Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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Lomond
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Lomond »

usaTomorrow » Mi 27. Jun 2012, 19:45 hat geschrieben: Zum Beispiel ein deutlich erhöhtes Risiko man Peniskrebs zu erkranken.
Eindeutiger Twatsch.

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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 19:35 hat geschrieben:Das war jetzt eine sexistisch-chauvinistische Äußerung, Herr schelm! :|

Nun, da Sie Ihren Sinn für die Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte entdeckt haben, sehr geehrter Herr schelm, gehe ich mal davon aus, dass Sie sich mit gleicher Inbrunst auch für die Moscheebauten in Deutschland aussprechen werden. Davon kann ich doch ausgehen, oder Herr schelm?
Natürlich, Hr. Jekyll. Solange der Bau ins Stadtbild passt, kein Muezzin über Lautsprecher zum Gebet ruft und der VS eine verfassungsfeindliche Nutzung nicht bestätigen kann.

Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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becksham
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von becksham »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 19:40 hat geschrieben:Das ist die nackte Realität, find' dich damit ab. Oder kannst du diese Ungereimtheit (doppelte Maßstäbe oder sowas), von der Kopernikus sprach, etwa sonstwie plausibel erklären? Komm, argumentiere, anstatt dich zu beschweren, becksham.
Dir ist aber schon klar, wie in Deutschland Urteile zustande kommen? Da wird ein ganz bestimmter Fall zur Anzeige gebracht und dann ausgeurteilt. Es hat also nichts mit doppelten Maßstäben zu tun. Hier geht es konkret um das Urteil. Du kannst ja den Anfang hier noch mal nachlesen, wenn es dir entfallen ist.
Das Thema von Kopernikus ist dennoch ein sehr Interessantes und für mich nicht anders zu handhaben. Auch hier darf erst eingegriffen werden, wenn der Mensch selbstbestimmt seine Meinung dazu kundgetan hat. Ich weiß nun allerdings nicht, ob hier schon mal jemand geklagt hat und wie das Urteil dazu aussah. Vielleicht weiß Kopernikus da etwas zu.
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Jekyll
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Jekyll »

Ümmügülsüm Görmemis » Mi 27. Jun 2012, 19:49 hat geschrieben:Die Beschneidung ist aus zwei Gründen abzulehnen:

1) Köeperverletzung
2) Die festlegung der Kinder auf eine bestimmte Religion

Ich bin zum Glück keine Muslima mehr. Meinem Sohn würde ich so was nicht antun. :)
Dafür werden dich deine deutschen "Gastgeber" bestimmt ganz doll liebhaben, "Rassengenossin".
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becksham
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von becksham »

usaTomorrow » Mi 27. Jun 2012, 19:44 hat geschrieben: Interessant finde ich auch, dass gerade diejenigen, die der Meinung sind, dass das Selbstbestimmungsrecht einer Frau höher zu bewerten sei, als das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes, nun auf einmal einen kleinen Hautfetzen für so schützenswert halten... :|
Echt? Wer denn? Das wäre tatsächlich inkonsequent.
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Ümmügülsüm Görmemis
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Ümmügülsüm Görmemis »

Die Beschneidung macht eigentlich nur im hohen Alter einen Sinn.
Sehr alte Männer sollten sich beschneiden lassen, der Hygiene wegen.
Die Krankenschwestern wissen, wovon ich rede.
Zuletzt geändert von Ümmügülsüm Görmemis am Mittwoch 27. Juni 2012, 19:56, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.israelnet.de/nobelpreis.htm
Weltweit gibt es knapp 14 Millionen Juden (ca. 0.2% der Gesamtbevölkerung).
Moslems gibt es ungefähr 1.4 Milliarden (ca. 20% der Gesamtbevölkerung).
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

becksham » 27. Jun 2012, 19:54 hat geschrieben: Echt? Wer denn? Das wäre tatsächlich inkonsequent.
ToughDaddy und Dark Angel zum Beispiel...
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."

