bond » Fr 30. Nov 2012, 17:29 hat geschrieben:
Auch ich bin ein Freund der alten Sprichwörter. Aber es ist Schwachsin - verzeihen Sie mir dieses Wort - zu behaupten, es wäre Selbstbestimmung, zu entscheiden, ob man einen roten oder blauen Pullover anzieht ?"Ja selbst DAS ist Selbstbestimmung." Und das anzuführen, z. B. im Abtreibungs-Threat, ich stampfe jetztmal selbstbestimmt auf mit dem Fuss auf und alle anderen haben gefälligst vor meinem Selbstbestimmungsrecht zu kuschen, das Ihnen unwürdig.
Bei allem Respekt: Vielleicht erinnern Sie sich, das ich im Abtreibungs-Threat den Begriff "Taliban" für beide Seiten erwähnt habe. Lassen Sie es bitte nicht zu, dass ich den Begriff auf Sie anwenden muss.
LG Bond
Nein, die anderen haben NICHT vor meinem Selbstbestimmungsrecht zu kuschen, aber sie haben es zu
achten. Da besteht ein himmelweiter Unterschied. Nieman kann und darf einem anderen Menschen vorschreiben, welche Gründe für eine Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Handlung nachvollziehbar oder stichhaltig sind. Würde ein Gremium entscheiden, ob die vorgebrachten Gründe stichhaltig und oder ausreichend sind, hätten wir den klassischen Fall von Fremdbestimmung. Niemand, außer dem betreffenden Menschen selbst, kann einschätzen, wie sich bestimmte Situationen auf sein Leben auswirken, ob er in der Lage ist, eine bestimmte Situation zu meistern, sich ihr gewachsen fühlt und da bildet Abtreibung oder das Austragen einer Schwangerschaft keine Ausnahme. Genau aus diesem Grund hat auch das Bundesverfasssungsgericht entschieden, dass Günde nicht genannt werden müssen (sehr wohl dürfen) und eine dreitägige Bedenkzeit einzuhalten ist.
Bei der Abtreibungsregelung geht es um das Recht, etwas tun zu dürfen, selbst entscheiden zu dürfen und nicht darum, etwas tun zu müssen. Statistisch erfasst werden letztendlich nur die Fälle, in denen sich Frauen trotz angebotener Hilfe und Bedenkzeit für eine Abtreibung entscheiden, jedoch nicht diejenigen, in denen eine Frau die angebotene Hilfe annimmt und sich für das Austragen entscheidet.
Das Recht auf Selbstbestimmung achten heißt letztendlich, dass die Gründe niemanden, außer die betreffende Frau etwas angehen und in dem Fall, in dem sie diese nennt, vertraulich zu behandeln sind --> Schweigepflicht.
Wenn in solchem Zusammenhang vom Grund "keine Lust" (übrigens in keinem Falle von mir) die Rede war, sollte damit nur zum Ausdruck gebracht werden, dass eben nur die betreffende Frau ihre Lebenssituation und ihre Möglichkeiten, diese zu bewältigen, einschätzen kann. Wenn das pauschalisiert und allen abtreibungswilligen Frauen unterstellt wurde, es gäbe keine anderen Gründe, darf das nicht uns angelastet werden.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen