Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer Witz?

Moderator: Moderatoren Forum 2

vernunft.co
Beiträge: 13
Registriert: Dienstag 29. April 2014, 13:27

Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer Witz?

Beitrag von vernunft.co »

Die Menschen glauben ja immer gerne, dass das Grundgesetz ihnen bestimmte Freiheiten zusichert. Aber ist das nicht offensichtlich Quatsch?
Hier einmal die ersten 5 Artikel entsprechend kommentiert:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Der Anfang ist ja schon einmal gar nicht so schlecht. Würde klingt doch gut, was sie genau ist wird hier allerdings nicht genau definiert. Diesen ersten Abschnitt kann man somit höchstens als eine Art Einleitung ansehen, Inhalt versteckt sich dahinter keiner.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Auch hier wird kaum angesprochen, welche Rechte jetzt genau gemeint sind. Frieden und Gerechtigkeit klingen aber wieder sehr gut, aber wahrscheinlich sind wir immer noch in der Einleitung.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Hier natürlich nichts ungewöhnliches, das ist ja der Sinn einer Verfassung. Sie bindet alle folgenden Politiker daran, gewisse Regeln zu befolgen, egal welche Ansichten sie haben mögen. Das macht natürlich Sinn, wenn man beispielsweise Massenmord durch gewählte Politiker verhindern möchte. Aber eigentlich auch wieder mehr eine Art einleitender Abschnitt, da er schlicht beschreibt was die Aufgabe des Grundgesetzes ist.

Man kann also zusammenfassen, dass Artikel 1 eigentlich gar keinen Inhalt besitzt. Er ist nur eine schwammige Einleitung.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Der Anfang ist natürlich gut und richtig. Jeder hat seine Rechte soweit, wie er durch ihre Ausübung nicht die Rechte anderer verletzt, genau dass was hier immer gefordert wird. Doch dann kommt natürlich der zweite Teile, der ja nun eigentlich unnötig sein müsste, weil wenn niemand die Rechte anderer Mitbürger verletzt, dann ist doch eigentlich alles gut oder nicht?
Nun ja der Staat ist aber etwas besonderes und somit ist es natürlich nicht nur wichtig nicht die Rechte der Mitbürger zu verletzen, sondern eben auch gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu Verstoßen. Was diese genau sein soll, kommt sicher später. Bedeutung kann die Aussage aber nicht haben, weil wenn die verfassungsmäßige Ordnung meine Freiheit so weit Einschränkt, dass es nicht nur dem Schutz meiner Mitbürger dient, was soll sie dann überhaupt bringen?
Den letzten Teil mit dem Sittengesetz kann man natürlich dann interpretieren, wie man will. Hier lässt sich die Regierung schlicht eine Hintertür um zu tun, was auch immer so wünscht und dieses Handeln dann als sittlich zu definieren. Das wäre ganz sicher kein Paragraph in einem Gesellschaftsvertrag, der von irgend jemandem bei Verstand unterschrieben werden würde. Ja das wäre nicht einmal ein Paragraph, den irgendwer in irgend einem Vertrag unterschreiben würde. Er ist das Äquivalent zu einer Bank die einem die sicher Verwahrung des eigenen Geldes verspricht, so lange man denn moralisch richtig handelt. Was aber moralisch richtig ist, das entscheidet die Bank dann individuell im Einzelfall und kann sich auch über die Jahre hin und wieder ändern. Darauf würde doch auch niemand reinfallen oder?

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Nun ja das fängt wieder gut an, genau was Libertäre immer fordern. Leben und körperliche Unversehrtheit sind schlicht unverzichtbare Grundrechte. Freiheit natürlich auch in dem Rahmen, der hier wieder und wieder erläutert wird. Unglücklicherweise darf der Staat aber anscheinend durch Gesetze in diese Rechte eingreifen. Der Absatz sagt nichts anderes aus, als dass der Staat mittels Gesetzen in das Leben und die körperliche der Bürger eingreifen darf! Die Tatsache, dass er somit auch in die Freiheit eingreifen darf erscheint vor diesem Hintergrund zweitrangig. Wenn der Staat in unser Leben und unseren Körper eingreifen darf, was heißt das? Eigentlich nichts anderes, als dass er uns alle als sein Eigentum definiert. Das ist die Aussage dieses Abschnitts.

Artikel 2 hat im Gegensatz zu Artikel 1 wenigstens Inhalte zu bieten. Gut sind diese aber beileibe nicht, hier werden schlicht einige Rechte mehr oder weniger klar angesprochen und dann klar festgelegt, dass der Staat diese beliebig durch Gesetze einschränken und verletzten darf.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Eine komplett leere Aussage, wenn dem so wäre, warum darf ein Polizist dann auf der Straße eine Waffe tragen und die Bürger nicht? Das ganze Grundgesetz dient ja gerade dazu eine staatliche Ordnung festzulegen. Hierbei wird ja eben eine prinzipielle Ungleichheit vor dem Gesetz festgeschrieben. Greife ich in die körperliche Unversehrtheit einer Person ein, dann ist es Körperverletzung, tut der Staat dies dann ist es gute Polizeiarbeit. Stehle ich um Armen etwas zu geben, dann ist das Diebstahl, tut der Staat das, dann heißt es Steuern und Abgaben. Klingt also wieder gut, aber ist entweder ohne Inhalt oder aber, wörtlich genommen, mit Artikel 2 unvereinbar. Verträge mit inneren Widersprüchen sollte man auch nicht unterschreiben, das kann nur zu Streit vor Gericht führen, gut für ihn, dass der Staat dann die Richter auswählt.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Steht doch schon in im vorherigen Absatz. Männer und Frauen sind doch Menschen und damit angeblich vor dem Gesetz gleich, warum muss das jetzt nochmal erwähnt werden? Komplett redundant und sinnlos eigentlich. Verträgen sollte man doch besser klar und ohne unnötige Wiederholungen fassen, aber vielleicht verbirgt sich hier ja noch mehr?
Natürlich, der Staat kriegt wieder ein Sonderrecht, er darf Gleichberechtigung durchsetzen. Wenn Frauen also im Berufsleben durch die freien Handlungen ihrer Mitmenschen im Nachteil sind, dann darf der Staat hier wieder einmal die Freiheit einschränken. Das ist eine unglaublich beleidigende Aussage für Frauen, wenn man kurz darüber nachdenkt. Nimmt man nämlich an, dass alle die maximale Freiheit haben, dann könnten Frauen auf dem Markt nur im Nachteil sein, wenn sie weniger leistungsfähig wären. Das scheint offensichtlich unwahrscheinlich. Somit kann man diesen Paragraphen eigentlich wieder nur als Hintertür für den staatlichen Eingriff in das Privatleben der Bürger interpretieren.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Nun ja klingt irgendwie nett, aber was soll das heißen? Vielleicht könnte man noch argumentieren, dass Männer und Frauen doch eigentlich die gleichen Berufe machen können, doch auch hier kann man einem Bauunternehmer vielleicht nicht verdenken, wenn er tendenziell lieber Männer zum Schleppen von Betonsäcken einstellt. Auch der Rest ist doch eher schwierig zu verstehen. Benachteiligung wegen Rasse etc. wird der Markt ohnehin verhindern, da braucht es keinen Staat. Es ist wieder das selbe Problem, wie mit der Gleichberechtigung. Hier wird wieder jeder, der einer Minderheit angehört, effektiv beleidigt. Religiöse und politische Anschauungen sind allerdings schon eine ganz andere Liga. Kann man es wirklich einem katholischen Kindergarten zumuten einen überzeugten Atheisten wie den Autor einzustellen? Diese und ähnliche Fragen haben diesen Abschnitt in der Praxis wieder und wieder ad absurdum geführt.
Die Passage zu Behinderten kann man zudem schlicht als komplett sinnfrei einschätzen. Sitzt ein Mensch im Rollstuhl ist er natürlich in seinen Möglichkeiten Bauarbeiter zu sein benachteiligt. Ist er geistig behindert, so ist er natürlich in seiner Möglichkeit Universitätsprofessor zu werden benachteiligt. Was soll das überhaupt bedeuten?