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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 19:46 hat geschrieben:Da gebe ich dir absolut Recht! Kompromiss wäre eindeutig die weisere Variante, die Lösung überhaupt! Warum nicht gleich so? :thumbup:
Im ganzen Thread will niemand einer geschäftsfähigen Person das freiwillige Abschneiden ( lassen ) der Vorhaut verbieten.

Freundliche Grüße, schelm
Zuletzt geändert von schelm am Mittwoch 27. Juni 2012, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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USA TOMORROW
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von USA TOMORROW »

Lomond » 27. Jun 2012, 19:50 hat geschrieben:
Eindeutiger Twatsch.

Ammenmärchen
Die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens an Peniskrebs zu erkranken, ist bei unbeschnittenen Männern deutlich höher. Die Tatsache, nicht beschnitten zu sein, stellt de facto den größten Einzelrisikofaktor dar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzisi ... rkumzision
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Jekyll »

becksham » Mi 27. Jun 2012, 19:52 hat geschrieben: Dir ist aber schon klar, wie in Deutschland Urteile zustande kommen? Da wird ein ganz bestimmter Fall zur Anzeige gebracht und dann ausgeurteilt. Es hat also nichts mit doppelten Maßstäben zu tun. Hier geht es konkret um das Urteil. Du kannst ja den Anfang hier noch mal nachlesen, wenn es dir entfallen ist.
Das Thema von Kopernikus ist dennoch ein sehr Interessantes und für mich nicht anders zu handhaben. Auch hier darf erst eingegriffen werden, wenn der Mensch selbstbestimmt seine Meinung dazu kundgetan hat. Ich weiß nun allerdings nicht, ob hier schon mal jemand geklagt hat und wie das Urteil dazu aussah. Vielleicht weiß Kopernikus da etwas zu.
Mädel, ich rede hier nicht von irgendwelchen Juristereien und Gerichtsverhandlungen, sondern von den Reaktionen der Deutschen insgesamt. Das ist für mich relevanter da ursächlicher. Es gibt da schon die zumindest tendenziöse Neigung, immer bei den ANDEREN zu schauen, und zwar sehr sehr genau. Sonst hätte es diese Diskussion bzw. entsprechende Klagen und Gerichtsentscheide auch in den anderen, vergleichbaren Fällen gegeben, und zwar längst. Immerhin leben in diesem Land vorwiegend Deutsche, und das schon seit Jahrhunderten.
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Umetarek
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Umetarek »

schelm » Mi 27. Jun 2012, 20:00 hat geschrieben: Im ganzen Thread will niemand einer geschäftsfähigen Person das freiwillige Abschneiden ( lassen ) der Vorhaut verbieten.

Freundliche Grüße, schelm
Geschäftsfähigkeit

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbständig wirksame rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abgeben zu können oder zu empfangen.

Das Gesetz nimmt grundsätzlich die Geschäftsfähigkeit aller Menschen an. § 104 BGB enthält Ausnahmen von diesem Grundsatz. Geschäftsunfähig sind danach Personen, die nicht das 7. Lebensjahr vollendet haben und Geisteskranke, die sich in einem dauernden Zustand der Geisteskrankheit befinden. (§ 104 Nr. 1 und 2).

Minderjährige, die das 7. Lebensjahr vollendet haben, sind nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Schließt ein Minderjähriger einen Vertrag ohne die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters, so ist der Vertrag bis zur Genehmigung zunächst schwebend unwirksam.

Die Folgen fehlender Geschäftsfähigkeit sind in § 105 BGB geregelt. Danach ist die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen nichtig. Als Ausnahme gelten die sog. Geschäfte des täglichen Lebens (§ 105a BGB). Diese können unter bestimmten Umständen auch von einem Geschäftsunfähigen wirksam geschlossen werden.
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/g ... aehigkeit/
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Kopernikus » Mi 27. Jun 2012, 19:12 hat geschrieben: Bis dahin ist das Urteil zur Beschneidung komplett wertlos, weil mit zweierlei Maß gemessen wird.

