Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

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schelm
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

obk » Mi 21. Nov 2012, 13:59 hat geschrieben:
Hallo

Bei einer Frühgeburt - ausgelöst durch zu viel Rauchen - kann alles mögliche passieren; je nachdem. Die Risiken sind bekannt. Bis hin zur Mehrfachbehinderung. Wie gesagt: Hirn einschalten!

Und es geht auch nicht darum, was Eltern ihren Kindern verbieten dürfen. Es geht - wenn es um Deine Argumentationslinie gehen soll - darum, dass man Eltern best. Rechte einschränkt, um best. Rechte von Kindern zu schützen. Also mach man. Aber dann fang richtig an und such Dir nicht die Themen aus, bei denen es Dir halt in den Kram passt. Wenn dann richtig! :cool:

MfG
Argumente hast du keine. Aber fleißig ad hominem. Schalte lieber das eigene Gehirn ein. Eltern dürfen ihre Töchter in keinster Weise am Genital "be"schneiden, geschweige denn etwas abschneiden, wie dies an männlichen Kindern gängige Praxis ist. Also spar dir dein Geschwätz über " Elternrechte ". :rolleyes:

Freundliche Grüße, schelm
Denk ich an D in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht, Heinrich Heine.
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ToughDaddy
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von ToughDaddy »

pikant » Mi 21. Nov 2012, 16:12 hat geschrieben:Regierungsentwurf stellt Eltern- und Kinderwohl an erste Stelle, aber ist fuer Straffreiheit bei der Beschneidung
muss aber von aerztlichen Fachkraeften durchgefuehrt werden

in der CDU, FDP, SPD und Gruenefraktion ist ein Mehrheit fuer diesen Entwurf in Sicht

gibt aber in allen Fraktionen Abweichler mit begruendeten und nachvollziehbaren Meinungen
Erzähl doch nicht immer das gleich dumme Märchen, dass es um Kindeswohl geht. Dieses wird völlig ausgeblendet.
Ärztliche Fachkräfte? Noch immer nicht den Entwurf gelesen? :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

Amun Ra » Mi 21. Nov 2012, 16:04 hat geschrieben: Ich verstehe dein Problem ehrlich gesagt nichteinmal im Ansatz. Wenn es für dich so weltfremd ist das es Aufgabe des Staates ist die Rechte der Kinder zu schützen, notfalls auch gegen den Willen der Eltern, dann solltest du eventuell in Betracht ziehen das mit deinem Weltbild irgendwas nicht in Ordnung ist.
Hallo

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! :p Jep; es ist Aufgabe des Staates Rechte von Kindern zu schützen; notfalls auch gegen das Recht und gegen den Willen von Eltern. Nur wirst Du eben genügend Ausnahmen machen. Verbiete einer werdenden Mutter z.B. das Rauchen. Geht gegen ihren Willen und schützt nachweislich das Kind. Warum willst Du also werdenden Müttern das Rauchen nicht verbieten? Nur dass es klar ist: Ich will das nicht. Aber wer immer beim Thema Beschneidung von Jungs Elternrechte contra Kinderrechte in's Feld führt, muss halt diesen Maßstab auch bei anderen Themenfeldern anlegen. Sonst passt das nicht mit dem "Weltbild". :p

MfG
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

chianti » Mi 21. Nov 2012, 17:09 hat geschrieben: Was ist denn deiner Meinung nach der "richtige" Anfang? Totalüberwachung aller empfängnisbereiten Frauen mit wöchentlichem Pflicht-Schwangerschaftstest? Verbot des Geschlechtsverkehrs für Drogenabhängige incl. Alkohol und Nikotin? Rauchverbot in der Wohnung, wenn Kinder unter 18 anwesend sind?
Hallo

Das musst Du schon selber beantworten. :D Du willst doch hier die Rechte von Kindern vor die Rechte von Eltern stellen. Viel Spaß beim beantworten der Fragen. :cool:

MfG
Zuletzt geändert von obk am Mittwoch 21. November 2012, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

Also spar dir dein Geschwätz über " Elternrechte ". :rolleyes:
[/quote]

Hallo

Dann fang mal an die Probleme zu lösen, die Du dir mit der hier gehandelten Begründung einfängst. Vielleicht helfen Dir ja die, die so stur darauf pochen, dass Elternrechte in jedem Fall hinter Rechten von Kindern zurück stehen zu haben. Die Welt ist eben nicht nur schwarz-weiß.

Und Beschneidung von Mädchen ist nicht mein Thema. Wenn Du das noch nicht geschnallt hast, solltest Du einfach mehr lesen; dann erst posten - und vorher verstehen, wäre auch nicht verkehrt.

MfG
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von becksham »

obk » Mi 21. Nov 2012, 18:58 hat geschrieben:
Hallo

Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! :p Jep; es ist Aufgabe des Staates Rechte von Kindern zu schützen; notfalls auch gegen das Recht und gegen den Willen von Eltern. Nur wirst Du eben genügend Ausnahmen machen. Verbiete einer werdenden Mutter z.B. das Rauchen. Geht gegen ihren Willen und schützt nachweislich das Kind. Warum willst Du also werdenden Müttern das Rauchen nicht verbieten? Nur dass es klar ist: Ich will das nicht. Aber wer immer beim Thema Beschneidung von Jungs Elternrechte contra Kinderrechte in's Feld führt, muss halt diesen Maßstab auch bei anderen Themenfeldern anlegen. Sonst passt das nicht mit dem "Weltbild". :p

MfG
Mach einen Strang zum Thema auf oder diskutier in dem Vorhandenen. Hier ist das themenfremd. Es geht hier um Beschneidung.
obk » Mi 21. Nov 2012, 19:00 hat geschrieben:
Hallo

Das musst Du schon selber beantworten. :D Du willst doch hier die Rechte von Kindern vor die Rechte von Eltern stellen. Viel Spaß beim beantworten der Fragen. :cool:

MfG
Du bringst die themenfremden Sachen hier rein und jemand anders soll dir das beantworten? Schräg. Womöglich kommt als nächstes noch, dass die Eltern auch wieder prügeln dürfen, weil es ja irgendwie voll total blöd ist, Kinderrechte vor die Rechte von Eltern zu stellen.

