Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
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Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
und zwar immer noch nicht.
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
*Hier wird angemahnt:*
8. Es ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zudem
unvereinbar, dass im SGB II eine Regelung fehlt, die einen Anspruch auf
Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen
Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs vorsieht. Ein solcher ist für denjenigen Bedarf
erforderlich, der deswegen nicht schon von den §§ 20 ff. SGB II
abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, auf der
die Regelleistung beruht, allein den Durchschnittsbedarf in üblichen
Bedarfssituationen widerspiegelt, nicht aber einen darüber
hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen
*****************************************************************************
Wo bleibt also diese Regelung,... die einen Anspruch auf
Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen
Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs vorsieht ?
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
*Hier wird angemahnt:*
8. Es ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zudem
unvereinbar, dass im SGB II eine Regelung fehlt, die einen Anspruch auf
Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen
Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs vorsieht. Ein solcher ist für denjenigen Bedarf
erforderlich, der deswegen nicht schon von den §§ 20 ff. SGB II
abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, auf der
die Regelleistung beruht, allein den Durchschnittsbedarf in üblichen
Bedarfssituationen widerspiegelt, nicht aber einen darüber
hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen
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Wo bleibt also diese Regelung,... die einen Anspruch auf
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Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs vorsieht ?
- Moses
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Willst Du jetzt behaupten, dass ausgerechnet Du verstanden hast, was das bedeutet?Dr. Nötigenfalls » Do 22. Nov 2012, 20:07 hat geschrieben:und zwar immer noch nicht.
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Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
*Hier wird angemahnt:*
8. Es ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zudem
unvereinbar, dass im SGB II eine Regelung fehlt, die einen Anspruch auf
Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen
Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs vorsieht. Ein solcher ist für denjenigen Bedarf
erforderlich, der deswegen nicht schon von den §§ 20 ff. SGB II
abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, auf der
die Regelleistung beruht, allein den Durchschnittsbedarf in üblichen
Bedarfssituationen widerspiegelt, nicht aber einen darüber
hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen
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Wo bleibt also diese Regelung,... die einen Anspruch auf
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besonderen Bedarfs vorsieht ?


Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Netter Versuch es dir ausgerechnet von mir erklären zu lassen,weil dein Papi den Satz nicht kapiert hat.Moses » Do 22. Nov 2012, 21:19 hat geschrieben: Willst Du jetzt behaupten, dass ausgerechnet Du verstanden hast, was das bedeutet?![]()



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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Dr. Nötigenfalls » Fr 23. Nov 2012, 06:41 hat geschrieben:
Netter Versuch es dir ausgerechnet von mir erklären zu lassen,weil dein Papi den Satz nicht kapiert hat.
![]()
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Der Typ Kapiert gar nichts und hat hier ständig große Fresse. Mit solche hinterhältigen touren will er das Kompensieren.
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Dr. Nötigenfalls » Do 22. Nov 2012, 21:07 hat geschrieben:und zwar immer noch nicht.
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Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
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8. Es ist mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zudem
unvereinbar, dass im SGB II eine Regelung fehlt, die einen Anspruch auf
Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen
Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs vorsieht. Ein solcher ist für denjenigen Bedarf
erforderlich, der deswegen nicht schon von den §§ 20 ff. SGB II
abgedeckt wird, weil die Einkommens- und Verbrauchsstatistik, auf der
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hinausgehenden, besonderen Bedarf aufgrund atypischer Bedarfslagen
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Wo bleibt also diese Regelung,... die einen Anspruch auf
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Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs vorsieht ?
Das zieht sich hin, die Warten bis es keine Kohle mehr gibt, oder besser gesagt die brauchen das Geld für Südeuropa das ja gerade Kaput gespart wird. Dort gibt noch viel mehr Arbeitslose die aber nicht von uns alimentiert werden statt dessen Alimentieren wir die Banken. Mit anderen Worten das Geld geht gar nicht erst in den Kreislauf sondern wird gleich auf den konnten der Kapitaleigner transferiert, das bedeutet wir haben gerade wir erleben den Kurzschluss in Zeitraffer.
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen
Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs,.......gibt es derzeit nur für Schwangere.
Alle anderen Menschen leben also in Stasis,...nichts geht kaputt,alles bleibt neu.
Ich wünschte das jene die diese Gesetze machen mal für 12 Monate danach Leben müssten.
Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs,.......gibt es derzeit nur für Schwangere.
Alle anderen Menschen leben also in Stasis,...nichts geht kaputt,alles bleibt neu.
