Der NSU-Prozess
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Re: Der NSU-Prozess
Gut, dann anders gefragt:
Welche Beweise gibt es dafür, dass Frau Zschäpe eine terroristische Vereinigung gegründet oder an einer terroristischer Vereinigung mitgewirkt hat?
Welche Beweise gibt es dafür, dass Frau Zschäpe eine terroristische Vereinigung gegründet oder an einer terroristischer Vereinigung mitgewirkt hat?
Re: Der NSU-Prozess
Nicht absurd. Ausgeschlossen! Es geht ja nicht alleine um deren mutmasslich unmittelbare Tatbeteiligung an den Morden.Clark » Sa 13. Apr 2013, 18:29 hat geschrieben: Es ist momentan ein absurde Annahme, dass Frau Zschäpe freigesprochen werden könnte.
Nur Narren und Dummköpfe können auf die Idee kommen, Untersuchungsbehörden, Staatsanwaltschaften und örtliche Gerichte könnten Verdächtige über ein Jahr lang und im Regelfall in U-Haft halten - in Deutschland - wenn eine vollständige Unschuld nicht auszuschließen wäre.

Zuletzt geändert von Daylight am Samstag 13. April 2013, 23:52, insgesamt 4-mal geändert.
Re: Der NSU-Prozess
Sie machen sich ja selbst lächerlich hier, Mann.Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 23:41 hat geschrieben:Gut, dann anders gefragt:
Welche Beweise gibt es dafür, dass Frau Zschäpe eine terroristische Vereinigung gegründet oder an einer terroristischer Vereinigung mitgewirkt hat?



Re: Der NSU-Prozess
Schon mehr als genug.Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 23:41 hat geschrieben:Gut, dann anders gefragt:
Welche Beweise gibt es dafür, dass Frau Zschäpe eine terroristische Vereinigung gegründet oder an einer terroristischer Vereinigung mitgewirkt hat?
Da Sie aber gerne Spielchen spielen wollen: Bringen Sie mal ein paar Beweise für deren Unschuld.
Sie sind am Zug.
Re: Der NSU-Prozess
TV-Tipp für kommenden Montag, jeweils ARD…
1. Blasbergs „Hart aber fair“. Ab 21:15 Uhr, Thema:
"Der Nazi-Prozess - sitzt Deutschland mit auf der Anklagebank?"
http://programm.daserste.de/pages/progr ... 46DC5B0FEE
2. „Die Story im Ersten. Der Zschäpe Prozess - Brauner Terror vor Gericht“. Ab 22:45 Uhr.
Eine Recherche von "Fakt", "Report Mainz" und "Report München"
http://programm.daserste.de/pages/progr ... AD46297A6C
1. Blasbergs „Hart aber fair“. Ab 21:15 Uhr, Thema:
"Der Nazi-Prozess - sitzt Deutschland mit auf der Anklagebank?"
http://programm.daserste.de/pages/progr ... 46DC5B0FEE
2. „Die Story im Ersten. Der Zschäpe Prozess - Brauner Terror vor Gericht“. Ab 22:45 Uhr.
Eine Recherche von "Fakt", "Report Mainz" und "Report München"
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Re: Der NSU-Prozess
Das BVerfGer hat im Eilrechtsschutzverfahren zu den Presseplätzen für die tükischen Medien aufgrund der Klage der Zeitung "Sabah" eine Entscheidung gefällt.
Zunächst zum Eilrechtsschutzverfahren:
(...) 4. Im Eilrechtsschutzverfahren kann das Bundesverfassungsgericht Maßnahmen treffen, die nicht als die Durchsetzung eines endgültig verfassungsrechtlich gebotenen Ergebnisses zu verstehen sind, sondern als vorläufige Anordnung zur Abwendung oder Milderung von drohenden Nachteilen. Dies gilt insbesondere in einer Situation wie der vorliegenden, in der von vornherein kein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Zugang zur Gerichtsverhandlung, sondern nur die mögliche Verletzung einer Chance auf gleichberechtigte Teilhabe in Frage steht, die Nachteile sich aber aus den Folgen einer möglichen Verletzung der Chancengleichheit ergeben.(..) Dies kommt vorliegend zwar einer teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache gleich; in Ausnahmefällen ist dies jedoch zulässig, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu spät ergehen würde und in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte.
Der Kern der Entscheidung:
Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben. Möglich wäre ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten. ....
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 3-024.html
Das BVerGer hat sich dem Druck der Medien gebeugt und dabei trotz eigenem Dementis in die Rechte des Richters, der eigentlich von Rechts wegen der Herr des Verfahrens ist, eingegriffen. Mir erscheint auch das mit dem Zusatzkontingent, von zwar nur mindestens drei Plätzen, scheinheilig - die Gesamtzahl der Plätze ist per Gesetz fest geregelt.