Was für ein billiges Ablenkungsmanöver von dir.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

becksham » Mi 21. Nov 2012, 19:35 hat geschrieben:Mach einen Strang zum Thema auf oder diskutier in dem Vorhandenen. Hier ist das themenfremd. Es geht hier um Beschneidung.
Hallo

Ach so; die Themen, an die Du deine Begründung anlegst, suchst Du selber aus? :D Schöne Willkür ist das und zeigt, dass Du bzw. andrere mit einem einzigen Beispiel ganz schnell mit dem Rücken zur Wand stehst. So einfach ist es halt nicht.

Und da ich die Begründung "Kinderrechte immer vor Elternrechte" nicht als Gesetz der Meder und Perser vor mir her halte, werde ich mir einen Teufel tun, die Probleme zu lösen. Das sollen die machen, die meinen die Welt wäre so einfach. Und nein; dazu brauchts keinen neuen Thread.

MfG
Zuletzt geändert von obk am Mittwoch 21. November 2012, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von becksham »

obk » Mi 21. Nov 2012, 19:47 hat geschrieben:
Hallo

Ach so; die Themen, an die Du deine Begründung anlegst, suchst Du selber aus? :D Schöne Willkür ist das und zeigt, dass Du bzw. andrere mit einem einzigen Beispiel ganz schnell mit dem Rücken zur Wand stehst. So einfach ist es halt nicht.

...
Ich stehe nicht mit dem Rücken zur Wand. Ich hatte es nicht nötig, mir irgend einen anderen Punkt zu suchen, weil ich zum Thema Beschneidung keine Argumente mehr hatte. Aber du bist damit nicht allein, das wurde hier schon öfter versucht. Ich glaube Gutmensch war es, der dann das Thema Haareschneiden brachte. Da hast du ja wenigstens ein wichtiges Thema gebracht, was dennoch hier themenfremd ist und es dazu tatsächlich schon eine Diskussion gibt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

obk » Mi 21. Nov 2012, 19:47 hat geschrieben:...
Und da ich die Begründung "Kinderrechte immer vor Elternrechte" ...
Niemand "begründet" Kinderrechte immer vor Elternrechte. Diesen Unfug hast du dir ausgedacht. Es gibt aber tatsächlich Kinderrechte hinter denen Elternrechte zurückzustehen haben. Und körperliche Unversehrtheit ist nunmal meistens eines davon. Und in diesem konkreten Fall ist es definitiv eines der Rechte die gewichtiger sind als die Religionsfreiheit der Eltern.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

Amun Ra » Mi 21. Nov 2012, 19:53 hat geschrieben: Niemand "begründet" Kinderrechte immer vor Elternrechte. Diesen Unfug hast du dir ausgedacht. Es gibt aber tatsächlich Kinderrechte hinter denen Elternrechte zurückzustehen haben. Und körperliche Unversehrtheit ist nunmal meistens eines davon. Und in diesem konkreten Fall ist es definitiv eines der Rechte die gewichtiger sind als die Religionsfreiheit der Eltern.
Hallo

Dann fang mit dem Rauchen an; gefährdet nämlich die körperliche Unversehrtheit und stellt ein hohes Risiko für das Kind dar. Oder sei bereit da u.U. und je nach Thema auch Abstriche zu machen. Nur musst Du dann zulassen, dass es andere eben auch tun! Alles andere ist scheinheilig.

Und die Begründung wird hier nun mal ohne Ende hoch gehalten. Angelegt wird sie dann dort, wo es in den Kram passt. Ist allerdings schnell durchschaubar. :D

MfG
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

becksham » Mi 21. Nov 2012, 19:53 hat geschrieben:Da hast du ja wenigstens ein wichtiges Thema gebracht, was dennoch hier themenfremd ist und es dazu tatsächlich schon eine Diskussion gibt.
Hallo

Es geht um die Begründung! Die kann man eben nicht durchziehen. Und wenn man selber sich aussucht, wo man's anlegt, dann muss man eben zulassen, dass es andere auch tun.

Übrigens: Ich kann damit leben, wenn jenes Gesetz am Ende doch noch einmal über den Haufen geworfen werden sollte (z.B. EGMR); kann aber auch damit leben, wenn's so bleibt. Es gibt eben genügend andere Felder, die auch nicht weniger folgenreich sind, bei denen nach Willen und manchmal auch nach Gutdünken der Eltern entschieden wird.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

obk » Mi 21. Nov 2012, 20:01 hat geschrieben:
Hallo

Dann fang mit dem Rauchen an; gefährdet nämlich die körperliche Unversehrtheit und stellt ein hohes Risiko für das Kind dar. Oder sei bereit da u.U. und je nach Thema auch Abstriche zu machen. Nur musst Du dann zulassen, dass es andere eben auch tun! Alles andere ist scheinheilig.

Und die Begründung wird hier nun mal ohne Ende hoch gehalten. Angelegt wird sie dann dort, wo es in den Kram passt. Ist allerdings schnell durchschaubar. :D

MfG
Durchschaubar sind deine Versuche hier die Argumentationen anderer mittels Absolutismen überspitzt darzustellen um dann diese Unterstellungen zu widerlegen in der Hoffnung damit die ganze Argumentation widerlegt zu haben. Auch ist sehr durchschaubar wie du von anderen forderst zu themenfremden Punkten Stellung zu beziehen, du dich selbst aber davor drückst zu unliebsamen Punkten Stellung zu beziehen mit der Ausrede "ist nicht mein Thema".

Oder warum konntest du das Paradoxon der Illegalität weiblicher Beschneidung vs. der Legalität männlicher Beschneidung noch nicht auflösen? Warum konntest du uns noch nicht erklären warum man Kinder nicht züchtigen darf weil das ein schwerer Eingriff in das kindliche Recht auf körperliche Unversehrtheit darstellt und dieses Recht gewichtiger ist als das Recht der Eltern auf freie Erziehung ihrer Kinder, man ihnen aber Körperteile entfernen darf weil hier ganz plötzlich das kindliche Recht auf körperliche Unversehrtheit hinter dem Recht der Eltern auf freie Erziehung anstehen zu hat?

