JazzGold schrieb :
Dann müßte der Rechtsstaat analog Ihrer Auffassung von GG garantierter Religionsfreiheit die christliche Taufe an unmündigen Säuglingen verbieten. Tut er aber nicht. Wird er auch nicht umsetzen.
Es entspricht mitnichten den Intentionen des GG zur Religionsfreiheit eine religiöse Indoktrination damit
abzusegnen. Das können Sie bereits daran erkennen, weil Religionsfreiheit auch die Freiheit
vor Religion dem Individuum zu gewähren hat. Ihr Vergleich Taufe - Beschneidung ist insofern ein unredlicher, weil eine Taufe als solche nicht messbar Freiheitsrechte eines Kindes beschneidet ( ... ) Ginge dann in Folge religiöser Erziehung der Verlust individueller Rechte einher, die das GG eindeutig gewährt - siehe das Recht auf körperliche Unversehrtheit - bestünde hier ebenfalls konkreter Handlungsbedarf des Rechtsstaates.
Sie können nun natürlich " argumentieren ", Weihwasser verletze die körperliche Unversehrtheit. Gut, dann lassen Sie uns auch das Babyschwimmen verbieten.
Ich sehe durch das Gerichtsurteil die Kollision eines seit tausenden von Jahren in der Thora vorgeschriebenen, am achten Tag praktizierten religiösen Ritus, der noch dazu ein Hauptbestandteil der jüdischen Identität ist, mit der in der Deutschand ggfls. gesetzlich vorgegebenen Unterbindung. Auch eine Art, die Juden aus Deutschland zu vertreiben.
Natürlich erscheint es merkwürdig - um nicht gleich bizarr zu sagen - wieso dem Rechtsstaat bisher die körperliche Unversehrtheit der Opfer unfreiwilliger Beschneidung über Jahrzehnte seines Bestehens ( inkl. des GG also ) eher nicht interessierte. Nur rechtfertigt dies eben nicht eine Beibehaltung dieser Wegsehpraxis - denn das GG ist hier eindeutig hinsichtlich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit. Ich bin mir sicher, dieses Recht ist als unveräußerlich / nicht relativierbar außerhalb medizinischer Notwendigkeiten in seiner Intention gemeint !
Im übrigen wird die Religionsfreiheit nicht beschnitten - sondern mit dem Verbot unfreiwilliger Beschneidung überhaupt erstmal durchgesetzt.
Verstehen Sie den Sinngehalt des letzten Satzes ? Nun, Sie schon - aber was hindert Sie daran Recht nicht länger mit Tradition aufzuwiegen ?
Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.