Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer Witz?

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Realist2014
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

pikant » Di 10. Jun 2014, 13:23 hat geschrieben: danke,
dann hat sich das Problem in Luft aufgeloest.

speziell da die HEUTIGEN Bewohner des ökonomischen Kellers LÄNGER leben als die Bewohner des ökonomischen Kellers zur Gründungszeit des GG..... :cool:
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Olifant
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 14:22 hat geschrieben: alles andere lässt sich aus meiner sicht nicht mit art. 2 GG vereinbaren ....
Deine Sicht dürfte da ziemlich irrelevant und (freundlich ausgedrückt) laienhaft sein.
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bakunicus
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

pikant » Di 10. Jun 2014, 14:23 hat geschrieben: danke,
dann hat sich das Problem in Luft aufgeloest.
nichts hat sich damit in luft aufgelöst.
es ist weiterhin fakt dass im statistischen mittel armut und arbeitslosigkeit erhebliche einschränkungen in gesundheit und lebenserwartung bedeuten.
und dass das eine konfrontation zum recht auf körperliche unversehrtheit darstellt, insbesondere dann wenn die umstände dafür staatlich verantwortet sind.
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Blickwinkel
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Blickwinkel »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 14:29 hat geschrieben: nichts hat sich damit in luft aufgelöst.
es ist weiterhin fakt dass im statistischen mittel armut und arbeitslosigkeit erhebliche einschränkungen in gesundheit und lebenserwartung bedeuten.
und dass das eine konfrontation zum recht auf körperliche unversehrtheit darstellt, insbesondere dann wenn die umstände dafür staatlich verantwortet sind.
Und warum wehren sich dann manche H4-Arbeitsverweigerer gegen Arbeit, wenn sie ihnen doch gut tut? :D
Nichts ist in der Regel unsozialer als der sogenannte Wohlfahrtsstaat, der die menschliche Verantwortung erschlaffen und die individuelle Leistung absinken läßt. (Ludwig Erhard)
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von zollagent »

Blickwinkel » Di 10. Jun 2014, 13:29 hat geschrieben: Und warum wehren sich dann manche H4-Arbeitsverweigerer gegen Arbeit, wenn sie ihnen doch gut tut? :D
Wegen der "Würde". Würde man sich nämlich tagsüber anstrengen, wäre man abends müde. :D
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

Blickwinkel » Di 10. Jun 2014, 14:29 hat geschrieben: Und warum wehren sich dann manche H4-Arbeitsverweigerer gegen Arbeit, wenn sie ihnen doch gut tut? :D
und warum glauben manche menschen, dass sie besonders witzig sind, gerade in dem augenblich wo es eigentlich um die wurst geht ?

hey du alter fauler hartzer ... verreck doch du sau, das geht mir am arsch vorbei ....

was haben wir gelacht, man war das wieder spaßig heute im pf.eu ... guck mal manni wie der minderleister sich empören kann ... hohl uns doch noch mal ein bierchen, nun mach ich mich noch mal richtig lustig ...
Zuletzt geändert von bakunicus am Dienstag 10. Juni 2014, 14:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von zollagent »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 13:33 hat geschrieben: und warum glauben manche menschen, dass sie besonders witzig sind, gerade in dem augenblich wo es eigentlich um die wurst geht ?

hey du alter fauler hartzer ... verreck doch du sau, das geht mir am arsch vorbei ....

was haben wir gelacht, man war das wieder spaßig heute im pf.eu ... guck mal manni wie der miderleister sich empören kann ... hohl uns doch noch mal ein bierchen, nun mach ich mich noch mal richtig lustig ...
...spricht außer Bacunicus noch wer?
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Dampflok94 »

vernunft.co » 10. Jun 2014, 14:23 hat geschrieben: Ja enorm, denn wenn Beleidigung nicht objektiv zu definieren ist, wie kann man dann sicher Kritik am Staat üben.
Nehmen wir einmal an, ich sage alle Keynesianisten verfügen über mangelnde ökonomische Weitsicht. Reicht das nicht schon um als Beleidigung ausgelegt zu werden? Wenn nein warum nicht? Was wäre der Unterschied zu, alle Keynesianisten sind dämlich? Wo genau wäre die Linie?
Das Leben ist kompliziert. Und nicht alles läßt sich per Gesetz klären. Und wo genau die Linie ist klären am Ende Gerichte. Das gilt für so viele Fragen. Gesetzestexte wimmeln nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen. Ist anders gar nicht machbar. Die Kehrseite davon ist halt, daß viele Juristen gut davon leben können. Aber trotzdem kann man nicht alles und jedes regeln, dafür ist die Wirklichkeit einfach zu vielschichtig.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von pikant »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 13:33 hat geschrieben:
... verreck doch du sau, das geht mir am arsch vorbei ....

