Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Moderator: Moderatoren Forum 4

Tempolimit in der Stadt generell (momentan 50 km/h)

Umfrage endete am Samstag 12. Oktober 2013, 19:54

weiter so wie momentan
10
48%
weiter so für alle
4
19%
mit 30 km/h für alle, Ausnahmen (z.B. 50 km/h) durch die Kommune zulässig (Version Eur. BI)
1
5%
mit 50 km/h für alle, Ausnahmen (z.B. 30 km/h) durch die Kommune zulässig (Version Tenor WHO)
1
5%
mit 30 km/h für KFZ, Ausnahmen (z.B. 50 km/h) durch die Kommune zulässig
2
10%
mit 50 km/h für KFZ, Ausnahmen (z.B. 30 km/h) durch die Kommune zulässig
3
14%
etwas anderes (Siehe Forumsdiskussion)
0
Keine Stimmen
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 21
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Tilman Kluge
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Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

.
Über ein europaweites Tempolimit ≤30 km/h innerorts denkt die EU Kommission schon viele Jahre "laut nach".

Seit Ende November 2012 gibt es eine europaweite Petition (Mitzeichung noch bis Ende Nov. 2013) einer ebenso europaweiten Bürgerinitiative mit dem Ziel "Tempolimit ≤30 km/h innerorts für alle Fahrzeuge, Ausnahmeregelungen durch die Kommune".

Ebenso gibt es eine Online-Petition eines Einzelpetenten (Deadline f. Mitzeichnung noch etwa bis Mitte Oktober 2013) mit dem Ziel "Kein Tempolimit ≤30 km/h innerörtlich für Radfahrer; Tempolimit ≤50 km/h innerorts und nur für KFZ; Ausnahmeregelungen durch die Kommune".

Hinsichtlich des Verhältnisses von Regel und Ausnahme unterscheiden sich die Petitionen konkret dadurch, daß eben
  • die Ausgangslage der ersten Petition das europaweit innerörtliche Limit ≤30 km/h ist, von dem die Kommunen nach Prüfung der Situation (z.B. ≤50 km/h) abweichen können und
    .
  • die Ausgangslage der zweiten Petition das europaweit innerörtliche Limit ≤50 km/h ist und daß es im Gegensatz zu der derzeitigen Rechtslage (nicht nur in D) den Kommunen erleichtert werden soll, an geeigneten Stellen (z.B. in Wohngebieten) ein Limit z.B. von Tempo ≤30 km/h vorzuschreiben (so auch der Tenor eines Reports der WHO, S.13/15)
.

Es fragt sich nun, was am meisten Sinn macht, vieleicht auch etwas ganz anderes.....
.
Zuletzt geändert von Tilman Kluge am Donnerstag 18. April 2013, 19:58, insgesamt 2-mal geändert.
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jack000
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von jack000 »

Tilman Kluge » Do 18. Apr 2013, 18:54 hat geschrieben:.
Über ein europaweites Tempolimit ≤30 km/h innerorts denkt die EU Kommission schon viele Jahre "laut nach".
Ich bin generell ein Befürworter der EU, aber das ist mal wieder so ein Thema was die EU doch unter keinen Umständen zentral festlegen sollte.
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John Galt
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von John Galt »

Tachopflicht für Fahrradfahrer per EU-Verordnung - JETZT!
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

John Galt » Do 18. Apr 2013, 21:30 hat geschrieben:Tachopflicht für Fahrradfahrer per EU-Verordnung - JETZT!
Braucht man nicht, es ist auch jetzt schon dem Radfahrer überlassen, wie er seine Geschwindigkeit erkennt, Hauptsache, er hält sie ein, was er zwar hinsichtlich des generellen Limits von 50 in der Stadt nicht muß (gilt nur für KFZ), aber dort, wo die Sache extra ausgeschildert ist. Bei manchen Fahrrädern bzw. Radfahrern wird es reichen, daß bei 15 das Schutzblach klappert (beim Fahrrad) und bei 30 die Zähne klappern (beim Fahrer).
Zuletzt geändert von Tilman Kluge am Donnerstag 18. April 2013, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von jack000 »

Tilman Kluge » Do 18. Apr 2013, 20:44 hat geschrieben:
Braucht man nicht,
Wer bestimmt das?
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HugoBettauer

Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von HugoBettauer »

Ein Tempolimit sollte für alle Verkehrsteilnehmer gelten, egal ob es implizit durch eine Generalregelung der Straßenverkehrsordnung oder explizit durch ein Schild eingerichtet ist.

