Dass diese Sezession nicht passiert ist, ist eine Tatsache. Und wenn du glaubst, dass sie sich so ohne Weiteres damit zufrieden geben, dass sie ihre Unabhängigkeit nicht bekommen, hast du keine Ahnung von den Katalanen. Aber im Gegensatz zu Russland und deren Marionetten auf der Krim und in der Ostukraine ist den Katalanen das Völkerrecht geläufig.BATA » Di 18. Aug 2015, 23:56 hat geschrieben: In Spanien hat die Regierung das Referendum der Katalanen verweigert. OK
Jetzt hätten die Katalanen grundsätzlich zwei Möglichkeiten.
a) Sich dem Diktat der Regierung in Madrid zu fügen und ihren Traum von Unabhängigkeit vergessen.
b) Das Referendum gegen den Willen der Zentralregierung durchführen und damit eine einseitige Sezession in Gang setzen.
Katalanen haben sich für die Diktatur entschieden - das ist natürlich ihr gutes Recht.
Die Bürger der Krim (und nicht Russland) haben sich für die Zweite Option entschieden. Das ist auch ihr gutes Recht.
Die Krim, war in einer etwas anderen Situation.
Ende Februar 2014 kam es in Kiew zu einer durch gewalt begleitete illegale Machtergreifung durch die Opposition. Die eigentliche Regierung der Ukraine wurde vertrieben. Die Opposition ernannte sich selbst illegal zur neuen Übergangsregierung. Dabei wurden grobe Verstöße gegen die Verfassung begangen.
Um Analogie mit Katalonien herzustellen, müssten wir uns einen Putsch in Madrid vorstellen. Mit richtigen Barrikaden. Mit geplünderten Polizeistationen. Mit Besetzten Regierungsgebäuden. Mit brennenden Polizisten und Phantomscharfschützen die in die Menge, die Polizei, Journalisten und überhaupt alles was sich bewegt in ein Blutbad verwandeln. Und geputscht haben spanische Nationalisten welche vor dem Putsch den Verbot der Katalonischen Sprache forderten. Dann hätten wir ungefehr die gleichen Bedienungen.
Als ob die Regierung Kataloniens auch nur eine Minute mit der einseitigen Sezession zögern würde...
Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Meine Frage war, ob irgendein Land die einseitige Sezession eines ihrer Gebiete als völkerrechtlich legal ansehen würde und nach der Sezession sagen würde: Okay, wir waren zwar dagegen, aber sie haben demokratisch abgestimmt und wir müssen das akzeptieren.BATA » Mi 19. Aug 2015, 00:05 hat geschrieben: Das ist eine sinnlose Frage. Natürlich nicht. Schließlich war es eine EINSEITIGE Sezession.
Ist dir der Unterschied zwischen einer einseitigen und einer einvernehmlichen Sezession überhaupt klar?
Wenn ja, verstehe ich nicht warum du diese Frage stellst.
Wenn Serbien Kosovo anerkannt hätte, wär diese Sezession nicht einseitig sondern wäre einvernähmlich und niemand hätte irgend ein Problem damit.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
War der Kosovo feindlich besetzt?BATA » Di 18. Aug 2015, 23:16 hat geschrieben:
Das Parlament des Kosovo mit seiner albanischen Bevölkerungsmehrheit erklärte am 17. Februar 2008 die Unabhängigkeit von Serbien und zwar ganz ohne ein Referendum. 110 von 193 UN Staaten haben Kosovo als einen Souveränen Staat anerkannt.
Die Unabhängigkeitserklärung wurde von 109 Parlamentsmitgliedern, demokratisch gewählt, verabschiedet, ohne die Anwesenheit fremder Truppen, die eine Entscheidung forcierten.
Ein klassischer Äpfel-Birnen-Vergleich, wobei ich mich nicht erinnern kann, dass die Kosovaren das SBR der Völker in ihrer Unabhängigkeitserklärung überhaupt erwähnten.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Edit: Entschuldigung, voreiliger Kommentar.BATA » Mi 19. Aug 2015, 00:34 hat geschrieben: ja, billig aus dem kontext gerissen und verdreht. So wurde das nicht gesagt.
Vielleicht hält die Süddeutsche ihre Leser für Vollidioten? Keine Ahnung.
Zuletzt geändert von Gauvain am Mittwoch 19. August 2015, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Darüber gibt es nicht den geringsten Zweifel und weil es so ist, lehnen EU und UN eine Anerkennung ab. Wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht. Muss man eigentlich nicht mehr diskutieren, da Putin ja die feindliche Übernahme mehr oder weniger bestätigt hat.Cobra9 » Mi 19. Aug 2015, 14:56 hat geschrieben:
Dumm nur das Putin selber Dich wiederlegte ne ? Putin selber sagte die Krim wieder nach Rusland zu holen war geplant. Eine Planung dazu ist eine Vorstufe zur Handlung. Handlung mit der Entsendung von Soldaten bedeutet Besetzung. Russland war nie eingeladen von Kiew sich die Krim zu holen.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Fakt ist, dass auch in deiner Version Putin zugibt, dass er aktiv die Annexion der Krim betrieben hat. Dafür gibt es völkerrechtlich keine Rechtfertigung, auch wenn Putin glaubt, er habe das Recht dazu gehabt.BATA » Mi 19. Aug 2015, 11:39 hat geschrieben: So wurde das nicht gesagt. Da war keine Rede von einer Rückholung der Krim, sondern die Rede war von der Rückkehr der Krim.
Wenn jemand zurückkehrt ist das etwas anderes als wenn jemand zurück geholt wird.
Ist dir das von der Novaja Gazeta veröffentlichte Strategiepapier bekannt, das klar darauf hindeutet, dass die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine in Russland damals schon beschlossene Sache waren?BATA » Mi 19. Aug 2015, 11:39 hat geschrieben: Was hat er da gemeint?
Den Putsch in Kiew und die Tatsache, dass die Krim sich wegen der Unruhen in Kiew bereits seit Anfang Februar mitten im Sezessionsprozess befand.
Nur, wenn man davon ausgeht, dass Putin in jedem Fall und unbedingt die Wahrheit sagt. Aber auch dann hätte Putin nicht das Recht, die Krim zu annektieren.BATA » Mi 19. Aug 2015, 11:39 hat geschrieben: Allein dieser Satz macht die Darstellung der Süddeutschen nichtig, dass es sich angeblich um einen Befehl zur Okkupation der Krim handelte.
Nur, dass Russland mit Truppenpräsenz und Wahlfälschung dafür gesorgt hat, dass das Referendum gar nicht anders ausgehen konnte.BATA » Mi 19. Aug 2015, 11:39 hat geschrieben: Damit hat Putin die Aufnahme der Krim in die Russische Föderation vom Ergebnis des Referendums abhängig gemacht und auch die Möglichkeit zugelassen, dass die Bürger der Krim auch für den Verbleib in der Ukraine stimmen könnten. Die Vorstellung, Putin hätte vor dem Referendum die Rückkehr der Krim nach Russland zur beschlossenen Sache erklärt, ist damit nicht vereinbar.
Zuletzt geändert von Gauvain am Mittwoch 19. August 2015, 16:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Wolverine » Mi 19. Aug 2015, 15:09 hat geschrieben:
Darüber gibt es nicht den geringsten Zweifel und weil es so ist, lehnen EU und UN eine Anerkennung ab. Wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht. Muss man eigentlich nicht mehr diskutieren, da Putin ja die feindliche Übernahme mehr oder weniger bestätigt hat.
1. Putin ist unfehlbar
2. Kritik an Putin ist westliche Propaganda
3. Die "Zivilgesellschaft" in Russland ist grundsätzlich von der CIA bezahlt.
4. Bei Zweifeln siehe Punkt 1
Ehemaliger Putin-Troll erklagt Entschädigung : http://www.tagesschau.de/ausland/trollfabrik-101.html
Dont take your organs to heaven !
Heaven knows we need them here !
