ethikunterricht zu wechseln, wenn man schon früh die Märchen der Religionslehrer nicht glauben will. Der Ethikunterrricht selbst findet auch nur zu den unmöglichsten Zeiten statt. Und zuletzt wird auch der Religionsunterricht sowie der Unterhalt der verschiedenen Theologiefächer an den Unis von allen Bürgern bezahlt und nicht nur von den jeweiligen Mitgliedern der Konfessionen.
Das bedeutet also: Ein Drittel der Bevölkerung muss Geld für etwas zahlen, für das es aus Gewissensgründen eigentlich kein Geld bereitstellen will. Viele weitere Menschen werden per Zwang in den Kirchen gehalten und müssen Kirchensteuern zahlen, obwohl sie das mit ihrem Gewissen eigentlich nicht vereinbaren können.
Zudem darf man nicht vergessen, dass die kleinen Kinder nicht nur religiös indoktriniert werden, sondern eben in gewissen Religionen schon im Säuglingsalter verstümmelt. Und wie das damit zusammenpasst, dass jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat, soll mir mal jemand erklären. Im Grundgesetz steht nämlich schon in Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
http://dejure.org/gesetze/GG/2.html
Was wir also brauchen, ist mehr Laizismus! So wie ich das verstehe, hat niemand das Recht, die freie Entfaltung der Persönlichkeit eines Individuums durch religiöse Indoktrination zu behindern. Und auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht über den Bräuchen, schon die Gehirne kleiner Kinder mit unwissenschaftlichen Thesen zu verseuchen und sie körperlich zu verstümmeln.