Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

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Dampflok94
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Dampflok94 »

Demolit » 14. Jul 2014, 12:52 hat geschrieben: Diese Vereinbarung geht nicht darüberhinaus. Sie ist einfach und verständlich formuliert, beide Parteien wissen in dem Gesoräch, das vor Untersvhrift stattfindet, worum es geht.....und lesen vor Untersvhrift ist dich immer angesagt.

Richtig ?
Wenn freiwillig eine Unterschrift nach so einem Gespräch erfolgt, ist das ja eine schöne Sache. Aber schon in der Strangeröffnung ging es ja um einen Fall, in dem es eben nicht zur Unterschrift kam. Weil beide Seiten unterschiedliche Vorstellungen über den Inhalt hatten. Und dann diktiert plötzlich eine Seite diese Vereinbarung. Es ist dann aber keine mehr.
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think twice
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von think twice »

Realist2014 » So 13. Jul 2014, 16:56 hat geschrieben:
sicher NICHT....
Dass der Froschteichbewacher als Antwort nicht mehr zu bieten hat als 2 Worte, ist klar. Von einem angeblich ehrenamtlichen Mitarbeiter eines Hilfevereins für Langzeitarbeitslose (Zollagent) hätte ich jedoch eine ausführlichere Erklärung erwartet und nicht nur den lapidaren Rat "mach kein neues Fass auf".
Da die Mitarbeiter der ARGE nicht für sich selbst entscheiden, dass die "faule Sau" im nächsten Monat weniger Leistungen erhält, sondern ihre Entscheidungen auf Recht und Gesetz stützen, kann auch nur gegen den Verwaltungsakt (Bescheid), den sie erlassen, geklagt werden.
Sollte das Gesetz rechtswidrig sein, muss dieser Umstand festgestellt werden und das Gesetz korrigiert werden und damit auch der Bescheid. Sollte der Behördenmitarbeiter eine falsche Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben getroffen haben, wird ebenfalls der Bescheid korrigiert. Der Behödenmitarbeiter kann lediglich persönlich belangt (angezeigt) werden, wenn er vorsätzlich rechtswidrige Entscheidungen trifft.
Wäre es anders, würde niemand mehr in Behörden tätig sein.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Demolit »

Dampflok94 » Mo 14. Jul 2014, 12:45 hat geschrieben: Wenn freiwillig eine Unterschrift nach so einem Gespräch erfolgt, ist das ja eine schöne Sache. Aber schon in der Strangeröffnung ging es ja um einen Fall, in dem es eben nicht zur Unterschrift kam. Weil beide Seiten unterschiedliche Vorstellungen über den Inhalt hatten. Und dann diktiert plötzlich eine Seite diese Vereinbarung. Es ist dann aber keine mehr.
hallo Dampflok,

ich habe in all den Monaten, in dem ich hier Stränge mit den Problematiken beim Jobcenter verfolgt habe, erkennen können, dass die von interessierter Seite eingebrachten Stränge den tatsächlichen Sachverhalt falsch schilderten, diese immer etwas anders dargestellt wurden. Es wurde einfach in Urteile, die gegen das Jobcenter gefällt wurden, einseitiger Betrachtungsweise, Interpretationen hineingebracht, die den abgeurteilten Fall verdrehten. Auch hier ist der Eingangsbeitrag mit mehr als Skepsis zu betrachteten.

Denn die einfache Logik sagt, können sich die Parteien nicht vereinbaren, gibt es keine. Dann greift die Regelung des Gesetzes. Verstößt der Sachbearbeiter gegen das Gesetz ist er bzw, sein Dienstherr dran. Fertig. Wo ist das Problem?

Wo ist übrigens das Problem bei dem Betroffenen Leistungsbezieher diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben ?

echt ;)
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think twice
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von think twice »

zollagent » Mo 14. Jul 2014, 11:25 hat geschrieben: Ich sehe nichts Verwerfliches darin, jemanden, der eine Leistung haben will, an die damit verbundenen Pflichten zu erinnern.
Ich schätze, das ist deine Aufgabe in dem Hilfeverein: Die Langzeitarbeitslosen an ihre Pflichten zu erinnern. Etwas anderes könnte ich mir bei dir absolut nicht vorstellen. ;)
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Dampflok94 »

Demolit » 14. Jul 2014, 15:11 hat geschrieben: hallo Dampflok,
Dampflok94 bitte. so viel Zeit muß sein. :)
...
Wo ist übrigens das Problem bei dem Betroffenen Leistungsbezieher diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben ?

echt ;)
Wenn es bei allen der selbe Text wäre, könnte man das fragen. Aber dann wäre die Form der Vereinbarung erst Recht albern. Die Dinger sind aber individuell. Deswegen darf der Betroffene auch eigene Wünsche zum Inhalt äußern. Und die werden dann mit eingearbeitet oder auch nicht. Am Ende kann es zu einer Einigung kommen und damit zu einer Vereinbarung oder eben nicht. Der Grund des Betroffenen nicht zu unterschreiben muß also im Einzelfall geklärt werden. Auch ob diese Gründe akzeptabel sind oder nicht.

Letztlich ärgert mich der Etikettenschwindel. Es geht um Auflagen. Die werden aber als Vereinbarung verkauft. Falls mir jemand mit einer 44er auflauert, dann kann man es auch als Vereinbarung betrachten, daß ich ihm meine Wertsachen aushändige und er mich dafür nicht erschießt. Ich würde ein anderes Wort wählen. Nun will ich nicht behaupten, die Ämter würden sich wie ein Räuber verhalten. Aber für den Betroffenen ist die Lage nun mal ähnlich. Fehlendes Einverständnis mit den Wünschen führt zu einem unangenehen Ergebnis.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

think twice » Mo 14. Jul 2014, 14:05 hat geschrieben: Dass der Froschteichbewacher als Antwort nicht mehr zu bieten hat als 2 Worte, ist klar. Von einem angeblich ehrenamtlichen Mitarbeiter eines Hilfevereins für Langzeitarbeitslose (Zollagent) hätte ich jedoch eine ausführlichere Erklärung erwartet und nicht nur den lapidaren Rat "mach kein neues Fass auf".
Da die Mitarbeiter der ARGE nicht für sich selbst entscheiden, dass die "faule Sau" im nächsten Monat weniger Leistungen erhält, sondern ihre Entscheidungen auf Recht und Gesetz stützen, kann auch nur gegen den Verwaltungsakt (Bescheid), den sie erlassen, geklagt werden.
Sollte das Gesetz rechtswidrig sein, muss dieser Umstand festgestellt werden und das Gesetz korrigiert werden und damit auch der Bescheid. Sollte der Behördenmitarbeiter eine falsche Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben getroffen haben, wird ebenfalls der Bescheid korrigiert. Der Behödenmitarbeiter kann lediglich persönlich belangt (angezeigt) werden, wenn er vorsätzlich rechtswidrige Entscheidungen trifft.
Wäre es anders, würde niemand mehr in Behörden tätig sein.

mehr waren nicht nötig.... :D

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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

think twice » Mo 14. Jul 2014, 14:05 hat geschrieben: Dass der Froschteichbewacher als Antwort nicht mehr zu bieten hat als 2 Worte, ist klar. Von einem angeblich ehrenamtlichen Mitarbeiter eines Hilfevereins für Langzeitarbeitslose (Zollagent) hätte ich jedoch eine ausführlichere Erklärung erwartet und nicht nur den lapidaren Rat "mach kein neues Fass auf".
Da die Mitarbeiter der ARGE nicht für sich selbst entscheiden, dass die "faule Sau" im nächsten Monat weniger Leistungen erhält, sondern ihre Entscheidungen auf Recht und Gesetz stützen, kann auch nur gegen den Verwaltungsakt (Bescheid), den sie erlassen, geklagt werden.
Sollte das Gesetz rechtswidrig sein, muss dieser Umstand festgestellt werden und das Gesetz korrigiert werden und damit auch der Bescheid. Sollte der Behördenmitarbeiter eine falsche Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben getroffen haben, wird ebenfalls der Bescheid korrigiert. Der Behödenmitarbeiter kann lediglich persönlich belangt (angezeigt) werden, wenn er vorsätzlich rechtswidrige Entscheidungen trifft.
Wäre es anders, würde niemand mehr in Behörden tätig sein.
Gut erkannt. Und wenn du mir jetzt noch ein Urteil nennen kannst, in dem das Gesetz als rechtswidrig benannt wurde, wären wir einen Schritt weiter. Denn das wäre der einzige Fall, in dem das Gesetz geändert werden müßte.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

think twice » Mo 14. Jul 2014, 14:29 hat geschrieben: Ich schätze, das ist deine Aufgabe in dem Hilfeverein: Die Langzeitarbeitslosen an ihre Pflichten zu erinnern. Etwas anderes könnte ich mir bei dir absolut nicht vorstellen. ;)
Dein Vorstellungsvermögen ist aber nicht der Maßstab. Weißt du, was die meistgestellte Frage von Seiten unserer Klientel ist? "Was muß ich machen". Und wir helfen ihnen insoweit weiter, daß wir Assistenz beim Ausfüllen der Anträge, evtl. auch Fürsprache bei Bewerbungen geben (als Zollagent kenne ich recht viele der Inhaber von Klein- und Mittelbetrieben in unserer Gegend) und auch auf Möglichkeiten aufmerksam machen, die der Betroffene hat und auf die die Mitarbeiter des Job-Centers nicht hinweisen. Wir bringen die Leute auch schon mal zu Terminen zum JobCenter (wenn sie nämlich nur umständlich hin kämen - das "Heckenland" ist nun mal nahverkehrsmäßig nicht so gut ausgestattet wie eine Stadt - oder zu Bewerbungen, helfen beim Erstellen von Bewerbungen und gehen mit ihnen auch mal ins Sozialkaufhaus (ich habe einen Anhänger für meinen PKW und erspare ihnen öfter Transportkosten für sperrige Güter). Oft genug ist es auch einfach nur mal das Zuhören, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt oder ein Antrag mal abgelehnt wurde. Dein Vorstellungsvermögen ist, gemessen daran, schon ziemlich mickrig.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von think twice »

Realist2014 » Mo 14. Jul 2014, 14:31 hat geschrieben:
mehr waren nicht nötig.... :D

nennt man Effizienz...
Ich nenne es substanzlose Dampfplauderei. :D
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von think twice »

zollagent » Mo 14. Jul 2014, 14:39 hat geschrieben: Dein Vorstellungsvermögen ist aber nicht der Maßstab. Weißt du, was die meistgestellte Frage von Seiten unserer Klientel ist? "Was muß ich machen". Und wir helfen ihnen insoweit weiter, daß wir Assistenz beim Ausfüllen der Anträge, evtl. auch Fürsprache bei Bewerbungen geben (als Zollagent kenne ich recht viele der Inhaber von Klein- und Mittelbetrieben in unserer Gegend) und auch auf Möglichkeiten aufmerksam machen, die der Betroffene hat und auf die die Mitarbeiter des Job-Centers nicht hinweisen. Wir bringen die Leute auch schon mal zu Terminen zum JobCenter (wenn sie nämlich nur umständlich hin kämen - das "Heckenland" ist nun mal nahverkehrsmäßig nicht so gut ausgestattet wie eine Stadt - oder zu Bewerbungen, helfen beim Erstellen von Bewerbungen und gehen mit ihnen auch mal ins Sozialkaufhaus (ich habe einen Anhänger für meinen PKW und erspare ihnen öfter Transportkosten für sperrige Güter). Oft genug ist es auch einfach nur mal das Zuhören, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt oder ein Antrag mal abgelehnt wurde. Dein Vorstellungsvermögen ist, gemessen daran, schon ziemlich mickrig.
Oh, jetzt stellst du dich tatsächlich als Helfer der Langzeitarbeitslosen dar? Als jemand, der den Betroffenen zur Seite steht? Du, der hier jeden Tag diese Menschen diskriminierst und verhöhnst und zu keinerlei menschlichem Verständnis fähig bist? Ich glaube dir kein Wort bezüglich deines ehrenamtlichen Engagements.
Im Übrigen habe ich nicht behauptet, dass die Wiedereingliederungsvereinbarungen rechtswidrig sind. Ich habe nur versucht, zu erläutern, warum die Behördenmitarbeiter nicht persönlich belangt werden können.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von hallelujah »

zollagent

man staune und lerne:
das Copyright auf soziales Engagement haben think twice & Co.
(geht zwar aller Wahrscheinlichkeit über das hier gezeigte Forenengagement nicht hinaus, aber egal)

DU hast gefälligst kein Recht, soziales Engagement zu zeigen. Merk dir das! Die Gerechten hier kommen damit nicht klar.

;) ;)
:D :D
Gäbe es einen Gott, hätte er keine Religionen erschaffen.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

think twice » Mo 14. Jul 2014, 14:52 hat geschrieben: Oh, jetzt stellst du dich tatsächlich als Helfer der Langzeitarbeitslosen dar? Als jemand, der den Betroffenen zur Seite steht? Du, der hier jeden Tag diese Menschen diskriminierst und verhöhnst und zu keinerlei menschlichem Verständnis fähig bist? Ich glaube dir kein Wort bezüglich deines ehrenamtlichen Engagements.
Im Übrigen habe ich nicht behauptet, dass die Wiedereingliederungsvereinbarungen rechtswidrig sind. Ich habe nur versucht, zu erläutern, warum die Behördenmitarbeiter nicht persönlich belangt werden können.
Nein, hast du nicht? Und wolltest zig Fälle besprechen, wo genau das der Fall sein soll? Weißt du, was Leute wie du, die allenfalls in Foren irgendwelches Soziales Engagement zeigen, früher habe ich solche Leute als "Maulsozialisten" bezeichnet, tue ich heute nicht mehr (öffentlich), glauben, ist mir völlig wurscht. Es hilft nichts, bei Betroffenen irreale Wünsche zu erwecken und Bauchempörung bezüglich irgendwelcher "Ungerechtigkeiten" zu mimen, man muß ihnen ganz pragmatisch zeigen, was geht und was nicht geht. Sich da als "Anwalt" aufspielen zu wollen, hindert die Sache mehr, als daß sie fördert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

hallelujah » Mo 14. Jul 2014, 14:57 hat geschrieben:zollagent

man staune und lerne:
das Copyright auf soziales Engagement haben think twice & Co.
(geht zwar aller Wahrscheinlichkeit über das hier gezeigte Forenengagement nicht hinaus, aber egal)

DU hast gefälligst kein Recht, soziales Engagement zu zeigen. Merk dir das! Die Gerechten hier kommen damit nicht klar.

;) ;)
:D :D
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von ahead »

Demolit » 14.07.2014, 11:11 hat geschrieben: Da hast du etwas angesprochen, was erwähnenswert ist. Wenn man es richtig einordnen will, dann handelt es sich nicht um einen kompletten Vertrag im Sinne des BGB. Es handelt sich um eine VEREINBARUNG. Das bedeutet, dass sich zwei Parteien in einem Prozess gegenseitig verpflichten bestimmte Bedingungen einzuhalten. Sie geben sich gegenseitig ein Versprechen bestimmte Dinge zu tun oder zu unterlassen. Die Vereinbarung selber hat also nur einen deklaratorischen Charakter. Erst wenn eine Partei sich nicht an die Einhaltung seines abgegebenen Versprechens hält, kann aus der Nichteinhaltung eine rechtliche Konsequenz abgeleitet werden, weil die andere Seite sich auf das abgegebene Verspreche eingestellt hat.

Deshalb ist die sog. Wiedereingliederungsvereinbarung sehr sinnvoll. E s wird gegenseitig ein Handlungsrahmen deutlich erklärt, der eingehalten werden muss, wenn eine Rechtsfolge von einer der Parteien erbracht werden muss. Auch um eine höchstgerichtliche Standfestigkeit von Handlungsweisen zu erreichen, ist diese Vereinbarung bedeutsam. Es ist dann nämlich klar und eindeutig ausformuliert und zur Kenntnis genommen, was gegenseitig zu genau zu tun ist. Diese Vereinbarung ergänzt den gesetzliche normierten Tatbestand, der an eine Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, geknüpft ist.

Um das Prozessrisiko zu minimieren ist diese Vereinbarung ein wichtiges Instrument, keine Partei in der Vereinbarung kann sich dann auf Unkenntnis oder einen Verstoß gegen Treu und Glauben berufen. Dies trifft natürlich mehrheitlich den Leistungsempfänger aus gesetzlichem Grund. Hat sich aber als praktikabel erwiesen, das so gehandelt wird, den um Ausreden ist der Mensch als Phantasie begabtes Wesen nicht verlegen.
Mit 1,5 promille restalkohol kann man sich auch die größste lüge zurecht schwadronieren...
Tatsache ist, obwohl es sich eingliederungsvereinbarung nennt ist es faktisch ein öffentlich-rechtlicher vertrag.
Diese "vereinbarung" minimiert überhaupt nichts, das sagen doch eindeutig die steigenden prozeßzahlen - weswegen man nun von regierungsseite versucht die klagerechte der "faulen schweine" weiter einzuschränken.
Was den handlungsrahmen angeht, gibt dieser schon das gesetz vor, dazu braucht es nicht noch extra einen bürokratischen wurmfortsatzsatz der das nocheinmal in vertrags- bzw verwaltungsaktsform bekräftigt!
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von ahead »

hallelujah » 14.07.2014, 11:21 hat geschrieben:
Wie viele Verträge werden in D und auf der Welt wohl geschlossen, wo beide Seiten gleich starke Verhandlungspartner sind?
Ich stelle einfach mal die Behauptung auf, bei den meisten Verträgen gibt es eine stärke und eine schwächer Seite, in der die stärker Seite diktiert.
Schön, daß sie die unsinnigkeit der bürgerlchen ideologie bemerkt haben. :thumbup:
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Demolit »

kurze Frage nur, wie viel Restalkohol hat du gerade noch im Blut ?

echt ;)
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von ahead »

zollagent » 14.07.2014, 12:47 hat geschrieben: Das ist schlichtweg nicht wahr. Ich habe das nun schon des Öfteren erlebt, wenn ich Langzeitarbeitslose im Rahmen unseres Vereins zu solchen Terminen begleitet habe. Ich durfte zwar nicht mit rein, aber ich denke, in einer Dreiviertelstunde haben die mehr als nur Guten Tag ausgetauscht. Unsere Schützlinge wußten hinterher auch ziemlich gut Bescheid.
Sie dürften nicht mit rein? :?:
Wer hat ihnen das untersagt? Der zu begleitende?
Welchen sinn macht dann solch eine "begleitung"?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von ahead »

Demolit » 14.07.2014, 21:18 hat geschrieben:kurze Frage nur, wie viel Restalkohol hat du gerade noch im Blut ?

echt ;)
Echt keinen.
Ich schwadroniere mir auch keinen von vereinbarungen und verträgen zurecht, wenn ich keine ahnung hab.

echt :cool:
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Demolit »

Doch, denn dem Gesetz muss genüge getan werden:

§15 Abs. 1 SGB II):

„(1) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,

1. welche Leistungen die oder der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
3. welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu beantragen haben.

Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen.

Also ersetzt er den einseitigen Verwaltungsakt erst einmal durch ein zweiseitiges hinkendes Vertragsverhältnis...man gibt beiden Seiten Raum ihre Interessen zu definieren und ein Ziel zu vereinbaren... ...

also sind meine Anmerkung zutreffend .

wo ist eigentlich dein Problem ?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von ahead »

Demolit » 14.07.2014, 21:30 hat geschrieben: Doch, denn dem Gesetz muss genüge getan werden:

§15 Abs. 1 SGB II):

„(1) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,

1. welche Leistungen die oder der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
3. welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu beantragen haben.

Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen.

Also ersetzt er den einseitigen Verwaltungsakt erst einmal durch ein zweiseitiges hinkendes Vertragsverhältnis...man gibt beiden Seiten Raum ihre Interessen zu definieren und ein Ziel zu vereinbaren... ...

also sind meine Anmerkung zutreffend .

wo ist eigentlich dein Problem ?
Das problem ist, daß a) der "fallmanager" keinerlei verhandlungsspielräume hat, deshalb b) die "faule sau" eh das zu tun hat, was der "fallmanager" will, sonst gibts das eben per verwaltungsakt.
Wozu also dieses unwürdige schmierentheater, wobei man die "faulen schweine" auch noch nach strich und faden verarscht indem man ihnen eine "vereinbarung" vorgauckelt?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

Demolit » Mo 14. Jul 2014, 20:30 hat geschrieben: Doch, denn dem Gesetz muss genüge getan werden:

§15 Abs. 1 SGB II):

„(1) Die Agentur für Arbeit soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,

1. welche Leistungen die oder der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,
3. welche Leistungen Dritter, insbesondere Träger anderer Sozialleistungen, erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu beantragen haben.

Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Danach soll eine neue Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden. Bei jeder folgenden Eingliederungsvereinbarung sind die bisher gewonnenen Erfahrungen zu berücksichtigen. Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen.

Also ersetzt er den einseitigen Verwaltungsakt erst einmal durch ein zweiseitiges hinkendes Vertragsverhältnis...man gibt beiden Seiten Raum ihre Interessen zu definieren und ein Ziel zu vereinbaren... ...

also sind meine Anmerkung zutreffend .

wo ist eigentlich dein Problem ?