Artikel 3 ist eigentlich, entweder nur als schwammiges Gefasel wie Artikel 1 zu verstehen, oder aber als klar von Widersprüchen zerfressen. Offensichtlich stellt schon die pure Existenz von Artikel 2 klar, dass der erste Absatz nicht zutrifft. Der Rest ist entweder eine Beleidigung gegen bestimmte Gruppen oder aber ohne jeden Inhalt und Wirkung. Wenn alle vor dem Gesetz gleich sind, dann muss ich die Minderheiten nicht speziell erwähnen, wieder also nur schwammige Formulierungen um sich die Hintertür zu beliebigen Gesetzesänderungen offen zu lassen.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Nun gut, wir dürfen denken was wir wollen. Mehr sagt dieser Absatz nicht aus, dieses Recht konnte einem nicht einmal das 3. Reich oder die Sowjetunion nehmen, warum das Ganze hier erwähnt werden soll bleibt schleierhaft. Wir sind doch nicht in der Schule, wo der Aufsatz eine bestimmte Mindestlänge haben muss oder?

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Auch wieder eine komplett leere Aussage, wenn ich ein freier Mensch bin dann kann ich natürlich meine Religion ausüben. Wozu also dieser Paragraph? Wahrscheinlich wieder einfach nur eine Hintertür um dem Staat das Recht zu geben in die Freiheit des Einen einzugreifen, unter dem Vorwand die Religion des Anderen zu schützen.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Wäre es nicht schöner, wenn einfach niemand zum Kriegsdienst gezwungen werden darf? Wenn niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden darf, dann sollte man das ganze vielleicht nicht Dienst nennen, sonder schlicht den Soldatenberuf. Wie genau gezwungen werden darf, wir hier ohnehin offen gelassen, das kommt irgendwann später.

Artikel 4 ist also eigentlich wieder nur eine weitgehende Wiederholung von Artikel 2. Wir lernen nur am Schluss, dass der Staat uns anscheinend zu Kriegsdienst zwingen darf, es sei denn wir haben da moralische Bedenken. Kann er uns nun also zwingen oder nicht? Wenn ja, dann ist der Absatz sinnlos, weil wenn wir uns widersetzen haben wir wohl per Definition moralische Bedenken, wenn nein, wozu dann überhaupt die Tinten für diese leeren Worte verschwenden?

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Klar, klingt wieder nett, aber wir haben doch ohnehin schon unsere Freiheiten laut Artikel 2. Dennoch ist es freundlich, dass noch einmal erwähnt wird, dass keine Zensur stattfindet.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Anscheinend doch Zensur, wenn man denn die persönliche Ehre angreift. Da der Staat festlegt was diese ist, muss man sagen dass (1) damit hinfällig geworden ist. Zensur wird hier offen legalisiert und die Bedingungen für sie komplett willkürlich festgelegt.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Was auch immer das heißen soll? Freie Menschen können doch natürlich Kunst nach Belieben herstellen, und genauso wohl auch erforschen was auch immer sie möchten. Obwohl der letzte Satz interessant ist. Anscheinend darf anderen nur beigebracht werden, was nicht gegen die Verfassung verstößt. Doch die hat schon so viele Widersprüche, wie wir gesehen haben, wie soll der Bürger überhaupt wissen was hier gelehrt werden darf und was nicht? Eine praktische Hintertür um neben der Presse auch jeden Lehrer und Professor beliebig zum Schweigen zu bringen.

Artikel 5 zeigt uns auf sehr direkte Art und Weise die Rhetorik von Staat und Politik auf. Anscheinend legt er Rechte für uns fest, doch diese hatten wir ja laut Artikel 2 ohnehin schon. In Wahrheit sagt er ausschließlich, dass der Staat die freie Meinungsäußerung beliebig einschränken darf, mehr nicht!

Original hier:http://vernunft.co/das-grundgesetz-arti ... mmentiert/

Hier stellt sich mir wirklich die Frage, bin ich der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig oder aber hätte man sich die Verfassung nicht auch sparen können und schlicht festlegen können, dass der Staat tun und lassen kann was er möchte?
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

[...]
Zuletzt geändert von Kopernikus am Dienstag 10. Juni 2014, 23:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fullquote-Spam [MOD]
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
Dampflok94
Beiträge: 13204
Registriert: Montag 2. Juni 2008, 17:59
user title: ex-Betriebsrat
Wohnort: Berlin

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Dampflok94 »

vernunft.co » 10. Jun 2014, 10:13 hat geschrieben: Hier stellt sich mir wirklich die Frage, bin ich der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig oder aber hätte man sich die Verfassung nicht auch sparen können und schlicht festlegen können, dass der Staat tun und lassen kann was er möchte?
Wie weit Du der deutschen Sprache mächtig bist, wage ich nicht zu beurteilen. Jedenfalls bist Du der juristischen Sprache nicht mächtig. Allein dein lapidares Abwatschen des Artikel 1, des vielleicht wichtigsten Artikels der Verfassung.

Außerdem solltest Du mal über Konsequenzen nachdenken, wenn Du Grundrechte in absoluter Form forderst. Sie die körperliche Unversehrheit. Wäre die ohne Einschränkung, hätte das massive Konsequenzen. Das beginnt bei Kleinigkeiten. Ein betroffener Autofahrer muß zur Blutprobe? Geht nicht, falls er sich weigert. Aber viel problematischer: Wie sollte man eionen Straftäter festnehmen, wenn jede Form von körperlicher Gewalt unzulässig wäre? Handschellen anlegen? Eindeutig Gewalt und damit ein Eingriff in die körperliche Unversehtheit. Und ähnliches gilt für andere Grundrechte. Die haben eben Grenzen. Schon rein von der Logik her.

