Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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Marcin
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Sebastian Hauk » Mi 4. Jul 2012, 22:58 hat geschrieben:
2/3 der amerikanischen Männer sind beschnitten.


Selbst in den USA, wo dieser Barbarei aufgrund von Lügen und Bigotterie vor langer Zeit Fuß gefasst hat, sinken die Zahlen. Länder wie Neuseeland haben sich schon sehr viel Eher emanzipiert. Dort ist heute kaum noch jemand beschnitten.
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Liegestuhl
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

riverpirate » Mi 4. Jul 2012, 23:30 hat geschrieben:Ja manchen Idioten muß man das halt vorhalten, auch wenn es schmerzt.
Offensichtlich bin ich nicht der Einzige, der bemerkt hat, dass du gedanklich etwas schlichter bist.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von riverpirate »

Liegestuhl » Mi 4. Jul 2012, 22:09 hat geschrieben:
Was habe ich davon? Du kapierst es ohnehin nicht. Die entsprechenden Stellen wurden hier schon mehrfach gepostet. Warum sollte ich annehmen, dass du es bei diesem Male verstehst?

Ob meine Beiträge auf dich glaubwürdig wirken, interessiert mich nicht die Bohne. Du laberst ohnehin dagegen.
Falsch, wenn Du ab und an einen Anflug von Verstand zeigst, waren wir durch aus auch schon mal einer Meinung.
Es liegt nun wirklich nicht bei mir, wenn Du mir nicht gewachsen bist.
vielleicht ist es Deine Jugend, Dein Fanatismus, Dein Verfolgungswahn --ich weiß es nicht.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Lartius1 »

Liegestuhl hat geschrieben:
Die Grundrechte werden ihnen gewährt.
Achja? Den Kindern wird das Recht der körperlichen Unversehrtheit (Art 2 II GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art 2 I GG), das Recht auf Freiheit des Glaubens (Art 4 I Alt 1 GG) und das Recht auf die Freiheit des Gewissens (Art 4 I Alt 2 GG) genommen, um den Rechten der Eltern aus Art 6 II, III GG zu entsprechen?
Das alles, um ihnen, den betroffenen Kindern also die Grundrechte zu gewähren.

Are you fucking kidding me?
Zuletzt geändert von Lartius1 am Mittwoch 4. Juli 2012, 23:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von jellobiafra »

Nachdem in den USA die routinemäßige Beschneidung verboten wurde, ist die Zahl der beschnittenen männlichen Säuglinge drastisch gesunken. Das ist meiner Meinung nach die größte Angst der Muslime und Juden in Deutschland. Wenn man es der Entscheidung der Erwachsenen - oder vielleicht Jugendlichen mit 16 - überlässt sich beschneiden zu lassen, wird sich die Mehrheit gegen die Beschneidung entscheiden.

Ich habe mir übrigens zu dem Thema noch keine Meinung gebildet. Ich selber hatte niemals vor, mich beschneiden zu lassen und halte Beschneidungen von Säuglingen tatsächlich auch für Körperverletzung, habe aber auch eine Achtung vor religiösen Traditionen der Juden und Muslimen. Ich halte die Beschneidung für nicht wirklich gesundheitlich gefährlich, wenn mich auch die Argumente für gesundheitlich Vorteile einer Beschneidung, speziell bei Peniskrebs oder HIV-Ansteckung, nicht wirklich überzeugen.
Zuletzt geändert von jellobiafra am Mittwoch 4. Juli 2012, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von riverpirate »

Liegestuhl hat geschrieben:

Die Grundrechte werden ihnen gewährt.
Lartius1 » Mi 4. Jul 2012, 22:36 hat geschrieben:
Achja? Den Kindern wird das Recht der körperlichen Unversehrtheit (Art 2 II GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art 2 I GG), das Recht auf Freiheit des Glaubens (Art 4 I Alt 1 GG) und das Recht auf die Freiheit des Gewissens (Art 4 I Alt 2 GG) genommen, um den Rechten der Eltern aus Art 6 II, III GG zu entsprechen?
Das alles, um ihnen, den betroffenen Kindern also die Grundrechte zu gewähren.