Dinge, die Impfgegner sagen : https://www.facebook.com/impfgegnerzitate/
Sleep On The Floor https://www.youtube.com/watch?v=v4pi1LxuDHc
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Kein Zweifel daran.BingoBurner » Mi 19. Aug 2015, 15:40 hat geschrieben:
1. Putin ist unfehlbar
2. Kritik an Putin ist westliche Propaganda
3. Die "Zivilgesellschaft" in Russland ist grundsätzlich von der CIA bezahlt.
4. Bei Zweifeln siehe Punkt 1
Ehemaliger Putin-Troll erklagt Entschädigung : http://www.tagesschau.de/ausland/trollfabrik-101.html

Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
genau, er hat sich einfach aus der Verantwortung gezogen und meldete sich dann aus dem Exil per Video, behauptete vertrieben worden zu sein, nannte die Vorgänge in Kiew kriminell und wollte immer noch der einzige legitime Präsident der Ukraine sein.Alexyessin » Mi 19. Aug 2015, 15:33 hat geschrieben: Parlamentspräsident war doch demokratisch legitimiert - er hat sich ja aus dem Staub gemacht, das alte Klauschwein Janukowitsch.
Wozu das alles wenn er die Nase voll hatte?
Schauen wir mal in die Ukrainische Verfassung.Cobra9 » Mi 19. Aug 2015, 15:39 hat geschrieben:
Wiktor Janukowytsch hat das Amt verlassen und ist nach Russland geflüchtet. Der vom Parlament genannte Grund, dass er durch Verlassen des Landes seine Präsidentschaft verwirkt hätte, ist in der Verfassung nicht vorgesehen. Tja nun könnte man sich streiten. Ich tendiere dazu das Janukowitsch sich selbst aus dem Amt entfernt hat durch seine Flucht, den er wollte sich der Strafverfolgung entziehen. Meine Meinung.
Das stimmt nicht, dass die Verfassung das nicht vorsieht wenn der Präsident seine Pflichten verletzt. Sehr wohl.
Der Präsident leistet bei seinem Amtsantritt einen Eid, indem er die Treue schwört.
Wenn er sich aus der Verantwortung zieht und einfach abhaut, dann begeht er damit Hochverrat.Ukrainische Verfassung hat geschrieben: Artikel 104
Der Präsident der Ukraine leistet folgenden Eid:
"Ich (Name und Vorname), durch den Willen des Volkes gewählter Präsident der Ukraine, schwöre beim Antritt dieses hohen Amtes der Ukraine die Treue. Ich verpflichte mich, mit all meinen Handlungen die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine zu verteidigen, ich um das Wohl des Vaterlandes und den Wohlstand des Ukrainischen Volkes zu sorgen, die Rechte und Freiheiten der Bürger zu schützen, die Verfassung der Ukraine und die Gesetze der Ukraine zu befolgen, meine Pflichten im Interesse aller Bürger zu erfüllen und das Ansehen der Ukraine in der Welt zu erhöhen."
Wenn er tatsächlich einfach abgehauen ist, dann kann er wegen Hochverrats angeklagt und verurteilt werden.
Als verurteilter Verbrecher ist er als Präsident nicht tragbar und kann vom Parlament über ein Amtsenthebungsverfahren nach Artikel 111 ganz legal abgewickelt werden.
Was hatte die Übergangsregierung also daran gehindert den alten Präsidenten legal abzuwickeln und seinen Hochverrat vom Obersten Gericht bestätigen zu lassen?Ukrainische Verfassung hat geschrieben: Artikel 111.
Der Präsident der Ukraine kann des Begehens von Hochverrat oder eines anderen Verbrechens vom Parlament der Ukraine in einem Amtsenthebungsverfahren vorzeitig des Amtes enthoben werden.
...
Der Beschluß über die Amtsenthebung des Präsidenten der Ukraine im Amtsenthebungsverfahren wird vom Parlament der Ukraine mit der Mehrheit von mindestens drei Vierteln der durch die Verfassung bestimmten Anzahl seiner Mitglieder nach der Prüfung der Sache durch das Verfassungsgericht der Ukraine und nach Erhalt seines Gutachtens bezüglich der Einhaltung des verfassungsmäßigen Verfahrens der Untersuchung und Behandlung des Amtsenthebungsverfahrens und des Gutachtens des Obersten Gerichts darüber, daß die Handlungen, deren der Präsident der Ukraine angeklagt wird, den Tatbestand des Hochverrats oder eines anderen Verbrechens erfüllen, gefällt.
Möglicherweise, weil man sich ihm nicht vor Gericht stellen wollte? Möglicherweise wäre dabei nicht nachzuweisen gewesen, dass er die Ukraine verraten habe?
Möglicherweise weil man sich fürchtete er könne beweisen dass er vertrieben worden sei. In diesem Fall wäre die Übergangsregierung nichts anderes als Terroristen.
Alle anderen Formen von vorzeitiger Beendigung der Amtsausübung, wie zum Beispiel eine Abstimmung im Parlament, sind damit verfassungswidrig.Ukrainische Verfassung hat geschrieben: Artikel 108.
Der Präsident der Ukraine nimmt seine Befugnisse bis zum Amtsantritt des neu gewählten Präsidenten wahr.
Die Befugnisse des Präsidenten der Ukraine enden vorzeitig in folgenden Fällen:
1) Rücktritt;
2) Verhinderung der Amtsausübung aus gesundheitlichen Gründen;
3) Amtsenthebung in einem Amtsenthebungsverfahren;
4) Tod.
Ok, die Übergangsregierung hatte de-facto jetzt erst einmal die Kontrolle. Soweit alles in Ordnung. Aber sie muss sich trotzdem an die Verfassung halten. Sonst begeht sie selbst Hochverrat.Cobra9 hat geschrieben:Wir können auch noch anführen das gem. Effektivitätsgrundsatz nicht die Legalität ausschlaggebend ist, sondern entscheidend war, dass die neue Regierung wirklich die effektive Herrschaftsgewalt in der Ukraine ausübte nach der Flucht des Herrn. Durch seine Flucht löste er eine Reaktion aus. Will einfach gesagt bedeuten:
Völkerrechtlich kommt es darauf an, ob die neue Regierung effektiv die Herrschaftsgewalt in der Ukraine ausübte nach der Flucht von Janukowitsch und das ist wohl ausreichend geklärt. Mit den Neuwahlen war das Thema dann eh vorbei.
Es gab überhaupt keinen Grund Janukowitsch illegal abzusetzen. Es war alles vorhanden um es legal zutun. Davon abgesehen, war nach der Besetzung der Rada die Verhältnisse im Parlament verändert worden. Die ehemalige Opposition dominierte das Parlrament, während die eigentliche Regierungspartei sogut wie überhaupt nicht mehr vertreten war. Das ist mit einer spontanen Flucht des Präsidenten nicht zu erklären.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Welche Verfassung deckt ab das der Präsident eines Landes aus dem Land flüchtet und sich der Strafverfolgung entzieht ? Ich kenn da offen gesagt keine. Durch seine Flucht hat Janukowitsch jede legale Möglichkeit mit Vorsatz in den Wind geschlagen die Sache zu klären gem. Verfassung. Offiziell wird Janukowitsch polizeilich gesuchtBATA » Mi 19. Aug 2015, 17:25 hat geschrieben:
genau, er hat sich einfach aus der Verantwortung gezogen und meldete sich dann aus dem Exil per Video, behauptete vertrieben worden zu sein, nannte die Vorgänge in Kiew kriminell und wollte immer noch der einzige legitime Präsident der Ukraine sein.
Wozu das alles wenn er die Nase voll hatte?
Schauen wir mal in die Ukrainische Verfassung.
Das stimmt nicht, dass die Verfassung das nicht vorsieht wenn der Präsident seine Pflichten verletzt. Sehr wohl.
Der Präsident leistet bei seinem Amtsantritt einen Eid, indem er die Treue schwört.
Wenn er sich aus der Verantwortung zieht und einfach abhaut, dann begeht er damit Hochverrat.