Ich wünschte das jene die diese Gesetze machen mal für 12 Monate danach Leben müssten.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
In den Sechzigern musste die westdeutsche Mittelschicht real mit dem auskommen, was die Hartz Vierer heute ohne Arbeitsleistungen von der ARGE bekommen. Da Sie sich trotz mehrjähriger Arbeitslosigkeit immer noch einen PC und eine Internetflatrate leisten können, liegt bei Ihnen keine Unterversorgung vor. Bilden Sie gefälligst ausreichende Rücklagen, damit Sie defekte Geräte ersetzen können, welche zur Grundversorgung gehören.Dr. Nötigenfalls » So 25. Nov 2012, 20:38 hat geschrieben:Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen
Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs,.......gibt es derzeit nur für Schwangere.
Alle anderen Menschen leben also in Stasis,...nichts geht kaputt,alles bleibt neu.
Ich wünschte das jene die diese Gesetze machen mal für 12 Monate danach Leben müssten.
Zuletzt geändert von Antisozialist am Sonntag 25. November 2012, 21:40, insgesamt 2-mal geändert.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Asozialist du bist doch Merkbefreit.Antisozialist » So 25. Nov 2012, 21:39 hat geschrieben:
In den Sechzigern musste die westdeutsche Mittelschicht real mit dem auskommen, was die Hartz Vierer heute ohne Arbeitsleistungen von der ARGE bekommen. Da Sie sich trotz mehrjähriger Arbeitslosigkeit immer noch einen PC und eine Internetflatrate leisten können, liegt bei Ihnen keine Unterversorgung vor. Bilden Sie gefälligst ausreichende Rücklagen, damit Sie defekte Geräte ersetzen können, welche zur Grundversorgung gehören.
Geh doch deinem Hausmeister auf die Nerven.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Die Mittelschicht in den sechzigern lebte deutlich besser als heutige H4-Bezieher. War soll dieser Quatsch?Antisozialist » So 25. Nov 2012, 21:39 hat geschrieben:
In den Sechzigern musste die westdeutsche Mittelschicht real mit dem auskommen, was die Hartz Vierer heute ohne Arbeitsleistungen von der ARGE bekommen. Da Sie sich trotz mehrjähriger Arbeitslosigkeit immer noch einen PC und eine Internetflatrate leisten können, liegt bei Ihnen keine Unterversorgung vor. Bilden Sie gefälligst ausreichende Rücklagen, damit Sie defekte Geräte ersetzen können, welche zur Grundversorgung gehören.
Wovon soll man Rücklagen bilden?
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
1965 lag der Durchschnittsverdienst bei ca. 9.200 DMDieter Lemmink » So 25. Nov 2012, 23:11 hat geschrieben: Die Mittelschicht in den sechzigern lebte deutlich besser als heutige H4-Bezieher. War soll dieser Quatsch?
Wovon soll man Rücklagen bilden?
Nur unter Berücksichtung der Inflation wären das heute etwa 18.000 € (ohne also den Anstieg des allgemeinen Wohlstands zu berücksichtigen. Unter Berücksichtung dieses allgemeinen Wohlstands wären es etwa 30.000 €)
Ein Hartz4-Empfänger erhält brutto etwa 9.000 € p.a - also bezieht er etwa halb so viel, wie vor 47 Jahren ein Durchschnittsverdiener bekam; weniger als 1 Drittel, wenn man den Zuwachs des allgemeinen Wohlstandes mit einbezieht.
Zuletzt geändert von Cerberus am Montag 26. November 2012, 01:59, insgesamt 3-mal geändert.
Dirk Müller zum Thema Ukraine/Krim: https://www.youtube.com/watch?v=K_YWdaQhRU4
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Wenn was kaputt geht und das Geld nicht reicht, dann sollte man vielleicht mal darüber nachdenken, sich eine Arbeit zu suchen.Dr. Nötigenfalls » So 25. Nov 2012, 19:38 hat geschrieben:Leistungen zur Sicherstellung eines zur Deckung des menschenwürdigen
Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen,
besonderen Bedarfs,.......gibt es derzeit nur für Schwangere.
Alle anderen Menschen leben also in Stasis,...nichts geht kaputt,alles bleibt neu.
Ich wünschte das jene die diese Gesetze machen mal für 12 Monate danach Leben müssten.
Die einzigen die wirklich Anspruch auf etwas mehr Geld erheben können, sind wirklich Kranke und wirklich Behinderte. Nicht die Phantasiekranken und nicht die Phantasiebehinderten.
Für die wurde nämlich der Sozialstaat erfunden und nicht für die Prinzesschen.
Zuletzt geändert von John Galt am Montag 26. November 2012, 05:30, insgesamt 1-mal geändert.
