Deutschland hat keine Verfassung!

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Thomas I
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Yumni » Di 26. Nov 2013, 23:49 hat geschrieben:
Da möchte ich dein Wissen ein klein wenig korrigieren es sind nur die Art. 1 und 20 unveränderlich, siehe Artikel 79 (3):
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Das dieses eine unzulässige Änderung des Grundgesetzes bedeuten würde, ist diese Veränderung nur auf dem Wege über eine Verfassung möglich, welche nach dem GG in Kraft getreten ist.
Also über die Umsetzung des Artikel 146.
Auch das ist eine Änerung des GG.
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Yumni
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Thomas I » Mi 27. Nov 2013, 00:53 hat geschrieben:
Auch das ist eine Änerung des GG.
Aber den Unterschied zwischen ändern (danach weiterhin gelten) und aufheben (danach nicht mehr gültig sein) muss ich dir jetzt nicht ernsthaft erklären oder?

Noch mal ganz langsam lesen damit du es auch verstehst, das Grundgesetz gilt solange bis eine Verfassung ... beschlossen wurde, also in Kraft getreten ist. Danach is nix mehr mit GG weil nix mehr existent.
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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Tantris
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Tantris »

Yumni » Mi 27. Nov 2013, 01:10 hat geschrieben: Aber den Unterschied zwischen ändern (danach weiterhin gelten) und aufheben (danach nicht mehr gültig sein) muss ich dir jetzt nicht ernsthaft erklären oder?

Noch mal ganz langsam lesen damit du es auch verstehst, das Grundgesetz gilt solange bis eine Verfassung ... beschlossen wurde, also in Kraft getreten ist. Danach is nix mehr mit GG weil nix mehr existent.
Du meinst, wer eine neue verfassung möchte, der will die grundrechte abschaffen, weil das mit der bestehenden verfassung nicht möglich wäre?

Der verdacht ist allerdings naheliegend. Für alles andere reicht ja die alte verfassung aus.
odiug

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Yumni » Di 26. Nov 2013, 23:49 hat geschrieben:
Da möchte ich dein Wissen ein klein wenig korrigieren es sind nur die Art. 1 und 20 unveränderlich, siehe Artikel 79 (3):
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Das dieses eine unzulässige Änderung des Grundgesetzes bedeuten würde, ist diese Veränderung nur auf dem Wege über eine Verfassung möglich, welche nach dem GG in Kraft getreten ist.
Also über die Umsetzung des Artikel 146.
Na ja ...die Laender haetten ja das Recht, Suizid zu begehen, sich also aufzuloesen, oder sich neu zu ordnen.
Das Geschah ja nach der Wende und waere die Volksabstimmung zur Zusammenlegung von Brandenburg/Berlin durchgegangen, so haetten wir auch einen Prazedenzfall fuer die Aufloesung von Bunderlaendern.
Dass der Bund nicht ohne die Zustimmung der Laender das Verhaeltnis von Bund zu Laendern einseitig aendern kann,das versteht sich ja von selbst.
Zuletzt geändert von odiug am Mittwoch 27. November 2013, 01:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Yumni » Mi 27. Nov 2013, 00:10 hat geschrieben: Aber den Unterschied zwischen ändern (danach weiterhin gelten) und aufheben (danach nicht mehr gültig sein) muss ich dir jetzt nicht ernsthaft erklären oder?

Noch mal ganz langsam lesen damit du es auch verstehst, das Grundgesetz gilt solange bis eine Verfassung ... beschlossen wurde, also in Kraft getreten ist. Danach is nix mehr mit GG weil nix mehr existent.
Nein ... glaub ich nicht ... die Grundrechte sind unveraenderlich und muessen in eine neue Verfassung unveraendert mit einbezogen werden, da sonst Artikel 20 greift, der jeden Buerger das Recht zum Widerstand einraeumt gegen jeden,der die freiheitliche Grundordnung beseitigt, sei es durch einen Putsch oder durch ein Volksabstimmung.
Die Methode der Abschaffung der freiheitlichen Grundordnung wird in Artikel 20 nicht spezifiziert.
Eine Volksabstimmung gegen die freiheitliche Grundordnung waere also genauso Grund das Widerstandsrecht in Anspruch zu nehmen, wie zB ein gewaltsamer Militaerputsch.
Zuletzt geändert von odiug am Mittwoch 27. November 2013, 01:41, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dampflok94 »

frems » 26. Nov 2013, 23:51 hat geschrieben: Würde ich unterschreiben. Ergänzend aber noch zu Dampflok94s Aussage: Eine neue Verfassung muß nicht "dem Grundgesetz" entsprechen. Sie müßte, über den nicht-revolutionären Weg, aber die Bedingungen von Art. 146 erfüllen, wenn sie verabschiedet wird. Und das ist heute schon möglich. Damit wäre auch die Ewigkeitsklausel obsolet, wobei davon ausgegangen werden kann, daß eine neue Verfassung diese Artikel entsprechend berücksichtigt bzw. auch aufnimmt.
Letzteres ist sicherlich richtig. Auch eine neue Verfassung müßte zwangsläufig internationales Recht beachten. Denn dazu hat sich Deutschland ja verpflichtet.

Und ersteres war nicht meine Aussage. Sondern die von Thomas I mit seiner Meinung, auch eine neue Verfassung nach Art. 146 wäre letztlich nur ein geändertes Grundgesetz. Das würde aber eine Änderung der "Ewigkeitsartikel" nicht zulassen. Und damit eben eine derartige neue Verfassung unmöglich machen.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Yumni » Mi 27. Nov 2013, 00:10 hat geschrieben: Aber den Unterschied zwischen ändern (danach weiterhin gelten) und aufheben (danach nicht mehr gültig sein) muss ich dir jetzt nicht ernsthaft erklären oder?

Noch mal ganz langsam lesen damit du es auch verstehst, das Grundgesetz gilt solange bis eine Verfassung ... beschlossen wurde, also in Kraft getreten ist. Danach is nix mehr mit GG weil nix mehr existent.
Ich denke nicht dass du mir beim Thema Verfassungsrecht etwas erklären muß. War neben Völkerrecht mein Schwerpunkt im Studium. Den hab' ich mit 13 Punkten abgeschlossen.
Also bitte... :rolleyes:
Schnitter
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Schnitter »

Yumni » Mi 27. Nov 2013, 00:10 hat geschrieben: ...das Grundgesetz gilt solange bis eine Verfassung ... beschlossen wurde, also in Kraft getreten ist.
Das steht nicht in Artikel 146.

