Pfarrer König und die Krawalle. Der Prozess

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Quatschki
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Quatschki »

epona » Mo 8. Apr 2013, 18:01 hat geschrieben:
Hä?

Wie kommen Sie auf die Idee?
Angenommen, Du wärst ein Nazi...
Dann könnte man doch Deine Einfahrt blockieren, damit so ein Depp wie Du zu Fuß gehen mußt und mit seinem Naziauto mit dem "Todesstrafe für Kinderschänder"-Aufkleber nicht den öffentlichen Raum belästigt?!
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Quatschki » Mo 8. Apr 2013, 18:08 hat geschrieben: Angenommen, Du wärst ein Nazi...
Dann könnte man doch Deine Einfahrt blockieren, damit so ein Depp wie Du zu Fuß gehen mußt und mit seinem Naziauto mit dem "Todesstrafe für Kinderschänder"-Aufkleber nicht den öffentlichen Raum belästigt?!
Wie meinen?
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Quatschki »

epona » Mo 8. Apr 2013, 18:09 hat geschrieben:
Wie meinen?
Das nennt man Konjunktiv.
"Was wäre wenn..."
Ein beliebtes Ausdrucksmittel in der Deutschen Sprache, um hypothetische Überlegungen durchzuspielen!
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Armstrong »

Quatschki » Mo 8. Apr 2013, 18:08 hat geschrieben:Angenommen, Du wärst ein Nazi...
Sie müsste nicht mal ein Nazi sein. Ich könnte auch einfach täglich vor ihrer Einfahr eine Demo mit 100 Leuten gegen den Kapitalismus, die Umweltverschmutzung oder den Euro organisieren.

Laut epona gibt es ein vollkommen uneingeschränkte Versammlungsrecht zu jeder Zeit an jedem Ort.

Ob man die Grundrechte anderer Bürger damit verletzt oder behindert, spielt da keine Rolle, laut epona.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Quatschki » Mo 8. Apr 2013, 18:12 hat geschrieben: Das nennt man Konjunktiv.
"Was wäre wenn..."
Ein beliebtes Ausdrucksmittel in der Deutschen Sprache, um hypothetische Überlegungen durchzuspielen!
Lesen Sie sich Ihren Beitrag noch einmal in Ruhe durch :rolleyes:
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 18:18 hat geschrieben:
Sie müsste nicht mal ein Nazi sein. Ich könnte auch einfach täglich vor ihrer Einfahr eine Demo mit 100 Leuten gegen den Kapitalismus, die Umweltverschmutzung oder den Euro organisieren.

Laut epona gibt es ein vollkommen uneingeschränkte Versammlungsrecht zu jeder Zeit an jedem Ort.

Ob man die Grundrechte anderer Bürger damit verletzt oder behindert, spielt da keine Rolle, laut epona.

Keine Argumente mehr?

Ihre Ablenkungsversuche sind armselig.

Beantworten Sie meine Fragen.

Nochmals:

Wie und mit welchem Recht wollen Sie einer Gegendemo eine bestimmte Route aufzwingen?

Wollen Sie Spontandemos verbieten?
Zuletzt geändert von epona am Montag 8. April 2013, 18:41, insgesamt 1-mal geändert.
Armstrong

Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Armstrong »

epona » Mo 8. Apr 2013, 18:23 hat geschrieben: Wie und mit welchem Recht wollen Sie einer Gegendemo eine bestimmte Route aufzwingen?
Ich habe nicht von "Route aufzwingen" geschrieben. Aber es können Routen gesperrt werden, wenn ansonsten die Rechte anderer Bürger verletzt werden.

Wie gesagt: Wenn auf der Müller-Strasse eine angemeldete Demo stattfindet, dann kann die Gegendemo nicht gleichzeitig auch auf der Müller-Strasse stattfinden.
epona » Mo 8. Apr 2013, 18:23 hat geschrieben:Wollen Sie Spontandemos verbieten?
Kommt drauf an, wo sie stattfinden.

Würdest du JEDE Demo zu JEDER Zeit an JEDEM Ort erlauben?
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Alexyessin »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 18:01 hat geschrieben:
Warum nicht? Ich dachte demonstrieren darf man IMMER und ÜBERALL, egal wo und egal wann. :?:
Gegen was willst du denn Demonstrieren?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von HugoBettauer »

Demos müssen nicht erlaubt werden. Sie sind von Natur aus erlaubt. Verboten oder Eingeschränkt werden sie demgegenüber immer auf einer bestimmten, eng umrissenen Rechtsgrundlage.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 18:48 hat geschrieben:
Ich habe nicht von "Route aufzwingen" geschrieben. Aber es können Routen gesperrt werden, wenn ansonsten die Rechte anderer Bürger verletzt werden.

Wie gesagt: Wenn auf der Müller-Strasse eine angemeldete Demo stattfindet, dann kann die Gegendemo nicht gleichzeitig auch auf der Müller-Strasse stattfinden.



Kommt drauf an, wo sie stattfinden.

Würdest du JEDE Demo zu JEDER Zeit an JEDEM Ort erlauben?

In Ihrem Müller-Str.-Beispiel werden eindeutig die Grundrechte der Gegendemonstranden missachtet.

Unser Demonstrationsrecht sieht keine Prioritätsprinzip vor.

Geht also nicht!!!

Außerdem geht es vielen Gegendemonstranten gerade darum zu zeigen, dass Menschen in diesem Lande die menschenverachtenden Ansichten der Fascisten nicht teilen.

Dieses Bild von Deutschland soll nicht vermittelt werden.
Zuletzt geändert von epona am Montag 8. April 2013, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Elfer »

epona » Mo 8. Apr 2013, 12:27 hat geschrieben:
Unfug!

Seit wann sagt Artikel 8 GG aus, dass jemand das Recht auf Demonstration OHNE Gegendemonstration hat?
Die Gegendemonstration ist verfassungsrechtlich geschützt, nicht aber die bewußte und gezielte Störung mit Zielrichtung auf die Auflösung oder Verhinderung der Demonstration .... diese Mittel waren die Mittel der Nazis und wir sollten uns längst davon verabschiedet haben.

Mich irritiert, dass angebliche Nazigegner heut deren Praktiken und Taktiken und Argumentationen übernehmen.
Zuletzt geändert von Elfer am Montag 8. April 2013, 19:26, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Armstrong »

epona » Mo 8. Apr 2013, 19:00 hat geschrieben: In Ihrem Müller-Str.-Beispiel werden eindeutig die Grundrechte der Gegendemonstranden missachtet.
Und die Grundrechte der Demonstranten werden nicht missachtet? :?:
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von HugoBettauer »

Elfer » Mo 8. Apr 2013, 18:24 hat geschrieben:
Die Gegendemonstration ist verfassungsrechtlich geschützt, nicht aber die bewußte und gezielte Störung mit Zielrichtung auf die Auflösung oder Verhinderung der Demonstration .... diese Mittel waren die Mittel der Nazis und wir sollten uns längst davon verabschiedet haben.

Mich irritiert, dass angebliche Nazigegner heut deren Praktiken und Taktiken und Argumentationen übernehmen.
Mich nicht. Gegendemonstranten gehen nicht prügelnd und mordend auf Nazis und ihre Geschäfte los.
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Re: Pfarrer König und die Krawalle. Der Prozess

Beitrag von Praia61 »

SoleSurvivor » Mo 8. Apr 2013, 16:11 hat geschrieben:
Willst du das angesichts dessen, dass eine Reihe solcher Personen heute auf schwarzgelbem Ticket in Stiftungen und Landesbeauftragtenstellen mit dem Blödsinn ihr Geld verdient, wirklich aufrecht erhalten? Selbst dann gibt es die berühmten Ausnahmen :)

Ich finde, dass Lothar König viel Mist redet. Das sage ich, weil ich ihn leider oft reden höre - sei es nun im Stadtrat oder beim Lindenberg gegen NSU, bei Demos in Dresden oder bei Veranstaltungen in Jena. Aber niemals war er ein Anstifter zu Gewalt. Selbst mit den Braunen sucht er den Dialog, sofern sichergestellt ist, dass sie erstmal keinen Schaden anrichten können.

