hast du die implikation meiner behauptung verstanden? offensichtlich nicht. darum werde ich versuchen es für dich in kindersprache zu erklären.Sekretär des ZK » Mi 15. Jul 2015, 10:32 hat geschrieben:Vertehst Du Deutsch?![]()
"Das zuständige Versorgungsamt begründete diese Erhöhung mit dem Umstand, dass ihr verstorbener Mann auf Grund seiner fachlichen Qualifikation im Erlebensfall nach dem Krieg vermutlich als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes tätig geworden wäre. Dies entsprach, trotz der moralischen Zweifelhaftigkeit, der Rechtslage."
Deutsche Sprache, schwere Sprache.
1. frau F(reisler) und herr F sind verschiedene personen.
2. herr F wurde nicht und nie verurteilt und darum ist die renteforderung nie ungültig erklärt.
3. ob die erhöhung mit 400 DM korrekt ist, vermag ich nicht zu beurteilen
4. wohl aber können wir die begründung bei der erhöhung beurteilen
5. weil herr F nie verurteilt wurde, war die beurteilung von ihm gut.
6. ein einfaches ausrechnen liefert dann eine bestimmte position auf.
7. ob das rückwirkend auch erlaubt ist, kann ich auch nicht beurteilen.
8. m.e. muß das eine sonderregelung (gewesen) sein. denn sonst bekäme eine witwe, deren mann 1 jahr beim bund gearbeitet hat und dann starb vllt auch auf grund fiktiven promotionen eine viel höhere rente.
für frau F gilt nur, das sie recht hat auf rente. wie hoch die ist, ist abgeleitet vom casus herr F.