Hört hört!!relativ » Mo 21. Jan 2013, 15:31 hat geschrieben: Richtig, dies wäre für mich persönlich ja auch optimal. Nur ist deren Umsetzung schwer, wenn sich in der Mehrheit eine Glaubensgemeinschaft gegen diese Einmischung wehrt. Für mich bleibt als Unbeteiligter nur die Alternative, den Dialog aufrecht zu erhalten und mit Argumenten und Vorschriften auf ein stetiges Umdenken hinzuarbeiten.
Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Aber dem Kind eine Ohrfeige geben, das kann verboten werden, da darf sich der Staat in die Erziehung einmischen. Man, was seid ihr verlogen.Helicobacter » So 20. Jan 2013, 22:01 hat geschrieben:
Es spielt keine Rolle, ob Sie zufällig oder mit Absicht gegen Beschneidung sind. Es spielt aber eine Rolle, dass Sie den Erziehungsberechtigten Eltern nicht vorschreiben können, was nach IHREN Wertvorstellungen angesagt oder verboten ist. Ein jüdisches Kind kann eben kein vollkommener Jude sein, wenn er nicht beschnitten worden ist. Sie machen eine ganze Religionsgemeinschaft kaputt, wenn Sie ihr Ihre Werte vorschreiben. Es gibt fast keinen Juden oder Muslim im erwachsenen Alter, der an oder unter seiner Beschneidung leiden würde. Dafür leiden unbeschnittene wie Sie für sie ? Wie glaubwürdig sind Sie eigentlich ?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Eine freie Gesellschaft hat doch die Wahl was sie toleriert und was nicht und da gehen die Meinungen eben auseinander. daran erkennt man doch auch gut, daß eben kein Gesetz stur in Stein gemeißelt ist, sondern immer auch eine Abwägung/Angleichung mit der Realität vorgenommen wird.Zed » Mo 21. Jan 2013, 15:44 hat geschrieben:
Wieso gelten jene Sonderrechte dann nicht für jegliche religiöse Riten? Warum ist dann die Mädchenbeschneidung in jeglicher Form explizit verboten, obwohl eine religiöse oder kulturelle Motivation vorliegt?![]()
Was ist mit dem Beispiel von Armstrong:
"Viele strenggläubige Baptisten sind der Meinung, dass der staatliche Sexualkundeunterricht strikt gegen ihren Glauben verstösst. Sie beantragen deshalb bei den Schulen eine Befreiung ihrer Kinder von diesem Unterricht, aus religiösen Gründen. Der Staat zeigt sich da bisher vollkommen kompromisslos und besteht darauf, dass Baptisten ihre Kinder in den staatlichen Sexualkundeunterricht schicken.
Wenn die Eltern sich dann aus religiösen Gründen, wegen ihres christlichen Glaubens dazu gezwungen sehen ihre Kinder trotzdem nicht zum Sexualkundeunterricht zu schicken, werden die Kinder von der Polizei in die Schule gekarrt, die Eltern erhalten extrem hohe Geldstrafen, manchmal auch Beugehaft und im schlimmsten Fall entzieht der Staat den Eltern die Kinder und steckt sie ins Heim.
Wie gesagt, da geht es nicht darum dem Kind irgendwelche Körperteile aus religiösen Gründen abzuschneiden, es geht um eine Befreing von ein paar wenigen Schulstunden zum Thema Sex."
Warum wird hierbei so durchgegriffen?
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
In dieser Beziehung eindeutig ja . Eine Bande die Kinderschändung Vorschub leistet.Helicobacter » So 20. Jan 2013, 22:50 hat geschrieben:
Sie erklären mindestens 90% der Bundestagesabgeordneten für Idioten und Verfassungsfeinde ?
Zuletzt geändert von Hannelore am Montag 21. Januar 2013, 16:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nun ich kenne mich nicht so gut aus mit internen Abläufen bei dieser Tradition, aber ich bin mir sicher, daß es nicht so banal abläuft wie von ihnen beschrieben. Da es ja hauptsächlich ein religiöser Akt ist, wird er auch entsprechend von der Gemeinschaft gefeiert, so wie unsere Kommunion oder Konfirmation.ThorsHamar » Mo 21. Jan 2013, 15:47 hat geschrieben:
Nein, meine Ablehnung von Religion, besonders der monotheistischen solchen als Machtinstrument für weltliche Institutionen, ist kein Religionsbashing.
Religion als selbst ausgesuchte Lebenshilfe akzeptiere ich für jeden Menschen.
Es geht mich nichts an, was andere Leute glauben ( zu wissen), solange ich nicht dazu verpflichtet werde, das mitmachen zu sollen.
Aber sag doch mal klipp und klar:
Findest Du es normal, dass erwachsene Menschen sich um ein gesundes Kind scharen, von diesem Kind den Penis in die Hand nehmen, ein Messer und dann von diesem Kinderpenis die Vorhaut abschneiden und dann jubeln?
Ich mag dies abstoßend finden, aber dies ist nicht von Belang, wenn es darum geht ihnen diese Tradition so wie sie durchführen wollen zu verbieten.
Ich habe jetzt einige Moslems und einige Juden zu diesem Thema befragen können und unabhängig wie sie persönlich zu diesem Thema standen, haben sie die Art der Diskussion darüber, alle negativ für sich und ihre Glaubensgemeinschaft gesehen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
In erster Linie ging es bei dem gesetz um Verbot der körperlichen Züchtigung. Das mit der Ohrfeige kam später dazu, als schlaue Psychologen und Ärzte meinten die Wirkungslosigkeit der Ohrfeige als erzieherisches Mittel festgestellt zu haben. Das heisst aber nicht, daß es noch ne Menge Eltern gibt, die ihren Kindern immer noch einen Satz heisse Ohren verpassen und trotzdem ungestraft davon kommen.Hannelore » Mo 21. Jan 2013, 15:54 hat geschrieben: Aber dem Kind eine Ohrfeige geben, das kann verboten werden, da darf sich der Staat in die Erziehung einmischen. Man, was seid ihr verlogen.

Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nein, eben genaus dies erkennt man daran nicht, denn das könnte man nur, wenn bei analogen Konstellationen eine gleiche, innere Gesetzeskonsistenz erkennbar wäre. Die gibt es hier nicht. Hier kann ein Blinder mit Krückstock erkennen - ohne antisemitische oder sonstige Verschwörungstheorien bemühen zu müssen - das die Entscheidung aus reinem Lobbyeinfluss der jeweiligen Verbände bzw. Zahl der Betroffenen, sogenannte gesellschaftliche Realität, getroffen wurde. Wäre dem nicht so, dann müßten zwingend (!) die im medizinischen Vergleich invasiv milderen Formen der weiblichen Beschneidung zur Zirkumzision legitimiert werden, andernfalls kann man nicht mit Religionsfreiheit oder elternlicher Fürsorge argumentieren, sondern nur ehrlicherweise mit selektiver Willkür aus gesellschaftspolitischen Opportunismus heraus !relativ » Mo 21. Jan 2013, 15:55 hat geschrieben:
Eine freie Gesellschaft hat doch die Wahl was sie toleriert und was nicht und da gehen die Meinungen eben auseinander. daran erkennt man doch auch gut, daß eben kein Gesetz stur in Stein gemeißelt ist, sondern immer auch eine Abwägung/Angleichung mit der Realität vorgenommen wird.

Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Natürlich, das ist doch selbstredend, dass eine allgemeine Diskussion über vorsintflutliche Amputation von Kindern im Rahmen einer Religion "negativ" auf die Betvereine zurückfällt.relativ » Mo 21. Jan 2013, 16:04 hat geschrieben: Nun ich kenne mich nicht so gut aus mit internen Abläufen bei dieser Tradition, aber ich bin mir sicher, daß es nicht so banal abläuft wie von ihnen beschrieben. Da es ja hauptsächlich ein religiöser Akt ist, wird er auch entsprechend von der Gemeinschaft gefeiert, so wie unsere Kommunion oder Konfirmation.
Ich mag dies abstoßend finden, aber dies ist nicht von Belang, wenn es darum geht ihnen diese Tradition so wie sie durchführen wollen zu verbieten.
Ich habe jetzt einige Moslems und einige Juden zu diesem Thema befragen können und unabhängig wie sie persönlich zu diesem Thema standen, haben sie die Art der Diskussion darüber, alle negativ für sich und ihre Glaubensgemeinschaft gesehen.
Offensichtlich hält man intern ja die Klappe, um nicht als Nestbeschmutzer zu gelten.
War Dir meine Schilderung der Penisbeschneidung nicht märchenhaft genug, oder was meinst Du, passiert dort Anderes, so dass Du zu der Beurteilung "
Ich mag dies abstossend finden ..." kommen konntest.
Magst Du es abstossend finden, oder findest Du es abstossend?
Für alle Fälle nochmal meine Frage:
Findest Du es normal, dass erwachsene Menschen sich um ein gesundes Kind scharen, von diesem Kind den Penis in die Hand nehmen, ein Messer und dann von diesem Kinderpenis die Vorhaut abschneiden und dann jubeln?
Zuletzt geändert von ThorsHamar am Montag 21. Januar 2013, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Genau das meine ich. Der Umgang mit den Minderheiten schließt insbesondere deren Schutz ein.schelm » Mo 21. Jan 2013, 16:45 hat geschrieben: Vor dem noch misst sie sich daran, ob und wie sie ihre schwächsten Mitglieder schützt, unabhängig davon, ob die einer Minderheit angehören oder nicht.
Genau. Deswegen können jahrtausendalte und erlaubte Rituale nicht von heute auf morgen plötzlich verboten werden. Das muß im Dialog und mit den Minderheiten selbst geklärt werden. Man wird immer Kompromisse eingehen, wenn die Umständen sie auch erlauben. Das Abschneiden der männlichen Vorhaut ist eine körperliche Verletzung, aber da sie ein großer Teil der Menschheit durchführt und sich bislang kaum einer beschwert hat, so muß man sie weiter erlauben.Eine Gesellschaft kann nicht glaubwürdig individuell gebundene Grundrechte postulieren, wenn sie die beim ersten Gegenwind über Bord wirft und sie Klientelinteressen opfert.
Das Abschneiden der Vorhaut ist keine konstituierende Voraussetzung, um Teil der jeweiligen religiösen Gemeinschaft zu sein, auch wenn deren selbst ernannte Vertreter in den Zentralräten gern gegenteiliges behaupten.
Die Definition über konstituierende Voraussetzungen zur Aufnahme in einer Religion wird von den religiösen Menschen und deren Verbänden/Zentralräten vorgegeben, nicht von Ihnen und nicht von mir.
Die Religion ist in sich ein Gesetzes- und Regelwerk. Dieses Regelwerk konkurriert mit weltlichen Gesetzen. Weltliche Gesetze haben sich aus religiösen Gesetzen entwickelt.Die Religion legt den Gläubigen selber den Respekt vor Recht und Gesetz auf, somit auch die Pflicht, gäbe es eine gesetzliche Entscheidung die Religionsgsmündigkeit abzuwarten, diese Entscheidung zu respektieren und sich dem zu fügen.
Nein, es sind Dogmen, die nicht einfach aufgegeben werden können. Religiöse Riten sind nicht beliebig nach Lust und Laune veränderbar. Die Weltreligionen existieren nur, weil sie so stur an ihren Glaubensdogmen festhielten. Deswegen werden sie weiter daran festhalten.Die Opposition dagegen ist keine Gewissensnotlage, sondern schlichte Machtprobe der Verbände.
Zuletzt geändert von Gutmensch am Montag 21. Januar 2013, 17:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Du bist also der oberste Hanswurst. Finde ich niedlich. Aber ersetzt noch immer keine Argumente und das Auseinandersetzen mit Argumenten.relativ » Mo 21. Jan 2013, 10:39 hat geschrieben:
Das ständige abspielen des immer gleichen Tonbandes, daß nur die Argumente der Beschneidungskritiker richtige Argumente sind, macht sie natürlich zu obersten Hanswurst hier.