Die Staatsanwaltschaft hat sich verkalkuliert. Ein Angriff auf Julia Bonk oder Andre Hahn wäre aussichtsreicher gewesen.
Nö, weshalb so kompliziert ?
Ich behaupte, dass individuell prägende Vorfälle sehr häufig die gesellschaftlich/politische Einstellung zementieren. :cool:
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Elfer » Mo 8. Apr 2013, 19:24 hat geschrieben:
Die Gegendemonstration ist verfassungsrechtlich geschützt, nicht aber die bewußte und gezielte Störung mit Zielrichtung auf die Auflösung oder Verhinderung der Demonstration .... diese Mittel waren die Mittel der Nazis und wir sollten uns längst davon verabschiedet haben.

Mich irritiert, dass angebliche Nazigegner heut deren Praktiken und Taktiken und Argumentationen übernehmen.


Mich irritiert dass Sie scheinbar jeder Gegendemo das Ziel der Verhinderung unterstellen.

Ich sagte bereits, wenn die Anzahl der Gegendemonstranten die der Demonstranten um ein vielfaches übersteigt, ist eine Behinderung unausweichlich.

Sie können diesen Umstand mit der Behindung völlig unbeteiligter Bürger durch eine Demo vergleiche.
Es kommt zu Verkehrsstaus, Fußgänger müssen sich andere Wege such, Geschäfte warten vergeblich auf Kunden usw.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 19:25 hat geschrieben:
Und die Grundrechte der Demonstranten werden nicht missachtet? :?:
Der Unterschied ist doch, dass eine ist situationsbedingt, während Ihre
Forderung eine staatlich angeordnete Beschneidung von Grundrechten wäre.
Armstrong

Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Armstrong »

epona » Mo 8. Apr 2013, 20:11 hat geschrieben:Der Unterschied ist doch, dass eine ist situationsbedingt, während Ihre Forderung eine staatlich angeordnete Beschneidung von Grundrechten wäre.
Meine Forderung wäre, dass der Staat die Grundrechte aller Beteiligten gewährleistet.

Wenn in der Müller-Strasse eine Demo X angemeldet ist, dann sperrt der Staat die Müller-Strasse für andere Demos. Eine mögliche Gegendemo könnte dann in einer der zahlreichen anderen Strassen stattfinden.

Mit diesem Vorgehen garantiert der Staat die Grundrechte von Demonstranten und Gegendemonstranten.
HugoBettauer

Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von HugoBettauer »

Wenn das Stadtfest ist, muss einmal im Jahr der Anwohner den Lärm aushalten. Wäre jede Woche Stadtfest, wäre das was anderes. Und wenn 2000 Einwohner spontan gegen rechts unterwegs sind, müssen die 20 nazis nun mal das nachsehen haben.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 20:34 hat geschrieben:
Meine Forderung wäre, dass der Staat die Grundrechte aller Beteiligten gewährleistet.

Wenn in der Müller-Strasse eine Demo X angemeldet ist, dann sperrt der Staat die Müller-Strasse für andere Demos. Eine mögliche Gegendemo könnte dann in einer der zahlreichen anderen Strassen stattfinden.

Mit diesem Vorgehen garantiert der Staat die Grundrechte von Demonstranten und Gegendemonstranten.

Da sind Sie aber gewaltig auf dem Holzweg.

Das Grundrecht auf Demonstration ist kein Abwehrrecht gegen die Demonstration anderer Leute.
So etwas darf der Staat nicht unterstützen oder anordnen, damit würde er Artikel 8 GG aushöhlen.

Wer demonstriert muss mit kritischer Gegendemonstration rechnen und diese akzeptieren.
Armstrong

Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Armstrong »

epona » Mo 8. Apr 2013, 20:47 hat geschrieben: Wer demonstriert muss mit kritischer Gegendemonstration rechnen und diese akzeptieren.
Mit kritischer Gegendemo natürlich.

Aber nicht, dass die Gegendemo die eigene Demo verhindert.

Nach deiner Logik würde auf der Strasse nur noch das "Recht des Stärkeren" gelten. Wenn Minderheiten demonstrieren wollen, kommt sofort eine Mehrheit und blockiert die strasse um die Minderheit am Demonstrieren zu hindern.

:rolleyes:
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 20:51 hat geschrieben:
Mit kritischer Gegendemo natürlich.

Aber nicht, dass die Gegendemo die eigene Demo verhindert.

Nach deiner Logik würde auf der Strasse nur noch das "Recht des Stärkeren" gelten. Wenn Minderheiten demonstrieren wollen, kommt sofort eine Mehrheit und blockiert die strasse um die Minderheit am Demonstrieren zu hindern.

