Rocker erschießt SEK-Beamten

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Lutze
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Lutze »

usaTomorrow hat geschrieben: Würdest du eigentlich auch der Familie des ermordeten Polizisten gegenüber treten und denen den gleichen Bullshit erzählen?
da hab ich kein problem mit.
die frau weiß was ihr mann macht.
willst du etwa das gegenteil behaupten?
*die wirklichkeit interessiert mich nicht*
Gretel
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Gretel »

Lutze hat geschrieben:
da hab ich kein problem mit.
die frau weiß was ihr mann macht.
willst du etwa das gegenteil behaupten?
Genau. - Wäre der Rocker erschossen worden, wußte seine Freundin ja schließlich , daß er ein Verbrecher war.

Sag mal - gehts noch? :ill:

Und hast Du das Fenster in der Haustür gesehen?
(Oh -sorry. Die Wirklichkeit interssiert Dich ja nicht)
Zuletzt geändert von Gretel am Donnerstag 18. März 2010, 02:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Dr. John Becker

Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Dr. John Becker »

Pandora hat geschrieben:Natürlich nicht, wir hoffen auf einen bewaffneten Ritter, der sie alle tot macht, die pösen Puben... oder wir machen sie halt selber tot... ist doch logisch und die einzig richtige Entscheidung - für was gibt es diese Waffen denn sonst auch, nicht wahr?

:sarcasm:

:hat: gute Nacht...
Ich würde mich auch auf mich selbst verlassen und sofort schießen, als auf solche Freunde zu warten. :cheers:
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Lutze
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Lutze »

Gretel hat geschrieben:
Genau. - Wäre der Rocker erschossen worden, wußte seine Freundin, daß er ein Verbrecher war. Und?
höhh?

was soll ich darauf jetzt antworten?
wäre der rocker erschossen worden?
was für eine ehe hat er denn geführt?
weißt du näheres?
hat er seiner frau was verheimlicht?
wie dumm ist seine frau denn dann?
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USA TOMORROW
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von USA TOMORROW »

Lutze hat geschrieben:
da hab ich kein problem mit.
die frau weiß was ihr mann macht.
willst du etwa das gegenteil behaupten?
Was willst du mir damit sagen? :confused:
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adal
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von adal »

Lutze hat geschrieben:aber wenn ich in dem moment da bin wenn jemand versucht meine eingangstür zu knacken, dann wehre ich mich.
Es kann und will dich doch keiner daran hindern, genauso beknackt zu handeln wie der mörderische Trottel von Anhausen.
Beknackt ist beknackt, da kann man nichts machen.
Zuletzt geändert von adal am Donnerstag 18. März 2010, 03:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Lutze
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Lutze »

usaTomorrow hat geschrieben: Was willst du mir damit sagen? :confused:
das ich kein problem damit hätte der frau mein beileid auszusprechen.
*die wirklichkeit interessiert mich nicht*
Gretel
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Gretel »

Lutze hat geschrieben:
höhh?

was soll ich darauf jetzt antworten?
wäre der rocker erschossen worden?
was für eine ehe hat er denn geführt?
weißt du näheres?
hat er seiner frau was verheimlicht?
wie dumm ist seine frau denn dann?
Was ist daran nicht zu kapieren?

DU sagst: Die Ehefrau des erschossenen SEK - Mannes wußte schließlich, was er machte: Polizeieinsätze.

ICH sage: Wäre der Rocker bei dem Eindatz des SEK erschossen worden - wußte seine Freundin schließlich, was er machte: Verbrechen.
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USA TOMORROW
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von USA TOMORROW »

Lutze hat geschrieben:
das ich kein problem damit hätte der frau mein beileid auszusprechen.
Du sollst ihr nicht dein Beileid aussprechen, sondern ihr sagen, dass ihr Mann in Notwehr erschossen wurde und du hoffst, dass der Täter möglichst nicht bestraft wird.
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Thomas I
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Thomas I »

Dr. John Becker hat geschrieben: Wie reagierst Du? Wählst Du seelenruhig 110 und hoffst, das in den vorgeschriebenen 10-15 Minuten Hilfe eintrifft, die die Rechtmäßigkeit bestätigt?
Ich habe keine Waffe im Haus.
Ich würde annehmen dass da einer einzubrechen versucht und würde versuchen den durch Zurufe, einschalten des Außenlichtes und dergleichen zu verschrecken und natürlich 110 wählen.
Dass da jemand vor der Tür steht der mich ermorden will würde ich - trotz meiner ganzen "Freunde" in div. Politikforen - eher nicht annehmen.

Würde ich es annehmen würde ich versuchen mich möglichst ungesehen hinten aus dem Haus raus durch den Garten in das angrenzende NSG zu verkrümeln...

Hätte ich eine Waffe würde ich erstmal selbiges machen, gerade auch wenn ich annehmen müsste, dass das mehrere Leute vor der Tür sind und die ebenfalls bewaffnet sind.

Wenn es garnicht anders ginge würde ich allerdings dann auch nicht blind durch die Gegend ballern. Warnschüsse würde ich nicht durch die Türe ballern und wenn ich jemanden treffen will würde ich warten bis der durch die Biegung im Hausflur kommt und nicht blindlings durch Türen ballern...

...schon um meinen ggf. dann noch benötigten Fluchtwagen da nicht zu beschädigen...
Zuletzt geändert von Thomas I am Donnerstag 18. März 2010, 03:09, insgesamt 1-mal geändert.
Dr. John Becker

Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Dr. John Becker »

adal hat geschrieben: Es kann und will dich doch keiner daran hindern, genauso beknackt zu handeln wie der mörderische Trottel von Anhausen.
Beknackt ist beknackt, da kann man nichts machen.
Wir werden zukünftig noch mehr solcher Meldungen vernehmen, fraglich ist nur, wann dann endlich von Terrorismus die Rede ist.
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Lutze
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Lutze »

Gretel hat geschrieben:
Was ist daran nicht zu kapieren?

