2.Siehst du es als verwerflich an, wenn mehrere Menschen sich zusammenschließen und gegenüber einem anderen Menschen erhebliche Körperliche Gewalt androhen, nur um an Teile seines Vermögens zu gelangen?
3.Siehst du es als verwerflich an, wenn mehrere Menschen sich zusammenschließen und gegenüber einer anderen Gruppe von Menschen erhebliche körperliche Gewalt androhen, nur um an Teile ihres Vermögens zu kommen?
4.Siehst du 3. immernoch als verwerflich an, wenn die genötigte Gruppe vor Vollzug der Tat noch darüber abstimmen darf, welche Personen aus der Gruppe der Bedroher zu bestimmen hat, wie groß der Prozentsatz des Vermögens ist, den die genötigte Gruppe behalten darf?
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Solltest du eine der 4 Fragen mit nein beantwortet haben, dann wäre es für dich wahrscheinlich auch nicht verwerflich, wenn 9 Männer und eine Frau darüber abstimmen, welche Person aus der Gruppe von allen anderen Gruppenmitgliedern unter Androhung von Waffengewalt zu sexuellen Handlungen gezwungen werden darf. Man nennt so etwas im allg. Sprachgebrauch Vergewaltigung! Ich verabscheue dich aufs Tiefste und hoffe, dass ich dir im RL nie über den Weg laufe.
(Es sei denn, DU bist die 1 Person, die sich in der Abstimmung nicht durchsetzen konnte und ich darf zuschauen, wie du deinem selbst gewählten Übel entgegenblickst.)
Du gehörst zum Wirtschaftstyp der Erpresser und Schmarotzer!
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Solltest du alle 4 Fragen mit ja beantwortet haben, dann lies bitte unten weiter.
§ 253 StGB
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.
Du findest es verwerflich wenn eine Gruppe von Menschen unter Androhung von erheblicher körperlicher Gewalt dazu gezwungen wird, Teile Ihres Vermögens herauszugeben. Dass die bedohte Gruppe zuvor demokratisch darüber abstimmen darf, welche Person(en) den Prozentsatz dieser so genannten "Steuer" bestimmen darf.
Du findest es verwerflich, dass eine Bande (Staatsdiener) sich zur fortgesetzen Begehung einer Tat (Steuern eintreiben) vereinigt hat, bei der eine Gruppe von Menschen unter Androhung von erheblicher körperlicher Gewalt ein Teil ihres Vermögens entzogen wird.
Herzlichen Glückwunsch! Deiner Auffassung nach ist das Eintreiben von Steuern Erpressung in besonders schwerem Fall und sollte nach §253 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet werden. Gleiches könntenst du dir im Bezug auf jedes beliebige Gesetz und §240 StGB - Nötigung vorstellen. Du bist ein Mensch, der den abweichenden Willen anderer Menschen respektiert. Du bist ein Mensch, der Gewaltinitiierung verabscheut. Demzufolge bleibt dir nur die Möglichkeit, entweder Autark zu leben oder in freier Entscheidung Verträge mit anderen Menschen abzuschließen. Du begibst dich gerne auf den freien Markt, weil dort Angebot und Nachfrage, also die Wünsche der Menschen, zusammentreffen. Du gehörst zum Wirtschaftstyp der Libertären.
Du wirst dich von vielen Personen als Marktradikalist beschimpfen lassen müssen. Aber das macht dir nichts aus, denn DU bist im Recht, weil du nichts anderes forderst als die logische Konsequenz der Prämisse: "Gleiches Recht für Alle"!