Billiger Trick, wird eigentlich von jedem aus der "Wir haben keine Verfassung" Sekte angewendet.

Bisschen mehr IQ bitte.
Zuletzt geändert von Schnitter am Mittwoch 27. November 2013, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.
Bakelit

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Völlig richtig, Gevatter..

eines wäre zu wünschen, wenn die "Wir haben keine Verfassung Sekte " ihr dämliches Köpfen aus den Randgebieten der Recht(s)verdötschten erheben......sofort von allen Forenbetreibern aus den Foren rausschmeißen, sperren.

Dämlichkeit braucht keine Bühne.

echt ;) !
HugoBettauer

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von HugoBettauer »

Wie antidemokratisch. Wer Reichsidioten und Verfassungsskeptiker rauswirft, der wirft auch irgendwann kleine Nazis raus. Ist es wieder so weit? Das geht gar nicht! Wut! Trauer! Entsetzen!
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Yumni
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Schnitter » Mi 27. Nov 2013, 15:02 hat geschrieben:
Das steht nicht in Artikel 146.

Billiger Trick, wird eigentlich von jedem aus der "Wir haben keine Verfassung" Sekte angewendet.

Bisschen mehr IQ bitte.
Natürlich ist das nicht der originale Text des Art. 146 GG, du bist ja ein richtiger Blitzmerker. :thumbup:
Sinngemäß ergibt sich aber genau die von mir getroffene Aussage aus dem originalen Text im Art. 146, der auf dieser Seite nachzulesen ist: http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Du kannst ja mal den vermeintlichenen Sinn verfälschenden Unterschied erklären, zwischen meinem Text (blau):
"das Grundgesetz gilt solange bis, bis eine Verfassung ... beschlossen wurde, also in Kraft getreten ist" und dem Orginaltext (rot):
"Dieses Grundgesetz, ..., verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Ich wünsche dir viel Spaß dabei.
Gelesenes zu verstehen scheint halt nicht deine Stärke zu sein, daher klappt auch dein billiger Trick mit dem diffamieren wollen nicht so ganz.
Über deinen IQ lasse ich mich mal lieber wegen der hier herrschenden Nettiquette nicht aus. :p
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Bakelit » Mi 27. Nov 2013, 17:56 hat geschrieben: Dämlichkeit braucht keine Bühne.
Wenn Dämlichkeit keine Bühne braucht, warum kommentierst du denn hier? echt ;) !
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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Bakelit

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Yumni » Mi 27. Nov 2013, 17:49 hat geschrieben: Wenn Dämlichkeit keine Bühne braucht, warum kommentierst du denn hier? echt ;) !
lach...

hab den Ball doch schön für dich reingespielt....es gibt deine und deiner gleichen Dämlichkeit, die unübertroffen ist. Da kütt selbst dä Bakelit nit mit. Deshalb auch die Vorlage um das mal so deutlich schreiben zu können.....Ohio(pei) express.

echt :) !
Bakelit

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Yumni » Mi 27. Nov 2013, 17:35 hat geschrieben: Natürlich ist das nicht der originale Text des Art. 146 GG, du bist ja ein richtiger Blitzmerker. :thumbup:
Sinngemäß ergibt sich aber genau die von mir getroffene Aussage aus dem originalen Text im Art. 146, der auf dieser Seite nachzulesen ist: http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Du kannst ja mal den vermeintlichenen Sinn verfälschenden Unterschied erklären, zwischen meinem Text (blau):
"das Grundgesetz gilt solange bis, bis eine Verfassung ... beschlossen wurde, also in Kraft getreten ist" und dem Orginaltext (rot):
"Dieses Grundgesetz, ..., verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Ich wünsche dir viel Spaß dabei.
Gelesenes zu verstehen scheint halt nicht deine Stärke zu sein, daher klappt auch dein billiger Trick mit dem diffamieren wollen nicht so ganz.
Über deinen IQ lasse ich mich mal lieber wegen der hier herrschenden Nettiquette nicht aus. :p

Guter Beitrag zur Gefechtslage :

http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-g ... he-einheit

Die Recht(s)verdötschten sind so dämlich sich an einer selbstgewählten unlegimierten Interpretation des GG aufzugeilen, die wenig Gehalt hat. Deren Rechtsmeinug ist foutu, perdu und ab ins Sammelsurium damit als sog. abweichenden Meinung von der herrschenden Meinung, die sich rechtlich einwandfrei durchgesetzt hat..........

lasse mer se kallen...

echt ;) !
Zuletzt geändert von Bakelit am Mittwoch 27. November 2013, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.
Schnitter
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Schnitter »

Yumni » Mi 27. Nov 2013, 17:35 hat geschrieben:...
Du kannst ja mal den vermeintlichenen Sinn verfälschenden Unterschied erklären, ....
"...das Grundgesetz gilt solange bis, bis eine Verfassung ... beschlossen wurde..." suggeriert dass es keine Verfassung gäbe.

Drin steht aber:

"Dieses Grundgesetz, ..., verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".

....was ein Ersetzen der bestehenden Verfassung adressiert.

Ich bin aber nicht dein Klippschullehrer und das Thema "Deutschland hat keine Verfassung" ist völlig behindert.
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Yumni
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Schnitter » Do 28. Nov 2013, 01:15 hat geschrieben:
"...das Grundgesetz gilt solange bis, bis eine Verfassung ... beschlossen wurde..." suggeriert dass es keine Verfassung gäbe.

Drin steht aber:

"Dieses Grundgesetz, ..., verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".

....was ein Ersetzen der bestehenden Verfassung adressiert.

Ich bin aber nicht dein Klippschullehrer und das Thema "Deutschland hat keine Verfassung" ist völlig behindert.
Ach Schnitter, dass zeigt einfach nur, dass du ein Klippschüler bist der es mit dem lesen und verstehen wohl nicht so hat. Denn für Leute wie dich habe ich extra dahinter geschrieben: Danach is nix mehr mit GG weil nix mehr existent, was ausschließlich auf die Dauer der Gültigkeit des GG hinweist.