DU sagst: Die Ehefrau des erschossenen SEK - Mannes wußte schließlich, was er machte: Polizeieinsätze.

ICH sage: Wäre der Rocker bei dem Eindatz des SEK erschossen worden - wußte seine Freundin schließlich, was er machte: Verbrechen.
du meinst, wenn der rocker morgens versucht hätte die örtliche wache zu stürmen und dabei tötlich verletzt würde?

ich glaube du gibst mir recht das es keine frau gibt die so blöde ist wie kelly bundy
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Thomas I
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Thomas I »

Lutze hat geschrieben:
ach thomasI :hat:

ich liebe dich für deine aussagen.
der schütze hat den einbrecher nicht gesehen als er die 2 schüsse abgegeben hat.
Also hat er auf jemnaden gefeuert von dem er weder wusste wer es ist noch was der da macht. Das ist aber keine Entschuldigung.
Das von mir gebrachte Beispiel mit dem Feuerwehrleuten zeigt auch ganz klar, warum man da kein Verständnis für haben kann und darf.
Lutze hat geschrieben: es ist ausserdem nicht üblich als einberecher, vorher bescheid zu geben.
Aber vielleicht ist es üblich bevor man losballert zu warnen ("Geh' von meiner Tür weg oder ich schiesse!" oder Warnschuß abgeben) bevor man auf jemanden schiesst.
Hierzulande sind Einbrecher meistens nicht bewaffnet und wer gerade an einer Tür rumbastelt kann nicht sofort schiessen da man die Tür ja meist nicht mit einer Schusswaffe aufbricht...

Lutze hat geschrieben: dieses unglück hätte mit leichtigkeit verhindert werden können.
Sicher. Besser wäre wohl gewesen, das SEK hätte gleich die Haustür eingeschossen und das Haus im Kugelhagel gestürmt a la USA.
:sarcasm:
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Thomas I
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Thomas I »

Lutze hat geschrieben:
ich schiesse nicht.
ich befinde mich ja nicht in der situation eines hells angels oder bandidos-members.
Die haben sich aber selber in ihre Situation gebracht. Das kann man also nicht zu ihren Gunsten werten.
Lutze hat geschrieben: aber wenn ich in dem moment da bin wenn jemand versucht meine eingangstür zu knacken, dann wehre ich mich.
Dann solltest du erstmal versuchen herauszufinden wer es ist und warum er das macht.
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Gretel »

Dr. John Becker hat geschrieben: Wir werden zukünftig noch mehr solcher Meldungen vernehmen, fraglich ist nur, wann dann endlich von Terrorismus die Rede ist.
:arrow: http://www.netz-gegen-nazis.de/artikel/ ... htsextreme
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Gretel »

Thomas I hat geschrieben:
Also hat er auf jemnaden gefeuert von dem er weder wusste wer es ist noch was der da macht. Das ist aber keine Entschuldigung.


[
Darf ich noch einmal darauf hinweisen, daß die Haustür des Täters 2 Fenster hat.
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Thomas I
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Thomas I »

Gretel hat geschrieben:
Darf ich noch einmal darauf hinweisen, daß die Haustür des Täters 2 Fenster hat.
Nun ja - daraus herzuleiten er habe erkannt, dass es Polizisten sind halte ich doch für Spekulation.
Wenn er es allerdings erkannt hätte, dann wäre es wohl erst Recht Mord.
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Lutze
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Lutze »

ja da bin ich ja mal gespannt :thumbup:
endlich mal ein fall wo thomasI mit seinen vorurteilen und argumenten untergeht. :hat:
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Gretel »

Thomas I hat geschrieben:
Nun ja - daraus herzuleiten er habe erkannt, dass es Polizisten sind halte ich doch für Spekulation.
Wenn er es allerdings erkannt hätte, dann wäre es wohl erst Recht Mord.
Okay.
Wie man weiß, bin ich eine ehrsame Diskutantin 8) darum halte ich auch nicht meinen neuesten Fund zurück:

LUUUTZE! :clap:


http://nachrichten.rp-online.de/article ... sten/71166

Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl wegen Mordes gegen den 43-Jährigen. Angeblich besaß der Schütze die Waffe legal. Offen ist, ob er wusste, dass sich Polizisten an seiner Tür postiert hatten. Laut Berichten von Nachbarn soll zwei Mal in jüngster Zeit bei dem Mann eingebrochen worden sein. Dabei sollen ein Motorrad und eine Waffe erbeutet worden sein. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Nachbarn beschrieben ihn als freundlich und unauffällig.
Zuletzt geändert von Gretel am Donnerstag 18. März 2010, 03:34, insgesamt 3-mal geändert.
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Claud
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Claud »

Bleibt bitte Sachlich und unterlasst Unterstellungen und Spammereien!

MfG Claud [MOD]
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Claud
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Claud »

Lutze hat geschrieben: ...

wie würde jemand reagieren, wenn sich früh morgens jemand an seiner haustür zu schaffen macht?
...
Ist mir mehrmals in meiner ersten eigenen Wohnung passiert, wo meine Nachbarschaft größtenteils aus Rentnern bestand, die sich schonmal im Stockwerk oder der Tür irrten. Oftmals wurde ich einfach nur ruhig und lauschte kurz, meistens fiel den Nachbarn ihr Fehler nach kurzer Zeit selbst auf, wenn der Schlüssel partou nicht passen wollte. Einmal habe ich durch den Spion geschaut, meinen Nachbarn erkannt und ihn dann an offener Tür auf seinen Fehler hingewiesen. Fertig!