:rolleyes:
Aber hallo, eine friedliche Demo bleibt eine friedliche Demo.
Dass die Rechtsextremen nur 100 Hansel aufbieten können während die Gegendemo aus 2000 Menschen besteht ist erstens nicht voraussehbar und zweitens nicht das Problem der Gegendemonstrantenen oder des Staates.

Bleiben Sie mal auf dem Teppich. :D
Zuletzt geändert von epona am Montag 8. April 2013, 20:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Armstrong »

epona » Mo 8. Apr 2013, 20:55 hat geschrieben:Aber hallo, eine friedliche Demo bleibt eine friedliche Demo.
Auch eine "friedliche" Demo, die eine andere Demo verhindert, verletzt die Grundrechte der anderen Demonstranten.
HugoBettauer

Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von HugoBettauer »

Ja, und wenn die Brücke einstürzt, über die eine Demo angemeldet war, weinen die Nazis auch.
Armstrong

Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Armstrong »

SoleSurvivor » Mo 8. Apr 2013, 21:03 hat geschrieben:Ja, und wenn die Brücke einstürzt, über die eine Demo angemeldet war, weinen die Nazis auch.
Wenn eine Brücke einstürzt, ist das ein unvorhersehbares Unglück.

Wenn linke Gegendemonstranten aufmarschieren, ist klar worauf es hinausläuft, nämlich eine vorsätzliche Verhinderung einer angemeldeten Demonstration.

Die heutige SA kommt auf Birkenstock daher. ;)
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 21:00 hat geschrieben:
Auch eine "friedliche" Demo, die eine andere Demo verhindert, verletzt die Grundrechte der anderen Demonstranten.
Nein!

Ihre Forderung verletzt Grundrechte.

Aber da Ihnen sachliche Argumente ausgehen bleibt Ihnen wohl nur Ihr Bauchgefühl. ;)
HugoBettauer

Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von HugoBettauer »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 20:13 hat geschrieben: Die heutige SA kommt auf Birkenstock daher. ;)
Du verwechselst Neurechte (Grüne, Neuheiden) mit Linken. Linke tragen sowas nicht.
Armstrong

Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Armstrong »

epona » Mo 8. Apr 2013, 21:16 hat geschrieben: Ihre Forderung verletzt Grundrechte.
Nein, meine Forderung berücksichtigt die Grundrechte aller Bürger.

Deine Forderung hingegen verlangt die totale, uneingeschränkte Freiheit nur für Menschen deiner Meinung, auf Kosten der Grundrechte von Andersdenkenden.
Elfer

Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Elfer »

epona » Mo 8. Apr 2013, 19:09 hat geschrieben:
Mich irritiert dass Sie scheinbar jeder Gegendemo das Ziel der Verhinderung unterstellen.
Mich irritiert, dass sie mir das unterstellen ohne auch nur einen Hauch Beleg dafür zu haben.
Ist genau das das Niveau der Gegendemonstranten? Ich hatte wirklich gehofft, dass dort mehr demokratischen Verständnis ist. Mich kotzen di8e Braunbatzen auf unseren Straßen an und ich suche immer noch nach einem demokratischen Weg sie von dort zu „verbannen“.
Nun, Sie scheinen ihn nicht gefunden zu haben. Vielmehr folgen sie den Selben Pauschalisierungen und Vorurteilen wie diese Braunbatzen.
Ich sagte bereits, wenn die Anzahl der Gegendemonstranten die der Demonstranten um ein vielfaches übersteigt, ist eine Behinderung unausweichlich.
Das ist kein verfassungsrechtlicher Grundsatz. Es geht auch nicht um die Behinderung sondern um die gezielte Verhinderung. Wollen Sie leugnen, was hier angebliche Demokraten offen vertreten?

Sie können diesen Umstand mit der Behindung völlig unbeteiligter Bürger durch eine Demo vergleiche.
Es kommt zu Verkehrsstaus, Fußgänger müssen sich andere Wege such, Geschäfte warten vergeblich auf Kunden usw.
Nein, kann man nicht, dass wäre eine billige Ausrede und die gelten unter demokratischen Gesichtspunkten nicht. Es sind die dummen Ratschläge der Funktionäre, die unserer Jugend die Lüge des politischen Häftlings präsentieren, um sie als Kanonenfutter und zukünftig funktionierende Kadermitglieder heran zu bilden.

