Dampflok94 » Di 27. Nov 2012, 13:18 hat geschrieben:
Ob in Deutschland irgendwas legal ist oder nicht, legst nicht Du fest. Letztlich entscheiden Gerichte darüber. Und bis heute hat erst ein einziges Gericht diese Behauptung aufgestellt. Und selbst das hat dem betroffenen Arzt den Verbotsirrtum zugebilligt. Weil eben bisher die Legalität des Tuns nur in engen Juristenkreisen angezweifelt wurde.
Du hast Deine subjektive Auslegung der Gesetze hier nun ausreichend zum Besten gegeben. Es reicht langsam.
Was langsam reicht und annervt ist eure Realitätsverweigerung. Artikel 2 ist gültig, nur ein ihm nicht
im Wesen fremdes Gesetz kann ihn relativieren.
Solche Gesetze bedienen zwingende Notwendigkeiten - die ich nannte.
Es gab bisher kein Gesetz, welches außerhalb dieser Notwendigkeiten eine ideologisch begründete Körperverletzung - und damit Artikel 2 GG - hätte relativieren können. Und die jetzige Regelung kann es auch nicht - denn sie widerspricht eklatant der Kondition für Ausnahmen : Ausnahmen dürfen dem Wesensgehalt nicht widersprechen. Das tut jedoch jede Ausnahme die ohne Notwendigkeit etabliert wird. Denn sie relativiert Artikel 2 zur Beliebigkeit.
Notwendigkeiten nach dem Wesensgehalt des GG sind Dinge, die nicht plausibel geregelt werden können bei Beibehalt der körperlichen Unversehrtheit. ( Medizin, Gefahrenabwehr gegen Straftäter, militärischer Notstand )
Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.