Und im übrigen: Daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind heißt nicht, alle haben die gleichen Rechte. Daher darf eben der Polizist im Dienst Waffe tragen und Hinz und Kunz nur, wenn sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Benutzeravatar
Alexyessin
Ehrenpräsident
Beiträge: 96854
Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:16
user title: Phönix
Wohnort: wo´s Herzal is

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Alexyessin »

vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 10:13 hat geschrieben: Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Nun gut, wir dürfen denken was wir wollen. Mehr sagt dieser Absatz nicht aus, dieses Recht konnte einem nicht einmal das 3. Reich oder die Sowjetunion nehmen, warum das Ganze hier erwähnt werden soll bleibt schleierhaft. Wir sind doch nicht in der Schule, wo der Aufsatz eine bestimmte Mindestlänge haben muss oder?
Gerade das dritte Reich hat Menschen wegen der religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisse UMGEBRACHT. Vergessen?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
Zweiundvierzig

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Zweiundvierzig »

Dampflok94 » Di 10. Jun 2014, 10:34 hat geschrieben: Wie weit Du der deutschen Sprache mächtig bist, wage ich nicht zu beurteilen. Jedenfalls bist Du der juristischen Sprache nicht mächtig.
Muss ein Nichtjurist der juristischen Sprache mächtig sein, um ein Dokument verstehen zu können, das die Verfasstheit des Staatswesens, in dem er lebt, dem er angehört und das er selbst bildet, vorgibt und beschreibt?

Insofern ist seine Kritik zwar überzogen, im Kern jedoch berechtigt: Normen, allen voran Straf- sowie Verfassungsnormen, haben klar und deutlich zu sein, so dass sie auch von Nichtjuristen verstanden werden können, schließlich betreffen sie auch Nichtjuristen.
Zuletzt geändert von Zweiundvierzig am Dienstag 10. Juni 2014, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Olifant
Beiträge: 8542
Registriert: Mittwoch 18. Juni 2008, 16:21
user title: Demokratischer Kultist

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

ein_Bürger » Di 10. Jun 2014, 11:38 hat geschrieben: Muss ein Nichtjurist der juristischen Sprache mächtig sein, um ein Dokument verstehen zu können, das die Verfasstheit des Staatswesens, in dem er lebt, dem er angehört und das er selbst bildet, vorgibt und beschreibt?

Insofern ist seine Kritik in der Tat überzogen, im Kern jedoch berechtigt: Normen, allen voran Straf- sowie Verfassungsnormen, haben klar und deutlich zu sein, so dass sie auch von Nichtjuristen verstanden werden können, schließlich betreffen sie auch Nichtjuristen.
Das Grundgesetz ist klar und deutlich.
Benutzeravatar
Tantris
Beiträge: 37991
Registriert: Sonntag 22. Juni 2008, 09:13
user title: Sihanoukville

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Tantris »

Das GG ist in ordnung. Mit der umsetzung mag es hie und dort hapern...
vernunft.co
Beiträge: 13
Registriert: Dienstag 29. April 2014, 13:27

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von vernunft.co »

Olifant » Di 10. Jun 2014, 10:44 hat geschrieben: Das Grundgesetz ist klar und deutlich.
Warum dann so viele Widersprüche? Ich meine, wenn ich das mit der US-Verfassung vergleiche, dann ist diese doch viel klarer. Zum Leidwesen aller linken Präsidenten von FDR bis Obama...
Benutzeravatar
Tantris
Beiträge: 37991
Registriert: Sonntag 22. Juni 2008, 09:13
user title: Sihanoukville

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Tantris »

vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 11:49 hat geschrieben: Warum dann so viele Widersprüche? Ich meine, wenn ich das mit der US-Verfassung vergleiche, dann ist diese doch viel klarer. Zum Leidwesen aller linken Präsidenten von FDR bis Obama...
Mach das mal anhand eines beispiels klar! Warum ist die "pursuit of happiness" klarer als die "freie entfaltung der persönlichkeit"?
-Und, welcher amerikanische präsident war je "links"?
Adam Smith
Beiträge: 38094
Registriert: Mittwoch 18. Januar 2012, 21:57

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Adam Smith »

vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 10:13 hat geschrieben: Hier stellt sich mir wirklich die Frage, bin ich der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig oder aber hätte man sich die Verfassung nicht auch sparen können und schlicht festlegen können, dass der Staat tun und lassen kann was er möchte?
Du kennst dich auch mit der Geschichte nicht gut aus.

Hier mal das Ermächtigungsgesetz.
Originalauszug des Ermächtigungsgesetzes, das am 24. März 1933 in Kraft trat:[26]

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird, nachdem festgestellt ist, dass die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind:

Art. 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetz

Und hier ein weiteres Gesetz.

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.
http://www.1000dokumente.de/index.html? ... n&st=&l=de
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Benutzeravatar
Dampflok94
Beiträge: 13204
Registriert: Montag 2. Juni 2008, 17:59
user title: ex-Betriebsrat
Wohnort: Berlin

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Dampflok94 »

ein_Bürger » 10. Jun 2014, 11:38 hat geschrieben: Muss ein Nichtjurist der juristischen Sprache mächtig sein, um ein Dokument verstehen zu können, das die Verfasstheit des Staatswesens, in dem er lebt, dem er angehört und das er selbst bildet, vorgibt und beschreibt?

Insofern ist seine Kritik zwar überzogen, im Kern jedoch berechtigt: Normen, allen voran Straf- sowie Verfassungsnormen, haben klar und deutlich zu sein, so dass sie auch von Nichtjuristen verstanden werden können, schließlich betreffen sie auch Nichtjuristen.
Gut gebrüllt Löwe! :)

Sag einfach, was Du für unverständlich hälst und mach Vorschläge wie man es verständlich formulieren könnte. Aber beachte dabei: Fachsprachen haben manchmal durchaus ihren Sinn.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Benutzeravatar
bakunicus
Beiträge: 25037
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 18:52
user title: no place to hide
Wohnort: westfalen-lippe

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

Dampflok94 » Di 10. Jun 2014, 10:34 hat geschrieben: Wie weit Du der deutschen Sprache mächtig bist, wage ich nicht zu beurteilen. Jedenfalls bist Du der juristischen Sprache nicht mächtig. Allein dein lapidares Abwatschen des Artikel 1, des vielleicht wichtigsten Artikels der Verfassung.

Außerdem solltest Du mal über Konsequenzen nachdenken, wenn Du Grundrechte in absoluter Form forderst. Sie die körperliche Unversehrheit. Wäre die ohne Einschränkung, hätte das massive Konsequenzen. Das beginnt bei Kleinigkeiten. Ein betroffener Autofahrer muß zur Blutprobe? Geht nicht, falls er sich weigert. Aber viel problematischer: Wie sollte man eionen Straftäter festnehmen, wenn jede Form von körperlicher Gewalt unzulässig wäre? Handschellen anlegen? Eindeutig Gewalt und damit ein Eingriff in die körperliche Unversehtheit. Und ähnliches gilt für andere Grundrechte. Die haben eben Grenzen. Schon rein von der Logik her.