Ein generelles Tempo 30 für die Innenstadt finde ich nicht sinnvoll. Vielmehr sollten auf geeigneten Straßen die Höchstgeschwindigkeiten auf 60 oder 70 km/h angehoben werden - dafür sollten Tempoübertretungen innerorts intensiver verfolgt werden.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von jack000 »

SoleSurvivor » Do 18. Apr 2013, 21:33 hat geschrieben:Ein Tempolimit sollte für alle Verkehrsteilnehmer gelten,
Tempolimits gelten immer für alle Verkehrsteilnehmer!
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

jack000 » Do 18. Apr 2013, 22:04 hat geschrieben: Wer bestimmt das?
Es ist nirgends in der StVO bestimmt, daß sich Radfahrer an Geschwindigkeitslimits nicht halten müßten (Ausnahme Tempo 50 nach dem Ortseingangsschild), sondern, daß sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten müssen.

StVO zu Zeichen 274: Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht schneller als mit der jeweils angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren. (....)
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

jack000 » Do 18. Apr 2013, 22:40 hat geschrieben: Tempolimits gelten immer für alle Verkehrsteilnehmer!
Nicht immer, z.B. nicht nach dem Ortseingangsschild.
Muninn

Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Muninn »

Noch ein Grund mehr sich aus der EU Diktatur zu verabschieden. Die Liste wird immer länger.

Kennt jemand einen vernünftigen Grund sich dem EU Diktat zu unterwerfen?
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

Muninn » Do 18. Apr 2013, 23:38 hat geschrieben:Noch ein Grund mehr sich aus der EU Diktatur zu verabschieden. Die Liste wird immer länger.

Kennt jemand einen vernünftigen Grund sich dem EU Diktat zu unterwerfen?
Also,...., die Idee mit dem Tempo ≤30 stammt auch von der EU-Bürokratie.

Aber fairerweise muß man betonen, bevor es hier zu Mißverständnissen kommt, daß die Idee, das Limit auch für Radfahrer festzulegen, von den Verfassern der erstgenannten Petition (siehe Anfangsbeitrag) stammt. In den Schriftsätzen der Europäischen Kommission habe ich da noch nichts gefunden.

Ich werde aber 'mal unter www.abgeordnetenwatch.de nachfragen....
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von jack000 »

Tilman Kluge » Do 18. Apr 2013, 22:29 hat geschrieben:
Nicht immer, z.B. nicht nach dem Ortseingangsschild.
Gibt es dazu eine Quelle?
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

jack000 » Do 18. Apr 2013, 23:54 hat geschrieben: Gibt es dazu eine Quelle?
ja, schon seit 1957 dauerhaft .....

aktuell §3 Abs.3 Nr.1 StVO
Zuletzt geändert von Tilman Kluge am Freitag 19. April 2013, 00:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von jack000 »

Tilman Kluge » Do 18. Apr 2013, 23:12 hat geschrieben:
ja, schon seit 1957 dauerhaft .....

aktuell §3 Abs.3 Nr.1 StVO
das ist kein europäisches Gesetz ...
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

jack000 » Fr 19. Apr 2013, 00:56 hat geschrieben: das ist kein europäisches Gesetz ...
...habe ich auch nicht behauptet (die StVO ist ohnehin kein Gesetz), sondern es geht bei der StVO um den nationalen IST-Zustand, an dem hierzulande eine Änderung zu messen wäre und der ggf. an europäisches Recht anzupassen wäre.
Zuletzt geändert von Tilman Kluge am Freitag 19. April 2013, 01:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tantris »

jack000 » Do 18. Apr 2013, 22:04 hat geschrieben: Wer bestimmt das?
Der gesunde menschenverstand.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von HugoBettauer »

jack000 » Do 18. Apr 2013, 21:40 hat geschrieben: Tempolimits gelten immer für alle Verkehrsteilnehmer!
So erscheint es mir logisch. Der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung mag Radfahrer nicht extra erwähnen, weil man sich Räder mit hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr damals nicht vorstellte. Wenn aber ein Radler mit nachweislich deutlich über 50 in einen Ort hineinbraust und jemand zu Schaden kommt, glaube ich nicht dass er sich rausreden könnte, das Ortsschild bedeute für ihn nichts.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Quatschki »

Wichtig wäre zunächst einmal eine Zulassungskennzeichenpflicht zumindest für alle Fahrräder und E-Bikes,
die der Bauart nach als schnelle Straßenfahrräder klassifiziert werden können.
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von NMA »

Muninn » Do 18. Apr 2013, 23:38 hat geschrieben:Noch ein Grund mehr sich aus der EU Diktatur zu verabschieden. Die Liste wird immer länger.

Kennt jemand einen vernünftigen Grund sich dem EU Diktat zu unterwerfen?
Käme das "Diktat" aus Deutschland, sollten wir uns Deutschland entledigen?

Wenn ein Tempolimit gilt (Ist mir egal, es gäbe durchaus Gründe für 30), dann sollte das selbstverständlich auch für Radfahrer gelten, was denn sonst :?:
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

SoleSurvivor » Fr 19. Apr 2013, 06:40 hat geschrieben: (....) Wenn aber ein Radler mit nachweislich deutlich über 50 in einen Ort hineinbraust und jemand zu Schaden kommt, glaube ich nicht dass er sich rausreden könnte, das Ortsschild bedeute für ihn nichts.
Genau, vgl. §1 StVO.

Übrigens ist die erste von 1956, man hatte das Tempolimit vergessen und erst 1957 hineingeflickt. Neben der geringen Vorstellungskraft hinsichlich schneller Radfahrer war der Nachtrag deshalb vielleicht auch mit "heißer Nadel gestrickt".
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Tilman Kluge
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

(....)Wenn ein Tempolimit gilt (Ist mir egal, es gäbe durchaus Gründe für 30), dann sollte das selbstverständlich auch für Radfahrer gelten, was denn sonst :?:
Was denn sonst? Na, wie bisher in §3 Abs.3 Nr.1 der StVO nur für KFZ, egal ob 50 oder 30, was sonst?
Zuletzt geändert von Tilman Kluge am Freitag 19. April 2013, 09:35, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von HugoBettauer »

Quatschki » Fr 19. Apr 2013, 06:53 hat geschrieben:Wichtig wäre zunächst einmal eine Zulassungskennzeichenpflicht zumindest für alle Fahrräder und E-Bikes,
die der Bauart nach als schnelle Straßenfahrräder klassifiziert werden können.
Bei E-Bikes sehe ich den Sinn. Bei straßentauglichen Rennrädern frage ich mich, wo da sinnvoll ein Schild angebracht werden soll, ohne zum Bremsflügel zu werden.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von jorikke »

SoleSurvivor » Fr 19. Apr 2013, 09:08 hat geschrieben: Bei E-Bikes sehe ich den Sinn. Bei straßentauglichen Rennrädern frage ich mich, wo da sinnvoll ein Schild angebracht werden soll, ohne zum Bremsflügel zu werden.

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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von NMA »

Tilman Kluge » Fr 19. Apr 2013, 09:28 hat geschrieben:
Was denn sonst? Na, wie bisher in §3 Abs.3 Nr.1 der StVO nur für KFZ, egal ob 50 oder 30, was sonst?
Angenommen die Höchstgeschwindigkeit wird 30 herabgesetzt: Gibt es dann einen vernünftigen Grund, weshalb Radfahrer schneller fahren dürften?
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tantris »

New Model Army » Fr 19. Apr 2013, 11:45 hat geschrieben:
Angenommen die Höchstgeschwindigkeit wird 30 herabgesetzt: Gibt es dann einen vernünftigen Grund, weshalb Radfahrer schneller fahren dürften?
Nein. Das tempolimit hat ja nichts mit der anriebsart oder emissionen zu tun, sondern mit der sicherheit. Und ein rasender radler in der verkehrsberuhigten zone ist auf jeden fall eine gefahr.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

New Model Army » Fr 19. Apr 2013, 11:45 hat geschrieben:
Angenommen die Höchstgeschwindigkeit wird 30 herabgesetzt: Gibt es dann einen vernünftigen Grund, weshalb Radfahrer schneller fahren dürften?
Ich könnte jetzt rückfragen, warum sie nicht schneller fahren dürften. Denn sie machen im Gegensatz zu KFZ (Ausnahme E-Mobile) auch bei höherer Geschwindigkeit keinen (vor allem nachts oder vor Krankenhäudern etc.) störenden Lärm oder gefährden auch sonst die Allgemeinheit nicht, wenn sie nur dort samt KFZ (incl. E-Mobile) eingebremst werden, wo fußgängerträchtige Situationen wie Wohngebiete, Einkaufszonennähe (z.B. Konstablerwache Ffm) bzw.- durchkreuzung, Bahnhofsvorplätze etc. gegeben sind (vgl. vorletzte Antwort der Umfrage).
Zuletzt geändert von Tilman Kluge am Freitag 19. April 2013, 12:13, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tantris »

