pikant » Di 10. Jun 2014, 13:23 hat geschrieben: danke,
dann hat sich das Problem in Luft aufgeloest.
speziell da die HEUTIGEN Bewohner des ökonomischen Kellers LÄNGER leben als die Bewohner des ökonomischen Kellers zur Gründungszeit des GG.....

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pikant » Di 10. Jun 2014, 13:23 hat geschrieben: danke,
dann hat sich das Problem in Luft aufgeloest.
Deine Sicht dürfte da ziemlich irrelevant und (freundlich ausgedrückt) laienhaft sein.bakunicus » Di 10. Jun 2014, 14:22 hat geschrieben: alles andere lässt sich aus meiner sicht nicht mit art. 2 GG vereinbaren ....
nichts hat sich damit in luft aufgelöst.pikant » Di 10. Jun 2014, 14:23 hat geschrieben: danke,
dann hat sich das Problem in Luft aufgeloest.
Und warum wehren sich dann manche H4-Arbeitsverweigerer gegen Arbeit, wenn sie ihnen doch gut tut?bakunicus » Di 10. Jun 2014, 14:29 hat geschrieben: nichts hat sich damit in luft aufgelöst.
es ist weiterhin fakt dass im statistischen mittel armut und arbeitslosigkeit erhebliche einschränkungen in gesundheit und lebenserwartung bedeuten.
und dass das eine konfrontation zum recht auf körperliche unversehrtheit darstellt, insbesondere dann wenn die umstände dafür staatlich verantwortet sind.
Wegen der "Würde". Würde man sich nämlich tagsüber anstrengen, wäre man abends müde.Blickwinkel » Di 10. Jun 2014, 13:29 hat geschrieben: Und warum wehren sich dann manche H4-Arbeitsverweigerer gegen Arbeit, wenn sie ihnen doch gut tut?
und warum glauben manche menschen, dass sie besonders witzig sind, gerade in dem augenblich wo es eigentlich um die wurst geht ?Blickwinkel » Di 10. Jun 2014, 14:29 hat geschrieben: Und warum wehren sich dann manche H4-Arbeitsverweigerer gegen Arbeit, wenn sie ihnen doch gut tut?
...spricht außer Bacunicus noch wer?bakunicus » Di 10. Jun 2014, 13:33 hat geschrieben: und warum glauben manche menschen, dass sie besonders witzig sind, gerade in dem augenblich wo es eigentlich um die wurst geht ?
hey du alter fauler hartzer ... verreck doch du sau, das geht mir am arsch vorbei ....
was haben wir gelacht, man war das wieder spaßig heute im pf.eu ... guck mal manni wie der miderleister sich empören kann ... hohl uns doch noch mal ein bierchen, nun mach ich mich noch mal richtig lustig ...
Das Leben ist kompliziert. Und nicht alles läßt sich per Gesetz klären. Und wo genau die Linie ist klären am Ende Gerichte. Das gilt für so viele Fragen. Gesetzestexte wimmeln nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen. Ist anders gar nicht machbar. Die Kehrseite davon ist halt, daß viele Juristen gut davon leben können. Aber trotzdem kann man nicht alles und jedes regeln, dafür ist die Wirklichkeit einfach zu vielschichtig.vernunft.co » 10. Jun 2014, 14:23 hat geschrieben: Ja enorm, denn wenn Beleidigung nicht objektiv zu definieren ist, wie kann man dann sicher Kritik am Staat üben.
Nehmen wir einmal an, ich sage alle Keynesianisten verfügen über mangelnde ökonomische Weitsicht. Reicht das nicht schon um als Beleidigung ausgelegt zu werden? Wenn nein warum nicht? Was wäre der Unterschied zu, alle Keynesianisten sind dämlich? Wo genau wäre die Linie?
ich hole mir als Nichthartzer mein Bier fast immer selbst aus dem Kuehlschrankbakunicus » Di 10. Jun 2014, 13:33 hat geschrieben:
... verreck doch du sau, das geht mir am arsch vorbei ....
. hohl uns doch noch mal ein bierchen, nun mach ich mich noch mal richtig lustig ...[/i]
Also komplett willkürlich nach dem Gutdünken des Richters?Dampflok94 » Di 10. Jun 2014, 13:35 hat geschrieben: Und wo genau die Linie ist klären am Ende Gerichte.