Sorry, aber die Aussage ist doch Bullshit. :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Jekyll »

schelm » Mi 27. Jun 2012, 20:00 hat geschrieben: Im ganzen Thread will niemand einer geschäftsfähigen Person das freiwillige Abschneiden ( lassen ) der Vorhaut verbieten.
Bis jetzt war von einem Kompromiss nicht die Rede. Und Kompromis bedeutet, dass beide Seiten sich aufeinander zu bewegen und sich irgendwo in der Mitte treffen und dann eine Lösung finden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

Umetarek » Mi 27. Jun 2012, 19:24 hat geschrieben: Wieso ablenkst, ich dachte es wäre in politischen Diskussionen durchaus üblich verwandte Themen aufzugreifen?
1. Kein verwandtes Thema.
2. Geht es hier um ein spezielles Urteil.
3. Vor allem ist die Ablenkung sehr auffallend, wenn man sonst nichts zum Thema beizutragen hat.


@Kopernikus
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 4#p1565224
Eben, vor allem weil es Dein erster Beitrag ist, der nichts mit dem Thema zu tun hat, ist die Ablenkung offensichtlich. Du hast mich von der Seite dumm angemacht, aber das hast schon wieder vergessen. :x


@usa

Mann geh in Deinen Abtreibungsthread und spam nicht alle Threads mit Deinem Moralmüll zu.
Und erwähne mich nicht, wenn Du Dir mal wieder irgendwelchen Schwachsinn ausdenkst und unterschieben willst. Ist das krankhaft bei Dir?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Bukowski » Mi 27. Jun 2012, 19:16 hat geschrieben:
Ich antwortete auf Wörter wie "Behinderung" "Verstümmelung" undsoweiter. - Offensichtlich sind die Herren nicht behindert.

Was den Aids - Schutz betrifft: im Säuglingsalter ist die Beschneidung halt am einfachsten. -
http://de.wikipedia.org/wiki/Verst%C3%BCmmelung

:rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Jekyll »

Ach, man ist schon mit der Vollendung des 7. Lebensjahres im Prinzip geschäftsfähig? Also wäre - mit der Zustimmung der Eltern - ene Beschneidung auch juristisch nicht bedenklich? Wenn ja, wäre das doch eine nette Lösung, mit der beide Seiten leben könnten.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

usaTomorrow » Mi 27. Jun 2012, 19:19 hat geschrieben: Ist es in deinen Augen Misshandlung, wenn man seinen Kindern Ohrlöcher stechen oder ihnen die Ohren anlegen lässt?
Bei Babies kann ich dies durchaus bejahen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 20:07 hat geschrieben:Ach, man ist schon mit der Vollendung des 7. Lebensjahres im Prinzip geschäftsfähig? Also wäre - mit der Zustimmung der Eltern - ene Beschneidung auch juristisch nicht bedenklich? Wenn ja, wäre das doch eine nette Lösung, mit der beide Seiten leben könnten.
Falsch. Dort geht es um die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit. Und auch dort können Eltern nicht zu ihrem eigenen Vorteil etwas zustimmen.
Hier geht es um gefährliche Körperverletzung. Alles klar?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Armstrong »

Es gibt in Deutschland ca. 600 Neuerkrankungen von Peniskrebs. Die meisten davon sind Männer über 50 Jahren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Peniskarzi ... A4ufigkeit

Dass ein Kind, wenn es sich mit 18 selbst für eine Beschneidung entscheidet, ein "deutlich höheres Risiko" hätte, mit 55 mal an Peniskrebs zu erkranken, halte ich für ziemlichen Schwachsinn.

Davon abgesehen wüsste ich auch überhaupt keinen Grund, wieso das Stückchen Vorhaut Peniskrebs fördern sollte. Ausser vielleicht man ist extrem unhygienisch und es sammeln sich dadurch dauerhaft Keime unter der Vorhaut.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Umetarek » Mi 27. Jun 2012, 19:32 hat geschrieben: Eindeutig verboten, erstens ist das ein schwerwiegenderer Eingriff und zweitens ergeben sich daraus keine Vorteile.

Inwiefern ist das reine Abschneiden der Schamlippen, was durchaus auch praktiziert wird, schwerwiegender?