Wenn du anderen irgendwelche Splitter im Auge attestiert solltest du erstmal einen Selbstcheck auf Balken im eigenen vornehmen, mein lieber Freund und Kupferstecher. ;)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

Amun Ra » Mi 21. Nov 2012, 20:10 hat geschrieben: Durchschaubar sind deine Versuche hier
Hallo

Blablabla - zum Thema nichts mehr zu sagen? :p Dann zieh die Konsequenzen daraus und lege die hier propagierten Maßstäbe an andere Themenfelder an und Du fällst so was von auf die Schnauze. :p Oder lass zu, dass andere beim Thema Beschneidung von Jungs eben auch Elternrechte voran stellen. Alles andere ist inkosequent.

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

obk » Mi 21. Nov 2012, 20:23 hat geschrieben:Hallo

Blablabla - zum Thema nichts mehr zu sagen? :p
Doch, sogar noch mehr als genug, aber deine Reaktion zeigt sehr deutlich das du bereits am Ende deiner argumentativen Kapazität angelangt bist. Bedauerlich.
obk hat geschrieben:Dann zieh die Konsequenzen daraus und lege die hier propagierten Maßstäbe an andere Themenfelder an und Du fällst so was von auf die Schnauze. :p
Warum sollte ich auf die Schnauze fallen? Du hast von meiner Meinung die anderen Themenfelder bezüglich nicht den Hauch einer Ahnung. Deine Selbstüberschätzung diesbezüglich zeugt lediglich abermals von deiner argumentativen Kapitulation.
obk hat geschrieben:Oder lass zu, dass andere beim Thema Beschneidung von Jungs eben auch Elternrechte voran stellen.
Du wirst mir nicht nachweisen können das ich irgendjemanden daran hindere genau dies zu tun. Ich erwarte nur das eine logisch konsistente Begründung erfolgt die anhand der vorliegenden Rechtslage mit vergleichbaren Fällen in Einklang liegt (und wenn du nicht begreifst warum die Beschneidung von Töchtern mit der Beschneidung von Söhnen viel mehr Gemeinsamkeiten aufweist als dein Vergleich mit dem Rauchen während der Schwangerschaft dann bist du in diesem Thema definitiv falsch, denn dann fehlt es dir eindeutig an ausreichend Hintergrundwissen). Mit dem Füßchen aufstampfen und bockig greinen "Das ist aber so!" gereicht mir nunmal nicht. Ergo: abermals eine unwahre Äusserung deinerseits mit dem Ziel die Argumente deines Gegenübers zu diskreditieren. So durchschaubar wie billig.
obk hat geschrieben:Alles andere ist inkosequent.

MfG
Bis dato war ich bei weitem konsequenter als du. Ich würde ob deines Ratschlages darum einmal anführen das es an dir liegt mit der "konsequenten Argumentation" voranzugehen.

Oder du verfällst weiter in vogelwilde Spekulationen und verrennst dich in Unterstellungen und belegst damit weiterhin deine mangelnde argumentative Kapazität. Es liegt alleine an dir...
Zuletzt geändert von Amun Ra am Mittwoch 21. November 2012, 20:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Clark »

relativ » Fr 16. Nov 2012, 10:25 hat geschrieben:
Es ging aber um die Argumentation der Gefährlichkeit der Beschneidung, die hier Teilweise aufgeführt wurde.
...
Das Argument kam. Aber soweit ich das verfolgt habe, erst nachdem die Kinderverstümmler damit argumentiert haben, dem Kind schade die Verstümmelung in keinster Weise.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

Amun Ra » Mi 21. Nov 2012, 20:37 hat geschrieben:Ergo: abermals eine unwahre Äusserung deinerseits mit dem Ziel die Argumente deines Gegenübers zu diskreditieren. So durchschaubar wie billig.
Hallo

Billig ist hier nur eines: Eine Begründung an einem Themenfeld anlegen und bei dem anderen verweigern. Das muss und werde nicht ich rechtfertigen, sondern die, die es tun. :p Wenn nicht, ist es deren Inkonsequenz. :cool: Dies zu akzeptieren, liegt bei Dir. Du kannst es gerne auch weiterhin nichtssagend ignorieren; zeigt aber nur, dass Du nicht mal ansatzweise dem Thema gewachsen bist oder gar logische Parallelen zu ziehen.

MfG
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Amun Ra »

obk » Mi 21. Nov 2012, 20:55 hat geschrieben:Hallo

Billig ist hier nur eines: Eine Begründung an einem Themenfeld anlegen und bei dem anderen verweigern.
Dein Denkfehler liegt darin das du annimmst das ich eine Begründung an ein Themenfeld nicht anlegen würde nur weil ich mich nicht dazu äussere. Wie ich schon schrieb: wie ich zu den von dir angeführten "Themenfeldern" stehe weisst du garnicht. Alle Schlussfolgerungen die du ergo aus deinem Nebelgestocher ziehst sind reine Mutmaßungen. Warum du jedoch wie eine Klette an deinen Mutmaßungen hängst ist hingegen sehr vielsagend. Denn zu den vorgebrachten Argumenten schweigst du ja wohlwissend warum.
obk hat geschrieben:Das muss und werde nicht ich rechtfertigen, sondern die, die es tun. :p
Du wirfst mir vor was du selbst tust, jedoch legst du an dich selbst andere Maßstäbe an als an dein Gegenüber... klingelt da wirklich garnichts bei dir?
obk hat geschrieben:Wenn nicht, ist es deren Inkonsequenz. :cool: Dies zu akzeptieren, liegt bei Dir.
Ich habe deine Inkonsequenz schon längst akzeptiert.
obk hat geschrieben:Du kannst es gerne auch weiterhin nichtssagend ignorieren; zeigt aber nur, dass Du nicht mal ansatzweise dem Thema gewachsen bist oder gar logische Parallelen zu ziehen.

MfG
Splitter im fremden Auge, Balken im eigenen... Du solltest ganz dringend deine Prioritäten sortieren, mein Bester. ;)

So, das wars für mich auch schon wieder zu dem Thema. Argumentativ ist von dir nichts mehr zu erwarten. Und der Klügere gibt bekanntlich nach... :)
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Wenn ich die Stellungnahme von Dr. Graf vom Jüdischen Krankenhaus in Berlin lese, frage ich mich, was in den Köpfen von Medizinprofessoren vorgeht:
Grundsätzlich gehört jederzeit zu dem Aufklärungsgespräch eine Empfehlung bei Kindern, die nicht älter als fünf bis sechs Jahre sind, die Eltern zu überzeugen, die Beschneidung im Zeitraum zwischen dem zehnten bis möglichst zwölften Lebensjahr durchzuführen. Dies hat zum einem mit der Einwilligungsfähigkeit und vor allem mit dem Verständnis, als auch mit der Kooperationsfähigkeit der Jungen zu tun.
Haben 12-jährige in Berlin alle bereits Geschlechtsverkehr? Wie soll ein 12-jähriger verstehen, wozu seine Vorhaut da ist, wenn er sie noch nie im Leben bestimmungsgemäß genutzt hat?