Demokratie hat das nicht nötig.

Es ist vielmehr so, dass die Behinderungen von einer angemeldeten Demonstration hinzunehmen sind, inkl. der politisch anderen Meinung, auch wenn sie einem nicht passt.
Tut mir leid, Ihr demokratisches Verständnis fordert Verfassungsrechte ein, während sie diese anderen gezielt vorenthalten will. Das hat NICHTS mit Demokratie zu tun, auch wenn viele Yellow-Demokraten es so verkaufen. Sie sind letztlich die wahren Antidemokaten und das stört mich mehr, als ein paar Braunbatzen auf der Straße. Denn damit ist der Untergang unserer demokratischen Werte schon beschlossen.
Zuletzt geändert von Elfer am Montag 8. April 2013, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Alexyessin »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 21:00 hat geschrieben:
Auch eine "friedliche" Demo, die eine andere Demo verhindert, verletzt die Grundrechte der anderen Demonstranten.
Nö, die Demonstration wird ja nicht verhindert.
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Pfarrer König und die Krawalle. Der Prozess

Beitrag von HugoBettauer »

Du meinst, wegen der falschen Anklage könnte er eine späte Karriere als Staatsanwalt anstreben?
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Re: Pfarrer König und die Krawalle. Der Prozess

Beitrag von Praia61 »

SoleSurvivor » Mo 8. Apr 2013, 20:39 hat geschrieben:Du meinst, wegen der falschen Anklage könnte er eine späte Karriere als Staatsanwalt anstreben?
Bemühe dich nicht mir gegenüber mit solchen simplen rhetorische Spielchen entgegenzutreten, ok :cool:
Oder möchtest du dir ein paar blaue Flecken einhandeln :D :D :D
Zuletzt geändert von Praia61 am Montag 8. April 2013, 22:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 21:23 hat geschrieben:
Nein, meine Forderung berücksichtigt die Grundrechte aller Bürger.

Deine Forderung hingegen verlangt die totale, uneingeschränkte Freiheit nur für Menschen deiner Meinung, auf Kosten der Grundrechte von Andersdenkenden.
Ihre Forderung ist mit unseren Grundrechten nicht vereinbar und daher antidemokratisch.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Elfer » Mo 8. Apr 2013, 21:24 hat geschrieben: Mich irritiert, dass sie mir das unterstellen ohne auch nur einen Hauch Beleg dafür zu haben.
Ist genau das das Niveau der Gegendemonstranten? Ich hatte wirklich gehofft, dass dort mehr demokratischen Verständnis ist. Mich kotzen di8e Braunbatzen auf unseren Straßen an und ich suche immer noch nach einem demokratischen Weg sie von dort zu „verbannen“.
Nun, Sie scheinen ihn nicht gefunden zu haben. Vielmehr folgen sie den Selben Pauschalisierungen und Vorurteilen wie diese Braunbatzen.



Das ist kein verfassungsrechtlicher Grundsatz. Es geht auch nicht um die Behinderung sondern um die gezielte Verhinderung. Wollen Sie leugnen, was hier angebliche Demokraten offen vertreten?



Nein, kann man nicht, dass wäre eine billige Ausrede und die gelten unter demokratischen Gesichtspunkten nicht. Es sind die dummen Ratschläge der Funktionäre, die unserer Jugend die Lüge des politischen Häftlings präsentieren, um sie als Kanonenfutter und zukünftig funktionierende Kadermitglieder heran zu bilden.

Demokratie hat das nicht nötig.

Es ist vielmehr so, dass die Behinderungen von einer angemeldeten Demonstration hinzunehmen sind, inkl. der politisch anderen Meinung, auch wenn sie einem nicht passt.Tut mir leid, Ihr demokratisches Verständnis fordert Verfassungsrechte ein, während sie diese anderen gezielt vorenthalten will. Das hat NICHTS mit Demokratie zu tun, auch wenn viele Yellow-Demokraten es so verkaufen. Sie sind letztlich die wahren Antidemokaten und das stört mich mehr, als ein paar Braunbatzen auf der Straße. Denn damit ist der Untergang unserer demokratischen Werte schon beschlossen.

