HartzIV - Sammelstrang

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Demolit

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Demolit »

think twice » Sa 23. Aug 2014, 18:32 hat geschrieben:
Das erscheint mir auch glaubwürdiger, dass du Fälle aus deinem Bekannten-/Freundes-/Familienkreis erzählst. Die Vermieterstory nimmt dir eh keiner ab.
lach......man bist du ein verplantes Wesen...kannst bei mir als 450 Euro Kraft die NK-Abrechnungen machen..

echt ;)
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von think twice »

Demolit » Sa 23. Aug 2014, 18:37 hat geschrieben:
lach......man bist du ein verplantes Wesen...kannst bei mir als 450 Euro Kraft die NK-Abrechnungen machen..

echt ;)
Wieso? Bist du dazu nicht in der Lage? ;)
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Loki
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

think twice » Sa 23. Aug 2014, 18:34 hat geschrieben:
Zinserträge sind halt Einkommen und die werden von den Leistungen abgezogen.
Dividendeneinnahme; toll, daß das als Zinseinnahme bezeichnet wird.

Wie kann man auf die glorreiche Idee kommen, von einem Einkommen zu sprechen, wenn in nahezu gleichhoher Größe wie der Einnahme (Dividende) eine Ausgabe (Depotkosten) vorhanden ist ?!


:D Man stelle sich vor, Person x kauft für 100 Euro Kippen und wird anschließend sofort zum Nichtraucher. Monate später, aber noch im gleichen Jahr, verkauft er die noch verpackten Kippen für genau 90 Euro an seinen rauchenden Nachbar. Das Jobcenter rechnet ihm nun ein Einkommen in Höhe von 90 Euro an...
??
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von think twice »

Loki » Sa 23. Aug 2014, 18:48 hat geschrieben:
Dividendeneinnahme; toll, daß das als Zinseinnahme bezeichnet wird.

Wie kann man auf die glorreiche Idee kommen, von einem Einkommen zu sprechen, wenn in nahezu gleichhoher Größe wie der Einnahme (Dividende) eine Ausgabe (Depotkosten) vorhanden ist ?!


:D Man stelle sich vor, Person x kauft für 100 Euro Kippen und wird anschließend sofort zum Nichtraucher. Monate später, aber noch im gleichen Jahr, verkauft er die noch verpackten Kippen für genau 90 Euro an seinen rauchenden Nachbar. Das Jobcenter rechnet ihm nun ein Einkommen in Höhe von 90 Euro an...
??
Selber schuld, wenn er seine Kohle auf einem Konto anlegt, welches so hohe Kosten verursacht und auch selbst schuld, wenn er die 90 Euro dem Jobcenter meldet. ;)
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Demolit »

Loki » Sa 23. Aug 2014, 18:48 hat geschrieben:
Dividendeneinnahme; toll, daß das als Zinseinnahme bezeichnet wird.

Wie kann man auf die glorreiche Idee kommen, von einem Einkommen zu sprechen, wenn in nahezu gleichhoher Größe wie der Einnahme (Dividende) eine Ausgabe (Depotkosten) vorhanden ist ?!


:D Man stelle sich vor, Person x kauft für 100 Euro Kippen und wird anschließend sofort zum Nichtraucher. Monate später, aber noch im gleichen Jahr, verkauft er die noch verpackten Kippen für genau 90 Euro an seinen rauchenden Nachbar. Das Jobcenter rechnet ihm nun ein Einkommen in Höhe von 90 Euro an...
??
Der Post zeigt was? Deine absolute Ahnungslosigkeit in alle Dingen.

Richtig wäre die Betrachtung Wareneinkauf 100 Euro / Warenverkauf 90 Euro Gewinn = -10 Euro

Fragen Kienzle ?
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

think twice » Sa 23. Aug 2014, 18:54 hat geschrieben:
Selber schuld, wenn er seine Kohle auf einem Konto anlegt, welches so hohe Kosten verursacht und auch selbst schuld, wenn er die 90 Euro dem Jobcenter meldet. ;)
Rein betriebswirtschaftlich gedacht, ist die sehr eigenwillige "Einkommensberechnung" des Jobcenters in dem Fall natürlich Unsinn.

Und besonders betriebswirtschaftlich ist es für den Anleger auch nicht, solch hohe Depotkosten zu zahlen, wenn es doch anderswo günstiger wäre. Das ist klar.


Wegen einem angeblichen "Einkommen" von jährlich etwas unter 50 Euro hier dann allerdings dem Kunden die Polizei und Staatsanwaltschaft an den Hals zu setzen - naja, man denke sich meinen Kommentar dazu.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von think twice »

Demolit » Sa 23. Aug 2014, 19:02 hat geschrieben:
Der Post zeigt was? Deine absolute Ahnungslosigkeit in alle Dingen.

Richtig wäre die Betrachtung Wareneinkauf 100 Euro / Warenverkauf 90 Euro Gewinn = -10 Euro

Fragen Kienzle ?
Ich hätte ja nun gedacht, er hätte 10 Euro Verlust gemacht...aber naja.... :D
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Demolit » Sa 23. Aug 2014, 19:02 hat geschrieben: Richtig wäre die Betrachtung Wareneinkauf 100 Euro / Warenverkauf 90 Euro Gewinn = -10 Euro
Keine Einwände, so betrachte ich die Sache auch, außer daß ich statt einem Schrägstrich ein Minuszeichen verwenden würde und das Wort Gewinn nicht hingeschrieben hätte;

doch wie erklärst Du Dir dann, daß ein Jobcenter bzw. die Dame oder der Herr aus der Berechnungsabteilung dort, bei ca. fast 50 Euro Jahres-Einnahme aus Finanzanlagen(Divi.) und 40 Euro Jahres-Ausgabe für Finanzanlagen (Depotkosten) sowie nach Abzug eines Freibetrages von 30 Euro, einen "Beschiß" von über 10 Euro errechnet und Anzeige erstattet ?!


War die gute Dame oder der Herr, der dort im Jobcenter berechnete, "Ausschussware" im kaufmännischen Bereich und ist deswegen dort an dieser Stelle gelandet und zeigt nun ihr/sein Können oder Unkönnen ?
Ich weiß, ich spekuliere...
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von luckybull »

think twice » Sa 23. Aug 2014, 19:17 hat geschrieben:
Um mich zu provozieren, musst du dir schon mehr Mühe geben, Schafzüchter. :p


Mich koennen nur Menschen beleidigen, also gibt dir keine Muehe .... Fischkopf.
Zuletzt geändert von luckybull am Samstag 23. August 2014, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von luckybull »

think twice » Sa 23. Aug 2014, 20:15 hat geschrieben:
Ich hätte ja nun gedacht, er hätte 10 Euro Verlust gemacht...aber naja.... :D

Rate mal warum oben "-10 Euro" steht ....

Brille: Fielmann :D
Demolit

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Demolit »

Loki » Sa 23. Aug 2014, 19:18 hat geschrieben: Keine Einwände, so betrachte ich die Sache auch, außer daß ich statt einem Schrägstrich ein Minuszeichen verwenden würde und das Wort Gewinn nicht hingeschrieben hätte;

doch wie erklärst Du Dir dann, daß ein Jobcenter bzw. die Dame oder der Herr aus der Berechnungsabteilung dort, bei ca. fast 50 Euro Jahres-Einnahme aus Finanzanlagen(Divi.) und 40 Euro Jahres-Ausgabe für Finanzanlagen (Depotkosten) sowie nach Abzug eines Freibetrages von 30 Euro, einen "Beschiß" von über 10 Euro errechnet und Anzeige erstattet ?!