Aber wenn doch "...das Grundgesetz gilt solange bis, bis eine Verfassung ... beschlossen wurde..." suggeriert, dass es keine Verfassung gäbe, dann zeige doch mal aus welcher Stelle im Art. 146 denn genau, unmissverständlich und zweifelsfrei hervorgeht, dass es schon eine geltende Verfassung gibt.
Zitiere doch mal diese Worte und stelle sie hier für alle lesbar ein. Ich :) mich drauf.
Hier ist extra nochmal für dich ein Link zum Originaltext von Art. 146 auf dejure.org: http://dejure.org/gesetze/GG/146.html.
Und wenn du dich hier noch so richtig lächerlich machen möchtest, kannst du ja behaupten, dass sei eine Reichsdeppen- oder KRR- Seite, nur weil ich sie verlinkt habe. :p
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HugoBettauer

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von HugoBettauer »

Reichsdeppen und KRR-Fans verstehen die einfachsten Sachen selektiv nicht.
odiug

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Yumni » Mi 27. Nov 2013, 17:35 hat geschrieben: Natürlich ist das nicht der originale Text des Art. 146 GG, du bist ja ein richtiger Blitzmerker. :thumbup:
Sinngemäß ergibt sich aber genau die von mir getroffene Aussage aus dem originalen Text im Art. 146, der auf dieser Seite nachzulesen ist: http://dejure.org/gesetze/GG/146.html
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Du kannst ja mal den vermeintlichenen Sinn verfälschenden Unterschied erklären, zwischen meinem Text (blau):
"das Grundgesetz gilt solange bis, bis eine Verfassung ... beschlossen wurde, also in Kraft getreten ist" und dem Orginaltext (rot):
"Dieses Grundgesetz, ..., verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Ich wünsche dir viel Spaß dabei.
Gelesenes zu verstehen scheint halt nicht deine Stärke zu sein, daher klappt auch dein billiger Trick mit dem diffamieren wollen nicht so ganz.
Über deinen IQ lasse ich mich mal lieber wegen der hier herrschenden Nettiquette nicht aus. :p
Der von dir rot markierte Textausschnitt bedeutet aber nicht, dass eine beliebige neue Verfassung, welche die Grundrechte der Buerger verletzt oder die freiheitliche Grundordnung abschaffen will, legitimiert waere, durch den ja nun aufgehobenen Artikel 146 .
Auch eine Neue Verfassung muss die Grundrechte und freiheitliche Grundordnung garantieren, da bei dem Versuch diese durch eine Volksabstimmung ueber eine neue Verfassung, abzuschaffen, der Artikel 20 des Grundgesetz greift.
Der Artikel 20 GG spezifiziert die Art der Abschaffung der freiheitlichen Grundordnung nicht und gilt somit auch bei einer Volksabstimmung, welche die freiheitliche Grundordnung und Grundrechte abzuschaffen sucht.
Bakelit

Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

Die KRR und Rechtsdeppen kann man nur verarschen...

Yummi schrieb..ääähh faselte:
Aber wenn doch "...das Grundgesetz gilt solange bis, bis eine Verfassung ... beschlossen wurde..." suggeriert, dass es keine Verfassung gäbe, dann zeige doch mal aus welcher Stelle im Art. 146 denn genau, unmissverständlich und zweifelsfrei hervorgeht, dass es schon eine geltende Verfassung gibt.
da wird nichts suggeriert (hättste gerne, isse aba nicht, weil da gab es 1949 nichts zu suggerieren, das war da ein Fakt, der sich Lösungsversuch nannte).

Das ergibt isch aus dem berümhten Lehrsatz vom jus prima noctis....

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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dampflok94 »

odiug » 28. Nov 2013, 14:37 hat geschrieben: Der von dir rot markierte Textausschnitt bedeutet aber nicht, dass eine beliebige neue Verfassung, welche die Grundrechte der Buerger verletzt oder die freiheitliche Grundordnung abschaffen will, legitimiert waere, durch den ja nun aufgehobenen Artikel 146 .
Auch eine Neue Verfassung muss die Grundrechte und freiheitliche Grundordnung garantieren, da bei dem Versuch diese durch eine Volksabstimmung ueber eine neue Verfassung, abzuschaffen, der Artikel 20 des Grundgesetz greift.
Der Artikel 20 GG spezifiziert die Art der Abschaffung der freiheitlichen Grundordnung nicht und gilt somit auch bei einer Volksabstimmung, welche die freiheitliche Grundordnung und Grundrechte abzuschaffen sucht.
Das gilt in der Theorie so lange, wie die Volksabstimmung nicht durchgeführt wurde. Denn mit einer erfolgreichen Durchführung ist der Art. 20 Geschichte. ;)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Dampflok94 » Do 28. Nov 2013, 17:03 hat geschrieben: Das gilt in der Theorie so lange, wie die Volksabstimmung nicht durchgeführt wurde. Denn mit einer erfolgreichen Durchführung ist der Art. 20 Geschichte. ;)
Es gilt der Versuch!
Und natuerlich, sollte ein Putsch erfolgreich sein, dann sind alle politisch unliebsamen Personen erst einmal Krminelle.
Das haben Putschisten so an sich, egal ob sie nun legal oder illegal an de Macht gelangen.
Das Recht auf Widerstand bezieht sich auch auf die rechtliche Bewertung nach der Wiederherstellung der verfassungsmaessigen Ordnung.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von PISA vs NASA »

odiug » Mi 27. Nov 2013, 01:20 hat geschrieben: Nein ... glaub ich nicht ... die Grundrechte sind unveraenderlich und muessen in eine neue Verfassung unveraendert mit einbezogen werden, da sonst Artikel 20 greift, der jeden Buerger das Recht zum Widerstand einraeumt gegen jeden,der die freiheitliche Grundordnung beseitigt, sei es durch einen Putsch oder durch ein Volksabstimmung.
Da die verfassungsgebene Gewalt vom Volk ausgeht, kann das Volk sich eine "neue" Verfassung geben. Ihr Inhalt ist nicht durch das GG bestimmt. Das GG steht dem nicht entgegen, wie sollte sie es auch, denn dann würde sie die verfassungsgebende Gewalt dem Volk absprechen. Und am Ende ist das GG auch nur ein Rechtsdokument und muss sich zwangsläufig der Volksgewalt bäugen. Was bringt einem schon ein GG oder Verfassung ohne Volk, das es lebt. Das Volk kann, wenn es das will, sich eine Verfassung geben und zwar in genau der Form, wie sie es will.