Grundsätzlich halte ich von Überreaktionen nichts, obwohl ich gemerkt habe, dass ich da verspannter geworden bin, seitdem meine Tochter da ist. Da wird man schonmal recht neugierig, wenn man mitbekommt, dass vor der Tür was los ist und man ballt automatisch die Faust.

In unserer nächsten Wohnung wird es wohl darauf hinauslaufen, dass wir uns einen großen Hund anschaffen, der dann vor allen meine Frau beruhigen soll, die ja doch recht unruhig wird, wenn sie eine Nacht alleine Zuhause verbringt.

Ansonsten gilt aber, 110 ist schnell gewählt, die Telefonnummer unserer Concergies ist auch eingespeichert und ein anbrüllen der Tür würde wohl genug Aufregung erzeugen, so das jeder von der Tür ablässt, der ein was schlechtes will.
Zuletzt geändert von Claud am Donnerstag 18. März 2010, 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
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ToughDaddy
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von ToughDaddy »

BruceLee hat geschrieben:
Es wäre ja auch garantiert kein absichtlicher Mord seitens der SEK gewesen, wenn sie den Todesschützen mit der Begründung: Notwehr, nachdem der Kollege ja durch ihm erschossen wurde, ins Jenseits befördert hätten. Merkst du eigentlich noch was? Der Mann hat(te) Dreck am stecken, keinen Waffenschein... Der Polizei lag ein Haft- Durchsuchungsbefehl vor. Und was macht er? Auf gut Glück durch die Türe schiessen, in der Hoffnung sich gegen wen auch immer "notzuwehren". Wenn dieses Vorgehen hierzulande Schule macht, können wir gleich auf amerikanische Verhältnisse (lockere Waffengesetze) zurückgreifen. Das kanns doch nicht wirklich sein, oder?
Die SEK Beamten hätten nicht mal mit Strafe rechnen brauchen, wenn sie direkt durch die Tür geballert hätten.
Das wäre nicht mal Notwehr gewesen, sondern das Verfahren wäre gleich eingestellt wurden.
Tja Polizist müßte man sein, dann kann man auch amerikanische Verhältnisse ausleben.

Wenn das SEK einen Haftbefehl hat und einen Durchsuchungsbefehl, warum haben sie sich dann nicht angekündigt vor der Tür? Wenn das SEK diese Dinge mitschleppt, dann wußte er garantiert noch nichts davon.
Wäre es ihm um die SEK gegangen, hätte er nicht nur 2 Schüsse abgefeuert.
Soweit also erstmal damit.

Ansonsten: Wenn es ganz gut ausgeht für ihn, dann wird es eine vorgestellte Notwehrlage und dann sind wir im http://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnistatbestandsirrtum


@all

Was haben hier manche eigentlich für Nachbarn? Also meine Nachbarn verwechseln keine Türen egal wie besoffen die sind. :rofl:


@ThomasI

Selbst Du müßtest wissen, dass selbst gezieltes Schießen nicht gleich Mord ist, sondern erstmal Mordmerkmale vorliegen sollen. Heimtücke? Wo soll hier Heimtücke vorliegen? Die SEK Beamten waren weder arglos noch wehrlos auf Grund der Arglosigkeit. Gemeingefährliches Mittel kann ich hier auch nicht erkennen, dann hätte er das gesamte Magazin leerballern müssen und wissen müssen, dass mehrere Beamte vor der Tür stehen. Welche Straftatverdeckung? Dann hätte er schon alle SEK Beamten erschießen müssen und wissen müssen, dass SEK Beamten sich als Einbrecher betätigen.
Warum werden eigentlich durch die Tür ballernde Polizisten nicht wegen Mordes belangt? Selbst wegen Totschlag oder fahrlässige Tötung nicht?


@Pandora

Es reicht nicht, wenn man irgendwelche Paragraphen zitiert, man sollte sich zumindest mit den Begrifflichkeiten befassen.
Also zumindest die Staatsanwälte haben ganz viel verständnis bei durch Türen ballernde Polizisten. ;)


@usa

***
Zuletzt geändert von Claud am Donnerstag 18. März 2010, 14:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ad hominem
pikant
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von pikant »

Lutze hat geschrieben:
jessas.......
wer früh morgens an meiner haustür rummacht, muss damit rechnen das ich mein eigentum schütze.
man muss halt die allgemeine situation in der szene kennen.
jedes HA-Mitglied ist 24 std am tag ziel von verfeindeten leuten.
das kann jeder jeden tag in der presse verfolgen.
das wussten auch die sek-beamten.
das sich ein mensch in seinem haus gegenüber fremden wehrt, ist ein grundrecht.
das jetzt durch zufall ein sek-beamter tödlich getroffen wurde, ist einer reihe unglücklicher umstände zuzuordnen.
unfassbar, was Sie da schreiben
ein Grundrecht einfach zu schiessen in seinem Haus durch die Tuer, wenn sich eine Person naehert......

da ist jede Diskussion ueberfluessig
dieser Schwerkriminelle hat nur Gefaengnis nach einer Gerichtsverhandlung verdient
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Amun Ra
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Amun Ra »

ToughDaddy hat geschrieben:...
@all

Was haben hier manche eigentlich für Nachbarn? Also meine Nachbarn verwechseln keine Türen egal wie besoffen die sind. :rofl:
...
Gerade bei Rentnern kann es häufiger mal vorkommen das sie sich im Stockwerk vertun. Mit einem Aufzug und mehreren baugleichen Etagen ist bei Rentnern schnell mal das falsche Stockwerk gedrückt und sie merken erst das sie falsch sind wenn der Schlüssel plötzlich nicht passt. Unter anderem wurden darum bei uns im Haus die Stockwerke mit unterschiedlichen Farben markiert, bei uns im Haus ist das nämlich auch schon vorgekommen.
'I find that offensive.' has no meaning; it has no purpose; it has no reason to be respected as a phrase. 'I am offended by that.' Well, so fucking what? - Stephen Fry
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ToughDaddy
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von ToughDaddy »