War die gute Dame oder der Herr, der dort im Jobcenter berechnete, "Ausschussware" im kaufmännischen Bereich und ist deswegen dort an dieser Stelle gelandet und zeigt nun ihr/sein Können oder Unkönnen ?
Ich weiß, ich spekuliere...
Nein, du spekulierst in dem Fall nicht . Der Type/Typin ist per Schreiben an die Amtsleitung ein entsprechender Hinweis auf seine/ihre Unfähigkeit zu erteilen und wenn das nicht fruchtet per Scheiben an den MdL eine entsprechende Karteireiterfunktion zu erteilen.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Demolit » Sa 23. Aug 2014, 20:10 hat geschrieben:
Nein, du spekulierst in dem Fall nicht . Der Type/Typin ist per Schreiben an die Amtsleitung ein entsprechender Hinweis auf seine/ihre Unfähigkeit zu erteilen und wenn das nicht fruchtet per Scheiben an den MdL eine entsprechende Karteireiterfunktion zu erteilen.
Fachaufsichtsbeschwerde ?


Gegenanzeige würde sich natürlich anbieten;
es sei denn, daß diese nichtbetriebswirtschaftliche Berechnung Gang und Gäbe dort in dem Bereich ist und entsprechend irgendwo im "Gesetz" steht. Kann ich mir allerdings kaum vorstellen...

Wobei die "Sozialgesetzbuchschreiber" sicherlich nicht unbedingt z. B. eine betriebswirtschaftliche Ausbildung haben werden.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »

Loki » Sa 23. Aug 2014, 18:20 hat geschrieben: Leistungsmißbrauch wird mit (Verdacht auf) Betrug gleichgestellt. Oder ?

Hab ich eine schöne Geschichte zu:
Kunde erhält Dividende, also jährliche Einnahmen aus Finanzanlagen. Etwas unter 50 Euro Jahreseinnahme, trotz relativ geringer Anlagesumme, weil hoher Prozentsatz bei der Dividendenausschüttung.
Gleichzeitig bezahlt er jährlich etwas über 40 Euro Depotkosten, also "Ausgaben für Finanzanlagen".

Rein rechnerisch ein "Jahres-Einkommen" von etwas unter 10 Euro; abzüglich der sog. 30-Euro-Versicherungspauschale also kein Einkommen. Somit war auch nach Sicht des Kunden kein meldepflichtiges Einkommen vorhanden.


Jobcenter sieht das anders; jedenfalls wurde bei einem sog. Datenabgleich festgestellt, daß eben diese fast 50 Euro Einnahme aus Kapitalanlagen dem Kunden zugefloßen sind. Was macht das Jobcenter ? Direkt nahezu ohne Umwege Anzeige bei der Polizei wg. Verdacht auf Betrug.
Der Kunde hatte sich natürlich gefreut über die anschließende Post von sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Polizei. Gleichzeitig wurde dem Kunden ein Betrag von etwa 15 Euro vom Existenzminimum abgezogen.

Dem Jobcenter war/ist bekannt, daß erstens diese Anlage mit der jährlichen Dividendenzahlung existiert und zweitens auch, daß ein Depot, mitsamt der jährlichen Depotkostensumme, vorhanden ist.


So, und jetzt erkläre mir mal jemand, der sich mit Buchhaltung/Betriebswirtschaft oder Steuerrecht auskennt, warum das Jobcenter hier von einem (nichtgemeldeten) Einkommen in Höhe von fast 50 Euro ausging.
Das läßt sich leicht erklären. Was das nicht gemeldete Einkomen angeht: Inkompetenz. Die Sachbearbeiter wechseln ständig, haben meist befristete Arbeitsverträge und bemühen sich zwecks Verlängerung, die Vorgaben der Geschäftsleitung einzuhalten, die lauten meistens: die Vorgaben der Einsparung von Aktiva einhalten, egal wie. Aktiva sind entweder die Leistung, oder die Fördermittel. Ich möchte wetten: der Fall ereignete sich in einer Optionskommune. Auch haben die Sachbearbeiter schlicht nicht die Zeit, umfangreiche Akten hinreichen zu sichten um zu prüfen, ob dieses regelmäßige Einkommen irgendwann gemeldet wurde. Abgesehen davon hat die Meldung immer dann zu erfolgen, wenn ein Zufluß erfolgt, das einmalig zur Kenntnis zu bringen wird den gesetzlichen Anforderungen vermutlich nicht gerecht. Man sollte aber davon ausgehen können, daß die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, daß kein Sozialbetrug vorliegt. Andernfalls kommt es zu einer Verhandlung, und ein Richter wird sich eher nicht erblöden sowas als Straftat zu werten. Auf jeden Fall sollte sofort ein Beratungsschein geholt und ein Anwalt eingeschaltet werden.

Was die Depotkosten angeht: das sind private Ausgaben. Man kann und darf ein Depot unterhalten, wenn einen das freut. Im Gegensatz zu den Pauschalen für Rentenvorsorge und Versicherungen wird das bei der Regelsatzberechnung nicht berücksichtigt.

Meldepflichtig ist jeder Zufluß. Auch, wenn die Oma dem Enkerl zu Weihnachten oder zum Geburtstag nen Zwanziger rüberwachsen läßt ist das Zufluß für die Bedarfsgemeinschaft. Es gab schon Fälle, wo Sachbearbeiter versucht haben, sonntägliche Familienessen in Anrechnung zu bringen, da an diesem Tag kein bedarf am vollen Satz für Nahrung bestünde. Wundern braucht man sich da nicht, staunen darf man trotzdem.

Gegen den Abzug wäre zu widersprechen, Antrag auf Einstweilge Anordnung wäre auch nicht verkehrt. Die Möglichkeit eines Strafantrags wegen falscher Anschuldigung wäre in diesem Fall zu prüfen, würde aber wenig bringen.

Ach ja: würde das Depot aufgelöst, weil die Ausschüttungen einen finanziellen Verlust für den Leistungsberechtigten bedeuten, wäre eine Anrechnung als Zufluß falsch, denn es handelte sich um das Schönvermögen, um eine Vermögensumwandlung. Genau wie Erlöse aus dem Verkauf von Eigentum, zB bei ebay, die auch gern mal als nicht gemeldeten Zufluß gewertet werden und dann die Soziaolgerichte beschäftigen.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »

Loki » Sa 23. Aug 2014, 20:17 hat geschrieben: Fachaufsichtsbeschwerde ?


Gegenanzeige würde sich natürlich anbieten;
es sei denn, daß diese nichtbetriebswirtschaftliche Berechnung Gang und Gäbe dort in dem Bereich ist und entsprechend irgendwo im "Gesetz" steht. Kann ich mir allerdings kaum vorstellen...