Tilman Kluge » Fr 19. Apr 2013, 12:06 hat geschrieben:
Ich könnte jetzt rückfragen, warum sie nicht schneller fahren dürften. Denn sie machen im Gegensatz zu KFZ (Ausnahme E-Mobile) auch bei höherer Geschwindigkeit keinen (vor allem nachts oder vor Krankenhäudern etc.) störenden Lärm oder gefährden auch sonst die Allgemeinheit nicht, wenn sie nur dort samt KFZ (incl. E-Mobile) eingebremst werden, wo fußgängerträchtige Situationen wie Wohngebiete, Einkaufszonennähe (z.B. Konstablerwache Ffm) bzw.- durchkreuzung, Bahnhofsvorplätze etc. gegeben sind (vgl. vorletzte Antwort der Umfrage).
Doch. Derart schnelle fahrzeuge in verkehrsberuhigten zonen sind eine gefahr. Wenn du sowas willst, musst du verkehr entflechten, also, eine radl-autobahn anbieten.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von NMA »

Tilman Kluge » Fr 19. Apr 2013, 12:06 hat geschrieben:
Ich könnte jetzt rückfragen, warum sie nicht schneller fahren dürften. Denn sie machen im Gegensatz zu KFZ (Ausnahme E-Mobile) auch bei höherer Geschwindigkeit keinen (vor allem nachts oder vor Krankenhäudern etc.) störenden Lärm oder gefährden auch sonst die Allgemeinheit nicht, wenn sie nur dort samt KFZ (incl. E-Mobile) eingebremst werden, wo fußgängerträchtige Situationen wie Wohngebiete, Einkaufszonennähe (z.B. Konstablerwache Ffm) bzw.- durchkreuzung, Bahnhofsvorplätze etc. gegeben sind (vgl. vorletzte Antwort der Umfrage).

Fahrräder sind sehr wohl eine Gefahr, besonders für den Radfahrer. Selbstüberschätzung und Arglosigkeit gibts da genauso wie unter den Autofahrern. Nur ist ein Sturz vom Fahrrad bei 50 sicher meistens ungleich folgenreicher für den Verunglückten als ein Auffahrunfall mit 50 mit dem Auto. Nur ist im Falle einem Auto-Fahrrad-Unfall der Autofahrer wieder der Depp, denn der Radfahrer ist ja der "schwächere" :rolleyes: Verkehrsteilnehmer.

Ich sehe keinen vernünftigen Grund für eine Extrawurst für Radler.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

New Model Army » Fr 19. Apr 2013, 12:21 hat geschrieben:

Fahrräder sind sehr wohl eine Gefahr, besonders für den Radfahrer. Selbstüberschätzung und Arglosigkeit gibts da genauso wie unter den Autofahrern. Nur ist ein Sturz vom Fahrrad bei 50 sicher meistens ungleich folgenreicher für den Verunglückten als ein Auffahrunfall mit 50 mit dem Auto. Nur ist im Falle einem Auto-Fahrrad-Unfall der Autofahrer wieder der Depp, denn der Radfahrer ist ja der "schwächere" :rolleyes: Verkehrsteilnehmer.

Ich sehe keinen vernünftigen Grund für eine Extrawurst für Radler.
Was Stürze vom Fahrrad bzw. andere Fahrradunfälle wegen überhöhter Eigengeschwindigkeit angeht, kommt das anteilig an allen Unfällen äußerst selten vor.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von HugoBettauer »

Tantris » Fr 19. Apr 2013, 10:59 hat geschrieben:
Nein. Das tempolimit hat ja nichts mit der anriebsart oder emissionen zu tun, sondern mit der sicherheit. Und ein rasender radler in der verkehrsberuhigten zone ist auf jeden fall eine gefahr.
Hinzu kommt, dass Tempolimits nicht ohne Grund vorgegeben werden. Ob es die Straßenoberfläche, die eingeschränkte Sicht, das vermehrte Kinder-Aufkommen oder die kreuzende Straßenbahn sind - Geschwindigkeitsbeschränkungen zeigen ein Regelungsbedürfnis an, ohne es notwendig zu erklären. Es ist für den Radler daher nicht einsichtig, ob die Gründe für die Beschränkung auch ihn betreffen. Zudem muss ein mit Höchstgeschwindigkeit verkehrender Fahrer eines Autos oder einer Straßenbahn nun wirklich nicht damit rechnen, dass Verkehrsteilnehmer noch wesentlich schneller als er unterwegs sind. Auch bei Radfahrern verlängert die Geschwindigkeit den Reaktionsweg und den Bremsweg.