Ich würde als Vorsitzender die Sitzplatzvergabe nun blitzartig nach dem Losverfahren regeln, sollen die Medien dann sehen, ob dieses zweitmögliche Vergabeverfahren für sie eine bessere Lösung ergibt.
BrageForseti
Zunächst zum Eilrechtsschutzverfahren:
(...) 4. Im Eilrechtsschutzverfahren kann das Bundesverfassungsgericht Maßnahmen treffen, die nicht als die Durchsetzung eines endgültig verfassungsrechtlich gebotenen Ergebnisses zu verstehen sind, sondern als vorläufige Anordnung zur Abwendung oder Milderung von drohenden Nachteilen. Dies gilt insbesondere in einer Situation wie der vorliegenden, in der von vornherein kein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Zugang zur Gerichtsverhandlung, sondern nur die mögliche Verletzung einer Chance auf gleichberechtigte Teilhabe in Frage steht, die Nachteile sich aber aus den Folgen einer möglichen Verletzung der Chancengleichheit ergeben.(..) Dies kommt vorliegend zwar einer teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache gleich; in Ausnahmefällen ist dies jedoch zulässig, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu spät ergehen würde und in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte.
Der Kern der Entscheidung:
Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben. Möglich wäre ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten. ....
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 3-024.html
Das BVerGer hat sich dem Druck der Medien gebeugt und dabei trotz eigenem Dementis in die Rechte des Richters, der eigentlich von Rechts wegen der Herr des Verfahrens ist, eingegriffen. Mir erscheint auch das mit dem Zusatzkontingent, von zwar nur mindestens drei Plätzen, scheinheilig - die Gesamtzahl der Plätze ist per Gesetz fest geregelt.
Ich würde als Vorsitzender die Sitzplatzvergabe nun blitzartig nach dem Losverfahren regeln, sollen die Medien dann sehen, ob dieses zweitmögliche Vergabeverfahren für sie eine bessere Lösung ergibt.
BrageForseti
Die Gedanken sind frei ...
(Deutsches Volkslied)
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Re: Der NSU-Prozess
Die Tatwaffen in ihrer Hütte und ein Computer, auf dem das NSU-Bekennervideo gebastelt wurde.Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 23:41 hat geschrieben:Gut, dann anders gefragt:
Welche Beweise gibt es dafür, dass Frau Zschäpe eine terroristische Vereinigung gegründet oder an einer terroristischer Vereinigung mitgewirkt hat?
Re: Der NSU-Prozess
Auch Ihrem Gutdünken fehlt offenbar jene Sensibilität und jene wohlfeile weise Ausgewogenheit, sowie ein GG-nahes Interpretationvermögen und darüberhinaus eine rechtsstaatlich übergeordnete Diplomatie einer übergeordneten Rechtsinstanz, welche nicht eben nur typisch und negativ "stramm-deutsch-fomal-betonern" entschieden hat. Zum Wohle des zu schützenden Volkes und unseres Rechts.BrageForseti » So 14. Apr 2013, 00:39 hat geschrieben:Das BVerfGer hat im Eilrechtsschutzverfahren zu den Presseplätzen für die tükischen Medien aufgrund der Klage der Zeitung "Sabah" eine Entscheidung gefällt.
Zunächst zum Eilrechtsschutzverfahren:
(...) 4. Im Eilrechtsschutzverfahren kann das Bundesverfassungsgericht Maßnahmen treffen, die nicht als die Durchsetzung eines endgültig verfassungsrechtlich gebotenen Ergebnisses zu verstehen sind, sondern als vorläufige Anordnung zur Abwendung oder Milderung von drohenden Nachteilen. Dies gilt insbesondere in einer Situation wie der vorliegenden, in der von vornherein kein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Zugang zur Gerichtsverhandlung, sondern nur die mögliche Verletzung einer Chance auf gleichberechtigte Teilhabe in Frage steht, die Nachteile sich aber aus den Folgen einer möglichen Verletzung der Chancengleichheit ergeben.(..) Dies kommt vorliegend zwar einer teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache gleich; in Ausnahmefällen ist dies jedoch zulässig, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu spät ergehen würde und in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte.
Der Kern der Entscheidung:
Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben. Möglich wäre ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten. ....
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 3-024.html
Das BVerGer hat sich dem Druck der Medien gebeugt und dabei trotz eigenem Dementis in die Rechte des Richters, der eigentlich von Rechts wegen der Herr des Verfahrens ist, eingegriffen. Mir erscheint auch das mit dem Zusatzkontingent, von zwar nur mindestens drei Plätzen, scheinheilig - die Gesamtzahl der Plätze ist per Gesetz fest geregelt.
Ich würde als Vorsitzender die Sitzplatzvergabe nun blitzartig nach dem Losverfahren regeln, sollen die Medien dann sehen, ob dieses zweitmögliche Vergabeverfahren für sie eine bessere Lösung ergibt.
