Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in Hartz

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Humanist
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Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in Hartz

Beitrag von Humanist »

Neuerdings existiert ein juristisches Gutachten, welches die Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in Hartz 4 detailliert darlegt. Besonders ist, dass dieses Gutachten eine musterhafte Richtervorlage darstellt. Diese steht öffentlich, kostenlos zum Download zur Verfügung: Nun kann jeder sanktionierte Alg 2 Empfänger oder dessen Anwaltschaft seine individuelle Klage mit dieser Richtervorlage gestalten. Jetzt wiederum hat das Sozialgericht die Möglichkeit diese Klage direkt ans Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten.
http://www.buergerinitiative-grundeinko ... ichnis.htm
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zollagent
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von zollagent »

Humanist » So 15. Sep 2013, 21:25 hat geschrieben:Neuerdings existiert ein juristisches Gutachten, welches die Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in Hartz 4 detailliert darlegt. Besonders ist, dass dieses Gutachten eine musterhafte Richtervorlage darstellt. Diese steht öffentlich, kostenlos zum Download zur Verfügung: Nun kann jeder sanktionierte Alg 2 Empfänger oder dessen Anwaltschaft seine individuelle Klage mit dieser Richtervorlage gestalten. Jetzt wiederum hat das Sozialgericht die Möglichkeit diese Klage direkt ans Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten.
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Wie oft willst du den Unsinn noch posten? Grundgesetzwidrigkeit wird nicht in Gutachten, sondern in Urteilen des Verfassungsgerichts festgestellt. Und ein Solches existiert nicht, jedenfalls keines in dem Sinne, wie du es hier verkaufen willst.
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jack000
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von jack000 »

Humanist » So 15. Sep 2013, 21:25 hat geschrieben:Neuerdings existiert ein juristisches Gutachten, welches die Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in Hartz 4 detailliert darlegt. Besonders ist, dass dieses Gutachten eine musterhafte Richtervorlage darstellt. Diese steht öffentlich, kostenlos zum Download zur Verfügung: Nun kann jeder sanktionierte Alg 2 Empfänger oder dessen Anwaltschaft seine individuelle Klage mit dieser Richtervorlage gestalten. Jetzt wiederum hat das Sozialgericht die Möglichkeit diese Klage direkt ans Bundesverfassungsgericht weiterzuleiten.
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Im Gegensatz zu z.B. Ölstaaten muss in Deutschland ein jeder € von irgendjemanden erarbeitet werden. Daher wäre es verantwortungslos Gelder von Person A nach Person B zu verteilen ohne das dafür eine Gegenleistung verlangt werden kann.
=> Die Pflicht sich einen Arbeitsplatz zu suchen wird niemals abgeschafft werden.
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von Humanist »

zollagent » Mo 16. Sep 2013, 08:13 hat geschrieben: Wie oft willst du den Unsinn noch posten? Grundgesetzwidrigkeit wird nicht in Gutachten, sondern in Urteilen des Verfassungsgerichts festgestellt. Und ein Solches existiert nicht, jedenfalls keines in dem Sinne, wie du es hier verkaufen willst.
Da isser wieder der TROLL

DONT FEED THE TROLL (ZU DOLL) :D :D :D
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zollagent
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von zollagent »

Humanist » Mo 16. Sep 2013, 12:49 hat geschrieben:
Da isser wieder der TROLL

DONT FEED THE TROLL (ZU DOLL) :D :D :D
Dein "Troll" sagt dir wenigstens, wenn du wieder mal Unsinn verzapfst! So eine gewisse Anleitung scheinst du zu brauchen. ;)
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von Humanist »