Sofern das hier keine Fantomdiskussion zur Propagierung des Rasertums ist, ist es allenfalls eine Regelungs- und Überwachungslücke. Radfahrer verhalten sich schon rücksichtslos genug auf Fußwegen und gemeinsamen Verkehrsflächen. Nicht umsonst steigt die Unfallzahl an Kreuzungen nach der Einführung neuer Radwege. Ich fahre selbst im Sommer gern und weit Rad, aber was man da teilweise zu sehen bekommt ist schon irre. Ich sehe keinen Bedarf für eine Verkomplizierung der Verkehrslage durch so eine Radler-Ausnahme.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

SoleSurvivor » Fr 19. Apr 2013, 14:00 hat geschrieben:(....) Hinzu kommt, dass Tempolimits nicht ohne Grund vorgegeben werden(....)
So steht es auch in der VwV zu Zeichen 274. Aber das sind dann eben begründete Einzelentscheidungen.

Das Thema dieses Threads betrifft aber ein flächendeckenendes innerörtliches Tempolimit und keine situationsbedingte Einzelregelung.
Zuletzt geändert von Tilman Kluge am Freitag 19. April 2013, 15:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

SoleSurvivor » Fr 19. Apr 2013, 14:00 hat geschrieben:Ich sehe keinen Bedarf für eine Verkomplizierung der Verkehrslage durch so eine Radler-Ausnahme.
Wieso, die Ausnahme gibt es doch jetzt auch schon in §3 Abs.3 Nr.1 StVO
Zuletzt geändert von Tilman Kluge am Freitag 19. April 2013, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
HugoBettauer

Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von HugoBettauer »

Tilman Kluge » Fr 19. Apr 2013, 14:21 hat geschrieben: So steht es auch in der VwV zu Zeichen 274. Aber das sind dann eben begründete Einzelentscheidungen.

Das Thema dieses Threads betrifft aber ein flächendeckenendes innerörtliches Tempolimit und keine situationsbedingte Einzelregelung.
Da gilt analog dasselbe. Wenn innerorts, wo nicht anders ausgewiesen, nur 30 akzeptabel wäre, gälte das für alle.
Wir haben schon genug Irre, die auf Gehwegen 30 oder mehr fahren. Wir brauchen nicht auch noch einen Freifahrtschein für Verrückte auf der Straße.
Wieso, die Ausnahme gibt es doch jetzt auch schon in §3 Abs.3 Nr.1 StVO
Niemand muss damit rechnen, dass ein Fahrrad mit Geschwindigkeiten fährt, die sonst nur von Kraftfahrzeugen erreicht werden. Fahrräder dürfen nur so schnell fahren, wie es allgemein von ihnen erwartet wird (BGH, AZ VI ZR 73/90 und OLG Karlsruhe, AZ VRS 78, 329).
Es wird allgemein von Radlern nicht erwartet, dass sie schneller als der motorisierte Verkehr fahren. Man kann davon ausgehen, dass es nicht regelmäßig vorkommt, dass Radler innerorts über 50 fahren. Sollte die Innerorts-Geschwindigkeit nur noch 30 betragen, kann man in dem Ritt die Regelungslücke mitbeseitigen, die du hier so überstrapazierst.

Die Begründung, warum dies sinnvoll ist, wurde ja lang und breit gegeben.
Clark

Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Clark »

§3 Absatz 1:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Man achte darauf, dass hier von Fahrzeugen allgemein die Rede ist.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

Clark » Fr 19. Apr 2013, 16:07 hat geschrieben:§3 Absatz 1:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Man achte darauf, dass hier von Fahrzeugen allgemein die Rede ist.
Genau das wurde jetzt schon mehrmals zitiert. In Verbindung mit §1 StVO braucht man deshalb darüber hinaus innerstädtisch ein ausdrücklich beziffertes generelles Tempolimit (aktuell Tempo 50) für jene Verkehrsteilnehmer, die bei dessen Überschreitung zu oft hinsichtlich Menge oder Schwere siginifikant Schaden oder Belästigungen zu Lasten von Mitmenschen anrichten würden.

Interessant wäre es daher, wo die Fachliteratur dies bislang hinsichtlich einer Notwendigkeit eines solchen Limits für Radfahrer festgestellt hat.

Was in diesem Zusammenhang interessant ist, ist, daß m.E. in §30 StVO "(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.", der formal auch für Radfahrer gilt, unnützes Hin- und Herfahren wohl erlaubt ist, soweit es nicht stört. Auch hier traut man den Verkehrsteilnehmern offensichtlich zu, diese Voraussetzung selber zu erkennen. Da das unter "Umweltschutz" läuft, bezweifle ich, ob jeder sich bewußt ist, daß unnötiges Hin- und Herfahren mit einem KFZ die Allgemeinheit schon grundsätzlich durch die damit ebenso unnötigen Emissionen stört.
Zuletzt geändert von Tilman Kluge am Samstag 20. April 2013, 23:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tantris »

Tilman Kluge » Sa 20. Apr 2013, 23:13 hat geschrieben:
Genau das wurde jetzt schon mehrmals zitiert. In Verbindung mit §1 StVO braucht man deshalb darüber hinaus innerstädtisch ein ausdrücklich beziffertes generelles Tempolimit (aktuell Tempo 50) für jene Verkehrsteilnehmer, die bei dessen Überschreitung zu oft hinsichtlich Menge oder Schwere siginifikant Schaden oder Belästigungen zu Lasten von Mitmenschen anrichten würden.
Ja, wir reden von 30-er zonen.
Interessant wäre es daher, wo die Fachliteratur dies bislang hinsichtlich einer Notwendigkeit eines solchen Limits für Radfahrer festgestellt hat.