@Gutmensch
Genau, jetzt soll der Minderheitschutz herhalten, um den Kinderschutz auszuhebeln. Dümmer geht immer.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Gutmensch schrieb :
Aber ... das hatten wir alles oft hier bereits diskutiert. Theologisch nicht unstrittig ist übrigens, ob ursprünglich überhaupt ein Ab - statt nur Be - schneiden gefordert war. Auf Grund welcher Deutungshoheit will man dann überhaupt die Verbindlichkeit der diskutierten Praxis definieren, außer der Gewohnheit ?
Freundliche Grüße, schelm
Man will und braucht die Beschneidung nicht verbieten, man sollte sie nur an Bedingungen knüpfen. Diese Bedingungen stehen mitnichten unvereinbar religiösen Forderungen gegenüber. Im Islam gibt es nicht einmal eine verbindliche theologische Deutung, ob die Beschneidung überhaupt (!) erforderlich ist. Ihre Durchführung an Freiwilligkeit, voraussetzend also Religionsmündigkeit zu koppeln, kann also von keinem Zentralrat als unannehmbar abgelehnt werden. Im jüdischen Glauben konstituiert sich die Zugehörigkeit an die Voraussetzung, Kind einer jüdischen Mutter zu sein. Theologisch unstrittig ist, die Brit Milah kann in Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres nachgeholt werden. Der Zentralrat der deutschen Juden könnte durchaus dazu aufrufen, eine entsprechende Forderung des bürgerlichen Rechts als hinzunehmende Ausnahme zu respektieren und bis dato als Kompromiss eine Brit Shalom durchzuführen.Genau. Deswegen können jahrtausendalte und erlaubte Rituale nicht von heute auf morgen plötzlich verboten werden. Das muß im Dialog und mit den Minderheiten selbst geklärt werden. Man wird immer Kompromisse eingehen, wenn die Umständen sie auch erlauben. Das Abschneiden der männlichen Vorhaut ist eine körperliche Verletzung, aber da sie ein großer Teil der Menschheit durchführt und sich bislang kaum einer beschwert hat, so muß man sie weiter erlauben.
Aber ... das hatten wir alles oft hier bereits diskutiert. Theologisch nicht unstrittig ist übrigens, ob ursprünglich überhaupt ein Ab - statt nur Be - schneiden gefordert war. Auf Grund welcher Deutungshoheit will man dann überhaupt die Verbindlichkeit der diskutierten Praxis definieren, außer der Gewohnheit ?
Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Herr schelm tun sie doch nicht naiver als sie sind. Unsere ganze Gesellschaft ist durchzogen von Lobbyisten und Interessengruppen, die natürlich ständig Einfluss nehmen.schelm » Mo 21. Jan 2013, 16:34 hat geschrieben: Nein, eben genaus dies erkennt man daran nicht, denn das könnte man nur, wenn bei analogen Konstellationen eine gleiche, innere Gesetzeskonsistenz erkennbar wäre. Die gibt es hier nicht. Hier kann ein Blinder mit Krückstock erkennen - ohne antisemitische oder sonstige Verschwörungstheorien bemühen zu müssen - das die Entscheidung aus reinem Lobbyeinfluss der jeweiligen Verbände bzw. Zahl der Betroffenen, sogenannte gesellschaftliche Realität, getroffen wurde. Wäre dem nicht so, dann müßten zwingend (!) die im medizinischen Vergleich invasiv milderen Formen der weiblichen Beschneidung zur Zirkumzision legitimiert werden, andernfalls kann man nicht mit Religionsfreiheit oder elternlicher Fürsorge argumentieren, sondern nur ehrlicherweise mit selektiver Willkür aus gesellschaftspolitischen Opportunismus heraus !![]()
Freundliche Grüße, schelm
Es werden aufgrund dieses Lobbyeinflusses ständig Gesetze und Vorordnungen getroffen die nicht für alle Mitglieder unser Gesellschaft gleichermaßen von Vor bzw.von Nachteil sind.
Unser Staat wurde als Interessengemeinschaft gebildet und auch unsere Gesetze spiegeln wieder, welche Gesellschaft wir sind und seien wollen.
Dies schließst natürlich aus, daß wir alles gleich bewerten. Auch wenn ihnen ihr Gerechtigkeitsinstinkt etwas anderes sagt, bei uns werden gleicheartige Tatbestände nicht immer gleich bewertet, da sie aufgrund von Tradition, Geschichte und gesellschaftlichen Grundsätzen eben anders bewertet werden.
Sie mögen dies nur als willkürlich bezeichnen, ich halte dies für ganz normal.
Ich muss es ja nicht der ganzen Welt recht machen und ich brauche auch nicht jeden kruden Brauch zu erlauben, nur weil ich einen noch älteren Brauch mit mehr Tradition, auch und gerade in Deutschland, erlaube.
Desweiteren spielt natürlich auch unsere Geschichte eine große Rolle und dies ist in meinen Augen auch selbstverständlich.
Wenn sie so wollen, ist unsere Staatsgründung eine Tat von Opportunisten.
Zuletzt geändert von relativ am Dienstag 22. Januar 2013, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
ToughDaddy » Mo 21. Jan 2013, 19:07 hat geschrieben:
Du bist also der oberste Hanswurst. Finde ich niedlich. Aber ersetzt noch immer keine Argumente und das Auseinandersetzen mit Argumenten.
@Gutmensch
Genau, jetzt soll der Minderheitschutz herhalten, um den Kinderschutz auszuhebeln. Dümmer geht immer.

Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie hängen einer vom Ansatz her totalitären Idee an, da Sie den Eltern die religiöse Erziehung ihrer Kinder verbieten wollen. Weder Juden noch Muslime brauchen Ihre sinnlosen "Ratschläge" zu befolgen.schelm » Mo 21. Jan 2013, 19:10 hat geschrieben:Gutmensch schrieb :
Man will und braucht die Beschneidung nicht verbieten, man sollte sie nur an Bedingungen knüpfen. Diese Bedingungen stehen mitnichten unvereinbar religiösen Forderungen gegenüber. Im Islam gibt es nicht einmal eine verbindliche theologische Deutung, ob die Beschneidung überhaupt (!) erforderlich ist. Ihre Durchführung an Freiwilligkeit, voraussetzend also Religionsmündigkeit zu koppeln, kann also von keinem Zentralrat als unannehmbar abgelehnt werden. Im jüdischen Glauben konstituiert sich die Zugehörigkeit an die Voraussetzung, Kind einer jüdischen Mutter zu sein. Theologisch unstrittig ist, die Brit Milah kann in Ausnahmefällen bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres nachgeholt werden. Der Zentralrat der deutschen Juden könnte durchaus dazu aufrufen, eine entsprechende Forderung des bürgerlichen Rechts als hinzunehmende Ausnahme zu respektieren und bis dato als Kompromiss eine Brit Shalom durchzuführen.