Are you fucking kidding me?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Lartius1 » Mi 4. Jul 2012, 23:36 hat geschrieben:Das alles, um ihnen, den betroffenen Kindern also die Grundrechte zu gewähren.
Die Grundrechte des Kindes werden durch die Eltern wahrgenommen.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

Marcin » Mi 4. Jul 2012, 14:37 hat geschrieben: Du kannst auch keinen Arzt bitte Deinem Kind die Ohrläppchen abzuschneiden, weil Du es schöner findest.
Du kannst den Arzt aber bitten, aus ästhetischen Gründen Teile des Ohrknorpels abzuschaben.
Diese Form der Körperverletzung ist bei Segelohren vollkommen legal.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

[youtube][/youtube]
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Sebastian Hauk » Mi 4. Jul 2012, 21:43 hat geschrieben:
Das ist richtig. Durch die Beschneidung erfährt der Junge aber keine Nachteile, sondern Vorteile.
Die hier ? :x

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 6#p1575056

Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

Lartius1 » Mi 4. Jul 2012, 23:36 hat geschrieben:
Achja? Den Kindern wird das Recht der körperlichen Unversehrtheit (Art 2 II GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art 2 I GG), das Recht auf Freiheit des Glaubens (Art 4 I Alt 1 GG) und das Recht auf die Freiheit des Gewissens (Art 4 I Alt 2 GG) genommen, um den Rechten der Eltern aus Art 6 II, III GG zu entsprechen?
Das alles, um ihnen, den betroffenen Kindern also die Grundrechte zu gewähren.

Are you fucking kidding me?
Außer dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, wird von den genannten Grundrechten den Kindern durch die Beschneidung keines genommen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von riverpirate »

Zunder » Mi 4. Jul 2012, 22:46 hat geschrieben: Du kannst den Arzt aber bitten, aus ästhetischen Gründen Teile des Ohrknorpels abzuschaben.
Diese Form der Körperverletzung ist bei Segelohren vollkommen legal.
Blödes Beispiel, bei meinem Enkel in der Klasse ist ein Kind mit extremen Segelohren, weißt Du was der zu leiden hat?
riverpirate

Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von riverpirate »

Zunder » Mi 4. Jul 2012, 22:52 hat geschrieben: Außer dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, wird von den genannten Grundrechten den Kindern durch die Beschneidung keines genommen.
und das ist in Euren Augen ja nicht so schlimm.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Zunder » Mi 4. Jul 2012, 23:52 hat geschrieben: Außer dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, wird von den genannten Grundrechten den Kindern durch die Beschneidung keines genommen.
Dem Papier nach. Der Logik der Realität nach weniger. Wenn mittels Beschneidung der Bund mit Gott später locker zur Disposition stünde, Motto : Glaub doch was du willst ... gäbs ja vorher keinen Grund für Zwangsbeschneidung, oder ?

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Lartius1 »

Liegestuhl » Mi 4. Jul 2012, 22:44 hat geschrieben:
Die Grundrechte des Kindes werden durch die Eltern wahrgenommen.
Grund- und Menschenrechte sind unveräußerbar und unteilbar. Die Einwilligung reicht tatsächlich nur soweit, wie es das Kindeswohl zulässt. Und ob Du nun meinst, jüdische oder muslimische Eltern wüssten in dieser Angelegenheit eher, was im Wohle ihrer Kinder sei: Offensichtlich wissen sie es nicht, denn sie stellen tatsächlich die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zugunsten religiöser, medizinisch nicht induzierter chirurgischer Eingriffe auf eine demgegenüber niedrigere Stufe.

Und bevor es jetzt wieder losgeht von wegen Judengesetz etc.: Bislang wurde in der BRD auch die Beschneidung aus ästhetischen Gründen geduldet. Auch damit ist jetzt Schluss (argumentum a maiori ad minus).
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

riverpirate » Mi 4. Jul 2012, 23:54 hat geschrieben: Blödes Beispiel, bei meinem Enkel in der Klasse ist ein Kind mit extremen Segelohren, weißt Du was der zu leiden hat?
Ich hatte nie Segelohren und weiß es deshalb nicht wirklich, kann es mir aber in etwa vorstellen (ich war auch mal Kind und weiß, wie gnadenlos gemein ich sein konnte).

Ich war auch nie Jude oder Moslem und weiß auch nicht, wie ein unbeschnittener Jude oder Moslem unter seinen beschnittenen Glaubensbrüdern zu leiden hat.