. hohl uns doch noch mal ein bierchen, nun mach ich mich noch mal richtig lustig ...[/i]
ich hole mir als Nichthartzer mein Bier fast immer selbst aus dem Kuehlschrank
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von vernunft.co »

Dampflok94 » Di 10. Jun 2014, 13:35 hat geschrieben: Und wo genau die Linie ist klären am Ende Gerichte.
Also komplett willkürlich nach dem Gutdünken des Richters?
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Metternich »

vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 09:13 hat geschrieben:Die Menschen glauben ja immer gerne, dass das Grundgesetz ihnen bestimmte Freiheiten zusichert. Aber ist das nicht offensichtlich Quatsch?
Hier einmal die ersten 5 Artikel entsprechend kommentiert:

(...)

Hier stellt sich mir wirklich die Frage, bin ich der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig oder aber hätte man sich die Verfassung nicht auch sparen können und schlicht festlegen können, dass der Staat tun und lassen kann was er möchte?
Grundsätzlich einmal zunächst ist das GG als Verfassungrecht ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat. Es regelt also nicht was zwischen den Bürgern passiert sondern wie sich der Staat gegenüber seinen Bürgern zu verhalten hat. Das nur einmal zum Grundverständnis.

zu Art. 1(1): Natürlich ist Würde in diesem zusammenhang nicht definiert. Jedoch ist es schon bei zahlreichen Entscheidungen des BVerfG definiert worden. Eine allgemeine Definition ist folgende: "Es ist damit jener Wert- und Achtungsanspruch gemeint, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinen Eigenschaften, seinem körperlichen oder geistigen Zustand, seinen Leistungen oder seinem sozialen Status. Der Staat bezieht nach der Ordnung des Grundgesetzes seine Legitimation allein daraus, dass er den Menschen konkret dient. Die Menschenwürde ist – so das Bundesverfassungsgericht – oberster Grundwert und Wurzel aller Grundrechte. Als einzige Verfassungsnorm gilt die Menschenwürde absolut, kann also durch keine andere Norm – auch nicht durch ein davon abgeleitetes Grundrecht – beschränkt werden." Es beinhaltet somit also sehr viel und bindet alle konkreten Rechtssetzer. Eine "irrelavante" Einleitung ist es somit keinesfalls.
Abs. 2: Auch die Menschenrechte sind klar definiert. http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf Insofern liegst du hier wieder falsch mit deiner Einschätzung
Abs.3: ist im wesentlichen Rechtstechnik.

zu Art.2 (1) definiert das Freiheitsrecht eines jeden Bürgers und deren Grenzen die insbesondere die verfassungsgem. Ordnung darstellt, wie sie in Art. 20 definiert ist.

zu Abs. 2: Das Eingriffsrecht ist im wesentlichen auf die Freiheit bezogen. D.h. z.b.dass der Staat im Rahmen eines Strafverfahrens einem Straftäter die Freiheit entziehen kann. Daher auch Freiheitsstrafe.

Art. 3 (1): Definiert doch gerade den Gleichheitsgrundstz der Bürger gegenüber staatlichem Handeln. D. H. bspw. dass man Bürger im verhältnis zueinander gleich behandeln muss. Das Beispiel des Polizisten greift insofern nicht, als dass natürlich eingriffe in Grundrechte, die zumutbar und angemessen sind gedeckt sind. Dein Bsp. bezüglich des Diebstahls greift insofern schon nicht, als dass Steuern rechtlich keinen Diebstahl darstellen. Körperverletzung bleibt Körperverletzung egal ob sie von Bürgern oder Polizisten ausgehen. Die Frage ist nur ob sie strafbewährt ist und das ist im Kern eine Frage ob sie angemessen war und notwendig. Natürlich können auch Polizisten zur Verantwortung gezogen werden. Art.3(1) ist hier kein Freibrief.

zu Abs. 2: Stimme ich zu, kann man auch unter (1) subsumieren.

zu Abs. 3: Es geht um die Verhinderung von diskriminierung von staatlicher Seite. Der Staat darf bspw. nicht sagen ich stelle als Polizisten nur Blonde Männer ein.

Art. 4: Kurz zusammengefasst, der Staat darf keine Religion bevorzugen oder diskriminieren. Deinen Schluss zu abs. 2 vestehe ich nicht. Aber natürlich leiten sich die Art. 3,4 und 5 indirekt von Art. 2 ab.

zu Art.5 (1), (2): Das Zensurverbot ist fundamental es wird nicht durch Abs. 2 eingeschränkt. Eingeschränkt wird lediglich das "das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten" sofern es bspw. ein Straftatbestand wäre. Denn hier würde ja das Recht des einen der Schaden eines anderen sein. Insofern passt dies auch wiederum zu dem Inhalt von Art. 2(1), 2. HS

zu abs. (3) Natürlich ist an dieser Stelle das GG etwas restriktiver. Es ordnet hier das Grundrecht auf Meinungsfreiheit dem Schutz anderer "höherwertigerer" Verfassungsgütern unter. Und das korrespondiert wiederum mit Art. 20 (4)

Ich denke du hast an vielen Stellen den Sinn und das Ziel des GG nicht verstanden oder zumindest sehr entstellt.
Zuletzt geändert von Metternich am Dienstag 10. Juni 2014, 15:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Dampflok94 »

vernunft.co » 10. Jun 2014, 14:39 hat geschrieben: Also komplett willkürlich nach dem Gutdünken des Richters?
Was hat denn das mit Willkür zu tun? :?:
Du kannst natürlich die richterliche Unabhängigkeit als Willkür titulieren. Das wäre dann allerdings eine sehr exklusive Sicht.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von vernunft.co »