Wobei die "Sozialgesetzbuchschreiber" sicherlich nicht unbedingt z. B. eine betriebswirtschaftliche Ausbildung haben werden.
Ein Leistungsempfänger ist kein Betrieb. Ob er ein Depot unterhält ist seine private Sache, genau wie Lottospielen sind die Kosten vom Regelsatz zu tragen. In beiden Fällen wäre eine Ausschüttung jedoch Zufluß im Sinne des Gesetzes, bei dem die Kosten nicht anzurechnen sind.

Eine Fachaufsichtsbeschwerde in Nürnberg würde sich anbieten, in der Regel verläuft sowas allerdings im Sande, geht lediglich in irgendwelche Statistiken ein. Bei einer Optionskommune wäre ein freundliches Schreiben an den Landrat als Verantwortlichen für die Behörde nicht unangebracht, am besten in Frageform, nicht als Anschuldigung.

Strafanzeige wäre vermutlich wegen falscher Anschuldigung möglich, aber es ist wahrscheinlich, daß es als Pflicht des Sachbearbeiters ausgelegt wird, seinen Verdacht zu melden. Der Pflichtverstoß liegt dann nur noch auf der Verwaltungsebene, weil dieser Meldung behördliche Ermittlungen vorauszugehen haben, und die müssen zwingend mit der Befragung des Betroffenen beginnen. Das wurde hier anscheindend versäumt.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Piedro » Sa 23. Aug 2014, 20:19 hat geschrieben:Auf jeden Fall sollte sofort ein Beratungsschein geholt und ein Anwalt eingeschaltet werden.
Laut meinen Information ist das - Prozesskostenhilfe etc. - in dem Fall nicht möglich, da es sich um den Verdacht einer Straftat handelt; d. h. der "Kunde" müßte (Pflicht-)Anwaltskosten im Voraus aus eigener Tasche bezahlen.


Der beschriebene Fall wurde nicht von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt, Zurückgabe an die Verwaltungsbehörde.
(Für die Dauer von zwei Jahren steht nun trotzdem angeblich in irgendwelchen Akten der Staatsanwaltschaft, daß gegen Person xyz Anzeige wg. Betrug vorlag.)


Es wurde übrigens nie ein Einkommen (Dividende) dem Jobcenter mitgeteilt (lag ja u. a. auch rein rechnerisch keins vor...), wobei die Anlage dem Jobcenter bekannt war; also kein verstecktes Vermögen oder so.
Gab es rein rechnerisch ein Einkommen von unter 10 Euro, wäre zudem die Sache mit der Bagatellgrenze.
Rein rechnerisch, einschließlich Abzug der Versicherungspauschale, lag tatsächlich gar kein Einkommen vor (50 minus 40 minus 30 = Betrag mit Minuszeichen davor ;) )


Aber selbst wenn es ein Jahres-Einkommen in Höhe von 50 Euro gewesen wäre; deswegen Anzeige wg. Verdacht auf Betrug ? Deswegen Anzeige gegen einen "Kunden" ??
Ich finde es mehr als heftig.

Und die Staatsanwaltschaft sowie die Polizei haben sicherlich auch wichtigeres zu tun...


Bei der Anzeige bei der Polizei wurde übrigens offensichtlich explizit Zinseinkommen erwähnt. Das weckt natürlich im ersten Moment (bei Anzeigeneingang) bei der derzeitigen Zinshöhe den Eindruck, als würde es irgendwo ein verstecktes hohes Sparguthaben geben und untermauert gedanklich den Verdacht auf Betrug... denn bei 0,25 % Sparerzinsen zurzeit müßte schon ein entsprechend hoher Sparbetrag irgendwo vorhanden sein. Entsprechend "hart" formuliert war dann auch der Brief von der Polizei, die zu dem Moment der Schriftstückerstellung noch kaum Erkenntnisse über den tatsächlichen Vorfall hatte.



Was die Depotkosten angeht: das sind private Ausgaben. Man kann und darf ein Depot unterhalten, wenn einen das freut. Im Gegensatz zu den Pauschalen für Rentenvorsorge und Versicherungen wird das bei der Regelsatzberechnung nicht berücksichtigt.

Jedoch bei der Berechung des Einkommens aus z. B. steuerrechtlicher oder betriebswirtschaftlicher Sicht.

Aufstocker z. B., die ein Gewerbe haben, verrechnen ja auch Ausgaben für Waren mit Einnahmen aus Verkauf von Waren; ein ganz normaler Vorgang.
Hier halt: Einnahmen aus Finanzanlagen verrechnet mit Ausgaben für Finanzanlagen. "Gleiche Einkommensart".
Meldepflichtig ist jeder Zufluß.

Einnahmen = "Zufluß" ?
Oder Einkommen = "Zufluß" ?

Steht wo ?


Wie schon bei dem Kippenbeispiel: Kippen privat für 100 gekauft und im gleichen Jahr aber Monate später für 90, meinetwegen für 100 Euro wieder verkauft. Kein Gewinn, kein Einkommen. Aber "Zufluß" ? Auch noch meldepflichtiger ??
Es gab schon Fälle, wo Sachbearbeiter versucht haben, sonntägliche Familienessen in Anrechnung zu bringen, da an diesem Tag kein bedarf am vollen Satz für Nahrung bestünde. Wundern braucht man sich da nicht, staunen darf man trotzdem.
:D Wohl wahr.



Ach ja: würde das Depot aufgelöst, weil die Ausschüttungen einen finanziellen Verlust für den Leistungsberechtigten bedeuten, wäre eine Anrechnung als Zufluß falsch, denn es handelte sich um das Schönvermögen, um eine Vermögensumwandlung.
Das scheinen viele nicht zu wissen.
Genau wie Erlöse aus dem Verkauf von Eigentum, zB bei ebay, die auch gern mal als nicht gemeldeten Zufluß gewertet werden und dann die Soziaolgerichte beschäftigen.
Ohje, die Sozialgerichte haben wohl wirklich immer was zu tun...
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Piedro » Sa 23. Aug 2014, 20:23 hat geschrieben: Befragung des Betroffenen
Der Kunde wurde gebeten, sämtliche Zinsen, Dividenden etc. anzugeben, nachdem im eigentlich damaligen "Antrag" (Weiterbewilligung samt nur EKS) hierfür kein Ausfüllfeld für derartige private Einnahmen und Ausgaben vorhanden war, anscheinend jedoch zwischenzeitlich ein sog. Datenabgleich stattgefunden hatte. Also wenige Monate nach der Abgabe des Weiterbewilligungsantrages.
Möglich, daß dies ein "Anhörungsbogen" war, in welchem jedoch nur nach den Einnahmen aus Finanzanlagen gefragt wurde; nicht nach Ausgaben, welche sowieso schon dem Jobcenter vorlagen (Depotauszug plus Depotkosten darauf).


Nach dem Anhörungsbogen oder Befragungsbogen ging es dann wohl los mit "mitgeteilt, aber nicht rechtzeitig mitgeteilt", Minimierung des Existenzminimum in einem Folgemonat, weiterer Anhörungsbogen von der Rechtsabteilung des Jobcenters, Brief von der Polizei, Brief von der Staatsanwaltschaft. Das ging dann wohl alles Schlag auf Schlag.

Wurde alles fristgemäß schön beantwortet.