Grundsätzlich einmal zunächst ist das GG als Verfassungrecht ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat. Es regelt also nicht was zwischen den Bürgern passiert sondern wie sich der Staat gegenüber seinen Bürgern zu verhalten hat. Das nur einmal zum Grundverständnis.vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 09:13 hat geschrieben:Die Menschen glauben ja immer gerne, dass das Grundgesetz ihnen bestimmte Freiheiten zusichert. Aber ist das nicht offensichtlich Quatsch?
Hier einmal die ersten 5 Artikel entsprechend kommentiert:
(...)
Hier stellt sich mir wirklich die Frage, bin ich der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig oder aber hätte man sich die Verfassung nicht auch sparen können und schlicht festlegen können, dass der Staat tun und lassen kann was er möchte?
Was hat denn das mit Willkür zu tun?vernunft.co » 10. Jun 2014, 14:39 hat geschrieben: Also komplett willkürlich nach dem Gutdünken des Richters?
Bleiben wir mal bei dem Beispiel, welches höhere Verfassungsgut kann durch freie Meinungsäußerung beeinträchtigt werden? Die schwammig definierte persönliche Ehre?Metternich » Di 10. Jun 2014, 13:40 hat geschrieben:[quote="[url=http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 5#p2591785]
zu Art.5 (1), (2): Das Zensurverbot ist fundamental es wird nicht durch Abs. 2 eingeschränkt. Eingeschränkt wird lediglich das "das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten" sofern es bspw. ein Straftatbestand wäre. Denn hier würde ja das Recht des einen der Schaden eines anderen sein. Insofern passt dies auch wiederum zu dem Inhalt von Art. 2(1), 2. HS
zu abs. (3) Natürlich ist an dieser Stelle das GG etwas restriktiver. Es ordnet hier das Grundrecht auf Meinungsfreiheit dem Schutz anderer "höherwertigerer" Verfassungsgütern unter. Und das korrespondiert wiederum mit Art. 20 (4)
Die in Art. 1 definierte Würde des Menschen z.B.vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 14:48 hat geschrieben: Bleiben wir mal bei dem Beispiel, welches höhere Verfassungsgut kann durch freie Meinungsäußerung beeinträchtigt werden?
Eine der Grundaufgaben der Eltern schon ist es, dem Nachwuchs beizubringen, daß man nicht alles sagen muß, was man weiß oder zu wissen glaubt. Wenn das den Eltern schon nicht gelungen ist, brauchts offenbar die Gerichte. Diskriminierung oder Hetze unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit ist ein Mißbrauch dieser Freiheit.vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 13:48 hat geschrieben: Bleiben wir mal bei dem Beispiel, welches höhere Verfassungsgut kann durch freie Meinungsäußerung beeinträchtigt werden? Die schwammig definierte persönliche Ehre?
Bspw. oder auch die Werte des Art. 20.Olifant » Di 10. Jun 2014, 13:52 hat geschrieben: Die in Art. 1 definierte Würde des Menschen z.B.
bakunicus » Di 10. Jun 2014, 13:29 hat geschrieben: nichts hat sich damit in luft aufgelöst.
es ist weiterhin fakt dass im statistischen mittel armut und arbeitslosigkeit erhebliche einschränkungen in gesundheit und lebenserwartung bedeuten.
und dass das eine konfrontation zum recht auf körperliche unversehrtheit darstellt, insbesondere dann wenn die umstände dafür staatlich verantwortet sind.
Realist2014 » Di 10. Jun 2014, 13:59 hat geschrieben:
da Recht auf körperliche Unversehrtheit bedeutet nicht irgendeinen Anspruch auf Bio-Kost...
oder die Zusatzleistungen der PKV....
Metternich » Di 10. Jun 2014, 14:04 hat geschrieben:
Im Kern regelt das GG ohnehin keine materiellen Ansprüche. Es ist ja keine Leistungsgesetz sondern Verfassungsrecht.
Insofern könnten Leistungen ohnehin nur durch Recht definiert werden, die aus dem GG abgeleitet werden.
Mir ist relativ egal, ob man eine eingetragene Partnerschaft von zwei homosexuellen Menschen auch amtlich Ehe nennt oder dieser Begriff für die Partnerschaft von Mann und Frau vorbehalten bleibt, aber ich sehe keinen Grund dafür, dass eine Partnerschaft von zwei Menschen einen besseren Schutz braucht als eine Partnerschaft von drei, vier oder fünf Menschen oder ein einzeln lebender Mensch.(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Ich halte die Einschränkungen gemäß Absatz 2 für gefährlich. Stellt euch vor eine Partei wie die NSDAP wäre stärkste Partei und könnte im erheblich Maße festlegen, was dem Schutze der freiheitlich-demokratischen Ordnung dient und wer die Nachprüfung der Überwachungsmaßnahmen übernimmt.(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Dieser Absatz sollte ersatzlos gestrichen werden. Zwangsarbeit darf es auch nicht für Gefangenen geben. Wie soll man diese durchsetzen? Mit körperlicher Gewalt, mit Androhung des Entzugs von Lebensmitteln, mit Verwehrung des Kontakts mit der Außenwelt, Verwehrung medizinischer Hilfe oder mit Verweigerung eines Bildungsangebotes?(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Die Unterscheidung zwischen Männer und Frauen verstößt in eklatanter Weise gegen Artikel 3 des GG und Artikel 12 Absatz 2. Der Wehrdienst bzw. der Zivildienst stellt millionenfach begangenes Unrecht an vor allem jungen Männer dar, eine Entschädigung der von diesem Unrecht betroffenen Personen ist zu leisten und diese Regelungen schnellstmöglich zu ändern.(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
Boraiel » Di 10. Jun 2014, 14:49 hat geschrieben:Ich werde hier nicht alle meine Kritik an Gesetzen des GG darlegen, aber zumindest die schwerwiegendsten. Dazu gehört vor allem noch Artikel 12 (+12a): Dieser Absatz sollte ersatzlos gestrichen werden. Zwangsarbeit darf es auch nicht für Gefangenen geben. Wie soll man diese durchsetzen? Mit körperlicher Gewalt, mit Androhung des Entzugs von Lebensmitteln, mit Verwehrung des Kontakts mit der Außenwelt, Verwehrung medizinischer Hilfe oder mit Verweigerung eines Bildungsangebotes?
All das darf man auch einem Gefangenen nicht antun. Ich bin sehr dafür, dass man sich auch im Gefängnis durch Arbeit Privilegien erarbeiten kann, aber man darf die genannten Dinge nicht grundlegend entziehen und wenn man dies nicht tut dann ist die Gefängnisarbeit auch keine Zwangsarbeit mehr und der Absatz ist überflüssig.
Artikel 12 a: Die Unterscheidung zwischen Männer und Frauen verstößt in eklatanter Weise gegen Artikel 3 des GG und Artikel 12 Absatz 2. Der Wehrdienst bzw. der Zivildienst stellt millionenfach begangenes Unrecht an vor allem jungen Männer dar, eine Entschädigung der von diesem Unrecht betroffenen Personen ist zu leisten und diese Regelungen schnellstmöglich zu ändern.
Artikel 12 a findet sich nicht in der ursprünglicher Fassung des Grundgesetzes und hätte aufgrund des eindeutigen Verstoßes gegen Art. 3 und Art. 12 (2) nie eingeführt werden dürfen.
Offensichtlich. Hier haben vergangene (Politiker-)Generationen Unrecht zu Recht gemacht.Realist2014 hat geschrieben:da waren wohl die Politiker damals bei der Änderung anderer Meinung als du....
Boraiel » Di 10. Jun 2014, 15:06 hat geschrieben: Offensichtlich. Hier haben vergangene (Politiker-)Generationen Unrecht zu Recht gemacht.
Es wäre interessant zu sehen, ob man Artikel 12 a durch eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht und Berufung auf die damals geltende Verfassung einige Jahrzehnte nach der Einführung noch streichen kann.
Boraiel » Di 10. Jun 2014, 15:06 hat geschrieben: Offensichtlich. Hier haben vergangene (Politiker-)Generationen Unrecht zu Recht gemacht.
Es wäre interessant zu sehen, ob man Artikel 12 a durch eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht und Berufung auf die damals geltende Verfassung einige Jahrzehnte nach der Einführung noch streichen kann.
Ja, ich denke du hast Recht. Da Artikel 3 GG nicht unter den Ewigkeitsgrundsatz gemäß Artikel 79 fällt, kann man wohl Ausnahmeregelungen von Artikel 3 (und Art. 12 (2)), die ebenfalls Verfassungsrang haben, einführen.Realist2014 hat geschrieben:natürlich NICHT
denn das GG kann ja mit entsprechender Mehrheit( die gab es damals) - geändert werden...
Boraiel » Di 10. Jun 2014, 15:53 hat geschrieben: Ja, ich denke du hast Recht. Da Artikel 3 GG nicht unter den Ewigkeitsgrundsatz gemäß Artikel 79 fällt, kann man wohl Ausnahmeregelungen von Artikel 3 (und Art. 12 (2)), die ebenfalls Verfassungsrang haben, einführen.
Aussicht auf Erfolg hätte ein solches Bestreben dann wohl nur, wenn man mit Artikel 1 GG argumentiert und sagt, dass die Ungleichbehandlung vor dem Gesetz mit der Würde des Menschen nicht vereinbar ist. Einen Verstoß durch Art. 12 a gegen Art. 1 nachzuweisen, ist aber meiner Einschätzung nach schon deutlich schwerer als einer gegen Artikel 3.
Naja, so ist es nicht. So kann der bayrische Staat durch sein Parlament seine Unabhängigkeit beschliesst, diese Vollziehen und dennach ist eine Mehrheit GG unsinnig.Realist2014 » Di 10. Jun 2014, 16:26 hat geschrieben:
natürlich NICHT
denn das GG kann ja mit entsprechender Mehrheit( die gab es damals) - geändert werden...
öhhmp ... diesen deinen beitrag mußt du semantisch noch mal querlesen bitte ... dankeAlexyessin » Di 10. Jun 2014, 18:30 hat geschrieben: Naja, so ist es nicht. So kann der bayrische Staat durch sein Parlament seine Unabhängigkeit beschliesst, diese Vollziehen und dennach ist eine Mehrheit GG unsinnig.
Kling scheisse, gell. Habs mir schon gedacht. ------------bakunicus » Di 10. Jun 2014, 18:32 hat geschrieben: öhhmp ... diesen deinen beitrag mußt du semantisch noch mal querlesen bitte ... danke
Seltsam, wenn H4-Arbeitsverweigerer keine Arbeit haben, werden sie krank, wenn man ihnen eine Arbeit vermittelt, dann ist es Zwang oder Sklavenarbeit. Was denn jetzt, Baku?bakunicus » Di 10. Jun 2014, 14:33 hat geschrieben: und warum glauben manche menschen, dass sie besonders witzig sind, gerade in dem augenblich wo es eigentlich um die wurst geht ?
hey du alter fauler hartzer ... verreck doch du sau, das geht mir am arsch vorbei ....
was haben wir gelacht, man war das wieder spaßig heute im pf.eu ... guck mal manni wie der minderleister sich empören kann ... hohl uns doch noch mal ein bierchen, nun mach ich mich noch mal richtig lustig ...
Naja aber wenn es doch klar und deutlich ist, verstoßen also die Regierung immer mit Vorsatz gegen das GG? Da sollte man doch auch mal was ändern.Olifant » Di 10. Jun 2014, 14:10 hat geschrieben: Wie irgendjemand mit einem (Gesetzes-)Text verfaährt, sagt nichts über den Text aus.
Im Übrigen wird ganz sicher nicht ständig von der Regierung gegen das GG verstoßen.
Du erkennst, dass es scheiße klingt und unverständlich ist, willst es aber nicht ändern?Alexyessin » Di 10. Jun 2014, 18:33 hat geschrieben: Kling scheisse, gell. Habs mir schon gedacht. ------------
Du brauchst nicht über den Ist-Zustand spekulieren. Wenn du über eine alternative Gegenwart reden willst, musst du auch schon sagen, welche Entscheidungen in Vergangenheit anders getroffen hätten werden müssen und warum diese dann zu diesem und jenen geführt hätten.Realist2014 hat geschrieben:tja- es ändern sich halt auch die Zeiten...
