Art. 25 der UN-Charta. Nicht in Artikel 6 oder 7, sondern beiden vorangestellt in Kapitel 5:arad » Mo 1. Okt 2012, 15:08 hat geschrieben:Ja.
Was die bindenen anbelangt, alle.
Sie haben die Möglichkeit, das Gegenteil zu belegen.
Die Mitglieder der Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des Sicherheitsrats im Einklang mit dieser Charta anzunehmen und durchzuführen.
Wo findet man in der UN-Charta nochmal, dass bestimmte Resolutionen des Sicherheitsrates nicht "bindend" wären oder sein können?

Nun, es hat einen Grund, weshalb Punkt 1 vor Punkt 2 steht. Warum sollte ausgerechnet Syrien den ersten Schritt machen müssen, wo doch Israel die Golanhöhen nicht nur völkerrechtswidrig besiedelt, sondern auch noch völkerrechtswidrig annektiert hat und damit noch viel weniger Punkt 1.(ii) anstrebt?arad » Mo 1. Okt 2012, 15:19 hat geschrieben: OK;
Hier wurde Res.242 erwähnt. Der opertaive Teil lautet:
"1. Affirms that the fulfilment of Charter principles requires the establishment of a just and lasting peace in the Middle East which should include the application of both the following principles:
(i) Withdrawal of Israel armed forces from territories occupied in the recent conflict;
(ii) Termination of all claims or states of belligerency and respect for and acknowledgment of the sovereignty, territorial integrity and political independence of every State in the area and their right to live in peace within secure and recognized boundaries free from threats or acts of force;
http://unispal.un.org/unispal.nsf/0/7D3 ... E700686136
Zwei Länder, Ägypten und Jordanien, haben Punkt 1.(ii) erfüllt.
Israel hat daraufin beide Punkte gegenüber diesen Ländern erfüllt, so wie die Resolution verlangt.
Syrien hat sich bis heute geweigert, Punkt 1.(ii) zu erfüllen. Somit hat Israel Punkt 1(i) nicht erfüllt.
Vertraglich vereinbart ist, dass die Besatzungsmacht in allen drei Gebieten das letzte Wort behält. Und der rechtliche Status der Westbank, Gazas und (Ost)-Jerusalems lautet "besetzt". Das hat einen ganz einfachen Grund. Israel hat sich nur in den Grenzen des Teilungsplans proklamiert und die Gebiete 1967 besetzt.arad » Di 11. Sep 2012, 16:44 hat geschrieben:Völkerechtlich gültig gibt es nur einen Vertrag, der den rechtlichen Status der im Jahre 1967 besetzten Gebiete beschreibt:
Die Oslo-Vereinbarungen
Diese beschreiben klar, dass die Zugehörigkeit und die genaue Grenzziehung in einem endgültigen Vertrag geregelt werden.
Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es drei unterschiedlichen Zonen, A, B und C, mit unterschielicher Zuständighkeit.