Und im übrigen: Daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind heißt nicht, alle haben die gleichen Rechte. Daher darf eben der Polizist im Dienst Waffe tragen und Hinz und Kunz nur, wenn sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen.
nun ... das recht auf körperliche unversehrtheit wird von der polizei durchaus gewahrt, in dem sinne dass sie gewalt nur in angemeßener weise anwenden darf.

probleme sehe ich in diesem zusammenhang eher an ganz anderer stelle ...
z.b. wenn eindeutig belegt ist, dass die umständer unter denen die hartz-4er leben müßen krank machen, und diese sogar deutlich früher sterben als ihre beschäftigten mitbürger ...
oder wenn wir debatten um verkehrslärm undr feinstaub führen, und da der staat das interesse nach uneingeschränkter mobilität von einzelpersonen wie der wirtschaft über die gesundheit von anwohnern stellt; das lässt sich aus meiner sicht nicht vereinbaren mit art. 2 GG, selbst dann wenn man ein übergeordnetes interesse zur güterabwägung stellt.
Zuletzt geändert von bakunicus am Dienstag 10. Juni 2014, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Dampflok94
Beiträge: 13204
Registriert: Montag 2. Juni 2008, 17:59
user title: ex-Betriebsrat
Wohnort: Berlin

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Dampflok94 »

bakunicus » 10. Jun 2014, 12:48 hat geschrieben: nun ... dass recht auf körperliche unversehrtheit wird von der polizei durchaus gewahrt, in dem sinne dass sie gewalt nur in angemeßener weise anwenden darf.
Nö! Wenn der Hinweis auf gesetzliche Einschränkungen fehlen würde, dann wäre auch eine "angemessene" gewaltanwendung nicht zulässig. Übrigens noch viel schöner im nächsten Satz. Der da lautet "Die Freiheit der Person ist unverletzlich". Ohne den folgenden Gesetzesvorbehalt kannst Du das ganze Strafgesetzbuch in die Tonne treten. Denn ohne Strafen sind Verbote bekanntlich nur von sehr beschränktem Wert.
Zuletzt geändert von Dampflok94 am Dienstag 10. Juni 2014, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Zweiundvierzig

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Zweiundvierzig »

Olifant » Di 10. Jun 2014, 11:44 hat geschrieben: Das Grundgesetz ist klar und deutlich.
Zum Glück ist es nicht, sonst wären tausende Berufssprachkünstler brotlos.
Benutzeravatar
Olifant
Beiträge: 8542
Registriert: Mittwoch 18. Juni 2008, 16:21
user title: Demokratischer Kultist

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

ein_Bürger » Di 10. Jun 2014, 13:01 hat geschrieben: Zum Glück ist es nicht, sonst wären tausende Berufssprachkünstler brotlos.
Das sagt über die Sprache des GG nicht aus. Wichtig ist, dass dier Intention des Verfassungsgebers klar und deutlich artikuliert ist. Dass trotzdem über die jeweilige Interpretation gestritten wird, ist zweitranging und gilt für Detailregelungen in aus dem GG abgeleiteten Gesetzen ebenso.
Zuletzt geändert von Olifant am Dienstag 10. Juni 2014, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.
SIRENE

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von SIRENE »

So eine spa§ige Diskussion ist mir schon lange nicht mehr begegnet.

Für vernunft.co: Google mal "wissengrapscher" (mit Anführungszeichen) ...

Natürlich freut es mich auch, wenn man Themen, zu denen ich mich viele Jahre lang mit Rechtsexperten auseinandergesetzt habe, vorzugsweise mit renommierten, nach eigenem Gusto weiterdiskutiert. Nur sollte man sich dann nicht von allen möglichen Einwänden frustrieren lassen. Die müssen kommen, die können gar nicht anders.

Irgendwann wird dir auch noch auffallen, was ich zum Art. 97 GG geschrieben habe. Der ist nicht ganz unwichtig für die Umsetzung der Rechtsgrundlage für all unsere Rechtsvorschriften ...
Benutzeravatar
freigeist
Beiträge: 6792
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 22:48
user title: Bleibtreu//Neocon

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von freigeist »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 11:48 hat geschrieben:

probleme sehe ich in diesem zusammenhang eher an ganz anderer stelle ...
z.b. wenn eindeutig belegt ist, dass die umständer unter denen die hartz-4er leben müßen krank machen, und diese sogar deutlich früher sterben als ihre beschäftigten mitbürger ...
Gibt es dafür statistische Erhebungen?
'Diplomatie ist die Kunst, seinem verhassten Nachbarn die Kehle durchzuschneiden, ohne ein Messer zu benutzen.'
Adam Smith
Beiträge: 38094
Registriert: Mittwoch 18. Januar 2012, 21:57

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Adam Smith »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 12:48 hat geschrieben: z.b. wenn eindeutig belegt ist, dass die umständer unter denen die hartz-4er leben müßen krank machen, und diese sogar deutlich früher sterben als ihre beschäftigten mitbürger ...
Oder manche beziehen Hartz4, weil es ihnen körperlich nicht so gut geht.
oder wenn wir debatten um verkehrslärm undr feinstaub führen, und da der staat das interesse nach uneingeschränkter mobilität von einzelpersonen wie der wirtschaft über die gesundheit von anwohnern stellt; das lässt sich aus meiner sicht nicht vereinbaren mit art. 2 GG, selbst dann wenn man ein übergeordnetes interesse zur güterabwägung stellt.
In Bezug auf den Feinstaub verbietet der deutsche Staat schon so manches.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
SIRENE

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von SIRENE »

Dampflok94 » Di 10. Jun 2014, 10:34 hat geschrieben: Wie weit Du der deutschen Sprache mächtig bist, wage ich nicht zu beurteilen. Jedenfalls bist Du der juristischen Sprache nicht mächtig. Allein dein lapidares Abwatschen des Artikel 1, des vielleicht wichtigsten Artikels der Verfassung.

Außerdem solltest Du mal über Konsequenzen nachdenken, wenn Du Grundrechte in absoluter Form forderst. Sie die körperliche Unversehrheit. Wäre die ohne Einschränkung, hätte das massive Konsequenzen. Das beginnt bei Kleinigkeiten. Ein betroffener Autofahrer muß zur Blutprobe? Geht nicht, falls er sich weigert. Aber viel problematischer: Wie sollte man eionen Straftäter festnehmen, wenn jede Form von körperlicher Gewalt unzulässig wäre? Handschellen anlegen? Eindeutig Gewalt und damit ein Eingriff in die körperliche Unversehtheit. Und ähnliches gilt für andere Grundrechte. Die haben eben Grenzen. Schon rein von der Logik her.