:D Neuster Schlagabtausch: "Vermögensprüfung" und etliche weitere Briefe.


Ich behaupte einfach mal, daß da anscheinend eine Hassliebe existiert.


Wie das erst wird, wenn der Regelsatz erhöht wird ?
Vor allem wäre ja dann - jetzt mal unabhängig von dem von mir beschriebenen Fall - eine 30 % Sanktionierung betraglich viel höher: 30 % von 391 Euro ist weniger als z. B. 30 % von 440 Euro...
Piedro

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »

Laut meinen Information ist das - Prozesskostenhilfe etc. - in dem Fall nicht möglich, da es sich um den Verdacht einer Straftat handelt; d. h. der "Kunde" müßte (Pflicht-)Anwaltskosten im Voraus aus eigener Tasche bezahlen.
Das ist richtig, aber hier geht es ja auch um die Leistungskürzung. Es spricht nichts dagegen, im Beratungsgespräch dann ein paar weiterführende Fragen zu stellen.
Der beschriebene Fall wurde nicht von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt, Zurückgabe an die Verwaltungsbehörde.
(Für die Dauer von zwei Jahren steht nun trotzdem angeblich in irgendwelchen Akten der Staatsanwaltschaft, daß gegen Person xyz Anzeige wg. Betrug vorlag.)
Anfrage an die Staatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsstand, einen Anwalt fragen, ob Untätigkeitsklage möglich ist, die Verwaltungsbehörde betreffend.
Es wurde übrigens nie ein Einkommen (Dividende) dem Jobcenter mitgeteilt (lag ja u. a. auch rein rechnerisch keins vor...), wobei die Anlage dem Jobcenter bekannt war; also kein verstecktes Vermögen oder so.
Gab es rein rechnerisch ein Einkommen von unter 10 Euro, wäre zudem die Sache mit der Bagatellgrenze.
Rein rechnerisch, einschließlich Abzug der Versicherungspauschale, lag tatsächlich gar kein Einkommen vor (50 minus 40 minus 30 = Betrag mit Minuszeichen davor ;) )
Beratungsschein, Anwalt. Oder eine Erwerbsloseninitiative vor Ort einschalten.
Aber selbst wenn es ein Jahres-Einkommen in Höhe von 50 Euro gewesen wäre; deswegen Anzeige wg. Verdacht auf Betrug ? Deswegen Anzeige gegen einen "Kunden" ??
Ich finde es mehr als heftig.
Erscheint mir zumindest unangemessen. Weiteres dazu wurde bereits gesagt.
Und die Staatsanwaltschaft sowie die Polizei haben sicherlich auch wichtigeres zu tun...
Der Verdacht einer Straftat wird aber nicht nach Wichtigkeit gewertet, maßgeblich ist nur, ob ein öffentliches Interesse besteht.
Bei der Anzeige bei der Polizei wurde übrigens offensichtlich explizit Zinseinkommen erwähnt. Das weckt natürlich im ersten Moment (bei Anzeigeneingang) bei der derzeitigen Zinshöhe den Eindruck, als würde es irgendwo ein verstecktes hohes Sparguthaben geben und untermauert gedanklich den Verdacht auf Betrug... denn bei 0,25 % Sparerzinsen zurzeit müßte schon ein entsprechend hoher Sparbetrag irgendwo vorhanden sein. Entsprechend "hart" formuliert war dann auch der Brief von der Polizei, die zu dem Moment der Schriftstückerstellung noch kaum Erkenntnisse über den tatsächlichen Vorfall hatte.
Das läßt sich dann ja richtig stellen. Alle Korrespondenz mit dem JC sollte eh aufgehoben werden, mündliche Mitteilungen entweder bestätigen lassen oder einen Beistand mitnehmen, der den Gesprächsverlauf protokolliert und gegenzeichnet.
Jedoch bei der Berechung des Einkommens aus z. B. steuerrechtlicher oder betriebswirtschaftlicher Sicht.

Aufstocker z. B., die ein Gewerbe haben, verrechnen ja auch Ausgaben für Waren mit Einnahmen aus Verkauf von Waren; ein ganz normaler Vorgang.
Hier halt: Einnahmen aus Finanzanlagen verrechnet mit Ausgaben für Finanzanlagen. "Gleiche Einkommensart".
Betriebswirtschaft interessiert hier nicht. Steuerrecht auch nicht. Gewerbliche Berechnungen greifen nur bei Gewerbetreibenden.

Einnahmen = "Zufluß" ?
Oder Einkommen = "Zufluß" ?

Steht wo ?
Steht im SGB. Zufluß ist alles, was dem Leistungsberechtigten zukommt. Nicht nur Geld, auch Sachleistungen können als Zufluß gewertet werden. ZB wenn Oma dem Enkerl ein Auto schenkt oder den Führerschein bezahlen will.
Wie schon bei dem Kippenbeispiel: Kippen privat für 100 gekauft und im gleichen Jahr aber Monate später für 90, meinetwegen für 100 Euro wieder verkauft. Kein Gewinn, kein Einkommen. Aber "Zufluß" ? Auch noch meldepflichtiger ??
Nein, das ist Vermögensumwandlung. Die erworbenen und dann veräußerten Gegenstände wurden vom regulären Einkommen respektive dem Regelsatz erworben. So lange es nicht um gewerblichen Handel geht. Beispiel: alte Klamotten aus dem Kleiderschrank verkauft: Vermögensumwandlung. Shirts gekauft um sie zu veräußern: Zufluß. Wobei der Kaufpreis nicht abgerechnet wird, da ja keine Gewerbeberechtigung vorliegt. Unter Umständen Steuerforderung und so weiter.
:D Wohl wahr.
Die Regeln stehen fest. Beide Seiten sind gefordert, sich daran zu halten.
Das scheinen viele nicht zu wissen.
Selbst wenn wird das gern mal ignoriert, um die Vorgaben zur Einsparung von Aktiva einzuhalten. Es spielt ja keine Rolle, ob das später korrigiert wird, in dem Zusammenhang interessieren nur die Zahlen des "Geschäftsjahres" der Behörde.
Ohje, die Sozialgerichte haben wohl wirklich immer was zu tun...
Es hat schon seinen Grund, warum so viele Verfahren zugunsten der Kläger entschieden werden. Die Statistiken auf der Seite der Arbeitsagentur sind da sehr aufschlußreich: http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4 ... rch=Suchen Als Excel-Datei downloaden und auf die untere Leiste achten, da spielt die Musik!
Zuletzt geändert von Piedro am Samstag 23. August 2014, 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »

Loki » Sa 23. Aug 2014, 21:17 hat geschrieben:
Möglich, daß dies ein "Anhörungsbogen" war, in welchem jedoch nur nach den Einnahmen aus Finanzanlagen gefragt wurde; nicht nach Ausgaben, welche sowieso schon dem Jobcenter vorlagen (Depotauszug plus Depotkosten darauf).
Eine Befragung hat ausdrücklich als solche gekennzeichnet zu sein. Der Leistungsberechtigte hat über den Grund der Befragung informiert zu werden. Eine Befragung hat grundsätzlich schriftlich statt zu finden, eine "Einladung" zu einer Befragung ist kein zulässiger Meldegrund.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Piedro » Sa 23. Aug 2014, 21:29 hat geschrieben:Der Leistungsberechtigte hat über den Grund der Befragung informiert zu werden.
"Grund" müßte gewesen sein: zum Abgleich mit den Daten aus dem Datenabgleich mit der Bitte (nein, "Aufforderung") zur Mitwirkung samt den ganzen üblichen Anhangsdrohungen.

