Bitte?
Pedro nannte die Zahl 10 000 - die nennt Dein Link ebenfalls.
Find ich aber prima, dass Dir die Stellungnahme der Stadt Leipzig so zusagt!
Zur realen Präsenz der Musliminnen und Muslime in Leipzig
•Zur Zeit leben in Leipzig schätzungsweise 9.000 bis 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen von einem muslimischen Hintergrund ausgegangen werden kann.1 Dies besagt allerdings noch nichts über den Grad und die Intensität ihrer Religionsausübung, daher muss man von einer wesentlich niedrigerer Zahl derjenigen ausgehen, die regelmäßig oder auch sporadisch eine Moschee besuchen.
•Zur Zeit existieren in Leipzig folgende Vereine von Muslimen, die Moscheen / Gebetsräume betreiben:
- Ahmadiyya, Eisenbahnstraße 108, 04315 Leipzig
- Islamische Gemeinde zu Leipzig. DITIB – Dachverband Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V./ Eyüp-Sultan-Moschee, Hermann-Liebmann-Straße 80, 04315 Leipzig
- Islamische Gemeinde in Sachsen – Alrahman Moschee e. V., Roscherstraße 31, 04105 Leipzig
- Islamisches Al-Sahra Center e. V., Lützner Straße 12, 04177 Leipzig
- Islamisches Kulturzentrum der Bosniaken in Leipzig e. V., Apostelstraße 19, 04177 Leipzig
- Leipziger Zentrum für islamische Kultur und Forschung e. V. / Takva Moschee, Rosa-Luxemburg-Straße 45, 04315 Leipzig
- Pakistanische Moschee ( siehe auch:Deutsch - Pakistanische Kulturgesellschaft e.V.), Theresienstraße 10, 04129 Leipzig2
2 Siehe Wegweiser „Leipzig interkulturell“, 11.Auflage
Stadt Leipzig, Referat für Migration und Integration 1 von 4
•Unterschiedlich ist nicht nur die jeweilige Zuordnung der Vereine zu verschiedenen Strömungen im Islam – Sunniten, Schiiten, Ahmadiyya usw.. Eine Differenzierung erfolgt – wie aus der Auflistung oben ersichtlich - auch nach den jeweiligen Herkunftsregionen und Herkunftsländern und der damit zusammenhängenden Sprache, in der gepredigt wird. Das heißt, die gläubigen Muslime gehen in der Regel zum Gebet nicht in irgendeine, sondern in eine bestimmte Moschee.
•Bislang ist in Leipzig kein Fall bekannt, bei dem im Umfeld dieser Standorte Parkplatzprobleme, Nachbarschaftskonflikte wegen Lärmbelästigung oder gar Missionierungsversuche entstanden wären.
•Vier der oben genannten Moscheevereine haben sich am 3. Oktober 2013 am bundesweiten „Tag der offenen Moschee“ beteiligt.
•Seit 1997 existiert auf dem städtischen Ostfriedhof – ohne nennenswerte Probleme - ein muslimisches Grabfeld, auf dem verstorbene Muslime bestattet werden können.
2. Zu den politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die
Religionsausübung
•Das Grundgesetz garantiert die freie Religionsausübung für alle Glaubensgemeinschaften, solange die religiöse Praxis nicht andere Artikel der Verfassung verletzt. Durch das Grundgesetz sind alle staatlichen Einrichtungen – und damit auch die Kommunen – verpflichtet, Äquidistanz zu allen Religionen zu wahren. Staatliches und kommunales Handeln muss vom Gleichbehandlungsgrundsatz geleitet sein, keine Religion darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Es handelt sich allerdings um eine positive Neutralität, der Staat darf die Religionsausübung fördern.3
•Während die christlichen Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind die Moscheegemeinden bundesweit als eingetragene Vereine organisiert. Lediglich die islamische Religionsgemeinschaft Ahmadiyya Muslim Jamaat hat im April 2013 vom Land Hessen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen bekommen und ist damit rechtlich mit Kirchen gleichgestellt worden.
•Aus der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit leitet sich das uneinschränkbare Recht jeder Religionsgemeinschaft her, ein eigenes Gotteshaus zu bauen und zu betreiben. Die Anwendung des normalen Baurechts ist dabei selbstverständlich.