Aber ... das hatten wir alles oft hier bereits diskutiert. Theologisch nicht unstrittig ist übrigens, ob ursprünglich überhaupt ein Ab - statt nur Be - schneiden gefordert war. Auf Grund welcher Deutungshoheit will man dann überhaupt die Verbindlichkeit der diskutierten Praxis definieren, außer der Gewohnheit ?
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Zuletzt geändert von Helicobacter am Dienstag 22. Januar 2013, 12:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Körperverletzung ist eine Straftat, keine Erziehung, denn jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit seines Körpers, niemand hat das Recht ein Kind genital zu verstümmeln. Niemand darf in einem Rechtsstaat über dem Gesetz stehen, auch keine Politiker und keine Religion.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
relativ schrieb :
Freundliche Grüße, schelm
Umstände bedingen ein unterschiedliches Strafmaß, Umstände bedingen keine selektive Gewährung von bürgerlichen Rechten.Dies schließst natürlich aus, daß wir alles gleich bewerten. Auch wenn ihnen ihr Gerechtigkeitsinstinkt etwas anderes sagt, bei uns werden gleicheartige Tatbestände nicht immer gleich bewertet, da sie aufgrund von Tradition, Geschichte und gesellschaftlichen Grundsätzen eben anders bewertet werden.
Sie mögen dies nur als willkürlich bezeichnen, ich halte dies für ganz normal.
Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Dann sag mir mal lieber schelm, warum dürfen Asylbewerber nicht arbeiten, warum bekommen Menschen hier nicht gleiches Geld für gleiche Arbeit, warum bekommen Justizopfer in Deutschland keine Resozialisierung, Schwerverbrecher nach ihrer Strafe schon, warum dürfen Eltern bei Kindern Impfungen durchführen lassen, die nicht Indiziert, sondern allenfalls empfohlen, werden, ecp.pp.?schelm » Di 22. Jan 2013, 13:40 hat geschrieben:relativ schrieb :
Umstände bedingen ein unterschiedliches Strafmaß, Umstände bedingen keine selektive Gewährung von bürgerlichen Rechten.
Freundliche Grüße, schelm
Wieviele Einschränkungen,Willkür und Sonderfälle es gibt, kann man auch beim Thema Freizügigkeit erkennen.
Ich habe hier auch schon erwähnt,
Das Grundgesetz legt im Abschnitt „Grundrechte“ (Art. 1 bis Art. 19) fest, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte oder Jedermannsrechte) und speziell jeder Staatsbürger (auch Bürgerrechte oder Deutschenrechte) gegenüber den Trägern der Hoheitsgewalt hat
Es sind also Gesetze für den Bürger gegenüber den Staat und nicht umgekehrt.Die Grundrechte des Grundgesetzes sind im Wesentlichen als Abwehrrechte des Grundrechtsträgers gegenüber Handlungen von Hoheitsträgern ausgestaltet, besitzen jedoch auch eine Drittwirkung auf das Rechtsverhältnis zwischen Personen
Also berufen sie sich nicht all zu sehr auf das Grundgesetz, ihre Möglichkeit wäre da eher ein zivilrechtlicher Prozess, indem sie als Bürger andere Bürger verklagen können.
Raseln sie hier nicht einfach ihre einstudierten Begriffsformeln runter, sondern schauen sie über den Tellerand.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sind Sie wirklich nicht in der Lage zwischen den Begrifflichkeiten Erziehung und gefährlicher Körperverletzung zu unterscheiden?Helicobacter » Di 22. Jan 2013, 12:12 hat geschrieben: Sie hängen einer vom Ansatz her totalitären Idee an, da Sie den Eltern die religiöse Erziehung ihrer Kinder verbieten wollen. Weder Juden noch Muslime brauchen Ihre sinnlosen "Ratschläge" zu befolgen.
Religiös motivierte Körperverletzungen haben in der Kindeserziehung weißgott nichts zu suchen.
Letztlich wird die Religionsfreiheit sogar deutlich gestärkt, wenn man die Sachlage aus der Sicht des Kindes betrachtet.
Leider scheinen Kinderrechte keinen besonderen Stellenwert bei Ihnen und einer Vielzahl der hiesigen Politiker zu genießen, anders ist diese Rolle rückwärts bei den Kinderrechten schwerlich zu erklären.
Spannend wird es, wenn die ersten nachhaltigen Forderungen bezüglich der Legaliserung der Klitorisvorhautbeschneidung laut werden, denn in Deutschland gilt unstrittigerweise immer noch ein Recht auf Gleichbehandlung. Ich bin somit überzeugt, dass dieses unausgegorene, schlecht zusammengeschusterte Gesetz vom BVG gekippt wird.
Zuletzt geändert von Zed am Dienstag 22. Januar 2013, 17:03, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
sehr gut geschriebenschelm » Di 22. Jan 2013, 13:29 hat geschrieben:Körperverletzung ist eine Straftat, keine Erziehung, denn jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit seines Körpers, niemand hat das Recht ein Kind genital zu verstümmeln. Niemand darf in einem Rechtsstaat über dem Gesetz stehen, auch keine Politiker und keine Religion.



Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
die Rechtssicherheit ist ja seit Ende des letzten Jahres voll hergestellt bei der Beschneidung
jeder Buerger hat sich an das Gesetz zu halten und kann dagegen klagen - solange die Klage nicht erfolgreich ist, bleibt das Gesetz in Kraft
wo ist das Problem?
jeder Buerger hat sich an das Gesetz zu halten und kann dagegen klagen - solange die Klage nicht erfolgreich ist, bleibt das Gesetz in Kraft
wo ist das Problem?
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Was bei dieser Diskussion fehlt, ist die inhaltliche Konsequenz.
Wenn altertümliche Dogmen religiösen Ursprungs, das GG aushebeln können, dürften man doch auch wieder in unseren Schulen lehren, das die Erde eine Scheibe ist.
Darwin ad acta und Adam und Eva bestimmen unser Weltbild.
Viele amerikanische Komunen verbrennen schon seid Jahren Bücher von Darwin und Co.
Das ist doch der eigentliche Punkt.
Religion steht über dem GG.
Deutschland, Deutschland über alles...pardon, wir singen die 4. Strophe ja nicht mehr.
Dann singen wir halt Religion, Religion über alles..
Wir empören uns über Hühner, die brutal in Schuhkartons gehalten werden, akzeptieren aber, das man Säuglingen die Vorhaut entfernt.
Alles im Namen vom " lieben Gott ".
Übrigens morden islamische Fanatiker auch im Namen vom lieben Gott.
Fällt dann doch auch in § 4 GG.
Ne, doch nicht.
Religiöse Dogmen erlauben nur Körperverletzungen an Menschen und brutale Ermordungen von Tieren ( Schächtungen ).
Und was soll überhaupt die ganze Aufregung ?
Ich bin der festen Überzeugung, das unser aller " Gott der Liebe " nur die Menschen ins gelobte Land holt, deren Vorhaut abgesäbelt wurde.
Ist doch klar.
Gott erschuf ein physikalisches, chemisches, biologisches, hochkompliziertes Gebilde, um dann seinen Tribut dafür einzufordern.
Unterdrückt die Frauen, schneidet euch die Schwänze ab , esst nur brutal getötete Tiere und führt religiös motivierte Kriege.
Ich kann es noch hören.
Das waren seine Worte.
Amen.
Wenn altertümliche Dogmen religiösen Ursprungs, das GG aushebeln können, dürften man doch auch wieder in unseren Schulen lehren, das die Erde eine Scheibe ist.
Darwin ad acta und Adam und Eva bestimmen unser Weltbild.
Viele amerikanische Komunen verbrennen schon seid Jahren Bücher von Darwin und Co.
Das ist doch der eigentliche Punkt.
Religion steht über dem GG.
Deutschland, Deutschland über alles...pardon, wir singen die 4. Strophe ja nicht mehr.
Dann singen wir halt Religion, Religion über alles..
Wir empören uns über Hühner, die brutal in Schuhkartons gehalten werden, akzeptieren aber, das man Säuglingen die Vorhaut entfernt.
Alles im Namen vom " lieben Gott ".
Übrigens morden islamische Fanatiker auch im Namen vom lieben Gott.
Fällt dann doch auch in § 4 GG.
Ne, doch nicht.
Religiöse Dogmen erlauben nur Körperverletzungen an Menschen und brutale Ermordungen von Tieren ( Schächtungen ).
Und was soll überhaupt die ganze Aufregung ?
Ich bin der festen Überzeugung, das unser aller " Gott der Liebe " nur die Menschen ins gelobte Land holt, deren Vorhaut abgesäbelt wurde.
Ist doch klar.
Gott erschuf ein physikalisches, chemisches, biologisches, hochkompliziertes Gebilde, um dann seinen Tribut dafür einzufordern.
Unterdrückt die Frauen, schneidet euch die Schwänze ab , esst nur brutal getötete Tiere und führt religiös motivierte Kriege.
Ich kann es noch hören.
Das waren seine Worte.
Amen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Es gibt immer wieder Beiträge, die den Nagel voll auf den Kopf treffenPachuchel » Di 22. Jan 2013, 17:56 hat geschrieben:Was bei dieser Diskussion fehlt, ist die inhaltliche Konsequenz.
Wenn altertümliche Dogmen religiösen Ursprungs, das GG aushebeln können, dürften man doch auch wieder in unseren Schulen lehren, das die Erde eine Scheibe ist.
Darwin ad acta und Adam und Eva bestimmen unser Weltbild.
Viele amerikanische Komunen verbrennen schon seid Jahren Bücher von Darwin und Co.
Das ist doch der eigentliche Punkt.
Religion steht über dem GG.
Deutschland, Deutschland über alles...pardon, wir singen die 4. Strophe ja nicht mehr.
Dann singen wir halt Religion, Religion über alles..
Wir empören uns über Hühner, die brutal in Schuhkartons gehalten werden, akzeptieren aber, das man Säuglingen die Vorhaut entfernt.
Alles im Namen vom " lieben Gott ".
Übrigens morden islamische Fanatiker auch im Namen vom lieben Gott.
Fällt dann doch auch in § 4 GG.
Ne, doch nicht.
Religiöse Dogmen erlauben nur Körperverletzungen an Menschen und brutale Ermordungen von Tieren ( Schächtungen ).
Und was soll überhaupt die ganze Aufregung ?
Ich bin der festen Überzeugung, das unser aller " Gott der Liebe " nur die Menschen ins gelobte Land holt, deren Vorhaut abgesäbelt wurde.
Ist doch klar.
Gott erschuf ein physikalisches, chemisches, biologisches, hochkompliziertes Gebilde, um dann seinen Tribut dafür einzufordern.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit ( ... ) . Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden ( ... )pikant » Di 22. Jan 2013, 17:26 hat geschrieben:die Rechtssicherheit ist ja seit Ende des letzten Jahres voll hergestellt bei der Beschneidung
jeder Buerger hat sich an das Gesetz zu halten und kann dagegen klagen - solange die Klage nicht erfolgreich ist, bleibt das Gesetz in Kraft
wo ist das Problem?
Das sagt unsere Verfassung, die steht über der Rechtsbeugung der Legislative. Insofern besteht Rechtssicherheit, denn die Verfassung wurde nicht geändert.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Hoffendlich sieht das BFG das auch so, denn das es zu Klagen kommen wird, davon gehe ich aus.schelm » Di 22. Jan 2013, 18:04 hat geschrieben: Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit ( ... ) . Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden ( ... )
Das sagt unsere Verfassung, die steht über der Rechtsbeugung der Legislative. Insofern besteht Rechtssicherheit, denn die Verfassung wurde nicht geändert.![]()
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich glaube an die weitreichenden, klugen und kompromisslos humanistischen Intentionen unserer Verfassung, aber nicht mehr an die Objektivität und Unabhängigkeit ihrer Hüter (... ), wenn die Politik " alternativlose " Entscheidungen trifft.Hannelore » Di 22. Jan 2013, 18:09 hat geschrieben: Hoffendlich sieht das BFG das auch so, denn das es zu Klagen kommen wird, davon gehe ich aus.

Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
[MOD] ad personam / Beleidigungpikant » Di 22. Jan 2013, 17:26 hat geschrieben:die Rechtssicherheit ist ja seit Ende des letzten Jahres voll hergestellt bei der Beschneidung
jeder Buerger hat sich an das Gesetz zu halten und kann dagegen klagen - solange die Klage nicht erfolgreich ist, bleibt das Gesetz in Kraft
wo ist das Problem?
@schelm
Dies ist leider immer wieder beim BVerfG passiert. Vor allem, wenn die Schizolitiker sich so einig sind.
Zuletzt geändert von Katenberg am Mittwoch 23. Januar 2013, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Welcher Bundesferfassungsrichter möchte schon als Antisemit betitelt werden. Da stimme ich Schelm schon zu,und werde mein Vertrauen etwas zurück schrauben.ToughDaddy » Di 22. Jan 2013, 18:32 hat geschrieben:
@schelm
Dies ist leider immer wieder beim BVerfG passiert. Vor allem, wenn die Schizolitiker sich so einig sind.
Zuletzt geändert von Katenberg am Mittwoch 23. Januar 2013, 16:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Nö, eher unsere Verfassung.Helicobacter » Di 22. Jan 2013, 12:12 hat geschrieben: Sie hängen einer vom Ansatz her totalitären Idee an, da Sie den Eltern die religiöse Erziehung ihrer Kinder verbieten wollen. Weder Juden noch Muslime brauchen Ihre sinnlosen "Ratschläge" zu befolgen.

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 8#p1814978
Um es mal in Ihrem Stil zu formulieren : Was genau an " Jeder " und " Niemand " verstehen Sie nicht ?

Freundliche Grüße, schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
...der nächste Heuchler bitte.Pachuchel » Di 22. Jan 2013, 17:56 hat geschrieben:Was bei dieser Diskussion fehlt, ist die inhaltliche Konsequenz.
Wenn altertümliche Dogmen religiösen Ursprungs, das GG aushebeln können, dürften man doch auch wieder in unseren Schulen lehren, das die Erde eine Scheibe ist.
Darwin ad acta und Adam und Eva bestimmen unser Weltbild.
Viele amerikanische Komunen verbrennen schon seid Jahren Bücher von Darwin und Co.
Das ist doch der eigentliche Punkt.
Religion steht über dem GG.
Deutschland, Deutschland über alles...pardon, wir singen die 4. Strophe ja nicht mehr.
Dann singen wir halt Religion, Religion über alles..
Wir empören uns über Hühner, die brutal in Schuhkartons gehalten werden, akzeptieren aber, das man Säuglingen die Vorhaut entfernt.
Alles im Namen vom " lieben Gott ".
Übrigens morden islamische Fanatiker auch im Namen vom lieben Gott.
Fällt dann doch auch in § 4 GG.
Ne, doch nicht.
Religiöse Dogmen erlauben nur Körperverletzungen an Menschen und brutale Ermordungen von Tieren ( Schächtungen ).
Und was soll überhaupt die ganze Aufregung ?
Ich bin der festen Überzeugung, das unser aller " Gott der Liebe " nur die Menschen ins gelobte Land holt, deren Vorhaut abgesäbelt wurde.
Ist doch klar.
Gott erschuf ein physikalisches, chemisches, biologisches, hochkompliziertes Gebilde, um dann seinen Tribut dafür einzufordern.
Unterdrückt die Frauen, schneidet euch die Schwänze ab , esst nur brutal getötete Tiere und führt religiös motivierte Kriege.
Ich kann es noch hören.
Das waren seine Worte.
Amen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Ich bin mir ziemlich sicher, daß sie und die anderen Heuchler hier, bei anderen Passagen des Grundgesetzes nicht so genau hinschauen würden, dann könnte es nämlich sein, daß sie etwas von ihrem Wohlstandspeck, den sie angesessen haben, abgeben muessten.schelm » Di 22. Jan 2013, 18:18 hat geschrieben: Ich glaube an die weitreichenden, klugen und kompromisslos humanistischen Intentionen unserer Verfassung, aber nicht mehr an die Objektivität und Unabhängigkeit ihrer Hüter (... ), wenn die Politik " alternativlose " Entscheidungen trifft.![]()
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie müssen endlich mal kapieren mit der Substitution von Argumenten in der Sache durch Userbewertung nur zu langweilen. Wohlstandsspeck hab ich seit August 2012 im übrigen real 16 kg verloren.
Freundliche Grüße, schelm

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Diese Einschätzungen haben ja einen Grund, nämlich ihre Argumentation dahingehend, daß ihre Argumente den alleinigen Anspruch der Richtigkeit haben und sie das Grundgesetz nach ihrem Gusto auslegen, obwohl viele Menschen einen anderen Blick aufs Grundgesetz und Gesellschaft haben. Aber diese Leute haben in ihren Augen wohl alle einen Dachschaden oder sind Lobbyisten.schelm » Mi 23. Jan 2013, 13:54 hat geschrieben:Sie müssen endlich mal kapieren mit der Substitution von Argumenten in der Sache durch Userbewertung nur zu langweilen. Wohlstandsspeck hab ich seit August 2012 im übrigen real 16 kg verloren.![]()
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Das Banale braucht man nicht zu schälen.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Schon wieder nur Unterstellungen. Bei dem Gedanken, den Eltern die Erziehung ihrer Kinder zu verbieten, kommt mir sofort Erich Mielke in den Sinn. Ihr Ansatz hat mit seiner Paxis schon einige Schnittpunkte. Deshalb sprach ich davon, dass Ihr Ansatz und Ihre Herangehensweise totalitär wären.schelm » Di 22. Jan 2013, 18:04 hat geschrieben: Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit ( ... ) . Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden ( ... )
Das sagt unsere Verfassung, die steht über der Rechtsbeugung der Legislative. Insofern besteht Rechtssicherheit, denn die Verfassung wurde nicht geändert.![]()
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
da muß man erst mal drauf kommen !Helicobacter » Mi 23. Jan 2013, 15:24 hat geschrieben:Schon wieder nur Unterstellungen. Bei dem Gedanken, den Eltern die Erziehung ihrer Kinder zu verbieten, kommt mir sofort Erich Mielke in den Sinn. Ihr Ansatz hat mit seiner Paxis schon einige Schnittpunkte. Deshalb sprach ich davon, dass Ihr Ansatz und Ihre Herangehensweise totalitär wären.


Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Auch ein Erziehungsrecht hat Grenzen. Bei Körperverletzung hört der Spaß auf.Helicobacter » Mi 23. Jan 2013, 15:24 hat geschrieben:Schon wieder nur Unterstellungen. Bei dem Gedanken, den Eltern die Erziehung ihrer Kinder zu verbieten, kommt mir sofort Erich Mielke in den Sinn. Ihr Ansatz hat mit seiner Paxis schon einige Schnittpunkte. Deshalb sprach ich davon, dass Ihr Ansatz und Ihre Herangehensweise totalitär wären.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
unserer Richter entscheiden streng nach der Verfassung, wie man auch am ESM gesehen hat!Hannelore » Di 22. Jan 2013, 18:44 hat geschrieben: Welcher Bundesferfassungsrichter möchte schon als Antisemit betitelt werden. Da stimme ich Schelm schon zu,und werde mein Vertrauen etwas zurück schrauben.
das sind die obersten Richter in Deutschland und daran muss sich jeder Buerger halten in einem Rechtsstaat!
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
ein ehemaliger Prasiedent des Bundesverfassungsgericht Papier hat ja die Sachlage in 2012 klargestellt!relativ » Mi 23. Jan 2013, 14:55 hat geschrieben: Diese Einschätzungen haben ja einen Grund, nämlich ihre Argumentation dahingehend, daß ihre Argumente den alleinigen Anspruch der Richtigkeit haben und sie das Grundgesetz nach ihrem Gusto auslegen, obwohl viele Menschen einen anderen Blick aufs Grundgesetz und Gesellschaft haben. Aber diese Leute haben in ihren Augen wohl alle einen Dachschaden oder sind Lobbyisten.
3 Grundrechte stehen da gegeneinander und muesen abgewaegt werden!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Tja auch Papier wird alt oder man hat ihn falsch zitiert.pikant » Mi 23. Jan 2013, 15:38 hat geschrieben:
ein ehemaliger Prasiedent des Bundesverfassungsgericht Papier hat ja die Sachlage in 2012 klargestellt!
3 Grundrechte stehen da gegeneinander und muesen abgewaegt werden!

Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Sie würden Ihren Sohn nicht beschneiden, wenn Sie eine Muslima wären ?becksham » Mi 23. Jan 2013, 15:31 hat geschrieben: Auch ein Erziehungsrecht hat Grenzen. Bei Körperverletzung hört der Spaß auf.
Und würden damit in Kauf nehmen, dass Ihr Sohn ausgegrenzt und als Aussenseiter behandelt wird ?
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Auf Naheliegendes kommt man auch so. Mielke wollte sed-treue Kinder.
ihr wollt mit Eurer privaten Meinung kompatible Kinder.
Wer seine Kinder nicht in Eurem Sinne erzieht, wollt ihr das Erziehungsrecht einschränken. Das war auch die Politik von Erich Mielke.
Zuletzt geändert von Helicobacter am Mittwoch 23. Januar 2013, 16:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Können Sie anhand seriösen, realen Fallbeispielen nachweisen, dass jene Kinder unter einer ausgebliebenen Zwangsbeschneidung leiden mussten, indem sie "ausgegrenzt" wurden?Helicobacter » Mi 23. Jan 2013, 16:40 hat geschrieben:
Sie würden Ihren Sohn nicht beschneiden, wenn Sie eine Muslima wären ?
Und würden damit in Kauf nehmen, dass Ihr Sohn ausgegrenzt und als Aussenseiter behandelt wird ?
Das es zahlreiche Betroffene gibt, die aufgrund der Zwangsbeschneidung ihr Leben lang unter den Folgen massiv leiden, wurde ja mithilfe verschiedener Beispiele bereits mehrfach dokumentiert.
Zuletzt geändert von Zed am Mittwoch 23. Januar 2013, 17:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Helicobacter » Mi 23. Jan 2013, 16:46 hat geschrieben: Auf Naheliegendes kommt man auch so. Mielke wollte sed-treue Kinder.
ihr wollt mit Eurer privaten Meinung kompatible Kinder.
Wer seine Kinder nicht in Eurem Sinne erzieht, wollt ihr das Erziehungsrecht einschränken. Das war auch die Politik von Erich Mielke.
Sind Sie dann auch konsequenter Weise ebenso der Meinung, dass beispielsweise die Klitorisvorhautbeschneidung oder Züchtigung aus "Erziehungsgründen" erlaubt sein müssen?
Zuletzt geändert von Zed am Mittwoch 23. Januar 2013, 17:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Die Beschneidung bein den Jungen beeinträchtigt das Sexualleben nicht. Klitbeschneidung hingegen sehr wohl.Zed » Mi 23. Jan 2013, 17:57 hat geschrieben:
Sind Sie dann auch konsequenter Weise ebenso der Meinung, dass beispielsweise die Klitorisvorhautbeschneidung oder Züchtigung aus "Erziehungsgründen" erlaubt sein müssen?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Es erhebt sich die Frage, wie man als Beschnittener Mütze-Glatze spielt.Helicobacter » Mi 23. Jan 2013, 19:58 hat geschrieben:
Die Beschneidung bein den Jungen beeinträchtigt das Sexualleben nicht. Klitbeschneidung hingegen sehr wohl.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
lolKeoma » Mi 23. Jan 2013, 19:07 hat geschrieben:
Es erhebt sich die Frage, wie man als Beschnittener Mütze-Glatze spielt.