Bisher sind zur Beschneidung noch keine Vorteile genannt worden, die eine Beschneidung bei einem Baby oder Kind mit allen einhergehenden Konsequenzen und Risiken in der westlichen Welt rechtfertigen.
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Jekyll
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Jekyll »

ToughDaddy » Mi 27. Jun 2012, 20:09 hat geschrieben:
Falsch. Dort geht es um die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit. Und auch dort können Eltern nicht zu ihrem eigenen Vorteil etwas zustimmen.
Hier geht es um gefährliche Körperverletzung. Alles klar?
Dann müssen wir halt ein Kompromiss finden. Neue Gesetzesregelungen usw. Alles klar?
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Umetarek
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Umetarek »

ToughDaddy » Mi 27. Jun 2012, 20:09 hat geschrieben:
Falsch. Dort geht es um die zivilrechtliche Geschäftsfähigkeit. Und auch dort können Eltern nicht zu ihrem eigenen Vorteil etwas zustimmen.
Hier geht es um gefährliche Körperverletzung. Alles klar?
Sicher?
Recht auf Körperverletzung
Piercing und Tattoo sind rechtlich, im Sinne des Paragraphen 223 des Strafgesetzbuches (StGB), eine Körperverletzung. Bist du über 18, kannst du dem Piercer bzw. Tätowierer die Einwilligung dazu, dass er dich „verletzen darf“, selbst geben. Klingt komisch – aber so ist es. Bist du noch Minderjährig, müssen deine Eltern zustimmen, dass du „verletzt“ werden darfst. Ohne die Einwilligung deiner Eltern läuft also gar nichts. Ein gutes Studio nimmt das sehr genau und gibt sich nicht mit einem „Wisch“ und einer Unterschrift zufrieden. Sie wollen sich vorher mit deinen Eltern unterhalten, um sie über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. Der Einwilligende muss nämlich imstande sein, Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs voll zu erfassen.

Paragraphendschungel
Paragraph 104 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass Personen vor Vollendung des siebten Lebensjahres nicht geschäftsfähig sind, also keine Verträge abschließen können. Was ist aber mit Mädels und Jungs zwischen acht und achtzehn? Sie sind nach Paragraph 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, also meist der Eltern, nichts unterschreiben können. Aber ist es nicht egal, wofür ich mein Taschengeld ausgebe? Ich kann ja auch ohne Unterschrift meiner Eltern eine CD kaufen? Nun ja, Jugendliche können zwar – trotz beschränkter Geschäftsfähigkeit – im Rahmen des „Taschengeldparagraphen“ (§ 110 BGB) Verträge auch ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter schließen, aber ein seriöses Piercing-Studio wird sich auf dieses Argument nicht einlassen. Warum? Na klar, wegen der Körperverletzung.
http://www.scoolz.de/artikelprint.php?id=106

Das gefährlich sei mal dahingestellt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

usaTomorrow » Mi 27. Jun 2012, 19:45 hat geschrieben: Zum Beispiel ein deutlich erhöhtes Risiko man Peniskrebs zu erkranken.

Wie hoch ist das Risiko denn? Um 100% höher, also 1% statt 0,5%. :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

Du unterschlägst natürlich den Folgesatz : Die Grundwahrscheinlichkeit für Peniskrebs ist gering. Lustig das folgende :
Weibliche Einstellung [Bearbeiten]1988 wurden in Iowa (USA) 269 junge Mütter, die gerade Söhne geboren hatten, nach ihrer Einstellung zur männlichen Beschneidung befragt. 145 Teilnehmerinnen gaben verwertbare Antworten ab. Nur 22 Prozent verfügten über sexuelle Erfahrungen mit einem unbeschnittenen Mann. 89 Prozent der antwortenden Mütter hatten ihre neugeborenen Söhne beschneiden lassen. Die Mehrheit gab an, einen beschnittenen Penis gegenüber einem unbeschnittenen als ästhetischer und erotischer zu empfinden. Als Gründe wurden sowohl hygienische als auch visuelle und haptische Empfindungen angegeben. Etwa drei Viertel bezeichneten den beschnittenen Penis als natürlicher.[45]
Klar, wenn Frau ihren Vibrator als Vorbild nimmt. :D