Falls dich Seelenqualen im Allgemeinen und nicht nur im Speziellen interessieren, könntest du dich ja mal kundig machen und die geneigte Userschaft über deine Erkenntnisse z.B. bezüglich Unbeschnittener im Umfeld der Beschnittenen informieren.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Lartius1 » Do 5. Jul 2012, 00:08 hat geschrieben:Grund- und Menschenrechte sind unveräußerbar und unteilbar. Die Einwilligung reicht tatsächlich nur soweit, wie es das Kindeswohl zulässt.
Richtig!
Und ob Du nun meinst, jüdische oder muslimische Eltern wüssten in dieser Angelegenheit eher, was im Wohle ihrer Kinder sei: Offensichtlich wissen sie es nicht, denn sie stellen tatsächlich die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zugunsten religiöser, medizinisch nicht induzierter chirurgischer Eingriffe auf eine demgegenüber niedrigere Stufe.
Was macht dich so sicher, dass das nicht zum Wohle des Kindes ist? Warum maßt du dir an, besser darüber entscheiden zu können als die eigenen Eltern?
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Lartius1 »

Zunder » Mi 4. Jul 2012, 22:52 hat geschrieben: Außer dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, wird von den genannten Grundrechten den Kindern durch die Beschneidung keines genommen.
Nehmen wir mal an, es wäre so: Es ist "nur" das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art 2 II GG, das missachtet wird.
Wiegt man das Recht der Eltern auf Freiheit der Erziehung aus Art 6 GG gegen die Körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder aus Art 2 GG ab, welches Grundrecht überwiegt wohl?
Als Lektüretipp empfehle ich die Suche nach Titeln, die sich mit der sog. "Praktischen Konkordanz" befassen. ;)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

Zunder » Do 5. Jul 2012, 00:12 hat geschrieben: Ich war auch nie Jude oder Moslem und weiß auch nicht, wie ein unbeschnittener Jude oder Moslem unter seinen beschnittenen Glaubensbrüdern zu leiden hat.
Gibts dort etwas eine, wie hat man es hier genannt, Vorhautstasi?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Marcin » Mi 4. Jul 2012, 23:51 hat geschrieben:[youtube][/youtube]
@ Marcin :

Wenn ich so ein Video sehe und mich frage, wie jemand ernsthaft sich dafür einsetzen kann so etwas in alle Ewigkeit fortführen zu lassen, so weiß ich gar nicht mehr, was mir mehr Übelkeit verursacht .... :s

Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

schelm » Do 5. Jul 2012, 00:20 hat geschrieben:Wenn ich so ein Video sehe und mich frage, wie jemand ernsthaft sich dafür einsetzen kann so etwas in alle Ewigkeit fortführen zu lassen, so weiß ich gar nicht mehr, was mir mehr Übelkeit verursacht .... :s
Das sind Kastrationsängste. Die gehen vorüber.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Lartius1 »

Liegestuhl » Mi 4. Jul 2012, 23:13 hat geschrieben: Was macht dich so sicher, dass das nicht zum Wohle des Kindes ist? Warum maßt du dir an, besser darüber entscheiden zu können als die eigenen Eltern?
Es wäre wirklich schön, wenn sich der Rechtsstaat immer darauf verlassen könnte, was die Eltern eines Kindes als dessen Wohl ansehen. Leider hat er damit immer und immer und immer wieder schlechte bis katastrophale Erfahrungen gemacht.
Es gibt also Dinge, die Eltern vielleicht als "Wohl" ansehen mögen, die aber, gemessen an rationalen Maßstäben, völlig absurd und überflüssig, wenn nicht gar schädlich sind.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

ToughDaddy » Do 5. Jul 2012, 00:19 hat geschrieben:
Gibts dort etwas eine, wie hat man es hier genannt, Vorhautstasi?
Das weiß ich nicht und es ist mir auch scheißegal.
Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, daß sogar Juden- und Moslemkinder nach dem Sport gemeinsam duschen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

Zunder » Do 5. Jul 2012, 00:27 hat geschrieben: Das weiß ich nicht und es ist mir auch scheißegal.
Ich könnte mir aber durchaus vorstellen, daß sogar Juden- und Moslemkinder nach dem Sport gemeinsam duschen.
Und wenn sie mehr mit unbeschnittenen Kindern duschen und dann verspottet werden?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

ToughDaddy » Do 5. Jul 2012, 00:28 hat geschrieben:
Und wenn sie mehr mit unbeschnittenen Kindern duschen und dann verspottet werden?
Wenn die Unbeschnittenen die Mehrheit bilden, werden die Beschnittenen verspottet.
Wenn die Beschnittenen in der Mehrheit sind, werden die Unbeschnittenen verspottet.

Die Lösung: der GG-konforme deutsche Einheitsschniedel.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

Lartius1 » Do 5. Jul 2012, 00:25 hat geschrieben:Es wäre wirklich schön, wenn sich der Rechtsstaat immer darauf verlassen könnte, was die Eltern eines Kindes als dessen Wohl ansehen. Leider hat er damit immer und immer und immer wieder schlechte bis katastrophale Erfahrungen gemacht.
Welche katastrophalen Erfahrungen hat der Rechtsstaat denn damit gemacht? Ich kann mich in erster Linie an katastrophale Erfahrungen erinnern, als sich der deutsche Staat über die elterliche Erziehung gesetzt hatte. Das war in Nazi-Deutschland und es war in der DDR.
Es gibt also Dinge, die Eltern vielleicht als "Wohl" ansehen mögen, die aber, gemessen an rationalen Maßstäben, völlig absurd und überflüssig, wenn nicht gar schädlich sind.
Das halte ich ehrlich gesagt für anmaßend. Damit unterstellst du so ziemlich allen Juden weltweit und einer riesigen Anzahl von Muslimen, dass sie nicht in der Lage sind, zwischen Wohl oder Schaden zu unterscheiden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

jellobiafra » Mi 4. Jul 2012, 23:41 hat geschrieben:Nachdem in den USA die routinemäßige Beschneidung verboten wurde, ist die Zahl der beschnittenen männlichen Säuglinge drastisch gesunken.
Die routinemäßige Beschneidung ist in den USA nicht verboten worden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Liegestuhl » Do 5. Jul 2012, 00:13 hat geschrieben: Richtig! Was macht dich so sicher, dass das nicht zum Wohle des Kindes ist? Warum maßt du dir an, besser darüber entscheiden zu können als die eigenen Eltern?
Der Mensch ist gemacht um frei zu leben, seinen Geist zu fordern, seine Welt zu hinterfragen, zu entwickeln, zu optimieren, Entscheidungen zu treffen. Bei manchen hört diese Freiheit der Selbstbestimmung eben schon am Tag 8 ihres Lebens auf - und wird ersetzt durch die Pseudo - Freiheit einer kuschligen Gemeinschaft, deren Gunst du am Tage der Entdeckung deiner Individualität verlierst. :|

Ist immer so ... ob im Sozialismus oder in streng kollektiven Hierarchien religiöser Prägung.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

schelm » Do 5. Jul 2012, 00:00 hat geschrieben: Dem Papier nach. Der Logik der Realität nach weniger. Wenn mittels Beschneidung der Bund mit Gott später locker zur Disposition stünde, Motto : Glaub doch was du willst ... gäbs ja vorher keinen Grund für Zwangsbeschneidung, oder ?

Freundliche Grüße, schelm
Wenn durch die Beschneidung tatsächlich der Bund mit Gott geschlossen wird, handelt es sich nicht mehr um eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit - im Gegenteil: es ist die Bedingung zur Erlangung des Seelenheils.

Handelt es sich bei der Beschneidung aber nur um barbarischen Firlefanz, hat sie auch keine Auswirkung auf irgendeine Form der Selbstbestimmung.

Man sollte sich schon entscheiden, was man in der Beschneidung sehen will.

Ich verrate dir mal was:
Die Beschneidung ist Körperverletzung und sonst nichts. Der ganze Rest kommt aus dem Gotteswahn, nicht aus dem Skalpell und nicht aus dem Schniedel.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Zunder » Do 5. Jul 2012, 00:33 hat geschrieben: Wenn die Unbeschnittenen die Mehrheit bilden, werden die Beschnittenen verspottet.
Wenn die Beschnittenen in der Mehrheit sind, werden die Unbeschnittenen verspottet.

Die Lösung: der GG-konforme deutsche Einheitsschniedel.
20 Zentimeter nach DIN - Norm 0815- 6666666. :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

Nochmal eine Frage an die GG-Experten hier.

Wenn sich eurer Meinung nach die Beschneidung von Neugeborenen unter keinen Umständen mit dem Grundgesetz vereinbaren lassen kann,
wie können dann in euren Augen Abtreibungen mit dem Grundgesetz vereinbar sein? :?:
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

Liegestuhl » Do 5. Jul 2012, 00:34 hat geschrieben:Welche katastrophalen Erfahrungen hat der Rechtsstaat denn damit gemacht?...
Zum Beispiel die jahrhundertealte Praxis das eine Ohrfeige zur rechten Zeit dem Nachwuchs nicht abträglich ist. Hat dem Papa nicht geschadet, also wird es dem Junior auch nicht schaden. Jahrhunderte der Erziehung mit der Rute sprechen für sich. Oder nicht? Nein? Hat der deutsche Staat etwa festgestellt das diese Form der Erziehung nicht dem Kindeswohl entspricht? Das diese Form der Erziehung gar eine Kindesmisshandlung darstellt und diese Form der Erziehung dem Kindeswohl abträglich ist? Sowas. Wie frech vom deutschen Staat. Maßt er sich doch an besser als die eigenen Eltern zu wissen was zum Wohle der Kinder ist...

Und sind wir doch mal ehrlich: so eine Schelle hin und wieder ist doch harmlos. Und ist einfacher als jeden Furz mit dem Sproß ausdiskutieren zu müssen. Es bleiben nichteinmal längerfristige Spuren zurück! Psychische Traumata? Pfffft, das soll erstmal jemand eindeutig beweisen das die ausgerechnet von der Schelle herrühren und nicht aufgrund anderer traumatischer Begebenheiten. Darüber hinaus: es dient dem Wohl der Kinder, wissen sie doch gleich wo ihr Platz in der Gesellschaft ist. Und wer wüsste besser um das Wohl der Kinder bescheid als die eigenen Eltern? Der Staat ja wohl am wenigsten! Und ausserdem soll sich der Staat gefälligst nicht in jahrhundertealte Erziehungstraditionen einmischen! Traditionen sind schliesslich wichtiger als irgendwelche absurden Gesetze, die eh niemals verhindern könnten das ich meinen Kindern auch mal prophylaktisch eine Schelle verpasse! Selbst wenn es verboten wäre, ich würde halt meinen Kindern nur noch Schellen geben wenn keiner zusieht oder wenn wir im Ausland wären. Dann aber so richtig! Man muss ja nachholen was man hier in der Öffentlichkeit nicht mehr darf. Also, was soll so ein Verbot dann bewirken? Legalisiert die Schellen doch am besten gleich, dann muss ich mir als Erzieher wenigstens keine Gedanken darum machen ob mein Verhalten in irgendeiner Hinsicht Sinn macht oder nicht! Es juckt mich ja eh nicht, darüber nachdenken werde ich so oder so nicht, also warum belastet man mich dann überhaupt mit dem Scheiß?

:rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

Lartius1 » Do 5. Jul 2012, 00:17 hat geschrieben:
Nehmen wir mal an, es wäre so: Es ist "nur" das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Art 2 II GG, das missachtet wird.
Wiegt man das Recht der Eltern auf Freiheit der Erziehung aus Art 6 GG gegen die Körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder aus Art 2 GG ab, welches Grundrecht überwiegt wohl?
Als Lektüretipp empfehle ich die Suche nach Titeln, die sich mit der sog. "Praktischen Konkordanz" befassen. ;)
Deine Lektüreempfehlungen kannst du dir sparen.

Außer den genannten Artikeln gibt es auch noch Artikel 4.
Dann wäg' mal schön ab.
Als ob sich dieses Problem mit ein bißchen GG-Gedöhns zweifelsfrei lösen ließe.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

Zunder » Do 5. Jul 2012, 00:56 hat geschrieben:...
Außer den genannten Artikeln gibt es auch noch Artikel 4.
...
Der auch für Kinder gilt und spätestens dann missachtet wird wenn sie mittels Beschneidung in eine Religionsgemeinschaft gedrängt werden zu deren Beitritt sie sich niemals positiv äussern konnten. Aber gut, die Rechte von Kindern waren scheinbar stets den Rechten der Eltern nachgeordnet...
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

schelm » Do 5. Jul 2012, 00:49 hat geschrieben: 20 Zentimeter nach DIN - Norm 0815- 6666666. :)
Angeber.
Der deutsche Durchschnitts-Penis ist exakt 14,67 cm lang.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

