usaTomorrow » Do 27. Jun 2013, 12:17 hat geschrieben:Sollte nun aber ein Staat die Vielehe oder die Ehe zwischen nahen Verwandten legalisieren, müssten wohl auch diese Ehen vom Bundesstaat anerkannt werden.
Die Juristerei ist doch letztlich nur der Versuch, die Dinge mit argumentativen Winkelzügen so hinzubiegen, wie man sie gerade haben will.
Vor 50 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht noch geurteilt, dass die Strafverfolgung von homosexuellen Handlungen mit der Grundgesetz vereinbar ist.
Heute behauptet das Bundesverfassungsgericht, Homosexuellen nicht genau dasselbe Ehegattensplitting zu gewähren wie Ehen, sei mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Zwei vollkommen konträre Urteile darüber, was nun mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Daran sieht man doch schon, dass man sich grundsätzlich alles so hinbiegen kann, wie man es gerade haben will.
Weiteres Beispiel:
Bei Homosexuellen beruft sich das Bundesverfassungsgericht heute auf den Gleichheitsgrundsatz, den das Grundgesetz vorschreibe.
Gleichzeitig hält das Bundesverfassungsgericht es aber für vereinbar mit dem Grundgesetz, gleichgeschlechtliche Geschwister-Paare zu diskriminieren und ihnen nicht nur jede Ehe zu verbieten, sondern ihre gemeinsame Sexualität auch noch strafrechtlich zu verfolgen.