Einwilligungsfähig, was das Entfernen einer erogenen Zone von der Größe der Handfläche betrifft? Eine "Perversion des Denkens" gibt es wohl auch in der Medizin :?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von schelm »

obk schrieb :
Und Beschneidung von Mädchen ist nicht mein Thema. Wenn Du das noch nicht geschnallt hast, solltest Du einfach mehr lesen; dann erst posten - und vorher verstehen, wäre auch nicht verkehrt.
Dein Thema ist der Verweis auf sogenannte Elternrechte, selbige würden unzulässig eingeschränkt, würde das Abschneiden der Penisvorhaut an nicht einwilligungsfähigen Babys / Kindern untersagt. Dein Thema ist somit auch das grundsätzliche Verbot jedweder Schnippelei an weiblichen Genitalien, denn dieses Verbot muß durch dich auch abgelehnt werden - siehe " Elternrechte ", du Komiker ! :rolleyes:

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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Clark » Mi 21. Nov 2012, 20:46 hat geschrieben: Das Argument kam. Aber soweit ich das verfolgt habe, erst nachdem die Kinderverstümmler damit argumentiert haben, dem Kind schade die Verstümmelung in keinster Weise.
Nun wenn sie der Meinung sind, das ca. 1000 Negativbeispiele auf 1000000 Beschneidungen eine Gesezt benötigt welches 2 Grundrechte aushebelt um eins, mit vagen Erfolgsaussichten, besser stellt und die Beschneidung unter Strafe stellt, dann muss ich mich schon wundern, daß bei anderen ähnlich gelagerten Themen nicht dieselbe stringende Position hier an den Tag gelegt wird.
Ich habe da so eine Theorie, aber die wollen einige Leute hier natürlich nicht gerne lesen, weil sie sich natürlich ertappt fühlen.
Wenn hier jemand wir Ra von Überspitzung schreibt und ich hier einige Horrordarstellungen einiger user lese, hat dieser Ausspruch schon was mit Realsatire zu tun.
Es spielt auch keine Rolle wann die Überspitzungen der Gefährlichkeit der Beschneidungen in die Diskussion kam, Fakt ist sie kam obwohl die Realität eine ganz andere Sichtweise wahrscheinlicher erscheinen lässt.
Wenn in Deutschland Gesetze für jede Eventualität, oder mögliche Gefahren entstehen würden, wären wir bald kein freies Land mehr, die Logik von Verboten von Traditionen/Religion oder elterlicher Fürsorge führen direkt dahin.
Kein Gesezt hat bis heute einen Vater davon abhalten können seine Kinder zu misshandeln, genauso wird es bei der Beschneidung sein. Nur das dann die Trotzreaktionen dieser Gemeinschaften verhindern würden, daß es schneller mit diese Tradition zu ende geht.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

relativ hat geschrieben: ca. 1000 Negativbeispiele auf 1000000 Beschneidungen
Quelle für diese Quote? Oder einfach mal so schön runde, genehme Zahlen aus den Fingern gesogen?
relativ hat geschrieben: Gesezt ... welches 2 Grundrechte aushebelt
Wieso aushebelt? Sie werden nur eingeschränkt bzw. müssen hinter einem schwerer wiegenden Grundrecht zurücktreten. Lesetipp 1: http://de.wikipedia.org/wiki/Praktische_Konkordanz
relativ hat geschrieben:die Logik von Verboten von Traditionen/Religion oder elterlicher Fürsorge
Worin genau besteht die elterliche Fürsorge, wenn ohne medizinische Notwendigkeit dem Kind eine wesentliche erogene Zone amputiert wird?

Wie du darauf kommst, dass Religion verboten werden soll, ist mir unerklärlich. Woher hast du diese Idee? Lesetipp 2: "Gegenstand der Religionsgemeinschaft ist die Pflege eines gemeinsamen religiösen Bekenntnisses. Andere Zwecke, etwa die Kultur- oder Brauchtumspflege, konstituieren keine Religionsgemeinschaft. Sie dürfen daher nur Nebenzwecke einer Religionsgemeinschaft sein" (Bundesinnenministerium)
relativ hat geschrieben:Kein Gesezt hat bis heute einen Vater davon abhalten können seine Kinder zu misshandeln
Schwachsinn und du weißt genau, dass diese Behauptung in den letzten 30 Jahren millionenfach widerlegt worden ist.

Ein Gesetz wirkt nämlich nicht nur durch seine Strafandrohung, sondern auch durch die Normsetzung als solches - d.h. es entsteht durch das Verbot ein Unrechtsbewusstsein, das präventiv wirkt. Es wurde z.B. in Deutschland erst 8 Jahre nach Einführung der Gurtanlegepflicht ein Bußgeld bei einem Verstoß eingeführt und trotzdem war die Gurtanlegequote bis zu diesen Zeitpunkt bereits gestiegen.
Zuletzt geändert von chianti am Donnerstag 22. November 2012, 01:10, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

Amun Ra » Mi 21. Nov 2012, 21:04 hat geschrieben: Und der Klügere gibt bekanntlich nach... :)
Hallo

Du meinst sicherlich: Der, der nicht weiter weiß? :cool: An sonst: Schau mal, was hier im Thread läuft - ja, mitlesen ist Arbeit; aber es hat keiner gesagt, dass es einfach ist - es wird willkürlich entschieden, an welche Themenfelder die bereits genannte Begründung angelegt wird. Was Du in diesem "Rennen" machst, war/ist mir pers. egal; ich weise weiterhin auf diese Inkonsequenz hin.

Und es müsste dann auch die Frage geklärt werden: Was steckt hinter solch mangelnder Konsequenz? Gründe gäbe es genügend.