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Re: Der NSU-Prozess
Pitti, da gibt es weit mehr. Weit mehr...pittbull » So 14. Apr 2013, 00:53 hat geschrieben:
Die Tatwaffen in ihrer Hütte und ein Computer, auf dem das NSU-Bekennervideo gebastelt wurde.
Re: Der NSU-Prozess
Ist der Text ihrer Selbstanzeige verfügbar?Daylight » So 14. Apr 2013, 00:58 hat geschrieben: Pitti, da gibt es weit mehr. Weit mehr...
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Re: Der NSU-Prozess
Bullshit.BrageForseti » So 14. Apr 2013, 00:39 hat geschrieben:Das BVerGer hat sich dem Druck der Medien gebeugt und dabei trotz eigenem Dementis in die Rechte des Richters, der eigentlich von Rechts wegen der Herr des Verfahrens ist, eingegriffen. Mir erscheint auch das mit dem Zusatzkontingent, von zwar nur mindestens drei Plätzen, scheinheilig - die Gesamtzahl der Plätze ist per Gesetz fest geregelt.
Ich würde als Vorsitzender die Sitzplatzvergabe nun blitzartig nach dem Losverfahren regeln, sollen die Medien dann sehen, ob dieses zweitmögliche Vergabeverfahren für sie eine bessere Lösung ergibt.
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Das Bundesverfassungsgericht hat getan, wofür es da ist: Es hat das Unterordnungsverhältnis, in dem jegliche deutsche Staatsgewalt gegenüber dem Grundgesetz angesiedelt ist, im speziellen Fall Götzl wiederhergestellt.
Gerade weil Gerichte bei der äußeren Gestaltung der Öffentlichkeit in Verfahren ein sehr weites Ermessen haben, sind bei der Ausübung dieses Ermessens grundgesetzliche Wertungen als Leitlinie zu beachten. Es gibt im deutschen Recht nämlich kein "freies Ermessen" (= Willkür), sondern nur pflichtgemäße Ermessensausübung.
Deshalb ist in dem Beschluss des BVerfG neben dem Art. 5 GG (Pressefreiheit) auch der Art. 3 (u. a. absolutes Willkürverbot) genannt worden.
Das Ergebnis ist juristisch zwingend und hat mit öffentlichem Druck auf das BVerfG einen feuchten Kehrricht zu tun.
Re: Der NSU-Prozess
Meines Wissens nach (noch) nicht. Unwahrscheinlich auch, dass der bald verfügbar gemacht wird. Wenn der Fall "Geschichte" sein wird, ...pittbull » So 14. Apr 2013, 01:07 hat geschrieben: Ist der Text ihrer Selbstanzeige verfügbar?
Re: Der NSU-Prozess
Wir können ja Wetten abschließen. Ich wette, sie bekommt wegen gemeinschaftlichen Mordes 25 Jahre und kommt nach 16 Jahren wegen guter Führung wieder frei. Im Knast schreibt sie ein Buch über ihre Geschichte und macht ein Fernstudium. Nach ihrer Freilassung bekommt sie eine neue Identität, lässt sich in einer Kleinstadt nieder, und wird dort unerkannt den Rest ihres Lebens verbringen.Daylight » So 14. Apr 2013, 01:14 hat geschrieben: Meines Wissens nach (noch) nicht. Unwahrscheinlich auch, dass der bald verfügbar gemacht wird. Wenn der Fall "Geschichte" sein wird, ...
Re: Der NSU-Prozess
Du bist ja auch nicht gerade ein fan der deutschen verfassung, was kamerad?BrageForseti » So 14. Apr 2013, 00:39 hat geschrieben:Das BVerfGer hat im Eilrechtsschutzverfahren zu den Presseplätzen für die tükischen Medien aufgrund der Klage der Zeitung "Sabah" eine Entscheidung gefällt.
Zunächst zum Eilrechtsschutzverfahren:
(...) 4. Im Eilrechtsschutzverfahren kann das Bundesverfassungsgericht Maßnahmen treffen, die nicht als die Durchsetzung eines endgültig verfassungsrechtlich gebotenen Ergebnisses zu verstehen sind, sondern als vorläufige Anordnung zur Abwendung oder Milderung von drohenden Nachteilen. Dies gilt insbesondere in einer Situation wie der vorliegenden, in der von vornherein kein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Zugang zur Gerichtsverhandlung, sondern nur die mögliche Verletzung einer Chance auf gleichberechtigte Teilhabe in Frage steht, die Nachteile sich aber aus den Folgen einer möglichen Verletzung der Chancengleichheit ergeben.(..) Dies kommt vorliegend zwar einer teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache gleich; in Ausnahmefällen ist dies jedoch zulässig, wenn die Entscheidung in der Hauptsache zu spät ergehen würde und in anderer Weise ausreichender Rechtsschutz nicht mehr gewährt werden könnte.