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von becksham »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 20:02 hat geschrieben:Mädel, ich rede hier nicht von irgendwelchen Juristereien und Gerichtsverhandlungen, ...
Jungelchen, aber genau darum geht es hier. Und ich sage es gern noch mal. Es ist mir scheiß egal, ob es Deutsche oder andere Nationen oder irgendwelche Religionen betrifft. Diejenigen, die beschnitten werden sollen, sollen selbstbestimmt darüber entscheiden dürfen, es sei denn, medizinische Gründe machen einen früheren Eingriff notwendig.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Umetarek »

Marcin » Mi 27. Jun 2012, 20:11 hat geschrieben:

Inwiefern ist das reine Abschneiden der Schamlippen, was durchaus auch praktiziert wird, schwerwiegender?

Bisher sind zur Beschneidung noch keine Vorteile genannt worden, die eine Beschneidung bei einem Baby oder Kind mit allen einhergehenden Konsequenzen und Risiken in der westlichen Welt rechtfertigen.
Du weißt, was die Schamlippen sind?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

usaTomorrow » Mi 27. Jun 2012, 20:00 hat geschrieben: Die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens an Peniskrebs zu erkranken, ist bei unbeschnittenen Männern deutlich höher. Die Tatsache, nicht beschnitten zu sein, stellt de facto den größten Einzelrisikofaktor dar.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzisi ... rkumzision

Das ist natürlich ein Argument. :p

http://de.wikipedia.org/wiki/Peniskrebs#H.C3.A4ufigkeit

Häufigkeit

Das Peniskarzinom ist in der westlichen Welt ein seltener Tumor, der bei Männern im fortgeschrittenen Lebensalter auftritt. In Mitteleuropa und in den Vereinigten Staaten lag die Inzidenz vor etwa einem Jahrzehnt bei 0,9 pro 100.000 Männer,[1] dies entsprach etwa 600 Neuerkrankungen in der Bundesrepublik pro Jahr.[2] Das Peniskarzinom macht in Deutschland nur etwa 0,4–0,65 % aller bösartigen Tumorerkrankungen beim Mann aus, wobei die meisten Erkrankungen bei Männern über 50 Jahren auftreten. Weltweit gibt es große geographische Unterschiede in Bezug auf die Häufigkeit. So macht das Peniskarzinom in Puerto Rico etwa 20 % aller männlichen Krebserkrankungen aus.[1] In Israel, das eine hohe Zirkumszisionsrate bei Neugeborenen und gute Hygienestandards hat, liegt die Inzidenz mit 0,1 pro 100.000 Männern im Jahr[1] noch unter der Inzidenz in Deutschland. In den letzten Jahrzehnten ist die Häufigkeit der Erkrankung in der westlichen Welt aufgrund hygienischer Verbesserungen noch weiter zurückgegangen. Da das Karzinom insgesamt selten ist, sind aktuelle Zahlen schwer zu erheben.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von d'Artagnan »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 19:13 hat geschrieben:Dann müssen wir halt ein Kompromiss finden. Neue Gesetzesregelungen usw. Alles klar?
Eines dürfte klar sein, egal welcher Kompromiss kommt: Er wird für die jüdische Gemeinde schwieriger zu akzeptieren sein als für Muslime, da letztere mit dem Alter ja deutlich flexibler sind.
“Most men would rather deny a hard truth than face it.”
(Ser Barristan)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Umetarek » Mi 27. Jun 2012, 20:16 hat geschrieben: Du weißt, was die Schamlippen sind?
Klär mich auf, inwiefern sich die Beschneidung beispielsweise der äußeren Schamlippen von der Beschneidung der Vorhaut unterscheidet. Bitte jetzt wieder keine pseudo-Vorteile auflisten.
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Beitrag von Umetarek »

Marcin » Mi 27. Jun 2012, 20:19 hat geschrieben:
Klär mich auf, inwiefern sich die Beschneidung beispielsweise der äußeren Schamlippen von der Beschneidung der Vorhaut unterscheidet. Bitte jetzt wieder keine pseudo-Vorteile auflisten.
Allein der Unterschied der Größe der Wunde ist erheblich.
Zuletzt geändert von Umetarek am Mittwoch 27. Juni 2012, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Ümmügülsüm Görmemis »

Vielleicht wird irgendwann eine weitere komische Religion gegründet, die Leber-Piercing oder Fingeramputation bei Kindern zu ihrem Markenzeichen macht. Wie wollte man das verbieten, wenn man weiterhin die Beschneidung bei Juden und Moslems erlaubt?

