Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

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garfield335

Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von garfield335 »

Hallo Forum.

Ich will mal eine Frage in den Raum werfen, Wann hat man in Deutschland anspruch auf Kindergeld und Bafög. Wie ist das geregelt?


Grund für meine Frage:
In Luxemburg wurde Kindergeld bis jetzt immer automatisch bis zum 18 Lebensjahr gezahlt. Anschliessend konnte man die Zahlung jedes Jahr verlängern, wenn man nachweisen konnte, dass das kind, weiter zur Schule geht, eine Ausbildung macht, oder studiert.
Es war also möglich, dass Eltern bis maximal zum 27Lebensjahr ihres Kindes Kindergeld bekommen.
Studenten konnten zusätzliche Hilfe beantragen, wenn sie studieren.

Die Regierung hat jetzt beschlossen dieses Gesetz zu ändern. In Zukunft soll bei 21jahren schluss sein mit der Kindergeld zahlung.
Die Studienhilfen für Studenten werden aber gleichzeitig erhöht.


Unter dieser Gesetzesänderung haben 2 Gruppen von Personen besonders zu leiden:
1. die Dauersitzen Bleiber. die mit 25 noch kein Abitur gemacht haben.
2. Grenzgänger, die ihre Kinder nach dem Abitur zur Uni schicken. (Studienbeihilfen (Bafög), ist ausschliesslich im Wohnland zu beantragen, Kindergeld aber im Land wo man arbeitet, somit profitieren die Grenzgänger nicht von der gleichzeitigen erhöhung der Studienbeihilfen)
Grenzgänger werde somit für ihr Kind mehrer 1000euros vom Luxemburgischen Staat weniger bekommen, falls es gleich nach dem Abitur ein 6jähriges Studium machen will :?

Aufgrund dessen, haben gestern Grenzgänger demonstriert und halb Luxemburg-Stadt lahmgelegt. (Grenzgänger machen in Luxemburg 1/3, der arbeitenden Bevölkerung aus!)


Ich weiss nicht ob ich solidarisch mit den Grenzgängern sein soll, oder nicht :|
Zuletzt geändert von garfield335 am Samstag 18. September 2010, 00:49, insgesamt 1-mal geändert.
garfield335

Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von garfield335 »

Ich wiederhole nochmal meine Frage:


Wann hat man in Deutschland anspruch auf Kindergeld und Bafög. Wie ist das geregelt?
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USA TOMORROW
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von USA TOMORROW »

Garfield335 » 18. Sep 2010, 00:50 hat geschrieben:Ich wiederhole nochmal meine Frage:


Wann hat man in Deutschland anspruch auf Kindergeld und Bafög. Wie ist das geregelt?
Anspruch auf Bafög hat man, wenn man den Bafög Antrag mitsamt sämtlicher erforderlicher Unterlagen eingereicht hat und einem das Bafög-Amt dann mitteilt, dass man Anspruch hat. :|
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."

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garfield335

Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von garfield335 »

usaTomorrow » Fr 17. Sep 2010, 23:52 hat geschrieben: Anspruch auf Bafög hat man, wenn man den Bafög Antrag mitsamt sämtlicher erforderlicher Unterlagen eingereicht hat und einem das Bafög-Amt dann mitteilt, dass man Anspruch hat. :|
Wird denn auch noch zusätzliches Kindergeld an die Eltern gezahlt :?:

Darum geht es ja hier.
Zuletzt geändert von garfield335 am Samstag 18. September 2010, 00:58, insgesamt 1-mal geändert.
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USA TOMORROW
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von USA TOMORROW »

Garfield335 » 18. Sep 2010, 00:57 hat geschrieben:
Wird denn auch noch zusätzliches Kindergeld an die Eltern gezahlt :?:

Darum geht es ja hier.
Soweit ich weiß hat Bafög keinen Einfluss auf das Kindergeld.

Übrigens: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/gesetz/ :|
"It is incorrect to say that biological data cannot be decisive. It is scientifically correct to say that an individual human life begins at conception."