Amun Ra » 5. Jul 2012, 00:58 hat geschrieben: Der auch für Kinder gilt und spätestens dann missachtet wird wenn sie mittels Beschneidung in eine Religionsgemeinschaft gedrängt werden zu deren Beitritt sie sich niemals positiv äussern konnten.
Welchen Unterschied siehst du in diesem Punkt zur christlichen Taufe?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

usaTomorrow » Do 5. Jul 2012, 00:59 hat geschrieben:Welchen Unterschied siehst du in diesem Punkt zur christlichen Taufe?
Vom Prinzip her: keinen. Du rennst bei mir also offene Türen ein, ich lehne auch Taufen von Kleinkindern ab. Der einzige Vorteil bei der christlichen Taufe: die körperliche Unversehrtheit des Kindes bleibt gewahrt. Nichtsdestotrotz habe ich kein Problem damit würde man christliche Taufen erst ab einem Alter von 14 Jahren erlauben. :cool:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zunder »

Amun Ra » Do 5. Jul 2012, 00:58 hat geschrieben: Der auch für Kinder gilt und spätestens dann missachtet wird wenn sie mittels Beschneidung in eine Religionsgemeinschaft gedrängt werden zu deren Beitritt sie sich niemals positiv äussern konnten. Aber gut, die Rechte von Kindern waren scheinbar stets den Rechten der Eltern nachgeordnet...
In eine Religionsgemeinschaft werden Kinder auch durch die Taufe gedrängt.
Daß die Kinderrechte den Elternrechten nachgeordnet sind, ist nicht nur scheinbar, sondern tatsächlich so.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

Amun Ra » 5. Jul 2012, 00:53 hat geschrieben: Zum Beispiel die jahrhundertealte Praxis das eine Ohrfeige zur rechten Zeit dem Nachwuchs nicht abträglich ist.
Willst du das wirklich mit dem Abtrennen der Vorhaut durch einen Arzt vergleichen? :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Ne, ne ... das war nur die DIN - Norm Empfehlung, ich meinte nicht mich. :D
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

Amun Ra » 5. Jul 2012, 01:02 hat geschrieben: Vom Prinzip her: keinen. Du rennst bei mir also offene Türen ein, ich lehne auch Taufen von Kleinkindern ab. Der einzige Vorteil bei der christlichen Taufe: die körperliche Unversehrtheit des Kindes bleibt gewahrt. Nichtsdestotrotz habe ich kein Problem damit würde man christliche Taufen erst ab einem Alter von 14 Jahren erlauben. :cool:
Drängt man Kinder, die man nicht tauft, nicht in eine atheistische Richtung? Ist das dann nicht ebenfalls fragwürdig? :?:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

usaTomorrow » 5. Jul 2012, 00:52 hat geschrieben:Nochmal eine Frage an die GG-Experten hier.

Wenn sich eurer Meinung nach die Beschneidung von Neugeborenen unter keinen Umständen mit dem Grundgesetz vereinbaren lassen kann,
wie können dann in euren Augen Abtreibungen mit dem Grundgesetz vereinbar sein? :?:
Kann mir jemand diese Frage beantworten? Das würde mich wirklich mal interessieren. :s
Zuletzt geändert von USA TOMORROW am Donnerstag 5. Juli 2012, 01:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

usaTomorrow » Do 5. Jul 2012, 01:03 hat geschrieben:Willst du das wirklich mit dem Abtrennen der Vorhaut durch einen Arzt vergleichen? :rolleyes:
Nein, das wäre absurd! Die Beschneidung ist schliesslich unumkehrbar, wohingegen eine Schelle keinerlei physische Veränderung am Körper des Kindes vornimmt. Von daher ist eine Schelle bedeutend harmloser als die Beschneidung. Körperliche Unversehrtheit und so, du weist schon. :cool:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