Wenn er tatsächlich einfach abgehauen ist, dann kann er wegen Hochverrats angeklagt und verurteilt werden.
Als verurteilter Verbrecher ist er als Präsident nicht tragbar und kann vom Parlament über ein Amtsenthebungsverfahren nach Artikel 111 ganz legal abgewickelt werden.
Was hatte die Übergangsregierung also daran gehindert den alten Präsidenten legal abzuwickeln und seinen Hochverrat vom Obersten Gericht bestätigen zu lassen?
Möglicherweise, weil man sich ihm nicht vor Gericht stellen wollte? Möglicherweise wäre dabei nicht nachzuweisen gewesen, dass er die Ukraine verraten habe?
Möglicherweise weil man sich fürchtete er könne beweisen dass er vertrieben worden sei. In diesem Fall wäre die Übergangsregierung nichts anderes als Terroristen.
Alle anderen Formen von vorzeitiger Beendigung der Amtsausübung, wie zum Beispiel eine Abstimmung im Parlament, sind damit verfassungswidrig.
Ok, die Übergangsregierung hatte de-facto jetzt erst einmal die Kontrolle. Soweit alles in Ordnung. Aber sie muss sich trotzdem an die Verfassung halten. Sonst begeht sie selbst Hochverrat.
Es gab überhaupt keinen Grund Janukowitsch illegal abzusetzen. Es war alles vorhanden um es legal zutun. Davon abgesehen, war nach der Besetzung der Rada die Verhältnisse im Parlament verändert worden. Die ehemalige Opposition dominierte das Parlrament, während die eigentliche Regierungspartei sogut wie überhaupt nicht mehr vertreten war. Das ist mit einer spontanen Flucht des Präsidenten nicht zu erklären.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/u ... 55249.html
Es scheint so zu sein, dass das Amtsenthebungsverfahren formaljuristisch nicht ordnungsgemäß erfolgte. Allerdings weiß ich nicht, ob der Präsident nach der Verf. von 1996 während eines Amtsenthebungsverfahrens sein Amt hätte Ruhen lassen müssen (Abgabe an Vize-Präsidenten) und erst wieder hätte aufnehmen können, nachdem das Verfassungsgericht eine Amtsenthebung für ungültig erklärt hätte oder aber die letztlich nötige 3/4 Mehrheit in der Rada nicht zustandegekommen wäre. Man muss hierbei berücksichtigen, dass der reine Wortlaut eines Gesetzes immer auch einer juristischen Interpretation innerhalb enger Grenzen ausgesetzt ist. Ich hab in den ukr. Texten nichts gefunden was einen Vergleich ergibt. Außerdem steht bei Janukowitsch noch im Raum ob dessen Wahl legetim war damals usw. usw.
Sorry die Ukraine ist ein Filzloch. Ich bin jedenfalls der Meinung durch seine Flucht war es der RADA bsp. gar nicht möglich das reguläre Verfahren einzuleiten welche den Staatsverrat oder ein anderes Verbrechen des Präsidenten der Ukraine dokumentieren gem. Verfassung. Ich geb aber auch zu das mein Kentnisse der Fremdsprache bei den Texten dann massiv an die Grenzen kommt. Also bsp. ob der gute Janukowitsch hätte anwesend sein müssen bei den Verfahren usw usw......
Zum Herr Janukowitsch selber:
http://www.laender-analysen.de/ukraine/ ... ysen80.pdf
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
fremd, das in der krim andersdenkenden verhindert wurde, wollt ihr nicht glauben. in der ukraine soll das aber auch stattgefunden haben. und da wird es als nebenargument angeführt.BATA » Mi 19. Aug 2015, 16:25 hat geschrieben:Ok, die Übergangsregierung hatte de-facto jetzt erst einmal die Kontrolle. Soweit alles in Ordnung. Aber sie muss sich trotzdem an die Verfassung halten. Sonst begeht sie selbst Hochverrat.
Es gab überhaupt keinen Grund Janukowitsch illegal abzusetzen. Es war alles vorhanden um es legal zutun. Davon abgesehen, war nach der Besetzung der Rada die Verhältnisse im Parlament verändert worden. Die ehemalige Opposition dominierte das Parlrament, während die eigentliche Regierungspartei sogut wie überhaupt nicht mehr vertreten war. Das ist mit einer spontanen Flucht des Präsidenten nicht zu erklären.
was du auch von J sagen willst, er hat selbst einen prozeß unmöglich gemacht, weil er nach den osten ging. und putin machte es noch schlimmer, weil er die neutralität der ukraine schändete. er ließ ja janukowitsch durch russische soldaten nach R bringen.
außerdem: du schriebst
punkt 3 hat er selbst unmöglich gemacht. und n.m.m. war punkt 2 ohne weiteres gültig, denn »klauseuche«. er gehörte zu einer kleptokratie; war kleptomane.Die Befugnisse des Präsidenten der Ukraine enden vorzeitig in folgenden Fällen:
1) Rücktritt;
2) Verhinderung der Amtsausübung aus gesundheitlichen Gründen;
3) Amtsenthebung in einem Amtsenthebungsverfahren;
4) Tod
er hat also sowieso art 104 «das Wohl des Vaterlandes und den Wohlstand des Ukrainischen Volkes zu sorgen« geschändet. auch dafür hätte er sich verantworten sollen.
hast du den artikel gelesen über janukowitsch' wohnung??
nathan über mich: »er ist der unlinkste Nicht-Rechte den ich je kennengelernt habe. Ein Phänomen!«
blues über mich: »du bist ein klassischer Liberaler und das ist auch gut so.«
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Ne ist klar, die Medien kotzen sehr überzeugend, Wikipedia rezitiert usw... Aber das muss deshalb nicht der Wahrheit entsprechen.Wolverine » Mi 19. Aug 2015, 15:52 hat geschrieben: Auf vielen vorherigen Seiten wurde der Nachweis über die Invasionstruppen geführt.
Wir befinden uns in einem Informationskrieg, und wer ernsthaft meint Propaganda gäbe es nur auf der Anderen Seite, weil wir die Guten sind - der ist naiv.
Das haben die Medien so dargestellt in der Tat.Es gab eine "Abstimmung" unter Russlandfreundlichen Abgeordneten auf der Krim, es wurde ein neuer Ministerpräsident "gewählt", unter Ausschluss der russlandkritischen Abgeordneten, denen wurde sogar der Zugang mittels Waffen zum Parlament verwehrt, ukrainische Kasernen wurden blockiert, also die Soldaten am Ausrücken gehindert.....all das sind Faktoren die das Kriterium für eine Feindliche Besatzung erfüllen.
Hast du handfeste Beweise dafür gesehen? Nur wenn es in der Zeitung steht, muss es nicht wahr sein.
Ich kann objektiv beweisen, dass die Krimregierung lange vorher schon die Absicht erklärt hatte sich per Referendum abzuspalten und an Russland anzuschließen.
Dass die Regierung der Krim dazu mit Waffengewalt gezwungen werden musste ihre öffentlich erklärte Absichten tatsächlich in die Tat umzusetzen ist absurd.
Ich kann auch beweisen, dass die Krimregierung ihre angebliche Besetzung am Folgetag klar dementiert hatte.
Die Sondersitzung von der du sprichst, bei der angeblich irgendjemand zu irgendwas genötigt worden sei, war im Voraus angekündigt gewesen.
Es war angekündigt gewesen, dass dabei über den Status der Krim entschieden werden sollte.
Es war angekündigt gewesen, dass ein Neuer Ministerpräsident gewählt werden sollte.
Es wurden keine Truppen aus Moskau auf die Krim entsandt. Auf der Krim operierten die Truppen die auf der Krim stationiert waren.Viel schwerwiegender ist jedoch, was man hier auch nachlesen kann, die Entsendung spezieller Truppen aus Moskau, die natürlich bewaffnet und außerhalb der angemieteten Areala hoheitliche Aufgaben übernommen haben und spätestens dann spricht das Völkerrecht von einer feindlichen Besatzung.
Die Anwesenheit von Soldaten auf dem Territorium eines anderen Staates macht noch lange keine feindliche Besatzung aus. Nach dieser Logik wären wir hier in Deutschland von USA besetzt.
Es ist ein Unterschied ob ein Soldat kommt und sagt: Jetzt tun alle was ich sage
Oder ob er sagt: Ihr habt mich gerufen - sagt mir wie ich euch helfen kann.
Wenn jemand gezwungen worden wäre, dann hättest du recht. Die Absicht der Krim sich von der Ukraine abzuspalten, lässt sich in der Ukrainischen Presse viel weiter in die Vergangenheit verfolgen als dieseк ganze erfundene Käse den du vorhin aufgezählt hast.Erschwerend kommt hinzu, dass sehr wohl das Selbstbestimmungsrecht der Völker im Falle dieser Abspaltung nicht greifen kann.
Versuche es. Ich bin sehr gespannt.Auch die UN ist sich über den Missbrauch bewusst und hat deshalb natürliche Sperren eingebaut, wie z.B. das nicht jede Minderheit sich zum Staat ausrufen kann.
Weder wurde die russische Minderheit in der Ukraine systematisch verfolgt, noch misshandelt, noch gab es Apartheidgesetze. Du kannst dir solche Tapeten in Zukunft sparen. Den Nachweis über die verfassungs- und Völkerrechtswidrigkeit kann ich in wenigen Sätzen ausführen.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Nur, dass die US-Soldaten meines Wissens auf ihren Stützpunkten bleiben und nicht in voller Bewaffnung durch die Strassen von Rheinland-Pfalz marschieren, schon gar nicht ohne Genehmigung durch mindestens die Regierung des Bundeslandes und schon gar nicht, wenn eine wichtige, die USA betreffende Abstimmung ansteht. Ich würde jede Wette eingehen, dass in so einem Fall du zu den ersten gehören würdest, die lautstark dagegen protestieren würden.BATA » Mi 19. Aug 2015, 17:07 hat geschrieben: Es wurden keine Truppen aus Moskau auf die Krim entsandt. Auf der Krim operierten die Truppen die auf der Krim stationiert waren.
Die Anwesenheit von Soldaten auf dem Territorium eines anderen Staates macht noch lange keine feindliche Besatzung aus. Nach dieser Logik wären wir hier in Deutschland von USA besetzt.
Es ist ein Unterschied ob ein Soldat kommt und sagt: Jetzt tun alle was ich sage
Oder ob er sagt: Ihr habt mich gerufen - sagt mir wie ich euch helfen kann.
Ach, übrigens: Bewaffnete Soldaten auf dem Territorium eines anderen Staates gelten nach wie vor als feindlicher Akt. Und letztendlich gehörte die Krim immer noch zur Ukraine und konnte nicht über den Kopf der ukrainischen Regierung hinweg russische Soldaten auf ihr Gebiet "einladen".
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Er wäre jedenfalls nicht der erste Staatschef der in seiner Abwesenheit verurteilt worden wäre.Cobra9 » Mi 19. Aug 2015, 17:39 hat geschrieben: Welche Verfassung deckt ab das der Präsident eines Landes aus dem Land flüchtet und sich der Strafverfolgung entzieht ? Ich kenn da offen gesagt keine.
Im Zuge des Arabischen Frühlings floh Ben Ali nach 23 Jahren im Amt im Januar 2011 ins Exil nach Saudi-Arabien. Schon mehrfach wurde er in Abwesenheit von Gerichten verurteilt - zum Beispiel 2012 wegen der Mitschuld am Tod von Demonstranten zu lebenslanger Haft.
Noch ein Paar Beispiele:
http://www.handelsblatt.com/archiv/zent ... 92804.html
http://de.euronews.com/2008/05/26/athio ... erurteilt/
http://www.sueddeutsche.de/politik/kirg ... -1.1594674
Viele Ex-Nazis wurden bei den Nürnberger Prozessen verurteilt ohne anwesend zu sein.
Das Gericht ist für die Rechtssprechung auf die Anwesenheit des Angeklagten grundsätzlich nicht angewiesen.
Im Rechtsstaat hat jeder Angeklagte die Möglichkeit sich vor Gericht zu verteidigen. Aber er muss es nicht. Wenn er sich nicht verteidigen will, dann muss er mit dem Urteil leben oder sich ihm in einem Revisionsprozess stellen.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/u ... 55249.htmlOffiziell wird Janukowitsch polizeilich gesucht
Du bist nicht auf dem laufenden. Interpol hat Janukowitsch von der Fahndungsliste genommen.
http://derstandard.at/2000019527959/Ukr ... dungsseite
sorry, muss hier erstmal abbrechen. Melde mich nachher nochmal.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Lies den Strang, dann ist dir geholfen.Gauvain » Mi 19. Aug 2015, 18:19 hat geschrieben:
Nur, dass die US-Soldaten meines Wissens auf ihren Stützpunkten bleiben und nicht in voller Bewaffnung durch die Strassen von Rheinland-Pfalz marschieren, schon gar nicht ohne Genehmigung durch mindestens die Regierung des Bundeslandes und schon gar nicht, wenn eine wichtige, die USA betreffende Abstimmung ansteht. Ich würde jede Wette eingehen, dass in so einem Fall du zu den ersten gehören würdest, die lautstark dagegen protestieren würden.
Ach, übrigens: Bewaffnete Soldaten auf dem Territorium eines anderen Staates gelten nach wie vor als feindlicher Akt. Und letztendlich gehörte die Krim immer noch zur Ukraine und konnte nicht über den Kopf der ukrainischen Regierung hinweg russische Soldaten auf ihr Gebiet "einladen".

Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Wenn irgend etwas deiner Ansicht nach falsch sein sollte an dem, was ich geschrieben habe, dann raus damit. Ansonsten:von Grimm » Mi 19. Aug 2015, 19:37 hat geschrieben: Lies den Strang, dann ist dir geholfen.

Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Ich zitiere dich:Gauvain » Mi 19. Aug 2015, 21:08 hat geschrieben:
Wenn irgend etwas deiner Ansicht nach falsch sein sollte an dem, was ich geschrieben habe, dann raus damit. Ansonsten:
Nochmal, es herrscht Frieden auf der Krim.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Meinst du das hier?von Grimm » Mi 19. Aug 2015, 20:34 hat geschrieben: Ich zitiere dich:
Nochmal, es herrscht Frieden auf der Krim.
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?f ... 6#p2798876
Das Zitat stammt nicht von mir, sondern von IndianRunner, du Intelligenzbolzen.
Edit: Und was es mit der bisherigen Diskussion in diesem Strang zu tun haben soll, erschliesst sich mir auch beim zehnten Durchlesen nicht.
Zuletzt geändert von Gauvain am Mittwoch 19. August 2015, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Nehmen wir an die Rheinland-Pfälsische Regierung hätte ein Referendum zum Verlassen des Bundes und Anschluss an die USA angekündigt. (Wie auch immerGauvain hat geschrieben:Nur, dass die US-Soldaten meines Wissens auf ihren Stützpunkten bleiben und nicht in voller Bewaffnung durch die Strassen von Rheinland-Pfalz marschieren, schon gar nicht ohne Genehmigung durch mindestens die Regierung des Bundeslandes und schon gar nicht, wenn eine wichtige, die USA betreffende Abstimmung ansteht. Ich würde jede Wette eingehen, dass in so einem Fall du zu den ersten gehören würdest, die lautstark dagegen protestieren würden.

USA lässt die GI's die in RP stationiert sind ausschwärmen und in der Nähe der Bundeswehrkasernen patroilieren.
Das Referendum findet gegen den Willen der Bundesregierung statt und fällt mit großer Mehrheit für die Abspaltung von Rheinland-Pfalz aus.