MfG
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

Dein Thema ist der Verweis auf sogenannte Elternrechte, selbige würden unzulässig eingeschränkt, würde das Abschneiden der Penisvorhaut an nicht einwilligungsfähigen Babys / Kindern untersagt. Dein Thema ist somit auch das grundsätzliche Verbot jedweder Schnippelei an weiblichen Genitalien, denn dieses Verbot muß durch dich auch abgelehnt werden - siehe " Elternrechte ", du Komiker ! :rolleyes:
[/quote]

Hallo

Scheint Dich aber sehr zu beeindrucken. :D Und den willkürlichen Überschalg zur Beschneidung von Mädchen (wenn Du noch nicht geschnallt hast, dass das Welten dazwischen liegen, ist Dir ohnehin nicht zu helfen) kannst Du gerne machen, ich werde es nicht tun; genau so zum Schlagen von Kindern. Allein wer in die Richtung denkt, zeigt schon, zu was er bereit ist!!! Und mein Thema sind auch nicht "Elternrechte"; da musst Du halt einfach mehr mitlesen/verstehen. Momentan geht es um die Frage, ob bei Beschneidung von Jungs das Recht des Kindes vor dem Recht der Eltern zu stehen hat. Diese Entscheidung wird eben von einigen willkürlich gesetzt und bei anderen Themen verweigert. Und genau das kann nicht funktionieren! Da hilft auch kein rumlölen. :p

MfG
Zuletzt geändert von obk am Donnerstag 22. November 2012, 08:12, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von becksham »

relativ » Mi 21. Nov 2012, 23:47 hat geschrieben: Nun wenn sie der Meinung sind, das ca. 1000 Negativbeispiele auf 1000000 Beschneidungen eine Gesezt benötigt welches 2 Grundrechte aushebelt um eins, mit vagen Erfolgsaussichten, besser stellt und die Beschneidung unter Strafe stellt, dann muss ich mich schon wundern, daß bei anderen ähnlich gelagerten Themen nicht dieselbe stringende Position hier an den Tag gelegt wird.
...
Welche 2 Grundrechte meinst du?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pikant »

heute findet die erste Lesung von 2 Gesetzentwuerfen zur Beschneidung im Bundestag statt

erster Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung und sieht Straffreiheit unter gewissen Vorraussetzungen bei der Beschneidung ab Geburt vor

ein weiterer Gesetzentwurf von Ruppprecht, Golze, Doerr, Marks und Co. (parteiuebergreifend ) will die Beschneidung erst ab dem 14. Lebensjahr unter bestimmten Vorraussetzungen erlauben


Beobachter gehen von einer breiten Mehrheit fuer das Regierungsgesetz aus!


so gegen 15.00 Uhr wird vorraussichtlich die Debatte beginnen!
Zuletzt geändert von pikant am Donnerstag 22. November 2012, 08:52, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pikant »

relativ » Mi 21. Nov 2012, 23:47 hat geschrieben: Nun wenn sie der Meinung sind, das ca. 1000 Negativbeispiele auf 1000000 Beschneidungen eine Gesezt benötigt welches 2 Grundrechte aushebelt um eins, mit vagen Erfolgsaussichten, besser stellt und die Beschneidung unter Strafe stellt, dann muss ich mich schon wundern, daß bei anderen ähnlich gelagerten Themen nicht dieselbe stringende Position hier an den Tag gelegt wird.
Ich habe da so eine Theorie, aber die wollen einige Leute hier natürlich nicht gerne lesen, weil sie sich natürlich ertappt fühlen.
Wenn hier jemand wir Ra von Überspitzung schreibt und ich hier einige Horrordarstellungen einiger user lese, hat dieser Ausspruch schon was mit Realsatire zu tun.
Es spielt auch keine Rolle wann die Überspitzungen der Gefährlichkeit der Beschneidungen in die Diskussion kam, Fakt ist sie kam obwohl die Realität eine ganz andere Sichtweise wahrscheinlicher erscheinen lässt.
Wenn in Deutschland Gesetze für jede Eventualität, oder mögliche Gefahren entstehen würden, wären wir bald kein freies Land mehr, die Logik von Verboten von Traditionen/Religion oder elterlicher Fürsorge führen direkt dahin.
Kein Gesezt hat bis heute einen Vater davon abhalten können seine Kinder zu misshandeln, genauso wird es bei der Beschneidung sein. Nur das dann die Trotzreaktionen dieser Gemeinschaften verhindern würden, daß es schneller mit diese Tradition zu ende geht.
damit muss man leben, ist aber im Bundestag wohl eine klare Minderheitenmeinung!

in keinem Land in der EU ist die Beschneidung ein Straftatbestand und das wird auch so bleiben - Deutschland kann und wird nicht ausscheren und weiterhin die Religion des Judentums achten und mit all ihren Ritualen respektieeren, auch wenn man anderer Ansicht ist!
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chianti
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

obk » Do 22. Nov 2012, 08:09 hat geschrieben:Beschneidung von Mädchen (wenn Du noch nicht geschnallt hast, dass das Welten dazwischen liegen, ist Dir ohnehin nicht zu helfen)
So viel Unwissenheit muss doch weh tun, oder?

Tipp: Wikipedia wurde schon erfunden, solltest du englisch können, lies mal hier weiter

Sexuality was not affected in minorly circumcised cases - Keine Einschränkung bei FGM Typ I

No association between female circumcision and prolonged labour - Keine Komplikationen bei der Geburt in einem Land mit modernen medizinischen Standards
obk » Do 22. Nov 2012, 08:09 hat geschrieben:genau so zum Schlagen von Kindern.
Ich möchte die Realität auch mal so verdrängen können wie du.