HEUTE hätten wir wahrscheinlich einen "Quotenregelung" in der BW...
Was sollen solche dümmlichen Suggestivfragen? Aber gut:ToughDaddy » Di 10. Jun 2014, 23:09 hat geschrieben: Naja aber wenn es doch klar und deutlich ist, verstoßen also die Regierung immer mit Vorsatz gegen das GG?
? -ToughDaddy » Di 10. Jun 2014, 22:09 hat geschrieben:
Naja aber wenn es doch klar und deutlich ist, verstoßen also die Regierung immer mit Vorsatz gegen das GG? Da sollte man doch auch mal was ändern.
Kommt wohl eher darauf an, wie Du "ständig" definierst.
Richtig. Die Frage bleibt allerdings, ob die Legitimation tatsächlich rechtskonform war.Olifant » Mi 11. Jun 2014, 07:55 hat geschrieben: 3. In nahezu allen wirklich wichtigen Punkten (Hartz IV, ESM etc.) wurde die Gesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht jeweils legitimiert. In anderen Fällen (z.B. Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften) hat es wichtige Urteile gefällt, damit die Fraktionen im DBT (hier Union) etwas umsetzen, was ihnen POLITISCH (nicht juristisch) nicht in den Kram passt.
Welche Legitimation von was? Das Bundesverfassungsgericht hat diverse Urteile dazu gefällt. Alle im Sinne des Gesetzgebers.freigeist » Mi 11. Jun 2014, 09:06 hat geschrieben: Richtig. Die Frage bleibt allerdings, ob die Legitimation tatsächlich rechtskonform war.
Die Legitimation des ESM. Dazu gab es etliche Kläger, die das ESM-Urteil angefochten haben, weil sie den Schirm für verfassungswidrig hielten.Olifant » Mi 11. Jun 2014, 08:15 hat geschrieben: Welche Legitimation von was? Das Bundesverfassungsgericht hat diverse Urteile dazu gefällt. Alle im Sinne des Gesetzgebers.
Und? Die wurden doch nun alle abgewiesen. Game over... Alles ist gut.freigeist » Mi 11. Jun 2014, 09:23 hat geschrieben: Die Legitimation des ESM. Dazu gab es etliche Kläger, die das ESM-Urteil angefochten haben, weil sie den Schirm für verfassungswidrig hielten.
Was ist an einem Urteil gut, das auf politischen Druck hin erzeugt wurde?Olifant » Mi 11. Jun 2014, 08:26 hat geschrieben: Und? Die wurden doch nun alle abgewiesen. Game over... Alles ist gut.
Verschwörungstheorien darfst Du mit anderen diskutieren. Ich hege mehr Sympahie für Fakten.freigeist » Mi 11. Jun 2014, 09:34 hat geschrieben: Was ist an einem Urteil gut, das auf politischen Druck hin erzeugt wurde?
Humor hast du...Olifant » Mi 11. Jun 2014, 08:37 hat geschrieben: Verschwörungstheorien darfst Du mit anderen diskutieren. Ich hege mehr Sympahie für Fakten.
Warum sollen das dümmliche Suggestivfragen sein? Nur weil Du Dir nicht die ständigen Verfassungsbrüche eingestehen willst?Olifant » Mi 11. Jun 2014, 08:55 hat geschrieben: Was sollen solche dümmlichen Suggestivfragen? Aber gut:
1. Die Regierung verstößt gegen gar nichts. Gesetze beschließt der Deutsche Bundestag (hattet Ihr das nicht im Staatsrecht)
2. Gibt es natürlich unterschiedliche Interpretationen über das, was grundrechtskonform ist (oder eben nicht). Dass der Gesetzgeber bei tausenden von Gesetzen manches mal auch etwas beschließt, was aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtskonform ist, liegt im Bereich einer statistisch üblichen Verteilung. Sollte Dir auch das neu sein, solltest Du überlegen, ob Du wichtige Teile Deines Studiums (in dem solche "Fälle" mW im Mittelpunkt stehen, verpasst hast).
3. In nahezu allen wirklich wichtigen Punkten (Hartz IV, ESM etc.) wurde die Gesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht jeweils legitimiert. In anderen Fällen (z.B. Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften) hat es wichtige Urteile gefällt, damit die Fraktionen im DBT (hier Union) etwas umsetzen, was ihnen POLITISCH (nicht juristisch) nicht in den Kram passt.