Wer Kinder beschneidet, verletzt ihre Körper. Mehr noch, der begeht auch ein seelisches Verbrechen an ihnen, weil er sie mit einer bestimmten Religion quasi brandmarkt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 20:07 hat geschrieben:Ach, man ist schon mit der Vollendung des 7. Lebensjahres im Prinzip geschäftsfähig? Also wäre - mit der Zustimmung der Eltern - ene Beschneidung auch juristisch nicht bedenklich? Wenn ja, wäre das doch eine nette Lösung, mit der beide Seiten leben könnten.

Wie kommst Du auf das schmale Brett? Du darfst Dein 7. Jähriges Kind auch nicht tattorieren lassen, selbst wenn es dies möchte. :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Jekyll »

d'Artagnan » Mi 27. Jun 2012, 20:19 hat geschrieben:
Eines dürfte klar sein, egal welcher Kompromiss kommt: Er wird für die jüdische Gemeinde schwieriger zu akzeptieren sein als für Muslime, da letztere mit dem Alter ja deutlich flexibler sind.
In der Tat. Das kann sehr spannend werden.
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Beitrag von ToughDaddy »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 20:13 hat geschrieben:Dann müssen wir halt ein Kompromiss finden. Neue Gesetzesregelungen usw. Alles klar?
Dann muss also mal das GG abgeschafft werden? Oder wie soll das aussehen? Religion über den Menschen stellen? Oder Religion als Rechtfertigungsgrund? :|


@umetarek

Ja. Das BGB ist nur für das Zivilrecht zuständig. Und bzgl. Tattoo und Piercing gehts auch erst ab 16 und nicht schon ab 7.
Das gefährlich ist nicht dahingestellt oder reißen die Ärzte die Vorhaut mit bloßen Händen ab?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 19:04 hat geschrieben:Die Alkohol- und Nikotinabhängigen sind auch nicht in der Lage, selbstbestimmend von dem Zeug wegzukommen und sterben dadurch wie die Fliegen en mass. Warum unternimmt da niemand was dagegen? Sowas fällt euch doch nichtmal auf, nicht wahr? Aber nein, wenn ein Muselman oder Jud das Messer an sein Kind legt, da flippt ihr sofort aus. Also, wenn das nicht verlogen und heuchlerisch ist...

Ist da etwa Alkohol im Spiel? :rolleyes:

Als Erwachsener darfst Du Dich beliebig besaufen, verqualmen, beschneiden, den Kopf vor die Wand hauen usw.

Die Abgabe von Alkohol und Tabak an Kinder ist in Deutschland übrigens verboten.

Und noch ein kleiner Hinweis, von dem Beschneidungsverbot sind auch Christen betroffen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Keoma » Mi 27. Jun 2012, 14:01 hat geschrieben:Nun, wenn da behauptet wird, dass das "Ritual nicht grausam" sei, der soll sich einmal so eine Beschneidung bei einem kleinen Buben anschauen, alleine die Angst, die damit verbunden ist.

Natürlich betonen Beschnittene nur die Vorteile, was bleibt ihnen übrig, zurück bekommen sie das Teil ja nicht mehr.
Darum können sie auch nicht wirklich mitreden. Wie verzweifelt muß man sein zu behaupten der Sex wäre besser, wenn man eine erogene Zone weggeschnitten bekommt? :D :D :D


.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Umetarek »

ToughDaddy » Mi 27. Jun 2012, 20:24 hat geschrieben:
Dann muss also mal das GG abgeschafft werden? Oder wie soll das aussehen? Religion über den Menschen stellen? Oder Religion als Rechtfertigungsgrund? :|


