Man kann nicht einfach zum BVerfG spazieren und erwirken, dass es eine beliebige Rechtsfrage klärt. Der Weg vor das BVerfG steht nur denjenigen offen, die selbst und unmittelbar durch einen Akt der staatlichen Gewalt beschwert sind, § 90 I BVerfGG. Und im Verfassungsprozessrecht ist auch eine Verbandsklage - man müsste in diesem Fall wohl eher von "Verbandsbeschwerde" sprechen - nicht einfach möglich wie im Verwaltungs- oder Zivilrecht.MikeRosoft » So 15. Jul 2012, 23:16 hat geschrieben:Deshalb finde ich es merkwürdig dass all diejenigen die jetzt so vehement für ein Beschneidungsverbot eintreten sich auf ein Urteil eines Landgerichtes stützen und nicht längst eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht erwirkt haben.
Wenn seit Jahrzehnten durch Beschneidungen das Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 verletzt wurde (und der Gesetzgeber dagegen nichts unternommen hat) ist doch das Bundesverfassungsgericht die weit bessere Adresse als irgendein Landgericht.
Nicht mal in dem jetzt diskutierten Fall steht der Gang vor's BVerfG offen, da niemand durch das Urteil selbst beschwert wurde.
Selbst der BT und die BReg können nicht tätig werden, da ihnen nur das Mittel der abstrakten Normenkontrolle für sie gäbe. Die würde sich dann allerdings gegen § 223 StGB richten und ich möchte den Politiker sehen, der tatsächlich der Meinung ist, dieser Paragraph sei verfassungswidrig.
Leider wird wohl das BVerfG in absehbarer Zeit nicht zu diesem Thema sprechen, zumindest nicht rechtsverbindlich. Denn dann könnten wir uns die lästige Diskussion sparen und Kinder hätten zumindest in diesem Punkt ein für allemal Ruhe vor ihren religiösen Eltern.