relativ » Mi 14. Nov 2012, 07:22 hat geschrieben:
Wenn bei so vielen Beschneidungen in ganz Europa überhaupt keine Kläger auftritt, es aber ausser Schweden illegal ist, dann wäre ein Verbot (aber eigentlich ist es ja schon, laut einiger Aussagen hier, verboten) nicht das Papier wert auf dem es geschrieben wird. Oder meinen sie wenn ein spezielles Verbot rauskommt, kommen die Blockwärter aus ihren Hinterhöfen und der Staat wird zum Schnüffler.
Sie berücksichtigen Folgendes nicht:
Bisher:
1. durch juristische und medizinische Beiträge in Ärtzezeitungen und wissenschaftlichen Publikationen ist seit mehreren Jahren klar, dass Kinderbeschneidung strafbar sein kann bzw. ist
2. die Fach- und Berufsverbände der Kinderärzte und -urologen haben von der Kinderbeschneidung abgeraten, aus rechtlichen, medizinischen und ethischen Gründen
3. Ärzte mit großem Umsatzanteil ihrer Praxis an Beschneidungsdienstleistungen (2-3 Beschneidungen am Tag = über 25.000 Euro/Jahr = über 100 Euro pro Stunde) haben dennoch weitergemacht
4. kassenärztliche Vereinigungen haben ihre Ärzte davor gewarnt, "Wunschbeschneidungen" als Kassenleistung abzurechnen
3. es gab kein Gerichtsurteil - wo kein Kläger, da kein Richter
Jetzt:
1. s.o.
2. s.o.
3. es gibt ein Gerichtsurteil, das Puntk 1. und 2. bestätigt, darum
4. können die Beschneidungsärzte nicht einfach weitermachen, sondern müssen warten, bis das Kind einsichts- und einwilligungsfähig ist. Denn: wenn sie eine - mangels wirksamer Einwilligung - strafbare Körperverletzung begehen, dann wird im Falle von Komplikationen oder Fehlern die eigene Berufshaftpflichtversicherung nicht bezahlen. Bei dem o.g. Narkosezwischenfall bedeutet das mehrere Hunderttausend Euro, die der Arzt aus eigener Tasche zahlen muss. Die eventuelle Geldstrafe wegen Körperverletzung fällt da nicht mehr ins Gewicht.
Fazit: auch ohne weitere Strafanzeigen (d.h. auch wenn es weiterhin keine Kläger gibt) ändert sich die Sachlage für die Beteiligten wesentlich, wenn klar ist, dass das Herumschneiden an den Genitalien von Kindern
bei beiden Geschlechtern strafbar ist.