Kael hat geschrieben:(25 Mar 2019, 05:19)
Das ist eindeutig ein Angriff auf die Verfassung.
Quotenregelung ist eh großer Unsinn. Frauen die sich durchsetzen, setzen sich durch und verzichten auf Kinder.
Selbstverständlich ist es das.
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Kael hat geschrieben:(25 Mar 2019, 05:19)
Das ist eindeutig ein Angriff auf die Verfassung.
Quotenregelung ist eh großer Unsinn. Frauen die sich durchsetzen, setzen sich durch und verzichten auf Kinder.
Kael hat geschrieben:(25 Mar 2019, 05:19)
Quotenregelung ist eh großer Unsinn. Frauen die sich durchsetzen, setzen sich durch und verzichten auf Kinder.
Zunder hat geschrieben:(25 Mar 2019, 10:45)
Die NPD hat Verfassungsklage eingereicht.
AfD und Piraten bereiten noch vor. Die FDP prüft, die CDU wartet ab.
https://m.tagesspiegel.de/berlin/gleich ... 37564.html
Die Neo-Nazis haben es offensichtlich ganz besonders eilig, einen billigen Triumph einzuheimsen. Das Paritätsgesetz wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ungerupft den Tisch der Verfassungsrichter passieren.
Ob das vorhersehbare Triumphgeheul der Dumpfbacken bei den übereifrigen Bessermenschen zur Einsicht führen wird, sich mal wieder als nützliche Idioten betätigt zu haben, darf allerdings bezweifelt werden.
Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen. Das hat der Verfassungsgerichtshof in Weimar am Morgen entschieden und eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, zur Begründung.
Mit der Entscheidung war eine Klage der AfD erfolgreich. Sie argumentierte im Kern, dass durch die Paritätsregelung das Recht der Parteien beschnitten ist, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie aufstellen.
Die Paritätsregelung in Thüringen war im vergangenen Jahr von der damaligen Regierung aus Linke, SPD und Grünen beschlossen worden. Ziel der Gesetzesnovelle war es, den Anteil von Frauen im Parlament perspektivisch zu erhöhen. Auch in anderen Bundesländern fordern Politiker solche Regelungen. Vor Thüringen hatte bereits der Brandenburger Landtag im Januar 2019 den Weg für eine Paritätsregelung freigemacht.
Die Vize-Vorsitzende der Bundes-SPD, Klara Geywitz, reagierte auf die Gerichtsentscheidung mit Enttäuschung. "Das Urteil in Thüringen ist enttäuschend, hat aber keine Auswirkungen auf das Paritätsgesetz in anderen Bundesländern", erklärte Geywitz. Die Thüringer Verfassungsrichter fällten das Urteil nicht einstimmig - es erging mit sechs zu drei Stimmen.
Die Grünen im Bund forderten eine Kommission, die Vorschläge für ein rechtssicheres Paritätsgesetz erarbeiten soll. "Das Urteil ändert nichts daran, dass die Parlamente die gesellschaftliche Realität nicht abbilden und zu wenige Frauen vertreten sind", sagte die Chefin der Grünen-Fraktion im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt.
Dagegen sehen Morlok und Schönberger nach dem Urteil kaum Chancen, den Frauenanteil in Parlamenten per Gesetz zu erhöhen. "Das Grundproblem ist der Gruppengedanke. Das passt nicht zur individuellen Verankerung unserer Grundrechte", sagte Morlok.
Im vergangenen Jahr schafften zwei Bundesländer im Osten etwas, wovon der Bundestag noch weit entfernt ist: Brandenburg und Thüringen verabschiedeten nacheinander ein Paritätsgesetz. Künftig sollten nur solche Wahllisten zu den Landtagswahlen zugelassen werden, auf denen Männer und Frauen abwechselnd zur Abstimmung stehen. Vorerst waren sie Vorbilder.
Dagegen stellte sich vor allem jene Partei, die bundesweit die wenigsten weiblichen Mitglieder hat - und damit nach eigener Auffassung das größte Problem, Frauen für Wahlen aufzustellen. Die AfD klagte vor den Landesverfassungsgerichten in Brandenburg und Thüringen.
In Thüringen hatte sie damit nun Erfolg. Das Landesverfassungsgericht entschied an diesem Mittwochmorgen, die paritätischen Regelungen verstießen gegen die Landesverfassung und seien damit nichtig.
Skeptiker hat geschrieben:(15 Jul 2020, 19:44)
(..)
Oh wie schlimm - also nicht, dass ein Parteienbündnis an einer verfassungsfeindlichen Wahlrechtsmanipulation gescheitert ist - nein - wie schlimm, dass unsymphatische AfDler dagegen erfolgreich geklagt haben.
Vongole hat geschrieben:(15 Jul 2020, 19:49)
Wenn du noch ein bisschen suchst, finden sich bestimmt noch mehr Zeitungskommentare. Aber ich gehe davon aus, dass es jetzt jeder User verstanden hat.