Sie irren gewaltig!

Erstaunlich ist, dass Ihre Ansichten m.E. immer von den mindestens klammheimlichen Sympathisanten rechtextremen Gedankenguts geäußert werden.

Unsere Rechtsprechung sagt dazu:

Artikel 8 GG schützt die Freiheit mit anderen Personen zum Zweck einer gemeinschaftlichen, auf die Teilnahme an der öffentl. Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen.
Artikel 8 Abs.1 GG gewährleistet nicht nur die Freiheit an einer öffentl. Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über über die Auswahl des Ortes.
(BVerfGE69,315)

Also NICHTS mit Gegendemo in andere Strassen schicken :rolleyes:

und:

Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Versammlungsfreiheit dürfen nur
konkret nachvollziehbare und tatsächliche Anhaltspunkte zu Einschränkungen führen.
Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen NICHT aus.

Heul, die wollen ja nur verhindern...reicht NICHT aus.

Sie sollten Ihr demokratisches Verständnis mal "überarbeiten" ;)
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Sal Paradise »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 21:13 hat geschrieben:
Wenn eine Brücke einstürzt, ist das ein unvorhersehbares Unglück.

Wenn linke Gegendemonstranten aufmarschieren, ist klar worauf es hinausläuft, nämlich eine vorsätzliche Verhinderung einer angemeldeten Demonstration.

Die heutige SA kommt auf Birkenstock daher. ;)
Richtig.
Sal Paradise
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Sal Paradise »

Elfer » Mo 8. Apr 2013, 21:24 hat geschrieben: Mich irritiert, dass sie mir das unterstellen ohne auch nur einen Hauch Beleg dafür zu haben.
Ist genau das das Niveau der Gegendemonstranten? Ich hatte wirklich gehofft, dass dort mehr demokratischen Verständnis ist. Mich kotzen di8e Braunbatzen auf unseren Straßen an und ich suche immer noch nach einem demokratischen Weg sie von dort zu „verbannen“.
Nun, Sie scheinen ihn nicht gefunden zu haben. Vielmehr folgen sie den Selben Pauschalisierungen und Vorurteilen wie diese Braunbatzen.



Das ist kein verfassungsrechtlicher Grundsatz. Es geht auch nicht um die Behinderung sondern um die gezielte Verhinderung. Wollen Sie leugnen, was hier angebliche Demokraten offen vertreten?



Nein, kann man nicht, dass wäre eine billige Ausrede und die gelten unter demokratischen Gesichtspunkten nicht. Es sind die dummen Ratschläge der Funktionäre, die unserer Jugend die Lüge des politischen Häftlings präsentieren, um sie als Kanonenfutter und zukünftig funktionierende Kadermitglieder heran zu bilden.

Demokratie hat das nicht nötig.

Es ist vielmehr so, dass die Behinderungen von einer angemeldeten Demonstration hinzunehmen sind, inkl. der politisch anderen Meinung, auch wenn sie einem nicht passt.
Tut mir leid, Ihr demokratisches Verständnis fordert Verfassungsrechte ein, während sie diese anderen gezielt vorenthalten will. Das hat NICHTS mit Demokratie zu tun, auch wenn viele Yellow-Demokraten es so verkaufen. Sie sind letztlich die wahren Antidemokaten und das stört mich mehr, als ein paar Braunbatzen auf der Straße. Denn damit ist der Untergang unserer demokratischen Werte schon beschlossen.
Ein sehr guter und vor Allem zutreffender Text!
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Sal Paradise »

Alexander Reither » Mo 8. Apr 2013, 21:28 hat geschrieben:
Nö, die Demonstration wird ja nicht verhindert.
Er schrieb, dass eine friedliche Demo, die eine andere Demo verhindert, die Grundrechte der anderen Demonstranten verletzt. Das ist eine Tatsache. Deine Antwort passt nicht zur Aussage.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Sal Paradise » Di 9. Apr 2013, 06:51 hat geschrieben:
Er schrieb, dass eine friedliche Demo, die eine andere Demo verhindert, die Grundrechte der anderen Demonstranten verletzt. Das ist eine Tatsache. Deine Antwort passt nicht zur Aussage.
Das ist Quatsch!

Dann wären Gegendemonstrationen verboten.