jack000 » Mo 16. Sep 2013, 08:43 hat geschrieben: Im Gegensatz zu z.B. Ölstaaten muss in Deutschland ein jeder € von irgendjemanden erarbeitet werden. Daher wäre es verantwortungslos Gelder von Person A nach Person B zu verteilen ohne das dafür eine Gegenleistung verlangt werden kann.
=> Die Pflicht sich einen Arbeitsplatz zu suchen wird niemals abgeschafft werden.
Es gibt ein RECHT auf ein unverfügbares Existenzminimum (Artikel 1 des Grundgesetzes)
Es gibt ein Recht auf freie Berufs und Arbeitswahl. (Artikel 12 ), Zwangsarbeit ist verboten.
Schaff genügend vernünftige Arbeitsplätze, dann gehen die Leute auch gerne arbeiten. Jeder Mensch hat das Recht auf eine menschenwürdige Existenz und darauf NEIN zu sagen! Das ist garantiert unser Grundgesetz! Leistung und Gegenleistung ist Quatsch, wenn es um Lebensrecht geht!
Bestell Dir ein Grundgesetz. Gibt es auch kostenlos bei der politischen Bundeszentrale für Bildung.
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jack000
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von jack000 »

Humanist » Mo 16. Sep 2013, 13:07 hat geschrieben: Es gibt ein RECHT auf ein unverfügbares Existenzminimum (Artikel 1 des Grundgesetzes)
Es gibt ein Recht auf freie Berufs und Arbeitswahl. (Artikel 12 ), Zwangsarbeit ist verboten.
Schaff genügend vernünftige Arbeitsplätze, dann gehen die Leute auch gerne arbeiten. Jeder Mensch hat das Recht auf eine menschenwürdige Existenz und darauf NEIN zu sagen! Das ist garantiert unser Grundgesetz! Leistung und Gegenleistung ist Quatsch, wenn es um Lebensrecht geht!
Und warum hat das noch keiner bemerkt und gibt es Hartz4? Du kannst dir doch einen anderen Job suchen wenn dir der Zugeteilte nicht mehr passt => Recht auf freie Berufs und Arbeitswahl. Von bedingungsloser Alimentation steht nichts im Grundgesetz.
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von Humanist »

jack000 » Mo 16. Sep 2013, 12:21 hat geschrieben: Und warum hat das noch keiner bemerkt und gibt es Hartz4? Du kannst dir doch einen anderen Job suchen wenn dir der Zugeteilte nicht mehr passt => Recht auf freie Berufs und Arbeitswahl. Von bedingungsloser Alimentation steht nichts im Grundgesetz.
Du hast es immer noch nicht verstanden, entweder ist das Subintelligenz oder trollhafte Boshaftigkeit.
Ich wird Euch nicht mehr füttern, es steht alles erläutert:
DONT FEED THE TROLL!
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zollagent
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von zollagent »

Humanist » Mo 16. Sep 2013, 20:30 hat geschrieben:
Du hast es immer noch nicht verstanden, entweder ist das Subintelligenz oder trollhafte Boshaftigkeit.
Ich wird Euch nicht mehr füttern, es steht alles erläutert:
DONT FEED THE TROLL!
Gibt dir hier niemand Recht? Da muß man natürlich motzen und patzig werden. :D
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von jack000 »

Humanist » Mo 16. Sep 2013, 20:30 hat geschrieben:
Du hast es immer noch nicht verstanden, entweder ist das Subintelligenz oder trollhafte Boshaftigkeit.
Ich wird Euch nicht mehr füttern, es steht alles erläutert:
DONT FEED THE TROLL!
Trotzdem ist doch die Frage berechtigt, warum diese Vorlage noch niemand benutzt hat. Warum hast du die noch nie benutzt?
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zollagent
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von zollagent »

jack000 » Di 17. Sep 2013, 10:49 hat geschrieben: Trotzdem ist doch die Frage berechtigt, warum diese Vorlage noch niemand benutzt hat. Warum hast du die noch nie benutzt?
Sprüche machen ist eben leichter, als für diese Sprüche einzustehen.
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ralphon
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Re: Gutachten legt Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen in H

Beitrag von ralphon »

Humanist » Mo 16. Sep 2013, 13:07 hat geschrieben: Es gibt ein RECHT auf ein unverfügbares Existenzminimum (Artikel 1 des Grundgesetzes)
...
Das steht dort nicht. Dort steht:
Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
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