Unterscheiden muss man dann aber noch andere Völker, vor allem die, die uns im 2. Weltkrieg glücklicherweise besiegten. Diese stellten nach dem Ende des Krieges ganz konkrete Bedinungen, die unsere Souverenität beschnitten. Nach der Wiedervereinigung gaben sie uns diese Souverenität fast vollständig zurück. Auch heute noch steht die Souverenität des deutschen Volkes z.T. unter den Bedingungen dieser Völker. Durch den sog. Regelungsvertrag geben die "Siegermächte" uns unsere Souverenität wieder ABER knüpfen daran ganz bestimmte Bedingungen an, wie:

"Art. 1 Abs. 4: Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind."


Also beschneiden andere Völker unsere verfassungsgebene Gewalt über diesen Vertrag. Das würde durch den Bezug auf Art. 146 GG auch für eine "neue" Verfassung gelten.
Zuletzt geändert von PISA vs NASA am Donnerstag 28. November 2013, 22:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

PISA vs NASA » Do 28. Nov 2013, 22:21 hat geschrieben:
Da die verfassungsgebene Gewalt vom Volk ausgeht, kann das Volk sich eine "neue" Verfassung geben. Ihr Inhalt ist nicht durch das GG bestimmt. Das GG steht dem nicht entgegen, wie sollte sie es auch, denn dann würde sie die verfassungsgebende Gewalt dem Volk absprechen. Und am Ende ist das GG auch nur ein Rechtsdokument und muss sich zwangsläufig der Volksgewalt bäugen. Was bringt einem schon ein GG oder Verfassung ohne Volk, das es lebt. Das Volk kann, wenn es das will, sich eine Verfassung geben und zwar in genau der Form, wie sie es will.

Unterscheiden muss man dann aber noch andere Völker, vor allem die, die uns im 2. Weltkrieg glücklicherweise besiegten. Diese stellten nach dem Ende des Krieges ganz konkrete Bedinungen, die unsere Souverenität beschnitten. Nach der Wiedervereinigung gaben sie uns diese Souverenität fast vollständig zurück. Auch heute noch steht die Souverenität des deutschen Volkes z.T. unter den Bedingungen dieser Völker. Durch den sog. Regelungsvertrag geben die "Siegermächte" uns unsere Souverenität wieder ABER knüpfen daran ganz bestimmte Bedingungen an, wie:

"Art. 1 Abs. 4: Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind."


Also beschneiden andere Völker unsere verfassungsgebene Gewalt über diesen Vertrag. Das würde durch den Bezug auf Art. 146 GG auch für eine "neue" Verfassung gelten.
Das ist ein falsches Demokratieverstaendnis.
Demokratie heisst eben nicht, anything goes.
Das Volk, sprich der Souveraen kann sich ja nicht selbst entmachten.
Es muss also gewaehrleistet werden, dass in einer neuen Verfassung der Souveraen seine Rechte weiterhin wahrnehmen kann.
Das kann er aber nur, wenn die Grundrechte des einzelnen Buergers gewahrt bleiben.
Ausserdem umfasst der moderne Demokratiebegriff weit mehr, als die traditionelle Grundrechte, welche uns aus der Aufklaerung ueberliefert wurden.
So ist die soziale Frage ein integraler Bestandteil der modernen Demokratie.
Ebenso der Schutz von Minderheiten und die Garantie von Rechtssicherheit.
Eine neue Verfassung kann also die bereits bestehenden Rechte nur erweitern und nicht einschraenken.

Was nun die Regelung mit den Siegermaechten betrifft, so regelt der 2+4 Vertrag den Bestand von Bestimmungen, welche diese waerend der Besatzungszeit verordneten.
So bestehen zB die Urteile gegen Nazi- und Kriegsverbrecher weiter und koennen nicht aufgehoben werden.
Also man kann Hess, Himmler oder Goering nicht rehabilitieren.
Ausserdem bleibt der Staat Preussen abgeschafft und die sovietische Regierung draengeten darauf, dass die Enteignung der preussischen Junker bestand hat, also die Landreform in der DDR nicht zurueck genommen werden kann.
Ansonsten haben die Siegermaechte keinerlei Sonderrechte mehr, die sich aus dem Besatzungsstatut ergeben koennten.
Ich habe damit kein Problem.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dampflok94 »

odiug » 28. Nov 2013, 17:11 hat geschrieben: Es gilt der Versuch!
Und natuerlich, sollte ein Putsch erfolgreich sein, dann sind alle politisch unliebsamen Personen erst einmal Krminelle.
Das haben Putschisten so an sich, egal ob sie nun legal oder illegal an de Macht gelangen.
Das Recht auf Widerstand bezieht sich auch auf die rechtliche Bewertung nach der Wiederherstellung der verfassungsmaessigen Ordnung.
Wer redet denn von einem Putsch? Es geht um eine Volksabstimmung gem. Art. 146 GG. Und selbst wenn eine neue Verfassung Regelungen enthält, die das alte GG nicht zulassen würde, so ist das doch noch lange kein Putsch.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von HugoBettauer »

Dampflok94 » Fr 29. Nov 2013, 14:44 hat geschrieben: Wer redet denn von einem Putsch? Es geht um eine Volksabstimmung gem. Art. 146 GG. Und selbst wenn eine neue Verfassung Regelungen enthält, die das alte GG nicht zulassen würde, so ist das doch noch lange kein Putsch.
Dann wäre die Abstimmung rechtswidrig.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

SoleSurvivor » Fr 29. Nov 2013, 15:47 hat geschrieben: Dann wäre die Abstimmung rechtswidrig.
Ich stimme dir zu denn, denn die verfassungsgebende Gewalt des Volkes ist normativ nicht gebunden und kann auch nicht durch eine Norm eingeschränkt werden.
Jedoch ermöglicht der Art. 146 die friedliche Ausübung dieses Rechtes auf einem nicht revolutionärem Weg.
Die »pouvoir constitutant«, die verfassunggebende Kraft des Volkes, ist zunächst weder durch eine Zustimmung oder Ablehnung durch das Grundgesetz, noch durch einfaches Gesetz oder durch eine von einem Gericht unter dem Diktat einer Verfassung getroffene Entscheidung legitimierbar oder zu delegitimieren. Sie ist eine selbst über jede Verfassung erhabene, weil Verfassung schaffende Kraft sui generis und als diese keinem ihr vorausgehenden Konzept unterwerfbar. Souverän ist, wer über die Verfassung entscheidet.
Souverän ist, wer über die Verfassung entscheidet.
Zu diesem Satz hätte ich allerdings noch zwei Fragen, die dringender Beantwortung bedürfen:
Wann und wie hat das gesamte deutsche Volk über das Grundgesetz entschieden? :?:
Und wenn es nicht über das Grundgesetz entschieden hat, dann würde das ja bedeuteten, dass es "nicht souverän" ist, oder? :rolleyes:
Zuletzt geändert von Yumni am Freitag 29. November 2013, 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Blickwinkel »

Yumni » Fr 29. Nov 2013, 16:14 hat geschrieben:
Ich stimme dir zu denn, denn die verfassungsgebende Gewalt des Volkes ist normativ nicht gebunden und kann auch nicht durch eine Norm eingeschränkt werden.
Jedoch ermöglicht der Art. 146 die friedliche Ausübung dieses Rechtes auf einem nicht revolutionärem Weg.