Und im übrigen: Daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind heißt nicht, alle haben die gleichen Rechte. Daher darf eben der Polizist im Dienst Waffe tragen und Hinz und Kunz nur, wenn sie eine entsprechende Erlaubnis besitzen.
Juristen, die nicht die Sprache des Volkes beherrschen, haben in unserem leider inzwischen etwas defekten Demokratiekonzept nichts verloren. Sie lassen sich das auch bewußt machen mithilfe des wichtigsten Artikels, der No. 2, dem Recht auf Selbstbestimmung, mit dem sich jegliche Fremdbestimmung an konkreten Vorschriften festmachen läßt, was für alle, auch für die einfältigsten Bürger, absolut nachvollziehbar sein muß.

Jedem noch so absoluten Recht steht mindestens eine Pflicht gegenüber, und daß die Grundrechte von allen zu beachten sind, ist beispielsweise eine solche. Rechte ohne Pflichten gibt es nicht, hat es noch nie gegeben und wird es auch nie welche geben. Insofern hättest Du dir deinen 2. Absatz sparen können.

Was bedeutet denn die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz? (Ach, bin ich gespannt.)
SIRENE

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von SIRENE »

Olifant » Di 10. Jun 2014, 11:44 hat geschrieben:Das Grundgesetz ist klar und deutlich.
So so. Im Artikel 1 wird beispielsweise der Begriff "Gerechtigkeit" genannt. Was bedeutet denn dieses Wort, das nach Meinung der letzten Pressesprecher des BMJ so unbedeutend ist, daß es nicht mal mehr im GG auftauche ...?

Etwas Klares, Deutliches sollte ja wirklich vermeiden, Begriffe zu verwenden, die jeder anders auslegen kann, oder?
Benutzeravatar
bakunicus
Beiträge: 25037
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 18:52
user title: no place to hide
Wohnort: westfalen-lippe

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

freigeist » Di 10. Jun 2014, 13:09 hat geschrieben: Gibt es dafür statistische Erhebungen?
aber sicher ...

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/s ... -1.1808052
Einer neuen Studie zufolge leiden sie signifikant häufiger unter psychischen Erkrankungen als die Durchschnittsbevölkerung. Das haben das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die Universität Halle-Wittenberg jetzt herausgefunden. Bei mehr als einem Drittel der Hartz-IV-Empfänger sei innerhalb eines Jahres mindestens eine psychische Beeinträchtigung festgestellt worden.

Die Forscher berufen sich dabei auf Daten der Krankenkassen, die etwa die Hälfte der Hartz-IV-Empfänger abdecken. Die Auswertung bezieht sich auf all diejenigen, die unter das Sozialgesetz II fallen und während des Jahres 2009 eine "psychiatrische Diagnose erhalten haben". Zum Vergleich: Aus den Daten der Techniker Krankenkasse für das Jahr 2006 geht zum Beispiel hervor, dass der Anteil unter den Arbeitnehmern mit solchen Diagnosen deutlich niedriger liegt - bei knapp 22 Prozent.
und ...

http://www.derwesten.de/staedte/duisbur ... 96842.html
Nico Dragano, Medizinsoziologe der Universität Düsseldorf, fasste die Fakten zusammen: „Wer weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient, stirbt mit hoher Wahrscheinlichkeit zehn Jahre früher als die Top-Verdiener.“ Auch in NRW lasse sich gut beobachten, wo und wie sehr die Lebenserwartung vom Faktor Arbeitslosigkeit abhänge.
eine 10 jahre geringere lebenserwartung ist keine banalität.
die einkommenfrage ist also nicht nur ein frage von neid und gier, von gerechtigkeit, sondern auch eine der lebenserwartung.
da kommt meines erachtens sehr wohl art. 2 GG ins spiel ...
Adam Smith
Beiträge: 38094
Registriert: Mittwoch 18. Januar 2012, 21:57

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Adam Smith »

SIRENE » Di 10. Jun 2014, 13:16 hat geschrieben:
Was bedeutet denn die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz? (Ach, bin ich gespannt.)
Chancengleichheit und dass das Gesetz für alle gilt. Und nicht etwa, dass alle gleich viel verdienen.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Adam Smith
Beiträge: 38094
Registriert: Mittwoch 18. Januar 2012, 21:57

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Adam Smith »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 13:20 hat geschrieben:
eine 10 jahre geringere lebenserwartung ist keine banalität.
die einkommenfrage ist also nicht nur ein frage von neid und gier, von gerechtigkeit, sondern auch eine der lebenserwartung.
da kommt meines erachtens sehr wohl art. 2 GG ins spiel ...
Top-Verdiener sind in der Regel auch körperlich fit. Denn sonst könnten die auch nicht das Arbeitsvolumen bewältigen. Und aus dem Grund dürften die auch länger leben. Wobei es auch damit zu hat, dass vermutlich viele Hartz4-Bezieher sich zu ungesund ernähren (zu dick sind) oder zu viel Alkohol trinken.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
SIRENE

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von SIRENE »

Adam Smith, mit dem, womit Du die Gleichheit vor dem Gesetz erklärt hast, kann ich rein gar nichts anfangen.

Hätte der Gesetzgeber Chancengleichheit gemeint, hätte er das auch so direkt ausdrücken können. Und daß Gesetze eben nicht für alle gelten, wissen wir ja schon wegen des Beispiels mit der Waffe für Polizisten. Per Gesetz kann man auch nicht beschließen, daß alle gleich viel verdienen müssen. Nun, man könnte das schon, aber dann hätten wir offensichtlich keine Demokratie mehr.

Und daß viele Manager Herzinfarkte bekommen, viele auch daran sterben, wissen die User hier auch ...
Olifant » Di 10. Jun 2014, 13:06 hat geschrieben:... Das sagt über die Sprache des GG nicht aus. Wichtig ist, dass dier Intention des Verfassungsgebers klar und deutlich artikuliert ist. Dass trotzdem über die jeweilige Interpretation gestritten wird, ist zweitranging und gilt für Detailregelungen in aus dem GG abgeleiteten Gesetzen ebenso.
Ist ja ungeheuer! Daß Juristen unsere Gesetze nach Belieben auslegen, am liebsten so, daß die, die ihnen am meisten Geld für ihre Arbeit geben, sich wieder mal nettes Unrecht leisten und dann zu ihnen kommen, soll zweitrangig sein?