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Mitte der 60er war der Durchschnittsverdienst 9.000? Auf dem Papier vielleicht...Cerberus » Mo 26. Nov 2012, 01:57 hat geschrieben:
1965 lag der Durchschnittsverdienst bei ca. 9.200 DM
Nur unter Berücksichtung der Inflation wären das heute etwa 18.000 € (ohne also den Anstieg des allgemeinen Wohlstands zu berücksichtigen. Unter Berücksichtung dieses allgemeinen Wohlstands wären es etwa 30.000 €)
Ein Hartz4-Empfänger erhält brutto etwa 9.000 € p.a - also bezieht er etwa halb so viel, wie vor 47 Jahren ein Durchschnittsverdiener bekam; weniger als 1 Drittel, wenn man den Zuwachs des allgemeinen Wohlstandes mit einbezieht.
Mein Vater hatte zu der Zeit als Maurer gerade mal knapp 400 DM netto. Das erste günstige Auto konnte er sich erst Ende der 60er anschaffen, nachdem er seinen Maurermeister gemacht hatte.
- Camarasaurus
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Durchschnittsverdienst ist nun mal ein statistischer Wert - nicht unbedingt die Domäne eines Elektrikers.Clark » Mo 26. Nov 2012, 05:36 hat geschrieben: Mitte der 60er war der Durchschnittsverdienst 9.000? Auf dem Papier vielleicht...
Mein Vater hatte zu der Zeit als Maurer gerade mal knapp 400 DM netto. Das erste günstige Auto konnte er sich erst Ende der 60er anschaffen, nachdem er seinen Maurermeister gemacht hatte.

Durchschnittsjahresverdienst 1965: 9000 DM
monatl. Nettoverdienst deines Vaters: 400 DM
entspricht etwa 4,5 % des Durchschnittsjahresverdiensts
Durchschnittsjahresverdienst 2011: 32000 €
monatl. Nettoverdienst eines Maurers: 1470 €
entspricht etwa 4,5 % des Durchschnittsjahresverdiensts
Hat sich also nicht wirklich viel geändert. Es geht vielen so, dass sie die Werte der Statistik anzweifeln, weil sie von solchen Einkommen nicht mal träumen können. Trotzdem entsprechen sie der Wahrheit, da es ja auch einige Einkommen gibt, die weit über diesem Durchschnittswert liegen.
- Camarasaurus
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Nachweislich haben die meisten Arbeitslosen und ALG2-Empfänger tatsächlich darüber nachgedacht und bemühen sich eifrig, bei der Suche nach Arbeit erfolgreich zu sein. Dabei stellen sie auch nicht zu hohe Ansprüche. Die immer noch hartnäckig verbreitete Meinung, bei Langzeitarbeitslosen handele es sich durchgängig um arbeitsscheues Gesindel ist ein Märchen und längst widerlegt. Allerdings sind bestimmte Kreise, denen du offensichtlich angehörst, daran interessiert, dass das Märchen lebendig bleibt. Es geht darum, ein gewünschtes Feindbild aufrecht zu erhalten.Karl Murx » Mo 26. Nov 2012, 05:28 hat geschrieben:
Wenn was kaputt geht und das Geld nicht reicht, dann sollte man vielleicht mal darüber nachdenken, sich eine Arbeit zu suchen.
- John Galt
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Dir geht es darum ein Feindbild aufrecht zu erhalten.Camarasaurus » Mo 26. Nov 2012, 08:37 hat geschrieben:
Nachweislich haben die meisten Arbeitslosen und ALG2-Empfänger tatsächlich darüber nachgedacht und bemühen sich eifrig, bei der Suche nach Arbeit erfolgreich zu sein. Dabei stellen sie auch nicht zu hohe Ansprüche. Die immer noch hartnäckig verbreitete Meinung, bei Langzeitarbeitslosen handele es sich durchgängig um arbeitsscheues Gesindel ist ein Märchen und längst widerlegt. Allerdings sind bestimmte Kreise, denen du offensichtlich angehörst, daran interessiert, dass das Märchen lebendig bleibt. Es geht darum, ein gewünschtes Feindbild aufrecht zu erhalten.

Es stand die Forderung im Raum, ALG2 wegen irgendwelchen Reparaturen dringend erhöhen zu müssen. Dein Klassenkampfgeschwätz kannst du dir sparen, es ist einfach Fakt, dass selbst Langzeitarbeitlose das Geld für diese Reparaturen verdienen können, auch wenn sie nicht ihren gesamten Lebensunterhalt mit ihrer Arbeit verdienen können. ALG2 für irgendwelche Reparaturen für wirklich arbeitsfähige zu erhöhen ist deshalb nichts anderes als die Forderung nach Schmarotzerei.