Wenn du nicht die Strafbarkeit einer Körperverletzung ohne lebenslange körperliche Einschränkung (Ohrfeige) mit einer Straffreiheit einer Körperverletzung mit lebenslanger körperliche Einschränkung vergleichen willst, um Grundrechte gegeneinander abzuwägen, dann tust du mir wirklich Leid.
obk » Do 22. Nov 2012, 08:09 hat geschrieben:Allein wer in die Richtung denkt, zeigt schon, zu was er bereit ist!!!
Wie bist denn du drauf? Glaubst du wirklich, hier will jemand die Genitalverstümmelung bei Mädchen erlauben lassen? Sie krank im Kopf kann man sein?

es geht nur darum: wenn es bei Mädchen in jeder Form, selbst in Form eines symbolischen Stichs, verboten ist, muss es auch bei Jungen verboten sein. Und da hast du mit deiner Behauptung völlig Recht: es lieben Welten zwischen einem Stich, der wieder verheilt und der Amputation einer erogenen Zone in Größe der Handfläche.
obk » Do 22. Nov 2012, 08:09 hat geschrieben:mein Thema sind auch nicht "Elternrechte"
Pech für dich, denn der Gesetzentwurf geht ausschließlich darum, das Elternrecht auf medizinisch unnötige Körperverletzung auszuweiten. Um Kinderrechte geht es jedenfalls nur ganz am Rande, es wird wegen der nicht vorgeschriebenen Schmerzbehandlung sogar § 225 StGB relevant.
Zuletzt geändert von Katenberg am Donnerstag 22. November 2012, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

pikant » Do 22. Nov 2012, 08:56 hat geschrieben: keinem Land in der EU ist die Beschneidung ein Straftatbestand
Komm mal in der Gegenwart an, du lebst wohl im Jahr 2009 -
Finnland ist in der EU und sie wenden sogar die UN-Kinderrechtskonvention konsequent an:
http://yle.fi/uutiset/parents_ordered_t ... os/1479554
http://www.hs.fi/english/article/Circum ... 5270121491

Komischerweise gab es da kein Geschrei - da kann man auch nicht so schön mit der Antisemitismuskeule auf die Politiker einprügeln und von "jüdisches Leben nicht mehr möglich" faseln.
pikant » Do 22. Nov 2012, 08:56 hat geschrieben: weiterhin die Religion des Judentums achten
Ja, genauso wie den Islam.
[/quote]und mit all ihren Ritualen respektieeren[/quote]Nein, genauso wenig wie die Mädchenbeschneidung.

Was Religion ist und was nicht, kannst du hier unter Lesetipp 2 nachschauen: http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 8#p1735168
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pikant »

@chianti

es geht heute im Bundestag nicht um Maedchenbeschneidung, die ist in Deutschland verboten

natuerlich haben wir Religionsfreiheit und das gilt auch fuer den Islam - Haben Sie damit ein Problem?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pikant »

obk » Do 22. Nov 2012, 08:09 hat geschrieben: Momentan geht es um die Frage, ob bei Beschneidung von Jungs das Recht des Kindes vor dem Recht der Eltern zu stehen hat. Diese Entscheidung wird eben von einigen willkürlich gesetzt und bei anderen Themen verweigert. Und genau das kann nicht funktionieren! Da hilft auch kein rumlölen. :p

MfG
Grundrecht der Religionsfreiheit und des Selbstbestimmungsrechtes der Eltern steht gegen das Grundrecht der Unversehrheit!

da muss man eine Abwaegung treffen - das wird ab heute im Bundestag debattiert und dann entschieden noch in diesem Jahr
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von JJazzGold »

chianti » Do 22. Nov 2012, 09:24 hat geschrieben:Komm mal in der Gegenwart an, du lebst wohl im Jahr 2009 -
Finnland ist in der EU und sie wenden sogar die UN-Kinderrechtskonvention konsequent an:
http://yle.fi/uutiset/parents_ordered_t ... os/1479554
http://www.hs.fi/english/article/Circum ... 5270121491

Komischerweise gab es da kein Geschrei - da kann man auch nicht so schön mit der Antisemitismuskeule auf die Politiker einprügeln und von "jüdisches Leben nicht mehr möglich" faseln.

Do you speak english?

"Finland's Supreme Court ruled in 2008 that male circumcision carried out for religious and social reasons and in a medical manner does not constitute a criminal offence. At the time it pointed out that the circumcision of Muslim boys is an established tradition and an integral part of the identity of Muslim men."
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
Alexander Freiherr von Humboldt

https://www.youtube.com/watch?v=9FBu2rVuXGI
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pikant »

es wird im elterlichen Sorgerecht ein neuer Paragraf eingefuegt, der den Eltern erlaubt Beschneidungen an ihren Kindern vornehmen zu lassen- in den ersten 6 Monaten koennen dies auch Leute machen , die man dafuer extra ausgebildet hat, ansonsten duerfen das nur zugelassene Aerzte!

so einfach wird dann die Gesetzeslage sein und es herrscht absolute Rechtssichterheit!
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von relativ »

Wieso aushebelt? Sie werden nur eingeschränkt bzw. müssen hinter einem schwerer wiegenden Grundrecht zurücktreten. Lesetipp 1: http://de.wikipedia.org/wiki/Praktische_Konkordanz
Worin genau besteht die elterliche Fürsorge, wenn ohne medizinische Notwendigkeit dem Kind eine wesentliche erogene Zone amputiert wird?
Sie immer mit ihren erogenen Zonen, mittlerweile kommt bei mir da ein übler Verdacht auf. Über medizinische Notwendigkeiten, bei so einem O-Ton gefährlichen Eingriff, nachzudenken verbietet sich ja schon fast.
Trotzdem wird es Tausendfach täglich Weltweit gemacht, ohne auch nur an eine Alternative zu denken oder gar auszuprobieren. Zack weg datt Ding und Ruhe is, daß ist die Realität ihrer medizinischen Notwendigkeiten.
Wie du darauf kommst, dass Religion verboten werden soll, ist mir unerklärlich. Woher hast du diese Idee? Lesetipp 2: "Gegenstand der Religionsgemeinschaft ist die Pflege eines gemeinsamen religiösen Bekenntnisses. Andere Zwecke, etwa die Kultur- oder Brauchtumspflege, konstituieren keine Religionsgemeinschaft. Sie dürfen daher nur Nebenzwecke einer Religionsgemeinschaft sein" (Bundesinnenministerium
Entscheident ist es aber wie es die Menschen empfinden. Nochmal ein Tipp, die Gesezte werden von für Menschen gemacht und nicht wie einzelne sie Interpretieren, die nix damit am Hut haben, oder Religionen per se ablehnen...gelle.
Schwachsinn und du weißt genau, dass diese Behauptung in den letzten 30 Jahren millionenfach widerlegt worden ist.
Quelle? Oder einfach mal so schön runde, genehme Zahlen aus den Fingern gesogen?
Ein Gesetz wirkt nämlich nicht nur durch seine Strafandrohung, sondern auch durch die Normsetzung als solches - d.h. es entsteht durch das Verbot ein Unrechtsbewusstsein, das präventiv wirkt. Es wurde z.B. in Deutschland erst 8 Jahre nach Einführung der Gurtanlegepflicht ein Bußgeld bei einem Verstoß eingeführt und trotzdem war die Gurtanlegequote bis zu diesen Zeitpunkt bereits gestiegen.
Äpfel vs Birnen Verkehrsrecht kann man wohl schlecht mit Familienrecht vergleichen.