usaTomorrow » Do 5. Jul 2012, 01:04 hat geschrieben:Drängt man Kinder, die man nicht tauft, nicht in eine atheistische Richtung? Ist das dann nicht ebenfalls fragwürdig? :?:
So ein Quatsch! :rolleyes: Hindert dich irgendjemand dein nugetauftes Kind zur Nächstenliebe zu erziehen? Oder dein unbeschnittenes Kind dazu den Sabbat zu ehren? Dein unbeschnittenes Kind dazu gen Mekka zu beten? Hindert dich irgendwer dein getauftes und beschnittenes Kind zur Offenheit gegenüber allen Religionen zu erziehen? Nein? Sowas? Kann es eventuell möglich sein das die Werte die dem Kind während der Erziehung vermittelt werden nicht zwingend davon abhängen ob ich meinem Sohn die Vorhaut amputiere oder irgendwelche absurden Wasserspielchen in der Kirche mit ihm veranstaltet habe? Meine Güte, usaTomorrow, stell' dich doch bitte nicht immer dümmer dar als du bist... mal ganz ehrlich... :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

Amun Ra » 5. Jul 2012, 01:06 hat geschrieben: Nein, das wäre absurd! Die Beschneidung ist schliesslich unumkehrbar, wohingegen eine Schelle keinerlei physische Veränderung am Körper des Kindes vornimmt. Von daher ist eine Schelle bedeutend harmloser als die Beschneidung. Körperliche Unversehrtheit und so, du weist schon. :cool:
Genau wie meine Mutter noch heute darunter leidet, dass man ihr als Baby Ohrlöcher gestochen hat... :(

Hätten ihre Eltern sie ständig vermöbelt wäre das sicher besser für sie gewesen... :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

usaTomorrow » Do 5. Jul 2012, 01:05 hat geschrieben: Kann mir jemand diese Frage beantworten? Das würde mich wirklich mal interessieren. :s
Eine ungeborene Person gilt juristisch nicht als Person, demzufolge fehlen unveräußerliche Rechte. Ob das moralisch ok ist, ist ein anderes Thema.

Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

Amun Ra » 5. Jul 2012, 01:09 hat geschrieben: So ein Quatsch! :rolleyes:
Es ist also fragwürdig ein Kind taufen zu lassen, aber völlig in Ordnung es nicht taufen zu lassen?

Gehe ich dann aber Recht in der Annahme, dass man dem Kind wenigstens von Beginn an wertneutral und ausgeglichen über sämtliche Religionen und Weltanschauungen berichten muss, damit es am Ende auch wirklich frei entscheiden kann, ohne von den Eltern in irgend eine Richtung gedrängt worden zu sein? :?:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Watchful_Eye »

usaTomorrow » Do 5. Jul 2012, 01:04 hat geschrieben: Drängt man Kinder, die man nicht tauft, nicht in eine atheistische Richtung? Ist das dann nicht ebenfalls fragwürdig? :?:
Der Unterschied zur Beschneidung liegt nur darin, dass die angewachsene Vorhaut dem Naturzustand entspricht - und man diese im Nachhinein nicht wieder drantackern kann ;) .

Generell übrigens Hut ab an Schelm, Amun Ra und all die anderen, die sich diese Diskussion tatsächlich immer noch so eifrig über all die Seiten geben. Ich bin überzeugt, dass das Verfassungsgericht Klarheit schaffen wird. :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

usaTomorrow » Do 5. Jul 2012, 01:09 hat geschrieben:Genau wie meine Mutter noch heute darunter leidet, dass man ihr als Baby Ohrlöcher gestochen hat... :(
Und neuerlich rennst du bei mir offene Türen ein. Stell' dir vor, ich bin auch ein Gegner von Ohrlöchern bei Kleinkindern. So eine Scheiße aber auch, ist deine ganze billige Polemik für den Arsch... :cool:
usaTomorrow hat geschrieben:Hätten ihre Eltern sie ständig vermöbelt wäre das sicher besser für sie gewesen... :rolleyes:
Warum es Kindesmisshandlung sein soll dem Junior eine Schelle zu verpassen aber überlebenswichtige Tradition ihm seinen Pullermann zu verstümmeln kannst du uns sicher sachlich und faktisch nüchtern darlegen, oder?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

schelm » 5. Jul 2012, 01:10 hat geschrieben: Eine ungeborene Person gilt juristisch nicht als Person, demzufolge fehlen unveräußerliche Rechte.
Das stimmt nicht.

Das Bundesverfassungsgericht sagt ganz klar:
Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; ihr Gegenstand und - von ihm her - ihr Maß werden durch Art. 2 Abs. 2 GG näher bestimmt. Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten. Dieses Lebensrecht wird nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet.
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html
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