Amun Ra hat geschrieben: Gerade bei Rentnern kann es häufiger mal vorkommen das sie sich im Stockwerk vertun. Mit einem Aufzug und mehreren baugleichen Etagen ist bei Rentnern schnell mal das falsche Stockwerk gedrückt und sie merken erst das sie falsch sind wenn der Schlüssel plötzlich nicht passt. Unter anderem wurden darum bei uns im Haus die Stockwerke mit unterschiedlichen Farben markiert, bei uns im Haus ist das nämlich auch schon vorgekommen.
Also sieht eher aus wie eine Einfamilienhäusersiedlung:
http://www.spiegel.de/images/image-6982 ... 9-xsrj.jpg

Ich sage nur, was ich noch nicht kennen und das hier, wo der Altersdurchschnitt durch die "Alten" sehr hoch ist.
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Joker
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Joker »

ToughDaddy hat geschrieben:
Also sieht eher aus wie eine Einfamilienhäusersiedlung:
http://www.spiegel.de/images/image-6982 ... 9-xsrj.jpg

Ich sage nur, was ich noch nicht kennen und das hier, wo der Altersdurchschnitt durch die "Alten" sehr hoch ist.
Man ballert nicht auf die eigene Haustür weil man dahinter etwas hört.
Der Typ hatte Dreck am stecken ,hat die Nerven verloren und losgeballert.
Das nun ausgerechnet die Genossenfraktion Waffengebrauch so derart locker sieht zeigt mal wieder deutlich wo die Genossen wirklich stehen.
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Amun Ra »

ToughDaddy hat geschrieben:Also sieht eher aus wie eine Einfamilienhäusersiedlung:
http://www.spiegel.de/images/image-6982 ... 9-xsrj.jpg

Ich sage nur, was ich noch nicht kennen und das hier, wo der Altersdurchschnitt durch die "Alten" sehr hoch ist.
Ja, in der Tat, bei einem solchen Objekt ist es höchst unwahrscheinlich das eine Verwechslung der Haustüre stattfand. Ich wollte auch nur einwerfen das es durchaus Menschen gibt denen es geschehen kann das sie sich in der Türe irren, gerade in größeren Wohnsilos ist das durchaus im Bereich des möglichen. Wenngleich sicher schwerlich in solchen Einfamilienhäuschensiedlungen. Obschon es auch dort zu beachten gilt das dort demente Menschen leben können die zu allerlei abstrusen Dingen fähig sind die jeglicher Ratio widersprechen.

Für den Sachverhalt an sich: Ich kann mir beileibe keinen Fall vorstellen bei welchem das Verwenden einer scharfen Handfeuerwaffe bei verdächtigen Geräuschen an der eigenen Haustüre gedeckt wäre. Bei Notwehr ist stets das mildeste Mittel der Gegenwehr zu wählen, und Schüsse mit einer scharfen Handfeuerwaffe gehören bei einer unklaren Bedrohungssituation definitiv nicht dazu. Darüberhinaus gilt Notwehr nur bei einem rechtswidrigen Angriff auf die zu schützenden Rechtsgüter, der hier meines Erachtens nicht vorlag. Zumal stark davon auszugehen ist, wenn wir einmal vorraussetzen das die Waffe legal erworben und besessen wird, das sie nicht ordnungsgemäß gelagert wurde (Waffe und Munition in getrennt verschließbaren, schwer zu überwindenden, immobilen Aufbewahrungsbehältnissen) und hier neben dem Notwehrexzess auch noch ein Verstoß gegen das Waffenrecht zum tragen kommt. In Anbetracht der Tatsache das die Waffe schußbereit gelagert wurde ist denke ich mal anzunehmen das der Schütze eine solche oder eine ähnliche Situation erwartet hat und somit geplant geschossen hat. Aber mein letzter Lehrgang bezüglich dem Notwehrrecht liegt schon einige Jährchen zurück, ich kann mich also auch durchaus irren was das angeht...
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von adal »

Amun Ra hat geschrieben:Für den Sachverhalt an sich: Ich kann mir beileibe keinen Fall vorstellen bei welchem das Verwenden einer scharfen Handfeuerwaffe bei verdächtigen Geräuschen an der eigenen Haustüre gedeckt wäre.
Die Verfechter der Notwehr wollen dem Schützen zugute halten, dass er mit einem Angriff der Rotlichtkonkurrenz gerechnet hat, was aber 1. keiner weiß und was 2. nichts am Sachverhalt ändert. Es sei denn, man billigt kriminellen Luden Sonderrechte zu. Denn als aggressiver Luden hat man es schließlich nicht leicht, man lebt gefährlich, das spießige Einfamilienhaus ist sauer verdient. Da darf die Schusswaffe schon mal etwas lockerer sitzen.
Zuletzt geändert von adal am Donnerstag 18. März 2010, 14:02, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Thomas I »

Lutze hat geschrieben:ja da bin ich ja mal gespannt :thumbup:
endlich mal ein fall wo thomasI mit seinen vorurteilen und argumenten untergeht. :hat:
Das glaube ich kaum werter Lutze. Wer durch eine Türe schiesst hinter der er eine Person vermutet ohne zu erkennen auf wen er da schiesst ist ein Mörder. Völlig egal ob er Rocker, Banker oder Hausmütterchen ist.

Da gibt es auch eine Reihe von Urteilen in vergleichbaren Fällen, eines habe ich da aufgeführt (auch wenn du geruhtest es nicht zur Kenntnis zu nehmen).

