MikeRosoft » Fr 21. Dez 2012, 21:13 hat geschrieben:
Wenn ich etwas nicht zugebe was du gerne von mir lesen würdest bin ich also unehrlich. Ist es jetzt auch wieder eine Keule wenn ich feststelle dass du implizierst Juden und Muslime die ihre Jungen aus religiösen Gründen beschneiden lassen sind grausam und lassen ihre Kinder mißhandeln.
Dein Hinweis
Seite 9, 4., rechte Seite oben erklärt immer noch nicht klar aus welcher Textpassage du diese Behauptung
...aber später wird dies relativiert, da der Eingriff doch eigentlich von jedem mit ein paar Vorkenntnissen durchgeführt werden kann.
ableitest?
Auf Seite 1 unter B Lösung steht
...In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer
Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt vergleichbar befähigt sind.
dann auf Seite 5
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Nach § 1631c des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel … des Gesetzes vom … (BGBl. I S. …) geändert worden ist, wird folgender § 1631d eingefügt:
„§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.“
Ab Seite 6 folgt dann die Begründung zum Gesetzesentwurf, wo hier später dann relativiert wird, und wo du aus dem Gesetzesentwurf oder gar aus dem verabschiedeten Gesetz ableiten willst dass der Eingriff doch eigentlich von jedem mit ein paar Vorkenntnissen durchgeführt werden kann ist nicht nachvollziehbar.
Ein Mohel ist kein Arzt (hat auch nie jemand behauptet) aber vorallem auch nicht
eigentlich jeder mit ein paar Vorkenntnissen.
Du bist unehrlich, wenn Du nicht mal zugeben kannst, dass eine solche schmerzhafte Körperverletzung grausam ist.
Das Abreißen und das Abschneiden der Vorhaut ohne Betäubung und vernünftiger Schmerzlinderung danach ist grausam. Eine Mißhandlung ist es so oder so. Schon wieder vergessen, was eine Mißhandlung ist?
Tja tut mir leid, wenn Dir nicht mal der Seitenhinweis und die Stelle genügt, wie von Dir gewünscht.
Du verstehst es nicht oder? Erst steht dort:
Seite 1, B:
"In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Sohnes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen die Beschneidung vornehmen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und für die Durchführung der Beschneidung einer Ärztin oder einem Arzt
vergleichbar befähigt sind.
Dies ist schon eine glatte Lüge, da genau dies nie vorhanden sein kann, weil ein religiöser Beschneider keine Anästhesie durchführen darf, keine vernünftigen Schmerzmittel verschreiben darf usw.
Darum kommt dann auf Seite 9 eben die Relativierung:
"Darüber hinaus werden einerseits höhere Komplikationsraten geltend gemacht, wenn die Beschneidungen in Ländern der Dritten Welt oder von Nicht-Ärzten ohne Beachtung der Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden; andererseits wird aus Israel von geringeren Komplikationsraten bei der Durchführung durch speziell ausgebildete Beschneider berichtet. Für Letzteres spricht, dass es sich nach Einschätzung von Ärzten bei der Zirkumzision „um einen typischen ,Lehreingriff’ handelt, bei dem oft erste chirurgische Erfahrungen gesammelt werden, [woraus] eine Reihe operativer Fehler resultieren“"
D.h. man will jetzt hier den Leuten weißmachen, dass ein religiöser Beschneider sogar besser ausgebildet ist als ein Arzt, es eigentlich ein einfacher Eingriff ist, welcher von jedem Anfänger durchgeführt werden kann bzw. Ärzten in der Ausbildung. Desweiteren will man hier auch noch implizieren, dass ein Nichtarzt die Regeln der ärztlichen Kunst einhält, was gar nicht möglich ist.
Richtig er ist kein Arzt und auch nicht mit einem Arzt vergleichbar. Mithin lügt man hier dreist bei der angeblichen Lösung rum.
Von den anderen bereits gefundenen und beispielhaft aufgezählten Lügen abgesehen.
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 9#p1769479
Wenn man Dir als Baby den kleinen Finger abgehakt hätte, wüßtest auch nicht mehr wie die Schmerzen waren. Klingt so als wolltest Du implizieren, dass die Schmerzen nicht vorhanden oder nicht so groß sind. Und genau das ist dumm.
Zu Deiner anderen Frage: Gerade in der muslimischen Kultur stellt man sich natürlich als Mann hin und erklärt, dass man beim angeblichen Mannwerden starke unerträgliche Schmerzen hatte. Guter Witz.