Malteser » Mi 5. Sep 2012, 11:15 hat geschrieben:
Nun es waren Männer, welche einst drastische Strafen für Vergewaltigung eingeführt und durchgesetzt haben. Es waren Männer, die Frauen vor Vergewaltigungen geschützt haben, ...
Tja warum haben Männer das wohl getan? Ganz bestimmt nicht, um psychischen Schaden/Traumata von der Frau fernzuhalten oder abzuwenden, sondern weil Frau(en) das
Eigentum von Männern waren. Es wurde demzufolge auch keine Frau vergewaltigt und ihr psychischer Schaden zugefügt, sondern Eigentum wurde beschädigt und in seinem Wert gemindert. Allerhöchstens wurde noch ein Verstoß gegen Sitte und Moral gesehen, weil Sex ja nur in der Ehe zur Zeugung von Kindern gestattet war.
Malteser » Mi 5. Sep 2012, 11:15 hat geschrieben: sogar unter Einsatz und Opferung ihres eigenen Lebens, da sollte doch angenommen werden, dass sie das Trauma einer Vergewaltigung nachvollziehen können.
Nein kann ein Mann nicht, kann
kein Mann. Zumal der Schutz nicht der Frau galt, sondern dem Eigentum, welches ge- bzw beschädigt wurde und an Wert verlor. Die Frau (als Solche) interessierte überhaupt nicht, nur ob sie noch mit entsprechendem Gewinn verheiratet werden kann, ob evtl der eigene Ruf Schaden nimmt.
Malteser » Mi 5. Sep 2012, 11:15 hat geschrieben: Ob allerdings jene Männer, die sich damals in Zeiten von Krieg und Anarchie für den Schutz des schwachen Geschlechts eingesetzt haben dies heutzutage noch ebenso täten, wenn sie sehen würden wie degeneriert und prostituiert sich ein Großteil dessen heutzutage aufführt, das wage ich mal zu bezweifeln. Wenn eine Verletzung der Sittlichkeit und ein Angriff auf die Reinheit und Würde einer Frau nicht mehr gegeben ist, wird aus einer Vergewaltigung wohl nicht viel mehr als gewöhnliche Nötigung und Körperverletzung.
Schutz des Eigentums kommt der Sache wohl näher. Wie überholt und verstaubt Ihre Ansichten sind, beweist Ihr Hinweis auf Sittlichkeit. Als Verstoß gegen die Sttlichkeit wird Vergewaltigung schon lange nicht mehr gesehen. Seit 1974 gilt Vergewaltigung als Verstoß gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau und seit 1997 ganz allgemein als Verstoß gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, d.h. auch Männer können eine, an ihnen verübte, Vergewaltigung zur Anzeige bringen. Jaaa, Wertester Vergewaltigung betrifft nicht nur Frauen und deshalb ist Ihr expliziter Verweis auf die Würde der Frau doch wohl Hohn. Die Würde eines Mannes wird dabei wohl nicht verletzt?
Aber ich verstehe schon - ein durch Vergewaltigung verletztes Hymen ist ja nachweisbar und daraus uns nur daraus leitet sich ja auch die Würde und der Wert einer Frau ab. Menschenveranchten sowas - pfui!
Malteser » Mi 5. Sep 2012, 11:15 hat geschrieben: der keinerlei Schuld an der Tat seines Erzeugers und dem Umstand seiner Erschaffung trägt und das Grundrecht auf Leben besitzt.
Richtig, Schuld trägt das auf solche Weise entstandene Kind nicht. Darum geht es auch gar nicht. Hauptsache, die Frau trägt das "Ding" aus. Ob Ihr dabei weiterer psychischer Schaden zugefügt wird - völlig uninteressant, ob sie das Kind jemals lieben kann - völlig wurscht. Hauptsache die Schwangerschaft wird ausgetragen und das Kind lebt. Alles andere Nebensache, uninteressant. Wozu nach der psychischen Gesundheit der Frau fragen, wozu braucht ein Kind Liebe. Alles Kinkerlitzchen.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen