Wie oft muss ich das jetzt noch posten, bis es jeder Zweifler gelesen hat?
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«Das Parlament in Simferopol ist nach ukrainischem Recht ebenso wenig dazu befugt wie der saarländische Landtag nach deutschem Recht dazu befugt wäre, für einen Beitritt des Saarlandes zu Frankreich zu stimmen»,
Georg Nolte, Völkerrechtler, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht.
Quelle:
http://www.nzz.ch/aktuell/international ... 1.18258132
noch ein Zeitungsartikel:
>>>Das Völkerrecht verbiete Sezessionen nicht generell, sagt Georg Nolte, Professor für Völkerrecht an der Humboldt-Universität und Mitglied der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen.
Ihre Rechtmäßigkeit hänge von den Umständen ab. Verfassungen erlauben Abspaltungen normalerweise nicht. Das Grundgesetz sieht zum Beispiel nicht vor, dass ein Bundesland sich die Kompetenz zuspricht, sich von der Bundesrepublik abzuspalten. „Wenn ein Landesteil gegen die Verfassung aus dem Staatsverband auszuscheiden versucht, kann die Zentralregierung das notfalls durch Zwang verhindern.“ <<<
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/politik/ukra ... 02184.html