ER träumt vom BGE...... :p
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von ahead »

Realist2014 » 14.07.2014, 21:49 hat geschrieben:
ER träumt vom BGE...... :p
träumen sie nur weiter! :rolleyes: :dead:
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von think twice »

zollagent » Mo 14. Jul 2014, 15:21 hat geschrieben: Nein, hast du nicht? Und wolltest zig Fälle besprechen, wo genau das der Fall sein soll? Weißt du, was Leute wie du, die allenfalls in Foren irgendwelches Soziales Engagement zeigen, früher habe ich solche Leute als "Maulsozialisten" bezeichnet, tue ich heute nicht mehr (öffentlich), glauben, ist mir völlig wurscht. Es hilft nichts, bei Betroffenen irreale Wünsche zu erwecken und Bauchempörung bezüglich irgendwelcher "Ungerechtigkeiten" zu mimen, man muß ihnen ganz pragmatisch zeigen, was geht und was nicht geht. Sich da als "Anwalt" aufspielen zu wollen, hindert die Sache mehr, als daß sie fördert.
So, so, der Chefcoach des Hilfevereins für Langzeitarbeitslose maßt sich an, anderen Menschen zu erklären, was geht und was nicht. Deine Klientel ist sicher regelmäßig begeistert, wenn du sie über ihre Wertschöpfungsminderung aufklärst und ihnen erzählst, dass sie aufgrund ihrer Bildungsschwäche dankbar sein dürfen, für 5 Euro die Stunde mit irgendwelchen Hiwi-Jobs beschäftigt zu werden. Wahrscheinlich bist du noch ihr AG und sie dürfen stolz sein, dir deinen Anhänger zu beladen.
Weißt du , Zollagent, weil es arrogante, selbstgerechte Menschen wie dich gibt, brauchen die Benachteiligten "Anwälte" wie mich.
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
(Mahatma Gandhi)
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

think twice » Mo 14. Jul 2014, 21:24 hat geschrieben: So, so, der Chefcoach des Hilfevereins für Langzeitarbeitslose maßt sich an, anderen Menschen zu erklären, was geht und was nicht. Deine Klientel ist sicher regelmäßig begeistert, wenn du sie über ihre Wertschöpfungsminderung aufklärst und ihnen erzählst, dass sie aufgrund ihrer Bildungsschwäche dankbar sein dürfen, für 5 Euro die Stunde mit irgendwelchen Hiwi-Jobs beschäftigt zu werden. Wahrscheinlich bist du noch ihr AG und sie dürfen stolz sein, dir deinen Anhänger zu beladen.
Weißt du , Zollagent, weil es arrogante, selbstgerechte Menschen wie dich gibt, brauchen die Benachteiligten "Anwälte" wie mich.

das korrekte Wort ist Wertschöpfungslimitierung....


so viel Zeit muss sein... :cool:
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von hallelujah »

think twice hat geschrieben:Weißt du , Zollagent, weil es arrogante, selbstgerechte Menschen wie dich gibt, brauchen die Benachteiligten "Anwälte" wie mich.

Ich mische mich ja nur ungern in dein Liebesgeflüster ein, aber DAS war gerade die oberste Spitze dessen, was man arrogant und selbstgerecht nennen kann.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von think twice »

Realist2014 » Mo 14. Jul 2014, 21:27 hat geschrieben:
das korrekte Wort ist Wertschöpfungslimitierung....


so viel Zeit muss sein... :cool:
Gelle Realist, da musst sogar du lachen über des Zollagentens Story, im realen Leben ein fürsorgender Unterstützer und Ratgeber der örtlichen Langzeitarbeitslosen zu sein. :cool:
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von think twice »

hallelujah » Mo 14. Jul 2014, 21:34 hat geschrieben:
Ich mische mich ja nur ungern in dein Liebesgeflüster ein, aber DAS war gerade die oberste Spitze dessen, was man arrogant und selbstgerecht nennen kann.
Tja, wer mich als Maulsozialisten bezeichnet....hättest du vielleicht faierhalber mitzitieren sollen. ;)
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von hallelujah »

think twice » Mo 14. Jul 2014, 21:38 hat geschrieben: Tja, wer mich als Maulsozialisten bezeichnet....hättest du vielleicht faierhalber mitzitieren sollen. ;)


ich werde Zollagent da nicht widersprechen.
Je weniger du dich für Benachteiligte einsetzt, desto besser werden deren Chancen.

War das deutlich genug?
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think twice
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von think twice »

hallelujah » Mo 14. Jul 2014, 21:41 hat geschrieben:

ich werde Zollagent da nicht widersprechen.
Je weniger du dich für Benachteiligte einsetzt, desto besser werden deren Chancen.

War das deutlich genug?
Ich bin schwer beeindruckt von deiner überzeugenden Argumentation. :)
Duldsamkeit heißt nicht, dass ich auch billige, was ich dulde.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von hallelujah »

think twice hat geschrieben:
Ich bin schwer beeindruckt von deiner überzeugenden Argumentation. :)


daß mein letzter Beitrag keine Argumentation war, versteht sogar jemand mit einem IQ auf Toastbrotniveau (ungeröstet). Du eben nicht.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von think twice »

hallelujah » Mo 14. Jul 2014, 21:54 hat geschrieben:

daß mein letzter Beitrag keine Argumentation war, versteht sogar jemand mit einem IQ auf Toastbrotniveau (ungeröstet). Du eben nicht.