@umetarek

Ja. Das BGB ist nur für das Zivilrecht zuständig. Und bzgl. Tattoo und Piercing gehts auch erst ab 16 und nicht schon ab 7.
Das gefährlich ist nicht dahingestellt oder reißen die Ärzte die Vorhaut mit bloßen Händen ab?
Piercing ab 14 und auch das ist kein Alter, welches das Gesetz festgelegt hat, die Studios wollen nur auf der sichern Seite sein.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Jekyll »

becksham » Mi 27. Jun 2012, 20:14 hat geschrieben: Jungelchen, aber genau darum geht es hier. Und ich sage es gern noch mal. Es ist mir scheiß egal, ob es Deutsche oder andere Nationen oder irgendwelche Religionen betrifft. Diejenigen, die beschnitten werden sollen, sollen selbstbestimmt darüber entscheiden dürfen, es sei denn, medizinische Gründe machen einen früheren Eingriff notwendig.
Es ehrt dich, dass du so denkst. Auf der anderen Seite sollte man sich aber nicht wundern, dass vor allem die Moslems, die schon von allen Seiten "angegriffen" werden (Moscheebauten, Burka, Schächten, generelle Anfeindungen), solch einen Gerichtsentscheid inkl. der Zustimmung bei der deutschen Bevölkerung in den falschen Hals kriegen werden. Ein Kompromiss wäre hier tatsächlich der konstruktivere Weg gewesen statt eines knallharten Verbots, meine ich.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

d'Artagnan » Mi 27. Jun 2012, 14:06 hat geschrieben: Auch hab ich das Gefühl, dass da einige unterwegs sind, welche die Haltung vertreten: "Wenn ich das durchmachen musste, sollen alle anderen da gefälligst auch durch!"
Das ist übrigens das Hauptmotiv bei weiblichen Bescheiderinnen in Wumba-Tumba-Gegenden. Die Männer haben jedenfalls keine Vorteile davon wenn ihre Partnerinnen beim Sex nur Schmerz empfinden.


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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Umetarek » Mi 27. Jun 2012, 20:20 hat geschrieben: Allein der Unterschied der Größe der Wunde ist erheblich.
Inwiefern? Da wird kein Bein amputiert. Wir reden von Schamlippen, welche in aller Regel nur beschnitten, also nicht komplett entfernt werden. Da ist die Wunde nicht so groß, als das dies einen Unterschied machen würde.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Umetarek »

Dampflok » Mi 27. Jun 2012, 20:29 hat geschrieben:
Das ist übrigens das Hauptmotiv bei weiblichen Bescheiderinnen in Wumba-Tumba-Gegenden. Die Männer haben jedenfalls keine Vorteile davon wenn ihre Partnerinnen beim Sex nur Schmerz empfinden.


.
Und trotzdem wollen sie nur Beschnittene heiraten, zwischendurch kann man ja mit ner Touristin vögeln...
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Krabat » Mi 27. Jun 2012, 14:19 hat geschrieben:
Jo, ausgerechnet der Volker Beck. Würden die Katholiken beschneiden, wäre er der größte Beschneidungsgegner überhaupt. Dann wäre Beschneidung grausamste Kinderverstümmelung.

Dann würden auch alle beim CSD mit Riesenschildern rumlaufen wo draufsteht: "MEIN PENIS GEHÖRT MIR. STOPPT DEN HORRORPAPST."
Du ahnst gar nicht wie richtig Du damit liegst.


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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Jekyll »

Marcin » Mi 27. Jun 2012, 20:25 hat geschrieben:

Ist da etwa Alkohol im Spiel? :rolleyes:

Als Erwachsener darfst Du Dich beliebig besaufen, verqualmen, beschneiden, den Kopf vor die Wand hauen usw.

Die Abgabe von Alkohol und Tabak an Kinder ist in Deutschland übrigens verboten.