Zuletzt geändert von John Galt am Montag 26. November 2012, 09:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Camarasaurus » Mo 26. Nov 2012, 09:31 hat geschrieben:
Durchschnittsverdienst ist nun mal ein statistischer Wert - nicht unbedingt die Domäne eines Elektrikers.Vielleicht hilft dir folgende Überlegung:
Durchschnittsjahresverdienst 1965: 9000 DM
monatl. Nettoverdienst deines Vaters: 400 DM
entspricht etwa 4,5 % des Durchschnittsjahresverdiensts
Durchschnittsjahresverdienst 2011: 32000 €
monatl. Nettoverdienst eines Maurers: 1470 €
entspricht etwa 4,5 % des Durchschnittsjahresverdiensts
Hat sich also nicht wirklich viel geändert. Es geht vielen so, dass sie die Werte der Statistik anzweifeln, weil sie von solchen Einkommen nicht mal träumen können. Trotzdem entsprechen sie der Wahrheit, da es ja auch einige Einkommen gibt, die weit über diesem Durchschnittswert liegen.
..und es zeigt die begrenzte aussagekraft des durchschnittes, wenn die verteilung nichts mehr mit gauss zu tun hat. Letzteres ist kein gutes zeichen...
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Hatte was mit irgendwelchen grundgesetzen zu tun.Karl Murx » Mo 26. Nov 2012, 10:00 hat geschrieben:
Dir geht es darum ein Feindbild aufrecht zu erhalten.![]()
Es stand die Forderung im Raum, ALG2 wegen irgendwelchen Reparaturen dringend erhöhen zu müssen.
Es wäre sehr schön, wenn du mit dem klassenkämpfergeschwätz aufhören würdest. Denn, der vermutlich erhoffte erfolg, dass man dich für ein mitglied der oberklasse hielte, tritt eh nicht ein. Sorry.Dein Klassenkampfgeschwätz kannst du dir sparen, es ist einfach Fakt, dass selbst Langzeitarbeitlose das Geld für diese Reparaturen verdienen können, auch wenn sie nicht ihren gesamten Lebensunterhalt mit ihrer Arbeit verdienen können. ALG2 für irgendwelche Reparaturen für wirklich arbeitsfähige zu erhöhen ist deshalb nichts anderes als die Forderung nach Schmarotzerei.

Wer wirklich geld hat, braucht nicht zu kämpfen.

- John Galt
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Nein hat es nicht. In Hartz IV ist alles als Pauschale eingerechnt. Aber die Leute sind halt unfähig, die xx Euro im Monat für weiße Ware zu sparen und wenn sie dann xxx Euro brauchen ist plötzlich nichts mehr da.Tantris » Mo 26. Nov 2012, 09:09 hat geschrieben: Hatte was mit irgendwelchen grundgesetzen zu tun.
Civilization is the progress toward a society of privacy. The savage’s whole existence is public, ruled by the laws of his tribe. Civilization is the process of setting man free from men.
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
genau daher kommen die probleme.Karl Murx » Mo 26. Nov 2012, 10:12 hat geschrieben:
Nein hat es nicht.
- John Galt
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Das einzige Problem sind die Leute die die helfende Hand beißen wollen.Tantris » Mo 26. Nov 2012, 09:13 hat geschrieben:
genau daher kommen die probleme.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Das alles kannst du doch gar nicht beurteilen.Karl Murx » Mo 26. Nov 2012, 09:00 hat geschrieben:
Dir geht es darum ein Feindbild aufrecht zu erhalten.![]()
Es stand die Forderung im Raum, ALG2 wegen irgendwelchen Reparaturen dringend erhöhen zu müssen. Dein Klassenkampfgeschwätz kannst du dir sparen, es ist einfach Fakt, dass selbst Langzeitarbeitlose das Geld für diese Reparaturen verdienen können, auch wenn sie nicht ihren gesamten Lebensunterhalt mit ihrer Arbeit verdienen können. ALG2 für irgendwelche Reparaturen für wirklich arbeitsfähige zu erhöhen ist deshalb nichts anderes als die Forderung nach Schmarotzerei.
Du pinselst dir selbst den Bauch,und stellst wüste Behauptungen in den Raum.
Du bist ein ausgemachter Schwätzer.
Dein Name ist eben Programm.
Dir gehts doch garnicht um Problemlösungen.
Du bist hier, um deine Vorurteile loszuwerden und zu pflegen.
Du Wurm.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Montag 26. November 2012, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Ah, man muss für Sie natürlich extra betonen, dass der genannte Nettoverdienst auf den Monat bezogen gemeint war. So rechnen Arbeitnehmer in D üblicherweise. Hole ich hiermit nach.Camarasaurus » Mo 26. Nov 2012, 08:31 hat geschrieben:
Durchschnittsverdienst ist nun mal ein statistischer Wert - nicht unbedingt die Domäne eines Elektrikers.Vielleicht hilft dir folgende Überlegung:
Durchschnittsjahresverdienst 1965: 9000 DM
monatl. Nettoverdienst deines Vaters: 400 DM
entspricht etwa 4,5 % des Durchschnittsjahresverdiensts
Durchschnittsjahresverdienst 2011: 32000 €
monatl. Nettoverdienst eines Maurers: 1470 €
entspricht etwa 4,5 % des Durchschnittsjahresverdiensts
Hat sich also nicht wirklich viel geändert. Es geht vielen so, dass sie die Werte der Statistik anzweifeln, weil sie von solchen Einkommen nicht mal träumen können. Trotzdem entsprechen sie der Wahrheit, da es ja auch einige Einkommen gibt, die weit über diesem Durchschnittswert liegen.
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Durchschnittwerte taugen bei einer Spreizung der Gesellschaft und nicht linearen Lohnverläufen nicht mal um sich den Arsch damit zu wischen.Camarasaurus » Mo 26. Nov 2012, 08:31 hat geschrieben:
Hat sich also nicht wirklich viel geändert. Es geht vielen so, dass sie die Werte der Statistik anzweifeln, weil sie von solchen Einkommen nicht mal träumen können. Trotzdem entsprechen sie der Wahrheit, da es ja auch einige Einkommen gibt, die weit über diesem Durchschnittswert liegen.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Anscheinend ist Hartz4 ausreichend.
Oder hier:
http://www.labournet.de/diskussion/arbe ... chbvg.htmlArbeitsministerin Ursula von der Leyen atmet auf: Das Bundessozialgericht weist die Klage einer Hartz-IV-Empfängerin ab, die den aktuellen Satz für nicht verfassungsgemäß hielt. Damit wird die seit 2011 geltende Höhe der Grundsicherung von 374 Euro erstmals von einem Bundesgericht bestätigt. (…) Das Bundessozialgericht befand nun: Die Leistung sei in verfassungskonformer Weise festgelegt worden, eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht scheide daher aus
Oder hier:
http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaeng ... ntenwunderIn der schwarz-roten Regierung führte von der Leyen als Familienministerin das einkommensbezogene Elterngeld ein. Im Gegenzug kürzte sie die Ansprüche von unmittelbar vor der Geburt der Kinder nicht erwerbstätigen Eltern, wie sie bei dem vorher bestehenden Erziehungsgeld existierten.[1] Unter Schwarz-Gelb musste von der Leyen – gezwungen durch das Bundesverfassungsgericht – die Hartz-IV-Regelsätze zwar anheben. Anstatt jedoch auch die Kinderregelsätze zu erhöhen, erfand sie das bürokratische Monster des Bildungs- und Teilhabepakets und versah es wiederum mit einer zusätzlichen Bedarfsprüfung
Zuletzt geändert von Adam Smith am Montag 26. November 2012, 19:08, insgesamt 1-mal geändert.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Mache sich jeder selbst ein Bild.Sebastian Hauk » Mo 26. Nov 2012, 19:05 hat geschrieben:Anscheinend ist Hartz4 ausreichend.
http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html
Ach und nicht zu vergessen zu erwähnen,das sich etliche Branchen an diesem "Mindestlohn" wie er ja gerne genannt wird orientieren.
Ist ALG II niedrig,dann sinds auch deren Löhne.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Montag 26. November 2012, 19:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
1. Auch 1965 wurden Steuern und Sozialabgaben vom Lohn abgezogen.Cerberus » Mo 26. Nov 2012, 02:57 hat geschrieben:
1965 lag der Durchschnittsverdienst bei ca. 9.200 DM
Nur unter Berücksichtung der Inflation wären das heute etwa 18.000 € (ohne also den Anstieg des allgemeinen Wohlstands zu berücksichtigen. Unter Berücksichtung dieses allgemeinen Wohlstands wären es etwa 30.000 €)
Ein Hartz4-Empfänger erhält brutto etwa 9.000 € p.a - also bezieht er etwa halb so viel, wie vor 47 Jahren ein Durchschnittsverdiener bekam; weniger als 1 Drittel, wenn man den Zuwachs des allgemeinen Wohlstandes mit einbezieht.
