Jekyll » Sa 14. Jul 2012, 15:35 hat geschrieben:Pardon, mais c'est very much unlogisch. Schließt das Achtung-haben nicht auch den Glauben des Betroffenen mit ein? Seine Wünsche, Vorstellungen?
Sicher. Ich hab mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Ich versuche das Individuum zu sehen, und nicht meine Achtung an die Gruppenzugehörigkeit zu koppeln.
Wobei das natürlich in dem Moment schwierig wird, wenn die Vorstellungen der entsprechenden Gruppe mit meinen eigenen Vorstellungen kollidieren.
Deswegen fand ich es ja schön, unter den Muslimas eine sachliche Diskussion vorzufinden und keine geschlossene Kulturkampffront "Wir" gegen "die".
Da können hier einige was davon abgucken, ich eingeschlossen.
Mon Dieu! Übertreibst du da nicht ein wenig? Rassismus? Hier geht es doch lediglich darum, auf pragmatische Art und Weise eine Lösung zu finden, bzw. sich für das kleinere Übel zu entscheiden (meiner Ansicht nach). Das Kind hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, aber ein rigide praktiziertes Verbot würde wohl insgesamt mehr Schaden anrichten als Nutzen zu bringen. Da sucht man halt nach durchsetzbaren, praktikablen Lösungen.
Gegen kompromissbereite Diskutanten war das auch nicht gerichtet, nur gegen Kulturrelativisten.
Eine pragmatische Lösung wäre mit Muslimen sehr leicht zu finden, da sie ja keine religiös begründete Altersbegrenzung für die Beschneidung haben. Eine Einigung auf ein Mindestalter von 14 Jahren und gut ist.
Viel kniffliger ist die jüdische Säuglingsbeschneidungs-Vorschrift. (Auf welcher Grundlage die genau beruht weiß ich nicht. Was ich aber weiß ist, dass der Generalsekretär Kramer erst als Erwachsener konvertiert ist, sich also nicht an die entsprechende Vorschrift halten konnte. Es muss also Ausnahmen geben.)
Diese absolut gehaltene Vorschrift (
die in der Realität aber offensichtlich nicht so streng eingehalten wird) macht eine Kompromissfindung nach meinen Dafürhalten mehr als schwierig.
Selbst wenn es so sein wird, es ist schwer vorstellbar, wie dieses Gesetzt bzw. Verbot 1:1 in der Praxis umgesetzt werden soll. Das wird kritisch.
Ja. Richtig.
Wahrscheinlich läuft das auch bei einem Verbot jahrelang weiter unter dem Motto "Wo kein Kläger..."
Die Risiken liegen dann aber bei den Eltern und bei den Beschneidern.
Es gibt da übrigens noch einen juristisch heiklen Punkt: Die Verjährung von Körperverletzung liegt mWn bei 10 Jahren, d.h. das Baby könnte später als Erwachsener seine Eltern gar nicht verklagen, selbst wenn es wollte.