Ich habe eine Frau mal gefragt, die mit beiden Formen Geschlechtsverkehr hatte und sie meinte, es gibt überhaupt keinen Unterschied. Das ist also schon mal ganz gut, dass frau mit beiden Formen leben kann. Aber auch beschnittene Männer klagen nicht unbedingt über Orgasmusprobleme. Ich habe da keine Beschwerden wahrgenommen.
Zuletzt geändert von Helicobacter am Mittwoch 23. Januar 2013, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das ist keine Antwort.Helicobacter » Mi 23. Jan 2013, 20:13 hat geschrieben:lol
Ich habe eine Frau mal gefragt, die mit beiden Formen Geschlechtsverkehr hatte und sie meinte, es gibt überhaupt keinen Unterschied. Das ist also schon mal ganz gut, dass frau mit beiden Formen leben kann. Aber auch beschnittene Männer klagen nicht unbedingt über Orgasmusprobleme. Ich habe da keine Beschwerden wahrgenommen.
Wo habe ich etwas über Orgasmen geschrieben, überhaupt weibliche ?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Beides falsch. Die Risiken einer Klitorisvorhautbeschneidung wird in der Fachwelt gemeinhin als wesentlich geringer eingeschätzt und der Eingriff generell als deutlich harmloser betrachtet, verglichen mit der männlichen Zirkumzision.Helicobacter » Mi 23. Jan 2013, 18:58 hat geschrieben:
Die Beschneidung bein den Jungen beeinträchtigt das Sexualleben nicht. Klitbeschneidung hingegen sehr wohl.
Also sind Sie für die Legalisierung von harmlosen Formen der weiblichen Beschneidung?
Ebenso kann die Beschneidung durchaus das Sexualleben in erheblichen Maße beeinträchtigen.
Als Beispiel hier nochmal einer von zahlreichen verlinkten Erfahrungsberichten betroffener.
http://www.beschneidung-von-jungen.de/h ... alter.htmlIch wurde erst nach der Pubertät im Alter von 23 Jahren beschnitten und kenne also das Davor und Danach Meine Beschneidung erfolgte wegen Phimose. Bei Erektion war kein Zurückziehen der Vorhaut möglich (Schmerzen beim Verkehr). Der konsultierte Urologe hatte sich sofort zur Beschneidung entschieden. Von Alternativbehandlung wusste ich nichts - möglicherweise wollte er auch davon nichts wissen - das wurde mit keinem einzigen Wort erörtert. Auch über den Stil der Beschneidung wurde kein Wort gesprochen. Ich hatte davon keine Ahnung. Ich wusste nicht einmal, was bei der Beschneidung vor sich geht. Der autoritäre Herr Doktor aus den 60iger Jahren sagte einfach, das muss sein und damit basta. Ich ging stillschweigend davon aus, dass natürlich alles so bliebe, wie es war, und nur die Enge operativ beseitigt wird. (Anmerkung: Heute als Triple Inzision bekannt) Nicht einmal im Traum hätte ich gedacht, dass es möglich ist, die Eichel vollkommen frei zu legen. Dass ich dann relativ "gnädig" beschnitten wurde, ist somit reines Glück. Der untere Teil der Vorhaut und das Frenulum blieben erhalten, die Eichel liegt aber -leider- vollkommen frei.
Diese Freilegung führt - wie man überall nachlesen kann - zu einer Desensibilisierung der Glans, die stetig Jahr für Jahr zunimmt. Die Eichelhaut wird dicker und robuster. Anfangs sieht man darin noch keinen Verlust, da die Übersensibilität eines jungen Mannes gebremst wird und so ein längeres Stehvermögen resultiert. Aber Achtung: Die Desensibilisierung schreitet unerbittlich fort, das heißt, man braucht einen immer stärkeren mechanischen Reiz um überhaupt zum Orgasmus zu kommen. Heute -mit über 60 Jahren- muss ich bekennen, dass ich bei normalem (vaginalen) sexuellen Verkehr mit meiner Partnerin nicht mehr zum Höhepunkt kommen kann: Der Glans penis ist gefühllos gegenüber normaler sexueller Sensibilisierung - er reagiert etwa so, wie die Haut meiner Daumenkuppe. Um sexuelle Erregung zu erzeugen, ist extremer mechanischer Reiz erforderlich, der weder oral noch vaginal zu erreichen ist und eine normale Partnerschaft extrem belastet.
Was sagen Sie zu jenen Betroffenen? Sind Sie nicht der Meinung, dass jeder selbst entscheiden sollte, ob er sich ohne medzinische Indikation hochsensible erogene Zonen in einer Risikobehafteten Operation entfernen lässt?
Was ist mit der ebenfalls genannten Züchtigung?
Zuletzt geändert von Zed am Mittwoch 23. Januar 2013, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Das Abschneiden von Körperteilen, insbesondere nicht regenerativen, die eine wichtige strategische Funktion für einen sehr wichtigen Lebensbereich haben, ist keine Erziehung, sondern a ) strafbare Körperverletzung und b) der Mielke würdige Versuch von Religionen ihren Nachwuchs an sich bindend zu rekrutieren, ohne die Wahlmöglichkeit " Nein " zu belassen.Helicobacter » Mi 23. Jan 2013, 16:46 hat geschrieben: Auf Naheliegendes kommt man auch so. Mielke wollte sed-treue Kinder.
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Zuletzt geändert von schelm am Mittwoch 23. Januar 2013, 23:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!
Lool war zu erwarten, dass wieder mit irgendwelchen blödsinnigen Behauptungen abgelenkt wird.Keoma » Mi 23. Jan 2013, 19:15 hat geschrieben:
Das ist keine Antwort.
Wo habe ich etwas über Orgasmen geschrieben, überhaupt weibliche ?

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Haben Sie einen Dachschaden ?Helicobacter » Mi 23. Jan 2013, 15:24 hat geschrieben:Schon wieder nur Unterstellungen. Bei dem Gedanken, den Eltern die Erziehung ihrer Kinder zu verbieten, kommt mir sofort Erich Mielke in den Sinn. Ihr Ansatz hat mit seiner Paxis schon einige Schnittpunkte. Deshalb sprach ich davon, dass Ihr Ansatz und Ihre Herangehensweise totalitär wären.

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