Metternich » Di 10. Jun 2014, 13:40 hat geschrieben:[quote="[url=http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 5#p2591785]
zu Art.5 (1), (2): Das Zensurverbot ist fundamental es wird nicht durch Abs. 2 eingeschränkt. Eingeschränkt wird lediglich das "das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten" sofern es bspw. ein Straftatbestand wäre. Denn hier würde ja das Recht des einen der Schaden eines anderen sein. Insofern passt dies auch wiederum zu dem Inhalt von Art. 2(1), 2. HS

zu abs. (3) Natürlich ist an dieser Stelle das GG etwas restriktiver. Es ordnet hier das Grundrecht auf Meinungsfreiheit dem Schutz anderer "höherwertigerer" Verfassungsgütern unter. Und das korrespondiert wiederum mit Art. 20 (4)
Bleiben wir mal bei dem Beispiel, welches höhere Verfassungsgut kann durch freie Meinungsäußerung beeinträchtigt werden? Die schwammig definierte persönliche Ehre?
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 14:48 hat geschrieben: Bleiben wir mal bei dem Beispiel, welches höhere Verfassungsgut kann durch freie Meinungsäußerung beeinträchtigt werden?
Die in Art. 1 definierte Würde des Menschen z.B.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von zollagent »

vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 13:48 hat geschrieben: Bleiben wir mal bei dem Beispiel, welches höhere Verfassungsgut kann durch freie Meinungsäußerung beeinträchtigt werden? Die schwammig definierte persönliche Ehre?
Eine der Grundaufgaben der Eltern schon ist es, dem Nachwuchs beizubringen, daß man nicht alles sagen muß, was man weiß oder zu wissen glaubt. Wenn das den Eltern schon nicht gelungen ist, brauchts offenbar die Gerichte. Diskriminierung oder Hetze unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit ist ein Mißbrauch dieser Freiheit.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Metternich »

Olifant » Di 10. Jun 2014, 13:52 hat geschrieben: Die in Art. 1 definierte Würde des Menschen z.B.
Bspw. oder auch die Werte des Art. 20.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 13:29 hat geschrieben: nichts hat sich damit in luft aufgelöst.
es ist weiterhin fakt dass im statistischen mittel armut und arbeitslosigkeit erhebliche einschränkungen in gesundheit und lebenserwartung bedeuten.
und dass das eine konfrontation zum recht auf körperliche unversehrtheit darstellt, insbesondere dann wenn die umstände dafür staatlich verantwortet sind.

da Recht auf körperliche Unversehrtheit bedeutet nicht irgendeinen Anspruch auf Bio-Kost...

oder die Zusatzleistungen der PKV....
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Metternich »

Realist2014 » Di 10. Jun 2014, 13:59 hat geschrieben:
da Recht auf körperliche Unversehrtheit bedeutet nicht irgendeinen Anspruch auf Bio-Kost...

oder die Zusatzleistungen der PKV....

Im Kern regelt das GG ohnehin keine materiellen Ansprüche. Es ist ja keine Leistungsgesetz sondern Verfassungsrecht.
Insofern könnten Leistungen ohnehin nur durch Recht definiert werden, die aus dem GG abgeleitet werden.
Zuletzt geändert von Metternich am Dienstag 10. Juni 2014, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

Metternich » Di 10. Jun 2014, 14:04 hat geschrieben:
Im Kern regelt das GG ohnehin keine materiellen Ansprüche. Es ist ja keine Leistungsgesetz sondern Verfassungsrecht.
Insofern könnten Leistungen ohnehin nur durch Recht definiert werden, die aus dem GG abgeleitet werden.

naja- genau diese "materiellen Ansprüche" versuchen die ALG II Jammerboliden auf diese Art und Weise zu "begründen"..

klappt aber nicht.

ALG II bedeutet Existenzsicherung.

Damit das unterste Geschoss in der ökonomischen Pyramide...(man könnte auch Keller sagen...)
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Boraiel »

Vernunft.cos Kritik an den Artikeln 1-5 teile ich nicht, aber schon an Artikel 6 würde ich mir Veränderungen wünschen.
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Mir ist relativ egal, ob man eine eingetragene Partnerschaft von zwei homosexuellen Menschen auch amtlich Ehe nennt oder dieser Begriff für die Partnerschaft von Mann und Frau vorbehalten bleibt, aber ich sehe keinen Grund dafür, dass eine Partnerschaft von zwei Menschen einen besseren Schutz braucht als eine Partnerschaft von drei, vier oder fünf Menschen oder ein einzeln lebender Mensch.
Deshalb bin ich dafür den Schutz der Ehe aus dem Grundgesetz zu streichen. Die besondere Stellung der Familie als Gemeinschaft mit Kindern sollte erhalten bleiben.

Desweiteren Artikel 10:
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Ich halte die Einschränkungen gemäß Absatz 2 für gefährlich. Stellt euch vor eine Partei wie die NSDAP wäre stärkste Partei und könnte im erheblich Maße festlegen, was dem Schutze der freiheitlich-demokratischen Ordnung dient und wer die Nachprüfung der Überwachungsmaßnahmen übernimmt.
Ich finde der Bürger sollte, dass Recht haben in jedem Fall zu erfahren, ob er überwacht wird bzw. wurde. Natürlich müssen die Sicherheitsorgane auch effizient arbeiten können, weshalb es etwas Aufwand mit sich bringen sollte, dies zu erfahren, damit Kriminelle nicht routinemäßig jede Woche nachfragen, ob sie überwacht werden. Daher könnte man dies so einrichten, dass diese Information nur nach persönlichen Erscheinen beim Verfassungsschutz in den Landeshauptstädten und mit zeitlicher Verzögerung mitgeteilt wird. Die zeitliche Verzögerung (z.B. 1 Woche nach Anfrage) bietet dem Verfassungsschutz oder der Polizei die Möglichkeit den Zugriff zu wagen, wenn sie ausreichend belastendes Material zu haben glauben.
Libertas veritasque.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Boraiel »

Ich werde hier nicht alle meine Kritik an Gesetzen des GG darlegen, aber zumindest die schwerwiegendsten. Dazu gehört vor allem noch Artikel 12 (+12a):
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Dieser Absatz sollte ersatzlos gestrichen werden. Zwangsarbeit darf es auch nicht für Gefangenen geben. Wie soll man diese durchsetzen? Mit körperlicher Gewalt, mit Androhung des Entzugs von Lebensmitteln, mit Verwehrung des Kontakts mit der Außenwelt, Verwehrung medizinischer Hilfe oder mit Verweigerung eines Bildungsangebotes?
All das darf man auch einem Gefangenen nicht antun. Ich bin sehr dafür, dass man sich auch im Gefängnis durch Arbeit Privilegien erarbeiten kann, aber man darf die genannten Dinge nicht grundlegend entziehen und wenn man dies nicht tut dann ist die Gefängnisarbeit auch keine Zwangsarbeit mehr und der Absatz ist überflüssig.

Artikel 12 a:
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.

(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.

(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

(5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.

(6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen, die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
Die Unterscheidung zwischen Männer und Frauen verstößt in eklatanter Weise gegen Artikel 3 des GG und Artikel 12 Absatz 2. Der Wehrdienst bzw. der Zivildienst stellt millionenfach begangenes Unrecht an vor allem jungen Männer dar, eine Entschädigung der von diesem Unrecht betroffenen Personen ist zu leisten und diese Regelungen schnellstmöglich zu ändern.
Artikel 12 a findet sich nicht in der ursprünglicher Fassung des Grundgesetzes und hätte aufgrund des eindeutigen Verstoßes gegen Art. 3 und Art. 12 (2) nie eingeführt werden dürfen.
Zuletzt geändert von Boraiel am Dienstag 10. Juni 2014, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Realist2014 »

Boraiel » Di 10. Jun 2014, 14:49 hat geschrieben:Ich werde hier nicht alle meine Kritik an Gesetzen des GG darlegen, aber zumindest die schwerwiegendsten. Dazu gehört vor allem noch Artikel 12 (+12a): Dieser Absatz sollte ersatzlos gestrichen werden. Zwangsarbeit darf es auch nicht für Gefangenen geben. Wie soll man diese durchsetzen? Mit körperlicher Gewalt, mit Androhung des Entzugs von Lebensmitteln, mit Verwehrung des Kontakts mit der Außenwelt, Verwehrung medizinischer Hilfe oder mit Verweigerung eines Bildungsangebotes?
All das darf man auch einem Gefangenen nicht antun. Ich bin sehr dafür, dass man sich auch im Gefängnis durch Arbeit Privilegien erarbeiten kann, aber man darf die genannten Dinge nicht grundlegend entziehen und wenn man dies nicht tut dann ist die Gefängnisarbeit auch keine Zwangsarbeit mehr und der Absatz ist überflüssig.

Artikel 12 a: Die Unterscheidung zwischen Männer und Frauen verstößt in eklatanter Weise gegen Artikel 3 des GG und Artikel 12 Absatz 2. Der Wehrdienst bzw. der Zivildienst stellt millionenfach begangenes Unrecht an vor allem jungen Männer dar, eine Entschädigung der von diesem Unrecht betroffenen Personen ist zu leisten und diese Regelungen schnellstmöglich zu ändern.
Artikel 12 a findet sich nicht in der ursprünglicher Fassung des Grundgesetzes und hätte aufgrund des eindeutigen Verstoßes gegen Art. 3 und Art. 12 (2) nie eingeführt werden dürfen.


da waren wohl die Politiker damals bei der Änderung anderer Meinung als du....
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Boraiel »

Realist2014 hat geschrieben:da waren wohl die Politiker damals bei der Änderung anderer Meinung als du....
Offensichtlich. Hier haben vergangene (Politiker-)Generationen Unrecht zu Recht gemacht.
Es wäre interessant zu sehen, ob man Artikel 12 a durch eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht und Berufung auf die damals geltende Verfassung einige Jahrzehnte nach der Einführung noch streichen kann.
Zuletzt geändert von Boraiel am Dienstag 10. Juni 2014, 16:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Lesen und verstehen: http://www.feynmanlectures.caltech.edu/I_01.html
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

Boraiel » Di 10. Jun 2014, 15:06 hat geschrieben: Offensichtlich. Hier haben vergangene (Politiker-)Generationen Unrecht zu Recht gemacht.
Es wäre interessant zu sehen, ob man Artikel 12 a durch eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht und Berufung auf die damals geltende Verfassung einige Jahrzehnte nach der Einführung noch streichen kann.

natürlich NICHT

denn das GG kann ja mit entsprechender Mehrheit( die gab es damals) - geändert werden...
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

Boraiel » Di 10. Jun 2014, 15:06 hat geschrieben: Offensichtlich. Hier haben vergangene (Politiker-)Generationen Unrecht zu Recht gemacht.
Es wäre interessant zu sehen, ob man Artikel 12 a durch eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht und Berufung auf die damals geltende Verfassung einige Jahrzehnte nach der Einführung noch streichen kann.

natürlich NICHT

denn das GG kann ja mit entsprechender Mehrheit( die gab es damals) - geändert werden...
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Boraiel »

Realist2014 hat geschrieben:natürlich NICHT

denn das GG kann ja mit entsprechender Mehrheit( die gab es damals) - geändert werden...
Ja, ich denke du hast Recht. Da Artikel 3 GG nicht unter den Ewigkeitsgrundsatz gemäß Artikel 79 fällt, kann man wohl Ausnahmeregelungen von Artikel 3 (und Art. 12 (2)), die ebenfalls Verfassungsrang haben, einführen.
Aussicht auf Erfolg hätte ein solches Bestreben dann wohl nur, wenn man mit Artikel 1 GG argumentiert und sagt, dass die Ungleichbehandlung vor dem Gesetz mit der Würde des Menschen nicht vereinbar ist. Einen Verstoß durch Art. 12 a gegen Art. 1 nachzuweisen, ist aber meiner Einschätzung nach schon deutlich schwerer als einer gegen Artikel 3.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

Boraiel » Di 10. Jun 2014, 15:53 hat geschrieben: Ja, ich denke du hast Recht. Da Artikel 3 GG nicht unter den Ewigkeitsgrundsatz gemäß Artikel 79 fällt, kann man wohl Ausnahmeregelungen von Artikel 3 (und Art. 12 (2)), die ebenfalls Verfassungsrang haben, einführen.
Aussicht auf Erfolg hätte ein solches Bestreben dann wohl nur, wenn man mit Artikel 1 GG argumentiert und sagt, dass die Ungleichbehandlung vor dem Gesetz mit der Würde des Menschen nicht vereinbar ist. Einen Verstoß durch Art. 12 a gegen Art. 1 nachzuweisen, ist aber meiner Einschätzung nach schon deutlich schwerer als einer gegen Artikel 3.

tja- es ändern sich halt auch die Zeiten...

HEUTE hätten wir wahrscheinlich einen "Quotenregelung" in der BW...
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Alexyessin »

Realist2014 » Di 10. Jun 2014, 16:26 hat geschrieben:
natürlich NICHT

denn das GG kann ja mit entsprechender Mehrheit( die gab es damals) - geändert werden...
Naja, so ist es nicht. So kann der bayrische Staat durch sein Parlament seine Unabhängigkeit beschliesst, diese Vollziehen und dennach ist eine Mehrheit GG unsinnig.
Zuletzt geändert von Alexyessin am Dienstag 10. Juni 2014, 18:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

Alexyessin » Di 10. Jun 2014, 18:30 hat geschrieben: Naja, so ist es nicht. So kann der bayrische Staat durch sein Parlament seine Unabhängigkeit beschliesst, diese Vollziehen und dennach ist eine Mehrheit GG unsinnig.
öhhmp ... diesen deinen beitrag mußt du semantisch noch mal querlesen bitte ... danke
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Alexyessin »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 18:32 hat geschrieben: öhhmp ... diesen deinen beitrag mußt du semantisch noch mal querlesen bitte ... danke
Kling scheisse, gell. Habs mir schon gedacht. ------------
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Blickwinkel »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 14:33 hat geschrieben: und warum glauben manche menschen, dass sie besonders witzig sind, gerade in dem augenblich wo es eigentlich um die wurst geht ?

hey du alter fauler hartzer ... verreck doch du sau, das geht mir am arsch vorbei ....

was haben wir gelacht, man war das wieder spaßig heute im pf.eu ... guck mal manni wie der minderleister sich empören kann ... hohl uns doch noch mal ein bierchen, nun mach ich mich noch mal richtig lustig ...
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von ToughDaddy »

Olifant » Di 10. Jun 2014, 14:10 hat geschrieben: Wie irgendjemand mit einem (Gesetzes-)Text verfaährt, sagt nichts über den Text aus.
Im Übrigen wird ganz sicher nicht ständig von der Regierung gegen das GG verstoßen.
Naja aber wenn es doch klar und deutlich ist, verstoßen also die Regierung immer mit Vorsatz gegen das GG? Da sollte man doch auch mal was ändern.
Kommt wohl eher darauf an, wie Du "ständig" definierst.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Boraiel »

Alexyessin » Di 10. Jun 2014, 18:33 hat geschrieben: Kling scheisse, gell. Habs mir schon gedacht. ------------
Du erkennst, dass es scheiße klingt und unverständlich ist, willst es aber nicht ändern?
Realist2014 hat geschrieben:tja- es ändern sich halt auch die Zeiten...