Ammianus hat geschrieben:(15 Jul 2020, 20:27)
Ja, diese Entscheidung ist gut, richtig und sie war bitter notwendig. Das ideologieverseuchte Paritätsgesetz in Thüringen ist gekippt und es ist zu hoffen, dass so etwas auch in Brandenburg geschieht.
Und es ist eine Schande, dass nur die Rechtspopulisten der AfD sich gegen diesen undemokratischen Unfug gestellt haben und das jetzige Ergebnis als Sieg verbuchen können.
Dies ist gleichzeitig das Negative an der Nachricht.
Skeptiker hat geschrieben:(15 Jul 2020, 20:36)
Was soll daran schlimm sein?
Jede Partei im Parlament erfüllt eine Funktion. Das ist ein gutes Beispiel, dass das sogar für die AfD zutrifft. Man stelle sich vor, niemand hätte geklagt. Schlimm genug, dass offenbar nur die AfD geklagt hat.
Ammianus hat geschrieben:(15 Jul 2020, 21:40)
Das es einer AfD bedarf. Sie ist die Quittung für das totale Abgleiten in pure dumme undemokratische Ideologie.
Das Verfassungsgericht hat genau die Punkte angesprochen, die mich zur absoluten Ablehnung des Paritä-Unsinns gebracht haben.
Skeptiker hat geschrieben:(15 Jul 2020, 20:15)
Oh, ich hätte noch welche zu bieten. In der Welt ist das allerdings wieder ein Bezahlartikel, und den können eben nicht alle lesen.
So richtig oben in den Schlagzeilen habe ich das nicht gefunden. Interessant, wo doch ein abgewehrter Angriff auf die Demokratie sonst immer so pathetisch gefeiert wird. Vielleicht hat es damit zu tun, dass diejenigen die ihn angezettelt haben, diejenigen sind, die sich als die Demokraten und die Verteidiger der Demokratie feiern lassen. Das ist ein wenig so, als wenn man Fräulein Rottenmeier beim Nutella naschen erwischt.
Leider hat sich Unverständnis für demokratische Mechanismen bis weit in die Mitte der Gesellschaft verbreitet. Weit sind wir nicht mehr von einer Herrschaft der Guten entfernt, glaube ich manchmal.
Skeptiker hat geschrieben:(15 Jul 2020, 19:05)
Hurra, kann man da nur sagen. Verfassungsrichter stoppen die illegale sexistische Pflichtbesetzung von Wahllisten. Damit ist Demokratiegegnern endlich eine Grenze aufgezeigt worden. Niemand hat Vorgaben zu machen, wie Wahllisten besetzt werden. Das muss demokratisch passieren und nicht ideologisch.
https://www.n-tv.de/politik/Paritaetsre ... 11890.html
Vongole hat geschrieben:(15 Jul 2020, 22:03)
Warum sollte das oben in die Schlagzeilen? Es stand in jeder Zeitung, die ich heute gelesen habe. Das Gesetz entsprach nicht der Thüringer Verfassung, also muss es selbstverständlich weg.
Ich hab mich nur darüber amüsiert, dass dir das drei Posts wert war, von denen in zweien das Wort "sexistisch" auftauchte.
Nach Einschätzung der Düsseldorfer Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger gelte das Thüringer Urteil zwar formal zunächst nur für den Freistaat, dürfte aber über die Landesgrenzen hinaus Strahlkraft entfalten. "Die Verfassungsrichter nehmen ausdrücklich Bezug auf das Grundgesetz. Der Brandenburger Verfassungsgerichtshof dürfte sich sehr schwer damit tun, eine abweichende Entscheidung zu treffen", sagte Schönberger der Deutschen Presse-Agentur.
...
"Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht", sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, zur Urteilsbegründung.
Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jul 2020, 22:25)
Dafür holt man sich ja jetzt Antidemokraten in die Verfassungsgerichte, damit solche Urteile in Zukunft nicht mehr passieren.
Skeptiker hat geschrieben:(15 Jul 2020, 19:05)
Damit ist Demokratiegegnern endlich eine Grenze aufgezeigt worden.
Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Jul 2020, 22:25)
Dafür holt man sich ja jetzt Antidemokraten in die Verfassungsgerichte, damit solche Urteile in Zukunft nicht mehr passieren.
Sören74 hat geschrieben:(16 Jul 2020, 01:19)
Stichst Du da nicht mit dieser Bezeichnung zu hoch?
Man kann zu den Vorschlägen unterschiedlicher Meinung sein, aber der Ausdruck "Demokratiegegner" ist einfach unpassend und dient nur zur Stigmatisierung von Gegenpositionen.
Eine Partie wie die SPD mit ihrer Geschichte und ihrem Verantwortungsgefühl als Demokratiegegner zu bezeichnen ist einfach nur lächerlich.
Ich bezeichne Dich ja auch nicht als Demokratiegegner, wenn Du etwas forderst, was nicht der Ansicht des Verfassungsgerichte entspricht.
Verbale Abrüstung würde auch Dir ganz gut tun.
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