Was in diesem Zusammenhang interessant ist, ist, daß m.E. in §30 StVO "(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.", der formal auch für Radfahrer gilt, unnützes Hin- und Herfahren wohl erlaubt ist, soweit es nicht stört. Auch hier traut man den Verkehrsteilnehmern offensichtlich zu, diese Voraussetzung selber zu erkennen. Da das unter "Umweltschutz" läuft, bezweifle ich, ob jeder sich bewußt ist, daß unnötiges Hin- und Herfahren mit einem KFZ die Allgemeinheit schon grundsätzlich durch die damit ebenso unnötigen Emissionen stört.
Es geht um die unfallgefahr. tempo 30 gilt ja auch für elektroautos.
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Tilman Kluge
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

Tantris » So 21. Apr 2013, 00:34 hat geschrieben: Ja, wir reden von 30-er zonen.



Es geht um die unfallgefahr. tempo 30 gilt ja auch für elektroautos.
Es geht auch um die Lärmproblematik.
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Tantris
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tantris »

Tilman Kluge » So 21. Apr 2013, 01:01 hat geschrieben:
Es geht auch um die Lärmproblematik.
"Auch" ist halt nicht alles. Wenn du so tust, als sei ein teil das ganze, entfernst du dich von der realität.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

Tantris » So 21. Apr 2013, 01:12 hat geschrieben:
"Auch" ist halt nicht alles. Wenn du so tust, als sei ein teil das ganze, entfernst du dich von der realität.
Das habe ich nirgends behauptet. Im übrigen warte ich imemr noch auf Belege dafür, daß eine Eingengeschwindigkeit von Radfahrern >30 km/h in der Praxis bisher in nennsertem Maße unfallrelevant war oder ist. Beim KFZ ist "überhöhte Geschwindigkeit" in dieser Hinsicht eine durchaus als wesentlich erfasste Unfallursache.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tantris »

Tilman Kluge » So 21. Apr 2013, 01:31 hat geschrieben:
Das habe ich nirgends behauptet. Im übrigen warte ich imemr noch auf Belege dafür, daß eine Eingengeschwindigkeit von Radfahrern >30 km/h in der Praxis bisher in nennsertem Maße unfallrelevant war oder ist. Beim KFZ ist "überhöhte Geschwindigkeit" in dieser Hinsicht eine durchaus als wesentlich erfasste Unfallursache.
Also, du suchst irgendwelche juristischen tricks, für eine extrawurst?

Da bist hier falsch. Militante radler gibts hier nicht und leute mit juristischer ahnung erst recht nicht...
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

Tantris » So 21. Apr 2013, 01:37 hat geschrieben:
und leute mit juristischer ahnung erst recht nicht...
Unheimlich konstruktiver Beitrag1

Aber trotzdem, icht immer von sich selbst auf andere schließen!
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tantris »

Tilman Kluge » So 21. Apr 2013, 02:26 hat geschrieben:
Unheimlich konstruktiver Beitrag1

Aber trotzdem, icht immer von sich selbst auf andere schließen!
Um das zu vermeiden, habe ich dich ja nach gründen gefragt.

Als antwort tust du so, als gäbe es nur einen grund für ein tempolimit.

Was soll das werden? Rhetorische tricks für anfänger oder was?
odiug

Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von odiug »

SoleSurvivor » Fr 19. Apr 2013, 05:40 hat geschrieben: So erscheint es mir logisch. Der Wortlaut der Straßenverkehrsordnung mag Radfahrer nicht extra erwähnen, weil man sich Räder mit hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr damals nicht vorstellte. Wenn aber ein Radler mit nachweislich deutlich über 50 in einen Ort hineinbraust und jemand zu Schaden kommt, glaube ich nicht dass er sich rausreden könnte, das Ortsschild bedeute für ihn nichts.
Fahrraeder haben keine Nummernschilder.
Wenn sie geblitzt werden,wohin soll das Knoellchen denn gesendet werden?
Wir sind ja nicht in der Schweiz!
Da haben Fahraeder ein Nummernschild.
Die ist uebrigens gar nicht in der EU ... und noch dazu basisdemokratisch ... komisch ... was? :D
Zuletzt geändert von odiug am Sonntag 21. April 2013, 03:08, insgesamt 1-mal geändert.
Clark

Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Clark »

Tilman Kluge » So 21. Apr 2013, 01:31 hat geschrieben:
Das habe ich nirgends behauptet. Im übrigen warte ich imemr noch auf Belege dafür, daß eine Eingengeschwindigkeit von Radfahrern >30 km/h in der Praxis bisher in nennsertem Maße unfallrelevant war oder ist. Beim KFZ ist "überhöhte Geschwindigkeit" in dieser Hinsicht eine durchaus als wesentlich erfasste Unfallursache.
Welcher Radfahrer, wenn er nicht gerade Jan Ullrich oder Erik Zabel heisst, beherrscht sein Fahrzeug bei Geschwindigkeiten grösser als 30 kMh? Wie sind die Bremswege?
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

Tantris » So 21. Apr 2013, 02:47 hat geschrieben:
(....)Als antwort tust du so, als gäbe es nur einen grund für ein tempolimit.(....)
Ich tu nicht so, als gäbe es nur einen Grund für ein Tempolimit.

Zum eien geht es nicht um ein Tempolimit im einzelnen, sondern um ein generelles Tempolimit. Es kann davon sogar mehrere Gründe und nicht nur einen geben, aber welche sind das genau? Je genereller eine Restiktion ist, um so allgemeingültiger sollte sie auch begründbar sein.

Ich frage, ob Radfahrer sich und andere durch eine zu hohe Eigenschwindigkeit so gefährden, daß für sie an entsprechenden Stellen oder in entsprechenden Zonen (z.B. Wohngebieten) keine lokalen Regelungen getroffen werden können, so wie das momentan begrenzt möglich ist und nach Tenor des WHO Reports erleichtert werden soll, oder ob warum stattdessen ein genereles innerörtliches Tempolimit für Radfahrer nötig wird (v.a. §1 StVO also nicht ausreicht). Deshalb....
  • .....frage ich nach (anteiligen) Unfallzahlen betr. Unfällen, die eben durch zu hohe Eigengeschwindigkeit von Radfahrer verursacht wurden (das war keine Juristerei, sondern Grundlagenermittlung, so wie es sie hinsichtlich KFZ gibt)
    .
  • .....wäre es darüber hinaus zumindest interessant, ob es Stellungnahmen aus verkehrspolitisch aktiven Kreisen (von "der Politik" bis hin zu Fachverbänden wie ADFC, ADAC,...) gibt, die bereits vor dem Nov. 192012. - abweichend von der seit 1957 bestehenden Regel des §3 Abs.3 StVO - . ein generelles Tempolimit 30 innerorts, also auch für Radfahrer befürworteten und warum.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

Clark » So 21. Apr 2013, 03:18 hat geschrieben: Welcher Radfahrer, wenn er nicht gerade Jan Ullrich oder Erik Zabel heisst, beherrscht sein Fahrzeug bei Geschwindigkeiten grösser als 30 kMh? Wie sind die Bremswege?
Wie schon geschrieben (ich heiße weder Ullrich noch Zabel, fahre grundsätzlich nur alkoholfrei, sei es Fahrrad odeer KFZ) fahre ich auch mal problemlos schneller als 30, auch innerorts. Dabei kann ich nur empfehlen, es einmal "darauf ankommen" zu lassen. Dazu kommt man auf einer abschüssigen Straße, die gar nicht sehr steil sein muß, aber übersichtlich und breit genug (am besten Gewerbegebiet ohne viele Fußgänger, ohne Bushaltestelle etc., Beipiel siehe Abb. Bad Homburg Siemensstrasse ab Krzg. Benzstraße) ins Rollen. Man schaut erst dann auf den Tacho, wenn man meint, abbremsen zu müssen, weil man die eigene Sicherheit oder die Sicherheit Dritter bei noch höherer Geschwindigkeit gefährdet sieht (§1 StVO). Viele werden dabei auch problemlos 35 fahren, bevor es ans Bremsen geht.
Das wird man auch bei Alltegsradlern auf entsprechender Strecke per Radarsystem messen können, wobei eine entstrechend frequentierte Straße zu finden sein müßte. Zabel und Ullrich würden dabei gar keine Geschwindigkeit erreichen, angesichts derer sie bremsen müßten, außer vor Hindernissen, versteht sich....
Zuletzt geändert von Tilman Kluge am Sonntag 21. April 2013, 05:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tantris »

Clark » So 21. Apr 2013, 03:18 hat geschrieben: Welcher Radfahrer, wenn er nicht gerade Jan Ullrich oder Erik Zabel heisst, beherrscht sein Fahrzeug bei Geschwindigkeiten grösser als 30 kMh? Wie sind die Bremswege?
Auch Jan Ulrich nicht. Kennst du nicht seine berühmten stürze? Und der trainiert nicht in den winkeln einer gartenstadt.