2. Hartz Vierer mit Familie bekommen deutlich mehr als 9.000 € brutto pro Jahr ausbezahlt.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
So ist das leider.Karl Murx » Mo 26. Nov 2012, 10:12 hat geschrieben:
Nein hat es nicht. In Hartz IV ist alles als Pauschale eingerechnt. Aber die Leute sind halt unfähig, die xx Euro im Monat für weiße Ware zu sparen und wenn sie dann xxx Euro brauchen ist plötzlich nichts mehr da.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Ich beweise an Ort und Stelle das Gegenteil.Camarasaurus » Mo 26. Nov 2012, 09:37 hat geschrieben:
Nachweislich haben die meisten Arbeitslosen und ALG2-Empfänger tatsächlich darüber nachgedacht und bemühen sich eifrig, bei der Suche nach Arbeit erfolgreich zu sein. Dabei stellen sie auch nicht zu hohe Ansprüche. Die immer noch hartnäckig verbreitete Meinung, bei Langzeitarbeitslosen handele es sich durchgängig um arbeitsscheues Gesindel ist ein Märchen und längst widerlegt. Allerdings sind bestimmte Kreise, denen du offensichtlich angehörst, daran interessiert, dass das Märchen lebendig bleibt. Es geht darum, ein gewünschtes Feindbild aufrecht zu erhalten.
Dr. Nötigenfalls, wieviel sollte Ihr zukünftiger Arbeitgeber mindestens bezahlen, damit Sie sein Arbeitsangebot auch freiwillig annehmen?
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Was schmeckt mir an ihrem Tonfall nicht ?Antisozialist » Mo 26. Nov 2012, 20:54 hat geschrieben:
Ich beweise an Ort und Stelle das Gegenteil.
Dr. Nötigenfalls, wieviel sollte Ihr zukünftiger Arbeitgeber mindestens bezahlen, damit Sie sein Arbeitsangebot auch freiwillig annehmen?
Na ?
Wer kommt als erster drauf ?

Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Wo sind die Belege Einstein ?Antisozialist » Mo 26. Nov 2012, 20:47 hat geschrieben:
1. Auch 1965 wurden Steuern und Sozialabgaben vom Lohn abgezogen.
2. Hartz Vierer mit Familie bekommen deutlich mehr als 9.000 € brutto pro Jahr ausbezahlt.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Hier:Dr. Nötigenfalls » Mo 26. Nov 2012, 21:48 hat geschrieben:
Wo sind die Belege Einstein ?
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4- ... ebnis.html
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Heisst du Einstein ?Sebastian Hauk » Mo 26. Nov 2012, 21:52 hat geschrieben:
Hier:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4- ... ebnis.html
Die Höhe des Regelsatzes sind mir wohl bekannt,dafür brauch ich keinen Link.
Es geht nach wie vor um die Behauptung das ALG II Bezieher angeblich deutlich mehr als 9000,- Euro zur Verfügung hätten.
Wie hoch wären bei 9000 Euro Brutto denn die Abgaben/Steuern ?
Einstein,...dein Job.
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Montag 26. November 2012, 22:21, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Warum haben Sie dann immer noch nicht zur Kenntnis genommen, dass so mancher Arbeiter weniger als diesen Regelsatz zur freien Verfügung hat?Dr. Nötigenfalls » Mo 26. Nov 2012, 22:12 hat geschrieben:
Heisst du Einstein ?
Die Höhe des Regelsatzes sind mir wohl bekannt,dafür brauch ich keine Link.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
1. Geht gar nicht, da der Arbeiter dann Wohngeld oder andere Sozialleistungen, gar ergänzendes ALG II bekommt.Clark » Mo 26. Nov 2012, 22:15 hat geschrieben: Warum haben Sie dann immer noch nicht zur Kenntnis genommen, dass so mancher Arbeiter weniger als diesen Regelsatz zur freien Verfügung hat?
2. Beschwerst Du Dich in die falsche Richtung. Auch wenn es nach unten leichter ist.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Rechne dir das noch mit dem Link mal aus. Des Weiteren geht es hier auch um eine Familie. Also um mindestens drei Personen.Dr. Nötigenfalls » Mo 26. Nov 2012, 22:12 hat geschrieben:
Heisst du Einstein ?
Die Höhe des Regelsatzes sind mir wohl bekannt,dafür brauch ich keinen Link.
Es geht nach wie vor um die Behauptung das ALG II Bezieher angeblich deutlich mehr als 9000,- Euro zur Verfügung hätten.
Das ist Kapitalismus:
Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Und hier ist es dann ohne Kürzungen egal, ob Jemand arbeitet oder nicht. Nur durch die Kürzungen hat ein Arbeitnehmer dann mehr.ToughDaddy » Mo 26. Nov 2012, 22:21 hat geschrieben:
1. Geht gar nicht, da der Arbeiter dann Wohngeld oder andere Sozialleistungen, gar ergänzendes ALG II bekommt.
2. Beschwerst Du Dich in die falsche Richtung. Auch wenn es nach unten leichter ist.
Das ist Kapitalismus:
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Also staatlich subventionierter Konkurrenzkampf.Sebastian Hauk » Mo 26. Nov 2012, 22:24 hat geschrieben:
Und hier ist es dann ohne Kürzungen egal, ob Jemand arbeitet oder nicht. Nur durch die Kürzungen hat ein Arbeitnehmer dann mehr.