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John Galt
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von John Galt »

Garfield335 » Sa 18. Sep 2010, 00:50 hat geschrieben:Ich wiederhole nochmal meine Frage:


Wann hat man in Deutschland anspruch auf Kindergeld und Bafög. Wie ist das geregelt?
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, danach wenn sich das Kind in Ausbildung/Studium befindet und das zu versteuernde Einkommen unter 8004€ liegt.

Auf Bafög haben nur diejenigen Anspruch, deren Eltern ein niedriges Einkommen haben. Die Berechnung ist recht kompliziert, um genau Aussagen zu treffen müsste man den Einzelfall prüfen, aber ich würde mal so pauschal sagen, dass man Bafög ab 5000€ Brutto mit 2 Kindern vergessen kann, bzw. nur ein paar € bekommt, für den Höchstsatz von 585€ müsste die Familie unter 2000€ brutto liegen, aber das sind jetz nur grobe Schätzwerte.
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John Galt
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von John Galt »

Garfield335 » Sa 18. Sep 2010, 00:57 hat geschrieben:
Wird denn auch noch zusätzliches Kindergeld an die Eltern gezahlt :?:

Darum geht es ja hier.
Ja, wobei entweder das Kindergeld gezahlt wird oder der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung berücksichtigt wird.
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von garfield335 »

usaTomorrow » Sa 18. Sep 2010, 00:00 hat geschrieben: Soweit ich weiß hat Bafög keinen Einfluss auf das Kindergeld.

Übrigens: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/gesetz/ :|
Das heisst, wenn ich Deutschland als wohnhafter Luxemburger arbeiten würde, und mein Kind bis 20 zu Schule geht, und bis 25 zur Uni, bekomme ich vom Deutschen Staat bis zum 25lebensjahr von meinem Kind Kindergeld :?:
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von garfield335 »

atompussy » Sa 18. Sep 2010, 00:01 hat geschrieben:
Ja, wobei entweder das Kindergeld gezahlt wird oder der Kinderfreibetrag in der Steuererklärung berücksichtigt wird.
Dann kann ich den ärger der Grenzgänger verstehen.

Das Problem hier ist ja, das Kindergeld im Land wo man arbeitet gezahlt wird, und Studienhilfen im Land wo man wohnt.
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ToughDaddy
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von ToughDaddy »

Garfield335 » Sa 18. Sep 2010, 00:50 hat geschrieben:Ich wiederhole nochmal meine Frage:


Wann hat man in Deutschland anspruch auf Kindergeld und Bafög. Wie ist das geregelt?
Zum Kindergeld:
Das Kindergeld wird bis zum 18 Lebensjahr grundsätzlich gezahlt. Bis 20 bei Arbeitslosigkeit. Bis 24 bei Ausbildung, auch Studium.
Bei Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst kann die Grenze höher sein, gemäß den Zeitraum dieser Ableistung, soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
Genauer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

Bafög:
Zunächst bekommt man, wenn die finanziellen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Link), bis zum 4. Semester Bafög. Ab dann wird geprüft, ob die geforderten Leistungen des Studiengangs zeitgerecht erreicht werden. Weiterhin ist es gekoppelt an die Regelstudienzeit. Je nach Studiengang muß man sich kräftig reinhängen.
Altersgrenze ist 30 bzgl. der Aufnahme des Studiengangs. Problematisch ist dies natürlich dann, wenn man Bachelor/Master Studiengänge hat, weil der Master als neuer Ausbildungsabschnitt angesehen wird.
Ein Hinweis zum Einkommen noch: Dort wird natürlich das Einkommen des Antragstellers berücksichtigt, selbst das Einkommen wie Unterhalt, welches er nicht bekommt, weil zBsp der unterhaltspflichtige Elternteil schon seit Jahren nicht bezahlt. Weiterhin wird das Einkommen von Eltern, Ehegatten und Lebenspartner berücksichtigt.
Achja und die Hälfte des Bafög ist ein zinsloses Darlehen, wobei die Rückzahlung auch unterschiedlich ist und teilweise gemindert werden kann (das ändert sich auch ständig).
Genauer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Baf%C3%B6g

Dein Wohnsitz muß auch als EU Ausländer in Deutschland sein. Wie gesagt, schaue mal in die Links rein.
garfield335

Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von garfield335 »

ToughDaddy » Sa 18. Sep 2010, 00:08 hat geschrieben: Dein Wohnsitz muß auch als EU Ausländer in Deutschland sein. Wie gesagt, schaue mal in die Links rein.
Für Bafög ja,

für Kindergeld nein, da mus man nur in Deutschland arbeiten und dort Einkommenssteuer zahlen.