Wenn sich RP daraufhin Unabhängig erklärt und kurze Zeit später ein weiteres Mitglied der Vereinigten Staaten wird, dann war das keine Annexion durch die USA, weil die Initiative nicht von USA ausging, sondern von Bürgern von Rheinland-Pfalz und von ihren Volksvertretern.
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
seit wann muß der annektierer auch initiator sein? nochmals, habt ihr eigentlich eine idee von geschichte ??BATA » Mi 19. Aug 2015, 20:58 hat geschrieben:USA lässt die GI's die in RP stationiert sind ausschwärmen und in der Nähe der Bundeswehrkasernen patroilieren.
Das Referendum findet gegen den Willen der Bundesregierung statt und fällt mit großer Mehrheit für die Abspaltung von Rheinland-Pfalz aus.
Wenn sich RP daraufhin Unabhängig erklärt und kurze Zeit später ein weiteres Mitglied der Vereinigten Staaten wird, dann war das keine Annexion durch die USA, weil die Initiative nicht von USA ausging, sondern von Bürgern von Rheinland-Pfalz und von ihren Volksvertretern.
putin sollte nicht in der krim begonnen sein, sollte nicht in ostukraine begonnen sein; sollte nicht in moldawien, abchasien begonnen sein.
wo ganz sicher R nicht begann ist tsjetsjenien. wire haben gesehen wie rußland dann reagiert »das ist ja anders, denn das sind verbrecher und mörder«.
ein gutes beispiel von »manipulierte« initiation ist der anschluß von österreich; sudetendeutschland und natürlich müssen wir danzig nicht vergessen.
nathan über mich: »er ist der unlinkste Nicht-Rechte den ich je kennengelernt habe. Ein Phänomen!«
blues über mich: »du bist ein klassischer Liberaler und das ist auch gut so.«
blues über mich: »du bist ein klassischer Liberaler und das ist auch gut so.«
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
und seit wann muß ein Vergewaltiger auch der Initiator sein?Nomen Nescio » Mi 19. Aug 2015, 22:24 hat geschrieben: seit wann muß der annektierer auch initiator sein?
das Ergibt sich aus der Definition:
Eine Annexion ist die erzwungene und einseitige und endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit.
Eine Vergewaltigung ist ja in Gewisser Hinsicht auch eine erzwungene und einseitige sowie endgültige "Eingliederung".
Du kannt aber nicht jemanden zum Vergewaltiger erklären, wenn das vermeintliche Opfer die Initiative hatte und es im Einvernehmen geschah.
Ok, nehmen wir an das wäre eine "manipulierte" initiative der Krim gewesen.ein gutes beispiel von »manipulierte« initiation ist der anschluß von österreich; sudetendeutschland und natürlich müssen wir danzig nicht vergessen.
Putin hat jedem Bürger der Krim das Gehirn gewaschen? Wilst du das sagen?
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Was heißt versuchen? Hier haben dir mittlerweile mindestens 10 User nachgewiesen, dass die völkerrechtswidrige Besetzung stattgefunden hat. Die bringt mit sich, dass jede Aktion unter Besatzung null and void ist, völkerrechtlich gesehen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass das "Referendum" verfassungswidrig war.BATA » Mi 19. Aug 2015, 17:07 hat geschrieben:
Versuche es. Ich bin sehr gespannt.
Punkt.

Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Ich geb dir ein viel besseres Beispiel. Die türkische Minderheit in Deutschland will sich für unabhängig erklären und mit Ankara verbinden. Sie streben ein Referendum an und "Laden" türkische Truppen ein, um dieses Referendum zu "schützen." Deiner Ansicht nach wäre es legal, wenn türkische Truppen in Deutschland ein türkisches Referendum schützen, in dem sie deutsche Soldaten daran hindern, die Invasoren zum Teufel zu jagen. Und das geht eben nicht, weshalb die UN klipp und klar gesagt hat, dass hier ein Verstoß gegen die territoriale Integrität vorliegt und die Entsendung feindlicher Truppen. Man kann nicht als Minderheit eigene Truppen einladen, um ein verfassungswidriges "Referendum" zu schützen. Die UN zieht sich die Bewertung ja nicht aus den Fingern, sondern als Vergleich die Besetzung der Türkei in Nordzypern heran.BATA » Mi 19. Aug 2015, 20:58 hat geschrieben:
Nehmen wir an die Rheinland-Pfälsische Regierung hätte ein Referendum zum Verlassen des Bundes und Anschluss an die USA angekündigt. (Wie auch immer) Die Bundesregierung verbietet die Durchführung des Referendums unter Berufung auf die Territoriale Integrität. RP-Regierung lässt sich nicht davon beeindrucken und beabsichtigt das Referendum trotzdem durchzuführen und bittet die USA um Schutz, für den Fall dass die Bundesregierung auf die Idee kommt die Bundeswehrsoldaten die in RP stationiert sind einzusetzen um das Referendum mit Gewalt zu stoppen.
USA lässt die GI's die in RP stationiert sind ausschwärmen und in der Nähe der Bundeswehrkasernen patroilieren.
Das Referendum findet gegen den Willen der Bundesregierung statt und fällt mit großer Mehrheit für die Abspaltung von Rheinland-Pfalz aus.
Wenn sich RP daraufhin Unabhängig erklärt und kurze Zeit später ein weiteres Mitglied der Vereinigten Staaten wird, dann war das keine Annexion durch die USA, weil die Initiative nicht von USA ausging, sondern von Bürgern von Rheinland-Pfalz und von ihren Volksvertretern.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Natürlich konnte die Krim durchaus so etwas tun. Natürlich war es Verfassungswiedrig. Die Ukrainische Verfassung ist aber nicht das Völkerrecht. Und Russland ist nicht an die Ukrainische Verfassung gebunden.Gauvain » Mi 19. Aug 2015, 18:19 hat geschrieben: Und letztendlich gehörte die Krim immer noch zur Ukraine und konnte nicht über den Kopf der ukrainischen Regierung hinweg russische Soldaten auf ihr Gebiet "einladen".
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Wenn das von dir kommt, nehme ich das als Kompliment.von Grimm » Mi 19. Aug 2015, 20:47 hat geschrieben: Sorry, ich hatte dir Intelligenz unterstellt.
Es tut mir leid, dass ich mich irrte.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Und ich würde hier konstatieren, dass das Völkerrecht für die Waldorfschule zu umfangreich ist und das Nachplappern von propagandistischem Selbstbeschwichtigen bei weitem nicht die rechtlichen Grundlagen eines Jurastudiums ersetzt.BATA » Mi 19. Aug 2015, 21:46 hat geschrieben:
Natürlich konnte die Krim durchaus so etwas tun. Natürlich war es Verfassungswiedrig. Die Ukrainische Verfassung ist aber nicht das Völkerrecht. Und Russland ist nicht an die Ukrainische Verfassung gebunden.
Der Bruch des Völkerrechts wurde in Aussagen von mehreren international anerkannten Völkerrechtler mehr als genug hier erläutert und zitiert, als dass das Gegenteil anhand einer zusammengekitteten Claque hier noch ernsthaft erwogen werden dürfte.
Hier ist nicht die selbstbeweihräuchernde Kittmasse sondern die juristische Bildung entscheidend.
Und du verstehst davon doch nur noch Bahnhof....

Zuletzt geändert von jan2009 am Mittwoch 19. August 2015, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Oh doch, genau das wäre es. Abgesehen davon, dass (das hatten wir schon unzählige Male) ein Land einem solchen Referendum zustimmen muss, stellen die amerikanischen Soldaten eine unzulässige Beeinflussung des Abstimmungsresultats dar. Mal ganz davon abgesehen, dass in der Ukraine niemand versucht hat, das Referendum mit Gewalt zu stoppen.BATA » Mi 19. Aug 2015, 20:58 hat geschrieben: Nehmen wir an die Rheinland-Pfälsische Regierung hätte ein Referendum zum Verlassen des Bundes und Anschluss an die USA angekündigt. (Wie auch immer) Die Bundesregierung verbietet die Durchführung des Referendums unter Berufung auf die Territoriale Integrität. RP-Regierung lässt sich nicht davon beeindrucken und beabsichtigt das Referendum trotzdem durchzuführen und bittet die USA um Schutz, für den Fall dass die Bundesregierung auf die Idee kommt die Bundeswehrsoldaten die in RP stationiert sind einzusetzen um das Referendum mit Gewalt zu stoppen.
USA lässt die GI's die in RP stationiert sind ausschwärmen und in der Nähe der Bundeswehrkasernen patroilieren.
Das Referendum findet gegen den Willen der Bundesregierung statt und fällt mit großer Mehrheit für die Abspaltung von Rheinland-Pfalz aus.
Wenn sich RP daraufhin Unabhängig erklärt und kurze Zeit später ein weiteres Mitglied der Vereinigten Staaten wird, dann war das keine Annexion durch die USA, weil die Initiative nicht von USA ausging, sondern von Bürgern von Rheinland-Pfalz und von ihren Volksvertretern.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Und deswegen muss es bei einer Annexion auch so sein? Kommt dir diese Argumentation nicht selbst reichlich idiotisch vor?BATA » Mi 19. Aug 2015, 21:33 hat geschrieben: Eine Vergewaltigung ist ja in Gewisser Hinsicht auch eine erzwungene und einseitige sowie endgültige "Eingliederung".
Du kannt aber nicht jemanden zum Vergewaltiger erklären, wenn das vermeintliche Opfer die Initiative hatte und es im Einvernehmen geschah.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Wie kommst du auf den Schmarrn? Selbst wenn eine solche Annexion völkerrechtlich legal wäre (man beachte den Konjunktiv), hat Russland auf ukrainischem Boden die ukrainische Verfassung zu achten. Oder bist du der Ansicht, jeder müsse nur die Gesetze und Vorschriften in seinem Heimatland beachten? Nach der Logik könnte jeder Ausländer in Deutschland ungestraft gegen das Gesetz verstossen - ist ja als Nichtdeutscher nicht an die deutschen Gesetze gebunden...BATA » Mi 19. Aug 2015, 21:46 hat geschrieben: Natürlich konnte die Krim durchaus so etwas tun. Natürlich war es Verfassungswiedrig. Die Ukrainische Verfassung ist aber nicht das Völkerrecht. Und Russland ist nicht an die Ukrainische Verfassung gebunden.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Mh, bisher der beste Einwurf. Vielen Dank dafür.Wolverine » Mi 19. Aug 2015, 22:44 hat geschrieben:
Ich geb dir ein viel besseres Beispiel. Die türkische Minderheit in Deutschland will sich für unabhängig erklären und mit Ankara verbinden. Sie streben ein Referendum an und "Laden" türkische Truppen ein, um dieses Referendum zu "schützen." Deiner Ansicht nach wäre es legal, wenn türkische Truppen in Deutschland ein türkisches Referendum schützen, in dem sie deutsche Soldaten daran hindern, die Invasoren zum Teufel zu jagen.
Nun, das ist natürlich nicht das Selbe.
Die Gruppe der türkischen Migranten in Deutscland bildet kein Völkerrechtliches Subjekt.
Die Gruppe der Krimbürger, bildet ein Völkerrechtliches Subjekt. Sie haben eine eigene Regierung, eine Verfassung und eine Nationalhymne. Das Territorium der Krim ist ihre Heimat und Existenzgrundlage. Da sind die Knochen ihrer Ahnen verscharrt.
Zuletzt geändert von BATA am Donnerstag 20. August 2015, 00:15, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Natürlich gibt es Putinismus, ebenso wie Francismus. Diverse Autoren haben darüber geschrieben. Es meint System und Ideologie des Putin-Regimes. Es enthält Merkmale des Interbellumfaschismus und wird von den rund zwei Dutzend wichtigsten rechtsextremen Parteien in Europa positiv rezepiert.Der General » Mittwoch 19. August 2015, 13:14 hat geschrieben:
Nein, dass siehst Du falsch. "Putinisten" oder auch "Putin-Versteher" ist nur ein Neoliberaler Kampfbegriff den auch die Medien nutzen und einige Trolle die sich in Internet Foren tummeln, bilden sich ein damit etwas bewirken zu können
Mehr dazu hier:
Kampfbegriff „Putin-Versteher“ –
Zum Niedergang politischer Diskurse in Deutschland
http://www.nachdenkseiten.de/?p=26839
Ob man nun für oder gegen Putin ist, hat mit einem Politischen Kompass absolut nichts zu tun. Das Ganze ist sehr vielschichtig.
Zum Thema der Trollhäuser in Russland gibt es ein interessantes Interview mit Ludmilla Sawtschuk: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 36286.html
>>We’ll always have Paris<<
[Humphrey Bogart als Rick Blaine in >Casablanca<, 1942]
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Lese erstmal etwas mit Substanz, wer als Völkerrechtssubjekt gesehen wird, bevor du in deinem bereits peinlichen Unwissen nun mal auch den seit Generationen in Deutschland lebenden Türken das Recht auf ihre Existenzgrundlage und Bestattung absprichst.BATA » Mi 19. Aug 2015, 23:13 hat geschrieben:
Mh, bisher der beste Einwurf. Vielen Dank dafür.
Nun, das ist natürlich nicht das Selbe.
Die Gruppe der türkischen Migranten in Deutscland bildet kein Völkerrechtliches Subjekt.
Die Gruppe der Krimbürger, bildet ein Völkerrechtliches Subjekt. Sie haben eine eigene Regierung, eine Verfassung und eine Nationalhymne. Das Territorium der Krim ist ihre Heimat und Existenzgrundlage. Da sind die Knochen ihrer Ahnen verscharrt.
Die In Kreml im Bezug auf Ukraine geweckten und geschürten braunen Träume scheinen im Nachplappern hier immer skurriler zu werden.....

Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Nein, bilden sie nicht. Sie sind eine Autonomie, allerdings Bestandteil des Ukrainischen Staates und somit auch seiner Verfassung unterworfen. Das "Territorium" der Krim, war Territorium der Ukraine, was in völkerrechtlichen Verträgen festgehalten war, weshalb auch die UN von einer Völkerrechtswidrigkeit spricht, was die unter Androhung von Gewalt stattgefundene Abtrennung anbelangt.BATA » Mi 19. Aug 2015, 23:13 hat geschrieben:
Mh, bisher der beste Einwurf. Vielen Dank dafür.
Nun, das ist natürlich nicht das Selbe.
Die Gruppe der türkischen Migranten in Deutscland bildet kein Völkerrechtliches Subjekt.
Die Gruppe der Krimbürger, bildet ein Völkerrechtliches Subjekt. Sie haben eine eigene Regierung, eine Verfassung und eine Nationalhymne. Das Territorium der Krim ist ihre Heimat und Existenzgrundlage. Da sind die Knochen ihrer Ahnen verscharrt.
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
ad 1. das ist ein gedankenfehler !! stell mal vor: du wirst eingeladen bei einer freundin. trinkt beide viel. ihr küßt einander. sie beginnt.BATA » Mi 19. Aug 2015, 21:33 hat geschrieben:1. Du kannt aber nicht jemanden zum Vergewaltiger erklären, wenn das vermeintliche Opfer die Initiative hatte und es im Einvernehmen geschah.
...
2. Ok, nehmen wir an das wäre eine "manipulierte" initiative der Krim gewesen.
Putin hat jedem Bürger der Krim das Gehirn gewaschen? Wilst du das sagen?
jetzt willst du sex, und da sagt sie nein ==> wenn du jetzt doch weiter gehst, ist es eine vergewaltigung.
ad 2. ist dies bewußt hineininterpretieren? seyss-inquart war auch nicht identisch mit allen österreicher. opportunist heinlein erst gar nicht mit den sudetendeutschen. über sowohl heinlein als förster können wir besser schweigen. sie waren einfach marionetten.
daneben, denk auch mal an ribbentrop
so viel waren übereinkunfte und verträge den nazis wert. auch darin zeigt putin sich ein guter schüler.The German policy openly changed immediately after the Munich Conference in October 1938, when German Minister of Foreign Affairs Joachim von Ribbentrop demanded the incorporation of the Free City into the Reich.[
nathan über mich: »er ist der unlinkste Nicht-Rechte den ich je kennengelernt habe. Ein Phänomen!«
blues über mich: »du bist ein klassischer Liberaler und das ist auch gut so.«
blues über mich: »du bist ein klassischer Liberaler und das ist auch gut so.«
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Nein, das entspräche nicht der Definition einer Annexion. Eine einvernehmliche Vereinigung zwei Völkerrechtlicher Entitäten kann keine Annexion sein, da eine Annexion als eine einseitige und erzwungene Eingliederung definiert ist.Gauvain » Mi 19. Aug 2015, 23:28 hat geschrieben: Oh doch, genau das wäre es.
Das ist keine Frage des Völkerrechts. Das Völkerrecht kennt kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen. Sagt das IGH. Schon oft genug hier zitiert.Abgesehen davon, dass (das hatten wir schon unzählige Male) ein Land einem solchen Referendum zustimmen muss,
Nein. Eine Unabhängigkeitserklärung erfordert gar keine Abstimmung. Das Referendum ist gar nicht notwendig. Das wird in der Regel nur gemacht um Anerkennung bei demokratischen Staaten zu finden. Bei der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo zum Beispiel gab es kein Referendum. Trotzdem ist sie nach Ansicht des IGH im Eingklang mit dem Völkerrecht. Auch schon oft hier zitiert.stellen die amerikanischen Soldaten eine unzulässige Beeinflussung des Abstimmungsresultats dar.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Natürlich konnte die Krim durchaus so etwas tun. Natürlich war es Verfassungswiedrig. Die Ukrainische Verfassung ist aber nicht das Völkerrecht. Und Russland ist nicht an die Ukrainische Verfassung gebunden.
Krimregierung hat Russland um Schutz seiner Bürger gebeten. Der Boden der Republik Krim ist das historische und kulturelle Erbe seiner Bürger. Und die Bürger der Krim haben die Nase voll von der Ukraine. Was ihr gutes Recht ist. Es kann nicht im Sinne des Völkerrechts sein ihnen vorzuschreiben welchem Staat die Republik Krim anzugehören hat. Auch wenn die Verfassung der Ukraine ein Problem damit hat.
Ich sage nicht eine Annexion sei völkerlich legal. Ich sage, das war keine Annexion sondern eine Sezession. Und wenn wir über die Frage reden, was die Krim der Ukrainischen Verfassung alles schuldig geblieben ist, dann reden wir bereits über eine Sezession und keine Annexion.Gauvain » Mi 19. Aug 2015, 23:37 hat geschrieben: Wie kommst du auf den Schmarrn? Selbst wenn eine solche Annexion völkerrechtlich legal wäre (man beachte den Konjunktiv),
Russland war zu keiner Zeit auf ukrainischem Boden. Das war der Boden der Republik Krim.hat Russland auf ukrainischem Boden die ukrainische Verfassung zu achten.
Krimregierung hat Russland um Schutz seiner Bürger gebeten. Der Boden der Republik Krim ist das historische und kulturelle Erbe seiner Bürger. Und die Bürger der Krim haben die Nase voll von der Ukraine. Was ihr gutes Recht ist. Es kann nicht im Sinne des Völkerrechts sein ihnen vorzuschreiben welchem Staat die Republik Krim anzugehören hat. Auch wenn die Verfassung der Ukraine ein Problem damit hat.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
na von dir kommt leider nicht so viel "substanz"jan2009 » Do 20. Aug 2015, 00:26 hat geschrieben:
Lese erstmal etwas mit Substanz, wer als Völkerrechtssubjekt gesehen wird, bevor du in deinem bereits peinlichen Unwissen nun mal auch den seit Generationen in Deutschland lebenden Türken das Recht auf ihre Existenzgrundlage und Bestattung absprichst.
Bei allem Respekt den türkischen Mitbürgern gegenüber aber die Republik Krim bildet ein völkerrechtliches Subjekt sowie das Land Rheinland-Pfalz ein völkerrechtliches Subjekt bildet. Das Territorium der Republik Krim ist das kulturelle und historische Erbe der Bürger der Krim. So wie Rheinland-Pfalz nicht Deutschland gehören kann, kann die Krim nicht der Ukraine oder Russland gehören. Dann würden wir das Eigentumsrecht über Menschenrechte stellen. Die Krim gehört den Bürgern der Krim. Und die Unabhängigkeitserklärung wurde im Namen der Bürger der Krim ausgesprochen und zwar durch ihre demokratisch legitimierte Vertreter.Wolverine » Do 20. Aug 2015, 00:28 hat geschrieben:
Nein, bilden sie nicht. Sie sind eine Autonomie, allerdings Bestandteil des Ukrainischen Staates und somit auch seiner Verfassung unterworfen. Das "Territorium" der Krim, war Territorium der Ukraine, was in völkerrechtlichen Verträgen festgehalten war, weshalb auch die UN von einer Völkerrechtswidrigkeit spricht, was die unter Androhung von Gewalt stattgefundene Abtrennung anbelangt.
Zuletzt geändert von BATA am Donnerstag 20. August 2015, 02:40, insgesamt 3-mal geändert.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Dass sich Texas von den USA abspaltet, ist realistischer als Bayern von Deutschland. Und jetzt hör einfach auf, Blödsinn zu schreiben!BATA » Mi 19. Aug 2015, 14:02 hat geschrieben:
Da hast du recht, aber das ist nicht das wesentliche. Du hast mich missverstanden. Wir reden über ein hypothetisches Szenario.
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Das Thema wurde schon mehrfach durchgekaut und du solltest zuerst mal die Seiten zuvor durchlesen, bevor du als Neueinsteiger in das Thema zwar mit der Inbrunst aber auch juristischen Ignoranz den Forumteilnehmer erneut Phrasen kritzelst, dass die Erde wieder platt wäre.BATA » Do 20. Aug 2015, 01:35 hat geschrieben:
na von dir kommt leider nicht so viel "substanz"
Damit du nicht wiederholt als Hobby-Schriftsetzer die ellenlange Wortfetzen zur Rechtfertigung der Kreml-Propaganda hier zusammenkittest und nachplapperst - hier etwas mit Substanz von einem international anerkannten Völkerrechtler zum Thema der russischen Annexion;
http://www.ifhv.de/documents/huvi/selec ... eintze.pdf
Tue also etwas für deine Bildung, lese darin, bevor du erneut zu beweisen versuchst, dass 2x2 = 5 wäre, ok...?
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Ekelhaft, mein Freund, ist deine Drumherumrederei, deine Relativierei und Schönrednerei einer Aggression gegen ein souveränes Land mit einem aus der Luft gegriffenen Vorwand, der übrigens auch keine Rechtfertigung eines Bruchs internationalonalen Rechts sein kann. Du schreibst sehr viel Unfug, sehr viele Worte um Nichts, wohl in der Hoffnung, daß das Eindruck machen würde. Macht es nicht. Du zusammen mit dem General machen hier nur Eines: Eine Aggression schönreden. Eine Aggression die auf der imperialistischen Restauration Putins der ehemaligen Sowjetunion fußt.BATA » Mi 19. Aug 2015, 12:39 hat geschrieben:...EKELHAFT!