Klasse,willkommen im Kommunismus für Kapitalisten.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Hä? Was für Kürzungen?Sebastian Hauk » Mo 26. Nov 2012, 22:24 hat geschrieben:
Und hier ist es dann ohne Kürzungen egal, ob Jemand arbeitet oder nicht. Nur durch die Kürzungen hat ein Arbeitnehmer dann mehr.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Wenn einer nicht arbeiten möchte, dann werden dieser Person die Leistungen gekürzt.ToughDaddy » Mo 26. Nov 2012, 22:46 hat geschrieben:
Hä? Was für Kürzungen?
Das ist Kapitalismus:
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Das stimmt schon. Deine Beschwerde musst du dann aber nicht an mich, sondern an das Statistische Bundesamt richten, das diese an sich nutzlosen Zahlen in die Welt posaunt.Tantris » Mo 26. Nov 2012, 09:03 hat geschrieben:
..und es zeigt die begrenzte aussagekraft des durchschnittes, wenn die verteilung nichts mehr mit gauss zu tun hat. Letzteres ist kein gutes zeichen...
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Dann sind wir schon 3, die das kapiert haben.Camarasaurus » Mo 26. Nov 2012, 22:59 hat geschrieben:
Das stimmt schon. Deine Beschwerde musst du dann aber nicht an mich, sondern an das Statistische Bundesamt richten, das diese an sich nutzlosen Zahlen in die Welt posaunt.

Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Montag 26. November 2012, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Achso. Naja dann ist es natürlich auch nicht wahr, was Du geschrieben hast. Kürzungen sind dafür nicht notwendig. Aber wie schon gesagt: Manche treten lieber nach unten, ist weniger Widerstand.Sebastian Hauk » Mo 26. Nov 2012, 22:52 hat geschrieben:
Wenn einer nicht arbeiten möchte, dann werden dieser Person die Leistungen gekürzt.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Natürlich geht das. Man bekommt das schließlich nicht automatisch. Nicht alle sind so geil auf das Geld anderer. Die geben sich mit weniger zufrieden, dafür wissen sie, dass es ihr selbstverdientes Geld ist. Die andere Fraktion bekommt dagegen den Hals nicht voll.ToughDaddy » Mo 26. Nov 2012, 22:21 hat geschrieben:
1. Geht gar nicht, da der Arbeiter dann Wohngeld oder andere Sozialleistungen, gar ergänzendes ALG II bekommt.
2. Beschwerst Du Dich in die falsche Richtung. Auch wenn es nach unten leichter ist.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Nee die haben nur Angst, dass sie genau der gleichen Hetze ausgeliefert sind, wie Du und andere sie gerne betreiben, wie sich bei Dir gerade wieder deutlich zeigt.Karl Murx » Mo 26. Nov 2012, 23:15 hat geschrieben:
Natürlich geht das. Man bekommt das schließlich nicht automatisch. Nicht alle sind so geil auf das Geld anderer. Die geben sich mit weniger zufrieden, dafür wissen sie, dass es ihr selbstverdientes Geld ist. Die andere Fraktion bekommt dagegen den Hals nicht voll.

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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Nö hat überhaupt nichts mit Hetze zu tun, aber irgendwo hört es halt mal auf. In der Pauschale ist alles drin was man braucht. Wer nach mehr schreit ist einfach nur undankbar und unfähig.ToughDaddy » Mo 26. Nov 2012, 23:16 hat geschrieben:
Nee die haben nur Angst, dass sie genau der gleichen Hetze ausgeliefert sind, wie Du und andere sie gerne betreiben, wie sich bei Dir gerade wieder deutlich zeigt.
Mittlerweile sind es 382 Euro + Miete + Krankenversicherung. Da hört die Sicherung des Existenzminimums langsam auf und es beginnt die erlernte Hilfslosigkeit..
Zuletzt geändert von John Galt am Montag 26. November 2012, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Karl Murx » Di 27. Nov 2012, 00:30 hat geschrieben:
Nö hat überhaupt nichts mit Hetze zu tun, aber irgendwo hört es halt mal auf. In der Pauschale ist alles drin was man braucht. Wer nach mehr schreit ist einfach nur undankbar und unfähig.
Mittlerweile sind es 382 Euro + Miete + Krankenversicherung. Da hört die Sicherung des Existenzminimums langsam auf und es beginnt die erlernte Hilfslosigkeit..