Zu diesem Satz hätte ich allerdings noch zwei Fragen, die dringender Beantwortung bedürfen:
Wann und wie hat das gesamte deutsche Volk über das Grundgesetz entschieden? :?:
Und wenn es nicht über das Grundgesetz entschieden hat, dann würde das ja bedeuteten, dass es "nicht souverän" ist, oder? :rolleyes:
Weist du, was eine parlamentarische Demokratie ist und worin der Unterschied zur direkten Demokratie liegt?
Nichts ist in der Regel unsozialer als der sogenannte Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt. (Ludwig Erhard)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Blickwinkel » Fr 29. Nov 2013, 16:48 hat geschrieben:
Weist du, was eine parlamentarische Demokratie ist und worin der Unterschied zur direkten Demokratie liegt?
Ich kenne die Unterschiede, repräsentative und direkt Demokratie sind unterschiedliche Formen der Ausübung von verfasster Staatsgewalt.
Allerdings besagt die Form der Ausübung von direkter oder repräsentativer Demokratie nichts über deren Legitimation durch die verfassungsgebende Gewalt des Volkes.
Verfassungsgebende Gewalt ist eine vorverfassungsrechtliche Macht, welche die verfasste Staatsgewalt durch eine Verfassung erst zum Handeln legitimiert.

Im Umkehrschluss könnte man deine Frage als Antwort jedoch auch dahingehend auslegen: Da wir in einer repräsentativen Demokratie leben, sind die gewählten Volksvertreter der Souverän, dass Volk jedoch nicht, da es nie über das Grundgesetz entschieden hat.
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von HugoBettauer »

Du hast da eine sehr schräge Interpretation. Folglich wären alle Staaten, in denen Verfassungen nicht per Volksabstimmung gegeben und geändert werden, nicht souverän? Albern.
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Yumni
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

SoleSurvivor » Fr 29. Nov 2013, 18:43 hat geschrieben:Du hast da eine sehr schräge Interpretation. Folglich wären alle Staaten, in denen Verfassungen nicht per Volksabstimmung gegeben und geändert werden, nicht souverän? Albern.
Ich bezog meine Interpretation nicht auf "alle Verfassungen der Welt" sondern auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Wenn du meine Interpretation tatsächlich so schräg findest, dann beantworte doch einfach mal die Frage wann und wie das deutsche Volk beim Grundgesetz verfassungsgebende Gewalt ausgeübt hat.
Da du ja fachlich versiert bist, dürfte dir die Antwort auch nicht all zu schwer fallen. :thumbup:
Falls du es aber nicht können solltest, dann stell doch einfach keine weiteren unsinnigen Kommentare ein. :rolleyes:
Zuletzt geändert von Yumni am Freitag 29. November 2013, 20:53, insgesamt 1-mal geändert.
Ich wünsche mir stets die Gelassenheit eines Stuhls, der muss ja auch mit jedem Arsch zurechtkommen. ;)
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Beitrag von odiug »

Yumni » Fr 29. Nov 2013, 20:51 hat geschrieben: Ich bezog meine Interpretation nicht auf "alle Verfassungen der Welt" sondern auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Wenn du meine Interpretation tatsächlich so schräg findest, dann beantworte doch einfach mal die Frage wann und wie das deutsche Volk beim Grundgesetz verfassungsgebende Gewalt ausgeübt hat.
Da du ja fachlich versiert bist, dürfte dir die Antwort auch nicht all zu schwer fallen. :thumbup:
Falls du es aber nicht können solltest, dann stell doch einfach keine weiteren unsinnigen Kommentare ein. :rolleyes:
Mal eine Gegenfrage: Woran machst du denn fest, dass in Deutschland ein Verlangen nach einer neuen Verfassung ueberhaut besteht?
Weil ich kann eine derartige, gesellschaftlich relevante Bewegung, die fuer sich in Anspruch nehmen koennte, fuer die Bevoelkerung zu sprechen, die eine neue Verfassung verlangt, nicht wirklich ausmachen.
Manchmal kann man auch den Umstand,dass es eben keinen relevanten Widerspruch gibt,als Zustimmung zum Bestehenden auffassen.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von zollagent »

Yumni » Fr 29. Nov 2013, 20:51 hat geschrieben: Ich bezog meine Interpretation nicht auf "alle Verfassungen der Welt" sondern auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Wenn du meine Interpretation tatsächlich so schräg findest, dann beantworte doch einfach mal die Frage wann und wie das deutsche Volk beim Grundgesetz verfassungsgebende Gewalt ausgeübt hat.
Da du ja fachlich versiert bist, dürfte dir die Antwort auch nicht all zu schwer fallen. :thumbup:
Falls du es aber nicht können solltest, dann stell doch einfach keine weiteren unsinnigen Kommentare ein. :rolleyes:
Bei jeder Wahl übt das deutsche Volk verfassunggebende Gewalt aus. Wollte man das Grundgesetz, unsere Verfassung, nicht, brauchte man doch nur eine der Gruppierungen, die gerne eine andere Verfassung hätten, zu wählen. Nur tut das niemand. Nun denk mal nach, was daraus zu schließen ist.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Dampflok94 » Do 28. Nov 2013, 17:03 hat geschrieben: Das gilt in der Theorie so lange, wie die Volksabstimmung nicht durchgeführt wurde. Denn mit einer erfolgreichen Durchführung ist der Art. 20 Geschichte. ;)
Nach Art. 20 IV GG muss ich mit der Gegenwehr aber nicht bis dahin warten. Wenn die Volksabstimmung schon dazu führen könnte wäre Gegenwehr schon legitim wenn diese nicht anders zu verhindern ist.

Es heißt: " Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Unternimmt, nicht unternommen hat. Eine Volksabstimmung anzustrengen zu diesem Zwecke ist "unternimmt".
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Thomas I » Fr 29. Nov 2013, 23:27 hat geschrieben:
Nach Art. 20 IV GG muss ich mit der Gegenwehr aber nicht bis dahin warten. Wenn die Volksabstimmung schon dazu führen könnte wäre Gegenwehr schon legitim wenn diese nicht anders zu verhindern ist.

Es heißt: " Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Unternimmt, nicht unternommen hat. Eine Volksabstimmung anzustrengen zu diesem Zwecke ist "unternimmt".
Spricht dem nicht die Auslegung des BVerfG dagegen welche Besagt:

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Leitsatz 21 der BVerfGE 1, 14 - Südweststaat
Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des »pouvoir constituant«. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. 
a) Sie ist nur gebunden an die jedem geschriebenen Recht vorausliegenden überpositiven Rechtsgrundsätze und - als verfassungsgebende Versammlung eines werdenden Gliedes des Bundesstaates - an die Schranken, die die Bundesverfassung für den Inhalt der Landesverfassungen enthält. Im übrigen ist sie ihrem Wesen nach unabhängig. Sie kann sich nur selbst Schranken auferlegen. 
b) Ihr Auftrag ist gegenständlich beschränkt. Sie ist nur berufen, die Verfassung des neuen Staates und die Gesetze zu schaffen, die notwendig sind, damit der Staat durch seine Verfassungsorgane wirksam handeln und funktionieren kann. 
c) Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.
Sprich nach deiner Auslegung würde der Art. 20 IV die verfassungsgebende Gewalt des Volkes gemäß Art. 146 faktisch außer Kraft setzen.
Das ist aber nicht die Aufgabe von Art. 20 IV sondern das schützen und aufrechterhalten der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wer diese beseitigen möchte, dem darf das Volk mit Widerstand entgegentreten wenn andere Mittel der Abhilfe nicht mehr möglich sind.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Yumni » Fr 29. Nov 2013, 23:08 hat geschrieben: Spricht dem nicht die Auslegung des BVerfG dagegen welche Besagt:

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Leitsatz 21 der BVerfGE 1, 14 - Südweststaat
Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des »pouvoir constituant«. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. 
a) Sie ist nur gebunden an die jedem geschriebenen Recht vorausliegenden überpositiven Rechtsgrundsätze und - als verfassungsgebende Versammlung eines werdenden Gliedes des Bundesstaates - an die Schranken, die die Bundesverfassung für den Inhalt der Landesverfassungen enthält. Im übrigen ist sie ihrem Wesen nach unabhängig. Sie kann sich nur selbst Schranken auferlegen. 
b) Ihr Auftrag ist gegenständlich beschränkt. Sie ist nur berufen, die Verfassung des neuen Staates und die Gesetze zu schaffen, die notwendig sind, damit der Staat durch seine Verfassungsorgane wirksam handeln und funktionieren kann. 
c) Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.
Sprich nach deiner Auslegung würde der Art. 20 IV die verfassungsgebende Gewalt des Volkes gemäß Art. 146 faktisch außer Kraft setzen.
Das ist aber nicht die Aufgabe von Art. 20 IV sondern das schützen und aufrechterhalten der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wer diese beseitigen möchte, dem darf das Volk mit Widerstand entgegentreten wenn andere Mittel der Abhilfe nicht mehr möglich sind.
Jetzt nochmals die Frage: Wo ist die gesellschaftliche Kraft, die eine neue Verfassung verlangt?
Weil ich sehe die nicht!
Und wenn die Praemisse der freiheitlichen Grundordnung auch fuer eine neue Verfassung gilt, dann frage ich mich, warum man das Grund Gesetz durch eine neuen Verfassung ersetzen soll, wenn das Grund Gesetz sich bei der Bewahrung und Gewaehrleisttung der freiheitlichen Grundordnung, ausserordendlich gut bewaehrt hat?

Nur um einem Artikel 146 gerecht zu werden, das ist mir ein zu formalistischer Grund, wenn es sonst keine guten Argumente gibt, das Grund Gesetzdurch eine neue Verfassung zu ersetzen.
In den USA gibt es ein Sprichwort, dass auf diese Diskussion ganz treffend passt:
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Yumni » Fr 29. Nov 2013, 23:08 hat geschrieben: Spricht dem nicht die Auslegung des BVerfG dagegen welche Besagt:

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Leitsatz 21 der BVerfGE 1, 14 - Südweststaat
Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des »pouvoir constituant«. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. 
a) Sie ist nur gebunden an die jedem geschriebenen Recht vorausliegenden überpositiven Rechtsgrundsätze und - als verfassungsgebende Versammlung eines werdenden Gliedes des Bundesstaates - an die Schranken, die die Bundesverfassung für den Inhalt der Landesverfassungen enthält. Im übrigen ist sie ihrem Wesen nach unabhängig. Sie kann sich nur selbst Schranken auferlegen. 
b) Ihr Auftrag ist gegenständlich beschränkt. Sie ist nur berufen, die Verfassung des neuen Staates und die Gesetze zu schaffen, die notwendig sind, damit der Staat durch seine Verfassungsorgane wirksam handeln und funktionieren kann. 
c) Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.
Sprich nach deiner Auslegung würde der Art. 20 IV die verfassungsgebende Gewalt des Volkes gemäß Art. 146 faktisch außer Kraft setzen.
Das ist aber nicht die Aufgabe von Art. 20 IV sondern das schützen und aufrechterhalten der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Wer diese beseitigen möchte, dem darf das Volk mit Widerstand entgegentreten wenn andere Mittel der Abhilfe nicht mehr möglich sind.
Natürlich. Denn die Menschen- und Grundrechte sowie die Demokratie an sich stehen auch für verfassungsgebende Gewalt nicht zur Disposition.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Daylight »

Leute, ich habe keine Verfassung auf meinem Terrain, unterstellt mir dreist und frech mein Nachbar! Meine Netiquette nimmt er nicht an. :mad:
Was sagt Ihr dazu? :eek:

Ich hab jetzt erst einmal präventive Maßnahmen ergriffen...; modernste Technik, Video-Kameras umgreifen jetzt mein Stück Eigentum. Innen - Außen, allet im Blick und unter Kontrolle. :D
Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 30. November 2013, 02:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Daylight »

..und Hunde und Guards.., jetzet wird ernst jemacht! :D
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

Thomas I » Sa 30. Nov 2013, 03:01 hat geschrieben: Natürlich. Denn die Menschen- und Grundrechte sowie die Demokratie an sich stehen auch für verfassungsgebende Gewalt nicht zur Disposition.
Da sind wir doch echt mal der selben Meinung, wer hätte das gedacht. :D :thumbup:
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

zollagent » Fr 29. Nov 2013, 22:00 hat geschrieben: Bei jeder Wahl übt das deutsche Volk verfassunggebende Gewalt aus.