Eben. Auf dein Argument , warum ich als Anwalt für Benachteiligte nicht geeignet bin, warte ich ja noch. Ironie zu erkennen, ist nicht jedermanns Sache. :D
Zuletzt geändert von think twice am Montag 14. Juli 2014, 23:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von hallelujah »

ist dir langweilig?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

ahead » Mo 14. Jul 2014, 20:23 hat geschrieben: Sie dürften nicht mit rein? :?:
Wer hat ihnen das untersagt? Der zu begleitende?
Welchen sinn macht dann solch eine "begleitung"?
So wird jedenfalls sichergestellt, daß sie erscheinen, und zwar pünktlich. Nicht genug Sinn?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

ahead » Mo 14. Jul 2014, 20:34 hat geschrieben: Das problem ist, daß a) der "fallmanager" keinerlei verhandlungsspielräume hat, deshalb b) die "faule sau" eh das zu tun hat, was der "fallmanager" will, sonst gibts das eben per verwaltungsakt.
Wozu also dieses unwürdige schmierentheater, wobei man die "faulen schweine" auch noch nach strich und faden verarscht indem man ihnen eine "vereinbarung" vorgauckelt?
Deine Ansichten über Arbeitslose sind bemerkenswert!
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

think twice » Mo 14. Jul 2014, 21:24 hat geschrieben: So, so, der Chefcoach des Hilfevereins für Langzeitarbeitslose maßt sich an, anderen Menschen zu erklären, was geht und was nicht. Deine Klientel ist sicher regelmäßig begeistert, wenn du sie über ihre Wertschöpfungsminderung aufklärst und ihnen erzählst, dass sie aufgrund ihrer Bildungsschwäche dankbar sein dürfen, für 5 Euro die Stunde mit irgendwelchen Hiwi-Jobs beschäftigt zu werden. Wahrscheinlich bist du noch ihr AG und sie dürfen stolz sein, dir deinen Anhänger zu beladen.
Weißt du , Zollagent, weil es arrogante, selbstgerechte Menschen wie dich gibt, brauchen die Benachteiligten "Anwälte" wie mich.
Erstmal bin ich nur ehrenamtlicher Mitarbeiter und zum anderen weiß´ich mit Sicherheit auch um Klassen besser als du, was geht und was nicht. Es sind nicht deine Sozialträume, die den Leuten das Leben erleichtern, sondern die praktische Hilfe, die es von vornherein vermeidet, daß Antragsbearbeitung durch Rückfragen verzögert oder die Anträge gar abgelehnt werden. Und wer nichts gelernt hat, was bitte soll der Anderes machen als Hiwi-Jobs? Würdest du ihn in Eurem Büro mit der Buchführung betrauen? Wohl kaum. Papierkörbe ausleeren oder den Fotokopierer bedienen, wohl schon eher. Du jedenfalls bist kein "Anwalt" und auch nicht geeignet für so was, sondern ausschließlich ein Traumtänzer, der irrealen Vorstellungen anhängt und die seinen Mitmenschen auch noch gerne als "Wirklichkeit" verkaufen würde.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

hallelujah » Mo 14. Jul 2014, 21:41 hat geschrieben:

ich werde Zollagent da nicht widersprechen.
Je weniger du dich für Benachteiligte einsetzt, desto besser werden deren Chancen.

War das deutlich genug?
Das Stichwort hier heißt "Hilfe zur Selbsthilfe". Das ist das Prinzip, nach dem man verfahren sollte.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

think twice » Mo 14. Jul 2014, 21:59 hat geschrieben:
Eben. Auf dein Argument , warum ich als Anwalt für Benachteiligte nicht geeignet bin, warte ich ja noch. Ironie zu erkennen, ist nicht jedermanns Sache. :D
Das schlagende Argument dazu ist dein unzureichendes Wissen. Ideologische Überzeugungen sind für eine Eignung völlig unbrauchbar.
Zuletzt geändert von zollagent am Dienstag 15. Juli 2014, 08:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von hallelujah »

zollagent hat geschrieben:Das Stichwort hier heißt "Hilfe zur Selbsthilfe". Das ist das Prinzip, nach dem man verfahren sollte.

so schauts aus

Ist aber von den "Gerechten" nicht gewollt, da sie dann nicht die Kontrolle übernehmen könnten.
Die Scheinheiligen wollen nämlich gar nicht helfen, sie wollen Macht und Kontrolle. DAS werden sie aber niemals zugeben.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von Realist2014 »

think twice » Mo 14. Jul 2014, 21:36 hat geschrieben: Gelle Realist, da musst sogar du lachen über des Zollagentens Story, im realen Leben ein fürsorgender Unterstützer und Ratgeber der örtlichen Langzeitarbeitslosen zu sein. :cool:



seine Beschreibungen entsprechen meinen eigenen Erfahrungen die ich vor einigen Jahren als AG mit Bewerbern aus dem "ALG II pool" machen durfte...

logischerweise sind nicht "alle" so..
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von ahead »

zollagent » 15.07.2014, 08:02 hat geschrieben: Deine Ansichten über Arbeitslose sind bemerkenswert!
Sie sind ja nicht mal in der lage an sie gerichtete fragen zu beantworten.... -> http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 7#p2641767 :x
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

ahead » Di 15. Jul 2014, 21:17 hat geschrieben: Sie sind ja nicht mal in der lage an sie gerichtete fragen zu beantworten.... -> http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 7#p2641767 :x
Fragen von Sozialdilletanten sind selten sinnvoll. Und eine Antwort hast du bekommen. Sie hat dir offensichtlich nur nicht gefallen. ;)
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von pudding »

hallelujah » Mo 14. Jul 2014, 15:57 hat geschrieben:zollagent

man staune und lerne:
das Copyright auf soziales Engagement haben think twice & Co.
(geht zwar aller Wahrscheinlichkeit über das hier gezeigte Forenengagement nicht hinaus, aber egal)

DU hast gefälligst kein Recht, soziales Engagement zu zeigen. Merk dir das! Die Gerechten hier kommen damit nicht klar.