Der Kern der Entscheidung:
Daher wird dem Vorsitzenden des 6. Strafsenats des Oberlandesgerichts aufgegeben, nach einem von ihm im Rahmen seiner Prozessleitungsbefugnis festzulegenden Verfahren eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten zu vergeben. Möglich wäre ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Es bleibt dem Vorsitzenden aber auch unbenommen, anstelle dessen die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln zu gestalten. ....
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 3-024.html
Das BVerGer hat sich dem Druck der Medien gebeugt und dabei trotz eigenem Dementis in die Rechte des Richters, der eigentlich von Rechts wegen der Herr des Verfahrens ist, eingegriffen. Mir erscheint auch das mit dem Zusatzkontingent, von zwar nur mindestens drei Plätzen, scheinheilig - die Gesamtzahl der Plätze ist per Gesetz fest geregelt.
Ich würde als Vorsitzender die Sitzplatzvergabe nun blitzartig nach dem Losverfahren regeln, sollen die Medien dann sehen, ob dieses zweitmögliche Vergabeverfahren für sie eine bessere Lösung ergibt.
BrageForseti
Deswegen besteht auch keine gefahr, dass du jemals richter wirst. Da braucht man nicht nur weitaus mehr im kopf, z.b. die gesetze, sondern man muss auch charakterlich dazu fähig sein.
Und du machst nicht den eindruck, als könntest du deine emotionen im zaum halten.
Werde halt hausmann! Solange deine frau den laden zusammenhält und dich süß findet, kannst du dann bequem hysterisch und panisch sein.
Du machst das schon!

Re: Der NSU-Prozess
pittbull » So 14. Apr 2013, 01:26 hat geschrieben:
Wir können ja Wetten abschließen. Ich wette, sie bekommt wegen gemeinschaftlichen Mordes 25 Jahre und kommt nach 16 Jahren wegen guter Führung wieder frei. Im Knast schreibt sie ein Buch über ihre Geschichte und macht ein Fernstudium. Nach ihrer Freilassung bekommt sie eine neue Identität, lässt sich in einer Kleinstadt nieder, und wird dort unerkannt den Rest ihres Lebens verbringen.

Re: Der NSU-Prozess
Dass sie irgendwann wieder freikommt?Daylight » So 14. Apr 2013, 02:06 hat geschrieben:Alles möglich. Ich hoffe nicht. Nicht in diesem Fall.
IMHO schon. Ich glaube die Chance ist gering, dass sie rückfällig wird.
Aber verkriechen muss sie sich danach schon, da ein Racheakt nicht auszuschließen ist.
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Re: Der NSU-Prozess
Das ist nach dem deutschen Strafrecht so nicht möglich:
Die besondere Schwere der Schuld wird meistens dann festgestellt, wenn mehrere Mordmerkmale vorliegen (z. B. Heimtücke und Habgier).
Die höchstmögliche Zeitstrafe (z. B. für Totschlag) beträgt 15 Jahre. Auf Mord steht lebenslänglich, was seit dem Urteil des BVerfG von 1977, nach dem die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe die Menschenwürde verletze, effektiv 15 - 20 Jahre bedeutet. Wenn das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt, wird nach Ablauf der üblichen Zeit nicht die Freilassung verfügt, sondern eine erhöhte Endstrafe von ungefähr 25 Jahren festgelegt.Wir können ja Wetten abschließen. Ich wette, sie bekommt wegen gemeinschaftlichen Mordes 25 Jahre und kommt nach 16 Jahren wegen guter Führung wieder frei.
Die besondere Schwere der Schuld wird meistens dann festgestellt, wenn mehrere Mordmerkmale vorliegen (z. B. Heimtücke und Habgier).
Re: Der NSU-Prozess
Sicher wird die wieder "vorzeitig" freikommen, welches Urteil auch immer gesprochen werden wird. Eine Frau..pittbull » So 14. Apr 2013, 02:19 hat geschrieben:
Dass sie irgendwann wieder freikommt?
IMHO schon. Ich glaube die Chance ist gering, dass sie rückfällig wird.
Aber verkriechen muss sie sich danach schon, da ein Racheakt nicht auszuschließen ist.
Und sicher wird ihr das Leben und eine spätere Integration hierzulande nicht einfach gemacht werden.
Aber Pitti, all das sind im Grunde haltlose "Spekulationen", die uns alle nicht weiter bringen. Warten wir ab, was der Prozess an neuen Erkenntnissen ans Tageslicht bringen wird, weit über die Angeklagte Zschaepe hinaus. Sei gewiss...
Die Bedeutung dieses Prozesses geht weit über diese Person hinaus.

Re: Der NSU-Prozess
Bis die wieder frei kommt, sieht sie ganz anders aus und kaum einer wird sich für sie interessieren.pittbull » So 14. Apr 2013, 02:19 hat geschrieben:
Dass sie irgendwann wieder freikommt?
IMHO schon. Ich glaube die Chance ist gering, dass sie rückfällig wird.