Kunde hatte diesen Fragebogen (ausgefüllt) nicht für sich selbst kopiert, sondern brav ausgefüllt und sofort dem Jobcenter gegeben. (Da war wohl noch nicht klar, daß das u. a. als vermeintliches "Beweisstück gegen ihn" verwendet werden sollte...)
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »

Wenn seine Angaben später strittig wurden: Akteneinsicht beantragen, ausdrücklich voll umfänglich für elektronische und Papierakten. Auf Verlangen müssen Kopien/Ausdrucke angefertigt werden, die aber bezahlt werden müssen. Es ist erlaubt, Fotos anzufertigen, digitale Speichermedien darf man selbst nicht zum Einsatz bringen. Auch hier kann die Anwesenheit eines Beistandes nicht verwehrt werden. Es ist auch möglich, einen Anwalt zu beauftragen, bestimmte Teile der Akte anzufordern, oder einer Erwerbsloseninitiative mit einer entsprechenden Vollmacht auszustatten.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Piedro » Sa 23. Aug 2014, 21:26 hat geschrieben: Anfrage an die Staatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsstand, einen Anwalt fragen, ob Untätigkeitsklage möglich ist, die Verwaltungsbehörde betreffend.
Kunde hat selbst mal nach Ablauf einiger Zeit bei der Rechtsabteilung des Jobcenter angeklopft; die zuständige Person hat angeblich keinen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten. Ging somit davon aus, daß die Staatsanwaltschaft etc. den Fall noch bearbeiten würde.


Der teilte zuvor auch mit, daß angeblich immer dann, wenn "Beträge dieser Art" durch einen Datenabgleich festgestellt wurden, sofort die Polizei eingeschaltet werden würde.

Insofern wird es in irgendwelchen Richtlinien bei denen wohl so stehen.




Oder es liegt möglicherweise unangemessener Amtsmißbrauch vor...



Der Verdacht einer Straftat wird aber nicht nach Wichtigkeit gewertet, maßgeblich ist nur, ob ein öffentliches Interesse besteht.
Ok, das stimmt in Bezug auf die Staatsanwaltschaft bzw. Polizei.
Bleibt es also beim Anzeigenerstatter.

mündliche Mitteilungen entweder bestätigen lassen
Sogenannte "Gesprächsprotokolle" wurden bereits verweigert.
oder einen Beistand mitnehmen, der den Gesprächsverlauf protokolliert und gegenzeichnet.

... das ist die Alternative. Am besten einen Polizisten in Zivil mitbringen... ;)

Betriebswirtschaft interessiert hier nicht. Steuerrecht auch nicht.
Also existiert eine eigenwillige Berechnungsart dort ?




Steht im SGB. Zufluß ist alles, was dem Leistungsberechtigten zukommt.
Hm, danke. Also eine Einnahme, egal ob eine dazugehörige Ausgabe vorhanden ist, wäre dann ebenso "Zufluß" ?
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Piedro » Sa 23. Aug 2014, 21:52 hat geschrieben:Akteneinsicht beantragen
Sind bei diesen Akten auch die Zwangsstellenanzeigen ("Vermittlungsvorschläge") enthalten ?


Wenn der Kunde nämlich den Rechtsweg wählt, weil alles Außergerichtliche nicht zustande gekommen ist, wird natürlich ein Sammeln aller möglichen Daten, mutmaßliche Straftaten, Verwaltungsfehler usw. empfehlenswert sein. Sofern nicht bereits vorher von allen Dokumenten Kopien erstellt wurden, welche nun im Besitz des Kunden sind.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »

Die Mitteilung, daß der Vorgang an die Behörde x weitergegeben wurde, liegt auf. Die Staatsanwaltschaft wird den Zugang im Zweifelsfall belegen können. Wenn die Akte verbummelt wurde, ist das peinlich, ändert aber nichts daran, daß sie mit ziemlicher Sicherheit zugegangen ist.

Nach diesem Zeitraum ist eine Untätigkeitsklage berechtigt. Dazu: Beratungsschein, Anwalt einschalten, Unterlagen einfordern lassen. Wenn sich das JC dann windet, ist das ihre Sache, wenn der Zugang bestritten wird, kann man bei der Staatsanwaltschaft anfragen. Wird da der Zugang belegt, können weitere Schritte eingeleitet werden.

Man kann auch einen Überprüfungsantrag, die einbehaltene Leistung betreffend, stellen. Hier wurde die Rechtslage jedoch dahin abgeändert, daß diese Anträge, anders als in allen anderen, deutschen Behörden, nur noch rückwirkend für zwei Jahre wirken, nicht über den ganzen Verlauf der Behördentätigkeit. Überprüfungsanträge sind ein Rechtsmittel, das unabhängig von Widerspruchs- und Klagefristen funktioniert. Sie sind binnen sechs Monaten zu bescheiden, andernfalls liegt auch Untätigkeit vor.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von luckybull »

Loki » Sa 23. Aug 2014, 22:17 hat geschrieben: Der Kunde wurde gebeten, sämtliche Zinsen, Dividenden etc. anzugeben, nachdem im eigentlich damaligen "Antrag" (Weiterbewilligung samt nur EKS) hierfür kein Ausfüllfeld für derartige private Einnahmen und Ausgaben vorhanden war, anscheinend jedoch zwischenzeitlich ein sog. Datenabgleich stattgefunden hatte. Also wenige Monate nach der Abgabe des Weiterbewilligungsantrages.
Möglich, daß dies ein "Anhörungsbogen" war, in welchem jedoch nur nach den Einnahmen aus Finanzanlagen gefragt wurde; nicht nach Ausgaben, welche sowieso schon dem Jobcenter vorlagen (Depotauszug plus Depotkosten darauf).


Nach dem Anhörungsbogen oder Befragungsbogen ging es dann wohl los mit "mitgeteilt, aber nicht rechtzeitig mitgeteilt", Minimierung des Existenzminimum in einem Folgemonat, weiterer Anhörungsbogen von der Rechtsabteilung des Jobcenters, Brief von der Polizei, Brief von der Staatsanwaltschaft. Das ging dann wohl alles Schlag auf Schlag.

Wurde alles fristgemäß schön beantwortet.


:D Neuster Schlagabtausch: "Vermögensprüfung" und etliche weitere Briefe.


Ich behaupte einfach mal, daß da anscheinend eine Hassliebe existiert.


Wie das erst wird, wenn der Regelsatz erhöht wird ?
Vor allem wäre ja dann - jetzt mal unabhängig von dem von mir beschriebenen Fall - eine 30 % Sanktionierung betraglich viel höher: 30 % von 391 Euro ist weniger als z. B. 30 % von 440 Euro...