Dass sie es nicht sind sollte Ihnen bekannt sein.
Zuletzt geändert von epona am Dienstag 9. April 2013, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Sal Paradise »

epona » Di 9. Apr 2013, 07:09 hat geschrieben:
Das ist Quatsch!

Dann wären Gegendemonstrationen verboten.

Dass sie es nicht sind, sollte Ihnen bekannt sein.
Eine Gegendemonstration, die eine genehmigte Demonstration zu verhindern versucht, ist eine Einschränkung der Grundrechte der Teilnehmer besagter, genehmigter Demonstration. Die dahinterstehende Motivation ist zutiefst undemokratisch und somit zu verurteilen.
pittbull

Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von pittbull »

Armstrong » Mo 8. Apr 2013, 21:00 hat geschrieben:
Auch eine "friedliche" Demo, die eine andere Demo verhindert, verletzt die Grundrechte der anderen Demonstranten.
Das läuft unter zivilem Ungehorsam und ist schon lange gestattet. Gegendemonstranten dürfen Sitzblockaden etc. abhalten. Sie dürfen nur nicht ihre Protestschilder den anderen auf die Rübe hauen.
HugoBettauer

Re: Pfarrer König und die Krawalle. Der Prozess

Beitrag von HugoBettauer »

Praia61 » Mo 8. Apr 2013, 21:57 hat geschrieben:
Oder möchtest du dir ein paar blaue Flecken einhandeln :D :D :D
Und das von einem Schwarzgefleckten Gelben... :D

Es ist hilfreich, wenn man die Person nicht bloß aus einer selektiv gelesenen halben Zeitungsseite kennt.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Quatschki »

In der Praxis läuft es eher darauf hinaus, dass zum Beispiel Bahngleise blockiert wurden, damit der Zug mit den anderen Demonstranten sein Ziel nicht erreicht,
dabei in Kauf nehmend, dass eine europäische Magistrale stundenlang unterbrochen wird.
Wenn alles so harmlos wäre, bräuchte die keine 5000 Polizisten mit Hubschraubern und Drohnen,
also mehr als das Bundeswehrkontingent in Afghanistan, aber auf 5 Quadratkilometern zusammengezogen!
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von HugoBettauer »

pittbull » Di 9. Apr 2013, 06:20 hat geschrieben:
Das läuft unter zivilem Ungehorsam und ist schon lange gestattet. Gegendemonstranten dürfen Sitzblockaden etc. abhalten. Sie dürfen nur nicht ihre Protestschilder den anderen auf die Rübe hauen.
Das ist allgemein bekannt, aber wissen das auch die Richterinnen?
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Sal Paradise » Di 9. Apr 2013, 07:15 hat geschrieben:
Eine Gegendemonstration, die eine genehmigte Demonstration zu verhindern versucht, ist eine Einschränkung der Grundrechte der Teilnehmer besagter, genehmigter Demonstration. Die dahinterstehende Motivation ist zutiefst undemokratisch und somit zu verurteilen.
Eine Demonstration muss nicht "genehmigt" werden.
Das ist schon einmal Ihr 1. Denkfehler.

2. Denkfehler: eine Gegendemonstration ist undemokratisch.

Grund: Die Gegendemonstranten nehmen lediglich ihr Grundrecht aus Artikel 8 GG wahr.

Artikel 8 GG gewährt nun einmal nicht das Recht auf Demonstration OHNE kritische Gegendemonstration.

Dieses Recht gibt es nicht.
Sal Paradise
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Sal Paradise »

epona » Di 9. Apr 2013, 13:30 hat geschrieben:
Eine Demonstration muss nicht "genehmigt" werden.
Das ist schon einmal Ihr 1. Denkfehler.

2. Denkfehler: eine Gegendemonstration ist undemokratisch.

Grund: Die Gegendemonstranten nehmen lediglich ihr Grundrecht aus Artikel 8 GG wahr.

Artikel 8 GG gewährt nun einmal nicht das Recht auf Demonstration OHNE kritische Gegendemonstration.