Quelle für diese Quote? Oder einfach mal so schön runde, genehme Zahlen aus den Fingern gesogen?
Für dieses Beispiel gibt es keine Quellen, aber wahrscheinlich ist, daß die Negativquote wesentlich geringer ist, ich weiss aber, daß sie dies nicht wahrhaben wollen.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

chianti » Do 22. Nov 2012, 09:15 hat geschrieben:So viel Unwissenheit muss doch weh tun, oder?
Hallo

So viel Dummheit ist wohl kaum auszuhalten? Oder? :cool: Schau Dir einfach mal die Inkonsequenz an, mit der hier eine Begründung willkürlich an ein Thema angelegt und beim anderen abgelehnt wird. Das sagt doch schon alles. Und nein; ich werde auch weiterhin nicht zum Thema "Prügeln" oder "Beschneidung von Mädchen" (das hier allein zu erwähnen, zeigt die komplette Ahnungslosigkeit) wechseln. Wenn Du das tun willst, kannst Du das gerne tun; zeigt lediglich, wie Du selber versuchst anderen etwas zu unterstellen, zu was Du - zumindest gedanklich - selber bereit bist!

MfG
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

pikant » Do 22. Nov 2012, 09:48 hat geschrieben: da muss man eine Abwaegung treffen - das wird ab heute im Bundestag debattiert und dann entschieden noch in diesem Jahr
Hallo

Jep; und man kann mit der Entscheidung leben - egal wie sie ausfallen wird.

MfG
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

JJazzGold » Do 22. Nov 2012, 09:56 hat geschrieben:"Finland's Supreme Court ruled in 2008 that male circumcision carried out for religious and social reasons and in a medical manner does not constitute a criminal offence. At the time it pointed out that the circumcision of Muslim boys is an established tradition and an integral part of the identity of Muslim men."
Do you suffer from selevtive perception?

In its Friday ruling, Helsinki District Court stated that it would be a misinterpretation of the Supreme Court’s earlier decision to see it as authorising non-medical circumcisions.

After the Supreme Court’s ruling, Finland has signed the Convention on Human rights and Biomedicine of the Council of Europe.


Wir reden von 2012, nicht von der Rechtslage im Jahr 2008
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pittbull »

pikant » Do 22. Nov 2012, 10:57 hat geschrieben:es wird im elterlichen Sorgerecht ein neuer Paragraf eingefuegt, der den Eltern erlaubt Beschneidungen an ihren Kindern vornehmen zu lassen- in den ersten 6 Monaten koennen dies auch Leute machen , die man dafuer extra ausgebildet hat, ansonsten duerfen das nur zugelassene Aerzte!

so einfach wird dann die Gesetzeslage sein und es herrscht absolute Rechtssichterheit!
Das wäre dann ein gesetzlich legitimierter Verstoß gegen die Menschenrechte. Das Bestimmungsrecht über den eigenen Körper bzw. dessen Unversehrtheit, kann nicht auf andere übertragen werden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

pikant » Do 22. Nov 2012, 09:43 hat geschrieben: natuerlich haben wir Religionsfreiheit und das gilt auch fuer den Islam - Haben Sie damit ein Problem?
Wie kommen Sie darauf?

Religionsfreiheit erlaubt aber nur sehr geringfügige Eingriffe in die Rechte anderer (z.B. Glockenläuten oder Muezzinruf mehrmals am Tag für wenige Minuten).

Keinesfalls erlaubt Religionsfreiheit das Verstümmeln von Kleinkindern - diese Erkenntnis ist für Mädchen unumstritten, nun müssen nur noch die Jungen gleichberechtigt werden.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pittbull »

chianti » Do 22. Nov 2012, 12:13 hat geschrieben: Keinesfalls erlaubt Religionsfreiheit das Verstümmeln von Kleinkindern - diese Erkenntnis ist für Mädchen unumstritten, nun müssen nur noch die Jungen gleichberechtigt werden.
Männliche Beschneidung ist mit weiblicher Genitalverstümmelung nicht vergleichbar. Dein Argument ist daher ungültig.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Liegestuhl »

chianti » Do 22. Nov 2012, 12:13 hat geschrieben: Religionsfreiheit erlaubt aber nur sehr geringfügige Eingriffe in die Rechte anderer (z.B. Glockenläuten oder Muezzinruf mehrmals am Tag für wenige Minuten).
....und Beschneidungen.

Die werden zigmillionenfach weltweit durchgeführt und sind in allen Ländern erlaubt.
Zuletzt geändert von Liegestuhl am Donnerstag 22. November 2012, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

relativ » Do 22. Nov 2012, 10:27 hat geschrieben:Sie immer mit ihren erogenen Zonen, mittlerweile kommt bei mir da ein übler Verdacht auf.
Der Verdacht lautet:

Das Grundgesetz hat den Intim- und Sexualbereich des Menschen als Teil seiner Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gestellt. Diese Vorschriften des Grundgesetzes sichern dem Menschen das Recht zu, seine Einstellung zum Geschlechtlichen selbst zu bestimmen. Er kann sein Verhältnis zur Sexualität einrichten und grundsätzlich selbst darüber befinden, ob, in welchen Grenzen und mit welchen Zielen er Einwirkungen Dritter auf diese Einstellung hinnehmen will. Wenn aber das Verhältnis des Menschen zum Geschlechtlichen unter verfassungsrechtlichem Schutz steht, dann muß dieses aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete Recht auch dem einzelnen Jugendlichen zustehen. (Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 21. Dezember 1977)

Die Frage ist immer noch unbeantwortet:

Worin genau besteht die elterliche Fürsorge, wenn ohne medizinische Notwendigkeit dem Kind eine wesentliche erogene Zone - oder sonst ein Körperteil von der Größe der Handfläche - amputiert wird?