Der Mann wird wohl als Mörder verurteilt werden, wenn er viel Glück hat kann er wegen der irrigen Annahme von Notwehr nur mit Totschlag davonkommen, sollten sich aber die Straftaten bestätigen wegen denen die Hausdurchsuchung angesetzt wurde, dann dürfte auch da die Gesamtfreiheitsstrafe kaum unter lebenslang bleiben ggf. wird er sogar wegen eines besonders schweren Fall des Totschlags zu lebenslang verurteilt.
Zuletzt geändert von Thomas I am Donnerstag 18. März 2010, 14:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von ToughDaddy »

adal hat geschrieben: Meinst du damit deinen abenteuerlichen Stuss mit der Polizei, die angeblich straflos durch irgendwelche Haustüren schießen darf, einfach so? :voodoo:
Ist kein abenteuerlicher Stuss. Aber was anderes konnte von Dir eben doch wieder nicht kommen. Keine Ahnung, aber groß rumbrüllen.
http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... index.html
http://www.ai-regensburg.de/data/eur230012004ger.pdf


@amun ra

Kein Problem, wollte ja nur ausführen, dass ich niemanden von den Alten hier kennen, wem das passiert ist. Aber speziell in dem Fall, dürfte man dies wohl ausschließen.
Bei Notwehr darfst auch erschießen, selbst bei Diebstahl, wenn Dir keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Wie gesagt, ein vernünftiger Anwalt, welche die sich wohl ohne Zweifel leisten können, macht einen Erlaubnistatbestandsirrtum daraus.
Zumindest wird es kein Mord, so oder so nicht. Selbst im ungünstigsten Fall für den Rocker sehe ich Totschlag, aber keinen Mord. Und selbst da, eher fahrlässige Tötung und kein vorsätzlicher Totschlag.


@thomasI

Die Mordmerkmale sind noch immer nicht erfüllt. Vorsatz ist auch noch nicht nachgewiesen.
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von adal »

ToughDaddy hat geschrieben:Zumindest wird es kein Mord, so oder so nicht. Selbst im ungünstigsten Fall für den Rocker sehe ich Totschlag, aber keinen Mord. Und selbst da, eher fahrlässige Tötung und kein vorsätzlicher Totschlag.
Wer zweimal durch die geschlossene Haustür ballert, nimmt vorsätzlich die Tötung eines Menschen in Kauf, der sich dort zu schaffen macht. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
ToughDaddy hat geschrieben:Die Mordmerkmale sind noch immer nicht erfüllt. Vorsatz ist auch noch nicht nachgewiesen.
Sag bloß! Vorsatz ist die leichteste Übung. Denn versuch mal zu konstruieren, wie es sein konnte, dass er zweimal versehentlich durch seine Haustür geschossen hat.
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Thomas I
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Thomas I »

ToughDaddy hat geschrieben: @thomasI

Die Mordmerkmale sind noch immer nicht erfüllt. Vorsatz ist auch noch nicht nachgewiesen.
Kein dolus eventualis wenn ich auf eine Tür ballere hinter der ich einen Menschen vermute?
Mach dich nicht lächerlich...
pikant
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von pikant »

wie hier Leute so einen Schwerverbrecher und Polizistenmoerder in Schutz nehmen, ist abenteuerlich
der Rockergangster ist ein schwer Krimineller - vorbestraft und ballert durch die Tuer einen Menschen grundlos tot
das ist doch nur noch widerlich zu nennen :sick:
Zuletzt geändert von pikant am Donnerstag 18. März 2010, 14:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Isebrandt »

Thomas I hat geschrieben:
Kein dolus eventualis wenn ich auf eine Tür ballere hinter der ich einen Menschen vermute?
Mach dich nicht lächerlich...
Zumal der Kollege zweifellos in Höhe des Oberkörpers geschossen hat.

Um da keinen bedingten Tötungsvorsatz zu erkennen, müsste man schon unterstellen, dass der Schütze einem kleinwüchsigen, Werbezettel verteilenden Grundschüler an seiner Haustür eine Lektion erteilen wollte.
Collar turned up, back straight, chest stuck out, he glided into the arena as if he owned the fucking place.
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Thomas I
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Thomas I »

pikant hat geschrieben:wie hier Leute so einen Schwerverbrecher und Polizistenmoerder in Schutz nehmen, ist abenteuerlich
der Rockergangster ist ein schwer Krimineller - vorbestraft und ballert durch die Tuer einen Menschen grundlos tot
das ist doch nur noch widerlich zu nennen :sick:
Vorbestraft war er wohl nicht. Aber das ändert natürlich nichts an der Bewertung dieser Tat.
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Amun Ra
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Amun Ra »

ToughDaddy hat geschrieben:...
@amun ra

Kein Problem, wollte ja nur ausführen, dass ich niemanden von den Alten hier kennen, wem das passiert ist. Aber speziell in dem Fall, dürfte man dies wohl ausschließen.
Ja, in diesem speziellen Fall durchaus. Da fällt mir übrigens noch ein das meine Knirpslinge frühers auch recht gerne mit Papas und Mamas "Klimperklimper" (=Schlüsselbund auf 2-jährigendeutsch) gespielt haben und stets versuchten und natürlich mangels Fähigkeiten scheiterten irgendwelche Schlüssel in irgendwelche Türen zu stecken.
ToughDaddy hat geschrieben:Bei Notwehr darfst auch erschießen, selbst bei Diebstahl, wenn Dir keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Wie gesagt, ein vernünftiger Anwalt, welche die sich wohl ohne Zweifel leisten können, macht einen Erlaubnistatbestandsirrtum daraus.
Jupp, selbst bei einem Diebstahl darf geschossen und auch erschossen werden, aber eben nur wenn es keine milderen Mittel der Abwehr des rechtswidrigen Angriffes gibt. Und bereits eine verbale Warnung vor dem Gebrauch der Schußwaffe ist ein milderes Mittel. Da die Bedrohungslage bei Geräuschen an der eigenen Haustür noch nicht konkret ist und auch keine anderen Formen der Abwehr gewählt wurden (Krach machen, drohen, angreifen mit nonlethalen Gegenständen, etc. pp.) dürfte der Einsatz einer scharfen Schußwaffe durchaus den Rahmen des Erlaubten sprengen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht liegt meines Erachtens sowieso vor, da die Waffe entweder nicht richtig gelagert wurde oder im schlimmsten Falle - wovon ich persönlich ausgehe - garnicht legal war. Ein vernünftiger Staatsanwalt dürfte sich darum fragen warum jemand eine geladene Waffe lagert und als erstes Mittel zur Abwehr einer unklaren Bedrohungslage anwendet.
ToughDaddy hat geschrieben:Zumindest wird es kein Mord, so oder so nicht. Selbst im ungünstigsten Fall für den Rocker sehe ich Totschlag, aber keinen Mord. Und selbst da, eher fahrlässige Tötung und kein vorsätzlicher Totschlag.
...
Mord sehe ich auch nicht unbedingt, nein. Das heimtückische Element wäre nur gegeben wenn er von der Ankunft der Polizisten wusste und er in Tötungsabsicht durch die Tür gefeuert hätte. Das nachzuweisen dürfte aber äusserst problematisch sein. Wäre es aber nicht bereits Vorsatz alleine durch das vorhandensein einer geladenen Schußwaffe? Impliziert das nicht bereits die Absicht diese Waffe auch zu benutzen?