Der wird nicht erhoeht - keine Angst
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Piedro » Sa 23. Aug 2014, 22:14 hat geschrieben:Die Mitteilung, daß der Vorgang an die Behörde x weitergegeben wurde, liegt auf. Die Staatsanwaltschaft wird den Zugang im Zweifelsfall belegen können. Wenn die Akte verbummelt wurde, ist das peinlich, ändert aber nichts daran, daß sie mit ziemlicher Sicherheit zugegangen ist.

Nach diesem Zeitraum ist eine Untätigkeitsklage berechtigt. Dazu: Beratungsschein, Anwalt einschalten, Unterlagen einfordern lassen. Wenn sich das JC dann windet, ist das ihre Sache, wenn der Zugang bestritten wird, kann man bei der Staatsanwaltschaft anfragen. Wird da der Zugang belegt, können weitere Schritte eingeleitet werden.

Man kann auch einen Überprüfungsantrag, die einbehaltene Leistung betreffend, stellen. Hier wurde die Rechtslage jedoch dahin abgeändert, daß diese Anträge, anders als in allen anderen, deutschen Behörden, nur noch rückwirkend für zwei Jahre wirken, nicht über den ganzen Verlauf der Behördentätigkeit. Überprüfungsanträge sind ein Rechtsmittel, das unabhängig von Widerspruchs- und Klagefristen funktioniert. Sie sind binnen sechs Monaten zu bescheiden, andernfalls liegt auch Untätigkeit vor.
Piedro, Dir erst mal vielen Dank :thumbup:


Ich habe doch jetzt noch mal tatsächlich in den SGB-Dschungel geschaut
und siehe da: "Wer suchet der findet..."

Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)

[...]

§ 5 Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben
Ausgaben sind höchstens bis zur Höhe der Einnahmen aus derselben Einkunftsart abzuziehen. Einkommen darf nicht um Ausgaben einer anderen Einkommensart vermindert werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/algii ... 00007.html


Das klingt im ersten Moment für mich nach: Man darf/soll von den Einnahmen aus Finanzanlagen die Ausgaben für Finanzanlagen abziehen, weil es die gleiche "Einkommensstart" ist. Also genauso, wie es auch im Steuerrecht oder im Bereich der Betriebswirtschaft gemacht wird.



Jetzt nur noch die Sache mit der Monatszuflußgeschichte; Dividende wird einmal im Jahr ausgeschüttet. Depotkosten werden allerdings nicht vollständig in dem selben Monat, welcher übrigens unterschiedlich sein kann, bezahlt.
In § 11 SGB II ist jedoch explizit die Sache mit dem Monat erwähnt.

...

*grübel*
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

luckybull » Sa 23. Aug 2014, 22:20 hat geschrieben:
Der wird nicht erhoeht - keine Angst
Spätestens, wenn man mit einer Schubkarre voll Geld wieder Gebäck einkaufen fahren darf... ;)
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »

Ich habe auch noch mal geschaut:

Vom Einkommen sind nach § 11b SGB II abzusetzen (Einkommensbereinigung): ... die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben.

Vorbehaltlich irgendwelcher Gesetzesänderungen, von denen ich nix weiß...

Hier ist also ein Überprüfungsantrag angesagt. Für den Zeitraum, der länger als zwei Jahre zurück liegt, funktioniert das jedoch nicht.
Piedro

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »


Warum gehst du auf solchen Spam überhaupt ein? Wir haben uns ja auch weit vom Thema entfernt, aber diese enthirnten Einzeler bringen doch gar nix...
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von luckybull »


In Deutschland gibt es mitunter die billigsten Lebensmittel-und eine niedrige Inflationsrate .... von was redest du ?
luckybull

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von luckybull »

Piedro » Sa 23. Aug 2014, 23:42 hat geschrieben:

Warum gehst du auf solchen Spam überhaupt ein? Wir haben uns ja auch weit vom Thema entfernt, aber diese enthirnten Einzeler bringen doch gar nix...

Mehr zahlt mir die CDU nicht ........
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Taner »

Noch mehr Arbeitslose :cool:
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Piedro » Sa 23. Aug 2014, 22:41 hat geschrieben:Ich habe auch noch mal geschaut:

Vom Einkommen sind nach § 11b SGB II abzusetzen (Einkommensbereinigung): ... die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben.
Hab ich auch schon gesehen, hilft in dem Fall allerdings nicht, da nicht allgemein genug.
Da ist das mit derselben Einkunftsart besser anzuwenden.


Es darf vermutet werden, daß es sich zwar um Einnahmen bzw. Ausgaben der "Einkunftsart" Finanzanlagen handelt, die Unternehmensbeteiligung, welche die Dividende ausschüttet, jedoch nicht in dem Depot liegt.
Frage jetzt nicht, in welchen Fällen das denn vorliegen könnte *g*

Ein Fall wäre, wenn im Bereich der Finanzanlagen ein zweites, kostenfreies Depot, vorhanden ist. Oder sog. Geschäftsanteile.
Beides wäre jedoch "Teil der Einkunftsart" Finanzanlagen.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

luckybull » Sa 23. Aug 2014, 22:50 hat geschrieben:

In Deutschland gibt es mitunter die billigsten Lebensmittel-und eine niedrige Inflationsrate .... von was redest du ?
Das (deflationäre Tendenz) war vor der Hyperinfla. damals genauso; nur gab es da noch keine Regelsätze, die entsprechend angepasst werden mußten.


Was meinste was für ein "Spaß" das für die Gesetzgeber geben sollte, wenn nochmal eine Hyperinfla. einsetzt ?
Regelsatz und mindestens noch der Mindestlohn müßte erst monatlich, dann täglich und später stündlich angepasst werden.
...


Zum Glück will das EZB-System solch eine Hyperinflation verhindern...
luckybull

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von luckybull »

Loki » Sa 23. Aug 2014, 23:59 hat geschrieben: Das (deflationäre Tendenz) war vor der Hyperinfla. damals genauso; nur gab es da noch keine Regelsätze, die entsprechend angepasst werden mußten.


Was meinste was für ein "Spaß" das für die Gesetzgeber geben sollte, wenn nochmal eine Hyperinfla. einsetzt ?
Regelsatz und mindestens noch der Mindestlohn müßte erst monatlich, dann täglich und später stündlich angepasst werden.
...


Zum Glück will das EZB-System solch eine Hyperinflation verhindern...


Ja ....... die gute alte Zeit.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Demolit »

think twice » Sa 23. Aug 2014, 19:15 hat geschrieben:
Ich hätte ja nun gedacht, er hätte 10 Euro Verlust gemacht...aber naja.... :D
Lach, tatsächlich vrrplant, think three times......nach den Regeln der Mathematik ist ein Minus vor einer Zahl eine Kennzeichnung zum Negativen hin. Taucht bei Gewinn ein Minus auf , dann....?

Siehste!

Echt :D
Demolit

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Demolit »

Piedro » Sa 23. Aug 2014, 22:42 hat geschrieben:

Warum gehst du auf solchen Spam überhaupt ein? Wir haben uns ja auch weit vom Thema entfernt, aber diese enthirnten Einzeler bringen doch gar nix...
Damit musst du dich in einem Forum wohl anfreunden, dass Angeleckte meinen, sie hätten das Wissen schon gefressen. Brauchst nur die wirren Zuordnungen des Loki etc betrachten, dann erübrigen sich alle Bemühungen zur Aufklärung.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von luckybull »

Demolit » So 24. Aug 2014, 09:07 hat geschrieben:
Damit musst du dich in einem Forum wohl anfreunden, dass Angeleckte meinen, sie hätten das Wissen schon gefressen. Brauchst nur die wirren Zuordnungen des Loki etc betrachten, dann erübrigen sich alle Bemühungen zur Aufklärung.

