Das ist er nur, weil öffentlich Druck ausgeübt wurde, wäre seine Dissertation nicht durch das Internet durchleuchtet worden, wäre er heute immer noch in Titel und Amt. Es ist ja nicht so, dass ihn urplötzlich Reue befallen hätte.Falls es dir noch nicht aufgefallen ist, Guttenberg ist seinen Doktortitel schon seit Tagen los. Aber gut das du das hier noch einmal erwähnt hast. Wie war das noch einmal mit "Null Aussage"?
Nicht mehr ab einer bestimmten Höhe des Amtes ( " gesellschaftliche Vorbild - und Glaubwürdigkeitswirkung " ) - abgesehen davon, in seinem Amt ist er Dienstherr der an den BuWe - Unis Studierenden. Damit hat er dort seine wissenschaftliche Reputation und menschliche Vorbildwirkung ( vorerst ) verspielt.Eine berufliche Konsequenz kann es nur dann geben, wenn der Beruf an den Titel geknüpft ist.
Ich hab keinen Bock, für dich hier den Thread inhaltlich zu komprimieren - oder alle externen Aussagen über die Nichttrennbarkeit von Person und Amt im Amt oder natürlich, ein " Doktor " kann nicht einen Beruf ausüben, für dessen Ausübung der Titel Bedingung oder förderlich war ( siehe Bedingungen für das Türöffnen für allgemeine Schäden in der Wissenschaft, unabhängig der Person Guttenberg ) Wobei letzteres hier nicht mal speziell auf Guttenberg gemünzt - aber durchaus diskutabel wäre. Und - auch schon die erforderliche Vorbildwirkung gegenüber den BuWe- Unis genügt, um hier Konsequenzen für legitim zu erachten.Deine fadenscheinige Argumentation ist geradezu lächerlich. Zum einen impliziert sie das jemand, der bei seiner Doktorarbeit plagiiert hat beruflich für immer bluten muss, alles andere wäre logisch inkonsistent, zum anderen spielst du dich zum Richter auf, der die Gesetze macht und anschließend urteilt. Es gibt kein Gesetz, welches in einem derartigen Fall eine berufliche Konsequenz vorschreibt.
Im übrigen muß und sollte jemand nur solange " bluten " , bis er a ) als schuldunfähig eingestuft, b) zu seiner eigentlichen Tat steht, diese nicht abstrakt und global unter " Fehler " abhakt bzw. c) falls strafrechtlich relevant er seine Strafe verbüßt hat und im Politikgeschäft d) erst dann wieder eine Rolle spielen sollte in erster Reihe, wenn verlorenes Vertrauen wieder aufgebaut wurde.
Bis jetzt trifft für KTG nichts von a - d zu.
Freundliche Grüße, schelm