Das solltest Du nun aber sehr gut begründen, wenn Du nicht künftig als Staatsfeind herumlaufen möchtest ...
Screamer

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Screamer »

Adam Smith » Di 10. Jun 2014, 12:26 hat geschrieben: Top-Verdiener sind in der Regel auch körperlich fit. Denn sonst könnten die auch nicht das Arbeitsvolumen bewältigen. Und aus dem Grund dürften die auch länger leben. Wobei es auch damit zu hat, dass vermutlich viele Hartz4-Bezieher sich zu ungesund ernähren (zu dick sind) oder zu viel Alkohol trinken.
Richtig. Auch mit miesen Geld kann man sich regulären Tagesablauf erhalten. Aufstehen, Körperplfege oder auch aktiv sein. In Tafel kann man immer helfen wenn man fragt. Nur Amt um Erlaubniss fragen.
Benutzeravatar
bakunicus
Beiträge: 25037
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 18:52
user title: no place to hide
Wohnort: westfalen-lippe

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

Adam Smith » Di 10. Jun 2014, 13:26 hat geschrieben: Top-Verdiener sind in der Regel auch körperlich fit. Denn sonst könnten die auch nicht das Arbeitsvolumen bewältigen. Und aus dem Grund dürften die auch länger leben. Wobei es auch damit zu hat, dass vermutlich viele Hartz4-Bezieher sich zu ungesund ernähren (zu dick sind) oder zu viel Alkohol trinken.
das kann man so sehen ...

aber das ist nur eine seite der medaille.
wenn der staat selbst formuliert, dass der einzelne bürger das recht auf körperliche unversehrtheit hat, dann gehört dazu nach modernem erkenntnisstand ein beruf, einkommen und soziale anerkennung.
denn den psychischen leiden folgen dann eben auch körperliche leiden, z.b. wie du gerade sagst durch alkoholismus und schlechte ernährung.
gutes ausgewogenes essen kann man sich nämlich als geringfügig beschäftigter oder hartzer kaum leisten; ich will nicht sagen dass es unmöglich ist, aber deutlich schwieriger.

aber gut ... ich will hier nun nicht diesen aspekt des GG weiter ausbreiten.
ich wollte nur auf die fragen antworten.
Benutzeravatar
ToughDaddy
Beiträge: 36973
Registriert: Mittwoch 18. Juni 2008, 16:41
user title: Live long and prosper
Wohnort: Genau da

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von ToughDaddy »

Olifant » Di 10. Jun 2014, 11:44 hat geschrieben:
Das Grundgesetz ist klar und deutlich.
Das GG ist so klar und deutlich, dass ständig dagegen verstoßen wird, insbesondere auch die Regierungen.

http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 6#p2592066
Der Verfassungsgeber waren damals ein paar Leutchen und die Besatzungsmächte. Deren Intentionen sahen bei einigen Regelungen noch anders aus. Entsprechende Bsp wurde schon mal im Thread 65 Jahre BRD gebracht.
Benutzeravatar
freigeist
Beiträge: 6792
Registriert: Donnerstag 29. November 2012, 22:48
user title: Bleibtreu//Neocon

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von freigeist »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 12:20 hat geschrieben: aber sicher ...

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/s ... -1.1808052
und ...

http://www.derwesten.de/staedte/duisbur ... 96842.html
eine 10 jahre geringere lebenserwartung ist keine banalität.
die einkommenfrage ist also nicht nur ein frage von neid und gier, von gerechtigkeit, sondern auch eine der lebenserwartung.
da kommt meines erachtens sehr wohl art. 2 GG ins spiel ...
Zur oberen Studie: die Feststellung, dass Arbeitslose mehr Gefahr laufen, psychisch krank zu werden oder eine Beeinträchtigung zu erfahren, ist korrekt und nachvollziehbar.
Daraus lässt sich aber noch nicht herleiten, dass man aufgrund von Psychosen früher stirbt.

Ich habe Studien gelesen, zb. aus Schottland, die die Sterblichkeit anhand von Berufsgruppen erfasst, untersucht und ausgewertet haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Reduktion der Todesursachen auf den Faktor Arbeit zu simpel ist, sondern Ernährung, körperliche Fitness, Gesundheit des Herzen etc. entscheidende Faktoren bei der Bewertung sind.
Zuletzt geändert von freigeist am Dienstag 10. Juni 2014, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
'Diplomatie ist die Kunst, seinem verhassten Nachbarn die Kehle durchzuschneiden, ohne ein Messer zu benutzen.'
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 12:20 hat geschrieben: aber sicher ...

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/s ... -1.1808052
und ...

http://www.derwesten.de/staedte/duisbur ... 96842.html
eine 10 jahre geringere lebenserwartung ist keine banalität.
die einkommenfrage ist also nicht nur ein frage von neid und gier, von gerechtigkeit, sondern auch eine der lebenserwartung.
da kommt meines erachtens sehr wohl art. 2 GG ins spiel ...

tja- daher entsprechende Kompetenzen erwerben- dann klappt das auch mit dem Einkommen...

nur ist der URSACHE des früheren Ablebens NICHT das "geringe Einkommen"- sondern das Verhalten des Einzelnen..

denn die für das höhere Einkommen notwendige Intelligenz hilft auch beim Thema gesünderes Leben... :D :D :D
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

ToughDaddy » Di 10. Jun 2014, 12:38 hat geschrieben: Das GG ist so klar und deutlich, dass ständig dagegen verstoßen wird, insbesondere auch die Regierungen.

http://politik-forum.eu/viewtopic.php?p ... 6#p2592066
Der Verfassungsgeber waren damals ein paar Leutchen und die Besatzungsmächte. Deren Intentionen sahen bei einigen Regelungen noch anders aus. Entsprechende Bsp wurde schon mal im Thread 65 Jahre BRD gebracht.

na- wo genau verstößt die aktuelle Regierung denn gegen das GG?
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
bakunicus
Beiträge: 25037
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 18:52
user title: no place to hide
Wohnort: westfalen-lippe

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

Realist2014 » Di 10. Jun 2014, 13:40 hat geschrieben:
tja- daher entsprechende Kompetenzen erwerben- dann klappt das auch mit dem Einkommen...

nur ist der URSACHE des früheren Ablebens NICHT das "geringe Einkommen"- sondern das Verhalten des Einzelnen..

denn die für das höhere Einkommen notwendige Intelligenz hilft auch beim Thema gesünderes Leben... :D :D :D
und wo genau steht im grundgesetz, dass man "entsprechende kompetenzen" erwerben muß um seine grundrechte in anspruch nehmen zu können und zu dürfen ?

solches steht da nämlich nirgendwo, das ist nur dein klassenkampf-kopfkino ...
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »


das kann man sich als "hartzer" viel eher leisten als die ökonomische Unterschicht von früher.