Ach und ich dachte immer eine Wahl im politischen Sinne diene dazu Personen und Parteien zu wählen, damit diese als Abgeordnete politische Ämter und damit verfasste Staatsgewalt ausüben dürfen, sprich ihnen dafür die Legitimation zu erteilen.
Es spricht ja auch schon die Begrifflichkeit selbst dagegen, in verfassungsgebender Gewalt steckt das Wort "geben". Ich brauche mir aber nicht alle 4 Jahre etwas geben was es doch schon längst vorhanden ist.

»In jedem ihrer Teile ist die Verfassung nicht das Werk der verfassten Gewalt, sondern der verfassunggebenden Gewalt.«- Abbé Sieyès
Wo trifft das den bitte vollends auf das Grundgesetz zu?
Aber vielleicht sollte man sich mal Fragen, warum beim Grundgesetz zwei mal die Ausübung von verfassungsgebender Gewalt durch die verfasste Staatsgewalt verwehrt wurde? Einmal bei seiner In Kraft Setzung 1949 und das nächste mal 1990 nach dem Beitritt der neuen Bundesländer (DDR) zum Grundgesetz.
Was hätte das Grundgesetz denn zu befürchten, wenn man doch die "demokratischen Prinzipien" und "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" als Quelle seiner Legitimation voraussetzt?
Etwa das das Volk sich nicht so entscheidet wie es den eigenen politischen Interessen der Parteien und/oder der Regierung gegenüber genehm wäre?

Es gab inzwischen diverse Versuche von verschiedenen Gruppierungen den Art. 146 anzuwenden oder auch auf dem Wege über eine Petition verschiedene Verfassungsentwürfe zur Entscheidung zu bringen oder das GG selbst zur Verfassung zu machen. Alle wurden nicht stattgegeben, ansonsten gäbe es diesen Debatte nicht.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Yumni » Sa 30. Nov 2013, 11:01 hat geschrieben:
Ach und ich dachte immer eine Wahl im politischen Sinne diene dazu Personen und Parteien zu wählen, damit diese als Abgeordnete politische Ämter und damit verfasste Staatsgewalt ausüben dürfen, sprich ihnen dafür die Legitimation zu erteilen.
Es spricht ja auch schon die Begrifflichkeit selbst dagegen, in verfassungsgebender Gewalt steckt das Wort "geben". Ich brauche mir aber nicht alle 4 Jahre etwas geben was es doch schon längst vorhanden ist.

»In jedem ihrer Teile ist die Verfassung nicht das Werk der verfassten Gewalt, sondern der verfassunggebenden Gewalt.«- Abbé Sieyès
Wo trifft das den bitte vollends auf das Grundgesetz zu?
Aber vielleicht sollte man sich mal Fragen, warum beim Grundgesetz zwei mal die Ausübung von verfassungsgebender Gewalt durch die verfasste Staatsgewalt verwehrt wurde? Einmal bei seiner In Kraft Setzung 1949 und das nächste mal 1990 nach dem Beitritt der neuen Bundesländer (DDR) zum Grundgesetz.
Was hätte das Grundgesetz denn zu befürchten, wenn man doch die "demokratischen Prinzipien" und "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" als Quelle seiner Legitimation voraussetzt?
Etwa das das Volk sich nicht so entscheidet wie es den eigenen politischen Interessen der Parteien und/oder der Regierung gegenüber genehm wäre?

Es gab inzwischen diverse Versuche von verschiedenen Gruppierungen den Art. 146 anzuwenden oder auch auf dem Wege über eine Petition verschiedene Verfassungsentwürfe zur Entscheidung zu bringen oder das GG selbst zur Verfassung zu machen. Alle wurden nicht stattgegeben, ansonsten gäbe es diesen Debatte nicht.
Versuch Nummer 3 von dir eine Antwort zu bekommen, warum denn das Grund Gesetz durch einen neue Verfassung ersetzt werden soll?
Mir ist dein Argument, dass der abgeschaffte Artikel 146 GG dies zugelassen haette nach der Vereinigung der beiden Deutschen Staaten, ohne weiteren Grund und ohne konkrete Punke, was denn zu aendern waere, zu formalistisch.
Mir fehlt der Inhalt in der Forderung nach einer neuen Verfassung!
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dampflok94 »

SoleSurvivor » 29. Nov 2013, 14:47 hat geschrieben: Dann wäre die Abstimmung rechtswidrig.
Wäre sie das? Dann wäre der Art. 146 völlig sinnentleert. Das glaube ich nicht.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

odiug » Sa 30. Nov 2013, 12:29 hat geschrieben: dass der abgeschaffte Artikel 146 GG
Da du was die Gültigkeit des Grundgesetzes bertrifft, nicht ganz "up to date" zu sein scheinst, empfinde ich eine weitere Debatte mit dir als Sinnverfehlt und nicht zielführend.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Yumni » So 1. Dez 2013, 00:04 hat geschrieben: Da du was die Gültigkeit des Grundgesetzes bertrifft, nicht ganz "up to date" zu sein scheinst, empfinde ich eine weitere Debatte mit dir als Sinnverfehlt und nicht zielführend.
So kann man natuerlich auch sich vor einer Antwort druecken, wenn man nicht weiss, was man eigentlich antworten soll.
Also gut ... der nicht mit der Deutschen Einheit eingeloeste Artikel 146 GG.
Besser?
Ich haette immer noch gerne auf meine Frage eine Antwort, sonst scheint mir deine gesamte Argumentation nicht sonderlich zielfuehrend und ergebnisorientiert.
Zuletzt geändert von odiug am Sonntag 1. Dezember 2013, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von odiug »