"Gegenstand der Religionsgemeinschaft ist die Pflege eines gemeinsamen religiösen Bekenntnisses. Andere Zwecke, etwa die Kultur- oder Brauchtumspflege, konstituieren keine Religionsgemeinschaft. Sie dürfen daher nur Nebenzwecke einer Religionsgemeinschaft sein" (Bundesinnenministerium)
relativ » Do 22. Nov 2012, 10:27 hat geschrieben:Entscheident ist es aber wie es die Menschen empfinden. Nochmal ein Tipp, die Gesezte werden von für Menschen gemacht und nicht wie einzelne sie Interpretieren, die nix damit am Hut haben, oder Religionen per se ablehnen...
so viel Inkompetenz schreit zum Himmel ...

Diese Formulierung ist von der Deutschen Islamkonferenz erarbeitet worden. -> http://www.bmi.bund.de/fcae/servlet/con ... suemee.pdf

Und da es um Recht und Unrecht geht und um ein Gesetz, ist es scheißegal, wie jemand empfindet, er hat sich an das Gesetz zu halten! Religionsfreiheit ist kein Freibreif für Gesetzlosigkeit, wann kapieren Si das endlich?
relativ » Do 22. Nov 2012, 10:27 hat geschrieben:Für dieses Beispiel gibt es keine Quellen, aber wahrscheinlich ist, daß die Negativquote wesentlich geringer ist, ich weiss aber, daß sie dies nicht wahrhaben wollen.
Wahrscheinlicher ist, dass die Negativquote wesentlich höher ist so wie es 10% der Kinderärzte in Deutschland gemeldet haben, ich weiß aber, dass Sie das nicht wahrhaben wollen, sondern lieber im Fieberwahn Zahlen mit vielen Nullen hintippen.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

pittbull » Do 22. Nov 2012, 11:17 hat geschrieben: Männliche Beschneidung ist mit weiblicher Genitalverstümmelung nicht vergleichbar. Dein Argument ist daher ungültig.
Gültig ist dagegen, dass die Erde eine Scheibe ist und Männer klüger sind als Frauen.

Und pittbull ist der am besten informierte Mediziner auf der Welt und darf entscheiden, was gilt und was nicht.

Wie alt bist du? Fünf?
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

Liegestuhl » Do 22. Nov 2012, 11:26 hat geschrieben:Die werden zigmillionenfach weltweit durchgeführt und sind in allen Ländern erlaubt.
Falsch.

In Europa sind sie z.B. in Finnland strafbar, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht.

Der Rest deines Postings zeigt so viel Dummheit, dass Fremdschämen abgebracht ist.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von chianti »

obk » Do 22. Nov 2012, 11:08 hat geschrieben:man kann mit der Entscheidung leben - egal wie sie ausfallen wird.
Wenn du glaubst, dass mit dem Gesetz die Diskussion vorbei ist, dann gratulierier ich dir zu deinem neuen Rekord an Naivität.
pittbull

Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pittbull »

chianti » Do 22. Nov 2012, 12:33 hat geschrieben:

Die Frage ist immer noch unbeantwortet:

Worin genau besteht die elterliche Fürsorge, wenn ohne medizinische Notwendigkeit dem Kind eine wesentliche erogene Zone - oder sonst ein Körperteil von der Größe der Handfläche - amputiert wird?
Wie lange wollen wir denn das Stückchen Vorhaut mit dem Nudelholz bearbeiten, damit es handflächengroß wird? :D
pittbull

Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pittbull »

chianti » Do 22. Nov 2012, 12:35 hat geschrieben:Gültig ist dagegen, dass die Erde eine Scheibe ist und Männer klüger sind als Frauen.

Und pittbull ist der am besten informierte Mediziner auf der Welt und darf entscheiden, was gilt und was nicht.

Wie alt bist du? Fünf?
Dafür braucht's keinen Mediziner. Sag an: bist du Antisemit, Islamophobiker, oder beides? :rolleyes:
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von Zed »

pittbull » Do 22. Nov 2012, 11:44 hat geschrieben:
Dafür braucht's keinen Mediziner. Sag an: bist du Antisemit, Islamophobiker, oder beides? :rolleyes:

Och nicht schon wieder die Schiene...

Und zum Thema Vergleichbarkeit der Eingriffe: googeln Sie einfach mal beispielsweise nach "milde Sunna" oder "Ritual Nick".
Zuletzt geändert von Zed am Donnerstag 22. November 2012, 11:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von obk »

chianti » Do 22. Nov 2012, 11:39 hat geschrieben:Wenn du glaubst, dass mit dem Gesetz die Diskussion vorbei ist, dann gratulierier ich dir zu deinem neuen Rekord an Naivität.
Hallo

Mit interpretieren und glauben hast Du's! :p Wenn Du mit einer Entscheidung - wie immer die auch ausfallen mag - nicht leben kannst; ist es erst einmal Dein Problem! Herzlichen Glückwunsch. :D Mir pers. ist es - aufgrund meines Standpunktes - reichlich egal. Und dass das Ganze ggf. noch einmal gekippt wird (z.B. vor dem EGMR) ist ein alter Hut.

MfG
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pittbull »

Zed » Do 22. Nov 2012, 12:49 hat geschrieben:

Och nicht schon wieder die Schiene...
Bei einem wie Chianti, der nur mit absurden Scheinargumenten, Ad-Hominem und Übertreibungen daherkommt, ist die Frage durchaus berechtigt.
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Re: Endlich - Gericht greift bei Beschneidung durch!

Beitrag von pikant »

chianti » Do 22. Nov 2012, 11:13 hat geschrieben:Wie kommen Sie darauf?

Religionsfreiheit erlaubt aber nur sehr geringfügige Eingriffe in die Rechte anderer (z.B. Glockenläuten oder Muezzinruf mehrmals am Tag für wenige Minuten).

Keinesfalls erlaubt Religionsfreiheit das Verstümmeln von Kleinkindern - diese Erkenntnis ist für Mädchen unumstritten, nun müssen nur noch die Jungen gleichberechtigt werden.
das entscheiden nicht Sie, sondern der Gesetzgeber, was erlaubt ist oder nicht!
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