Darüber hinaus stellt sich mir gerade die Frage, so schnell wie das SEK eine handelsübliche Haustür geöffnet hat - also innerhalb weniger Sekunden entweder durch lapidares Aufbrechen oder unter zuhilfenahme eines Dietriches - wie kann der Einwohner so schnell reagieren die Waffe zu holen und noch durch die geschlossene Türe feuern? Der Einwohner müsste zum einen direkt neben der Türe stehen und die Waffe auch schußbereit neben der Türe gelagert haben damit er sie beim ersten Geräusch ergreifen kann und auf den vermeintlichen Eindringling zu feuern. Und in so einer kurzen Zeit ist es meiner Ansicht nach unmöglich einen akuten, rechtswidrigen Angriff zu erkennen. Oder aber er hat vorher schon bemerkt das jemand sich versucht Zutritt zu verschaffen, spätesten dann aber sollte der Vorsatz greifen, denn dann hat er genügend Zeit andere Maßnahmen zu ergreifen. Aber das sind nur wenig zielführende Spekulationen. Ich denke wir warten die Gerichtsverhandlung ab, spätestens dann sollte es nähere Informationen geben.
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pikant
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von pikant »

Thomas I hat geschrieben:
Vorbestraft war er wohl nicht. Aber das ändert natürlich nichts an der Bewertung dieser Tat.
gut, er war aber kein Unbekannter bei der Polizei und es lag ein Durchsuchungsbefehl vor!
alles korrekt von der SEK und dieser Kriminelle hat einfach einen Menschen blindwuetig erschossen und das ohne Vorwarnung durch eine geschlossene Tuer
das ist nur zu verachten
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Thomas I
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Thomas I »

ToughDaddy hat geschrieben: Bei Notwehr darfst auch erschießen, selbst bei Diebstahl, wenn Dir keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Das hängt wohl auch von der Sache ab die da von Diebstahl bedroht ist. Die Rechtsprechung des RG (z.B. RGSt 55,82 sog. Kirschbaumfall) ist diesbezüglich nicht mehr aktuell.
Bei einem unerträglichen Missverständnis zwischen dem angegriffenen Rechtsgut und der durch die Verteidigung herbeigeführten Verletzung oder Gefährdung ist die Verteidigungshandlung i.d.R. ein Rechtsmissbrauch und daher nicht geboten.
Wenn man also nicht gerade den Koh-i-Noor daheim als Briefbeschwerer nutzt dürfte nach heutiger Rechtsauffassung Schüsse auf einen Einbrecher nicht von der Notwehr gedeckt sein.
ToughDaddy hat geschrieben: Wie gesagt, ein vernünftiger Anwalt, welche die sich wohl ohne Zweifel leisten können, macht einen Erlaubnistatbestandsirrtum daraus.
Erlaubnisexistenzirrtum weil er vermutet hat, da steht das Rollkommando der gegnerischen Rockerbande vor der Tür?
Da steht dann noch die Frage im Raum ob er nicht mit den mutmasslichen Aktionen gegen die Prostitiuerten der anderen Rockerbande sogar einen solchen Angriff provoziert hat. Eine Notwehrprovokation dürfte da also nicht völlig abwegig sein.

Doppelter Irrtum also durch fälschliche Annahme einer aktive Trutzwehr erlaubende Notwehrlage infolge falscher Vermutung in Bezug auf die Person an der Tür?

ToughDaddy hat geschrieben: Zumindest wird es kein Mord, so oder so nicht. Selbst im ungünstigsten Fall für den Rocker sehe ich Totschlag, aber keinen Mord. Und selbst da, eher fahrlässige Tötung und kein vorsätzlicher Totschlag.
Das ist doch geradezu lehrbuchmässiger dolus eventualis.
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ToughDaddy
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von ToughDaddy »

Thomas I hat geschrieben:
Kein dolus eventualis wenn ich auf eine Tür ballere hinter der ich einen Menschen vermute?
Mach dich nicht lächerlich...
So einfach, kannst ihn dort nicht nachweisen. Anonsten müßtest bei jedem Autounfall auf Grund von überhöhter Geschwindigkeit auf Totschlag plädieren.
Nee ist eben kein dolus eventualis. Auch wenn Du jetzt noch zur Steigerung heranziehst, dass es angeblich lehrbuchmäßig ist.
Was ist denn nun mit den Mordmerkmalen?

Zu dem anderen Post:
Du meinst, es ändert nichts an Deiner Bewertung zur Tat.

Nee Erlaubnistatbestandsirrtum.
Notwehrprovokation wäre was ganz anderes. Aber nicht sowas. Notwehrprovokation ist es, wenn ich jemanden die ganze Zeit herausfordere durch Beleidigungen usw. und dann direkt im Anschluss eine in die Fresse bekomme und mich dann "wehre".
Also nix mit doppelter Irrtum.


@adal
Frag mal das die StA in Thüringen, die schaffen das sogar bei zugegebenen Tötungsvorsatz.
Du weißt ja nicht mal, worauf sich der Vorsatz beziehen muß. :rofl:



@pikant
Ach ich weiß noch, wie Du Polizisten verteidigt hast, welche jemanden auf der Flucht erschossen haben.
Oder es nicht geschafft hast, Dich zu äußern zu durch Türen schießende Polizisten.
Aber hier erzählst was von Mord? Dann subsumiere doch mal die Mordmerkmale hier.
Widerlich sind eher Deine Attacken mal wieder.
Er war vorbestraft? Dann hast bestimmt auch dazu Quellen.
Und wer vorbestraft ist, muss schuldig sein? Probleme mit unserem Rechtssystem?
Also mal überlegen: Warum hat das SEK sich nicht angekündigt vor dem Haus und gleich mitgeteilt, dass es einen Durchsuchungsbefehl hat?
So und jetzt einfach mal tief durchatmen.


@isebrandt
Gibts richtige Subsumtion oder bleibts bei der Behauptung?


@amun ra
Darum könnte ein guter Anwalt, welche sich die HA wohl leisten können, auf Erlaubnistatbestandsirrtum plädieren.
Ein vernünftiger StA würde nicht gleich von Mord fasseln, um den Populismus zu bedienen, sondern erstmal überlegen und in Ruhe etwas vorbereiten.;)
Nein Tötungsvorsatz bedeutet nunmal, dass sich auf jemanden feuere, um ihn zu töten. Wie gesagt, da wird es hier schon sehr schwierig, da reicht das abfeuern auf die Tür nicht aus. Vor allem, wenn man bedenkt, dass nur 2 Schüsse abgegeben wurden.
Da es dort wohl Einfamilienhäuser sind, muss es nicht unbedingt eine normale Tür gewesen sein. Vor allem nicht, wenn man bedenkt, was er für "Gegner" hatte.
adal
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von adal »

ToughDaddy hat geschrieben:So einfach, kannst ihn dort nicht nachweisen. Anonsten müßtest bei jedem Autounfall auf Grund von überhöhter Geschwindigkeit auf Totschlag plädieren.
Du wirst dich wundern: Auch bei rücksichtslosem Fahren entscheiden die Gerichte immer öfter auf Eventualvorsatz statt auf Fahrlässigkeit.
Zuletzt geändert von adal am Donnerstag 18. März 2010, 16:22, insgesamt 2-mal geändert.
pikant
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von pikant »

ToughDaddy hat geschrieben:




@pikant
Ach ich weiß noch, wie Du Polizisten verteidigt hast, welche jemanden auf der Flucht erschossen haben.

aus Notwehr erschossen, ja





Aber hier erzählst was von Mord? Dann subsumiere doch mal die Mordmerkmale hier.
Widerlich sind eher Deine Attacken mal wieder.

was ist widerlich?- fuer mich ist das Mord punkt


Er war vorbestraft? Dann hast bestimmt auch dazu Quellen.
Und wer vorbestraft ist, muss schuldig sein? Probleme mit unserem Rechtssystem?

er war nicht vorbestraft, doch es lag ein Durchsuchungsbefehl vor - ist doch schon berichtigt worden - nicht gelesen?



Also mal überlegen: Warum hat das SEK sich nicht angekündigt vor dem Haus und gleich mitgeteilt, dass es einen Durchsuchungsbefehl hat?
So und jetzt einfach mal tief durchatmen.

das SEK muss sich nicht ankuendigen - wo steht das?
die Gangster hat einen unschuldigen Menschen umgebracht - einfach so ohne mit der Wimper zu zucken
ein kaltbluetiger Killer


Zuletzt geändert von pikant am Donnerstag 18. März 2010, 16:24, insgesamt 1-mal geändert.
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ToughDaddy
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von ToughDaddy »

adal hat geschrieben: Du wirst dich wundern: Auch bei rücksichtslosem Fahren entscheiden die Gerichte immer öfter auf Eventualvorsatz statt auf Fahrlässigkeit.
Aha? Hast Statistiken dazu?


@pikant

Stimmt, da setzt Du auf Notwehr. Ganz vergessen. :rofl:
Ich vergesse immer wieder bei Dir: Polizei und StA haben immer Recht. So wie die Partei.
Widerlich sind Deine Unterstellungen, wenn Du schon fragst. Und was es für Dich ist, ist völlig irrelevant außer Du kommst mal mit Argumenten und in diesem Fall Definitionen.
Achso mal wieder im Eifer des Gefechts irgendwas behauptet?
Normalerweise klingelt die Polizei und teilt mit, dass sie einen Durchsuchungsbefehl haben.
Der Rest ist mal wieder nur Geschreibe aus Deinem Schaum. Sowas soll man doch nicht ernst nehmen oder?
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BruceLee
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von BruceLee »

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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von RayBan »

pikant hat geschrieben: :rofl:
die SEK klingelt und fraegt hoeflich an.......

das war ein gefaehrlicher Rocker mit einer Schusswaffe - deshalb die SEK

und die soll klingeln und anfragen :yippie: :giggle:
Das SEK "klingelt" gemeinhin mit einem Rammbock an. Desöfteren auch an den falschen Türen...
Aufgegeben wird höchstens ein Brief

Die Wahrscheinlichkeit in einem Bett zu sterben, ist mit einer großen Schnauze geringer.
pikant
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von pikant »

die Faktenlage ist klar:

Durchsuchungsbefehl bei einem gefaehrlichen Rocker mit Schusswaffe und scharfer Munition im Haus
SEK musste wegen der ausserordentlichen Gefahrenlage ran

ein Beamter wurde kaltbluetig beim Betreten des Hauses von diesem Verbrecher getoetet
nun sitzt er in Untersuchungshaft!

wie man hier diesen Verbrecher auch nur ansatzweise verteidigen kann, entzieht sich meiner Sachkenntnis

pikant steht auf der Seite des Gesetzes und des Rechtsstaates :thumbup:
pikant
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von pikant »

...ohne Vorwarnung geschossen - Polizisten waren noch gar nicht in der Wohung

was fuer ein niedertraechtiges Verbrechen - abscheulich :sick:
Zuletzt geändert von pikant am Donnerstag 18. März 2010, 17:01, insgesamt 1-mal geändert.
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RayBan
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von RayBan »

Ich kann mich ja täuschen aber soweit ich mich erinnere, hat die Vorhängerorganisation einen Schützenverein in Rheinland-Pfalz quasi unterwandert, um sich legal bewaffnen zu können...
Aufgegeben wird höchstens ein Brief

Die Wahrscheinlichkeit in einem Bett zu sterben, ist mit einer großen Schnauze geringer.
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Thomas I
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Thomas I »

ToughDaddy hat geschrieben: So einfach, kannst ihn dort nicht nachweisen. Anonsten müßtest bei jedem Autounfall auf Grund von überhöhter Geschwindigkeit auf Totschlag plädieren.
Also z.b. bei 70 oder 80 in der 30er-Zone würde ich das auch.
ToughDaddy hat geschrieben: Nee ist eben kein dolus eventualis.
Und woran soll der hier bitte scheitern?

ToughDaddy hat geschrieben: Nee Erlaubnistatbestandsirrtum.
Und warum genau?
ToughDaddy hat geschrieben: Notwehrprovokation wäre was ganz anderes. Aber nicht sowas. Notwehrprovokation ist es, wenn ich jemanden die ganze Zeit herausfordere durch Beleidigungen usw. und dann direkt im Anschluss eine in die Fresse bekomme und mich dann "wehre".
Also nix mit doppelter Irrtum.
Wie direkt der Anschluss sein muß ist in der Rechtsprechung und Rechtslehre durchaus umstritten.
ToughDaddy hat geschrieben: @amun ra
Darum könnte ein guter Anwalt, welche sich die HA wohl leisten können, auf Erlaubnistatbestandsirrtum plädieren.
Ein vernünftiger StA würde nicht gleich von Mord fasseln, um den Populismus zu bedienen, sondern erstmal überlegen und in Ruhe etwas vorbereiten.;)
Nein Tötungsvorsatz bedeutet nunmal, dass sich auf jemanden feuere, um ihn zu töten. Wie gesagt, da wird es hier schon sehr schwierig, da reicht das abfeuern auf die Tür nicht aus. Vor allem, wenn man bedenkt, dass nur 2 Schüsse abgegeben wurden.
Für Vorsatz reicht, dass man die Möglichkeit erkennt jemanden zu töten und den Eintritt dieser Folge in Kauf nimmt.
Und genau das ist der Fall wenn ich durch eine Tür schiesse an der sich jemand zu schaffen macht.
ToughDaddy hat geschrieben: Da es dort wohl Einfamilienhäuser sind, muss es nicht unbedingt eine normale Tür gewesen sein. Vor allem nicht, wenn man bedenkt, was er für "Gegner" hatte.
Und was genau ist eine nicht normale Tür?
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von RayBan »

ToughDaddy hat geschrieben: Ja es ist üblich zu klingen und den Durchsuchungsbefehl vorzuzeigen und nicht einfach einzubrechen.

Beim SEK ist sowas aber nicht üblich...
Aufgegeben wird höchstens ein Brief

Die Wahrscheinlichkeit in einem Bett zu sterben, ist mit einer großen Schnauze geringer.
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Re: Rocker erschießt SEK-Beamten

Beitrag von Isebrandt »

Isebrandt hat geschrieben:
Zumal der Kollege zweifellos in Höhe des Oberkörpers geschossen hat.

Um da keinen bedingten Tötungsvorsatz zu erkennen, müsste man schon unterstellen, dass der Schütze einem kleinwüchsigen, Werbezettel verteilenden Grundschüler an seiner Haustür eine Lektion erteilen wollte.
ToughDaddy hat geschrieben: @isebrandt
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Damit kannst Du pickligen Rechtsreferendaren kommen.

Kenner bedienen sich kurzerhand höchstrichterlicher Rechtsprechung, deren Grundsatz da lautet (BGH 2 StR 331/03 vom 17.12.2003):

„Bei Einsatz eines äußerst gefährlichen Tatmittels, wie es eine vollautomatische Schußwaffe ist, kann sich die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes insbesondere bei unkontrollierbarem Einsatz im Einzelfall aufdrängen.“( zitiert nach juris)

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz erkennt der BGH dann, wenn die Knarre nach unten gehalten wird, und führt in seiner unendlichen Weisheit aus:

„Allein aus der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung kann jedoch dann nicht auf den Tötungsvorsatz geschlossen werden, wenn der Täter aus einer Maschinenpistole von der Straße aus mit nach unten gerichteter Zielrichtung neun Schüsse auf die verschlossene Tür einer Gastwirtschaft abgegeben hat.“ (BGH, a.a.O.)

So, Hase, jetzt darfst Du gerne noch einmal subsumieren, ob der Kollege Rocker hier seine Schusswaffe nach unten oder auf den Oberkörper des toten Polizisten gehalten hat.
Collar turned up, back straight, chest stuck out, he glided into the arena as if he owned the fucking place.
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