Aber verkriechen muss sie sich danach schon, da ein Racheakt nicht auszuschließen ist.
Sie wird dem staat auch weiterhin zur last fallen.
Re: Der NSU-Prozess
Totschlag ist in ihrem Fall wohl nicht drin, denn es waren ja geplante Tötungen. Heimtücke ist auch gegeben. Und Mordlust aus Hass gegen Ausländer IMHO auch. Ich denke, um eine Verurteilung wegen Mordes wird sie nicht herumkommen. Alles andere wäre eine Farce.GG146 » So 14. Apr 2013, 02:22 hat geschrieben:Das ist nach dem deutschen Strafrecht so nicht möglich:
Die höchstmögliche Zeitstrafe (z. B. für Totschlag) beträgt 15 Jahre. Auf Mord steht lebenslänglich, was seit dem Urteil des BVerfG von 1977, nach dem die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe die Menschenwürde verletze, effektiv 15 - 20 Jahre bedeutet. Wenn das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt, wird nach Ablauf der üblichen Zeit nicht die Freilassung verfügt, sondern eine erhöhte Endstrafe von ungefähr 25 Jahren festgelegt.
Die besondere Schwere der Schuld wird meistens dann festgestellt, wenn mehrere Mordmerkmale vorliegen (z. B. Heimtücke und Habgier).
Re: Der NSU-Prozess
Jo, das käme einer Farce gleich. Aber wir greifen vor.pittbull » So 14. Apr 2013, 02:35 hat geschrieben:
Totschlag ist in ihrem Fall wohl nicht drin, denn es waren ja geplante Tötungen. Heimtücke ist auch gegeben. Und Mordlust aus Hass gegen Ausländer IMHO auch. Ich denke, um eine Verurteilung wegen Mordes wird sie nicht herumkommen. Alles andere wäre eine Farce.
Re: Der NSU-Prozess
Die NSU-Opfer hatten Kinder. Die Gefahr besteht wohl, dass einer davon sein Elternteil rächt, wenn er weiß wo er Zschäpe zu fassen bekommt.Tantris » So 14. Apr 2013, 02:30 hat geschrieben:
Bis die wieder frei kommt, sieht sie ganz anders aus und kaum einer wird sich für sie interessieren.
Sie wird dem staat auch weiterhin zur last fallen.
Re: Der NSU-Prozess
Ja, bei terrorzellen geht die rechtssprechung davon aus, dass alle für alles verantwortlich sind, da so eine kleine zelle nur funktionieren kann, wenn alle entscheidungen von allen mitgliedern getragen werden.pittbull » So 14. Apr 2013, 02:35 hat geschrieben:
Totschlag ist in ihrem Fall wohl nicht drin, denn es waren ja geplante Tötungen. Heimtücke ist auch gegeben. Und Mordlust aus Hass gegen Ausländer IMHO auch. Ich denke, um eine Verurteilung wegen Mordes wird sie nicht herumkommen. Alles andere wäre eine Farce.
Das werden emotional sehr harte zeiten für armstrong. Ich hoffe, er hat eine umgebung, die ihn in dieser zeit schont.
Re: Der NSU-Prozess
Nun ja..nicht alle Opfer-Hinterbliebenen eignen sich oder neigen zu solcher kriminellen Selbstjustiz.pittbull » So 14. Apr 2013, 02:40 hat geschrieben:
Die NSU-Opfer hatten Kinder. Die Gefahr besteht wohl, dass einer davon sein Elternteil rächt, wenn er weiß wo er Zschäpe zu fassen bekommt.
Re: Der NSU-Prozess
Nicht alle, aber die Opferzahl steigert die Wahrscheinlichkeit, dass jemand dabei ist, der durchknallt.Daylight » So 14. Apr 2013, 02:47 hat geschrieben: Nun ja..nicht alle Opfer-Hinterbliebenen eignen sich oder neigen zu solcher kriminellen Selbstjustiz.
Re: Der NSU-Prozess
Dennoch...es handelt sich ja nicht um Hunderte oder gar Tausende. Breivik lebt gefährlicher z. B., wenn man den einmal raus lassen würde, in dieser Beziehung.pittbull » So 14. Apr 2013, 02:54 hat geschrieben: Nicht alle, aber die Opferzahl steigert die Wahrscheinlichkeit, dass jemand dabei ist, der durchknallt.
Ich glaube, die Zahl jener, die eine solche Selbstjustiz realisieren würden, liegt in einem marginalen Promillebereich.
Re: Der NSU-Prozess
Die Gefahr besteht trotzdem, daher muss sie nach ihrer Freilassung untertauchen. Auch schon aus dem Grund, damit keine rechtsradikalen Fans zu ihr Kontakt aufnehmen.Daylight » So 14. Apr 2013, 02:58 hat geschrieben: Dennoch...es handelt sich ja nicht um Hunderte oder gar Tausende. Breivik lebt gefährlicher z. B., wenn man den einmal raus lassen würde, in dieser Beziehung.
Ich glaube, die Zahl jener, die eine solche Selbstjustiz realisieren würden, liegt in einem marginalen Promillebereich.
Re: Der NSU-Prozess
Ja, sicher. Aber wir greifen doch vor.pittbull » So 14. Apr 2013, 03:07 hat geschrieben: Die Gefahr besteht trotzdem, daher muss sie nach ihrer Freilassung untertauchen. Auch schon aus dem Grund, damit keine rechtsradikalen Fans zu ihr Kontakt aufnehmen.
Lass uns doch abwarten, was dieser Prozess bringt.
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Re: Der NSU-Prozess
pittbull » So 14. Apr 2013, 02:35 hat geschrieben:Totschlag ist in ihrem Fall wohl nicht drin, denn es waren ja geplante Tötungen.
Ich habe nicht geschrieben, dass für sie Totschlag in Betracht käme, sondern den Totschlag nur als Beispiel für die höchstmögliche Zeitstrafe von 15 Jahren genannt.
Die Planung in Abgrenzung zu spontanen Tötungen macht im deutschen Recht nicht den Unterschied zwischen Mord und Totschlag aus (seit 1941, da haben die Nazis die Absicht als Mordmerkmal gestrichen und durch lauter sittliche Werturteile als Kennzeichen von Mördern ersetzt). In den meisten anderen Rechtsordnungen ist die Planung aber als Unterschiedsmerkmal zwischen Mord und Totschlag wichtig (bzw. zwischen Mord 1. Grades und 2. Grades). Wenn man viele amerikanische Justizfilme guckt, kann man sich da also leicht vertun.

Ja, Heimtücke in der Begehungsart und sonstige niedrige Beweggründe, nämlich Rassismus. Zwei Mordmerkmale sind auf jeden Fall gegeben - vorausgesetzt, ihr werden die Taten der beiden Uwes als Mittäterin zugerechnet (was ich für sehr wahrscheinlich halte).Heimtücke ist auch gegeben. Und Mordlust aus Hass gegen Ausländer IMHO auch. Ich denke, um eine Verurteilung wegen Mordes wird sie nicht herumkommen. Alles andere wäre eine Farce.
Re: Der NSU-Prozess
Vor Wochen bezeichnete die Staatsanwaltschaft Ermittlungsergebnisse und die darauf gründende Anklage als sattelfest. Diese öffentliche Bekundung konnte mich überraschen.."das verkünden die nicht bloß anhand von zahlreichen Indizien"..GG146 » So 14. Apr 2013, 03:11 hat geschrieben:
Ich habe nicht geschrieben, dass für sie Totschlag in Betracht käme, sondern den Totschlag nur als Beispiel für die höchstmögliche Zeitstrafe von 15 Jahren genannt.
Die Planung in Abgrenzung zu spontanen Tötungen macht im deutschen Recht nicht den Unterschied zwischen Mord und Totschlag aus (seit 1941, da haben die Nazis die Absicht als Mordmerkmal gestrichen und durch lauter sittliche Werturteile als Kennzeichen von Mördern ersetzt). In den meisten anderen Rechtsordnungen ist die Planung aber als Unterschiedsmerkmal zwischen Mord und Totschlag wichtig (bzw. zwischen Mord 1. Grades und 2. Grades). Wenn man viele amerikanische Justizfilme guckt, kann man sich da also leicht vertun.
Ja, Heimtücke in der Begehungsart und sonstige niedrige Beweggründe, nämlich Rassismus. Zwei Mordmerkmale sind auf jeden Fall gegeben - vorausgesetzt, ihr werden die Taten der beiden Uwes als Mittäterin zugerechnet (was ich für sehr wahrscheinlich halte).
Re: Der NSU-Prozess
Die Tatwaffe in der Wohnung beweist aber nicht, dass Frau Zschäpe diese Waffe benutzt oder gewusst hat, dass die Uwes diese Waffe für Morde benutzen.pittbull » So 14. Apr 2013, 00:53 hat geschrieben:Die Tatwaffen in ihrer Hütte und ein Computer, auf dem das NSU-Bekennervideo gebastelt wurde.
Ebenso gibt es keine Beweise dafür, dass Frau Zschäpe die Urheberin des "Bekennervideos" ist oder dass sie den Inhalt überhaupt kannte.
Re: Der NSU-Prozess
Die NSU Angeklagte könnte nach geschätzten 12 Jahren Knast, wie die ex RAF Terroristin Susanne Albrecht, an einer Grundschule als Deutschlehrerin für Migrantenkinder arbeiten.
Das nennt sich "gelungene Resozialisierung".
"Die frühere RAF-Terroristin Susanne Albrecht arbeitet seit mehr als zehn Jahren als Deutschlehrerin an einer Bremer Grundschule."
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 80335.html
Das nennt sich "gelungene Resozialisierung".
"Die frühere RAF-Terroristin Susanne Albrecht arbeitet seit mehr als zehn Jahren als Deutschlehrerin an einer Bremer Grundschule."
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 80335.html
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
Re: Der NSU-Prozess
Sie war Mitglied der Zwickauer Terrorzelle. Die Morde wurden gemeinschaftlich beschlossen und ausgeführt. Von daher ist sie voll verantwortlich.Armstrong » So 14. Apr 2013, 11:36 hat geschrieben:
Die Tatwaffe in der Wohnung beweist aber nicht, dass Frau Zschäpe diese Waffe benutzt oder gewusst hat, dass die Uwes diese Waffe für Morde benutzen.
Ebenso gibt es keine Beweise dafür, dass Frau Zschäpe die Urheberin des "Bekennervideos" ist oder dass sie den Inhalt überhaupt kannte.
Re: Der NSU-Prozess
Yepp, so in etwa könnte auch das weitere Leben der Zschäpe verlaufen.JJazzGold » So 14. Apr 2013, 11:41 hat geschrieben:Die NSU Angeklagte könnte nach geschätzten 12 Jahren Knast, wie die ex RAF Terroristin Susanne Albrecht, an einer Grundschule als Deutschlehrerin für Migrantenkinder arbeiten.
Das nennt sich "gelungene Resozialisierung".
"Die frühere RAF-Terroristin Susanne Albrecht arbeitet seit mehr als zehn Jahren als Deutschlehrerin an einer Bremer Grundschule."
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 80335.html
Re: Der NSU-Prozess
Armstrong » Sa 13. Apr 2013, 23:41 hat geschrieben:Gut, dann anders gefragt:
Welche Beweise gibt es dafür, dass Frau Zschäpe eine terroristische Vereinigung gegründet oder an einer terroristischer Vereinigung mitgewirkt hat?
Ist es ist ja wohl mehr als naiv, zu glauben, ein an dem Prozess Beteiligter würde hier mitlesen und hätte nichts Besseres zu tun, als die Prozessakten hier, oder an irgendeinem anderen Ort im Internet, zu veröffentlichen.
Meine Güte......
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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Re: Der NSU-Prozess
pittbull » So 14. Apr 2013, 11:43 hat geschrieben:
Yepp, so in etwa könnte auch das weitere Leben der Zschäpe verlaufen.
Vielleicht heiratet sie auch einen ihrer treuen fans in diesem forum?
Dann wären doch wirklich alle zufrieden.
Re: Der NSU-Prozess
Natürlich, natürlich... Frau Zschäpe hat die Tatwaffe garantiert nur für ein Dekoobjekt gehalten.Armstrong » So 14. Apr 2013, 11:36 hat geschrieben:
Die Tatwaffe in der Wohnung beweist aber nicht, dass Frau Zschäpe diese Waffe benutzt oder gewusst hat, dass die Uwes diese Waffe für Morde benutzen.
Ebenso gibt es keine Beweise dafür, dass Frau Zschäpe die Urheberin des "Bekennervideos" ist oder dass sie den Inhalt überhaupt kannte.
Abgesehen davon, dass da einiges im Prozess erst noch geklärt werden muss, man weiss ja öffentlich noch gar nicht, ob und was die Dame in den vorausgegangenen Verhören möglicherweise bereits gestanden oder abgestritten hat, ist Ihre Argumentation hinsichtlich dessen, dass die Dame wahrscheinlich unschuldig ist, mehr als befremdlich.
Ihre bisherige Argumentation lässt nur den einen Schluss zu, dass Sie ein Sympathisant der extrem rechten Szene sind.
Re: Der NSU-Prozess
Was eben zu beweisen wäre. Und Beweise wurden dazu bisher noch nicht genannt.pittbull » So 14. Apr 2013, 11:41 hat geschrieben: Sie war Mitglied der Zwickauer Terrorzelle. Die Morde wurden gemeinschaftlich beschlossen und ausgeführt.
Re: Der NSU-Prozess
Vielleicht dachte sie, dass die Uwes die Waffe nur für die Banküberfälle benutzen.Clark » So 14. Apr 2013, 11:52 hat geschrieben:Natürlich, natürlich... Frau Zschäpe hat die Tatwaffe garantiert nur für ein Dekoobjekt gehalten.
Dass sie wusste, dass die Uwes mit der Waffe von Zwickau nach München führen um dort jemanden zu erschiessen...das müsste man konkret und handfest beweisen.
Re: Der NSU-Prozess
Liefern Sie uns doch mal Gegenbeweise... wäre ein Anfang, gell?Armstrong » So 14. Apr 2013, 11:54 hat geschrieben:
Was eben zu beweisen wäre. Und Beweise wurden dazu bisher noch nicht genannt.
Re: Der NSU-Prozess
Das überlassen wir mal der Staatsanwaltschaft. Immerhin hat sich die Nazibraut der Polizei gestellt. Das lässt darauf schließen, dass sie bei der Beweisführung freiwillig mitarbeitet, in der Hoffnung dass ihre Strafe möglichst gering ausfällt. Ihr Anwalt wird sie dementsprechend beraten haben.Armstrong » So 14. Apr 2013, 11:54 hat geschrieben:
Was eben zu beweisen wäre. Und Beweise wurden dazu bisher noch nicht genannt.
Re: Der NSU-Prozess
Ist das die Verteidigung, die du dir zurecht gelegt hast, wenn sie dich am Schlawittel haben?Armstrong » So 14. Apr 2013, 10:56 hat geschrieben:
Vielleicht dachte sie, dass die Uwes die Waffe nur für die Banküberfälle benutzen.
Dass sie wusste, dass die Uwes mit der Waffe von Zwickau nach München führen um dort jemanden zu erschiessen...das müsste man konkret und handfest beweisen.
Viel Glueck damit ...

Re: Der NSU-Prozess
Wenn ihr IQ unter 80 liegt, dann könnte so eine verteidigungsstrategie durchaus erfolg versprechen.Armstrong » So 14. Apr 2013, 11:56 hat geschrieben:
Vielleicht dachte sie, dass die Uwes die Waffe nur für die Banküberfälle benutzen.
Dass sie wusste, dass die Uwes mit der Waffe von Zwickau nach München führen um dort jemanden zu erschiessen...das müsste man konkret und handfest beweisen.
Re: Der NSU-Prozess
Armstrong » So 14. Apr 2013, 11:54 hat geschrieben:
Was eben zu beweisen wäre. Und Beweise wurden dazu bisher noch nicht genannt.
Der NSU Prozess beginnt erst am 17.April.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
Re: Der NSU-Prozess
Bis zur beweisaufnahme dauert es aber dann nochmal... wollen die eigentlich ernsthaft die tausend seiten anklageschrift verlesen? Wieviele tage dauert das denn?
Re: Der NSU-Prozess
Tantris » So 14. Apr 2013, 12:27 hat geschrieben:
Bis zur beweisaufnahme dauert es aber dann nochmal... wollen die eigentlich ernsthaft die tausend seiten anklageschrift verlesen? Wieviele tage dauert das denn?
Lesen Sie noch, oder schreiben Sie schon? es wird von einer Prozessdauer von 2 Jahren oder mehr ausgegangen, da wird ja wohl Zeit sein, die Anklageschrift Punkt für Punkt durchzugehen.
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt
https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
Re: Der NSU-Prozess
JJazzGold » So 14. Apr 2013, 13:09 hat geschrieben:
Lesen Sie noch, oder schreiben Sie schon? es wird von einer Prozessdauer von 2 Jahren oder mehr ausgegangen, da wird ja wohl Zeit sein, die Anklageschrift Punkt für Punkt durchzugehen.
Wenn ich mich recht erinnere, müsste, nach der aufnahme der personalien die anklage verlesen werden und dann beginnt die beweisaufnahme. Der teil, auf den armstrong schon, halbbewusstlos vor spannung, wartet.
Wobei die auswertung der beweise erst bei der urteilsbegründung erfolgt. Also... das werden schwere jahre für armstrong.
Re: Der NSU-Prozess
Ganz devot wurde jetzt auch das Kreuz im Gerichtssaal abgehängt.
http://www.epochtimes.de/nsu-prozess-kr ... 69321.html
Was folgt als nächstes?
Ein türkischer Richter?
Alle deutschen Journalisten werden ausgeladen?
http://www.epochtimes.de/nsu-prozess-kr ... 69321.html
Was folgt als nächstes?
Ein türkischer Richter?
Alle deutschen Journalisten werden ausgeladen?
Ein dreifaches Hoch auf die Zukunft! 

Re: Der NSU-Prozess
Nein. Es folgt ein Prozess, der hoffentlich etwas objektiver ist als die bisherigen Vorgaben vermuten lassen konnten.Bolero » So 14. Apr 2013, 14:02 hat geschrieben:Ganz devot wurde jetzt auch das Kreuz im Gerichtssaal abgehängt.
http://www.epochtimes.de/nsu-prozess-kr ... 69321.html
Was folgt als nächstes?
Ein türkischer Richter?
Alle deutschen Journalisten werden ausgeladen?
Re: Der NSU-Prozess
Man kann alle Kreuze abhängen.Bolero » So 14. Apr 2013, 13:02 hat geschrieben:Ganz devot wurde jetzt auch das Kreuz im Gerichtssaal abgehängt.
http://www.epochtimes.de/nsu-prozess-kr ... 69321.html
Was folgt als nächstes?
Ein türkischer Richter?
Alle deutschen Journalisten werden ausgeladen?
Trotzdem wird ER anwesend sein.
Egal welches Urteil Menschen sprechen. Seines wird das einzig gerechte sein.
Und er wird über uns richten.