Mit deiner dummen Hetze kommst Du auch nicht weiter. So lange es keine Job Garantie gibt wird es auch Arbeitslose geben. Man sollte die 1€ Jobs weiter ausbauen bzw die Gesellschaft so umbauen das man die Möglichkeiten schaffen kann. Aber dank unser Neoliberalen und Konservativen leben wir, wie in einen Kommunismus.
Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Job-GarantieStarfix » Di 27. Nov 2012, 04:54 hat geschrieben:
Mit deiner dummen Hetze kommst Du auch nicht weiter. So lange es keine Job Garantie gibt wird es auch Arbeitslose geben. Man sollte die 1€ Jobs weiter ausbauen bzw die Gesellschaft so umbauen das man die Möglichkeiten schaffen kann. Aber dank unser Neoliberalen und Konservativen leben wir, wie in einen Kommunismus.



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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Job Garantie? Die gibt es nur im Kommunismus. Danke, setzen, 6.Starfix » Di 27. Nov 2012, 04:54 hat geschrieben:
Mit deiner dummen Hetze kommst Du auch nicht weiter. So lange es keine Job Garantie gibt wird es auch Arbeitslose geben. Man sollte die 1€ Jobs weiter ausbauen bzw die Gesellschaft so umbauen das man die Möglichkeiten schaffen kann. Aber dank unser Neoliberalen und Konservativen leben wir, wie in einen Kommunismus.
Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Natürlich ist es pure Hetze was du betreibst.Karl Murx » Mo 26. Nov 2012, 23:30 hat geschrieben:
Nö hat überhaupt nichts mit Hetze zu tun, aber irgendwo hört es halt mal auf. In der Pauschale ist alles drin was man braucht. Wer nach mehr schreit ist einfach nur undankbar und unfähig.
Mittlerweile sind es 382 Euro + Miete + Krankenversicherung. Da hört die Sicherung des Existenzminimums langsam auf und es beginnt die erlernte Hilfslosigkeit..
Du tust ja gerade so als wenn du vom Staat keine Subventionen erhalten würdest.
Kilometerpauschale,Garantierte Kitaplätze oder Betreuungsgeld oder Werbungskosten etc.
Und deine Behauptung das der Regelsatz deiner Meinung nach,ausreichend sein würde, basiert doch nur auf einem Punkt:
Deinem Neid auf alle und alles die,die "was geschenkt bekommen".
Fakten interessieren dich doch garnicht.
Die stören nur dein Weltbild.
Um wirklich mitreden zu können,müsstest du 1 Jahr auf ALG II gesetzt werden,und weder Mutti noch Frauchen dürften helfen.
Erst dann kannst du mitreden,Murxie.....
Zuletzt geändert von Dr. Nötigenfalls am Dienstag 27. November 2012, 11:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Regelleistungen nach SGB II nicht Verfassungsgemäß
Das sind nur mickrige Geschenke, die kann der Staat gerne behalten, wenn er seine Wichsgriffel vom Rest lassen würde.Dr. Nötigenfalls » Di 27. Nov 2012, 11:44 hat geschrieben:
Natürlich ist es pure Hetze was du betreibst.
Du tust ja gerade so als wenn du vom Staat keine Subventionen erhalten würdest.
Kilometerpauschale,Garantierte Kitaplätze oder Betreuungsgeld oder Werbungskosten etc.
Um wirklich mitreden zu können,müsstest du 1 Jahr auf ALG II gesetzt werden,und weder Mutti noch Frauchen dürften helfen.
Erst dann kannst du mitreden,Murxie.....
Kein Problem, dann muss ich mich ja um nichts mehr kümmern. Mit dem Regelsatz bin ich ausreichend versorgt, Miete ist mir schnuppe, Krankenversicherung muss ich auch nix mehr zahlen, klasse. Ich würde dann einfach bekifft vor der Glotze hocken und faulenzen. Das wäre gar nicht mal so schlecht.

Das ist die perfekte Parabel dafür.“If you saw Atlas, the giant who holds the world on his shoulders, if you saw that he stood, blood running down his chest, his knees buckling, his arms trembling but still trying to hold the world aloft with the last of his strength, and the greater his effort the heavier the world bore down upon his shoulders - What would you tell him?"
I…don't know. What…could he do? What would you tell him?"
To shrug.”
Umso mehr sich die Fleißigen anstrengen, umso mehr Last wird ihn aufgeladen. Anstatt Atlas zu helfen, lässt man ihn einfach noch mehr tragen. Atlas kann aber nicht alle Arbeitslosen ins Paradies tragen, die müssen schon selbst laufen. Deshalb wird er sie irgendwann abwerfen.

Zuletzt geändert von John Galt am Dienstag 27. November 2012, 11:59, insgesamt 2-mal geändert.
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