HEUTE hätten wir wahrscheinlich einen "Quotenregelung" in der BW...
Du brauchst nicht über den Ist-Zustand spekulieren. Wenn du über eine alternative Gegenwart reden willst, musst du auch schon sagen, welche Entscheidungen in Vergangenheit anders getroffen hätten werden müssen und warum diese dann zu diesem und jenen geführt hätten.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

ToughDaddy » Di 10. Jun 2014, 23:09 hat geschrieben: Naja aber wenn es doch klar und deutlich ist, verstoßen also die Regierung immer mit Vorsatz gegen das GG?
Was sollen solche dümmlichen Suggestivfragen? Aber gut:
1. Die Regierung verstößt gegen gar nichts. Gesetze beschließt der Deutsche Bundestag (hattet Ihr das nicht im Staatsrecht)
2. Gibt es natürlich unterschiedliche Interpretationen über das, was grundrechtskonform ist (oder eben nicht). Dass der Gesetzgeber bei tausenden von Gesetzen manches mal auch etwas beschließt, was aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtskonform ist, liegt im Bereich einer statistisch üblichen Verteilung. Sollte Dir auch das neu sein, solltest Du überlegen, ob Du wichtige Teile Deines Studiums (in dem solche "Fälle" mW im Mittelpunkt stehen, verpasst hast).
3. In nahezu allen wirklich wichtigen Punkten (Hartz IV, ESM etc.) wurde die Gesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht jeweils legitimiert. In anderen Fällen (z.B. Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften) hat es wichtige Urteile gefällt, damit die Fraktionen im DBT (hier Union) etwas umsetzen, was ihnen POLITISCH (nicht juristisch) nicht in den Kram passt.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von pikant »

ToughDaddy » Di 10. Jun 2014, 22:09 hat geschrieben:
Naja aber wenn es doch klar und deutlich ist, verstoßen also die Regierung immer mit Vorsatz gegen das GG? Da sollte man doch auch mal was ändern.
Kommt wohl eher darauf an, wie Du "ständig" definierst.
? - :D
die Frage ist mit nein zu beantworten

Regierungen koennen uebrigens nicht gegen das Grundgesetz verstossen, da Regierungen keine Gesetze beschliessen duerfen und koennen
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von freigeist »

Olifant » Mi 11. Jun 2014, 07:55 hat geschrieben: 3. In nahezu allen wirklich wichtigen Punkten (Hartz IV, ESM etc.) wurde die Gesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht jeweils legitimiert. In anderen Fällen (z.B. Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften) hat es wichtige Urteile gefällt, damit die Fraktionen im DBT (hier Union) etwas umsetzen, was ihnen POLITISCH (nicht juristisch) nicht in den Kram passt.
Richtig. Die Frage bleibt allerdings, ob die Legitimation tatsächlich rechtskonform war.
Ich erinnere mich an die Kommentare von Heribert Prantl in der Süddeutschen, der das Hinauszögern des BVG-Urteils über den europäischen Stabilitätsmechanismus mit einer gewissen Nachdenklichkeit umrissen hat oder die rechtlichen Mechanismen wie die Beschneidung der Haushaltsautonomie getadelt hat.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

freigeist » Mi 11. Jun 2014, 09:06 hat geschrieben: Richtig. Die Frage bleibt allerdings, ob die Legitimation tatsächlich rechtskonform war.
Welche Legitimation von was? Das Bundesverfassungsgericht hat diverse Urteile dazu gefällt. Alle im Sinne des Gesetzgebers.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von freigeist »

Olifant » Mi 11. Jun 2014, 08:15 hat geschrieben: Welche Legitimation von was? Das Bundesverfassungsgericht hat diverse Urteile dazu gefällt. Alle im Sinne des Gesetzgebers.
Die Legitimation des ESM. Dazu gab es etliche Kläger, die das ESM-Urteil angefochten haben, weil sie den Schirm für verfassungswidrig hielten.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

freigeist » Mi 11. Jun 2014, 09:23 hat geschrieben: Die Legitimation des ESM. Dazu gab es etliche Kläger, die das ESM-Urteil angefochten haben, weil sie den Schirm für verfassungswidrig hielten.
Und? Die wurden doch nun alle abgewiesen. Game over... Alles ist gut.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von freigeist »

Olifant » Mi 11. Jun 2014, 08:26 hat geschrieben: Und? Die wurden doch nun alle abgewiesen. Game over... Alles ist gut.
Was ist an einem Urteil gut, das auf politischen Druck hin erzeugt wurde?
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

freigeist » Mi 11. Jun 2014, 09:34 hat geschrieben: Was ist an einem Urteil gut, das auf politischen Druck hin erzeugt wurde?
Verschwörungstheorien darfst Du mit anderen diskutieren. Ich hege mehr Sympahie für Fakten.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von freigeist »