Nur bedeutet das halt "SELBER KOCHEN"....
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
Benutzeravatar
Realist2014
Beiträge: 71202
Registriert: Montag 26. Mai 2014, 15:12
user title: Sozialer Marktwirtschaftler
Wohnort: München , Stadt des FC Bayern

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Realist2014 »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 12:43 hat geschrieben: und wo genau steht im grundgesetz, dass man "entsprechende kompetenzen" erwerben muß um seine grundrechte in anspruch nehmen zu können und zu dürfen ?

solches steht da nämlich nirgendwo, das ist nur dein klassenkampf-kopfkino ...


es gibt im GG keinerlei "Rechte" auf ein irgendwie gelagertes "Einkommen"

dieses müssen ja ANDERE Bürger bezahlen- für die das GG auch gilt

und DIE bezahlen für die "einfachen" Tätigkeiten sehr wenig..

böse böse Welt... :D
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
pikant
Beiträge: 54531
Registriert: Mittwoch 10. Februar 2010, 13:07

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von pikant »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 11:48 hat geschrieben:
probleme sehe ich in diesem zusammenhang eher an ganz anderer stelle ...
z.b. wenn eindeutig belegt ist, dass die umständer unter denen die hartz-4er leben müßen krank machen, und diese sogar deutlich früher sterben als ihre beschäftigten mitbürger ...
oder wenn wir debatten um verkehrslärm undr feinstaub führen, und da der staat das interesse nach uneingeschränkter mobilität von einzelpersonen wie der wirtschaft über die gesundheit von anwohnern stellt; das lässt sich aus meiner sicht nicht vereinbaren mit art. 2 GG, selbst dann wenn man ein übergeordnetes interesse zur güterabwägung stellt.
dafuer ist dann das BvG zustaendig
ich kann mich nicht erinnern, dass das Gericht Hartz4 als nicht mit der Verfassung vereinbar bezeichnet hat
bei Verkehrslaerm und Feinstaub ist eine Gueterabwaegung vorzunehmen - auch dort hat das BvG das letzte Wort
Benutzeravatar
bakunicus
Beiträge: 25037
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 18:52
user title: no place to hide
Wohnort: westfalen-lippe

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

Realist2014 » Di 10. Jun 2014, 13:41 hat geschrieben:
na- wo genau verstößt die aktuelle Regierung denn gegen das GG?
wie wäre es z.b. damit, dass die aktuelle bundesregierung sich weigert das fernmeldegeheimnis zu schützen, und die verantwortlichen für die ausspionierung bei NSA und GCHQ anzuklagen und strafrechtlich zu verfolgen ?

http://dejure.org/gesetze/GG/10.html
Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Benutzeravatar
bakunicus
Beiträge: 25037
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 18:52
user title: no place to hide
Wohnort: westfalen-lippe

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

pikant » Di 10. Jun 2014, 13:54 hat geschrieben: dafuer ist dann das BvG zustaendig
ich kann mich nicht erinnern, dass das Gericht Hartz4 als nicht mit der Verfassung vereinbar bezeichnet hat
bei Verkehrslaerm und Feinstaub ist eine Gueterabwaegung vorzunehmen - auch dort hat das BvG das letzte Wort
eine güterabwägung mit welchem recht das in der verfassung verankert ist ?
mir ist kein paragraf oder artikel im GG bekannt, der der deutschen bahn oder der frankfurter flughafen AG das recht einräumt wider der gesundheit von anwohnern geschäfte zu betreiben ...

und sehr wohl mußte karlsruhe auch bei SGB II schon mehrere machtwörter sprechen, wider die politik.
vernunft.co
Beiträge: 13
Registriert: Dienstag 29. April 2014, 13:27

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von vernunft.co »

Tantris » Di 10. Jun 2014, 10:51 hat geschrieben: Mach das mal anhand eines beispiels klar! Warum ist die "pursuit of happiness" klarer als die "freie entfaltung der persönlichkeit"?
-Und, welcher amerikanische präsident war je "links"?
Ich sag mal bei FDR kann man wohl kein anderes Wort als das deutsche links anwenden oder?

Aber mal ein kleines Beispiel:

In der US Verfassung heißt es:
Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances.

Und nichts anderes. Keine weiteren Zusätze zu Einschränkungen der Redefreiheit etc. Nichts von Ehre oder ähnlichem. Nichts Schwammiges.

Bei uns heißt es doch effektiv: Redefreiheit/Pressefreiheit ja, es sei denn jemand fühlt sich gekränkt. Wer sich gekränkt fühlen darf, dass entscheidet jede Regierung nach eigenem Ermessen.
Benutzeravatar
Alexyessin
Ehrenpräsident
Beiträge: 96854
Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:16
user title: Phönix
Wohnort: wo´s Herzal is

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Alexyessin »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 13:55 hat geschrieben: wie wäre es z.b. damit, dass die aktuelle bundesregierung sich weigert das fernmeldegeheimnis zu schützen, und die verantwortlichen für die ausspionierung bei NSA und GCHQ anzuklagen und strafrechtlich zu verfolgen ?
NSA, FSB, IM6, Mossad, Shakut jeder Geheimdienst liest immer mit. Wir ziehen sie alle vor Gericht, also jeden Staat, okay?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
pikant
Beiträge: 54531
Registriert: Mittwoch 10. Februar 2010, 13:07

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von pikant »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 12:58 hat geschrieben:
und sehr wohl mußte karlsruhe auch bei SGB II schon mehrere machtwörter sprechen, wider die politik.
das hat aber mit der Rechtsmassigkeit von Hartz4 nichts zu tun
es ging um Sanktionen bei Hartz4, die das BvG je nach Sachlage verneint hat
die Rechtsmaessigkeit von Hartz4 hat das BvG bis heute nicht in Frage gestellt - Hartz4 ist mit dem Grundgesetz mehr als vereinbar
strittig ist nur, ob die Sanktionen auch mit dem Grundgesetz vereinbar sind werter User

du kannst eben nicht verlangen, dass man sich top ernaehrt mit Bio und so bei einer Grundsicherung, die von allen erwirtschaftet werden muss.
das gibt unser Grundgesetz nicht her
Zuletzt geändert von pikant am Dienstag 10. Juni 2014, 14:03, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
bakunicus
Beiträge: 25037
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 18:52
user title: no place to hide
Wohnort: westfalen-lippe

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

Alexyessin » Di 10. Jun 2014, 14:00 hat geschrieben: NSA, FSB, IM6, Mossad, Shakut jeder Geheimdienst liest immer mit. Wir ziehen sie alle vor Gericht, also jeden Staat, okay?
ja machen wir ...
wenn ein geheimdienst zu dumm ist seine verfassungswidrigen tätigkeiten geheim zu halten, dann steht er eben vor gericht.
so läuft das spiel ... normalerweise ... nur bei GCHQ und NSA nicht ... weil das ja "freundliche" verfassungsfeinde sind.

weil man da ja "diplomatische verwicklungen" im äußeren, und den zusammenbruch des transatlantischen "wertefundaments" im inneren befürchten muß.
da steht dann staatsräson gegen verfassung ... und ihr bayern habt da den größten exportschlager gebracht, mit dem supergrundrechts-friedrich.

und anstatt mal beschämt den ball flach zu halten, machen die sulibanesen dazu noch dicke hose ...
Benutzeravatar
Alexyessin
Ehrenpräsident
Beiträge: 96854
Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:16
user title: Phönix
Wohnort: wo´s Herzal is