Dieses Recht gibt es nicht.
Auch Dir möchte ich gern die Frage stellen, ob Du nicht richtig liest oder Dich bewusst dumm stellst. Weder äusserte ich mich zum Thema "Genehmigungen von Gegendemonstrationen", noch schrieb ich, dass eine Gegendemonstration undemokratisch sei.
Zuletzt geändert von Sal Paradise am Dienstag 9. April 2013, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
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epona
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Sal Paradise » Di 9. Apr 2013, 13:48 hat geschrieben:
Auch Dir möchte ich gern die Frage stellen, ob Du nicht richtig liest oder Dich bewusst dumm stellst. Weder äusserte ich mich zum Thema "Genehmigungen von Gegendemonstrationen", noch schrieb ich, dass eine Gegendemonstration undemokratisch sei.
1) Eine Demonstration ist NIE genehmigungspflichtig, daher ist es unsinnig von "genehmigter Demo" zu faseln.
Sie sollten genauer lesen und verstehen.

2) Eine Gegendemo die behindert sei undemokratisch meinten Sie.

Dies ist nicht der Fall.

Sogar Sitzblockaden sind erlaubt.

Es ist das Recht jedes Bürgers seinen Unmut über die Verbreitung brauner Ideologie mittels friedlicher Gegendemo am selben Ort und zur selben Zeit der Demo zu zeigen.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Sal Paradise » Di 9. Apr 2013, 07:15 hat geschrieben:
Eine Gegendemonstration, die eine genehmigte Demonstration zu verhindern versucht, ist eine Einschränkung der Grundrechte der Teilnehmer besagter, genehmigter Demonstration. Die dahinterstehende Motivation ist zutiefst undemokratisch und somit zu verurteilen.

Damit es leichter für Sie ist, hier noch einmal Ihr Beitrag
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Sal Paradise »

epona » Di 9. Apr 2013, 14:01 hat geschrieben:
1) Eine Demonstration ist NIE genehmigungspflichtig, daher ist es unsinnig von "genehmigter Demo" zu faseln.
Sie sollten genauer lesen und verstehen.

2) Eine Gegendemo die behindert sei undemokratisch meinten Sie.

Dies ist nicht der Fall.

Sogar Sitzblockaden sind erlaubt.

Es ist das Recht jedes Bürgers seinen Unmut über die Verbreitung brauner Ideologie mittels friedlicher Gegendemo am selben Ort und zur selben Zeit der Demo zu zeigen.
Genehmigungspflichtig nicht, anmeldungspflichtig sehr wohl. Desweiteren können Demonstrationen auch verboten werden. Von daher ist das reine Haarspalterei von Dir, die Deinen Mangel an Argumenten kaschieren soll. Dass das Behindern einer Demonstration nicht undemokratisch ist, kann gern Deine Meinung sein. Ich sehe das anders.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Sal Paradise »

epona » Di 9. Apr 2013, 14:03 hat geschrieben:

Damit es leichter für Sie ist, hier noch einmal Ihr Beitrag
Danke, dass Du meinen zutreffenden Beitrag noch einmal zitiert hast.
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von epona »

Sal Paradise » Di 9. Apr 2013, 14:14 hat geschrieben:
Genehmigungspflichtig nicht, anmeldungspflichtig sehr wohl. Desweiteren können Demonstrationen auch verboten werden. Von daher ist das reine Haarspalterei von Dir, die Deinen Mangel an Argumenten kaschieren soll. Dass das Behindern einer Demonstration nicht undemokratisch ist, kann gern Deine Meinung sein. Ich sehe das anders.
Wenn Sie diesen gravierenden Unterschied als Haarspalterei betrachten, dann ist es mit Ihrem Demokratieverständnis vermutl. nicht weit her. :rolleyes:
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Re: mutmaßlicher Hassprediger steht in Dresden vor Gericht..

Beitrag von Sal Paradise »

epona » Di 9. Apr 2013, 14:21 hat geschrieben:
Wenn Sie diesen gravierenden Unterschied als Haarspalterei betrachten, dann ist es mit Ihrem Demokratieverständnis vermutl. nicht weit her. :rolleyes:
Ich könnte Dir jetzt erklären, dass die Tatsache, dass angemeldete Demonstrationen auch verboten werden können, den Unterschied gar nicht mehr so gravierend macht und warum das so ist. Da es Dir aber gar nicht um eine sachliche Diskussion geht, wäre das Zeitverschwendung. Eines ist sicher: Über Demokratieverständnis solltest DU Dich nicht äussern. Das ist hochnotpeinlich.
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