Zuletzt geändert von zollagent am Donnerstag 20. August 2015, 10:09, insgesamt 1-mal geändert.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Es dürften so einige Schichten sein, die Putin unterstützen und für gut halten: Die Nazis und Extremrechten in Europa, die Kommunisten, die nicht verstehen können, warum ihr Paradies untergegangen ist, die Verlierer aus der Täterä und diejenigen, die gerne unter einer Autorität leben würden, die ihnen sagt, wonach sie sich zu richten haben, die nicht erwachsen genug sind, sich selber dem Leben zu stellen. Das sind so einige Schichten.Der General » Mi 19. Aug 2015, 14:14 hat geschrieben:
Nein, dass siehst Du falsch. "Putinisten" oder auch "Putin-Versteher" ist nur ein Neoliberaler Kampfbegriff den auch die Medien nutzen und einige Trolle die sich in Internet Foren tummeln, bilden sich ein damit etwas bewirken zu können
Mehr dazu hier:
Kampfbegriff „Putin-Versteher“ –
Zum Niedergang politischer Diskurse in Deutschland
http://www.nachdenkseiten.de/?p=26839
Ob man nun für oder gegen Putin ist, hat mit einem Politischen Kompass absolut nichts zu tun. Das Ganze ist sehr vielschichtig.

Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Pegida und AfD sind teilweise deckungsgleich und kommen nicht auf einen Wähleranteil über 10 %. Und damit ist deine komplette Illusion was für die Rundablage. Denn in Demokratien entscheiden Mehrheiten, nicht Rechteverneinende Schwachköpfe.BATA » Mi 19. Aug 2015, 14:17 hat geschrieben:Alexyessin
Stellen wir uns mal folgendes Szenario rein hypothetisch vor:
1. Die PEGIDA und die AFD verbünden sich und rufen zu Massenprotesten in Berlin auf mit der Forderung die Regierung von Angela Merkel soll zurücktreten weil sie angeblich nicht den Interessen des Deutschen Volkes diene.
...
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Die Tschechen, die Briten z.B.Gauvain » Mi 19. Aug 2015, 16:07 hat geschrieben:
Meine Frage war, ob irgendein Land die einseitige Sezession eines ihrer Gebiete als völkerrechtlich legal ansehen würde und nach der Sezession sagen würde: Okay, wir waren zwar dagegen, aber sie haben demokratisch abgestimmt und wir müssen das akzeptieren.

Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
In einem Rechtsstaat, und zu denen zähle ich die Ukraine durchaus, sind Prozesse in Abesenheit des Angeklagen nicht üblich. So was wird gerne von Diktaturen praktiziert, die damit den abwesenden Angeklagten in einen kriminellen Status versetzen wollen, um selbst besser da zu stehen. In einem Rechtsstaat würde ein solcher Prozess schon rein formal gestürzt werden können, weil dem Angeklagen es nicht möglich ist, sich selbst zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern.BATA » Mi 19. Aug 2015, 18:35 hat geschrieben:
Er wäre jedenfalls nicht der erste Staatschef der in seiner Abwesenheit verurteilt worden wäre.
Im Zuge des Arabischen Frühlings floh Ben Ali nach 23 Jahren im Amt im Januar 2011 ins Exil nach Saudi-Arabien. Schon mehrfach wurde er in Abwesenheit von Gerichten verurteilt - zum Beispiel 2012 wegen der Mitschuld am Tod von Demonstranten zu lebenslanger Haft.
Noch ein Paar Beispiele:
http://www.handelsblatt.com/archiv/zent ... 92804.html
http://de.euronews.com/2008/05/26/athio ... erurteilt/
http://www.sueddeutsche.de/politik/kirg ... -1.1594674
Viele Ex-Nazis wurden bei den Nürnberger Prozessen verurteilt ohne anwesend zu sein.
Das Gericht ist für die Rechtssprechung auf die Anwesenheit des Angeklagten grundsätzlich nicht angewiesen.
Im Rechtsstaat hat jeder Angeklagte die Möglichkeit sich vor Gericht zu verteidigen. Aber er muss es nicht. Wenn er sich nicht verteidigen will, dann muss er mit dem Urteil leben oder sich ihm in einem Revisionsprozess stellen.
http://www.spiegel.de/politik/ausland/u ... 55249.html
Du bist nicht auf dem laufenden. Interpol hat Janukowitsch von der Fahndungsliste genommen.
http://derstandard.at/2000019527959/Ukr ... dungsseite
sorry, muss hier erstmal abbrechen. Melde mich nachher nochmal.
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
So etwa der Frieden wie der nach 1938 in Österreich, oder der nach 1953 in der DDR.von Grimm » Mi 19. Aug 2015, 21:34 hat geschrieben:
Ich zitiere dich:
Nochmal, es herrscht Frieden auf der Krim.

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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Das ist ein völlig hanebüchenes Beispiel, das völlig an der Realität vorbeiginge. Du mußt nicht die Methoden von Putin anderen überstülpen, in Deutschland würde eine Separation auf anderen Wegen funktionieren. Deutschland ist ein Rechtsstaat.BATA » Mi 19. Aug 2015, 21:58 hat geschrieben:
Nehmen wir an die Rheinland-Pfälsische Regierung hätte ein Referendum zum Verlassen des Bundes und Anschluss an die USA angekündigt. (Wie auch immer) Die Bundesregierung verbietet die Durchführung des Referendums unter Berufung auf die Territoriale Integrität. RP-Regierung lässt sich nicht davon beeindrucken und beabsichtigt das Referendum trotzdem durchzuführen und bittet die USA um Schutz, für den Fall dass die Bundesregierung auf die Idee kommt die Bundeswehrsoldaten die in RP stationiert sind einzusetzen um das Referendum mit Gewalt zu stoppen.
USA lässt die GI's die in RP stationiert sind ausschwärmen und in der Nähe der Bundeswehrkasernen patroilieren.
Das Referendum findet gegen den Willen der Bundesregierung statt und fällt mit großer Mehrheit für die Abspaltung von Rheinland-Pfalz aus.
Wenn sich RP daraufhin Unabhängig erklärt und kurze Zeit später ein weiteres Mitglied der Vereinigten Staaten wird, dann war das keine Annexion durch die USA, weil die Initiative nicht von USA ausging, sondern von Bürgern von Rheinland-Pfalz und von ihren Volksvertretern.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Er hat offenbar nur die "gehirngewaschenen Einwohner" an der Abstimmung teilnehmen lassen, den anderen blieb die Teilnahme verwehrt.BATA » Mi 19. Aug 2015, 22:33 hat geschrieben:
und seit wann muß ein Vergewaltiger auch der Initiator sein?
das Ergibt sich aus der Definition:
Eine Annexion ist die erzwungene und einseitige und endgültige Eingliederung eines bis dahin unter fremder Gebietshoheit stehenden Territoriums in eine andere geopolitische Einheit.
Eine Vergewaltigung ist ja in Gewisser Hinsicht auch eine erzwungene und einseitige sowie endgültige "Eingliederung".
Du kannt aber nicht jemanden zum Vergewaltiger erklären, wenn das vermeintliche Opfer die Initiative hatte und es im Einvernehmen geschah.
Ok, nehmen wir an das wäre eine "manipulierte" initiative der Krim gewesen.
Putin hat jedem Bürger der Krim das Gehirn gewaschen? Wilst du das sagen?
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
Und vor allem offenbar auch nicht an das Völkerrecht. Denn das untersagt Verstöße gegen die territoriale Integrität. Die Russland übrigens zu schützen sich sogar vertraglich verpflichtet hat .BATA » Mi 19. Aug 2015, 22:46 hat geschrieben:
Natürlich konnte die Krim durchaus so etwas tun. Natürlich war es Verfassungswiedrig. Die Ukrainische Verfassung ist aber nicht das Völkerrecht. Und Russland ist nicht an die Ukrainische Verfassung gebunden.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
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Re: Krise in der Ukraine III: (Re)Aktionen der Ukraine
das waren und sind aber die tataren. nicht die russen. komm doch nicht mit zweifelhafte argumenten.BATA » Do 20. Aug 2015, 01:35 hat geschrieben:Das Territorium der Republik Krim ist das kulturelle und historische Erbe der Bürger der Krim.
nathan über mich: »er ist der unlinkste Nicht-Rechte den ich je kennengelernt habe. Ein Phänomen!«
blues über mich: »du bist ein klassischer Liberaler und das ist auch gut so.«
blues über mich: »du bist ein klassischer Liberaler und das ist auch gut so.«