Bei dem tempo kannst du nicht mehr vor einem kind bremsen, das quer vor dir in deine bahn läuft. Derartig sportlich radelt kein normaler mensch ausserhalb gut ausgebauter, verkehrsarmer strecken.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Tilman Kluge »

Tantris » So 21. Apr 2013, 05:58 hat geschrieben:
Auch Jan Ulrich nicht. Kennst du nicht seine berühmten stürze? Und der trainiert nicht in den winkeln einer gartenstadt.
Bei lwecher Gescheindigkeit, bei 40 km/h????????
Bei dem tempo kannst du nicht mehr vor einem kind bremsen, das quer vor dir in deine bahn läuft. Derartig sportlich radelt kein normaler mensch ausserhalb gut ausgebauter, verkehrsarmer strecken.
Tempo 35 und dann nicht rechtzeitig bremsen können? Man möge das bitte selbst ausprobieren, wobei ich von einer übersichtlichen Strasse im Gewerbegebiet (also ohne sichthemmende parkende PKW, Bushaltestellen etc) schrieb.

Ich habe nicht ohne Grund auf das Foto verwiesen, damit das nicht so theoretisch läuft. Dort, wo etwas unverhofft auf die Straße laufen kann, fahre ich schon im Eigeninteresse langsamer. V.a. parkende PKW haben hierbei sowohl auf der Fahrbahn als auch auf dem Radweg ein hohes Gefahrenpotential, nicht nur, weil Fußgänger (nicht nur Kinder) unverhofft auftauchen können. Oft genug schon jemand einfach so die Autotür geöffnet.....

Kurzum, es gibt jede Menge Ein- und Ausfallstraßen von hügeligen Kommunen ohne brauchbaren Radweg (!), die für Tempo 35 hervorragend übersichtlich sind. Auf allen anderen Straßen wäre das ein Verstoß gegen §1 StVO.

Und deshalb erneut die Frage, ob und aus welchen Gründen (Unfallursachen...) man es Radfahrern nicht zutrauen sollte, §1 StVO einzuhalten, so daß es deswegen für sie des generellen Tempolimits bedürfte. Daß stattdessen den Kommunen die Installation von lokalspezifisch begründeten und auch z.B. in Wohngebieten problemlos begründbaren Tempolimits erleichtert werden muß (z.B. ohne Risiko, auf Landesstraßen "von oben zurückgepfiffen" zu werden, ist für mich unstreitig.

Staats- und Behördenverdrossenheit entsteht zweifellos oft, weil in für die Allgemeinheit notwendigen Dingen nichts oder zu wenig getan wird. Dazu gehören auch zu wenige Tempo 30 Limits in Wohngebieten und fußgängerintensiven Arealen (Einkaufsstraßen etc.) Gleiches gilt aber, wenn in für die Allgemeinheit unnötigen Dingen trotzdem etwas dennoch getan ẃird. Dazu könnte ein generelles innerörtliches Tempolimit für Radfahrer gehören*.

*) Allerdings sieht die Uneterschriftenentwicklung zur beiden Petitionen nicht so aus, ob hier etwas nennenswertes aufgemischt werden würde.
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von Camarasaurus »

odiug » So 21. Apr 2013, 02:06 hat geschrieben: Fahrraeder haben keine Nummernschilder.
Wenn sie geblitzt werden,wohin soll das Knoellchen denn gesendet werden?
Dafür könnte man einen Fond gründen. Zum Beispiel könnte man beim Kauf eines Fahrrads eine geringe Abgabe erheben, aus der dann der Fonds gespeist wird. Der Fond kümmert sich dann um die Bezahlung der Knöllchen. In anderen Bereichen wird das längst so gemacht, z.B. beim Kauf eines Scanners oder Kopierers bezahlt man auch eine Abgabe für das Kopieren urheberrechtsgeschützter Werke, egal ob man das wirklich vorhat oder nicht. :cool:
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Re: Innerorts Tempolimit 30 auch für Radfahrer

Beitrag von T.G. »

Das Mitführen von Kennzeichen, zB als kameralesbare Magnetschilder, bei Fahrrädern im Straßenverkehr könnte man ja einführen.
Radler im Straßenverkehr sollten mit anderen Zweirädern gleichbehandelt werden, was Knöllchen angeht.
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