Olifant » Mi 11. Jun 2014, 08:37 hat geschrieben: Verschwörungstheorien darfst Du mit anderen diskutieren. Ich hege mehr Sympahie für Fakten.
Humor hast du...
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von ToughDaddy »

Olifant » Mi 11. Jun 2014, 08:55 hat geschrieben: Was sollen solche dümmlichen Suggestivfragen? Aber gut:
1. Die Regierung verstößt gegen gar nichts. Gesetze beschließt der Deutsche Bundestag (hattet Ihr das nicht im Staatsrecht)
2. Gibt es natürlich unterschiedliche Interpretationen über das, was grundrechtskonform ist (oder eben nicht). Dass der Gesetzgeber bei tausenden von Gesetzen manches mal auch etwas beschließt, was aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtskonform ist, liegt im Bereich einer statistisch üblichen Verteilung. Sollte Dir auch das neu sein, solltest Du überlegen, ob Du wichtige Teile Deines Studiums (in dem solche "Fälle" mW im Mittelpunkt stehen, verpasst hast).
3. In nahezu allen wirklich wichtigen Punkten (Hartz IV, ESM etc.) wurde die Gesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht jeweils legitimiert. In anderen Fällen (z.B. Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften) hat es wichtige Urteile gefällt, damit die Fraktionen im DBT (hier Union) etwas umsetzen, was ihnen POLITISCH (nicht juristisch) nicht in den Kram passt.
Warum sollen das dümmliche Suggestivfragen sein? Nur weil Du Dir nicht die ständigen Verfassungsbrüche eingestehen willst?
1. Stimmt, die Regierung hat gar nichts zu melden. Es gibt keinen Fraktionszwang. usw. usf. Hattest Du das nicht im Grundkurs Realität?
2. Was nun? Klar und deutlich oder doch interpretieren? Stimmt, der Gesetzgeber (was natürlich überhaupt nichts mit den Regierungen zu tun hat) hat es sogar mehrfach geschafft, Urteile des BVerfG nicht mitzubekommen. Sowas ist schon traurig. Also kein Vorsatz, sondern nur gemeingefährliche Dummheit. Nagut, für Dich ist es einfach nur sowas wie statistischer Zufall. Dir fehlt noch immer der Grundkurs in Realität. Hey im Gegensatz zu Dir Provoaccount habe ich wenigstens das passende Studium und sogar den Grundkurs in Realität.
3. Bei ESM und ALG II hast wohl einiges verpennt, aber ist schon ok. Es gab auch Urteile zum Datenschutz, die immer wieder ignoriert werden. Urteile wie zur Vermögenssteuer werden mal schnell umgedeutet, um dem BVerfG den schwarzen Peter zuzuschieben. Hat aber damit nichts zu tun, dass eben ständig gegen das GG verstoßen wird.
4. Manchmal haben die Gesetzgeber sogar soviel Angst vor dem GG, dass sie eine Prüfung von gesetzlichen Regelungen sogar verhindern wie bei der Beschneidung.



@pikant
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 0#p2593200
Na war klar, dass Du Provospamer auch gleich wieder angerannt kommst.


@freigeist
http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 6#p2593236
Das ESM-Urteil hat doch insbesondere den Teil der Kläger aufgegriffen, dass es keine Begrenzung für die Haftung gibt. Dies wurde dann als Voraussetzung mit aufgenommen. Dass dies manche ESM Fans immer wieder vergessen trotz ständiger Verlinkungen usw, ist auch nicht neues. Da wird einfach mal dieser wichtige Teil des Urteils ausgeblendet.
Anonsten: Politische Urteile wirst immer wieder finden, wie bei den Urteilen, auch durch LVerfG, im Bezug auf den ÖR.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

freigeist » Mi 11. Jun 2014, 09:45 hat geschrieben: Humor hast du...
Stimmt.
Der ist im vorliegenden Fall auch nötig, um all diejenigen zu ertragen, die einfach nicht verstehen wollen, dass ihre Position (juristisch betrachtet) Unfug ist.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

ToughDaddy » Mi 11. Jun 2014, 08:50 hat geschrieben:
3. Bei ESM und ALG II hast wohl einiges verpennt, aber ist schon ok. Es gab auch Urteile zum Datenschutz, die immer wieder ignoriert werden. Urteile wie zur Vermögenssteuer werden mal schnell umgedeutet, um dem BVerfG den schwarzen Peter zuzuschieben. Hat aber damit nichts zu tun, dass eben ständig gegen das GG verstoßen wird.

also- das Verfassungsgericht hat bestätigt, daß ALG II NICHT zu niedrig ist....

das paßt doch... :cool:
Zuletzt geändert von Realist2014 am Mittwoch 11. Juni 2014, 09:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