Ich kann jetzt natürlich auch den ärger der Menschen verstehen. Wenn die Regierung beschliessen Kindergeld zu kürzen oder ganz zu streichen, und gleichzeitig Studienhilfen zu erhöhen.
Die täglichen Grenzpendler werden hier bluten müssen. Das geht ja so nicht. :s Aber die gehören ja auch nicht zum Wahlvolk :s


Ich würde mich nicht wundern wenn das geplante Gesetz gegen den EU-Vertrag verstossen würde, villeicht wird dagegen geklagt.
Zuletzt geändert von garfield335 am Samstag 18. September 2010, 01:13, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von ToughDaddy »

garfield335

Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von garfield335 »

Dann wird es hier womöglich über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten geregelt sein.

Deutsche Grenzgänger bekommen definitiv Kindergeld vom luxemburgischen Staat.
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von ToughDaddy »

Garfield335 » Sa 18. Sep 2010, 02:02 hat geschrieben:
Dann wird es hier womöglich über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten geregelt sein.

Deutsche Grenzgänger bekommen definitiv Kindergeld vom luxemburgischen Staat.
Keine Ahnung. Da kenne ich mich nicht aus.
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von Claud »

Studis-Online ist hier recht informativ.

Bafög
Kindergeld
Zuletzt geändert von Claud am Sonntag 19. September 2010, 20:15, insgesamt 1-mal geändert.
eluveitie

Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von eluveitie »

BAFöG und Kindergeld sollten abgeschafft werden.
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von ToughDaddy »

eluveitie » Sa 2. Okt 2010, 01:27 hat geschrieben:BAFöG und Kindergeld sollten abgeschafft werden.
Warum?
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von eluveitie »

Es ist unsinnig, das Kinderkriegen zu subventionieren und was die BaFöG-Regelungen angeht, sind diese insofern suboptimal, als dass die Beträge nicht vollständig zurückgezahlt zu werden brauchen.
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von ToughDaddy »

eluveitie » Sa 2. Okt 2010, 10:59 hat geschrieben:
Es ist unsinnig, das Kinderkriegen zu subventionieren und was die BaFöG-Regelungen angeht, sind diese insofern suboptimal, als dass die Beträge nicht vollständig zurückgezahlt zu werden brauchen.
Und wie siehts mit dem Kinderfreibetrag aus?
Wenn Du natürlich möchtest, dass nur noch die "Elite" studiert, ist dies natürlich nachvollziehbar.
eluveitie

Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von eluveitie »

ToughDaddy » Sa 2. Okt 2010, 13:27 hat geschrieben:Wenn Du natürlich möchtest, dass nur noch die "Elite" studiert, ist dies natürlich nachvollziehbar.
Jeder Mensch sollte die Kosten seines Lebens alleine tragen. Das soll allerdings nicht bedeuten, es wäre nicht wünschenswert, falls sich private Geldgeber für Stipendien oder günstige Studienkredite einsetzten.
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Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von ToughDaddy »

eluveitie » Sa 2. Okt 2010, 15:48 hat geschrieben:
Jeder Mensch sollte die Kosten seines Lebens alleine tragen. Das soll allerdings nicht bedeuten, es wäre nicht wünschenswert, falls sich private Geldgeber für Stipendien oder günstige Studienkredite einsetzten.
Das Resultat bleibt also, es geht um die Verfestigung von Strukturen.
eluveitie

Re: Kindergeld und Studienhilfe (Bafög)

Beitrag von eluveitie »

ToughDaddy » Sa 2. Okt 2010, 16:24 hat geschrieben:Das Resultat bleibt also, es geht um die Verfestigung von Strukturen.
Anders als Du, sortiere ich Menschen nicht in Strukturen. Jeder Mensch ist einzigartig.
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