In SEINEM Forum ?
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Demolit » So 24. Aug 2014, 08:07 hat geschrieben:
Damit musst du dich in einem Forum wohl anfreunden, dass Angeleckte meinen, sie hätten das Wissen schon gefressen. Brauchst nur die wirren Zuordnungen des Loki etc betrachten, dann erübrigen sich alle Bemühungen zur Aufklärung.

ER/SIE hält das ja für Kompetenz...

die Top-Leistung diesbezüglich erfolgte beim Dummfug seinerseits zur "Abschaffung der Zinsen"...

:D
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki » Sa 23. Aug 2014, 22:59 hat geschrieben: Das (deflationäre Tendenz) war vor der Hyperinfla. damals genauso; nur gab es da noch keine Regelsätze, die entsprechend angepasst werden mußten.


Was meinste was für ein "Spaß" das für die Gesetzgeber geben sollte, wenn nochmal eine Hyperinfla. einsetzt ?
Regelsatz und mindestens noch der Mindestlohn müßte erst monatlich, dann täglich und später stündlich angepasst werden.
...


Zum Glück will das EZB-System solch eine Hyperinflation verhindern...

oder erst- wenn die Erde explodiert.... :x
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von think twice »

Demolit » So 24. Aug 2014, 08:04 hat geschrieben:
Lach, tatsächlich vrrplant, think three times......nach den Regeln der Mathematik ist ein Minus vor einer Zahl eine Kennzeichnung zum Negativen hin. Taucht bei Gewinn ein Minus auf , dann....?

Siehste!

Echt :D
Ja, das "minus" habe ich tatsächlich übersehen. Wer ist aber auch so blöd und schreibt, wenn er einen Verlust meint, - 10 Euro Gewinn?
Kein Wunder , dass du jemanden zur Erstellung deiner NK-Abrechnungen suchst. Wenn du das selber machst, blickt sicher keiner deiner Mieter durch. ;)
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Demolit »

think twice » So 24. Aug 2014, 08:57 hat geschrieben:
Ja, das "minus" habe ich tatsächlich übersehen. Wer ist aber auch so blöd und schreibt, wenn er einen Verlust meint, - 10 Euro Gewinn?
Kein Wunder , dass du jemanden zur Erstellung deiner NK-Abrechnungen suchst. Wenn du das selber machst, blickt sicher keiner deiner Mieter durch. ;)
Lach....Fachleute schreiben das bei Bilanzierung so. Nur Kleine sog. 4,3er schreiben anders...

echt :)
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Demolit » So 24. Aug 2014, 08:07 hat geschrieben:Brauchst nur die wirren Zuordnungen des Loki etc betrachten,
Realist2014 hat geschrieben: ER/SIE hält das ja für Kompetenz...
Na Freunde der Nacht, was wird das, wenn´s fertig wird ?
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Loki » So 24. Aug 2014, 09:56 hat geschrieben:

Na Freunde der Nacht, was wird das, wenn´s fertig wird ?


vielleicht die Vorbereitung zu einer Einweisung... :D
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Taner »

Noch mehr faulenzer, etwas mehr Einnahmen durch Steuer, da mehr Geld um Umlauf ist also ausgegeben wird.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Realist2014 » So 24. Aug 2014, 10:15 hat geschrieben:


vielleicht die Vorbereitung zu einer Einweisung... :D
Soll ich Dich dort etwa besuchen ?!
Piedro

Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »

Taner » So 24. Aug 2014, 10:27 hat geschrieben:Noch mehr faulenzer, etwas mehr Einnahmen durch Steuer, da mehr Geld um Umlauf ist also ausgegeben wird.
Bei Leistungsberechtigten handelt es sich nicht zwangsläufig um "Faulenzer". Aber es ist wohl zutreffend, daß sich die Anzahl der Leistungsberechtigten erhöhen würde.

Betrachten wir mal einen Artikel der Süddeutschen von 2012, dessen Angaben natürlich nicht eins zu eins auf die Gegenwart übertragbar sind, da der bevorstehende "Mindest"lohn die Berechnungen ändert. Dort heißt es:

"Sicher ist: Eine kräftige Erhöhung würde viel Geld verschlingen und Hunderttausende neu ins Hartz-IV-System treiben. Das geht zumindest aus neuen Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegen."

Mit "treiben" ist hier wohl gemeint, daß mehr Menschen anspruchsberechtigt wären. Im Artikel wird dazu gesagt:

"Wird die staatliche Grundsicherung kräftig erhöht, hätten auch deutlich mehr Menschen darauf Anspruch. Bei einem Monatsplus von 50 Euro bekämen weitere 460.000 Haushalte mit gut einer Million Menschen Hartz IV, rechnet die BA vor. Der Großteil würde Geld für die Unterkunft und deren Heizung erhalten."

Es wird also nicht getrieben, sondern der bereits bestehenden Bedürftigkeit, die im Niedriglohnsektor bisher unbeachtet bleibt, würde rechnung getragen, ebenso der Bedürftigkeit von Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, aber nach der aktuellen Berechnungsgrundlage als nicht bedürftig angesehen werden. Dazu heißt es:

"Zugleich erhielten deutlich mehr nicht erwerbsfähige Erwachsene Anspruch auf Sozialhilfe. Die Zahl der Wohngeld-Empfänger sinkt dagegen, weil sie ins Hartz-IV-System fallen."

Der Begriff "fallen" ist meiner Meinung nach unangebracht, da ein erweiterter Anspruch die derzeitige Armut dieser Personen lindern würde. Betroffen sind kranke Menschen und Rentner, deren Alterssicherung unterhalb der bereits geltenden Armutsgrenze liegt. Das Thema Altersarmut wird ja seit einiger Zeit diskutiert, es kommt in etwa aufs gleiche raus ob dieser durch höhere Renten oder durch Sozialgeld begegnet wird. Wie bereits festgestellt würde ein Großteil der hinzu kommenden Zuwendungen die Kosten der Unterkunft betreffen, also für die Bezahlung von Miete und Heizkosten aufgebracht würden, nicht zuletzt deshalb, weil diese Kosten enorm gestiegen sind und vermutlich weiterhin steigen.

Herr Alt gibt zu bedenken, daß der Anreiz zur Erwerbstätigkeit durch höhere Regelsätze geschmälert werden könnte:

"Ein höherer Hartz-IV-Bezug wird schnell zum Vermittlungshemmnis. Nämlich dann, wenn die Grenzen zwischen Erwerbseinkommen und Hartz IV verschwimmen."

Er äußerte jedoch auch er sei sich sicher, dass die allermeisten Menschen in der Grundsicherung sich nicht ausschließlich "von einem ökonomischen Kalkül leiten lassen, arbeiten und ihre Lebenssituation verbessern" wollten. Trotzdem müssten die Regierenden darauf achten, "dass Arbeit weiter attraktiv bleibt".