;) ;)
:D :D
Das ist Blödsinn, aber die Äusserungen des Foristen Z. lassen zweifelsfrei darauf schliessen dass, falls er diese Tätigkeit tatsächlich ausübt, was bezweifelt werden darf, dies nur tut um sich an der Not anderer aufzugeilen. Er hat hier zu keiner Zeit in auch nur der geringsten Art und Weise Verständnis und irgendwelche sozialen oder auch qualifikationsmässigen Voraussetzungen gezeigt die ihn für so eine Aufgabe qualifizieren.
Ganz im Gegenteil er hat es nie versäumt auch nur den geringsten Zweifel daran zu lassen mit welchen negativen Vorzeichen er Arbeitslose versieht. Also warum sollte ihm man diese Bock zum Gärtner Geschichte abnehmen? Oder willst du uns ernsthaft weismachen jemand wie Z. tut so etwas aus Nächstenliebe? Das ist lächerlich.
pudding

Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von pudding »

zollagent » Mo 14. Jul 2014, 12:47 hat geschrieben: Das ist schlichtweg nicht wahr. Ich habe das nun schon des Öfteren erlebt, wenn ich Langzeitarbeitslose im Rahmen unseres Vereins zu solchen Terminen begleitet habe. Ich durfte zwar nicht mit rein, aber ich denke, in einer Dreiviertelstunde haben die mehr als nur Guten Tag ausgetauscht. Unsere Schützlinge wußten hinterher auch ziemlich gut Bescheid.
Schützlinge? Was du an den Menschen angeblich verübst hat mit Schutz nicht das geringste zu tun.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von ahead »

zollagent » 15.07.2014, 08:01 hat geschrieben: So wird jedenfalls sichergestellt, daß sie erscheinen, und zwar pünktlich. Nicht genug Sinn?
Nein. Sie lassen diejenigen, die sie bewachen im stich - denn offenbar begnügen sie sich nur damit die "faule sau" abzuliefern statt sich das elend richtig anzutun und ihrem "delinquenten" richtig beizustehen indem sie an dem termin teilnehmen. So könnten sie sich auch mal direkt aus erster hand mal einen eindruck der zustände dort machen.
Aber ich vermute, daß es für den "delinquenten" besser ist wenn sie draußen bleiben, denn mit ihnen als handlanger des fallmanagers hätte der delinquent zwei gegen sich, die die willkürherrschaft toll finden.
zollagent hat geschrieben: Fragen von Sozialdilletanten [hervorhebung von mir, ahead] sind selten sinnvoll. Und eine Antwort hast du bekommen. Sie hat dir offensichtlich nur nicht gefallen. ;)
Meinen sie sich selbst damit? :?: Offenbar geschehen noch zeichen und wunder, wenn sie zu einer derartig überraschenden selbsteinsicht fähig sind. :thumbup:
Ansonsten hatte ich ihre antwort lediglich überlesen... :rolleyes:
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von ahead »

pudding » 16.07.2014, 17:05 hat geschrieben: Das ist Blödsinn, aber die Äusserungen des Foristen Z. lassen zweifelsfrei darauf schliessen dass, falls er diese Tätigkeit tatsächlich ausübt, was bezweifelt werden darf, dies nur tut um sich an der Not anderer aufzugeilen. Er hat hier zu keiner Zeit in auch nur der geringsten Art und Weise Verständnis und irgendwelche sozialen oder auch qualifikationsmässigen Voraussetzungen gezeigt die ihn für so eine Aufgabe qualifizieren.
Ganz im Gegenteil er hat es nie versäumt auch nur den geringsten Zweifel daran zu lassen mit welchen negativen Vorzeichen er Arbeitslose versieht. Also warum sollte ihm man diese Bock zum Gärtner Geschichte abnehmen? Oder willst du uns ernsthaft weismachen jemand wie Z. tut so etwas aus Nächstenliebe? Das ist lächerlich.
Es geht dem user Z. ja auch nur darum, daß der "delinquent" rechtzeitig aus äh abgeliefert wird. Was im weiteren hinter der verschlossenen tür passiert ist diesem offensichtlich völlig egal. Von einer begleitung oder einem beistehen im sinne daß der begleiter ein "anwalt", "interessenvertreter" oder zu allermindest "zeuge" für den der behördlichen willkür ausgesetzen ist kann keine rede sein. Doch wie ich schon vermutete ist es für den delinquenten wahrscheinlich besser, wenn dieser aussen vor bleibt als einen zweiten agenten der behörde im nacken zu haben.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

pudding » Mi 16. Jul 2014, 16:05 hat geschrieben: Das ist Blödsinn, aber die Äusserungen des Foristen Z. lassen zweifelsfrei darauf schliessen dass, falls er diese Tätigkeit tatsächlich ausübt, was bezweifelt werden darf, dies nur tut um sich an der Not anderer aufzugeilen. Er hat hier zu keiner Zeit in auch nur der geringsten Art und Weise Verständnis und irgendwelche sozialen oder auch qualifikationsmässigen Voraussetzungen gezeigt die ihn für so eine Aufgabe qualifizieren.
Ganz im Gegenteil er hat es nie versäumt auch nur den geringsten Zweifel daran zu lassen mit welchen negativen Vorzeichen er Arbeitslose versieht. Also warum sollte ihm man diese Bock zum Gärtner Geschichte abnehmen? Oder willst du uns ernsthaft weismachen jemand wie Z. tut so etwas aus Nächstenliebe? Das ist lächerlich.
Es ist ja doch soooo viel einfacher, seinen Frust ins Internet zu blasen und unsonsten einfach auf der Couch sitzenzubleiben. Du mußt nicht von dir auf andere schließen, es gibt das Ehrenamt in Deutschland. Nur werden dort keine griesgrämigen Neidhammel gebraucht, sondern Menschen, die mit beiden beiden auf dem Boden stehen. Diese Stabilität ist von Leuten wie dir nicht zu erwarten.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

pudding » Mi 16. Jul 2014, 16:10 hat geschrieben: Schützlinge? Was du an den Menschen angeblich verübst hat mit Schutz nicht das geringste zu tun.
Das kann nur beurteilen, wer selbst aktiv ist. Deine "Aktivität" beschränkt sich auf Neidtiraden im Internet.
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

ahead » Mi 16. Jul 2014, 20:31 hat geschrieben:
Nein. Sie lassen diejenigen, die sie bewachen im stich - denn offenbar begnügen sie sich nur damit die "faule sau" abzuliefern statt sich das elend richtig anzutun und ihrem "delinquenten" richtig beizustehen indem sie an dem termin teilnehmen. So könnten sie sich auch mal direkt aus erster hand mal einen eindruck der zustände dort machen.
Aber ich vermute, daß es für den "delinquenten" besser ist wenn sie draußen bleiben, denn mit ihnen als handlanger des fallmanagers hätte der delinquent zwei gegen sich, die die willkürherrschaft toll finden.
Zollagent: Wieder das Geplapper aus dem Elfenbeinturm ohne jede Ahnung von der Praxis. Diese Menschen sind nicht entmündigt. Ich bin kein Robin Hood, und auch kein Anwalt, der Partei ergreift, unabhängig davon, ob es einen Anspruch gibt oder nicht. Der Anspruch unseres Vereins ist nicht das Durchboxen von Interessen um jeden Preis, sondern schlicht die richtige Behandlung unserer Schützlinge, sie sollen bekommen, was ihnen zusteht und sie sollen tun, was im Rahmen des SGB II von ihnen verlangt wird. Deine Sandkastenideologie hat da nichts verloren.
ahead » Mi 16. Jul 2014, 20:31 hat geschrieben:Meinen sie sich selbst damit? :?: Offenbar geschehen noch zeichen und wunder, wenn sie zu einer derartig überraschenden selbsteinsicht fähig sind. :thumbup:
Ansonsten hatte ich ihre antwort lediglich überlesen... :rolleyes:
Zollagent: Nein, ich meinte durchaus dich. Und du hast das auch verstanden. Aber selbst das mit der Argumenteumkehr hast du nicht richtig drauf. Gibt es etwas, was du richtig kannst? Wo man dich auch mal alleine werkeln lassen kann, ohne daß du wie Mr. Bean den ganzen Raum ruinierst?
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Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von zollagent »

ahead » Mi 16. Jul 2014, 20:38 hat geschrieben:Es geht dem user Z. ja auch nur darum, daß der "delinquent" rechtzeitig aus äh abgeliefert wird...
Zollagent: Figuren wie du würden ihn unpünktlich oder gar nicht erscheinen lassen und hinterher voll moraltriefender Heuchelei die "Sanktionsdiktatur der Amter" beweinen.
ahead » Mi 16. Jul 2014, 20:38 hat geschrieben:Was im weiteren hinter der verschlossenen tür passiert ist diesem offensichtlich völlig egal. Von einer begleitung oder einem beistehen im sinne daß der begleiter ein "anwalt", "interessenvertreter" oder zu allermindest "zeuge" für den der behördlichen willkür ausgesetzen ist kann keine rede sein. Doch wie ich schon vermutete ist es für den delinquenten wahrscheinlich besser, wenn dieser aussen vor bleibt als einen zweiten agenten der behörde im nacken zu haben.
Zollagent: Deine Einstellung würde nichts weiter als Probleme verursachen. Einwände müssen begründet sein und Begründen kann man nur, wenn man Sachkenntnis hat. Die ist bei dir nicht zu unterstellen. Du bist unbrauchbar, du würdest diese Leute nur in Probleme bringen.
pudding

Re: Thema "Wiedereingliederungsvereinbarung"

Beitrag von pudding »

Fassen wir es doch ganz kurz zusammen, deine "ehrenamtliche" Aufgabe besteht darin die "Schützlinge" (alleine die Verwendung dieses Begriffs unterstellt den Betroffenen Unmündigkeit) als billige Arbeitnehmer dem Arbeitkreislauf zuzuführen. :D Und? Was schaut da so unter der Hand als Taschengeld von den Unternehmern heraus? Oder was sonst ist deine Intention, dein Antrieb so etwas zu tun?
Nächstenliebe und Fürsorge ist es definitiv nicht. Ich habe jede Menge Achtung für Ehrenamtliche, sei es bei der DLRG oder bei einer Tafel, Typen wie du gehören sicherlich nicht dazu.
In unserem Regierungbezirk gab es mal eine ähnlich "Initiative", Arbeit 50 plus oder so ähnlich hiess das von der Wirtschaft und CSU hochgelobte Projekt, dahinter standen Unternehmer die nur scharf auf durch Wiedereingliederungvereinbarungen verbilligte Arbeitnehmer waren. Viele von denen "verjüngen" ihr Personal jetzt wieder sukzessive.
Das sind Projekte deren Sinn und Zweck jedem halbwegs normal denkenden Menschen sofort offenbar werden.
Zuletzt geändert von pudding am Freitag 18. Juli 2014, 10:06, insgesamt 1-mal geändert.
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