Und noch ein kleiner Hinweis, von dem Beschneidungsverbot sind auch Christen betroffen.
Das Zauberwort lautet hier: Abhängigkeit! Ein Erwachsener, der in die Abhängigkeit geraten ist, hat praktisch keine eigene Willensentscheidung mehr (was das Zeug angeht). Sie sind da imgrunde genauso hilflos wie minderjährige Kinder. Und wie gesagt; die Folgen der Alkohol- und Nikotinabhängigkeit sind weitaus verheerender als die paar Fälle von falsch ausgeführten Beschneidungen mit Todesfolge.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Dampflok »

Umetarek » Mi 27. Jun 2012, 19:31 hat geschrieben: Und trotzdem wollen sie nur Beschnittene heiraten, zwischendurch kann man ja mit ner Touristin vögeln...
Deine Äußerungen hier sind einfach nur noch peinlich.


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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Praia61 »

Hier wieder ein weiteres Beispiel, was gewisse Religiösen von unserer " Menschenrechtsauffassung und unseren Gerichtsurteilen" halten.
Sie sind hier noch nicht angekommen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Praia61 »

Dampflok » Mi 27. Jun 2012, 19:32 hat geschrieben:Deine Äußerungen hier sind einfach nur noch peinlich.


Finde ich auch.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Marcin »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 20:32 hat geschrieben:Das Zauberwort lautet hier: Abhängigkeit! Ein Erwachsener, der in die Abhängigkeit geraten ist, hat praktisch keine eigene Willensentscheidung mehr (was das Zeug angeht). Sie sind da imgrunde genauso hilflos wie minderjährige Kinder. Und wie gesagt; die Folgen der Alkohol- und Nikotinabhängigkeit sind weitaus verheerender als die paar Fälle von falsch ausgeführten Beschneidungen mit Todesfolge.

Komisch, dass trotzdem soviele es schaffen mit dem Rauchen aufzuhören. Außerdem haben sich die Erwachsenen selbst auf das Teufelszeug eingelassen, sich also selbst dafür entschieden. Niemand wird als Kind dazu gezwungen mit dem Rauchen anzufangen oder zu trinken. Abgesehen davon, was soll die ständige Relativierung der Beschneidung mit vermeintlich schlimmeren Übeln? :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von d'Artagnan »

Jekyll » Mi 27. Jun 2012, 19:28 hat geschrieben:Es ehrt dich, dass du so denkst. Auf der anderen Seite sollte man sich aber nicht wundern, dass vor allem die Moslems, die schon von allen Seiten "angegriffen" werden (Moscheebauten, Burka, Schächten, generelle Anfeindungen), solch einen Gerichtsentscheid inkl. der Zustimmung bei der deutschen Bevölkerung in den falschen Hals kriegen werden. Ein Kompromiss wäre hier tatsächlich der konstruktivere Weg gewesen statt eines knallharten Verbots, meine ich.
Es war aber nicht Aufgabe des Gerichts, welches ja nur nach den Buchstaben des Gesetzes entscheiden kann, einen Kompromiss zu finden.
Das hatte nur den Fall mit dem 4-jährigen Jungen zu beurteilen.
Vielmehr wird es die Aufgabe des Gesetzgebers sein entsprechend auf das Urteil zu reagieren. Eine gesetzlich geregelte Gleichstellung einer Beschneidung mit einer Tätowierung oder einem Piercing böte sich da wohl am ehesten an.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Antisozialist »

Bukowski » Di 26. Jun 2012, 19:33 hat geschrieben:
Moslems und Juden dürfen sich jetzt also bei uns nicht mehr von Ärzten beschneiden lassen.

Frage: Zu wem gehen sie nun?!

wird es bei ihnen so sein wie früher bei den Abtreibungen, als man dafür zur Engelmacherin mußte?
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Es wird doch wohl niemand annehmen, dass sich die Religiösen durch ein weltliches Gesetz davon abbringen lassen. - Vielleicht macht das jetzt die muslimische Arzthelferin im einträglichen Nebenjob.
Unbelehrbare Eltern können die Beschneidung im Orient machen lassen. Anschließend können sie sich entscheiden gleich dort zu bleiben oder nach der nächsten Pflichtuntersuchung ihrer Kinder Ärger mit der deutschen Justiz zu bekommen.
Pudding: "Sollte ein Sklavenhalter versuchen bei uns in der Ferttigung Werbung für seine Sklavenhaltung zu machen würde er einen Unfall haben."
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