Helmuth_123 » So 1. Apr 2012, 17:02 hat geschrieben:An alle Antimonarchisten: Monarchie ist eine Staatsform und keine Regierungsform. Monarchie und Demokratie passen sehr gut zusammen. Und als Beweis eine kleine Aufzählung: Norwegen, Schweden, Dänemark, Vereinigtes Königreich und dessen Common Realms (Australien, Kanada, Neuseeland, u.v.m.), Niederlande, Belgien, Luxenburg, Monaco, Lichtenstein und Spanien. Spanien ist das herausragenste Beispiel wie gut Demokratie und Monarchie zusammenpassen. Dazu ein Hinweis auf die von König Juan Carlos eingeleitete Transition, der Übergang Spanien zur Demokratie und das Verhalten des Königs gegenüber die franquistischen Putschisten am 23. Februar 1981.
Eine Monarch, in unseren Fall ein Kaiser aus dem Hause Hohenzollern, der zugleich König von Preußen ist, wäre ein gutes Staatsoberhaupt. Er würde als Verfassungsgarant auftreten und traditionelle Werte und Tugenden repräsentieren. Er stände über der Alltagspolitik und würde als Ausgleich zwischen den divergierenden Parteiinteressen wirken, da er das Gesamtwohl Deutschlands im Auge hätte. Der Kaiser wäre eine Indentifikationsfigur für die Deutschen. Eine Monarchie könnte helfen, dass wir Deutschen uns auf unsere Wurzeln als Kulturnation und auf Tugenden und Werte wieder besinnen. Allerdings müsste auf Grund des traditionellen Föderalismus in Deutschland mit der Aufrichtung Preußens und der Monarchie auch die anderen Bundesstaaten und ihre Monarchien aufgerichtet werden. (Anmerkung: Bayern würde die Pfalz wiederbekommen, müsste dafür aber Coburg abtreten.) Ich bin ein Monarchist und plädiere für ein Deutsches Kaiserreich. Trotz dessen bin ich begeisterter Anhänger des Grundgesetzes und halte es für die demokratischte und beste Verfassung, die Deutschland bisher hatte. Deshalb möchte ich die Monarchie nicht gewaltsam einführen sondern auf verfassungsmäßigen Weg, etwa durch Artikel 146 GG und die Wahl einer Deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung mit parlametarischer Monarchie (Vorbild: Verfassung von 1848). Wenn ich aber zwischen einer undemokratischen Monarchie und einer demokratischen Republik entscheiden müsste, würde ich immer die demokratische Republik wählen. Und nochmal zu den Antimonarchisten, es gibt auch undemokratische Republiken.
Mir ist bewusst, dass Antimonarchist sehr polemisch und feindlich klingt, ich meine das aber nicht so. Ich nehme auch die Argumente der Antimonarchisten ernst und versuche sie zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen, Helmuth_123.
1918 haben alle deutschen Monarchen ihre Throne kampflos aufgegeben. In den folgenden 100 Jahren haben die Deutschen einen Monarchen nicht vermisst.
Monarchische Aufgaben nimmt in Deutschland seit 1949 der Bundespräsident wahr, etwa die Repräsentation von Volk und Staat. Eine seiner wichtigsten Befugnisse ist die, "
Verfassungsgarant" zu sein und die Gesetzgebung kritisch zu begleiten. Mehr noch: Im Gegensatz zu Monarchen darf der Bundespräsident frei reden und braucht nicht nur vorgefertigte Reden der Bundesregierung vorzulesen. Damit hat er die Chance, aktiv für "
traditionelle Werte und Tugenden" zu werben und Missstände in Politik und Gesellschaft zu benennen. Im persönlichen Umgang mit der Regierung hat er das Recht, informiert zu werden, zu mahnen und zu ermutigen. Als eine Tradition des Amtes des Bundespräsidenten hat sich seine Überparteilichkeit von Anfang an ergeben.
Der Bundespräsident steht, was Funktionen und Befugnisse angeht, hinter einem Monarchen nicht zurück. Sein Amt hat auch das Potential, die "Identifikation" des Volkes mit Staat und Politik wesentlich zu fördern. Dazu sind allerdings persönliche Qualifikationen erforderlich. In besonderem Maße hatten sie "Papa" Heuss, Heinemann und v. Weizsäcker. Der Zufall einer Erbmonarchie droht auch viele ungeeigenete Personen lebenslang an die Staatsspitze zu bringen. Die Monarchie bietet also gegenüber einem gewählten Staatsoberhaupt erhebliche Nachteile. Denn ein unliebsamer Präsident hat eine auf wenige Jahre begrenzte Amtszeit. Was einer Überlegung wert wäre, die grundgesetzliche Beschränkung einer bundespräsidialen Amtszeit auf zwei Amtsperioden zu kippen, damit eine allseits beliebte Persönlichkeit, die das Vertrauen des Volkes in hohem Maße genießt, auch länger präsidieren kann, so wie es ja bei den Ministerpräsidenten der Länder üblich ist, für die die Einführung von Monarchien erst recht ein staatsrechtlicher Unsinn wäre! Denn die Bundesrepublik ist ein Bundesstaat, kein Staatenbund mehr wie vor 1918.