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Alexyessin »

vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 13:59 hat geschrieben: Bei uns heißt es doch effektiv: Redefreiheit/Pressefreiheit ja, es sei denn jemand fühlt sich gekränkt. Wer sich gekränkt fühlen darf, dass entscheidet jede Regierung nach eigenem Ermessen.
Das ist Unsinn und durch nichts zu belegen.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
Benutzeravatar
Olifant
Beiträge: 8542
Registriert: Mittwoch 18. Juni 2008, 16:21
user title: Demokratischer Kultist

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Olifant »

ToughDaddy » Di 10. Jun 2014, 13:38 hat geschrieben: Das GG ist so klar und deutlich, dass ständig dagegen verstoßen wird, insbesondere auch die Regierungen.
Wie irgendjemand mit einem (Gesetzes-)Text verfaährt, sagt nichts über den Text aus.
Im Übrigen wird ganz sicher nicht ständig von der Regierung gegen das GG verstoßen.
vernunft.co
Beiträge: 13
Registriert: Dienstag 29. April 2014, 13:27

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von vernunft.co »

Alexyessin » Di 10. Jun 2014, 13:07 hat geschrieben: Das ist Unsinn und durch nichts zu belegen.
Naja ich frage mich nach welchen Kriterien denn bitte die Linie zwischen Kritik an einem Politiker und Beleidigung gegenüber ihm gezogen wird ? Wie können diese jemals nicht komplett willkürlich sein?
Adam Smith
Beiträge: 38094
Registriert: Mittwoch 18. Januar 2012, 21:57

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Adam Smith »

bakunicus » Di 10. Jun 2014, 13:58 hat geschrieben: mir ist kein paragraf oder artikel im GG bekannt, der der deutschen bahn oder der frankfurter flughafen AG das recht einräumt wider der gesundheit von anwohnern geschäfte zu betreiben ...

und sehr wohl mußte karlsruhe auch bei SGB II schon mehrere machtwörter sprechen, wider die politik.
Viele Bürger möchten jetzt aber mit der Bahn fahren.
Das ist Kapitalismus:

Die ständige Wahl der Bürger bestimmt das Angebot.
Benutzeravatar
Alexyessin
Ehrenpräsident
Beiträge: 96854
Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:16
user title: Phönix
Wohnort: wo´s Herzal is

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Alexyessin »

vernunft.co » Di 10. Jun 2014, 14:11 hat geschrieben: Naja ich frage mich nach welchen Kriterien denn bitte die Linie zwischen Kritik an einem Politiker und Beleidigung gegenüber ihm gezogen wird ? Wie können diese jemals nicht komplett willkürlich sein?
Kritik ist sachlich, Beleidigung nicht.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
Baier is ma ned so - Baier sei is a Lebenseinstellung
Mia glangt das i woas das i kennt wenn i woin dadat
Benutzeravatar
Dampflok94
Beiträge: 13204
Registriert: Montag 2. Juni 2008, 17:59
user title: ex-Betriebsrat
Wohnort: Berlin

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Dampflok94 »

vernunft.co » 10. Jun 2014, 13:59 hat geschrieben:Bei uns heißt es doch effektiv: Redefreiheit/Pressefreiheit ja, es sei denn jemand fühlt sich gekränkt. Wer sich gekränkt fühlen darf, dass entscheidet jede Regierung nach eigenem Ermessen.
Das ist eher eine Frage für Gerichte. Und teilweise dem Gesetzgeber. Aber auch der darf den Wesensgehalt der Regelung nicht antasten. Und ist es wirklich ein Problem für dich, daß man nicht jeden mit Verbalinjurien überziehen darf?
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
Benutzeravatar
Helmuth_123
Beiträge: 8652
Registriert: Samstag 31. März 2012, 19:51
Wohnort: Thüringen

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von Helmuth_123 »

pikant » Di 10. Jun 2014, 14:01 hat geschrieben: das hat aber mit der Rechtsmassigkeit von Hartz4 nichts zu tun
es ging um Sanktionen bei Hartz4, die das BvG je nach Sachlage verneint hat
die Rechtsmaessigkeit von Hartz4 hat das BvG bis heute nicht in Frage gestellt - Hartz4 ist mit dem Grundgesetz mehr als vereinbar
strittig ist nur, ob die Sanktionen auch mit dem Grundgesetz vereinbar sind werter User

du kannst eben nicht verlangen, dass man sich top ernaehrt mit Bio und so bei einer Grundsicherung, die von allen erwirtschaftet werden muss.
das gibt unser Grundgesetz nicht her
Für eine ausgewogene und gesunde Ernährung braucht es nicht unbedingt Bio. Da reichen ganz normal angebaute Lebensmittel. Und die kann man sich auch mit Arbeitslosengeld II leisten.
Benutzeravatar
bakunicus
Beiträge: 25037
Registriert: Samstag 31. Mai 2008, 18:52
user title: no place to hide
Wohnort: westfalen-lippe

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von bakunicus »

Adam Smith » Di 10. Jun 2014, 14:14 hat geschrieben: Viele Bürger möchten jetzt aber mit der Bahn fahren.
das ist bestimmt richtig ...
aber dann muß die bahn eben lärmschutzwände errichten, geräuscharme laufräder verwenden ... und die kunden der bahn müßen diesen mehraufwand bezahlen.

ebenso wie die flughafen AG in frankfurt ein nachtflugverbot zwischen 22-6 uhr einhalten muß ... ohne widerrede.

ebenso wie die kommunen auf die einhaltung der feinstaub-emissionsgrenzen zur not mit fahrverboten reagieren müßen ...

alles andere lässt sich aus meiner sicht nicht mit art. 2 GG vereinbaren ....
vernunft.co
Beiträge: 13
Registriert: Dienstag 29. April 2014, 13:27

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von vernunft.co »

Dampflok94 » Di 10. Jun 2014, 13:18 hat geschrieben: Das ist eher eine Frage für Gerichte. Und teilweise dem Gesetzgeber. Aber auch der darf den Wesensgehalt der Regelung nicht antasten. Und ist es wirklich ein Problem für dich, daß man nicht jeden mit Verbalinjurien überziehen darf?
Ja enorm, denn wenn Beleidigung nicht objektiv zu definieren ist, wie kann man dann sicher Kritik am Staat üben.
Nehmen wir einmal an, ich sage alle Keynesianisten verfügen über mangelnde ökonomische Weitsicht. Reicht das nicht schon um als Beleidigung ausgelegt zu werden? Wenn nein warum nicht? Was wäre der Unterschied zu, alle Keynesianisten sind dämlich? Wo genau wäre die Linie?
pikant
Beiträge: 54531
Registriert: Mittwoch 10. Februar 2010, 13:07

Re: Ist der Grundgesetz nicht eigentlich nur ein grausamer W

Beitrag von pikant »

Helmuth_123 » Di 10. Jun 2014, 13:21 hat geschrieben:
Für eine ausgewogene und gesunde Ernährung braucht es nicht unbedingt Bio. Da reichen ganz normal angebaute Lebensmittel. Und die kann man sich auch mit Arbeitslosengeld II leisten.
danke,
dann hat sich das Problem in Luft aufgeloest.
Antworten