Stimmt.freigeist » Mi 11. Jun 2014, 09:45 hat geschrieben: Humor hast du...
ToughDaddy » Mi 11. Jun 2014, 08:50 hat geschrieben:
3. Bei ESM und ALG II hast wohl einiges verpennt, aber ist schon ok. Es gab auch Urteile zum Datenschutz, die immer wieder ignoriert werden. Urteile wie zur Vermögenssteuer werden mal schnell umgedeutet, um dem BVerfG den schwarzen Peter zuzuschieben. Hat aber damit nichts zu tun, dass eben ständig gegen das GG verstoßen wird.
1. Du kennst den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative? Nein? Dann kann ich Dir nicht helfen.ToughDaddy » Mi 11. Jun 2014, 09:50 hat geschrieben: Warum sollen das dümmliche Suggestivfragen sein? Nur weil Du Dir nicht die ständigen Verfassungsbrüche eingestehen willst?
1. Stimmt, die Regierung hat gar nichts zu melden. Es gibt keinen Fraktionszwang. usw. usf. Hattest Du das nicht im Grundkurs Realität?
2. Was nun? Klar und deutlich oder doch interpretieren? Stimmt, der Gesetzgeber (was natürlich überhaupt nichts mit den Regierungen zu tun hat) hat es sogar mehrfach geschafft, Urteile des BVerfG nicht mitzubekommen. Sowas ist schon traurig. Also kein Vorsatz, sondern nur gemeingefährliche Dummheit. Nagut, für Dich ist es einfach nur sowas wie statistischer Zufall. Dir fehlt noch immer der Grundkurs in Realität. Hey im Gegensatz zu Dir Provoaccount habe ich wenigstens das passende Studium und sogar den Grundkurs in Realität.
3. Bei ESM und ALG II hast wohl einiges verpennt, aber ist schon ok. Es gab auch Urteile zum Datenschutz, die immer wieder ignoriert werden. Urteile wie zur Vermögenssteuer werden mal schnell umgedeutet, um dem BVerfG den schwarzen Peter zuzuschieben. Hat aber damit nichts zu tun, dass eben ständig gegen das GG verstoßen wird.
4. Manchmal haben die Gesetzgeber sogar soviel Angst vor dem GG, dass sie eine Prüfung von gesetzlichen Regelungen sogar verhindern wie bei der Beschneidung.
nur Unterstellungen und keine ArgumenteToughDaddy » Mi 11. Jun 2014, 08:50 hat geschrieben: 4. Manchmal haben die Gesetzgeber sogar soviel Angst vor dem GG, dass sie eine Prüfung von gesetzlichen Regelungen sogar verhindern wie bei der Beschneidung.
Falsch.Olifant » Mi 11. Jun 2014, 08:55 hat geschrieben: Stimmt.
Der ist im vorliegenden Fall auch nötig, um all diejenigen zu ertragen, die einfach nicht verstehen wollen, dass ihre Position (juristisch betrachtet) Unfug ist.
1. Du weißt nicht, wie die Realität hier funktioniert? Nein? Dann kann Dir niemand mehr helfen.Olifant » Mi 11. Jun 2014, 10:00 hat geschrieben: 1. Du kennst den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative? Nein? Dann kann ich Dir nicht helfen.
2. Ich schrieb, die INTENTION sei klar und deutlich. Juristisch kann man sich sowohl über exakte wie auch schwammige Formulierungen streiten. Ansonsten gäbe es nicht so viele Juristen, von denen manche leider offenbar so unterbeschäftigt sind, dass Sie pausenlos in Foren abhängen müssen.
3. Klar, wir unterschlage, dass tausende Gesetze problemlos verabschiedet wurden, kaprizieren uns auf die wenigen Ausnahmen und machen aus denen eine Regel. Du bist wirklich argumentativ ein ganz Großer.
4. DIE Gesetzgeber nun also schon... Bundestag I und II oder wer soll das alles sein?
Und nein, ich werde nicht weiter mit Die "diskutieren", das ist a überflüssig, b langweilig und c nicht förderlich für das intellektuelle Erscheingsbild dieses Forums.