Dampflok94 » Sa 30. Nov 2013, 21:05 hat geschrieben: Wäre sie das? Dann wäre der Art. 146 völlig sinnentleert. Das glaube ich nicht.
Nein ... waere er nicht, da die neu zu bestimmende Verfassung die freiheitliche Grundordnung Deutschlands erhalten muss.
Die eigentliche Frage ist doch nur, warum sollte man eine neue Verfassung fordern, wenn sich das Grund Gesetz als solche bestens bewaehrt hat ?
Nur um einem Artikel gerecht zu werden, der letztlich durch die historische Entwicklung sinnentleert ist?
Das ist mir ohne konkrete Forderungen, was denn an dem Grund Gesetz zu aendern waere, eine zu formalistische Debatte .
Und nur um irgendwelche Reichsnostalgiker und sonstige Trottel abzuwimmeln, eine Volksbefragung zu veranstalten, die letztlich eh nur bestaetigen kann, was bereits gilt, das ist mir zu viel Aufwand fuer Leute, die diesen nicht rechtfertigen.
Abgesehen davon,jeder braucht ein Hobby,auch Reichsnostalgiker :p
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Yumni »

odiug » So 1. Dez 2013, 01:25 hat geschrieben: Und nur um irgendwelche Reichsnostalgiker und sonstige Trottel abzuwimmeln, eine Volksbefragung zu veranstalten, die letztlich eh nur bestaetigen kann, was bereits gilt, das ist mir zu viel Aufwand fuer Leute, die diesen nicht rechtfertigen.
Abgesehen davon,jeder braucht ein Hobby,auch Reichsnostalgiker :p
Du scheinst die eigentliche derzeitig vorhandene Situation überhaupt nicht begriffen zu haben, ich möchte überhaupt erst mal eine Verfassung für das gesamte Deutschland, welches dem Selbstbestimmungsrecht des gesamten Deutschen Volkes entstammt und durch einen Akt der verfassungsgebenden Gewalt von eben diesem Volk zu seiner gemeinsamen Verfassung wird.
Ob diese durch die Ratifikation des Grundgesetzes per Volksentscheid oder durch die Annahme eines sonstigen Verfassungsentwurf entsteht, ist mir dabei ziemlich gleich, solange das ganze Volk an dieser Entscheidung beteiligt wird. Denn um eine "neue Verfassung" fordern zu können, bedarf es erst mal einer vorhandenen!
Und über Inhalte könnte man dann möglicherweise an anderer Stelle debattieren, dazu ist dieser Strang nicht gedacht.

Eine "neue Verfassung" könnte ich also erst fordern, nachdem du nachgewiesen hast, in welcher Form das GG durch einen verfassungsgebenden Akt des gesamten Volkes in einer freien demokratischen Entscheidung zur gesamtdeutschen Verfassung wurde.
Aber der Beitritt der DDR nach Art. 23 a. F. zum Geltungsbereich des GG und damit zum Gebiet der Bundes Republik Deutschland allein, kann das Grundgesetz eben nicht zu dieser gesamtdeutschen Verfassung machen. Dies hat auch schon der Vizepräsident des Parlamentarischen Rates in seiner Grundsatzrede zum Grundgesetz erklärt.

Es ist schon seltsam mit dir, du beantwortest meine Fragen nicht, bestehst aber darauf deine beantwortet zu bekommen.
Und wenn du dann aber meinst, keine gefällige Antwort bekommen zu haben, dann beginnst du wie ein beleidigtes Kleinkind mit
deinen unterstellenden und diffamierenden Äußerungen ala "Trottel" und "Reichsnostalgiker", obwohl ich eine Rückkehr "des Reiches" niemals in einem einzigen Kommentar von mir jemals gefordert habe noch fordern werde.
Das dürfte doch schon Grund genug sein, sich mit dir auf keine weiteren Debatten einzulassen.
Mal abgesehen von deinem seltsamen Demokratie und Rechtsverständnis, aber das wäre ja nur eine Meinung, welche ebenso wie bei mir und jedem anderen auch richtig oder falsch sein könnte.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Bakelit »

lach...
Es gab inzwischen diverse Versuche von verschiedenen Gruppierungen den Art. 146 anzuwenden oder auch auf dem Wege über eine Petition verschiedene Verfassungsentwürfe zur Entscheidung zu bringen oder das GG selbst zur Verfassung zu machen. Alle wurden nicht stattgegeben, ansonsten gäbe es diesen Debatte nicht.
also..alles klar, es ist entschieden, grundgesetzkonform! Du gehörst aus persönlicher Neigung einer schröcklischen Minderheit an.

also,
a) immer schön weiter sich dran hochziehen
b) Minderheit bleiben und den Status aushalten
c) weiter mit verfassungsrechtlichem Deckmäntelchen, der FDGO entgegenarbeiten

dauernswerter Wicht

echt :) !
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Dampflok94 » Sa 30. Nov 2013, 21:05 hat geschrieben: Wäre sie das? Dann wäre der Art. 146 völlig sinnentleert. Das glaube ich nicht.
Deswegen nennt man ihn ja auch eine deklaratorische Bestimmung.
Zuletzt geändert von Thomas I am Montag 2. Dezember 2013, 09:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Dampflok94 »

odiug » 1. Dez 2013, 00:25 hat geschrieben: Nein ... waere er nicht, da die neu zu bestimmende Verfassung die freiheitliche Grundordnung Deutschlands erhalten muss.
Die eigentliche Frage ist doch nur, warum sollte man eine neue Verfassung fordern, wenn sich das Grund Gesetz als solche bestens bewaehrt hat ?
Das ist doch hier nur eine theoretische Diskussion. Ich jedenfalls habe nicht vor das GG zu demontieren. ;)

Aber nochmals meine Frage: Warum sollte das deutsche Volk gehindert sein eine Verfassung zu setzen, die einen Zentralstaat ohne Bundesländer vorsieht? Mit dem GG ist das nicht möglich. Also auch nicht über den Art. 146? Das würde ich nicht einsehen. Es sei denn man behauptet, Frankreich sei keine freiheitliche Demokratie. Wäre eine spannende Aussage.
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Re: Deutschland hat keine Verfassung!

Beitrag von Thomas I »

Dampflok94 » Mo 2. Dez 2013, 09:44 hat geschrieben: Das ist doch hier nur eine theoretische Diskussion. Ich jedenfalls habe nicht vor das GG zu demontieren. ;)

Aber nochmals meine Frage: Warum sollte das deutsche Volk gehindert sein eine Verfassung zu setzen, die einen Zentralstaat ohne Bundesländer vorsieht? Mit dem GG ist das nicht möglich. Also auch nicht über den Art. 146? Das würde ich nicht einsehen. Es sei denn man behauptet, Frankreich sei keine freiheitliche Demokratie. Wäre eine spannende Aussage.
Auch nicht über den Art. 146 GG. Denn wir sind eben nicht nur demokratisch sondern auch sozial und föderal.
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