ToughDaddy » Mi 11. Jun 2014, 09:50 hat geschrieben: Warum sollen das dümmliche Suggestivfragen sein? Nur weil Du Dir nicht die ständigen Verfassungsbrüche eingestehen willst?
1. Stimmt, die Regierung hat gar nichts zu melden. Es gibt keinen Fraktionszwang. usw. usf. Hattest Du das nicht im Grundkurs Realität?
2. Was nun? Klar und deutlich oder doch interpretieren? Stimmt, der Gesetzgeber (was natürlich überhaupt nichts mit den Regierungen zu tun hat) hat es sogar mehrfach geschafft, Urteile des BVerfG nicht mitzubekommen. Sowas ist schon traurig. Also kein Vorsatz, sondern nur gemeingefährliche Dummheit. Nagut, für Dich ist es einfach nur sowas wie statistischer Zufall. Dir fehlt noch immer der Grundkurs in Realität. Hey im Gegensatz zu Dir Provoaccount habe ich wenigstens das passende Studium und sogar den Grundkurs in Realität.
3. Bei ESM und ALG II hast wohl einiges verpennt, aber ist schon ok. Es gab auch Urteile zum Datenschutz, die immer wieder ignoriert werden. Urteile wie zur Vermögenssteuer werden mal schnell umgedeutet, um dem BVerfG den schwarzen Peter zuzuschieben. Hat aber damit nichts zu tun, dass eben ständig gegen das GG verstoßen wird.
4. Manchmal haben die Gesetzgeber sogar soviel Angst vor dem GG, dass sie eine Prüfung von gesetzlichen Regelungen sogar verhindern wie bei der Beschneidung.
1. Du kennst den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative? Nein? Dann kann ich Dir nicht helfen.

2. Ich schrieb, die INTENTION sei klar und deutlich. Juristisch kann man sich sowohl über exakte wie auch schwammige Formulierungen streiten. Ansonsten gäbe es nicht so viele Juristen, von denen manche leider offenbar so unterbeschäftigt sind, dass Sie pausenlos in Foren abhängen müssen.

3. Klar, wir unterschlage, dass tausende Gesetze problemlos verabschiedet wurden, kaprizieren uns auf die wenigen Ausnahmen und machen aus denen eine Regel. Du bist wirklich argumentativ ein ganz Großer.

4. DIE Gesetzgeber nun also schon... Bundestag I und II oder wer soll das alles sein?

Und nein, ich werde nicht weiter mit Die "diskutieren", das ist a überflüssig, b langweilig und c nicht förderlich für das intellektuelle Erscheingsbild dieses Forums.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von pikant »

ToughDaddy » Mi 11. Jun 2014, 08:50 hat geschrieben: 4. Manchmal haben die Gesetzgeber sogar soviel Angst vor dem GG, dass sie eine Prüfung von gesetzlichen Regelungen sogar verhindern wie bei der Beschneidung.
nur Unterstellungen und keine Argumente
langweilig.
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Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von freigeist »

Olifant » Mi 11. Jun 2014, 08:55 hat geschrieben: Stimmt.
Der ist im vorliegenden Fall auch nötig, um all diejenigen zu ertragen, die einfach nicht verstehen wollen, dass ihre Position (juristisch betrachtet) Unfug ist.
Falsch.
Das BVG hat auf Druck der Beschwerdeführer die Rechte des Hauhshaltsausschusses, zb. beim Informationsrecht, gestärkt, was die Kläger als einen Teilerfolg betrachtet haben.
Desweiteren dürfen unüberschaubare Haftungsrisiken vom Parlament nicht abgeschlossen werden.
http://www.welt.de/wirtschaft/article12 ... stags.html
Zuletzt geändert von freigeist am Mittwoch 11. Juni 2014, 10:23, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von ToughDaddy »

Olifant » Mi 11. Jun 2014, 10:00 hat geschrieben: 1. Du kennst den Unterschied zwischen Exekutive und Legislative? Nein? Dann kann ich Dir nicht helfen.

2. Ich schrieb, die INTENTION sei klar und deutlich. Juristisch kann man sich sowohl über exakte wie auch schwammige Formulierungen streiten. Ansonsten gäbe es nicht so viele Juristen, von denen manche leider offenbar so unterbeschäftigt sind, dass Sie pausenlos in Foren abhängen müssen.

3. Klar, wir unterschlage, dass tausende Gesetze problemlos verabschiedet wurden, kaprizieren uns auf die wenigen Ausnahmen und machen aus denen eine Regel. Du bist wirklich argumentativ ein ganz Großer.

4. DIE Gesetzgeber nun also schon... Bundestag I und II oder wer soll das alles sein?

Und nein, ich werde nicht weiter mit Die "diskutieren", das ist a überflüssig, b langweilig und c nicht förderlich für das intellektuelle Erscheingsbild dieses Forums.
1. Du weißt nicht, wie die Realität hier funktioniert? Nein? Dann kann Dir niemand mehr helfen.

2. Auch die Intentionen waren und sind nicht klar und deutlich. Über exakte Formulierungen streiten sich höchstens Idioten, die findest natürlich auch unter Juristen. Tja vielleicht sind manche auch einfach cleverer als Du und dadurch nicht ausgelastet. [...]
Zuletzt geändert von Kopernikus am Samstag 21. Juni 2014, 20:36, insgesamt 2-mal geändert.
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