Ich habe mir mal die bisherigen Beiträge angesehen und die pro und contra Argumente zusammengetragen.
Ein zentrales Thema ist das Streikrecht.
Angerissen wurde wieder einmal die unbegründete Privatisierungmöglichkeit, der aber bereits ein ganzes Thema gewidmet wurde.
Dazu passen die Aussagen der "Gegner" des Berufsbeamtentums, dass für die Ausübung keine besonderen Treue oder sonstigen Pflichten notwendig sind.
Im Prinzip würde damit der Eid auf unserer Grundgesetz ebenfalls entfallen. Ich gehe mal davon aus, dass anders als bei der Privatisierung, die staatlichen Aufgaben immer noch in Firmen unter einer gewissen staatlichen Führung bzw. öffentlichen Zulassung wahrgenommen werden sollen. Dies würde den Unterschied zur Privatisierungforderung ausmachen.
Ein weiteres Argument gegen das Berufsbeamtentum ist, dass die Unkündbarkeit nicht mehr zeitgemäß sei. Würde das zutreffen, wäre die nächste Forderung der logische Schluß, eine Sozialversicherungspflicht muss aus sozialen Gründen für alle gelten.
Dem schließt sich die Forderung nach einem Leistungsprinzip an.
Was sagt denn das BVerfG zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums?
Das Grundgesetz sieht im Berufsbeamtentum eine Institution, die, gegründet auf Sachwissen, fachliche Leistung und loyale Pflichterfüllung eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften darstellen soll.
Da der politsiche Einfluß mittlerweile beängstigende Ausmaße angenommen hat, wird die Feststellung des BVerfG ab absurdum geführt.
So lange die heutigen Pflichten in Arbeitsverträge umgesetzt werden können, besteht diesbezüglich tatsächlich kein Bedarf den Beamtenstatus weiter aufrecht zu erhalten.
Die EMRK widerspricht ja bereits den Einschränkungen der Koalitionsfreiheit, der politischen Betätigung und der Meinungsfreiheit für weite Teile des Beamtentums. Demnach dürfen diese Einschränkungen nur für hoheitlich tätige Personen Gültigkeit haben und das wären Polizei ud Militär.
Nun stellt sich natürlich die Frage, warum sie gerade diese Berufsgruppen ohne einen Ausgleich den Einschränkungen ihrer Freiheitsrechte unterwerfen sollten?!
Früher - noch gar nicht so lange her - mussten Beamten sich für alle möglichen Entscheidungen im Privatbereich das Einverständnis des Dienstherrn einholen, so z.B. vor der Heirat.
Auch heute noch sind bestimmte Zustimmungen erforderlich, so z.B. bei einer Nebentätigkeit, die ja auch in Arbeitsverträgen eingeschränkt werden können, wobei sich das in erster Linie auf die Arbeitskraft des AN und die Wettbewerbsfähigkeit des AG beziehen.