Diesem Gedankengang kann ich weder bei ihm noch bei Herrn Gabriel folgen, die Attraktivität der Arbeit daraus ableiten, daß sie im Niedriglohnsektor nicht auskömmlich ist und diese Attraktivität über die Bedürftigkeit jenes Personenkreises stellt, der hier bereits genannt wurde: nicht erwerbsfähige Mitbürger, für die auch die attraktivste Arbeit keine Option ist.

Weiters verweist er auf die wichtigere Aufgabe der Vermittlung in Arbeit und sagt: "Am Regelsatz zu schrauben ist die einfachste Übung, Menschen in Arbeit zu bringen die schwierigere", sagt er.

Was diese Aufgabe angeht steht das Versagen, sowohl der Politik (anhaltende Minderung der Gelder für Fördermaßnahmen) wie auch der Arbeitsagentur außer Zweifel. Es wird also dieses Versagen als Argument dafür verwendet, eine Anpassung der Berechnungsgrundlage des Existenzminimums an die Bedürftigkeit der Bürger zu verhindern.

Dies ist auch nicht außer acht zu lassen:

"Auch die Denkfabrik der BA, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, hatte in einer Studie bereits 2008 vor deutlich höheren Regelsätzen gewarnt: Dies habe "starke negative Arbeitsanreize" zur Folge. Für Menschen, die mit ihrem Verdienst aus einem Vollzeitjob nur wenig über den Hartz-IV-Zahlungen liegen, werde dadurch "die Option, allein von den Sozialleistungen zu leben, attraktiver"."

Eine Überlegung, die Herr Alt in diesem Artikel bereits relativiert hat. Dagegen steht folgendes:

"Die Grünen hatten in ihrem Beschluss erklärt, mit der Erhöhung der Hartz-IV-Leistung auf 420 Euro "die gröbsten systematischen und inhaltlichen Mängel der schwarz-gelben Regelsatzberechnung" zügig heilen zu wollen. Diese stammt aus dem Herbst 2010. Sie war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht moniert hatte, die damals gültige Berechnung der Leistungen sei willkürlich erfolgt. Die neue Berechnung ist jedoch ebenfalls umstritten. Grüne, Sozialverbände, und Fachleute im Deutschen Anwaltsverein halten sie für nicht verfassungsfest."

Diese geänderte Berechnungsgrundlage wurde hier bereits ausgeführt, in der Quelle ist dazu mehr zu erfahren.

Zur Finanzierbarkeit eines höheren Regelsatzes:

"Die Kosten schätzen sie (- die Grünen -)mit 2,5 Milliarden Euro geringer ein als die BA. Die Anhebung sei auch finanzierbar, weil sich bei der Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro bis zu 1,5 Milliarden Euro an Hartz-IV-Leistungen für die sogenannten "Aufstocker" sparen ließen.

Alt will sich zu den Grünen-Beschlüssen nicht direkt äußern. Auch ein Mindestlohn würde aber kaum etwas daran ändern, dass ein Aufschlag von 50 Euro rund eine Million Menschen zusätzlich in die Grundsicherung führen würde, merkt er an."

Und schon beißt sich die Katze wieder in den Schwanz.

"Für ihn ist die Debatte eine Grundsatzfrage: "Wollen wir wirklich ein Volk von Transferbeziehern werden?" Er gönne jedem Hartz-IV-Empfänger sein weniges Geld. Hartz IV dürfe aber "kein Lebensmodell sein", sagt Alt und fügt hinzu: "Ich glaube, die wenigsten möchten auf Dauer von staatlichen Transferleistungen leben.""

Nun, nicht erwerbsfähige Mitbürger sind größtenteils auf Transferleistungen angewiesen, ob sie wollen oder nicht. Das gleiche gilt für die Kinder einkommensschwacher Haushalte. Und er hat eingangs selbst angeführt, daß nur ein geringer Teil der Betroffenen (das Gegenteil von "die meisten", für die gerade das keine Option sei) dieses "Lebensmodel" favorisieren würde.

Eines bleibt in all diesen Ausführungen fast unbeachtet, nämlich die Diskrepanz zwischen freien Stellen und den Arbeitssuchenden. Der wäre zum Teil durch Qualifizierungsmaßnahmen zu begegnen, das geschieht jedoch nicht, so lange die dafür benötigten Gelder ständig weiter gekürzt werden. Aktuelle Verlautbarungen der Bundesagentur geben ja bekannt, daß diese Kürzungen dringend notwendige Förderungen inzwischen weitgehend unmöglich machen.

Die Katze und ihr Schwanz...


Ach ja, die Quelle fehlt noch: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/f ... -1.1529831 (Seite 2 beachten)
Zuletzt geändert von Piedro am Sonntag 24. August 2014, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Loki »

Daß es noch keiner erwähnt hat, wundert mich doch ein wenig:
Ab Januar 2015
Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger
6. September 2014, 09:17 Uhr

Laut einem Medienbericht soll der Hartz-IV-Regelsatz ab Januar 2015 steigen. Demnach plant die Bundesregierung eine Anhebung um acht Euro pro Monat.

[...]
http://www.stern.de/wirtschaft/news/ab- ... 36264.html
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnte hingegen vor einer zu starken Anhebung. "Ein höherer Hartz-IV-Bezug wird schnell zum Vermittlungshemmnis, nämlich dann, wenn die Grenzen zwischen Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld II verschwimmen", sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt.
Jau, voll das Vermittlungshemmnis. :D
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband übte Kritik. "Der derzeitige Regelsatz ist ein trickreich klein gerechneter Armutssatz", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider der Zeitung. Nach Berechnungen seines Verbands müsse der Satz mindestens 447 Euro betragen.
Wenn Leistungsberechtigte 447 Euro im Monat als Existenzminimum bekämen, hätte echt keiner mehr Lust sich der anstehenden Vollbeschäftigung zur Verfügung zu stellen. :cool:
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Realist2014 »

Piedro » Di 16. Sep 2014, 17:09 hat geschrieben:
Jau, voll das Vermittlungshemmnis. :D



Wenn Leistungsberechtigte 447 Euro im Monat als Existenzminimum bekämen, hätte echt keiner mehr Lust sich der anstehenden Vollbeschäftigung zur Verfügung zu stellen. :cool:

die Folge wäre, daß die Aufstocker schon so viel bekommen würden wie Vollzeit arbeitende dann Netto mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Ein höherer H4 Satz...was würde das bringen?

Beitrag von Piedro »

Realist2014 » Di 16. Sep 2014, 17:12 hat geschrieben:

die Folge wäre, daß die Aufstocker schon so viel bekommen würden wie Vollzeit arbeitende dann Netto mit dem Mindestlohn von 8,50 Euro...

Wenn dem so wäre (ich hege da Nichtbetriebswirtzweifel, lasse mich aber gern belehren, daß der Mindestlohn zur Folge haben soll, daß Vollzeiterwerbstätigkeit zum Mindestlohn tatsächlich fette 450 netto/Monat aufs Konto bringt), dann liegt das Problem nicht bei einem angemessenen Existenzminimum, sondern bei unzureichender Entlohnung. Kollege, da hast du dir selbst ein Ei gelegt, rechne das noch mal durch.
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