Ümmügülsüm Görmemis » Sa 30. Jun 2012, 23:27 hat geschrieben:
Du redest Dich hier um Kopf und Kragen!!
Eine Religion, die der Frau vorschreibt,
sich von ihrem Mann vergewaltigen zu lassen, hat rein gar nichts mit Lust zu tun, sondern nur etwas mit abgrundtiefer Perversion. Frag jeden islamischen Gelehrten, den Du willst--spielt auch keine Rolle, ob Sunni oder Schia--jeder wird Dir bestätigen, dass die Frau immer bereit sein muss, wenn ihr Mann es mit ihr treiben will. Ihr Wille spielt nicht die geringste Rolle im Islam. Ausnahmen gibt es nur im Krankheitsfall. Eine gesunde Frau muss sich immer auf Knopfdruck bereit halten. Selbst während der Schwangerschaft muss sich die Frau ANAL vergewaltigen lassen, ob sie es will oder nicht, spielt im Islam gar keine Rolle. Du quasselt über Islam und dabei weisst du nicht einmal darüber Bescheid, dass es während der Lebzeiten von Mohammed gar keine Sunni oder Schia dafür aber sehr wohl Taqiyya gab. Du bist vollkommen faktenresistent, um nicht zu sagen verblödet, da Du die Vergewaltigung im Islam deshalb verteidigst, weil der Vergewaltiger dabei Lust empfindet. Du bist vollkommen gaga. Get medical help.
Nochmal : Das war nicht
mein Thema. Mein Thema war, dient im Islam der Sex nur zur Zeugung ? Im Christentum ist dieser Spaß gekoppelt an die Absicht einer Zeugung, deshalb soll auf Verhütung verzichtet werden. Der Islam kennt diese Bedingung nicht. Von
dieser ( ! ) Seite her ist er nicht lustfeindlich gegenüber verheirateten Paaren, die Sex haben wollen. Klar soweit ? Wenn daraus ein Freibrief gemacht wurde, der Mann könne nach Belieben über seine Frau verfügen, so hat das natürlich nichts mit echter Lustfreundlichkeit zwischen Menschen zu tun, denn Lust sollte beidseitig bestehn. Dem widersprech ich doch nie.
Einen Freibrief für die Vergewaltigung der Ehefrau kann ich aber ( noch ) nicht erkennen. Dazu hätte ich gern eine Quelle, möglichst auf Grundlage einer der 4 großen sunnitischen Rechtsschulen.
Lt. einem Hadith heißt es :
Der Bote Allahs sagte: Wenn ein Mann seine Frau zu sich ins Bett ruft und sie sich weigert, und wenn er dann diese Nacht in schlechter Laune verbringt, so steht sie unter dem Fluch der Engel, bis sie am Morgen wieder aufsteht.“ (ebd. Hadith Nr. 54).
Nun gut ...sie steht also
unter dem Fluch der Engel. Bedeutet das nun, ihr Mann darf sie zwingen ? Sorry, leuchtet mir nicht ein.
( ... ) und dabei weisst du nicht einmal darüber Bescheid, dass es während der Lebzeiten von Mohammed gar keine Sunni oder Schia ( ... gab )
Blödsinn. Erst neulich schrieb ich hier irgendwo über die ungeklärte Nachfolge Mohammeds und die folgende Spaltung der Religion. Ob ich das jetzt suche ? Nö, keine Lust.
Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.